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PETITION Prof. Dr. Aris Christidis

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Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68

D-35394 Giessen

Tel.: +49-641 / 480 81 80

+49-172 / 844 81 22

email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis  Pestalozzistr. 68  D-35394 Giessen http://homepages.thm.de/christ/

An den

Hessischen Landtag Petitionsausschuß Schloßplatz 1 - 3

65183 Wiesbaden 29. September 2011

P E T I T I O N

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,

nach sechsjährigem, wirtschaftlich wie gesundheitlich ruinösem juristischem Kampf um das gefährdete Wohl meiner Kinder wende ich mich an Sie als jenen Teil der Staatsgewalt, der demokratisch gewählt ist, mit der Bitte, sich für die Einhaltung von Menschen- und Bürger- rechten einzusetzen.

Beiliegend erhalten Sie die zu meiner Petition gehörigen Unterlagen. Zur besseren Lesbarkeit wiederhole ich auf den folgenden Blättern meine im PDF-Formular gemachten Angaben ohne die dem Formular immanenten Fenster- und Schriftbeschränkungen. Die ausführliche Begründung der einzelnen Anliegen finden Sie im ausgedruckten Begleitschreiben. Wichtige Schilderungen über die sich dahinter verbergende Historie wollen Sie bitte meiner Petition an das EU-Parlament von 2008 und meinem Antrag auf Anerkennung der Wohlgefährdung meiner Kinder von 2010 entnehmen, welche die Situation zum jeweiligen Zeitpunkt aus meiner Sicht unter dem Gesichtspunkt des jeweiligen Anliegens dokumentieren. Weitere Dokumente, auf die ich mich im Begleitschreiben beziehe, insb. Gerichtsbeschlüsse, finden Sie auf der beiliegenden CD.

Für eine wohlwollende Prüfung meiner Anliegen sage ich Ihnen schon jetzt meinen verbindlichen Dank und verbleibe

hochachtungsvoll

(Prof. Dr. A. Christidis)

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II. Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt welcher Behörde/Institution wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Mein Protest über die gerichtlich beschlossene Entfremdung meiner Kinder von ihren kulturellen Wurzeln und ihrem Vater (mir) gipfelte 2010 darin, dass mir die Kinder per Gerichtsbeschluß entzogen und ihrem sexuellen Mißbrauch überlassen wurden.

In über 20 Prozessen wurde von einer Gießener Richterin und ihrem kollegialen Umfeld (immerhin: nach anfänglicher Warnung) versucht, mich finanziell zu ruinieren, mit erfundenen Vorwürfen zu kriminalisieren und per Gefälligkeitsgutachten zu psychiatrisieren.

Hessische Staatsanwaltschaften (Gießen, Frankfurt) stellen alle Verfahren ein. Eindeutig überführte RichterInnen und StaatsanwältInnen werden "zurückgezogen" (sind nicht mehr zuständig) und erscheinen meist in Nachbarstädten, wie man zufällig bei Umzug oder Gespräch mit anderen Betroffenen erfährt.

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III. Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen? Muss nach Ihren Vorstellungen hierfür ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden, wenn ja welche(s)?

 Anerkennung von Kinderrechten und Elternrechten gem. Art. 55 Verf. HE und Art. 6 GG als das höhere Rechtsgut gegenüber der Sportpflege (Art. 62a Verf. HE);

 Aufforderung an Hessische Richterinnen und Richter, neben dem Gesetz auch die eigenen rechtskräftigen Beschlüsse zu respektieren;

 Anerkennung der Entstehung elterlicher Entfremdung als Kindeswohlgefährdung;

 Verbindliche Respektierung der UN-Kinderrechtskonvention, insb. von Art. 5 [Elternrecht], 8 [Identität], 9 [Eltern-Umgang], 29 [Bildungsziele des Herkunftslandes], 30 [Minderheitenschutz];

 Für Kinder mit einer nicht-deutschen Nationalität: Anerkennung der Schulpflicht des Herkunftslandes; Berechtigung nicht-deutscher Elternteile in binationalen Ehen, ihre Kinder auch ohne Erlaubnis des deutschen Elternteils in den herkunftssprachlichen Unterricht zu schicken;

 Rücknahme des Erlasses des Hessischen Ministeriums des lnnern und für Sport (Az.z lI2 -23 c 02.13 vom 12. Juli 2005), wonach auch bei gemeinsamem Sorgerecht „allein der Elternteil, bei dem sich das (...) Kind (...) gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen"

darf, weil er in mißbräuchlicher Anwendung bei Kindern aus binationalen Ehen die UN- Kinderrechtskonvention konterkariert;

 Bei Familienverfahren wegen Kindesmißbrauchs: Obligatorische Anhörung von Experten (z.B. der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindes- mißbrauchs), bevor dem mutmaßlich mißbrauchenden Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wird;

 Aufforderung an die Landesministerien, bei schriftlichen Eingaben von Bürgern, insb.

über Gesetzesverstöße durch Amtspersonen ihrer Ressorts, wenigstens den Eingang der Schreiben zu bestätigen;

 Ächtung der Praxis autoritärer Regimes mit Oppositionellen: „Ruinieren – Kriminalisieren – Psychiatrisieren“; Verurteilung des Kindesmißbrauchs als Bestrafungs- oder Disziplinierungsmittels für oppositionelle Eltern;

 Parlamentarische Untersuchung des Vorwurfs, in der Hessischen Justiz könnten bandenähnliche Strukturen existieren, die, teils durch Aufklärung nicht existenter „Fälle“

mit „üblichen Verdächtigen“, teils durch Einstellung von Ermittlungen aufgrund

„fehlenden öffentlichen Interesses“, sich eigene Erfolgsstatistiken erschaffen und gegenseitig das berufliche Weiterkommen sichern;

Referenzen

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