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Prof. Dr. Aris Christidis

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Prof. Dr. Aris Christidis

Pestalozzistr. 68 35394 Gießen

Tel.: 0641 / 480 81 80 Mob. : 0172 / 844 81 22 Email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis • Pestalozzistr. 68 • D-35394 Gießen http://homepages.thm.de/christ/

An die

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zeil 42

60313 Frankfurt 19.04.2014

Vorab per Fax: 069 / 1367-6496

Bestätigung (i) der Echtheit und (ii) der Aktualität eines Auftrags der GenStA

Sehr geehrte Damen und Herren,

das in Kopie beiliegende, auf den 02.10.2010 datierte Schreiben des damaligen Gießener Staatsanwalts Herrn Maruhn wird demnächst mehrere Institutionen beschäftigen.

Vordergründig geht es im staatsanwaltlichen Brief um die Frage, ob die in einer Erklärung an das RP Kassel (unter Frage 4.1) zweimal angekreuzten „ja“-Kästchen als Affirmation oder als Negation zu verstehen sind, bzw., etwas konkreter, ob sie eine weitere Falschangabe meiner mehrfach einschlägig bei Behörden aller Art in Erscheinung getretenen geschiedenen Frau darstellten.

Ich bitte um Aufklärung darüber, ob die Angabe von Herrn Maruhn stimmte (Zitat S. 2): „Das betreffende Formular wurde (…) von der Generalstaatsanwaltschaft einer ausdrücklichen Würdigung unterzogen (…) mit dem (…) Ergebnis, (…) dass die Beschuldigte gerade nicht erklärt, die Kinder seit ihrer Geburt allein zu erziehen, sondern erst seit 2005“.

Mir geht es dabei um die Fragen,

1. ob Herr Maruhn seinerzeit tatsächlich im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft schrieb, 2. ob sich seither bei der Generalstaatsanwaltschaft Änderungen und damit einhergehende

Konsequenzen ergeben haben.

Es steht zwar fest,

• daß auch die von Herrn Maruhn beschworene „semantische Einheit“ immer noch eine (um fast 6 Jahre verfehlte) Falschangabe wäre, und vor allem,

• daß die damals wie heute maßgebliche Instanz (das Regierungspräsidium Kassel) wenig Sinn dafür hat, was sich hessischen Staatsanwälten „bei unbefangener Lektüre erschließt“; für die dort Zuständigen waren und sind zwei angekreuzte Kästchen für „ja“

nichts weiter als, eben, zwei angekreuzte Kästchen für „ja“.

Besondere Bedeutung erlangt jenes Schreiben nicht nur dadurch, daß im Rahmen einer privaten Klage der Schaden durch die falschen Angaben zu begleichen sein wird.

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Weit relevanter ist, daß es schon damals (2010) um die Fragen ging,

• wie viele Falschangaben und wie viele Amtsträger den sexuellen Mißbrauch meiner Kinder durch eine (evtl. kaum zurechnungsfähige) Kindesmutter deckten,

• welche Verantwortung hessische Justizbehörden dafür tragen und

• inwiefern auf der Grundlage jener „Würdigung“ der Kindesmißbrauch, der u.a. auch von der damaligen Bundesbeauftragten festgestellt worden war, heute noch weiterläuft.

Zudem wird im Rahmen einer bereits laufenden Staatshaftungsklage festzustellen sein, ob und von wem Zeugen und pflichtbewußte Beamte massiv beeinflußt bzw. eingeschüchtert wurden, damit hessische Staatsanwaltschaften nicht gegen einen bestialischen Kindes- mißbrauch zu ermitteln brauchten.

Nachdem sich das EU-Parlament am 01.04.2014 auf Initiative konservativer Abgeordneter in einer ersten Anhörung mit dieser Angelegenheit befaßte1, ist mir sehr daran gelegen, daß für die kommenden Anhörungen nach den Wahlen im nächsten Monat klarere Verhältnisse über Verantwortungsbereiche und Verantwortliche herrschen. Deshalb wäre ich Ihnen für eine Beantwortung der beiden o.a. Fragen

bis zum 9. Mai 2014

sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. A. Christidis

Anlagen:

Schreiben von StA Maruhn vom 02.10.2010

S. 2 der Erklärung zu BeamtVG, auf die sich das vorgenannte Schreiben bezieht

Verteiler:

Ausgewählte Pressevertreter

1 Link zur Video-Aufzeichnung (eigene Beiträge: 18:02:16-18:08:29, 18:36:40-18:39:13):

http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20140401-1500-COMMITTEE- PETI

Referenzen

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