• Keine Ergebnisse gefunden

Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68 35394 Gießen Tel.: 0641 / 480 81 80 0172 / 844 81 22 email: christidis@acm.org

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68 35394 Gießen Tel.: 0641 / 480 81 80 0172 / 844 81 22 email: christidis@acm.org"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68

35394 Gießen

Tel.: 0641 / 480 81 80

0172 / 844 81 22

email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis • Pestalozzistr. 68 • D-35394 Gießen

Gutachterin Frau L

Verfahrensbeistand Frau Z

per Email 03.07.2010

Familiensache 244 F 2033 / 09 SO

Sehr geehrte Frau L Sehr geehrte Frau Z

die Umstände der fortgesetzten Entziehung meiner Kinder sind Ihnen bestens bekannt.

Insbesondere wissen Sie, daß ich seit Beginn Ihrer Mitwirkung meinen großen Sohn, Leon Orestis, 1 (in Worten: eine) Stunde lang zu sehen bekam, zum Zwecke einer „Interaktions- beobachtung“, und daß ich den kleinen, Myron, umgerechnet über die Dauer eines Wochenendes, verteilt über mehrere Monate treffen konnte – vgl. mein Brief vom 25.06.2010. Seit geraumer Zeit wußten Sie, was ich in jenem Brief wiederholte, nämlich, daß ich seit der Entfernung meiner Kinder aus meiner Wohnung (ohne meine Zustimmung) zum 01.10.2005, mit Ausnahme einer einwöchigen Sommerreise mit Leon Orestis 2006 und einem 10tägigen Osterflug mit Myron 2007, jeweils nach Griechenland, keine Weihnachts-, Oster-, Sommer- oder Herbstferien mit meinen Kindern begehen konnte, wie ich am 19.06.2010 Ihnen, Frau L , noch einmal ins Gedächtnis rief. Ich erinnere daran, daß ich auch in den diesjährigen Osterferien meine Kinder nicht zu sehen bekam – obwohl die vielen Damen, die sich für das Wohl der Kleinen einsetzen, zuvor keinen Bedarf nach einer Umgangspflegschaft erkannt haben wollten. Sollte Ihnen (wie die Kindesmutter von sich behauptet) mein Protest gegen diese Form der Kindesentziehung entgangen sein, können Sie die Lektüre meiner Schreiben immer noch nachholen.

Daß nun ein Urlaub (3. – 24.07.10) gegen meinen ausdrücklichen Willen stattfindet, erfuhren Sie, wie ich dachte, im Zuge der dazugehörigen Korrespondenz, also ab dem 19.06.10.

Nun erfahre ich aber über ein Schreiben meiner Ex-Frau mit gestrigem Datum (s. Anhang), daß diese „Urlaubsplanung (...) zwar nicht dem Gericht, wohl aber der Frau Z und der Frau L bekannt“ gewesen sei, die sich überdies „beide positiv dazu äußerten“.

Damit betreten wir zwar keine neue Dimension in den „Vorkommnissen“, die mir seit meinem Zuzug in Hessen 2000 „zustoßen“; immerhin erweitert sich aber der Kreis der Personen, die mir „zufällig“ Nachteile angedeihen lassen.

Damit die vorangegangenen Zeilen für übergeordnete Instanzen nicht spekulativ anmuten, wiederhole ich im folgenden, wogegen dieser Urlaub u.a. (abgesehen von meiner „formal- rechtlichen“ Ablehnung) verstößt; dabei setze ich voraus, daß Sie über einen diesjährigen Kalender verfügen:

(2)

2

• Am 16.08.2010 beginnen die Schulen. Da ich aber seit Ihrer Mitwirkung mit meinen Kindern keinen Urlaub planen konnte, mögen Sie mir bitte erklären, wie ich nach dem 25.07. noch einen zweiwöchigen Urlaub planen, buchen und durchführen soll. (Last- Minute-Flüge zum Feuerland werde ich nicht als „Urlaubsplanung“ akzeptieren.) Alternativ bitte ich um eine verbindliche Erklärung, daß ich die Zustimmung meiner Kinder zwar zum Griechisch-Unterricht, nicht aber zum gemeinsamen Urlaub benötige – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ich erst am 19.06.10 erfuhr, daß/wann die Kinder mit ihrer Mutter im Urlaub sind. Für mich ist es eine klare Urlaubsvereitelung.

• Frau L hatte mir geraten, mit den Kindern eine „Deutsch-Zeit“ einzulegen – worauf ich einging. Ob diese „Lederhosen-Revue“ nun allen Jahresurlaub ersetzen sollte, haben wir noch nicht besprochen. Offenbar sollte aber diese Annäherung der Kinder mit ihrem Vater nicht nur in einer theatralischen, unnatürlichen Weise erfolgen, sondern auch im Kontrast zur vollends genießbaren Erholungsreise mit der Mutter stehen. (Ich bitte Sie, sich auch nur vorzustellen, man würde von Ihnen erwarten, daß Sie zu Ihren Kindern gar nicht wie von mir in einer Fremdsprache, sondern lediglich wie vor 150 Jahren, in der dritten Person sprechen; einen Kommentar brauchen Sie nur abzugeben, wenn Sie dies bereits ohnehin ständig tun.)

• Schon im vergangenen Februar wurde mir vorgeworfen (wenngleich nicht von Ihnen, sondern von der Kindesmutter), ich hätte nicht die Dringlichkeit einer Mediation und Psychotherapie, vor allem für Leon Orestis, erkannt. Nun wird aber, aller voraus- gegangenen Aufregung zum Trotz, seit dem 25.06.10 jegliche Begegnung mit dem Psychotherapeuten Herrn Prof. M vereitelt; bis zur Rückreise der Mutter wird schon ein Monat seit jenem ersten abgesagten Termin vergangen sein. Sollte ich auch noch in Urlaub fahren, vereitele ich dann selbst auch noch diese wichtige Maßnahme. (Oder war sie wichtig nur auf Kosten des Vater-Umgangs?)

• Das zum 1.6.10 erwartete Gutachten läßt weiterhin auf sich warten. Sollte sich die ursprüngliche Drei-Monats-First nicht verdoppeln (wofür meinerseits, bei der gegebenen Dringlichkeit, kein Verständnis, geschweige denn Einverständnis, zu erwarten wäre), müßte die Expertise zur Rückkehr aus dem Urlaub am 24.7.10 vorliegen. Dann ist m.W.

eine zweiwöchige Frist zur Annahme oder Ablehnung durch die Parteien vorgesehen.

Wenn ich sie nicht verpassen soll, ist ein Urlaub mit den Kindern (und sei er in Rödgen) bereits de facto abgesagt.

• Da es hier um einen Sorgerechtsfall geht, der (zumindest offiziell) noch nicht entschieden ist, darf ich damit rechnen, daß ich evtl. zum Schulbeginn am 16.08.2010 das beantragte alleinige Sorgerecht habe. Dann muß mir aber das Recht zustehen, die Schulbildung meiner Kinder endlich nach meinem besten Wissen und Gewissen im Sinne ihrer Zukunft zu entscheiden. Das bedeutet, daß nach ihrer Rückkehr am 24.07.10 genug Zeit gegeben sein muß für Präsentation des Gutachtens, Erwiderung, Sitzung des Familien- gerichts und Schulan- bzw. -ummeldungen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß auch die Kindesmutter noch vor wenigen Monaten solche Absichten zum Ausdruck gebracht hatte.

Alles Vorerwähnte kann nur dann zutreffen, wenn schon spätestens bei der Urlaubsplanung meiner geschiedenen Ehefrau feststand, daß ich nicht nur keinen Urlaub mit den Kindern haben sollte, sondern auch um die Möglichkeit von Umschulungen o.ä. Maßnahmen im Interesse der Kinder gebracht werden sollte. Ich erinnere hier an meinen Brief an das Gericht vom 21.02.2010 (ebenfalls angehängt), worin ich eine ergebnisoffene Vorgehensweise vermißte. Zur nachträglichen, gefälligkeitsgutachterlichen Rechtfertigung bereits vorgefaßter Beschlüsse wird aber weder psychologischer noch juristischer Sachverstand benötigt – schon gar kein kostenpflichtiger.

(3)

3

Auch hierzu erwarte ich Ihre Stellungnahmen bis zum 20.07.10 (vgl. mein Schreiben vom 25.06.2010). Bei einer Distanzierung von den o.a. Vorhaltungen bitte ich eindringlich um Nennung der von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen zur Korrektur der seit Ihrer Berufung noch weiter gewachsenen Gefährdung des Wohles meiner Kinder. Andernfalls drängt sich der Eindruck auf, daß ich ein Problem nicht mit meiner Ex-Frau – und schon keines mit meinen Kindern habe (abgesehen von ihrer Aufklärung durch die Mutter, der Vater sei „ein Schwein“, weil er schlecht über sie rede), sondern mit Amtspersonen und/oder Ämtern in Hessen. Die hierzu zuständigen Instanzen sind dann aber nicht mehr die Familiengerichte.

Mit freundlichen Grüßen

(Prof. Dr. A. Christidis)

Anlage:

• Meine persönliche Erklärung gegenüber dem Amtsgericht und dem Jugendamt Gießen vom 21.02.2010

• Mein Schreiben vom 25.06.2010 an Frau L , Frau Z und Herrn Staatsanwalt Maruhn,

• Schreiben der Kindesmutter vom 02.07.2010

Verteiler:

• Amtsgericht Gießen / Familiengericht (per Boten)

• Staatsanwalt Herr Maruhn (per Boten)

• Herr Prof. Dr. W. M (per Email)

• Herr Dr. Ph. Ch (per Email)

• Rechtsanwälte Herren Saschenbrecker und Sch (per Email)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ακόμη και η ομάδα των Ελλήνων Αιρετών της Φρανκφούρτης (με τους οποίους είχα καλές επαφές σαν Δημοτικός Σύμβουλος, ακόμη και μετά την παραίτησή μου),

Strafverschärfend kommt für mich hinzu, daß ich zwar eingebürgert – aber weder ein Flüchtling, noch ein Migrant bin: Nach Studium in den 1970ern, Forschung und Promotion in

Die sprachen zwar viel besser griechisch, machten aber in Deutsch Grammatikfehler und waren insgesamt nicht unser Niveau.“ Er protokollierte danach, die Kinder hätten nichts

Meine Petition richtete sich ursprünglich gegen den staatlich gedeckten Mißbrauch meiner Kinder und ihre Degradierung zu heimatlosen „Displaced Persons“ sowie gegen meine

Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StvV) vom 08.05.2008 hatte ich eine Frage an den Magistrat eingereicht, die das Gießener Jugendamt betraf [1]; diese wurde auf der

Zwei Wochen nach einem glücklichen gemeinsamen Wochenende Anfang Mai erkannten plötzlich Leon Orestis und sein um zwei Jahre jüngerer Bruder, Myron (8), bei einem Besuch

Dies gilt auch, wenn geäußert wird, jemand – hier der Kläger – mache den eigenen Sorgerechtsstreit zum Gegenstand seiner Tätigkeit als Abgeordneter.“.. Hierzu sei

Wichtige Schilderungen über die sich dahinter verbergende Historie wollen Sie bitte meiner Petition an das EU-Parlament von 2008 und meinem Antrag auf Anerkennung der