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Archiv "BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben" (01.05.2009)

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A852 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 18⏐⏐1. Mai 2009

A K T U E L L

Weil sie das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (BKA-Gesetz) in vie-

len Punkten für verfassungswidrig halten, haben unter anderem Prof.

Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Prä- sident der Bundesärztekammer, und Jürgen Hardt, Präsident der hessi- schen Landeskammer für Psycholo- gische Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendlichenpsychothera- peuten, sowie Gerhart R. Baum, In- nenminister a. D., Verfassungsbe- schwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt, das seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist.

Die Bedenken der Beschwerde- führer richten sich insbesondere ge- gen die Ausweitung von Sicher- heitsbelangen auf Kosten der Frei- heit der Bürger. So gestattet das BKA-Gesetz heimliche Online-

durchsuchungen und die Überwa- chung der Telekommunikation. Fer- ner kritisieren die Beschwerdefüh- rer die Verletzung der Privatsphäre und die Aushöhlung des Zeugnis- verweigerungsrechts von Berufsge- heimnisträgern wie Ärzten, Journa- listen und Rechtsanwälten.

Das Gesetz zur Abwehr von Ge- fahren des internationalen Terroris- mus sei ein Angriff auf die Bürger- rechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis, hat- te Hoppe bereits im November 2008 kritisiert. Abhörverbote, Verschwie- genheitspflicht und Zeugnisverwei- gerungsrechte gehörten zu den un- abdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Diese erst garantierten das für die Patien- ten-Arzt-Beziehung so wichtige

Vertrauen. EB

BKA-GESETZ

Verfassungsbeschwerde erhoben

Die Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung müssen nach An- sicht der Bundesärztekammer end- lich wieder attraktiver gestaltet wer- den. Dazu fordert sie mehr Stellen in den Krankenhäusern sowie eine bessere Bezahlung, den Abbau von Überstunden, Angebote für Kinder- betreuung, eine bessere Anerken- nung und Vergütung der Arbeit der niedergelassenen Ärzte und eine Würdigung der Leistung der Selbst- verwaltung.

Momentan sind freie Arztsitze und unbesetzte Stellen in den Kran- kenhäusern ebenso Realität wie steigende Arztzahlen. „Das ist kein Widerspruch, sondern eine natürli- che Folge gesellschaftlicher Verän- derungen und einer unzureichenden politischen Antwort darauf“, beton- te Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery, Vizepräsident der Bundesärz- tekammer, bei der Vorstellung der Ärztestatistik 2008 (DÄ, Heft 16/2009). Ihr zufolge stieg die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte um 1,5 Prozent auf etwa 320 000. Hoch sind nach wie vor die Abwanderung ins Ausland und die

Zuwanderung ausländischer Ärzte nach Deutschland. Ein Trend ist aber auch die Feminisierung des Arztberufs. Mittlerweile stellen die Frauen einen Anteil von 58 Prozent bei den Erstmeldungen bei den Lan-

desärztekammern. 41,5 Prozent al- ler berufstätigen Ärzte waren 2008 Frauen.

Als Ursachen für den vermeintli- chen Widerspruch zwischen den steigenden Arztzahlen und dem Ärztemangel nannte der Leiter der gemeinsamen Statistikabteilung von Bundesärztekammer und Kassen- ärztlicher Bundesvereinigung, Dr.

Thomas Kopetsch, den hohen Be- darf an besonders spezialisierten Ärztinnen und Ärzten und den de- mografischen Wandel. Weitere Fak- toren seien die zunehmende Femi- nisierung, die zu weniger Arbeitsan- gebot führe, und der allgemeine Trend zur Arbeitszeitverkürzung – auch wegen des verschärften Ar- beitszeitgesetzes. ER

Zitat der Woche

Das Gesundheitswesen ist das einzige System, wo die Politik noch Wahlgeschenke machen kann, ohne sie selbst bezahlen zu müssen.

Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz Gesellschaftliche

Veränderungen bewirken eine Verknappung des Arbeitsangebots.

Foto:ddp

Foto:dpa

Heimliche Online- durchsuchungen, auch von ärztlichen Computern, sollen die Bundesrepublik sicherer machen.

ÄRZTEMANGEL TROTZ REKORDZAHL

Kein Paradoxon

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