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REGIONALKOMITEE FUR EUROPA Fiinfundvierzigste Tagung, Jerusalem, September 1995

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KOPENHAGEN

REGIONALKOMITEE FUR EUROPA

Fiinfundvierzigste Tagung, Jerusalem, 18. - 22. September 1995

Punkt 2(e) der vorlaufigen Tagesordnung EUR/RC45/4

+EU R /R C 45/C onf.D oc./4 15. Juni 1995 06755 ORIGINAL: ENGLISCH

G e s u n d h e i t s b e z o g e n e H i l f e f u r La n d e r i n a k u t e n

No t s i t u a t i o n e n u n d b e i Ka t a s t r o p h e n Le i t l i n i e n f u r d i e h u m a n i t a r e Hi l f e

Die WHO hat satzungsgemaB das Mandat, den Landern in akuten Notsituationen und bei Katastrophen Hilfe zu leisten. Das WHO-Regionalbiiro fur Europa (EURO) hat sich deshalb stets an NothilfemaBnahmen in der Europaischen Region beteiligt; 1993 gab das Regional- komitee diesbeziiglich eine allgemeine Orientierungshilfe ab.

In den 90er Jahren hat sich indessen die Art der akuten Notsituationen in der Region geandert.

Solche Notsituationen sind jetzt haufig auf groBere bewaffnete Auseinandersetzungen mit weitreichenden Folgen zuriickzufiihren. Das augenfalligste Beispiel dafiir ist der gewaltige Konflikt nach dem Zusammenbruch der ehemaligen Sozialistischen Foderativen Republik Jugoslawien. Dementsprechend muB das Regionalburo nunmehr anders geartete Hilfeleistun- gen erbringen.

Angesichts dieser neuen Situation wurde der Themenkomplex Nothilfe 1992, 1993 und 1994 im Regionalkomitee aufgegriffen; vor der Erorterung im Jahre 1994 hatte eine Diskussion im Standigen AusschuB des Regionalkomitees (SCRC) stattgefunden. Zur Erleichterung der Dis­

kussion im Regionalkomitee war 1994 ein spezieller Bericht des Regionaldirektors vorgelegt worden (Dokument EUR/RC44/13), in dem u. a. die internen Bemiihungen beschrieben wur- den, das Management und die Verwaltung des Regionalbiiros auf die Unterstiitzung solcher Einsatze einzustellen; auBerdem enthielt dieser Bericht die Ergebnisse einer vom Regional- direktor in Auftrag gegebenen externen Evaluierung.

A uf der Grundlage der Diskussionen verabschiedete das Regionalkomitee auf seiner 44. Tagung die Resolution EUR/RC44/R13 iiber „Gesundheitsbezogene Hilfe fur Lander in | akuten Notsituationen und bei Katastrophenfallen” , mit der der Regionaldirektor ersucht J wurde, eine Reihe von konstruktiven Schritten zu unternehmen, u. a. Formulierung von Leit- 1 linien und Kriterien flir das kiinftige Engagement des Regionalbiiros in Nothilfesituationen. j Das vorliegende Dokument umreiBt die nach Verabschiedung der Resolution EUR/RC44/R13 unternommenen Schritte.

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IN H A LT

S e ite

Einleitung... 1

Maßnahmen im Anschluß an die Resolution EUR/RC44/R13 des Regional- kom itees... 3

Unterrichtung des Globalen Grundsatzbeirats und der Mitarbeiter des Regionalbüros für Europa (E U R O )... 4

Kriterien und Leitlinien für das künftige E n g ag em en t... 4

Straffung der operationellen, administrativen und finanziellen V erfahren... 6

Überprüfung durch den E xekutivrat... 7

Schlußfolgerung... 8

Anhang 1: Katastrophen und akute Notsituationen, bei denen das WHO- Regionalbüro für Europa seit 1990 tätig geworden is t... 10

Anhang 2: Prinzipien und Leitlinien für W HO-Einsätze bei Naturkata­ strophen oder anthropogenen Katastrophen in der Europäischen Region... 11

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Ein l e it u n g

1. Im Zuge der vom Verband der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Katastrophenvor­

sorge und Nothilfe unternommenen globalen Anstrengungen ist die WHO in Einklang mit ihrem Mandat in erster Linie für die Koordinierung der gesundheitsbezogenen M aß­

nahmen verantwortlich, wobei sie ihre wissenschaftliche und technische Sachkenntnis in den Bereichen Medizin, öffentliche Gesundheit und gesundheitliche Entwicklung nut­

zen kann. Bei der Durchführung dieser Aufgabe arbeitet die WHO in erster Linie mit der Anfang 1992 eingerichteten Abteilung für humanitäre Angelegenheiten der Verein­

ten Nationen (UNDHA) zusammen, um die Koordinierung in komplexen Notsituationen zu verbessern. Als Mitglied des organisationsübergreifenden Ständigen Ausschusses (IASC) und der IASC-Arbeitsgruppe hat sich die W HO immer aktiver an den Nothilfe- einsätzen und humanitären Tätigkeiten der Vereinten Nationen beteiligt.

2. Bei diesen Bemühungen fällt ihr eine zweifache Rolle zu:

- Auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge betrachtet es die WHO als ihre Aufgabe, ihre traditionelle Rolle, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zu stärken und deren Eigenständigkeit auf nationaler und lokaler Ebene zu fördern, weiterzuführen und auszubauen;

- in bezug auf humanitäre Maßnahmen bestimmen Artikel 2(d) und 2(e) der Satzung der W eltgesundheitsorganisation, „geeignete fachliche Unterstützung und in Notfäl­

len die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn Regierungen darum ersuchen oder damit einverstanden sind”, sowie „auf Ersuchen der Vereinten Nationen besondere Grup­

pen, wie die Bevölkerung von Treuhandgebieten, mit Gesundheitsdiensten oder -einrichtungen zu versorgen oder bei dieser Versorgung mitzuhelfen” .

3. Seit vielen Jahren hat die WHO bei Katastrophen aller Art gemäß ihren Verpflichtungen und Aufgaben der betroffenen Bevölkerung in akuten Notsituationen wie auch in der W iederaufbauphase gesundheitliche Hilfe geleistet. Das Regionalkomitee für Europa hat dies anerkannt, als es 1983 eine Resolution über Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf Naturkatastrophen (EUR/RC33/R5) verabschiedete, mit der der Regionaldirektor ersucht wurde, „Szenarien zu entwerfen, die es erlauben, Gesuchen der M itgliedstaaten um Nothilfe auf gesundheitlichem Gebiet unverzüglich nachzukommen” . Seitdem hat das Regionalkomitee drei weitere Resolutionen in diesem Sinne verabschiedet:

- 1992: eine Resolution über dringlichen gesundheitlichen Beistand für die vom Krieg verwüsteten Republiken des ehemaligen Jugoslawien (EUR/RC42/R7);

- 1993: eine Resolution über Nothilfe bei Naturkatastrophen und technologischen Katastrophen in der Europäischen Region der WHO (EUR/RC43/R9) und

- 1994: eine Resolution über gesundheitsbezogene Hilfe für Länder in akuten Not­

situationen und bei Katastrophenfällen (EUR/RC44/R13).

4. Leider sieht es so aus, als ob Teile der Region weiterhin von politischer und wirtschaft­

licher Instabilität, Bürgerunruhen und bewaffneten Auseinandersetzungen - ganz abge­

sehen von Naturkatastrophen - betroffen sind. Außerdem besteht ständig das Risiko von

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Chemikalienunfällen und nuklearen Störfällen. Das Regionalbüro für Europa muß sich deshalb bereithalten, die erforderliche Hilfe und notwendige Beratung leisten zu kön­

nen. Mit der WHO-Hilfe wird bezweckt, in den für die Gesundheit der Bevölkerung wesentlichen Gebieten die Lücken der internationalen Hilfsmaßnahmen zu schließen.

5. In Einklang mit der Satzung der Weltgesundheitsorganisation hat das WHO-Regional- büro für Europa seit seiner Gründung im Jahre 1952 in Katastrophen- oder Notfällen in der Region regelmäßig auf die jeweils spezifischen Anforderungen zugeschnittene Hilfe geleistet. Jahrelang hat es sich bei solchen Notsituationen im allgemeinen um Erdbeben gehandelt, die in bestimmten begrenzten Gebieten plötzliche Zerstörungen verursacht hatten. In solchen Notsituationen behielt die zentrale Landesregierung in der Regel die volle Kontrolle und konnte von anderen Teilen des Landes aus umfangreiche Unterstüt­

zung leisten, als Ergänzung der aus dem Ausland kommenden Hilfe. In solchen Situa­

tionen mußte die WHO normalerweise lediglich einen recht begrenzten Einsatz von relativ kurzer Dauer leisten. Die Entscheidung, das Regionalbüro in solchen Notfällen zu mobilisieren, lag immer beim Regionaldirektor. Die Kosten waren normalerweise auf die im Entwicklungsfonds des Regionaldirektors vorhandenen Mittel begrenzt; gele­

gentlich wurden darüber hinaus zur Unterstützung spezifischer Aufgaben externe Res­

sourcen mobilisiert.

6. Eine neue Situation ergab sich bei Katastrophen wie dem Reaktorunfall von Tscherno­

byl oder dem Chemikalienunfall von Seveso; bei solchen Unfällen ist hochspezialisier­

tes Fachwissen in Bereichen erforderlich, in denen das W HO-Regionalbüro für Europa unbestritten als die Organisation gilt, die das professionelle Wissen und die Kapazität besitzt, um bei einem größeren internationalen Einsatz zur gesundheitsbezogenen Koordinierung die Führung übernehmen zu können.

7. Nach den tiefgreifenden politischen Veränderungen zu Beginn der 90er Jahre - die u. a.

zum Zusammenbruch der Sowjetunion und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien führten - explodierten indessen die ethnischen und politischen Spannungen in vielen Mitgliedstaaten in einer Reihe von bewaffneten Auseinandersetzungen, die zum Teil klein und von kurzer Dauer waren, zum Teil aber auch seit Jahren andauern und Millionen von Menschen betroffen haben. Dadurch wurde das Regionalbüro für Europa mit akuten Notsituationen konfrontiert, die sich von denen der Vergangenheit völlig unterscheiden. Diese „komplexen Notsituationen” machen Soforthilfe und humanitäre Hilfsmaßnahmen erforderlich, die ein breites Spektrum gesundheitlicher Probleme umfassen, eine ganze Palette unterschiedlicher Hilfsformen voraussetzen, engste Zusammenarbeit mit vielen anderen Organisationen - vor allen Dingen mit Organisationen des Systems der Vereinten Nationen - notwendig machen und oft zu wichtigen politischen und ethischen Erwägungen führen. Anhang 1 enthält einen Überblick über die Katastrophen- und Nothilfeeinsätze, an denen das Regionalbüro allein in den letzten fünf Jahren beteiligt war.

8. Mit Resolution EUR/RC43/R9 ersuchte das Regionalkomitee den Regionaldirektor u. a., im Rechnungszeitraum 1996/97 fünf Prozent der für Programmtätigkeiten vorge­

sehenen Ordentlichen Haushaltsmittel für die Koordinierung der Tätigkeiten, die Beschaffung von Mitteln und die Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen bereitzustellen; dies ist seither geschehen. Im Anschluß an die Diskussion während der 43. Tagung des Regionalkomitees über die an das Regionalbüro für Europa gestellten

B U R /R C 45/4 Seite 2

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wachsenden Soforthilfeanforderungen wurde ein Teilprogramm für Katastrophenhilfe und humanitäre Maßnahmen eingerichtet, das innerhalb des EURO-Referats für Koor­

dination und Ressourcenbeschaffung (Coordination and Resource Mobilization, COR) von einem neuen, für Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe zuständigen Teilreferat (Disaster Preparedness and Humanitarian Assistance unit, DHU) geleitet wird. Gegen­

wärtig ist das DHU-Referat zuständig für: i) die Errichtung eines Verbunds von Kon­

taktstellen für Katastrophenschutzmaßnahmen in den europäischen Mitgliedstaaten, ii) die Verbesserung der am Regionalbüro für Europa geltenden internen Leitlinien für Katastrophenschutz und iii) humanitäre Hilfe im Kaukasus und Tadschikistan. Diese Tätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Referat im W HO-Hauptbüro und mit der Abteilung für humanitäre Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNDHA) in Genf vorgesehen. Umgehend reagiert wurde auch auf Krisen in Albanien, in der Republik Moldau und in der Ukraine, die überwiegend im Zusammen­

hang mit Infektionskrankheiten standen. Aufgrund des Ausmaßes der akuten Notsitua­

tionen wurde im ehemaligen Jugoslawien ein spezielles „Schreibtischbüro” für humani­

täre Hilfe eingerichtet; diese Hilfe stellt bei weitem das aufwendigste und kom plizierte­

ste Verfahren dieser Art dar, an dem die W eltgesundheitsorganisation je beteiligt war.

9. Das COR-Referat trägt als übergeordnetes Koordinationsorgan am Regionalbüro für Europa und als Verwalter der Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe auch die Verantwor­

tung für alle humanitären Hilfsmaßnahmen. Ende 1992 wurde eine (aus Vertretern aller Abteilungen des Regionalbüros und COR-Mitarbeitern zusammengesetzte) Task Force für die humanitäre Soforthilfe an Länder des ehemaligen Jugoslawien gebildet, die die übergeordneten Richtlinien für die Einsätze vorgibt und diese Einsätze laufend verfolgt und evaluiert. Als weitere Entwicklungen sind eine Reihe von internen Verwaltungs­

und Managementprüfungen verschiedener Aspekte der Einsätze zu nennen, an die sich eine Modifizierung der Organisation und Verfahren sowie die Initiative des Regional­

direktors anschlossen, über die mit diesem Programm im Zeitraum 1993/94 gewonne­

nen Erfahrungen eine externe Evaluierung durchführen zu lassen (Dokument EUR/RC43/SC(4)/7). Diese Evaluierung wurde dann dem SCRC vorgelegt, dessen Erörterungen im Dokument EUR/RC44/4 Add.l zusammengefaßt wurden. Außerdem wurde dem Regionalkomitee auf dessen 44. Tagung ein Sachstandsbericht über die gesundheitsbezogene Hilfe für Länder in akuten Notsituationen und bei Katastrophen­

fällen (Dokument EUR/RC44/13) vorgelegt.

M a s s n a h m e n im A n s c h l u s s a n d i e R e s o l u t i o n

EUR/RC44/R13

d e s R e g i o n a l k o m i t e e s

10. Im Anschluß an die interne Managementprüfung und die externe Evaluierung des humanitären Hilfsprogramms für das ehemalige Jugoslawien brachten die Delegierten des Regionalkomitees auf der 44. Tagung ihre Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß diese beiden Initiativen bereits zu Veränderungen in der administrativen Koordination, Struktur und Personalausstattung und zu einer stärkeren Dezentralisierung und Verlage­

rung der administrativen Funktionen vom Regionalbüro auf die Einsatzgebiete geführt hatten. Das Regionalkomitee verabschiedete eine Resolution über gesundheitsbezogene Hilfe für Länder in akuten Notsituationen und bei Katastrophenfällen (EUR/RC44/R13), in der drei Problemkreise herausgestellt wurden.

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E U R /R C 45/4 S eite 4

Unterrichtung des Globalen Grundsatzbeirats und der M itarbeiter des Regionalbüros für Europa (EURO)

11. Resolution EUR/RC44/R13, Beschlußteil 6

EMPFIEHLT, daß d er Regionaldirektor die Aufmerksamkeit des globalen Grundsatz­

beirats au f die N otw endigkeit hinlenkt, fü r andere, bereits laufende oder künftige Not- hilfeprogramme anderer Regionen und des WHO-Hauptbüros ähnliche externe Evaluie­

rungen durchzuführen.

12. Der Regionaldirektor machte den WHO-Generaldirektor in einem Schreiben auf diese Resolution aufmerksam, was dazu führte, daß sie auf der Tagung des Globalen Grund­

satzbeirats am 2 3 .- 2 4 . November 1994 erörtert wurde. Die externe Evaluierung und die diesbezügliche Diskussion des Regionalkomitees fanden im Bericht des Regional­

direktors für die 95. Tagung des Exekutivrats im Januar 1995 Erwähnung.

13. Resolution EUR/RC44/R13, Beschlußteil 10

ERSUCHT den Regionaldirektor, den in den Konfliktgebieten arbeitenden WHO-Mitar- beitem die fortgesetzte Anerkennung und den Dank des Regionalkom itees fü r ihre unter schwierigen Bedingungen und oft auch persönlicher Gefährdung durchgeführte huma­

nitäre A rbeit auszusprechen.

14. Der Regionaldirektor setzte alle Mitarbeiter im Regionalbüro für Europa, in den Außenstellen und im WHO-Hauptbiiro von der Resolution in Kenntnis. Außerdem erhielten die Mitglieder des externen Gutachterteams und die in der Resolution ange­

sprochenen internationalen Organisationen ein Schreiben.

Kriterien und Leitlinien für das künftige Engagement 15. Resolution EUR/RC44/R13, Beschlußteil 8

EMPFIEHLT dem Regionaldirektor, sich mit den Vorschlägen d er externen Gutachter auseinanderzusetzen und in Konsultation mit dem Ständigen Ausschuß des Regional­

komitees Leitlinien und K riterien fü r die Art des künftigen Engagements des Regional­

büros in Nothilfesituationen auszuarbeiten.

16. Die Empfehlungen des externen Gutachterteams hinsichtlich des Engagements des Regionalbüros bei künftigen humanitären Hilfsmaßnahmen und in akuten Notsituatio­

nen fanden ihren Niederschlag im Dokument EUR/RC43/SC(4)/7.

17. Als äußerst wichtigen Grundsatz bezeichnete der Regionaldirektor in seinem Kommen­

tar zum Bericht der externen Gutachter (EUR/RC43/SC(4)/7, S. 28) folgendes: „D er Einsatz muß schnell anlaufen, eine Organisation, die erst nach allen anderen vor O rt eintrifft, hat keine Chance, eine echte Wirkung zu erzielen. D as g ilt insbesondere fü r die WHO, deren starke Seiten die strategische Lageanalyse und die Koordination vieler Partner sind: diese Funktionen lassen sich nur in den Frühphasen ,des S p iels’ etablie­

ren''. Die Krise im ehemaligen Jugoslawien hat deutlich gezeigt, daß eine Organisation sich nur „vor Ort” ein richtiges Bild von der Situation machen kann; ohne eine solche unmittelbare Kenntnis der Lage kann sie keine richtige Hilfe leisten und keinen echten Einfluß ausüben.

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18. Der Entscheidungsprozeß, der das WHO-Regionalbüro für Europa zu einem solchen Engagement (oder Nicht-Engagement) veranlaßt, muß demzufolge klar, rasch und un­

bürokratisch sein. Er muß sich indessen auf die allgemeine, von den leitenden Organen der W HO (Regionalkomitee, Exekutivrat und Weltgesundheitsversammlung) gegebene Orientierungshilfe gründen, durch die anhand breiter Prinzipien die jew eilige Rolle der Organisation und der Umfang ihrer Handlungsstrategien festgelegt wird.

19. Was sollte das WHO-Regionalbüro für Europa dann vor Ort tun? Die (ausführlich im Dokument EUR/RC43/SC(4)/7 beschriebenen) Einsätze im ehemaligen Jugoslawien verdeutlichen, daß die WHO in komplexen Notsituationen das gesamte im W issen und Erfahrungsschatz der Organisation liegende Potential einbringen muß. Akute Notsitua­

tionen sind äußerst kompliziert und machen ein umfassendes Verständnis dringend er­

forderlich; dieses Verständnis setzt hochspezialisierte Fachkompetenz voraus, um die bestehenden und die potentiellen gesundheitlichen Probleme ermitteln zu können und um bestimmen zu können, welche Interventionen geeignet sind, die Lage zu erleichtern und eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Somit muß die WHO ihre satzungs­

gemäße Rolle als führende Organisation in Gesundheitsfragen im System der Vereinten Nationen entschlossen wahrnehmen und sich in dieser Eigenschaft nachhaltig darum bemühen, über die vielfältigen, von verschiedenen Organisationen durchgeführten Maß­

nahmen zu beraten und diese Maßnahmen zu koordinieren. Heutzutage setzt diese Rolle jedoch ein erhebliches diplomatisches Geschick und Einfühlungsvermögen sowie ein volles Verständnis für die Kapazitäten und Ambitionen vieler Organisationen und Stel­

len voraus.

20. Ein wichtiger Aspekt ist auch, daß die Geberstellen nur dann bereit sind, die unverzicht­

bare W HO-Infrastruktur für Public-Health-Experten zu finanzieren, wenn sich die WHO auch mit Problemen befaßt, die von den Auftraggebern der Spender als relevant und wichtig angesehen werden.

21. Der Gedanke, daß ein breiteres Spektrum für die WHO wichtig ist, wurde 1994 in den Diskussionen des Globalen Grundsatzbeirats nachdrücklich unterstützt, als der Gene­

raldirektor und der Regionaldirektor den Umfang der Nothilfebemühungen der W HO in verschiedenen Teilen der W elt erörterten. Das spiegelte sich auch in den Diskussionen auf der 95. Tagung des Exekutivrats im Januar 1995 und in der Resolution W HA48.2 der W eltgesundheitsversammlung wider.

22. Anhang 2 enthält die vom Regionalkomitee erbetenen Prinzipien und Leitlinien für das künftige Engagement des W HO-Regionalbüros für Europa bei akuten N otfällen und Katastrophen in der Europäischen Region.

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K U R /R C 45/4 Seite 6

Straffung der operationeilen, administrativen und finanziellen Verfahren 23. Resolution EUR/RC44/R13, Beschlußteil 9

ERSUCHT den Regionaldirektor, zusammen m it dem WHO-Hauptbüro,

a) eine Überprüfung d er fü r die Nothilfeeinsätze in der Region bestimmten administrativen und finanziellen Verfahren einzuleiten, mit dem Ziel, rechtzeitiger reagieren zu können, die Verfahren rationeller zu gestalten, die Flexibilität zu erhöhen und Entscheidungsbefugnisse an die Außenstellen zu delegieren sowie Überlegungen über die Entscheidungsbefugnis zur Beteiligung des WHO- Regionalbüros fü r Europa an Nothilfeeinsätzen anzustellen,

b) den Ständigen Ausschuß des Regionalkomitees über die in dieser Hinsicht gem ach­

ten Fortschritte a u f dem laufenden zu halten,

c) die Aufmerksamkeit des Globalen G rundsatzbeirats a u f die N otwendigkeit hinzu­

lenken, fü r Nothilfeeinsätze in anderen WHO-Regionen ähnliche Vorgehensweisen zu übernehmen.

24. Seit mehr als zehn Jahren kann das WHO-Regionalbüro für Europa auf detaillierte interne Leitlinien zurückgreifen, die verschiedene alternative Pläne, Optionen für unver­

zügliche Entscheidungen und Vorschläge für Sofortmaßnahmen auf allen Ebenen bei Katastrophen in der Region enthalten. Diese operationellen Leitlinien wurden angesichts der im Konflikt im ehemaligen Jugoslawien vor Ort gemachten Erfahrungen unlängst aktualisiert; sie werden laufend angepaßt und überarbeitet, wenn neue Entwicklungen dies erfordern. Die Leitlinien beginnen mit einem detaillierten Ablaufdiagramm, das einen erläuternden Text enthält und (in Form eines „Entscheidungsbaums”) die spezifi­

schen Maßnahmen ausweist, die das WHO-Regionalbüro für Europa ergreifen könnte, um den Mitgliedstaaten in akuten Notsituationen bei der Bewältigung von gesundheits­

bezogenen Problemen beizustehen. Sie enthalten eine Liste von im Katastrophenmana­

gement erfahrenen Experten (Gutachtern) (die bestätigt haben, daß sie im Notfall für die Soforthilfe zur Verfügung stehen) mit Angaben über deren Fachgebiet; diese Liste, die jetzt in zwei Teile aufgegliedert wird, wird laufend aktualisiert. Der erste Teil nennt Experten, die sich innerhalb von 48 Stunden zum Katastrophenort begeben können; der zweite Teil enthält die Namen von Experten, die nicht kurzfristig vor Ort zur Verfügung stehen können, die aber als Berater herangezogen werden können. Die operationellen Leitlinien enthalten Angaben über die von den einschlägigen Fachreferaten des Regio­

nalbüros zu leistenden Beiträge in bezug auf die Bereiche Umwelt und Gesundheit, Chemikalienunfälle und nukleare Unfälle, Ernährung, physische Rehabilitation, psychi­

sche Gesundheit und Arzneimittel. Gegenwärtig wird im Zusammenhang mit einer Ausweitung des Netzwerks für Katastrophenvorsorge überprüft, welchen Beitrag die WHO-Kooperationszentren zum Katastrophenschutz in der Europäischen Region lei­

sten.

25. Die Gesundheitsministerien in den europäischen Mitgliedstaaten der WHO wurden ersucht, eine bestimmte Kontaktperson zu benennen, an die sich das Regionalbüro bei Katastrophen bzw. akuten Notfällen wenden kann.

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26. Außer den zahlreichen Managementprüfungen, die das WHO-Regionalbüro für Europa zur Verbesserung seiner Einsätze während der Krise im ehemaligen Jugoslawien bereits durchgeführt hat, wurde vom Regionalbüro auch eine umfassende Überprüfung der für die Soforthilfe geltenden administrativen und finanziellen Verfahrensweisen eingeleitet.

Das geschah teilweise durch das Büro des Sonderbeauftragten des Regionaldirektors in Zagreb, teilweise durch Beteiligung des Regionalbüros an einer interregionalen Task Force, die vom Globalen Grundsatzbeirat der WHO im Anschluß an die Tagung des Exekutivrats im Januar 1995 eingesetzt wurde. In Übereinstimmung mit Beschlußteil 5(c) der Resolution EUR/RC43/R9 hat der Regionaldirektor über das W HO-Hauptbüro mit dem Zentralen Revolvierenden Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Revolving Fund, CERF) die Optionen für die Schaffung eines Verfahrens untersucht, das die Beschaffung und rasche Verteilung von Mitteln für die medizi­

nischen Probleme bei künftigen Notfällen in der Region ermöglicht. Die Nützlichkeit dieses Fonds wird voll anerkannt, doch ist der Regionaldirektor nach wie vor der Mei­

nung, daß die Möglichkeit sondiert werden sollte, ein Unterprogramm für Katastrophen­

schutz im Rahmen des Freiwilligen Fonds der WHO für Gesundheitsförderung einzu­

richten.

27. Vor ihrer endgültigen Verabschiedung werden diese internen Leitlinien mit anderen Regionen und mit dem Hauptbüro erörtert und überprüft, und der SCRC wird über die jeweiligen Fortschritte auf dem laufenden gehalten.

28. In der Zwischenzeit wurden dem Sonderbeauftragten - wie in der internen M anage­

mentprüfung des humanitären Hilfsprogramms im April 1994 empfohlen - spezifische Entscheidungsbefugnisse übertragen. Der genaue Umfang dieser Entscheidungsbefug­

nisse wurde der SCRC-Planungsgruppe auf ihrer Tagung im November 1994 erläutert und im M ärz 1995 überprüft.

Üb e r p r ü f u n g d u r c h d e n Ex e k u t i v r a t

29. Auf der 95. Tagung erörterten der Exekutivrat und die W eltgesundheitsversammlung dieses Thema, und die W eltgesundheitsversammlung verabschiedete anschließend eine Resolution über Soforthilfe und humanitäre M aßnahmen (WHA48.2), mit der der Gene­

raldirektor unter Ziffer 7B des Beschlußteils ersucht wird:

1. die Zuständigkeit d er Organisation fü r die fachliche und norm ative O rientie­

rungshilfe zu betonen, unter gleich zeitiger Wahrung der notwendigen Flexibilität zur Durchführung der gegebenenfalls erforderlichen operationeilen Tätigkeit;

2. bei der Planung, Umsetzung und Überwachung von Soforthilfe-, Rehabilitations­

und W iederaufbauprogrammen die partnerschaftlichen Beziehungen zu Regierun­

gen, örtlichen Behörden, Organisationen des Systems d er Vereinten Nationen und vor allem zur Abteilung fü r humanitäre Angelegenheiten (UNDHA) sow ie zu anderen humanitären Organisationen zu stärken;

3. die interne Koordination d er WHO und ihre Kapazität, als Reaktion a u f akute N ot­

situationen vor Ort, die Aktivitäten im G esundheitssektor wirksam koordinieren zu können, zu verbessern;

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4. die Fähigkeit der WHO-Gebietsbüros, auf Früh warnsignale zu reagieren, vor allem in katastrophengefährdeten Ländern zu stärken.

30. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Bericht des Generaldirektors an den Exeku­

tivrat (Dokument EB95/24) über Maßnahmen der WHO in Situationen, in denen auf­

grund bewaffneter Auseinandersetzungen Gesundheitsfachkräfte und medizinische Ein­

richtungen angegriffen worden sind. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit Resolution WHA46.39 erarbeitet, mit der der Generaldirektor ersucht wurde, auf der 48. Tagung der Weltgesundheitsversammlung im Jahre 1995 Bericht zu erstatten.

31. In bezug auf humanitäres Engagement wird der Generaldirektor unter Ziffer 7C des Beschlußteils der Resolution WHA48.2 ersucht:

1. das Engagement der WHO fü r den Respekt und Schutz des G esundheitspersonals und d er Infrastruktur in Konfliktsituationen in Übereinstimmung m it dem K onzept d er Gesundheit als Investition fü r den Frieden zu stärken;

2. fü r den Schutz von Zivilisten und die Erstellung von effizienten Therapie- und Rehabilitationsprogramm en fü r M inenopfer einzutreten sowie fü r system atisches M anagement in bezug a u f gesundheitliche Spätfolgen von psychischen und ph ysi­

schen Verletzungen bei kollektiven Gewaltakten.

Sc h l u s s f o l g e r u n g

32. Heutzutage wird das durch Katastrophen und Konflikte in irgendeinem Teil unserer Welt verursachte menschliche Leiden sofort im Fernsehen übertragen und von Hunder­

ten von Millionen Menschen gesehen. Leiden ist somit deutlich sichtbar geworden und löst den Ruf nach raschem und direktem Handeln zur Linderung dieses Leidens aus. Das ist nicht nur aus humanitärer Sicht wünschenswert; es ist auch zu einem politischen Imperativ geworden. In dieser Welt muß die W HO energisch und relevant auftreten. Es muß deutlich werden, daß sie sich mit Problemen befaßt, die allgemein als schwerwie­

gend und im Gesundheitsbereich als übergeordnet gelten.

33. Das ist nicht nur notwendig, wenn die WHO ihren satzungsgemäßen Auftrag erfüllen will. W enn die Organisation darüber hinaus in akuten Notsituationen auch imstande sein soll, die Ressourcen zu beschaffen, die sie benötigt, um ihre Infrastruktur in den jew eili­

gen Einsatzgebieten aufzubauen und somit die Probleme der öffentlichen Gesundheit wirksam angehen zu können, muß sie auch öffentliche und politische Unterstützung erhalten. In der Welt von heute ist es für die WHO unabdingbar, ihr Image in der Vor­

stellung der breiten Öffentlichkeit, der Politiker und der Fachwelt zu wahren und zu verbessern und zu zeigen, daß sie nicht nur eine Organisation mit hochgesteckten Grundsätzen und theoretischen Lösungen ist, sondern auch eine Organisation mit Herz, eine engagierte Organisation und eine Organisation, die fähig ist, sich einer schwieri­

gen - und sogar gefährlichen - Aufgabe zu stellen, wenn die Gesundheit ganzer Völker ernsthaft bedroht ist.

HUR/RC45/4 Seite 8

(11)

Der SCRC hat auf seiner Tagung vom 28. bis 31. März 1995 den im Anhang 2 enthalte­

nen Entwurf der Prinzipien und Leitlinien vorbehaltlich der in dem vorliegenden Dokument enthaltenen spezifischen Änderungen als zufriedenstellend erachtet.

(12)

Anhang 1

K a t a s t r o p h e n u n d a k u t e N o t s i t u a t i o n e n , b e i d e n e n d a s W H O - R e g i o n a l b ü r o f ü r E u r o p a s e i t 1 9 9 0 t ä t i g g e w o r d e n i s t

1990 Rumänien - Volkserhebung Iran - Erdbeben

1991 Türkei - Erdbeben in Erzincan

Türkei - Golfkriegskrise - Vertriebene

1992 Konflikt in Kroatien/Bosnien-Herzegowina/Serbien/Montenegro (die Hilfeleistungen werden fortgesetzt)

1993 Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien - Katastrophenschutztätigkeiten

Georgien - bewaffnete Auseinandersetzungen Tadschikistan - bewaffnete Auseinandersetzungen 1994 Albanien - Cholera

Armenien - Vertriebene Aserbaidschan - Vertriebene Georgien - Vertriebene

Republik Moldau - Überschwemmungen Polen - Brandkatastrophe in Gdansk Tadschikistan - Vertriebene

Ukraine - Cholera

E U R /R C 45/4 Seite 10

1995 Situation in T sc h e tsc h e n ie n - V ertriebene in an gren zen d en G eb ieten

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Anhang 2

Pr i n z i p i e n u n d Le i t l i n i e n f ü r W H O - Ei n s ä t z e b e i

Na t u r k a t a s t r o p h e n o d e r a n t h r o p o g e n e n Ka t a s t r o p h e n in d e r

Eu r o p ä i s c h e n Re g i o n

1. Für WHO-Einsätze bei Naturkatastrophen oder anthropogenen Katastrophen gelten die folgenden Prinzipien:

• Die Vor-Ort-Einsätze der W HO werden auf ein Hilfeersuchen des (der) betroffenen Mitgliedstaates (Mitgliedstaaten) hin oder mit Zustimmung des Mitgliedstaats initiiert.

• Die Vor-Ort-Einsätze der W HO sind darauf ausgerichtet, den betroffenen Mitglied­

staaten bei ihren eigenen Hilfsmaßnahmen zu helfen; wenn ein Mitgliedstaat es jedoch versäumt, irgendwelche Hilfsmaßnahmen durchzuführen oder die W HO um Unterstützung zu ersuchen, sollte die WHO ein Hilfsangebot an das Gesundheits­

ministerium richten.

• Die Vor-Ort-Einsätze der W HO werden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten der Region unternommen.

• Die Vor-Ort-Einsätze der W HO bewirken keine Abstriche in bezug auf die Durch­

führung der vom Regionalkomitee für den betreffenden Rechnungszeitraum im Rahmen des Programmhaushalts gebilligten Tätigkeiten.

2. Leitlinien für das Engagement der WHO in der Europäischen Region

Die Entscheidungsprozesse, die zu dem Engagement (oder Nicht-Engagement) der W HO in der Europäischen Region führen, müssen klar, rasch und unbürokratisch verlaufen.

2.1 Entscheidungsprozeß im Hinblick auf eine rasche Reaktion der WHO in der Europäischen Region

Die Einsätze müssen schnell anlaufen, damit die Lage analysiert werden kann und die Koor­

dinierung unter den Partnern so früh wie möglich nach den vom Exekutivrat und der W eltge­

sundheitsversammlung aufgestellten breiten Prinzipien über die allgemeine Rolle und über den Umfang der Tätigkeiten der Organisation bei Nothilfemaßnahmen (EB95.R17) erfolgt.

2.1.1 Wenn ein Beschluß der Vereinten Nationen über die Beteiligung des Verbands der Vereinten Nationen vorliegt

Die Erklärung, ob eine Notsituation vorliegt und ob sich das System der Vereinten Nationen engagiert, obliegt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen. Die WHO und ihr Regional­

büro sind nach einem solchen Beschluß der Vereinten Nationen zw ar automatisch beteiligt,

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doch bedeutet dies für die WHO noch keine Handlungsvollmacht. Die W HO ist eine unab­

hängige Sonderorganisation, und sie ist gegenüber der W eltgesundheitsversammlung rechen­

schaftspflichtig. Deshalb konsultiert die WHO normalerweise den betreffenden Mitgliedstaat im Hinblick auf dessen Zustim m ung1. Dennoch gibt es außerordentliche Umstände, in denen eine solche vorherige formelle Konsultation nicht stattfinden kann. In diesen Fällen wird sich das Regionalbüro für Europa unverzüglich mit der Abteilung für humanitäre Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNDHA) beraten. A uf dieser Grundlage entscheidet der Regional­

direktor über das Ausmaß und die Art der Beteiligung des Regionalbüros; die Einsätze werden dann in partnerschaftlicher Absprache mit den übrigen beteiligten Organisationen der Verein­

ten Nationen unternommen.

2.1.2 Wenn kein Beschluß der Vereinten Nationen vorliegt

a) In komplexen akuten Notsituationen (beispielsweise bei bewaffneten Auseinanderset­

zungen) trifft der Regionaldirektor seine Entscheidung nach Rücksprache mit dem Generaldirektor und mit dem betroffenen Mitgliedstaat. Der Regionaldirektor hält den SCRC durch dessen Vorsitzenden auf dem laufenden.

b) In einfacher gelagerten akuten Notsituationen (beispielsweise bei Erdbeben) trifft der Regionaldirektor die Entscheidung allein in Konsultation mit dem betreffenden Mit­

gliedstaat.

c) Wenn keine Notwendigkeit zur externen Hilfe an das Land besteht, sollte der nationale Katastrophenplan in die Wege geleitet werden. Falls es keinen Katastrophenplan gibt, sollte der Mitgliedstaat einen solchen Plan entwickeln.

2.2 Konkrete Schritte für Einsätze der W HO in der Europäischen Region

Das Regionalbüro für Europa arbeitet nach detaillierten internen Kriterien, den sogenannten WHO/EURO-Leitlinien fü r Maßnahmen im K atastrophenfall sowie den Management-, Ver- waltungs- und Finanzregeln und Bestimmungen der WHO. Erstere sehen u. a. folgendes vor;

• Engen, laufenden Kontakt mit dem Gesundheitsministerium des von der akuten Notsituation betroffenen Mitgliedstaates.

• Umgehende Entsendung einer Gutachtermission (allein oder unter Beteiligung des W HO-Hauptbüros) in das Katastrophengebiet. Diese WHO-Mission knüpft sofort Arbeitsbeziehungen zu den zuständigen Behörden des Landes, anderen Organisationen der Vereinten Nationen, nichtstaatlichen Organisationen oder im Katastrophengebiet tätigen bilateralen Organisationen an, liefert dem Regionalbüro die zur Planung weiterer Schritte erforderlichen Informationen, berät die örtlichen Behörden, die übrigen Organisationen der Vereinten Nationen und andere wichtige Akteure über die praktischen Aspekte von Sofortmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und stellt sich, falls erforderlich, auf eine längere W HO-Präsenz ein.

1 In bestimmten W HO-Regionen hat die Organisation ständige Abkommen mit M itgliedstaaten über die Automatische Entsendung und Klarierung von WHO-Mitarbeitern und Kommunikationseinrichtungen im Fall von Katastrophen- bzw . Notsituationen. Das Sekretariat wird die M öglichkeit derartiger Arrangements in der Europäischen R egion untersuchen.

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• Einsetzung einer abteilungsübergreifenden Task Force, die dem Direktor für Programm- Management direkt unterstellt ist und für die das COR-Referat Sekretariatsdienste leistet. Diese Task Force leistet fachliche Unterstützung für die Nothilfemaßnahmen.

• In komplexen Notsituationen ernennt der Regionaldirektor einen für die W HO-Maßnah- men vor Ort verantwortlichen Sonderbeauftragten, der als offizieller Ansprechpartner der Leiter anderer UN-Missionen und sonstiger in dem betreffenden Notgebiet tätigen Organisationen und Stellen auftritt. Die W HO fungiert als Public-Health-Berater der übrigen Organisationen (und ist in dieser Funktion von der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen für den betreffenden Nothilfeeinsatz als führender UN-Vertreter benannten Person anzuerkennen).

• (Gegebenenfalls) Mitarbeit an gemeinsamen Programmen und Appellen der Vereinten Nationen.

• (Gegebenenfalls) Weiterentwicklung des Nothilfeprogramms und Durchführung besonderer Tätigkeiten zur Mittelbeschaffung. Das Nothilfeprogramm wird jedoch mit längerfristigen Entwicklungsplänen verknüpft und umfaßt die Entwicklung von Schulungsprogrammen sowie die technische Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten.

• Nach Beendigung des akuten Notfalls: Evaluierung des gesamten Einsatzes und Erarbei­

tung eines zusammenfassenden Berichts für den SCRC. Gleichzeitig könnten in Zusam­

menarbeit mit einzelnen Mitgliedstaaten Mechanismen für die automatische Erledigung der Organisation von Hilfseinrichtungen und der Visa-Formalitäten für WHO- M itarbeiter für spätere Katastropheneinsätze untersucht werden.

2.3 U m fang der W HO-Nothilfeprogrammaktivitäten

Die W HO-Programmaktivitäten werden einen von Notsituation zu Notsituation unterschied­

lichen Umfang haben, doch stets die folgenden sechs Elemente beinhalten:

2.3.1 Beurteilung der gesundheitlichen Probleme der betroffenen Bevölkerung durch die WHO

a) Gesundheitszustand

Objektive Informationen über den physischen und psychischen Gesundheitszustand und die Ernährungslage von repräsentativen Bevölkerungsteilen und von Zielgruppen, die durch verschiedene Organisationen humanitäre Hilfe erhalten. Es sollte daran gedacht werden, daß das öffentliche Gesundheitsinformationssystem in den vom Krieg betroffe­

nen Ländern unweigerlich zusammenbricht. Die WHO sollte nicht nur die Rolle der Sammlung, Evaluierung und Synthese der verfügbaren Informationen uneingeschränkt wahrnehmen, sondern auch für die Übermittlung der wichtigsten gesundheitsbezogenen Informationen an die lokalen Behörden und die internationale Gemeinschaft zuständig sein.

b) Gesundheitliche Risikofaktoren

Schlechter Impfzustand, unzulängliche Trinkwasserqualität oder Trinkwassermenge, unhygienische Zustände bei der Abwasser- oder Abfallbeseitigung, Epidemiegefahr durch endemische Krankheiten, Parasiten- oder Wurmbefall.

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2.3.2 Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung

Beurteilung von Maßnahmen zur Stärkung der Kapazität der vor Ort existierenden Gesund­

heitsdienste, Public-Health-Beratung für bilaterale Geberstellen oder andere, Direkthilfe lei­

stende Organisationen, fachlicher Beistand für die Regierung, wenn die erforderliche Hilfe nicht aus anderen Quellen erhältlich ist.

2.3.3 Bedarfsgerechte Technologie zur Erhaltung der Grundfunktionen des Gesundheits­

wesens

Beurteilung der Kapazitäten der vorhandenen Gesundheitsdienste für die Versorgung der Kranken, Verletzten und Behinderten; Ermittlung der Versorgungslücken in bezug auf Geräte, Hilfsmittel, medizinisches Fachwissen oder Managementkapazität; laufende Feststellung des Hilfsbedarfs verschiedener Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung. Nur bei Versorgungs­

lücken wird das WHO-Regionalbüro für Europa versuchen, diese Lücken durch Ressourcen aus freiwilligen Beiträgen zu schließen.

2.3.4 Hilfsstrategien

,

die Nothilfemaßnahmen mit längerfristigen Maßnahmen zum Wiederaufbau verzahnen

Bei allen Maßnahmen geht es der WHO in erster Linie darum, die Kapazitäten der bestehen­

den Gesundheitsdienste des Landes zu stärken, um ihre Funktionsweise zu verbessern. Dazu gehören Initiativen zur Einführung bedarfsgerechter Technologien (beispielsweise unentbehr­

liche Arzneimittel) oder von Reformen der Gesundheitsversorgung, wenn die Situation vor Ort erkennen läßt, daß es schwierig sein wird, das Gesundheitsversorgungssystem in der auf die Notsituation folgenden Phase aufrechtzuerhalten. Der Schwerpunkt sollte auf ein hohes Niveau der Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements, der Planung und effektiven Koordination in Notsituationen gelegt werden.

2.3.5 Wahrung humanitärer Prinzipien und Förderung von Konfliktlösungen

Bei bewaffneten Auseinandersetzungen wird häufig gegen die Grundprinzipien der Erklärung der Menschenrechte sowie gegen das Genfer Übereinkommen zum Schutz der Gesundheits­

dienste im Krieg verstoßen. Das WHO-Regionalbüro für Europa nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Wege zur Einflußnahme auf die Konfliktparteien, um derartige Zwi­

schenfälle zu verhindern und um die Einrichtungen des Gesundheitswesens und die Gesund­

heitsfachkräfte vor Angriffen zu schützen. Dies geschieht in sehr enger Zusammenarbeit mit den übrigen beteiligten Organisationen der Vereinten Nationen sowie durch Nutzung der besonderen Netzwerke der W HO, die der Organisation leichten Zugang zu den Gesundheits­

behörden und den wichtigsten Berufsgruppen ermöglichen.

2.3.6 Kooperationszentren

Die W HO wird ihre Beziehungen zu den auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge und Nothilfe spezialisierten Kooperationszentren verstärken, insbesondere im Hinblick auf deren Einbeziehung in Nothilfemaßnahmen der WHO. Die M öglichkeit der Einrichtung neuer W HO-Kooperationszentren zur Unterstützung der W HO bei der Soforthilfeplanung wird untersucht.

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3. Koordination mit nationalen und lokalen Behörden

Die WHO trifft ihre Maßnahmen stets in enger Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Behörden des betroffenen Landes, und zwar sowohl in der Anfangsphase als auch während der Umsetzung von Soforthilfeprogrammen. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei über die auf nationaler Ebene vorgesehene Kontaktperson. Gegebenenfalls werden die übrigen WHO- Netzwerke (z. B. das Netzwerk Gesunde Städte) auf örtlicher Ebene mobilisiert.

4. Organisatorische, administrative und finanzielle Fragen

Die Mittel für die ersten Gutachtermissionen werden unverzüglich aus dem Entwicklungs­

fonds des Regionaldirektors oder dem Entwicklungsfonds des Generaldirektors oder aus bei­

den zur Verfügung gestellt. Umfangreichere Einsätze müssen durch freiwillige Beiträge großer Geberorganisationen unterstützt werden. Das WHO-Regionalbüro für Europa bemüht sich mit Unterstützung des W HO-Hauptbüros auf der Grundlage der gemeinsamen Pro­

gramme und Appelle der Vereinten Nationen (oder in Fällen, in denen die Vereinten Nationen nicht beteiligt sind, auf der Grundlage von WHO-Gutachterberichten) aktiv um solche Mittel.

In allen Fällen, in denen die W HO als Teil des Systems der Vereinten Nationen an den Ein­

sätzen teilnimmt, ist das WHO-Handlungsprogramm Bestandteil der gemeinsamen Pro­

gramme und Appelle, die unter UNDHA-Vorsitz ausgearbeitet werden und zu denen alle beteiligten UN-Organisationen aktiv beitragen. Diese Programme werden in enger Zusam­

menarbeit zwischen dem Regionalbüro, dem WHO-Hauptbüro und den betreffenden Organi­

sationen der Vereinten Nationen aufgestellt und finanziert.

Um die übergeordnete Finanzkontrolle der Einsätze sicherzustellen, ist das COR-Referat des Regionalbüros für den Etat verantwortlich und stimmt das verfügbare Einkommen jederzeit mit den wichtigsten Kostenstellen des geplanten Programms ab. Sobald jedoch dieses Referat für ein bestimmtes Projekt „grünes Licht” gibt, wird die Zuständigkeit für die Umsetzung - darunter auch für die Verwendung der Gelder - dezentralisiert. Folglich hat das WHO-Regio- nalbüro für Europa in der Anfangsphase zwar die nötigen Verwaltungs- und M anagement­

funktionen vom Regionalbüro aus zu erfüllen, bei größeren Einsätzen wird die Arbeit jedoch so organisiert, daß auch das erforderliche Verwaltungs- und Managementpersonal zu den Außendienstmitarbeitern gehört.

Die in Länder mit einem besonderen Sicherheitsstatus entsandten W HO-Mitarbeiter werden bei dem offiziellen UN-Vertreter registriert und erhalten von diesem Büro die sogenannte

„Sicherheitsfreistellung” . Alle in gefährliche Gebiete reisenden M itarbeiter erhalten besonde­

ren Versicherungsschutz, und zwar eine Lebens- und Verletzungsrisikoversicherung sowie eine Zusatzversicherung für die im Zusammenhang mit der Dienstausübung stehenden Unfälle und Krankheiten anfallenden Arztkosten.

5. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Das WHO-Regionalbüro für Europa gibt die Informationen sowie Informationen über die Gesundheit und Probleme der Gesundheitsversorgung an andere Stellen weiter und versucht aktiv, die betreffenden Organisationen im Rahmen gleichberechtigter partnerschaftlicher Be­

ziehungen zur gegenseitigen Unterstützung zu veranlassen.

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