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Archiv "NORDRHEIN-WESTFALEN: Auch Westfalen-Lippe errichtet eine Gutachterkommission" (16.06.1977)

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Academic year: 2022

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

HAMBURG

Schneller

Computer-Tomograph in freier Praxis

Zur Inbetriebnahme des schnellsten Computer-Tomographen in Europa hat der Erste Vorsitzende der KV Hamburg, Dr. Jens Doering, den bei- den Kassenärzten Karlheinz Volbe- ding und Hans Peter Haug gratuliert, als sie Ende Mai in ihrer radiologi- schen Fachpraxis in Hamburg-Alto- na das Gerät vorstellten. Das Gerät hat eine Scan-Zeit von 2,5 bis 3,5 Minuten für eine Doppelschichtauf- nahme.

Für überweisende Ärzte erstellt die KV Hamburg zur Zeit eine Indika- tionsliste. Die vereinbarten Kosten von 320 DM für ein Schädeltomo- gramm und 500 DM für ein Ganzkör- pertomogramm sollen nur ange- rechnet werden, wenn „tatsächli- cher Bedarf" besteht.

Die beiden Hamburger Kassenärzte, die das Risiko einer Investitionssum- me von zwei Millionen DM einge- gangen sind, rechnen mit einem Jahresumsatz von 600 000 DM für den Tomographen, wenn sie die Dauer der Aufnahmen von 60 auf 20 Minuten pro Patient kürzen können.

Es wird jedoch kaum möglich sein, am Tag Aufnahmen von mehr als 10 Patienten zu machen.

In Hamburg arbeiten bereits zwei Schädeltomographen, davon einer in der Universitätsklinik und der an- dere in einer Röntgenpraxis.

Der erste langsame Ganzkörperto- mograph ist im Frühjahr 1977 im Al- bertinen-Krankenhaus in Betrieb ge- nommen worden.

Dr. Doering und die beiden Kassen- ärzte stimmten überein, der Tomo- graph solle „erst dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglich- keiten der Diagnose ausgeschöpft sind". Für die Hamburger Ärzte wer- den in kleinen Gruppen Informa- tionsabende über den schneller Scanner veranstaltet. Der Patient

bekommt mit der Überweisung von einem Arzt ein verständlich ge- schriebenes Informationsblatt, das ihm die Angstgefühle vor dem Gerät nehmen soll. DÄ-H

NORDRHEIN-WESTFALEN

Auch Westfalen-Lippe errichtet eine

Gutachterkommission

Die Kammerversammlung der Ärzte- kammer Westfalen-Lippe hat die Er- richtung einer Gutachterkommis- sion für ärztliche Haftpflichtfragen beschlossen und ein entsprechen- des Statut verabschiedet. Die Kom- mission wird voraussichtlich im Frühsommer ihre Arbeit aufneh- men. Ziel der Kommission ist es laut Statut, durch objektive schriftliche Begutachtung ärztlichen Handelns Patienten, die durch einen mögli- chen Behandlungsfehler geschädigt wurden, die Durchsetzung begrün- deter Ansprüche beziehungsweise dem Arzt die Zurückweisung unbe- gründeter Vorwürfe zu erleichtern;

in geeigneten Fällen kann die Gut- achterkommission Schlichtungsver- suche unternehmen.

Die vom Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe für jeweils fünf Jahre ehrenamtlich zu bestellende Gutachterkommission besteht aus einem Vorsitzenden, der ein zum Richteramt befähigter Jurist sein muß, und zwei ärztlichen Mitglie- dern, die in dem gleichen medizini- schen Fachgebiet tätig sind wie der betroffene Arzt.

Die Mitglieder der Kommission sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufga- ben von der Ärztekammer unabhän- gig und nicht an Weisungen ge- bunden.

Die Kosten der Kommission werden von der Ärztekammer Westfalen- Lippe übernommen. Für die Betei- ligten ist das Verfahren gebühren- frei; ihre Kosten, einschließlich der Kosten ihrer Vertretung, tragen die Beteiligten selbst. DÄ-WL

AUS ALLER WELT

NEUSEELAND

Hausarzt

überwacht postoperative Behandlung

Der Gesundheitsdienst von Neusee- land will versuchen, der Kostenex- pansion im Gesundheitswesen ins- besondere dadurch Herr zu werden, daß die Verweildauer in den Kran- kenhäusern in geeigneten Fällen drastisch verkürzt wird; insbesonde- re aber will man Patienten, bei denen eine Pflege oder Betreuung mit Einrichtungen des Krankenhau- ses noch erforderlich ist, nach Hause schicken und sie vom Kran- kenhaus weiter betreuen lassen.

Auf den ersten Blick sieht dies aus wie eine postoperative Behandlung durch das Krankenhaus — das Ver- fahren, das seit einiger Zeit in der Stadt Auckland ausprobiert wird, unterscheidet sich jedoch hiervon in einem entscheidenden Punkt. Zwar richten die Krankenhäuser „extra- murale" Behandlungsgruppen von Pflegern und Schwestern ein, die die eigentlich im Krankenhaus erforder- lichen Pflegeleistungen zu Hause er- bringen und auch Familienangehö- rige, wenn möglich, in den Pflege- möglichkeiten anleiten. Die ärztliche Aufsicht über diese „extramurale"

Krankenhausbehandlung obliegt je- doch nicht dem Krankenhaus, son- dern dem Hausarzt, dem der Patient vom Krankenhaus zurücküberwie- sen wurde. Erforderliche Geräte von der Bettpfanne bis zum Atemgerät werden vom Krankenhaus leihweise zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen ist es sogar gelungen, auf diese Weise Patienten, die bisher als langjährige Pflegefälle im Kranken- haus hätten verbleiben müssen, wie- der nach Hause zu brrngen.

Allerdings kommt noch eines hinzu:

In der Großstadt Auckland auf der Nordinsel Neuseelands steht auch ein freiwilliger Hilfsdienst zur Verfü- gung, der in vielen solcher Fälle mit- wirken muß, nämlich in der „Aktion Essen auf Rädern", die bettlägrige Patienten zu Hause mit einer war- men Mahlzeit pro Tag versorgt. bt

1582

Heft 24 vom

16. Juni

1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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