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Archiv "Bisher keine Richtlinie" (02.06.2000)

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durch, dass eine konflikthafte Konkur- renz zwischen dem Leben des Embryos und den Lebensinteressen der Frau be- ziehungsweise des Paares nicht natur- haft schon vorliegt, sondern erst durch das bewusste Handeln Dritter, der Ärz- te, hervorgerufen wird mit dem Ziel, die Embryonen bei mangelnder Qua- lität zu verwerfen“. PGD öffne die Tore zu weitergehenden Selektionen von und Manipulationen an Embryonen.

Hoppe betonte dagegen, dass ein sehr restriktiver Einsatz der Präim- plantationsdiagnostik eine deutliche Absage an jede Art von eugenischer Zielsetzung und Selektion begründe.

Da die Medizin mit dieser diagnosti- schen Möglichkeit in Grenzbereiche ärztlichen Handelns vordringe, habe die Bundesärztekammer durch ihren Wissenschaftlichen Beirat einen „Dis- kussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“ vor- gelegt“ (Heft 9/2000). Darauf, dass im Zusammenhang einer Diskussion über PGD auch über den Paragraphen 218 StGB neu nachgedacht werden müsse, hatte Hoppe bereits auf dem 103. Deutschen Ärztetag in Köln hin- gewiesen. Der Frankfurter Neonato- loge Prof. Dr. med. Volker von Loewe- nich wies darauf hin, dass der mensch- liche Embryo im Glase strikten Schutz genieße, während er im Uterus nur sehr eingeschränkt geschützt sei. Beim nicht implantierten Embryo treffe der Tod ein so gut wie nicht ausdifferen- ziertes Individuum. Die Alternative zum Nichtimplantieren sei die gesetz- lich mögliche Abtreibung, bei der ein viel weiter ausdifferenziertes mensch- liches Wesen getötet würde, über des- sen Leidensfähigkeit man nichts Ge- naues wisse. Vor allem aber für die be- troffene Frau sei die Abtreibung die weitaus traumatischere Intervention.

Braun vertrat die Auffassung, dass die Schwangerschaft ein einzigar- tiger „Umstand“ sei, der mit keinem anderen gleichgestellt werden könne.

Der Embryo beziehungsweise Fötus könne nicht durch Dritte gegen den Willen der Frau geschützt werden, oh- ne die Würde der Frau zu verletzen.

Da dies bei Embryonen außerhalb des Frauenleibes nicht der Fall sei, könn- ten und müssten diese geschützt wer- den. PGD könne nicht mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau legitimiert werden.

Fischer wendet sich jedenfalls ge- gen eine neue Diskussion über die Ab- treibungsgesetzgebung. Die bestehen- de Regelung sei Ergebnis einer lang- wierigen und schwierigen Kompromiss- findung. Es gebe keine Veranlassung, diesen Kompromiss wieder infrage zu stellen, da die Möglichkeit der vorge- burtlichen Auswahl von Embryonen nicht mit einer tatsächlich eingetrete- nen Schwangerschaft verglichen wer-

den könne. Die Gesundheitsministerin ist der Überzeugung, dass eine Ver- knüpfung mit der strafrechtlichen Bewertung des Schwangerschaftsab- bruchs jedwede Entscheidungsfindung in Sachen Fortpflanzungsmedizin un- möglich machen werde.

Konstruktive Diskussion

Doch sollte das Embryonen- schutzgesetz überhaupt revidiert oder durch ein neues Gesetz abgelöst wer- den? Ebenso wie bei der PGD gehen auch bei dieser Frage die Meinungen auseinander. Im Bereich der Fort- pflanzungsmedizin seien Staat und Ärzteschaft gleichermaßen gefordert, sagte Hoppe. Während die Ärzte- schaft „sehr frühzeitig berufssrechtli- che Regelungen zur Fortpflanzungs- medizin erlassen hat und laufend ak- tualisiert, ist es Sache des Bundesge- setzgebers, die vor allem sozialrecht- lich erforderlichen Rahmenbedingun- gen für eine ethisch vertretbare Fort- pflanzungsmedizin zu entwickeln“.

Der Gesetzgeber wäre gut beraten,

„die medizinischen und naturwissen-

schaftlichen Fragen sowie Fragen der ärztlichen Ethik im System ärztlicher Selbstverwaltung zu belassen“.

Der CDU-Bundestagsabgeordne- te Hubert Hüppe lehnt jegliche Ände- rung des Embryonenschutzgesetzes ab.

„Über Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit, dass der Schutz menschli- cher Embryonen unangetastet bleiben muss.“ Doch eben dieser Schutz ist für Fischer durch das Gesetz offensichtlich nicht mehr eindeutig gewährleistet.

Denn zum Beispiel bei der PGD gehen die Rechtsauslegungen auseinander.

Während das Bundesgesundheitsmini- sterium die Präimplantationsdiagno- stik mit dem EschG für unvereinbar hält, kommt Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München, zu dem Schluss, dass die Präimplantationsdiagnostik an ei- ner nicht mehr totipotenten Zelle mit dem Embryonenschutzgesetz verein- bar sei (dazu Heft 18/2000). Am Ende des Symposiums war sich Fischer in diesem Punkt sicher: Sie will in einem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz die PGD verbieten. Auch der Geneh- migung einer Eizellspende stehe sie nach wie vor skeptisch gegenüber. Der möglicherweise zu regelnde Wider- spruch bei der Verwendung embryona- ler Stammzellen sei ihr erst auf dem Symposium wirklich deutlich gewor- den. Diese Problematik hatte Prof. Dr.

iur. Dr. h. c. Rüdiger Wolfrum erläutert.

Er hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die fremdnützige Forschung an Embryonen in Deutschland weitgehen- der als in anderen Staaten verboten sei.

„Bleibt in Deutschland die Herstellung von embryonalen Stammzellen verbo- ten, wäre es dann nicht konsequent, in Deutschland auch die Anwendungen aus den entsprechenden Forschungs- arbeiten zu untersagen, um dem Vor- wurf der doppelten Moral zu entge- hen?“ fragte Wolfrum.

In vielen anderen Bereichen soll die Debatte, deren konstruktiven Be- ginn in Berlin die Ministerin begrüßte, fortgeführt werden. Deutlich wurde bei dem Symposium bereits jetzt, dass eine gesetzliche Regelung der angesproche- nen Probleme, die nach dem Willen der Gesundheitsministerin noch in dieser Legislaturperiode durchgesetzt werden soll, nicht nur den Embryonenschutz betrifft, sondern Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche Wertehaltung haben wird. Gisela Klinkhammer A-1504

P O L I T I K LEITARTIKEL

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 22, 2. Juni 2000

Bisher keine Richtlinie

In Presseberichten zur Präim- plantationsdiagnostik ist häufig die Rede davon, die Bundesärzte- kammer befürworte mittels einer Richtlinie die PGD unter strengen Auflagen. So ist es nicht. Bisher je- denfalls. Die Bundesärztekammer hat lediglich einen Diskussionsent- wurf zur einer solchen Richtlinie vorgelegt; der wurde in Heft 9/2000 veröffentlicht. Daran schließt sich bis heute eine kontroverse Diskus- sion an. Eine Beschlussfassung der Bundesärztekammer steht aus. DÄ

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