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Prof. Dr. Aris Christidis

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Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68 35394 Gießen

Tel.: +49 / 641 / 480 81 80 Mob. : +49 / 172 / 844 81 22 Email: christidis@acm.org

Presseerklärung zur Petition Nr. 1079/2011

Heute protestiere ich mit anderen Petenten im EU-Parlament in Brüssel, weil unsere Anliegen von der Tagesordnung der geplanten Sitzung des Petitionsausschusses gestrichen wurden. Formal geht es um die unterlassene öffentliche Beratung meiner o.a. Petition.

In der Sache geht es

• um die staatlich geduldete und z.T. geförderte Genitalverstümmelung und den sexuellen Mißbrauch meiner Kinder; dieser wurde zwar von der zuständigen Bundesbeauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmißbrauchs und mehreren damit befaßten Psychologen verurteilt, aber deutsche Gerichte weigern sich, diese Experten anzuhören;

• um die staatlich verordnete Zwangsgermanisierung meiner Kinder, die mit einem halben Dutzend von Gerichtsbeschlüssen ohne Berücksichtigung ihres Willens aus dem Griechisch-Unterricht abgemeldet wurden und mit einer zweistelligen Anzahl weiterer Beschlüsse von allen ihren (in Griechenland lebenden) Verwandten ferngehalten werden,

• um den Versuch mehrerer staatlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland, mich o mit nachweislich fingierten Rechtsverstößen, manipulierten Personalakten und

Gerichtsprotokollen zu kriminalisieren – zuletzt als Kinderschleuser,

o mit Gefälligkeitsgutachten zu psychiatrisieren oder aus meinem Amt zu entfernen, o mit unnötigen Prozessen, z.T. auch mit Phantasie-Gebühren, wirtschaftlich zu

ruinieren.

Der Beginn dieser Auseinandersetzungen (nach einem fast 50jährigen konfliktfreien Leben) datiert auf meine öffentliche Erklärung gegen die Bombardierung Jugoslawiens (1999). Nach einer Reihe telefonischer Ankündigungen, daß mich das zuständige Ministerium nicht als Professor beschäftigen wolle, begann eine lange Reihe schikanöser Behandlungen, erst auf dienstlicher, später (im Rahmen meiner Scheidung) auf familiärer Ebene.

Hintergrund ist eine in Deutschland mutmaßlich seit Jahren verselbständigte Exekutive, deren Politik durch die dominierenden Parteien fast unabhängig von Wahlergebnissen festgelegt wird. Damit sind die Parlamente (als einzige gewählte Staatsgewalt) praktisch entmachtet. Über die (seit der Gründung der Bundesrepublik stillschweigend geltende) faktische Abschaffung des Delikts der Rechtsbeugung und durch das Druckmittel der beruflichen Entwicklung der Richterschaft gelingt es der Exekutiven, jedwede Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten gegen ihren Willen zu vereiteln.

Inzwischen hat sich eine verfeinerte Arbeitsteilung unter den Instanzen der deutschen Justiz durchgesetzt: Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht) befassen sich fast ausschließlich mit der Disziplinierung der Legislativen. Verfahren um individuelle Rechte werden innerhalb der Grenzen einzelner Bundesländer entschieden und erreichen praktisch nie die bundesweite Rechtsprechung. Zudem werden nach Möglichkeit alle Fälle als nicht-öffentliche Familien- oder Psychiatrieverfahren abgewickelt, bei denen man kaum Einfluß auf das Protokoll hat, das man später ohnehin nicht öffentlich machen darf. So wurde z.B. meine Beschwerde über den amtlich geduldeten Mißbrauch meiner Kinder als Beleidigungsprozeß der Kindesmutter interpretiert. Wir wurden auch 7 Jahre nach der Scheidung als eine Familie angesehen, die Rolle staatlicher Stellen wurde übergangen.

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Ist formal ein Ausschluß der Öffentlichkeit nicht möglich, so wird sie willkürlich ferngehalten, indem Gerichtstermine und -räume wiederholt verlegt werden, indem „im Schriftverfahren“

entschieden wird, oder sogar, indem Verhandlungen einberufen werden, zu denen niemals geladen wurde; dann können Richter nach Belieben entscheiden, weil keine der beteiligten Parteien erschienen ist. Damit laufen auch die Stimmen besorgter europäischer Partnerländer ins Leere.

Jugendämtern kommt in diesem Zusammenhang eine besonders elaborierte Rolle zu:

Sie stellen eine rechtlich kaum faßbare Instanz dar und handeln auf Wunsch der Exekutiven auch ohne richterliche Entscheidung oder sogar auch gegen Gerichtsbeschlüsse (vgl. Fall Porombka, Petition 128/2007).

Der vorliegende Fall meiner Kinder zeigt, wie deutsche Jugendämter den gesellschaftlichen Auftrag des Kinderschutzes verstehen: Die zwei Jugendamtsmitarbeiterinnen, die nacheinander für meine Kinder zuständig waren und sich für sie einsetzten, wurden durch die Amtsleitung abgezogen, bis es für mich keine Ansprechperson mehr gab.

Meine Petition richtete sich ursprünglich gegen den staatlich gedeckten Mißbrauch meiner Kinder und ihre Degradierung zu heimatlosen „Displaced Persons“ sowie gegen meine Verurteilung zum Migranten (der ich niemals war), der in Deutschland bleiben und arbeiten muß, um die Germanisierung seiner Kinder zu finanzieren, ohne auch nur die Ärzte nach dem „Fortgang“ ihres Mißbrauchs fragen zu dürfen.

Mein heutiger Protest richtet sich nun zusätzlich gegen den Versuch deutscher EU- Abgeordneter, die Verletzung von Menschenrechten (insb. Kinderrechten) in Deutschland für private „Sorgerechtstreitigkeiten“ zu erklären, die (so Dr. P. Jahr, MdEP) „dem jeweils nationalen Recht“ unterliegen.

Bezeichnend ist in diesem Kontext ein Hinweis des Landes Hessen in der Erwiderung (25.11.2013) einer von mir eingereichten Staatshaftungsklage wegen der Einschüchterungsversuche gegen mich und der Anwendung sexueller Folter gegen meine Kinder: Bei der Google-Suche unter meinem Namen, so erklärten die Anwälte des Landes,

„wird man gewisse Einstellungen und Gesinnungen erkennen“.

Spätestens die Absicht, eine Politik der Mißachtung verbriefter Bürger- und Menschenrechte und der offen zugegebenen Gesinnungsjustiz als Privatsache der nationalen Gerichtsbarkeit abzutun, macht aus dem Vorgehen im EU-Petitionsausschuß ein Politikum.

Prof. Dr. A. Christidis, Brüssel, 1. April 2014

Weitere Informationen (für begrenzte Zeit) unter:

http://homepages.thm.de/christ/Start/EU-Pet/

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