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Archiv "MULTIPLE-CHOICE: Unverständlich" (17.01.1992)

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genes Verhalten nicht als be- hindertenfeindlich.

Es ist deshalb völlig ver- fehlt, mit der Sinnhaftigkeit des Lebens von Behinderten gegen die gegenwärtige Praxis der pränatalen Diagnostik und des Schwangerschafts- abbruches im Sinne des Para- graphen 218, Abs. 2, Nr. 1 zu argumentieren. Schon gar nicht geht es bei dieser Praxis um Ausrottung von Krank- heiten und Behinderungen.

Unglücklicherweise hat der medizinische Präventions- be- ziehungsweise Prophylaxebe- griff in diesem Bereich Ein- gang gefunden und diskredi- tiert damit eigentlich die ge- genwärtige Praxis der geneti- schen Beratung und pränata- len Diagnostik. Ebenso wie der Indikationsbegriff ist er für die medizinische und be- raterische Praxis ungeeignet und verschleiert nur eine in- härente Wertproblematik, worauf dieser Artikel zu Recht hinweist. Der Autor sollte aber auch sehen, daß er

— wenn er darüber hinaus auch die oben skizzierte Posi- tion der genetischen Bera- tung beim Schwangerschafts- abbruch ablehnt — außer ei- ner radikal-ethischen Positi- on keinerlei Lösungsmöglich- keiten für die betroffenen Fa- milien und die beteiligten Ärzte anbietet.

PD Dr. med. G. Wolff, Genetische Beratungsstelle, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg, Breisacher Straße 33, W-7800 Freiburg

MULTIPLE-CHOICE

Zu dem Beitrag „Multiple- choice-Prüfung ist besser als ihr Ruf" von Prof. Vogt, Prof. Wagner und Prof. Neumeier in Heft 43/1991:

Änderung tut not

Als Absolvent der „Ärztli- chen Vorprüfung" Herbst 1991 möchte ich mit folgen- den Thesen zu der Diskussion um die Multiple-choice-Prü- fung beitragen:

— Es ist möglich, sinnvol- le Multiple-choice-Prüfungen zu konzipieren.

— Eine Prüfung ist dann sinnvoll, wenn mit ihr über- prüft wird, ob die Teilnehmer den für den folgenden Ausbil- dungsabschnitt benötigten Stoff sicher beherrschen.

— Diesen Zweck erfüllen die zur Zeit durchgeführten Prüfungen offensichtlich nicht, da bei einer Bestehens- grenze von 52 Prozent und ei- ner Durchschnittsleistung von 62 Prozent nicht von sicherem Beherrschen des geforderten Wissens gesprochen werden kann.

— Es ist nicht davon aus- zugehen, daß der größte Teil der Medizinstudenten dumm und faul ist. Daraus folgt, daß das geforderte Wissen unan- gemessen ist: Es werden zu viele Fächer zu detailliert ge- prüft. Dies führt zu einem kaum zu bewältigenden Lern- pensum.

— Muß in kurzer Zeit sehr viel gelernt werden, so geht dieses Wissen ebenso schnell wieder verloren.

Daraus folgen später kata- strophale Wissenslücken, auch bei guten Examensno- ten!

— Abbhilfe schafft nur ei- ne Reduzierung des Prü- fungsstoffes durch

a) Teilung der jetzigen

„ärztlichen Vorprüfung" in ein Physikum für die natur- wissenschaftlichen Grundla- genfächer und eine Eingangs- prüfung zur Klinik über die medizinischen Fächer;

b) Verzicht auf unnötiges Ballast- und Detailwissen.

Die Prüfungen sollten nur den Stoff umfassen, der da- nach auch wirklich benötigt wird.

— Eine weitere Niveau- senkung ist nicht zu befürch- ten, da

a) spitzfindige Fragen, die nur durch Raten richtig be- antwortet werden können, so- wieso kein Indikator für ho- hen Ausbildungsstand sind;

b) spezielleres Wissen der einzelnen Fächer in den Klausuren und Testaten der entsprechenden Kurse abge- fragt werden kann.

— Das aktuelle Prüfungs- system ist ein Grund für die Frustration unter den Studie-

renden und somit ein Motiva- tionskiller. Änderung tut not!

Florian Seidlitz, Ludwig- straße 39/1, W-7022 Leinfel- den-Echterdingen 1

Unverständlich

Eigentlich haben die Be- teiligten in der Diskussion um dieses Prüfungssystem im Laufe der Jahre praktisch alle Argumente ausgetauscht.

Trotzdem erlaube ich mir, ei- nige wenige Aussagen des Beitrags kritisch zu diskutie- ren. Erstens: „. . ein großer Teil des medizinischen Wis- sens objektiv und sinnvoll ab- fragen läßt . . ." (gemeint ist:

mit diesem Prüfungssystem).

Die Autoren wissen genauso wie viele andere auch, daß sich Ergebnisse dieses Prü- fungssystems durch Mischen von Alt- und Neufragen auf das Prozent genau einstellen lassen. Die Autoren wissen ferner, daß man in der Ver- gangenheit im Nachhinein an den Ergebnissen manipulie- ren konnte . . . Wie ist dann ein solches Prüfungssystem, insbesondere vom Prüfling aus gesehen, zu bewerten?

Die Autoren wissen als offen- sichtlich lang erfahrene Leh- rende genau, daß die Studen- ten so lernen, wie geprüft wird, und das lernen, was ge- prüft wird, das heißt die Prü- fung hat einen sehr starken Einfluß auf das Lernverhal- ten. Nun ist aber auf der an- deren Seite dieses Prüfungs- system nicht anforderungs- strukturiert; denn niemand

„kaut" dem später tätigen Arzt für jeden Fall (ausge- rechnet) fünf (vollständige) Lösungsmöglichkeiten „vor", von welchen er lediglich eine ankreuzen muß. Das Ant- wort-Auswahl-Prüfungssy- stern bleibt also weit unter der späteren beruflichen An- forderung des Arztes. Um es zuzuspitzen: Die Mediziner müßten im Rahmen ihrer Ausbildung soweit kommen, daß sie Multiple-choice-Fra- gen (aktiv) stellen und nicht nur diese (passiv) ankreuzen können. Dagegen zu sagen, daß sich mit diesem Prüfungs- system medizinisches Wissen

„sinnvoll" abfragen läßt, ist falsch.

Zweitens mit Bezug auf die mündliche Prüfung: „ . . daß immer wieder Fragen so mangelhaft formuliert wer- den, daß sie von den Examenskandidaten nicht richtig verstanden werden".

Sicherlich gehe ich mit den Autoren einig, daß die alte (autoritäre) mündliche Prü- fung ohne Protokollant abzu- lehnen ist. Aber als protokol- lierender Kollege greife ich jedes Mal klärend ein, wenn es mir auch nur den Anschein gibt, daß ein Kandidat die vom Kollegen gestellte Frage nicht verstanden haben könn- te; auch ich als Fragesteller erfahre diese Korrektur. So durchgeführt habe ich noch nie eine unklare Fragestel- lung erlebt. Unklare Fragen in Prüfungen können nur auf- treten, wenn beide kollegi- alen Prüfer zusammen nicht in der Lage sind, klare Fragen zu stellen.

Dagegen habe ich als Auf- sichtsführender einer Multi- ple-choice-Prüfung oft erlebt, wie hilflos die Prüflinge den

„schriftlichen" Fragen gegen- überstehen. Der aufsichtsfüh- rende Rechtsgehilfe der staatlichen Prüfung kann und darf nicht (er)klärend ein- greifen.

Schlußbemerkung: Aus meiner Sicht könnte es ruhig wirklich schriftliche Prüfun- gen von einem zentralen Prü- fungsinstitut geben. Diese al- lerdings als frei zu beantwor- tende Fragen oder als Auf- satz-Thema. Solche Prüfun- gen wären anforderungsori- entiert. Der einzige Grund für das (unverständliche) Festhalten an der Multiple- choice-Prüfung ist deren Computerisierbarkeit. Ein solcher Grund kann jedoch nicht als hinreichend dafür gelten, an einem Prüfungssy- stem festzuhalten, welches auch nicht im Entferntesten anforderungsorientiert ist.

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.

W. K. R. Barnikol, Institut für Physiologie und Pathophysio- logie, Johannes Gutenberg- Universität Mainz, Saarstr.

21, W-6500 Mainz A1-74 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 3, 17. Januar 1992

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