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Archiv "Unfallchirurgie: Schlußwort: Unfallchirurgie — Spannungsfeld zwischen Chirurgie und Orthopädie" (09.10.1980)

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Aufsätze • Notizen Unfallchirurgie

zur Versorgung mit hinzugezogen werden müssen.

Wenn Herr Friedrich die Meinung vertritt, daß der Orthopäde in der Bundesrepublik entgegen interna- tionalem Gebrauch für Unfallverletz- te nicht zuständig und zur Versor- gung nicht fähig sein soll und in der Begründung sich auf die zur Genü- ge bekannte Argumentation der Ver- sorgung Polytraumatisierter stützt, so hat ihn Herr Koslowski ausführ- lich widerlegt.

Der Hinweis auf die Biomechanik als Pfeiler der Unfallheilkunde und wei- tere Argumente seiner Ausführun- gen gegen die Orthopädie sind un- verständlich. Herrn Friedrich ist ent- gangen, daß zahlreiche Arbeiten über die Biomechanik, Kenntnisse um die Bedeutung für den Haltungs- und Bewegungsapparat, besonders aber Forschungen auf diesem Ge- biete wie derjenigen von Implanta- ten und die Neuentwicklung von Biomaterialien im wesentlichen im orthopädischen Fachgebiet behei- matet sind.

Unstreitbar dürfte das Verdienst des Orthopäden Friedrich Pauwels um die Darstellung und Erforschung der Biomechanik sein. Aber auch weite- re Namen aus dem orthopädischen Fach im deutschsprachigen wie im internationalen Bereiche haben auf diesem, wie Herr Friedrich mit Recht herausstellt, für die Unfallheilkunde so wesentlichen Gebiete entschei- dende Forschungsarbeit geleistet (Charnley, M. E. Müller, H. G. Willert, H. Mittelmeier).

M. E. Müller, Bern, hat mit der Grün- dung der AO (Schweizerischen Ar- beitsgemeinschaft für Osteosynthe- sefragen) grundlegende biomecha- nische Arbeit zum systematischen Einsatz von Implantaten in der Frak- turenheilkunde geschaffen. Herr

Friedrich scheint übersehen zu ha- ben, daß auch M. E. Müller aus der Orthopädie hervorgegangen ist.

Wenn Herr Friedrich sich schon nicht mit der Definition des orthopä- dischen Fachgebietes auseinander- setzt, so hätte er gut daran getan,

den Festvortrag von Prof. Allgöwer auf dem 67. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie in Basel 1979 ausgie- big zu studieren. Herr Allgöwer als Chirurg und weiteres Gründungs- mitglied der AO hat, wie vor Jahren bereits Vertreter der Deutschen Ge- sellschaft für Chirurgie dies im Ett- linger-Abkommen mit Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Orthopä- die getan haben, klar den berechtig- ten Anspruch des orthopädischen Faches in der Bundesrepublik, wie auch im internationalen Bereich, auf die Mitbeteiligung in der Traumato- logie des Haltungs- und Bewe- gungsapparates bestätigt.

Bedauerlich ist, daß ein Aufsatz wie derjenige von Herrn Friedrich droht, eine als „Ettlinger-Abkommen" be- zeichnete Vereinbarung zwischen Chirurgie und Orthopädie zunichte zu machen. Wir sind glücklich, daß sich nicht alle Chirurgen und auf unfallchirurgischem Gebiet tätigen Ärzte zu seinen Ausführungen be- kennen.

Prof. Dr. med. H. Rettig Direktor der

Orthopädischen Klinik Klinikum der

Justus-Liebig-Universität Freiligrathstraße 2 6300 Gießen

Schlußwort:

Unfallchirurgie — Spannungsfeld zwischen Chirurgie und Orthopädie

Die beiden Stellungnahmen zur Si- tuation der Unfallchirurgie in Deutschland, die im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 20 vom 15. Mai 1980, erschienen sind, haben, ob- wohl sie als Meinungsaustausch zwischen Chirurgen gedacht waren, ein überraschendes Echo von seiten der Orthopädie hervorgerufen.

So wenig es beabsichtigt v,z.‘r, die „Orthopädie zu disqualifizieren"

oder ihr gar „die Qualifikation zur Unfallbehandlung abzusprechen", so sehr wurde aber auch von beiden Autoren auf die Untrennbarkeit von Chirurgie und Unfallchirurgie hinge- wiesen. Es war weder Sinn noch Ab- sicht der Diskussion, einen Graben zu ziehen zwischen Orthopädie, Un- fallchirurgie und Chirurgie, sondern es galt, einige Gesichtspunkte für eine nach heutigen Erfordernissen und Ansprüchen möglichst sachge- rechte Versorgung unfallverletzter Patienten darzustellen.

Es ist in einem Schlußwort kaum möglich, auf alle Einzelheiten einzu- gehen — etwa die „Grauzone zwi- schen Chirurgie und Orthopädie", eigens zu deren Aufhellung die Un- fallchirurgie entstehen und nützlich sein konnte, oder die Aussage, „bis zu 50 Prozent" rein orthopädischer Patienten würden in unfallchirurgi- schen Kliniken behandelt (statt tat- sächlich 15 bis 20 Prozent), oder et- wa die Definition des „orthopädi- schen Organs" — in einer solchen Diskussion sollten aber doch wohl Überlegungen des Festhaltens an starren Grenzen oder gar eines Ver- teilungskampfes keine Rolle spielen, sondern Grundlage wird sinnvoller- weise unsere heutige Situation sein müssen, wie sie sich entwickelt hat aus der Notwendigkeit und dem Be- darf nach einer guten Versorgung des verletzten Patienten. Das be- zweckt auch die Weiterbildungsord- nung. Sie bietet die Möglichkeit für die nötige Differenzierung, ohne ei- ne Zersplitterung der Medizin zu be- wirken, ohne aber auch Gegensätze zu schaffen.

Wieweit es sinnvoll oder sogar erfor- derlich ist oder sein wird, hier ande- re Maßstäbe zu setzen, andere Wei- terbildungswege zu finden, etwa mit dem Ziel einer „orthopädischen Chirurgie", das sind Fragen, die im Rahmen der Weiterbildungsord- nung durchaus neu überdacht wer- den können, wobei die in Deutsch- land gewachsenen Rechtsgrundla- gen unseres Gesundheitssystems beachtet werden müssen. Lösun- gen, wie sie etwa als „orthopädische Chirurgie" im Ausland gefunden wurden, könnten bei solchen Über-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2434 Heft 41 vom 9. Oktober 1980

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PERSONALBEDARF

Zum Beitrag von Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe „Entwicklungstendenzen des Personalbedarfs in der stationären Ver- sorgung", Heft 32/1980, Seite 1925:

Neubewertung der Bereitschaftsdienste

... Die gestiegene Arbeitsintensität des Krankenhauspersonals ist im Gegensatz zur Zahl von Betten und Pflegetagen (Mitternachtsstatistik!) gut an der sprunghaft gestiegenen Zahl von diagnostischen und thera- peutischen Eingriffen pro Patient sowie ihrer Komplexität und Dauer abzulesen.

Nachdrücklich unterstützen möchte ich die Aufforderung, daß diejeni- gen, die Kostendämpfung im Ge- sundheitswesen beschließen, den. Mut haben sollten, die Leistungs- dämpfung öffentlich zu verant- worten!

Zutreffend ist die Beschreibung des fast auf vollen Touren laufenden Rund-um-die-Uhr-Dienstes im „Be- reitschaftsdienst". Sie bedarf einer wesentlichen Ergänzung: Die ein- satzfreien Zeiten im „Bereitschafts- dienst" sind gefüllt mit Anspannung und Bereitschaftsverantwortung, sie sind keineswegs Freizeit (!). Mit der medizinischen Entwicklung hat sich der „Bereitschaftsdienst" qualitativ verändert, nicht nur quantitativ: Die- ser Dienst ist zu einer Arbeitsbereit- schaft geworden, die der Arbeitszeit zugerechnet werden muß. Er kann arbeitszeitrechtlich nicht mehr als

„Nicht-Arbeit" gelten. Folge: Durch- gehende Arbeitszeiten sind zu be- grenzen, zum Beispiel auf 24 Stun- den (oder 16 Stunden, vergleiche Clemens-Modell, DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT Heft 35/1978). Ein Verbot der 32-Stunden-Dienste (sogar bis zu 56!) ist auch wegen der Patien- tengefährdung durch übermüdetes Personal vorrangig und von öffent- lichem Interesse; dazu bedarf es eines gesetzlichen Arbeitszeit- schutzes.

Unverständlich ist mir, warum der Marburger Bund

a) immer noch den Weg der Verteue- rung der „Bereitschaftsdienste" be- schreiten will, um die Zahl zu sen-

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ken, wo doch im selben Artikel das Scheitern dieser Politik konstatiert wird;

b) nicht an die erste Stelle der For- derungen die Begrenzung der durchgehenden Arbeitszeit und die qualitative Neubewertung der „Be- reitschaftsdienste" rückt.

Damit würde man direkter die Pa- tientengefährdung durch übermü- detes Personal und die Gefahr von Regreßprozessen für das Personal abbauen, die Stellenvermehrung in kleinen Abteilungen in Grenzen hal- ten, die Krankenhausärzte und -schwestern/pfleger in den Genuß des heute bevorzugten Freizeitaus- gleichs bringen und — last not least — die Einkommensverluste geringer halten.

Dr. med. Gerhard Limbrock Kinderarzt

Hoheluftchaussee 114 2000 Hamburg 20

VERGLEICH

Zur Preiserhöhung des „Spiegel":

Preis der (Presse)Freiheit

Von Heft 36 an (1. September 1980) kostet der Spiegel in der Bundesre- publik 3,50 Mark. Das hat — laut Spiegel — seinen Grund, denn: „Nur eine gesicherte wirtschaftliche Un- abhängigkeit garantiert unabhängi- ge Information." So weit der Spie- gel. Nur eine gesicherte wirtschaftli- che Unabhängigkeit garantiert un- abhängige Ärzte. Wer Leistung ver- langt, muß diese auch bezahlen. In keinem Land dieser Erde ist ein staatliches Versicherungssystem

„rentabel". So weit wir Ärzte, wobei wir keineswegs so vermessen sind wie der Spiegel, 16,7 Prozent mehr zu verlangen, ausgehend von der letzten Heftpreiserhöhung 1978, und schon gar nicht von der 350prozenti- gen Preiserhöhung, gemessen am Heftpreis von 1 DM. Wie sagt der Spiegel doch so schön in seiner Hausmitteilung: „Pressefreiheit hat ihren Preis, besonders, wenn sie sich privatwirtschaftlich finanzieren muß." Und die ärztliche Freiheit?

Dr. med. Friedrich Luce 4782 Erwitte

Unfallchirurgie

legungen wertvolle Anregungen sein, sind jedoch nicht ohne weite- res auf das deutsche System über- tragbar.

Nach dem heute vorgeschriebenen Weiterbildungsgang beherrscht der Chirurg das orthopädische Fachge- biet meist noch weniger als der Or- thopäde die Chirurgie, in der dieser immerhin ein bis zwei Jahre seiner Weiterbildung tätig war; kann und soll man aber deshalb vom Orthopä- den erwarten, daß er auch für die Verletzungen der inneren Organe kompetent ist, zumal unsere ortho- pädischen Kliniken nur sehr selten auch räumlich im Bereiche der chir- urgischen Nachbardisziplinen lie- gen? Kann und soll der „Allgemein- chirurg" auch für sämtliche Kno- chen- und Gelenkverletzungen kom- petent sein?

Hier ist in Deutschland vielerorts die Unfallchirurgie vorhanden und oft genug erforderlich, ein Teilgebiet der Chirurgie, das sich schwer- punktmäßig der Verletzungen der Organsysteme annimmt, ein Teilge- biet, dessen Faszination und Be- rechtigung gerade eben in jenem Grenzgebiet zwischen Chirurgie und Orthopädie liegt. Es geht weder um die Verdienste, die einzelne Chir- urgen oder Orthopäden für ihre Fachgebiete errungen haben, und die nicht geschmälert werden sol- len, noch um Monopolansprüche ei- nes Fachgebietes — schon gar nicht eines Teilgebietes! — noch etwa um eine unkollegiale Abwertung einer anderen Arztgruppe, es geht schlicht und praxisbezogen um das gemeinsame und nicht gegeneinan- der gerichtete Bemühen aller Ärzte, eine möglichst gute Versorgung der Patienten zu erreichen.

Prof. Dr. med. B. Friedrich Direktor der

Unfallchirurgischen Klinik Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße 2800 Bremen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 9. Oktober 1980 2435

Referenzen

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