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Prof. Dr. Aris Christidis

Pestalozzistr. 68

– Stadtverordneter –

D-35394 Gießen

Tel.: +49-641 / 480 81 80

+49-172 / 844 81 22

email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis • Pestalozzistr. 68 • D-35394 Gießen http://homepages.fh-giessen.de/christ/

An den

Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Gießen Herrn Hans-Martin Lein

Berliner Platz 1

35390 Gießen 24.02.2010

Anzeige: Mißbrauch meiner Daten

Sehr geehrter Herr Lein,

zunächst bitte ich um förmliche Eingangsbestätigung dieses Schreibens und Nennung des Aktenzeichens und ggf. des künftigen Sachbearbeiters.

Im übrigen sehe ich mich leider gezwungen, Sie mit einem Problem zu beanspruchen, das auf die Zeit vor Ihrer Amtsübernahme zurückgeht:

Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StvV) vom 08.05.2008 hatte ich eine Frage an den Magistrat eingereicht, die das Gießener Jugendamt betraf [1]; diese wurde auf der 71.

Sitzung des Magistrats am 05.05.2008 von der Bürgermeisterin Frau Weigel-Greilich thematisiert, die daran bemängelte, daß diese Frage meinen „eigenen Fall beschreibe“ [2]. In der Sitzung wurden die Magistratsmitglieder informiert, ich hätte einen „Sorgerechtsstreit“. Das Rechtsamt wurde befragt, ob ein Mandatsmißbrauch vorliege, und es wurde schließlich beschlossen, mir nahezulegen, die Frage zurückzuziehen oder abzuändern. Da ich dies als illegale Einflußnahme auf ein Verfassungsorgan ablehnte, wurde am 08.05.2008 die Frage mit den Stimmen der im Magistrat vertretenen Parteien in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen [3].

Das Hauptinteresse der Stadtverordneten konzentrierte sich, sowohl im Vorfeld als auch in der Zeit nach der Sitzung der StvV, hauptsächlich auf meine Familiengeschichte – wobei, neben der Indiskretion, ein Hauptärgernis für mich darin bestand, daß ich zwar eine Scheidung, aber keinen Sorgerechtsstreit hatte; zudem sah ich keinen Anlaß, Nahrung für die Kolportagen von Magistratsmitgliedern und Kommunalpolitikern zu bieten. Vor allem war aber zur Beantwortung meiner Frage keinerlei Bezugnahme auf meine (auf jedwede konkrete) Familie notwendig.

Auf meine Bitte [4] nahm sich Ihre Vorgängerin, Frau Burkhardt, dieses Teils der Geschichte an und veranlaßte, nach Rücksprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten Herrn Prof.

Dr. Ronellenfitsch, die Änderung des Magistratsprotokolls an entsprechender Stelle.

(2)

– 2 –

Leider hatte die Angelegenheit damit nicht ihr Bewenden: Als ich auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2008 die Begründung für einen Antrag [5] meiner Fraktion übernahm [6], dem bei aller Kreativität keinerlei Parallelen zu meiner Familien- geschichte abzugewinnen waren, ging ein regelrechter Aufschrei durch die anderen Fraktionen, der mit dem Inhalt des Antrags (Einrichtung weiterer Stellen mit höheren Qualifikationen für das Jugendamt) nicht mehr zu erklären war. Der Bezug zur „Indiskretion“ im Mai zuvor war zu erkennen, wenngleich nicht zu beweisen.

Nun kam aber noch ein weiteres Ereignis dazu, zu dessen Klärung ich Ihre Hilfe benötigen werde:

Nach der o.a. Sitzung im Dezember 2008 berichtete die Gießener Allgemeine Zeitung am 20.12.2008 über den Antrag meiner Fraktion, in einer Weise, die ich so nicht hinnehmen konnte:

Der Redakteur (B. Möller) beschrieb meine Rede (s. Anhang) als die „teilweise wirren Äußerungen des Hochschullehrers“; der Artikel schloß mit einer Unterrichtung der Öffentlichkeit:

„In der Vergangenheit war Christidis (...) wiederholt dadurch aufgefallen, dass er in Anfragen an den Magistrat offensichtlich seinen persönlichen Sorgerechtsstreit zum Gegenstand seiner Abgeordnetenarbeit machte.“ [7]

Abgesehen von der Fehlerhaftigkeit dieser Meldung konnte dem Redakteur unmöglich etwas

„aufgefallen“ sein, was im nichtöffentlichen Teil der Magistrats- und der Parlamentssitzung (05.

und 08.05.2008) geschehen war. Hier sind (nach den o.a. Kolportagen) ein zweites Mal Falschmeldungen über mich verbreitet worden. Die Übereinstimmung zwischen den Behauptungen von Frau Weigel-Greilich und der Zeitungsmeldung deutet m.E. eindeutig darauf hin, daß hier „Insider“ vermeintliche Geheimnisse „ausplauderten“, denn sonst hätte die Gießener Allgemeine Zeitung die unsinnige Meldung erst gar nicht veröffentlichen wollen. Es kam sogar noch härter:

Meine (am 22.12.2008) an die Zeitung gerichtete Forderung, ihre Behauptungen zurückzu- nehmen und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, wurde zunächst vom verantwortlichen Redakteur Guido Tamme abgelehnt, weil mein Text „weder inhaltlich noch formal den Anforderungen an eine Gegendarstellung genügt“. Munter schrieb derselbe Redakteur in seiner Kolumne „Stadt-Cocktail“ am 27.12.2008, daß auf der Stadtverordnetensitzung am 18.12.2008

„ein Abgeordneter der Linken es erneut nicht schaffte, persönliche Betroffenheit von sachpolitischer Erwägung zu trennen.“ [8] Erst nachdem ich anwaltliche Hilfe angefordert hatte, wurde (am 03.01.2009) eine Gegendarstellung veröffentlicht [9]. Das werte ich als Hinweis darauf, daß sich die Journalisten sicher wähnten, im Besitz korrekter Informationen über die nichtöffentlichen Sitzungen am 05. und 08.05.2008 und über meine Familiensituation zu sein.

Bedingt durch meine eigene und vor allem durch die Überlastung meiner Anwälte ist es noch nicht zu einer weiteren Auseinandersetzung gekommen. Es ist aber zu erwarten, daß bei einer Anklage wegen übler Nachrede die Zeitung sich auf Informanten aus dem Magistrat berufen wird.

Meine Bitte an Sie ist demnach, zu ermitteln,

welche Amtspersonen aus dem Umfeld des Magistrats die Verantwortung für die (zumal falsche) Unterrichtung des gesamten Magistrats und somit für das fraktionen-öffentliche Protokoll vom 05.05.08 tragen,

wer die Verantwortung dafür trägt, daß Inhalte aus jenem Protokoll an die Presse gelangten, so daß sie als „gesicherte“ (Falsch-) Meldungen am 20. und 27.12.08 in der Gießener Allgemeinen erscheinen konnten

und ggf. Maßnahmen (gem. § 203 StGB) einzuleiten.

(3)

– 3 –

Für eine entsprechende Mitteilung Ihrer Ergebnisse wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Die Angelegenheit könnte dadurch an Brisanz gewinnen, daß es inzwischen mehr als nur den Anschein hat, als hätten meine (bei der Kindesmutter, in Gießen wohnenden) Kinder fortgesetzt Nachteile erleiden müssen, die möglicherweise dieselben Amtspersonen zu verantworten haben, von denen auch die o.a. „Indiskretionen“ stammten. Das könnte Motive für die vehemente Reaktion Einzelner liefern (ob als Vertuschung eigener Fehler, Warnsignal vor Nachforschung in eigener Sache, Rache für geäußerte Kritik o.a.).

In dieser Hinsicht aktualisiert sich das Thema erneut.

Sofort nach Erhalt Ihrer Eingangsbestätigung werde ich Ihnen unaufgefordert Kopien der o.a., mit Querverweisen gekennzeichneten Materialien mit gesondertem Schriftsatz übermitteln, sofern ich von Ihnen nicht den Hinweis bekomme, daß sie ohnehin in Ihrem Archiv vorrätig sind.

Sollten spezielle Formblätter oder Entbindungserklärungen benötigt werden, bitte ich um ent- sprechenden Hinweis.

Ich hoffe auf Ihre Diskretion und Verantwortung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

(Prof. Dr. A. Christidis)

Verweise:

[1] Drucksache der StvV ANF/1674/2008

[2] Ergebnis-Niederschrift zur 71.Sitzung des Magistrats vom 15.05.2008, (Eingangsstempel der StvV vom 16.05.2008)

[3] Niederschrift der 16. öffentlichen Sitzung der StvV am 08.05.2008

[4] Mein Schreiben an Frau Burkhardt und Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch vom 14.05.2008 [5] Drucksache der StvV STV/2072/ 2008

[6] Meine Rede zum Thema: Jugendamt / ASD-Stellen am 18.12.2008 (wörtlich ins Protokoll der StvV übernommen)

[7] „Empörung nach Schelte für Jugendamt" in: Gießener Allgemeine Zeitung, 20.12.2008 [8] „Stadt-Cocktail“ in: Gießener Allgemeine Zeitung, 27.12.2008

[9] „Gegendarstellung“ in: Gießener Allgemeine Zeitung, 03.01.2009

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