Keine harmlose Mischung aus Kräutern:„Spice“
enthält künstliche Cannabinoide.
A162 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 5⏐⏐30. Januar 2009
A K T U E L L
DEMENZ
„Leuchtturmprojekt“
soll den Weg weisen
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Versor- gung von demenziell erkrankten Menschen weiter verbessern. „Be- sonders in der hausärztlichen Ver- sorgung gibt es ein Defizit“, sagte sie anlässlich der Präsentation des
„Leuchtturmprojekts Demenz“ in Berlin. 29 Projekte, in denen unter anderem neue Therapie- und Pfle- gemaßnahmen auf ihre Wirksam- keit im Alltag untersucht werden, wurden in der Hauptstadt der Öf- fentlichkeit vorgestellt.
Ziel des „Leuchtturmprojekts De- menz“ ist es, die besten vorhande- nen Versorgungsangebote zu iden- tifizieren und weiterzuentwickeln.
Im Vorjahr förderte das Bundesge- sundheitsministerium das Vorhaben mit 4,5 Millionen Euro. In diesem Jahr sollen acht Millionen Euro dafür zur Verfügung stehen. Nach Auslaufen der Förderung müssten die Ansätze der Modellprojekte zu Inhalten künftiger Versorgungsver- träge zwischen Hausärzten, Klini- ken und Krankenkassen weiter ver- folgt werden, forderte Schmidt. Auch der Deutsche Bundestag werde über die Ergebnisse der Projekte beraten und Konsequenzen ziehen. Lang- fristiges Ziel des „Leuchtturmpro-
Die Kräutermischungen, die unter dem Handelsnamen „Spice“ ver- kauft wurden, sind vom Bundesmi-
nisterium für Gesundheit in einem Eilverfahren verboten worden. Seit dem 22. Januar 2009 sind die Her- stellung, der Handel und der Besitz
nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagt. Das Verbot umfasst auch vergleichbare Produkte mit den syn- thetischen Cannabinoiden JWH- 018 und CP-47,494.
„Spice ist nicht harmlos, es muss- te schnell aus dem Verkehr gezogen werden“, betonte Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
„Zum Schutz der Verbraucher müs- sen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe ent- halten, verbieten.“
Mitte Oktober letzten Jahres konn- te in den Kräutermischungen das synthetische Cannabinoid JWH-018 nachgewiesen werden, das ähnlich
berauschend wie der Cannabisin- haltsstoff Tetrahydrocannabiol wirkt.
Darüber hinaus fand das Institut für Rechtsmedizin der Universität Frei- burg zusammen mit dem Bundes- kriminalamt in „Spice“-Proben eine leicht modifizierte Form von CP- 47,397, einem ebenfalls künstlichen Cannabinoid.
„Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermi- schungen gezielt berauschende Stof- fe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein kla- rer Etikettenschwindelt ist“, sagte Sabine Bätzig (SPD), Drogenbeauf- tragte der Bundesregierung. Mei MODEDROGEN
„Spice“ im Eilverfahren verboten
jekts Demenz“ sei eine flächen- deckende Versorgung von Demenz- kranken.
In Deutschland sind derzeit etwa 1,1 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Schätzungen gehen davon aus, dass sich bis zum Jahr 2030 die Zahl der Betroffenen auf 1,7
Millionen erhöht. ER
Will die Versor- gung Demenz- kranker verbes- sern:Gesund- heitsministerin Ul- la Schmidt bei der Vorstellung der Projekte in Berlin
Zahl der Woche
22 400
Mehrlingskinder wurden 2007 in Deutschland geboren – in den meisten Fällen Zwillinge. Das entspricht
einem Anstieg von drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
REHABILITATIONS-RICHTLINIE
Künftig mehr Schutz sensibler Daten
Entlassungsberichte gesetzlich ver- sicherter Patientinnen und Patien- ten, die sich einer medizinischen Rehabilitation unterzogen haben, werden künftig lediglich dem Ver- tragsarzt und auf Wunsch den Ver- sicherten selbst übergeben. Einen entsprechenden Beschluss, der die Rehabilitations-Richtlinie den ak- tuellen Datenschutzbestimmungen anpasst, hat der Gemeinsame Bun- desausschuss (G-BA) gefasst.
Bisher werden diese Berichte, die auch sensible Patientendaten ent- halten, von den Rehabilitationsein- richtungen den behandelnden Ärz- ten und auch den zuständigen Kran- kenkassen zugeleitet. In Abstim- mung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor- mationsfreiheit wurde der Daten- fluss nun verringert.
Der G-BA-Beschluss wird der- zeit noch vom Bundesgesundheits- ministerium geprüft und tritt nach der Bekanntmachung im Bundes- anzeiger in Kraft. EB
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