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Archiv "Vergütung: Unverständlich" (30.04.2004)

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(1)

Vergütung

Zur Bekanntgabe der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung „Veröffent- lichung der Vergütung von Vor- standsmitgliedern der ärztlichen Selbstverwaltung“ in Heft 13/2004:

Nur unter Zwang

. . . Fakt ist, dass erst der Ge- setzgeber die KV-Fürsten zwingen musste, selbstver- ständliche Angaben über die

Vergütung zu machen – noch im April letzten Jahres erhielt ich von der persönlichen Refe- rentin des KBV-Hauptge- schäftsführers die Auskunft, dass die Entschädigungsord- nungen der KVen nicht veröf- fentlicht werden; von der KV Niedersachsen kam die knap- pe Mitteilung: „Der Haushalt der KBV ist nicht öffentlich“.

Beim Lesen der drei Seiten

„Mitteilungen“ überkommt mich nur hilflose Wut ange-

sichts dieser Arroganz der Macht; die KVen müssen sich über mangelnde Unterstüt- zung durch Kollegen und über Desinteresse nicht wundern, wesentlich schlechter könnte es uns auch in einem aus- schließlich von Kassen und Politik bestimmten Gesund- heitssystem nicht mehr gehen, dann könnte man wenigstens unbelastet meckern!

Dr. med. Wolfgang Schwinzer, Schulstraße 7, 37441 Bad Sachsa

Unverständlich

. . . Als einfacher Assistenzarzt in der Klinik kann ich nicht verstehen, dass auf der einen Seite junge Ärzte jahrelang physisch und psychisch ausge- beutet werden durch unsere unendlich vielen Überstunden, um unsere Freizeit, um Fortbil- dung und um unser Geld ge- bracht werden und zusätzlich

hohe Beiträge für unsere

„Standesvertretungen“ zahlen müssen, und auf der anderen Seite unsere Standesvertreter jahrelang und anhaltend nichts gegen diese gravieren- den Missstände unternehmen,

sich aktuell sehr viel – wie mir scheint – mit der eigenen Existenzrettung (Zukunft der KV) beschäftigen

und sich dafür utopische

„Aufwandsentschädigung“ zu- kommen lassen, während AiP- ler an der Schwelle zum Sozial- hilfeanspruch stehen und auch sogar manche Assistenz- und Oberärzte mit Familien finan- ziell kaum „über die Runden kommen“ und somit nicht nur in der Bevölkerung den Ein- druck von geldgierigen Ärzten bestätigen. Wie wollen die Her- ren Vorsitzenden diese Wider- sprüche auflösen? . . . Dr. med. Christian Voigt, Goldregenweg 12, 86169 Augsburg B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

(2)

Nierenkrebs

Zu dem Beitrag „Nierenzellkarzinom- Vakzine: Verpasste Gelegenheit“ von Klaus Koch in Heft 12/2004:

Sachverhalte nicht korrekt wiedergegeben

In einer von uns im Februar 2004 in The Lancet publizier- ten GCP-konformen Studie der Phase III wurde die Wirk- samkeit einer adjuvanten Tumorzellvakzine nach radi- kaler Nephrektomie nachge- wiesen. Der primäre End- punkt, nämlich eine Redukti- on des Progressionsrisikos, wurde erreicht. Nach 70 Mo- naten lag das progressions- freie Überleben in der Vakzi- negruppe bei 72 % und in der Kontrollgruppe bei 59,3 % (p = 0,0204). Die Nebenwir- kungen waren minimal und die gezielt überprüfte Le- bensqualität durch die Vakzi- nierung nicht negativ beein- flusst.

Die in dem Artikel aufge- führten angeblichen „schwe- ren Mängel“ bzw. „systemi- schen Schwächen“ der Studie basieren auf Spekulationen und Unterstellungen. Zu un- serem Bedauern hat der Au- tor des im DÄ erschienenen Artikels die Gelegenheit ver- passt, die in der Originalar- beit niedergelegten Sachver- halte korrekt wiederzugeben mit dem Ergebnis einer er- heblichen Verzerrung. Fakt ist, dass nicht 558 Patienten mit fortgeschrittenem Nie- renkrebs von „den Ärzten per Los in zwei Gruppen auf- geteilt“ wurden, sondern 558 Patienten mit einer renalen Raumforderung, verdächtig auf ein Nierenzellkarzinom, durch eine externe

Randomisierungszentrale nach einem festgelegten Ran- domcode entweder der Vak- zine- oder der Kontrollgrup- pe zugeteilt wurden.

Dieses Vorgehen war emp- fohlen worden, um die Patien- ten frühestmöglich über die Studie aufzuklären und das präoperative Einverständnis zur notwendigen Materialent- nahme zwecks Vakzineher- stellung einzuholen und auch

einen Selektionsbias bezüg- lich der Aufnahme in die Stu- die auszuschließen. Konse- quenterweise konnten auf- grund definierter und in der Lancet-Publikation ausführ- lich dargestellter Ein- und Ausschlusskriterien (z. B. Pa- tienten ohne Nierenzellkarzi- nom bzw. Tumoren anderer Stadien als im Studienproto- koll festgelegt) 174 Patienten nicht weiter verfolgt werden.

Sie wurden also nicht, wie in dem Artikel behauptet, nach- träglich von der Auswertung ausgeschlossen. Manche Stu- die startet formal mit geringe- rer Fallzahl erst an dieser Stelle. Fakt ist auch, dass für keinen einzigen klinischen Parameter (Histologie, Tu- morstadium, Grading, Stör- kel-Score u. a.) ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den beiden Grup- pen bestand. Die Kritik, dass die neun Patienten, für die keine Vakzine hergestellt werden konnte, eine schlech- tere Prognose „gehabt haben könnten“, entspricht nicht der Realität: Tatsächlich hatten sieben dieser Patienten ein Tumorstadium T2NO und zwei einen T3NO-Tumor. Am medianen Tumordurchmes- ser, der bei 5,5 cm lag, lässt sich ebenfalls festmachen, dass diese Patienten keine schlechtere Prognose als die in der Auswertung befindli- chen aufwiesen. Die Vakzine wurde nicht hergestellt, da in- terne Qualitäts- und somit Freigabekriterien nicht erfüllt waren.

Unserer Stellungnahme zu ak- tuellen und in der Vergangen- heit geäußerten Aussagen der AUO (siehe http://www.urolo gie.uni-luebeck.de/) kann ent- nommen werden, dass ledig-

lich der Einschluss von T2-Tu- moren in unsere Studie der Grund war, dass die AUO die- se nicht in ihr Register auf- nahm. Insgesamt beurteilte die AUO das Studienproto- koll 1997 als „formal sehr hochentwickelt“ und zur „Be- antwortung der Studienziele als geeignet“. Die Biometrie sei, so die AUO 1997, „lehr- buchhaft“ und „gut verständ- lich dargestellt“. Auch die Ein- und Ausschlusskriterien wurden als „inhaltlich kor- rekt“ befunden. Die „Rando- misierung“ sei „genau be- schrieben“; das Verfahren

„korrekt“. Vor dem Hinter- grund dieses Schreibens soll es dem Leser überlassen bleiben, die heutigen Aussagen der AUO und unsere Stellung- nahme hierzu (siehe http://www.urologie.uni-lue beck.de/) selbst zu werten.

Wir halten den Einschluss von Patienten mit T2-Tumoren nach wie vor für korrekt. Dies umso mehr, da Studien der jüngeren Vergangenheit und aktuellen Gegenwart zeigen, dass diese Patientengruppe zu einem wesentlichen Teil, der sich auch im Patientenkollek- tiv der Studie findet, ein rele- vantes Risikoprofil der Meta- stasierung aufweist. Dies wur- de durch die Ergebnisse unse- rer Studie bestätigt.

Den durch das Zitat von Herrn Trampisch erweckten Eindruck, dass die in der Tu- mornachsorge verantwortli- chen niedergelassenen Ärzte ihre Patienten abhängig von der Zugehörigkeit zu einem Studienkollektiv unterschied- lich gründlich untersucht hät- ten, entspricht weder dem ärztlichen Alltag noch der Vorgehensweise in der Studie.

Dies ist vielmehr eine von

zahlreichen Unterstellungen des Autors, die sich keinesfalls aus der publizierten Studie entnehmen lassen.

Fakt bleibt, dass wir uns einer sachlich begründeten Kritik und einer wissenschaftlichen Diskussion gerne stellen. Eine Kommentierung aber, die ei- nen nicht gerechtfertigten, weil nicht gegebenen Bezug zu grundsätzlich differenten Stu- dienansätzen, zu Scharlatane- rie und mangelnder Patienten- fürsorge nahe legt, ist einer se- riösen und zielführenden wis- senschaftlichen Auseinander- setzung nicht dienlich.

Prof. Dr. D. Jocham,

Klinik für Urologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Prof. Dr. W. Lehmacher,Institut für Medizinische Statistik, Informatik und Epi- demiologie, Universität zu Köln, Dr. C. Doehn,

Klinik für Urologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck.

Anmerkung der Redaktion Die Autoren dieses Leserbriefes beriefen sich darauf, die Redaktion habe der Firma LipoNova zugesagt, auf eine im Internet- Nachrichtendienst des DÄ erschienene Meldung „Nierenzellkarzinom: Adjuvanter Krebs-Impfstoff steigert progressions- freies Überleben“ einen Leserbrief verfassen zu können. Da wir uns den Zusammenhang zwischen LipoNova und den Verfassern des oben stehenden Leserbriefes nicht erklären konnten, haben wir die Rechtsvertreter von LipoNova um Aufklärung gebeten. Die Anwaltskanzlei Ehlers, Ehlers & Partner erläutert:

„Unsere Mandantin ist Sponsor der klinischen Phase-lll-Studie zur Wirksam- keit einer adjuvanten Tumorzellvakzine nach radikaler Nephrektomie, die sowohl in der Onlinemeldung des Deutschen Ärzteblattes vom 20. Februar 2004 als auch in der Printausgabe vom 19. März 2004 diskutiert wurde. Herr Professor Jocham war Leiter dieser klinischen Studie, Herr Dr. Doehn als Stellvertreter des Vorgenannten ebenfalls für die Durchführung derselben verantwortlich, und Herr Professor Lehmacher zeichnete als der für die Studie verantwortliche Biometriker. Da die nach unserer Auf- fassung bestehenden Falschdarstellungen in den genannten Veröffentlichungen des Deutschen Ärzteblattes im Wesentlichen die Durchführung der Studie betreffen, hat unsere Mandantin diese drei Herren gebeten, ihre diesbezüglichen Kommen- tare in einem Leserbrief darzulegen.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Diskussion auf dem notwendigen wissenschaftlichen Niveau stattfindet.“

A

A1244 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1830. April 2004

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

(3)

Hormontherapie

Zu dem Medizinreport „Ver- schwörungstheorie“ von Klaus Koch in Heft 15/2004:

Es gibt keine

Verschwörungstheorie

Wenn Herr Koch schreibt, dass die Hormontherapie im Ausland anders bewertet wird als in der deutschen Medien- Landschaft, so hat er Recht.

Allerdings genau anders her- um, als er es schreibt.

Beim europäischen MP-Kon- gress in Bukarest wurde WHI noch kontrovers diskutiert, da ein Mitinitiator der Studie sie noch vehement verteidig- te. Trotzdem waren die mei- sten internationalen (!) Ex- perten der Meinung, dass die Studie erhebliche Mängel hat. Auf dem britischen MP- Kongress in Manchester war

das Fazit aller internationa- len(!) Experten: kaum Rele- vanz für Europa. Wir müssen die Risiken mehr beachten, aber im Grundsatz nichts an unserer Therapie verändern.

Auf dem nordamerikanischen MP-Kongress in Miami hielt Leon Speroff, eine Ikone der Hormonforschung in der Welt, eine flammende Rede, in der er die versammelten Gynäkologen, Internisten und Hausärzte aufforderte, die HRT fortzuführen, da auch die Langzeiteffekte (kardiovaskulär, Osteoporo- se, Alzheimer) durch die WHI-Studie nicht infrage gestellt werden. Er erhielt daraufhin von mehr als 2 000 amerikanischen und interna- tionalen Experten fünf- minütige Standing Ovations.

Es kann also keine Rede da- von sein, dass die HRT inter- national schlechter bewertet

wird als in Deutschland. Es gibt auch keine Verschwö- rungstheorie. Wenn Herr Koch weiterhin stur jegliche fachli- che Beurteilung der WHI-Stu- die ignoriert, hat dies sicher seine ganz persönlichen Grün- de. Die wirklichen Experten auf diesem Gebiet, die in der Lage sind solche Studien über die Orginaldaten zu bewerten – und die im DÄ so gut wie nie zu Wort kommen, in der Fach- welt jedoch sehr gut bekannt sind –, wissen mittlerweile: Es gibt in der WHI kein echtes erhöhtes Mamma-CA- und kein erhöhtes KHK-Risiko.

Und wer eine Studie mit 65- jährigen rauchenden überge- wichtigen Frauen als Studie zur Primärprophylaxe missin- terpretiert, disqualifiziert sich allein schon durch diesen Schwachsinn.

Den Frauen in Deutschland erweist Herr Koch jedenfalls

einen Bärendienst, was sich aufgrund der Altersentwick- lung noch bitter rächen wird.

Dr. med. F. U. Deuringer, Badstraße 26, 76669 Bad Schönborn

Erwiderung

Wer unter den derzeitigen Be- dingungen wie Arzneimittel- budget (eine Hormontherapie übersteigt regelmäßig das In- dividualbudget der Patientin), Informationen der Beipack- zettel von Hormonpräparaten (das Unverständnis der Pati- entin ist garantiert), der mas- siven Verunsicherung von Pa- tientinnen und Ärzten durch die Medien, der Verpflichtung zur optimalen Aufklärung un- ter Nutzen-Risiko-Aspekten vor einer Hormontherapie un- ter Einbeziehung diverser in- ternistischer Vorerkrankun- gen (ohne sich aber Hausarzt der Frau nennen zu dürfen),

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1830. April 2004 AA1245

B R I E F E

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Fortbildungsverpflichtung etc., immer noch Hormontherapie durchführt, lebt gefährlich. In dieser Situation ist es mir ab- solut unverständlich, dass Herr Koch mit Zitaten, wel- che vier Jahre alt sind, jedwe- den gynäkologisch-endokri- nologischen Sachverstand und – die daraus resultierende – Neubewertung der Hor- montherapie bei den deut- schen Gynäkologen infrage stellt und die Abwanderung der Frauen zum Allgemein- mediziner, um dort aus kom- petenter Hand ihre Pillen und Hormonpräparate verschrie- ben zu bekommen, als Resul- tat der Fortschrittsresistenz der auf Meinungsbildner an- gewiesenen Gynäkologen be- greift. Ich bin es leid, immer mit dem latenten Gefühl le- ben zu müssen, ein potenziell fahrlässiger Mörder aus Ig- noranz zu sein, und hoffe, dass die Hormontherapie künftig sachlich korrekt und ohne persönliche Befindlichkeiten kommentiert wird. Bis dahin werde ich meinen Patientin- nen weiter eine individuell do- sierte, indikationsgerechte Hormontherapie anbieten in dem sicheren Wissen, auf die- sem Gebiet ihr Hausarzt zu sein.

Dr. med. M. Wetzig,

August-Bebel-Straße 13 a, 06108 Halle

Betreuung

Zu dem Beitrag „Zweites Betreu- ungsrechtsänderungsgesetz: Gravie- rende Einbußen für Behinderte“ von Dr. med. Meinolfus Strätling et al. in Heft 12/2004:

Betreuungslandschaft wird beschädigt

Der Artikel ist eine sachliche und kompetente Darstellung der Gefahren, die aus einer zurzeit geplanten Änderung des Betreuungsrechts für die betroffenen Menschen resul- tieren. In dem Artikel wird auf die enge Verzahnung der Tätigkeiten von Medizinern und Betreuern hingewiesen.

Auch ich gehe davon aus, dass bei einem weiteren Umbau des sozialen und Gesund-

heitssystems die Schwächsten auf der Strecke bleiben wer- den.

Der Berufsverband der Be- rufsbetreuer/innen vertritt rund 5 500 Betreuerinnen und Betreuer und rund 180 Be- treuungsvereine. Rund 60 % der beruflich tätigen Betreue- rinnen und Betreuer sind bei uns organisiert. Der BdB setzt sich für eine weitere Professio-

nalisierung des Betreuungswe- sens und damit für die bessere Wah- rung der Rechte der Betroffenen bei mehr Qualität und Effizienz ein (Weiteres auf der Homepage des BdB e.V. www.

BdB-eV.de). Die vorgeschlagenen Änderungen würden den be- schriebenen Prozess unterbre- chen und eine funktionierende Betreuungslandschaft beschä- digen oder sogar zerstören.

Auch eine ärztliche Versor- gung würde unter insgesamt schwierigeren Bedingungen darunter leiden.

Klaus Förter-Vondey,Berufsverband der Berufsbetreuer/innen e.V., Große Bleichen 23, 20354 Hamburg

A

A1246 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1830. April 2004

B R I E F E

Arzt im Praktikum

Zu dem Beitrag „Totalabschaffung wahrscheinlich“ von Dr. med. Eva A.

Richter-Kuhlmann in Heft 15/2004:

Unehrlich

Als Medizinstudent in Göttin- gen von 1980 bis 1987 habe ich die Vorphase der AiP-Ein- führung miterlebt und konnte mich glücklich schätzen, vor dem Stichtag mein Examen abgelegt zu haben. Nun soll die AiP-Phase abgeschafft werden, die angeblich zur Ver- besserung der Medizineraus- bildung eingeführt wurde.

Diese Begründung ist schlicht falsch.

In Gesprächen gab der einst im Niedersächsischen Sozial- ministerium Verantwortliche zu, dass die AiP-Einführung nur zur Verlängerung des „Fla- schenhalses“ der Mediziner- ausbildung diente. Schließlich leistete sich die alte BRD mit 60 Millionen Einwohnern den Luxus, jährlich 9 000 Medizi- ner zu approbieren, während die USA mit 240 Millionen Einwohnern nur 14 000 Ärzte jährlich ausbildete. Heute steu- ern wir auf einen Ärztemangel zu, weil der Arztberuf für Aka- demiker u. a. wegen der AiP- Phase wenig attraktiv gewor-

den ist. Also wird der „Fla- schenhals“ wieder verkürzt, um den Beruf attraktiver zu machen. So steuert die Politik Angebot und Nachfrage, aber sie ist dabei nicht ehrlich.

Dr. Stefan Böhm, Zeisigweg 3, 28844 Weyhe

Sexuelle Gewalt

Zu dem Beitrag „Zentralafrika: Aids und Bandenkriege“ von Norbert Ja- chertz in Heft 14/2004:

Zur Erinnerung

Norbert Jachertz schreibt, dass Vergewaltigung (in Zentral- afrika) als Kriegswaffe einge- setzt werde und das Thema auch hierzulande weitgehend totgeschwiegen werde. Um wie viel mehr gilt dies (das Tot- schweigen) für die Massenver- gewaltigungen der Roten Ar- mee während und nach dem Zweiten Weltkrieg? Insofern ist auch der Darstellung entge- genzutreten, wonach Verge- waltigungen erst in den „post- modernen“ Kriegen eine neue Dimension erreicht hätten.

M. E. ist eher zu fragen, inwie- weit die „Dimension“ von 1945 überhaupt zu erreichen war.

Dr. Kurt Dertnig,Unten am Stein- wald 50, 66538 Neunkirchen

Foto:Caro

Impfen

Zu dem Leserbrief „Vorsicht“ von Dr.

med. Dietrich Kohl in Heft 15/2004:

Billionengeschäfte

Die Statistiken des Bundes- amtes zeigen eindeutig, dass Impfungen überhaupt keinen Einfluss auf den bemerkens- werten Rückgang der Infekti- onskrankheiten während des vergangenen Jahrhunderts hat- ten. Der Rückgang von Fällen und Todesfällen spielte sich zum größten Teil vor der Ein- führung der entsprechenden Impfungen ab, wobei nach Einführung einer bestimmten Impfung keineswegs ein ver- stärkter Rückgang zu bemer- ken war.

Im Jahre 2002 sind in Deutsch- land bei über 80 Millionen Einwohnern noch sechs (!) Personen an (angeblich durch Impfungen verhinderten) In- fektionskrankheiten (Diph- therie, Kinderlähmung, Wund- starrkrampf, Masern und Keuchhusten) gestorben. Die Zahl der Tuberkulosetodesfäl- le sank im selben Jahr von 1 014 im Jahre 1994 auf 507, also in acht Jahren auf die Hälfte (die BCG-Impfung ge- gen Tuberkulose wurde nach einem großen Feldversuch in Indien von der WHO schon im Jahre 1979 als nutzlos ge- meldet und wurde deshalb von der STIKO im Jahre 1998 – also 20 Jahre später! – als ei- ne nicht mehr empfohlene Impfung erklärt).

Man könnte deshalb heute durchaus die Meinung vertre- ten, dass Impfungen nicht mehr aus epidemiologischen, sondern nur noch aus kom- merziellen Gründen propa- giert und angewendet werden.

Die Pharmaindustrie macht Billionengeschäfte nicht nur durch den Verkauf von Impf- stoffen an gutgläubige Regie- rungen weltweit, sondern auch von Medikamenten, welche zur Behandlung der von Dr.

Kohl erwähnten durch Imp- fungen verursachten Gesund- heitsschäden verwendet wer- den.

Erwin Alber,103 Parawai Road, Thames, Neuseeland

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