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Archiv "Bessere Vergütung für Musterungsvertragsärzte" (10.07.1980)

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Dabei fällt mir gerade ein, was der , pro familia"- Präsident- Heinrichs von sich gab.

Er meintdie kal-hdische Kirche und die Ärzt.e, seien an allem schuld,und wer einer deutschen Frau die Abtreibung ver-

weigert-, der würde, auch Häuser anzünden..."

„Meine Feststellung in einem dpa-Interview: ,Die seit rund einem Jahr laufende Kampagne gegen ,pro familia', an der sich der Bundesärztetag und der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Josef Kardinal Höffner, beteiligten, hat den Boden für die spektakulären Brandanschläge bereitet' ist auf lebhaften Widerspruch gestoßen und unverantwortlich genannt worden.

Das sollte niemanden erstaunen: Schreibtisch- und Kanzeltäter sind stets empört, wenn man sie so nennt..." Das gab Dr.

Jürgen Heinrichs, Präsident der „pro familia", in einer Presseerklärung von sich, die am 30. Juni beim DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT einging und dem Kommentar in Heft 27, Seite 1711, auch nachträglich recht gibt DÄ

NACHRICHTEN

Bessere Vergütung für Musterungsvertragsärzte

Nachdem das Bundesverwal- tungsgericht festgestellt hatte, daß das Beschäftigungsverhältnis eines Musterungsvertragsarztes als abhängiges Dienst-(Arbeits-) Verhältnis anzusehen ist und auch der Bundesfinanzhof die Unselb- ständigkeit der Tätigkeit der Mu- sterungsvertragsärzte bejaht hat- te, wurden die Verträge für diesen Personenkreis mit Wirkung vom 1. Januar 1974 für ein unselbstän- diges abhängiges Beschäfti- gungsverhältnis umgestaltet. Dies hatte zur Folge, daß die anfallen- den Vergütungen der Lohnsteuer- pflicht unterlagen und zugleich ei- ne Sozialversicherungs- sowie ei- ne Beitragspflicht in der Arbeitslo- senversicherung begründet wur- de. Diese Verträge sahen vor, daß die eine Musterung durchführen-

den Ärzte lediglich für die Tage einen Fixbetrag erhielten, an de- nen sie Untersuchungen an Wehr- pflichtigen durchführten. Die Ta- gespauschalsätze konnten daher nicht für die Zeiten gezahlt wer- den, an denen die betreffenden Ärzte in ihre zukünftige Tätigkeit eingewiesen wurden sowie an Fachtagungen, Dienstbespre- chungen und sonstigen ergänzen- den Bildungsmaßnahmen der Wehrersatzbehörden teilnahmen.

Vom 1. Juli 1980 an wurde daher aufgrund von Absprachen zwi- schen den Bundesministern der Verteidigung und der Finanzen so- wie der ärztlichen Organisationen und Verbände eine neue Regelung eingeführt: 1. Musterungsver- tragsärzte erhalten je Arbeitstag als Tagespauschalsatz 1/20 des je- weils geltenden ihrem Lebensalter entsprechenden Vergütungssat- zes der Vergütungsgruppe Ila BAT sowie des Ortszuschlages nach Tarifklasse Ib, Stufe 2.

2. Bei Hauptmusterungsärzten ist der jeweils geltende Vergütungs- satz der Vergütungsgruppe lb BAT für die Berechnung des Tagespau- schalsatzes zugrunde zu legen.

Dies gilt auch für Ärzte mit der Anerkennung für bestimmte Ge- biete, die in besonderen Fachsta- tionen von Kreiswehrersatzämtern tätig sind.

3. Soweit bei Musterungsvertrags- ärzten der neu festgestellte Tages- pauschalsatz unter dem bisheri- gen Tagespauschalsatz liegen würde, wird die bisherige Höhe weiter gezahlt.

Infolge der Einführung der Vergü- tungssätze, die an den BAT ge- bunden sind, können die vorge- nannten Beträge nunmehr auch an Tagen gezahlt werden, die nicht der unmittelbaren Muste- rung dienen. Zugleich werden sämtliche Tariferhöhungen des BAT automatisch wirksam. hpb

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 28 vom 10. Juli 1980 1753

Referenzen

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