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Archiv "Wiederherstellende Chirurgie bei Nierenverletzungen: Schlußwort" (12.11.1982)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin AUSSPRACHE

Akzessoriuslähmungen nach ärztlichen

Eingriffen am Hals

Zu dem Beitrag von Dr. med.

Hermann Müller-Vahl und Professor Dr. med. Hans Schliack in Heft 22/1982,

Ausgabe A/B, Seite 23 ff.

Müller-Vahl und Schliack berich- teten in der genannten Ausgabe ü ber„Akzessori usläh mu ngen nach ärztlichen Eingriffen am Hals".

Als Hauptursache für Akzessorius- lähmungen wiesen sie an ihrem Krankengut Lymphknotenbiop- sien im lateralen Halsdreieck nach.

Den wichtigen Hinweisen zur ärzt- lichen Aufklärungspflicht bei der- artigen Eingriffen und zum scho- nenden chirurgischen Vorgehen zur Prävention der Akzessorius-

lähmung möchten wir die Anwen- dung der Lymphknoten-Feinna- delpunktion noch hinzufügen.

Da die Feinnadelpunktion mit zy- tologischer Untersuchung eine sehr schonende diagnostische Maßnahme darstellt (Außendurch- messer der Kanülen: 0,6-0,8 mm) und weder einer Lokalanästhesie noch einer Allgemeinnarkose be- darf, sollte die Lymphknoten-Fein- nadelpunktion unseres Erachtens als erste invasive diagnostische Maßnahme angewandt werden.

Ohne einen Hinweis auf diese Me- thode dürfte die Aufklärung des Patienten wohl nicht ausreichend sein. Die Häufigkeit diagnosti- scher chirurgischer Eingriffe im lateralen Halsdreieck könnte durch eine breitere Anwendung der Feinnadelpunktion sicher deutlich reduziert werden.

Dr. med. U. Schenck

Institut für Klinische Zytologie der Technischen Universität München Prinzregentenplatz 14

8000 München 80

Schlußwort

Wir begrüßen die Diskussionsbe- merkung von Herrn Schenck.

Wenn sich Zytologen und Patholo- gen darauf einigen könnten, ange- sichts der Gefahren der Lymph- knotenbiopsie im lateralen Hals- dreieck als Methode der 1. Wahl die Nadelbiopsie anzuwenden und erst bei unbefriedigendem Ergeb- nis die Lymphknotenexstirpation zu erwägen, würden gewiß man- che Schäden vermieden werden können. Damit würde unser Auf- satz zu einem wirksamen Beitrag zur „präventiven Neurologie".

Professor Dr. med. Hans Schliack Neurologische Klinik der Medizini- schen Hochschule Hannover Karl-Wiechert-Allee 9

3000 Hannover 61

Wiederherstellende Chirurgie bei

Nierenverletzungen

Zu dem Beitrag von Professor Dr. med. Georg Rutishauser in Heft 17/1982,

Ausgabe A/B, Seite 33-39

G. Rutishauser hat einen ausge- zeichneten Überblick über die insbe- sondere operative Behandlung ver- letzter Nieren gegeben. Unter den versicherungsmedizinischen Aspek- ten des Nierenverlustes führt er aus, daß nach einer Frist von 3 bis 4 Mo- naten die verbliebene Niere sich funktionell voll angepaßt hat. Nach dieser Zeit sei es gerechtfertigt, nach einer Übergangszeit mit abge- stufter Minderung der Erwerbsfähig- keit keine MdE mehr anzunehmen.

Dies ist nach schweizerischem Ver- sicherungsrecht richtig, bedarf aber einer Korrektur in bezug auf die Rechtsprechung bundesdeutscher Sozialgerichte.

Während in der Kriegsopferversor- gung seit eh und je der einseitige Nierenverlust mit einem Pauschal-

satz von 30 Prozent MdE für glatte Fälle, nach einer dem Einzelfall an- gepaßten Übergangszeit, abgegol- ten wird, wird in einem Urteil des Bundessozialgerichtes von 1976 ausgeführt, daß in Hinblick auf die Gefährdung eines Einnierigen eine MdE von 20 Prozent bei Verlust ei- ner Niere bei sonst glatten Verhält- nissen anzunehmen sei. Vor 1976 wurde im allgemeinen nach Anpas- sungszeit eine MdE von 0 Prozent bei einseitigem Nierenverlust ange- nommen. Ich meine, daß man durch- aus geteilter Meinung sein kann, wie weit die Gefährdung als solche eine Minderung der MdE rechtfertigt. Je- doch muß das oben angeführte Ur- teil des Bundessozialgerichts für die Berentung derartiger Fälle maßge- bend sein.

Professor Dr. med. K.-H. Büscher Chefarzt der

Urologischen Klinik des Friederikenstiftes Humboldtstraße 5 3000 Hannover 1

Schlußwort

Ich bin Herrn Kollegen Büscher für den Hinweis auf die derzeitig gängi- ge versicherungsrechtliche Behand- lung des unfallbedingten Nierenver- lustes sehr dankbar. Die diesbezüg- lichen Überlegungen in meinem Ar- tikel gelten für die Verhältnisse in der Schweiz. Bedauerlicherweise habe ich es unterlassen, auf diesen Punkt speziell hinzuweisen.

Es war natürlich nicht meine Ab- sicht, die Leserschaft des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTES zu verunsi- chern, wenn ich auch, wie Kollege Büscher, zugegebenermaßen etwas Mühe habe einzusehen, daß der (für den Patienten zweifellos sehr be- dauerliche) Verlust einer Niere bei völlig gesundem Schwesterorgan Anlaß für eine Rente sein könnte.

Professor Dr. med.

Georg Rutishauser

Chefarzt der Urologischen Klinik Departement für Chirurgie der Universität

Kantonsspital, CH-4031 Basel

52 Heft 45 vom 12. November 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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