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Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68 – Stadtverordneter – 35394 Gießen Tel.: 0641 / 480 81 80 0172 / 844 81 22 Email: christidis@acm.org

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Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68

– Stadtverordneter – 35394 Gießen

Tel.: 0641 / 480 81 80

0172 / 844 81 22

Email: christidis@acm.org

Prof. Dr. A. Christidis • Pestalozzistr. 68 • D-35394 Gießen http://homepages.fh-giessen.de/christ/

An die Leitung der Liebigschule Bismarckstr. 21

35390 Gießen 04.07.2007

Mein Sohn Leon Orestis Chr (ab dem 20.08.07 im 5. Schuljahr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das kommende Schuljahr haben Sie die Aufnahme unseres Sohnes Leon Orestis in Ihr Gymnasium bestätigt, worüber wir, meine Frau und ich, uns sehr gefreut haben; denn wir haben beide ein gleichermaßen positives Bild von Ihrer Schule. Dort enden auch leider unsere Gemeinsamkeiten:

In den fast zwei Jahren seit dem Auszug meiner Frau (Eva B , nunmehr wohnhaft 35390 Gießen) aus der gemeinsamen Wohnung lebt Leon Orestis bei ihr – zwar gegen meinen Willen, aber mit Billigung des Familiengerichts Gießen, welches über die von mir beantragte Scheidung nach anfänglicher Ablehnung und abermaliger Vertagung voraussichtlich am 22.08.2007, kurz nach Beginn des neuen Schuljahres, befinden wird.

Seit zwei Monaten läuft nun das, was im angelsächsischen Sprachraum „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) genannt wird, was u.a. in neun US-Bundesstaaten einen eigenen Gedenktag (den 25. April) hat und hierzulande, als „Elterliches Entfremdungssyndrom“ nur wenigen, deutlich „außerhessischen“ Fachleuten bekannt, weit davon entfernt ist, wie in den USA oder in Frankreich als eine Form des Kindesmißbrauchs strafbar zu sein – eine Aktion, die unangenehme Assoziationen zur „Knabenlese“ des Osmanischen Reiches auf dem Balkan weckt:

Zwei Wochen nach einem glücklichen gemeinsamen Wochenende Anfang Mai erkannten plötzlich Leon Orestis und sein um zwei Jahre jüngerer Bruder, Myron (8), bei einem Besuch im niedersächsichen Dorf ihrer Großmutter, daß sie ihren griechischen Vater gar nicht so gerne haben; denn sie erkannten in Gesprächen mit Mama und Oma, wie schlecht Papa über die beiden denkt. Die erste Konsequenz war, daß sie nach der Rückkehr aus Niedersachsen die weitere Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht in der hiesigen Goethe-Schule verweigerten und fortan, mit schriftlicher Genehmigung ihrer Mutter, mono- lingual, leitkulturell und deutschlandgewandt (wenngleich nicht unmittelbar nationalistisch) leben wollen. Seit Anfang Mai habe ich meine beiden Kinder nicht mehr gesehen, obwohl mir per Gerichtsbeschluß (erwirkt durch meine Frau, gewissermaßen „zur Eindämmung übermäßigen Vater-Konsums“) ein Nachmittag in der Woche und jedes zweite Wochenende zusteht.

Die nächste Maßnahme betrifft auch Sie: Leon Orestis „entschied“ sich für Latein und gegen Französisch, das eindeutig meine Präferenz genoß: Als Absolvent des Athener (deutschen) Dörpfeld-Gymnasiums habe ich schon vor gut vierzig Jahren gelernt, die (dort sogar

„schulhälftig“ veritabel gebotene) Bilingualität zu schätzen.

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Nun mußte ich davon ausgehen, daß meine Ehefrau, unter Mißachtung des gemeinsamen Sorgerechts, Leon Orestis bei Ihnen für den Latein-Unterricht angemeldet hat.

Meine Reaktion darauf war ein von meinem Anwalt beim hiesigen Familiengericht eingereichter Antrag auf Erteilung der Entscheidungsbefugnis für die beiden Sprachen (Griechisch, Französich), was ich unter Hinweis auf meine eigene Vita für potentiell wegweisend halte. Über diesen Antrag wird zwar unabhängig von der Scheidung, aber kaum rechtzeitig vor Ferienbeginn entschieden; dies war auch das auslösende Moment für den Ihnen nun vorliegenden Brief.

Hinzu kommt nach meiner Auffassung folgende Erschwernis:

Solange meine Kinder leben, spreche (singe, lese...) ich zu ihnen ausschließlich auf griechisch; solange wir noch alle zusammen wohnten, forderte meine Frau sie auf, auf deutsch zu antworten, was ich des Hausfriedens wegen hinnahm. Über die Jahre warf das beide Kinder signifikant in ihrer sprachlichen und sprecherischen Entwicklung zurück und zwingt mich weiterhin, mit ihnen in einem restringierten Code zu kommunizieren.

Gravierender für die Störung unserer Beziehung ist aber, daß seit den o.a. schulischen Maßnahmen auch eine Art Komplizenschaft zwischen meinen Kindern und ihrer Mutter entstand, die für die Kinder mit einem Unrechtsbewußtsein einhergeht und ohne Mediation von außen nur schwer zu bewältigen sein wird. Eine erste Konsequenz dieses Umstands sind Lügengeschichten, von denen mir die Erzieherinnen der Nachmittagsbetreuung in der Korczak-Schule berichten, wenn ich dort weiterhin vergeblich erscheine, um die Kinder (wie in den letzten Jahren) zu ihrer Griechisch-Stunde abzuholen: Es war jedes Mal eine andere

„Dringlichkeit“, die die Kinder zuvor die Betreuung verlassen ließ. Aufgrund dieser Schuld- gefühle gehe ich davon aus, daß ich bis zum Ferien-Ende Leon Orestis (ebenso wie Myron) nicht werde treffen und auf eine evtl. veränderte juristische Lage einstimmen können.

Ich möchte Sie hiermit bitten, zur Kenntnis zu nehmen und Verständnis dafür zu zeigen, daß, im Falle einer Gerichtsentscheidung in meinem Sinne, möglicherweise kurz nach Schulbeginn, Leon Orestis mit einer doppelten Umstellung konfrontiert sein könnte; denn zum Wechsel aufs Gymansium träte dann der Wechsel innerhalb des Gymnasiums hinzu (von Latein zu Französisch). Dazu käme, bei einem Klassenwechsel, die Trennung von seinen Kindergarten-Freunden, was zwar schmerzlich, aber (bei der konkreten Rollen- verteilung in diesen Freundschaften) für seine weitere Persönlichkeitsentwicklung m.E. von Vorteil wäre. Da mein Kind unter Verhältnisse gehalten wird, die für meine Vorstellungen fast an „sensorielle Deprivation“ grenzen (zumindest gemessen an meiner damaligen Reizüberflutung in einer ausländischen Schule, im siedenden Athen einer NATO-Diktatur der 1960er, die Kulturschaffende aller politischen Lager gegen sich und die eigene Zensur vereinigte), vermag ich nicht vorauszusehen, wie ein heilsamer kultureller Schock für mein Kind bemessen sein könnte. Nach der Teilnahme an Ihren Info-Abenden (zu Musik bzw.

Latein vs. Französisch) bin ich sehr zuversichtlich, wenigstens hinsichtlich der Rolle, welche die Lehrerinnen und Lehrer von Leon Orestis spielen könnten.

In der Annahme, daß dies formal-rechtlich eine andere Dimension darstellt, und in der Absicht, Ihnen den Ernst der Lage zu vermitteln, möchte ich es auch expressis verbis ausdrücken:

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Ich melde hiermit, im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts, meinen Sohn, Leon Orestis Walter Chr , geboren am 1997 in / NRW, verbindlich zur Teilnahme an einer Französisch-Klasse an und erbitte ggf. die Zusendung der notwendigen Unterlagen. Für die Zukunft bitte ich zudem, mich über die schulischen Angelegenheiten meines Sohnes gesondert zu unterrichten.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Diskussionsbedarf oder gar Möglichkeiten zu einer Hilfestellung erkennen, stehe ich jederzeit dankend zur Verfügung.

Selbstverständlich wäre eine Ablehnung meines Antrags durch das Gericht mit dem geringsten Aufwand für Sie verbunden. Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen nicht dies, sondern erholsame Ferien und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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