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Archiv "Krankenkassen: Unverständlich" (25.11.1994)

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Academic year: 2022

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Mange urchblutung N1

N2

Spart

rundum! N3

Weißdorn

Ginkgo Mistel Weißdorn

Anwendungsgebiete: Durchblutungsstörungen. Zusammensetzung: 100g enth.: Ginkgo biloba 0 1,3g, Viscum album 0 2,7g, Crataegus 0 7,5g. (Arzneiträger: Vinum liquoros.). Enthält 20 Vol.-% Ethanol. Cefak Arzneimittel Postfach 13 60 87403 Kempten

SPEK TRUM LESERBRIEFE

anfallen oder Unkosten ent- stehen, die über die rein ärzt- lichen Leistungen hinausge- hen, haben wir uns im Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart schon seit vielen Jahren höchstens auf die Be- rechnung des 1,0fachen Sat- zes bei stationärer Behand- lung geeinigt.

Literaturangaben

Ein Leserwunsch vor allem an die Autoren wissenschaftlicher Beiträ- ge:

Vollständig drucken

Bei vielen Artikeln (nicht nur in dieser Zeitschrift) lau- tet die letzte Zeile: Literatur beim Verfasser. Daraufhin schreibt man den Autor an und legt artigerweise einen

Vielleicht sollten der Deutsche Ärztetag oder die Ärztekammern eine entspre- chende Empfehlung heraus- geben, um den weiteren Ver- fall der guten Sitten aufzu- halten.

Dr. med. Alexander Kayser, Birkenwaldstraße 165c, 70191 Stuttgart

Freiumschlag bei. Was pas- siert nun?

In manchen Fällen nichts.

Viele Autoren schicken in akzeptablen Abständen, an- dere so, daß man schon gar nicht mehr weiß, worum man gebeten hatte. Bei einigen findet sich leider unter der zugesandten Literatur der entscheidende Artikel mit der Abschlußformulierung:

Literatur beim Verfasser.

Daher meine Bitte: Nur noch Artikel mit vollständi-

gen Literaturverzeichnissen abdrucken!

Dr. med. Th. Lange, Dona- tusstraße 8, 50321 Brühl

Krankenkassen

Zu dem Beitrag „Amts-Direktiven für den Kassenwettbewerb" von Dr.

Harald (lade in Heft 41/1994:

Unverständlich

Mit Befremden las ich diesen Artikel. Es bleibt un- verständlich, warum Kran- kenkassen Werbung machen müssen, da wir eine gesetzli- che Versicherungspflicht ha- ben. Der sehr hohe Druck, unter dem wir im budgetier- ten Etat arbeiten müssen, macht es noch unverständli- cher, warum Krankenkassen überhaupt Gelder ver-

schwenderisch für Werbung ausgeben (dürfen). Diese Werbung ist auch aus Kas- sensicht sinnlos, da niemand deswegen in eine (bestimm- te) Krankenkasse eintritt oder eintreten kann. Die meisten Menschen können ihre Krankenkasse nicht frei wählen.. .

Angesichts des Millionen- aufwandes (für Kassenwer- bung, Anmerkung der Re- daktion) stellt sich Resignati- on und Trauer bei uns nie- dergelassenen Ärzten ein, wenn man vergleicht, daß sich Krankenkassen (AOK Duderstadt) nicht scheuen, einen zehn Jahre dauernden, teuren Prozeß wegen 34,54 DM zu führen mit der Be- gründung „Unwirtschaftlich- keit" in der Verordnung.

Dr. med. Ulrich Renden- bach, Marktstraße 7, 37115 Duderstadt

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 47, 25. November 1994 (11) A-3235

Referenzen

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