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Archiv "Debeka: Ermittlungen eingestellt" (27.04.2001)

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Menschenrechte

Bleiberecht für Traumatisierte

Beauftragte der Ärzte- kammern billigten Entschließungen.

E

in Bleiberecht für trauma- tisierte Flüchtlinge haben die Menschenrechtsbeauftrag- ten der Landesärztekammern gefordert. In einer Entschlie- ßung, die sie bei ihrer Ta- gung Ende März in Stuttgart fassten, heißt es, der 103.

Deutsche Ärztetag habe ein- stimmig die Abschiebung be- handlungsbedürftiger Opfer von Folterungen verurteilt und einen gesicherten Auf- enthaltsstatus für die Betrof- fenen gefordert. In Gesetz- gebung und Ausführungsbe- stimmungen werde dies nicht gebührend beachtet.

In einem weiteren Be- schluss wiesen die Menschen- rechtsbeauftragten den Vor-

wurf zurück, Ärzte erstellten in großem Umfang Gefällig- keitsgutachten zugunsten trau- matisierter Ausländer. Vor diesem Hintergrund lehnen sie die systematische Über- prüfung fachärztlicher Gut- achten ab. Des Weiteren kriti- sierten die Beauftragten das

Asylbewerberleistungsgesetz.

Danach erhielten Asylbewer- ber lediglich eine „Mindest- behandlung“ akuter und le- bensbedrohlicher Zustände.

Sie forderten deshalb in ei- ner dritten Entschließung die Gleichbehandlung aller Men- schen im Gesundheitssystem.

Aktionswoche Ost

„Willkürakt“

Die AOK kürzt den Ärzten in Sachsen-Anhalt das Honorar.

D

ie Kassenärztliche Verei- nigung (KV) Sachsen-An- halt will eine Zahlungsklage beim Sozialgericht gegen die AOK Sachsen-Anhalt einlei- ten. Die Krankenkasse hat die Honorarzahlungen für März um 2,4 Millionen DM gekürzt, weil sich die Ver- tragsärzte Sachsen-Anhalts an der Aktionswoche Ost mit Praxisschließungen beteiligt und auf die Gefährdung der ambulanten Versorgung in Ostdeutschland aufmerksam gemacht hatten. Der Auffor- derung der KV, den Einbehalt bis zum 13. April rückgängig zu machen, kam die AOK nicht nach.

Der Abschlag berechnet sich aus zwei Tagessätzen und beträgt sieben Prozent der monatlichen Summe, die die KV von der AOK erhält.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Sachsen-Anhalt, Gün- ter Kasten, begründete ihn mit einer „Missachtung der Pflichten eines Kassenarztes“.

Einzelne Versicherte hätten sich über verschlossene Türen während der Aktionswoche beschwert.

Für den Vorsitzenden der KV Sachsen-Anhalt, Dr. med.

Burkhard John, ist die Vorge-

hensweise der AOK ein „Will- kürakt“. Die KV habe die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung während der Ak- tionswoche garantiert. „Mir sind keine außergewöhnlichen Klagen von Patienten bekannt geworden“, erklärte John. Zu- dem sei seit Monaten mit Kas- sen und Politik die dramati- sche Situation der ambulanten Versorgung in Sachsen-Anhalt besprochen worden. Alle Be- teiligten hätten Verständnis für die Ärzte signalisiert.

Inzwischen hat die IKK Sachsen-Anhalt eine ähnli- che „Maßnahme“ angekün- digt. Sie will ihre Zahlung für März um 391 000 DM kürzen. Die Ersatzkassen-Ver- bände distanzieren sich hin- gegen von einem solchen Vorgehen; es „rieche nach Kollektivhaftung“. Derzeit ist Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, in dem Kranken- kassen wegen der Aktions- woche die Abschlagszahlun- gen reduzieren.

A K T U E L L

A

A1088 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 17½½27. April 2001

Qualitätskonferenz

Analyse und Perspektiven

Erste nationale Konferenz findet im Dezember statt.

A

m 3. und 4. Dezember richtet die Arbeitsgemein- schaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Me- dizin (AQS) die „1. Nationale Qualitätskonferenz“ in Bre- men aus. Ziel ist es, den Stand der Versorgungsqualität und Möglichkeiten der Weiterent- wicklung zu analysieren.

Der AQS gehören die Bundesärztekammer, die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung, die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft, die Spit- zenverbände der Kranken- kassen, die Organisationen der Krankenpflegeberufe und der Verband der privaten Krankenversicherung an. Sie hat den gesetzlichen Auf- trag,Qualitätssicherungsan- forderungen zwischen den Organisationen abzustimmen und Empfehlungen zu erar- beiten.

Informationen können per E-Mail abgerufen werden:

mail@aqs.de

Debeka

Ermittlungen eingestellt

Keine Veruntreuung

D

ie Staatsanwaltschaft Ko- blenz hat die Untersu- chungen im Ermittlungsver- fahren gegen die Debeka Ver- sicherungsgruppe eingestellt (DÄ, Heft 13/2001). Der An- fangsverdacht habe sich nicht bestätigt. Weder habe die Debeka Lebensversicherungs- verträge fingiert noch Bei- träge veruntreut. Die De- beka will ein Ermittlungsver- fahren gegen Unbekannt we- gen falscher Verdächtigungen einleiten.

Burkhard John Foto:

KV Sachsen-Anhalt

Referenzen

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