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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2016 Ausgegeben am 31. Mai 2016 Nummer 7

Inhalt dieser Ausgabe:

38/2016 Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom 27.04.2016 90 39/2016 Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" /

Bekanntmachung Öffentliche Auslegung 91

40/2016 Bekanntmachung der Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 67n sowie für

den Neubau der Bundesstraße 474n 99

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38/2016 Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von El- ternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom 27.04.2016

Bekanntmachung 2. Änderungssatzung

zur Satzung

über die Erhebung von Elternbeiträgen

für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld

vom 27.04.2016

Der Rat der Stadt Coesfeld hat aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des

§ 23 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30. Oktober 2007 in der zur Zeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 17.03.2016 folgende 2.

Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inan- spruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld beschlossen:

Artikel I Der § 5 Abs. 9 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08, erstmals zum 01.08.2016, entsprechend der Re- gelung des Kinderbildungsgesetzes zur Erhöhung der Kindpauschalen. Änderungen des Steigerungs- faktors bei den Kindpauschalen finden bei der Erhöhung der Elternbeiträge entsprechende Anwen- dung.“

Artikel II Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Coesfeld, den 27.04.2016 Heinz Öhmann

Bürgermeister

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39/2016 Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" / Bekanntma- chung Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung

über Ort und Dauer der Auslegung der Unterlagen zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungs- planes „Windenergie“

Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 19.05.2016 beschlossen, den Entwurf des Sachli- chen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ mit dem Entwurf der Begründung incl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Coesfeld wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet (grau hinterlegte Fläche im Übersichtsplan).

Die Abgrenzung ist dem mitabgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.

(4)

Übersichtsplan

Ziel der Planung

Der Sachliche Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ wird aufgestellt, um die Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3, Satz 3 BauGB im gesamten Stadtgebiet der Stadt Coesfeld auf bestimmte Flächen zu konzentrieren.

Mit der Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ist gemäß § 35 Abs. 3, Satz 3 BauGB die Errichtung von Windkraftanlagen im Sinne des § 35 Abs. 1, Nr. 5 BauGB im übrigen Stadtgebiet ausgeschlossen.

Die genaue Lage und Abgrenzung der geplanten Konzentrationszonen mit den dazugehörigen Bezeich- nungen ist aus dem mitabgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.

(5)

Der Offenlegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Sämtliche Unterlagen sind in der Zeit vom

09.06.2016 bis einschließlich 11.07.2016

bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 30 -Bürgerbüro-, Zimmer 1 während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Neben der Offenlegung im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Coesfeld können alle verfahrensrele- vanten Informationen zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ und weitere Informatio- nen zum Verfahren auch im Internet unter http://www.coesfeld.de/wirtschaft-bauen/planung.html einge- sehen werden.

Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung mit Herrn Schmitz, Telefon 939-1311 erörtert werden.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Allgemein verfügbare Informationen für alle geplanten Konzentrationszonen a| Begründung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Verfasser: Büro WoltersPartner / Coesfeld / April 2016

Inhalt: Planungsanlass und Planungsziele, Aufstellungsbeschluss und Geltungsbereich, Wirk- samkeit der bisherigen FNP-Darstellung zur Windenergie, Rechtliche Anforderungen an die Er- mittlung von Konzentrationszonen, Notwendige Arbeitsschritte, „Harte“ Tabukriterien, „Weiche“

Tabukriterien, Berücksichtigung vorhandener Windkraftanlagen, Sonderfall Altanlage als „Aus- nahme-von-der-Regel“, Ergebnisse der Potenzialflächenanalyse, Indizien für den Nachweis des

„substanziellen Raums“, Auswirkungen der Planung auf sonstige Belange, Klimaschutz.

b| Umweltbericht als Teil der Begründung zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Wind- energie“

Verfasser: WoltersPartner / Coesfeld / April 2016

Inhalt: Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele bezogen auf die einzelnen Schutzgüter (Mensch, Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten- und Bio- topschutz, Boden und Wasser, Landschaft, Luft und Klimaschutz, Kultur- und Sachgüter), Über- nahme bestehender Konzentrationszonen, anderweitige Planungsmöglichkeiten, zusätzliche Angaben, darüber hinaus gehende technische Verfahren, Monitoring, Zusammenfassung.

Die tabellarische Erläuterung harter und weicher Tabukriterien und die Plandarstellung und die Potentialflächenanalyse.

Zu den jeweils geplanten Konzentrationszonen Goxel, Flamschen, Stevede, Letter Görd, Letter Bruch und Östlich Zuschlag: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der Auswir- kungen bei Durchführung der Planung, Prognose bei Nicht--Durchführung des Vorhabens, Ge- plante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswir- kungen.

c | Gutachten zu kumulierenden Wirkungen der Konzentrationszonen

Verfasser: Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Leser Albert Bielefeld GbR / Bochum / April 2016

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Inhalt: Betrachtung der Umweltauswirkungen hinsichtlich der kumulierenden Wirkungen; Be- schreibung Planungsanlass und Aufgabenstellung, Beschreibung aller geplanten Konzentrati- onszonen, Beurteilung der kumulierenden Wirkungen bezogen auf: Tiere und Pflanzen, Schutz- gebiete, Biotopverbund, Fledermäuse, Brut- und Rastvögel, Biotoptypen / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter. Berücksichtigt wurden Daten der Unteren Landschaftsbehörden und des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld sowie die vor- liegenden Gutachten zu den einzelnen Zonen.

d| Artenschutzprüfung Stufe I für die „Altzonen“ (Bereiche in denen heute schon Windkraftan- lagen stehen)

Verfasser: Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Leser Albert Bielefeld GbR / Bochum / November 2015

Inhalt: Wie auch bei den neuen Konzentrationszonen sind die artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen und insoweit durch dieses Gutachten auch zu ermitteln und zu beschreiben.

Beschreibung zum Anlass der Planung, rechtliche Grundlagen, Methodik, Aufgabenstellung und Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Beschreibung der vorhabenbezogenen Wirkungen, ar- tenschutzrechtliche Beurteilung nach Daten des LANUV, Landschaftsbehörden, Naturschutz- zentrum Kreis Coesfeld, Auswertung vorhandener Gutachten bzgl. Vögel, Fledermäuse, Säu- getiere, Prüfung der Verbotstatbestände und Prüfung der Betroffenheit nicht planungsrelevanter Arten

Verfügbare Informationen zu den einzelnen, geplanten Konzentrationszonen e| Fachgutachten Artenschutz für den Bereich „Goxel“

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / Februar 2015 Inhalt: Beschreibung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel, Vermeidung, Vermin- derung und -soweit unvermeidbar- Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen.

Beschreibung zu Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung, gesetzliche Grundlagen, Kurzdar- stellung des Untersuchungsraumes, Ermittlung der Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraumes, Wirkpotenzial von Windkraftanlagen, Vogelschlag, Beeinträchtigung d. Zuggeschehens und Beeinträchtigungen bzgl. der Raumeinheiten durch Zerschneidung und der Konditionen für Brutvögel, Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Ergänzende Stellungnahme zum Fachgutachten Artenschutz

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / Oktober 2015 Inhalt: Stellungnahme zu den Einwendungen der Unteren Landschaftsbehörde –Kreis Coesfel- im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, artenbezogenen Anmerkungen bzgl. Nordische Gänse u. Großer Brachvogel, Uhu, Baumfalke.

f| Fachgutachten Artenschutz für den Bereich „Flamschen“

Artenschutzrechtliche Prüfung Vögel Verfasser: ökon GmbH / Münster / Juli 2013

Inhalt: Artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie mit Auswertung einer durchgeführten Vogeluntersuchung. Beschreibung der ökologi- schen Grundlagen, Bestandsaufnahme mit Brut-, Zug- und Rastvogelkartierung, Darstellung der Ergebnisse, Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel, Abstandsempfehlungen, artenschutz- rechtliche Bewertung, artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen, ökologische Empfehlun- gen, artenschutzrechtliche Protokolle, Ergebniskarten.

Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermaus Verfasser: Echolot GbR / Münster / März 2014

Inhalt: Ermittlung des Konfliktpotenzials bzgl. Windkraftanlagen auf die Fledermausfauna. Be- schreibung der Aufgabenstellung, rechtlicher Hintergrund, Untersuchungsgebiet, Konzept und Methode der Untersuchungen, Darstellung der Ergebnisse der Begehungen und Dauerüberwa- chung, Ergebniszusammenfassung und naturschutzfachliche Bewertung, Angaben zu den im

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Gebiet vorkommenden Fledermausarten und Auswirkungen der Planungen auf diese Arten, Prognosen der Eingriffsfolgen, Vermeidungsmaßnahmen und Monitoring.

Artenschutzrechtliche Prüfung Fledermaus für die Fläche westl. der ehem. Kaserne Verfasser: Echolot GbR / Münster / Dezember 2015

Inhalt: Ermittlung des Konfliktpotenzials bzgl. Windkraftanlagen auf die Fledermausfauna. Be- schreibung der Aufgabenstellung, rechtlicher Hintergrund, Untersuchungsgebiet, Konzept und Methode der Untersuchungen, Darstellung der Ergebnisse der Begehungen und Dauerüberwa- chung, Ergebniszusammenfassung und naturschutzfachliche Bewertung, Angaben zu den im Gebiet vorkommenden Fledermausarten und Auswirkungen der Planungen auf diese Arten, Prognosen der Eingriffsfolgen, Vermeidungsmaßnahmen und Monitoring.

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) für die Fläche westl. der ehem. Kaserne Verfasser: ökon GmbH / Münster / Januar 2015

Inhalt: Artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie mit Auswertung einer durchgeführten Untersuchung. Beschreibung Vorhaben und Ziel- setzung, Untersuchungsgebiet, Auswirkungen des Planvorhabens auf planungsrelevante Arten, Abstandsempfehlungen, öffentlich verfügbare Fachinformationen, Ergebnisse, Zusammenfas- sung und Fazit.

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artengruppe für die Vögel, für die Fläche westl. der ehem. Kaserne

Verfasser: ökon GmbH / Münster / Februar 2016

Inhalt: Artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie mit Auswertung einer durchgeführten Vogeluntersuchung. Beschreibung der ökologi- schen Grundlagen, Bestandsaufnahme mit Brut-, Zug- und Rastvogelkartierung, Darstellung der Ergebnisse, Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel, Abstandsempfehlungen, artenschutz- rechtliche Bewertung, artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen, ökologische Empfehlun- gen, Artenschutzrechtliche Protokolle, Ergebniskarten, Listen aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten.

Uhu Höhenflugmonitoring / Überprüfung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos Verfasser: ökon GmbH / Münster / Juni 2015

Inhalt: Aufgrund der Unterschreitung der Abstandsempfehlungen von 1.000m wird durch das Uhu-Höhenflugmonitoring nachgewiesen, dass kein signifikant erhöhtes Tötungsrisikos vorliegt.

Beschreibung von Vorhaben und Zielsetzung, Untersuchungsgebiet, Uhu-Höhenflugmonitoring- Veranlassung, Auswirkungen des Planvorhabens auf planungsrelevante Arten, Abstandsemp- fehlungen, Ergebnisse des Höhenflugmonitorings und Fazit, Karten und Höhenflugdaten.

g| Fachgutachten Artenschutz für den Bereich „Stevede“

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / Mai 2015 Inhalt: Beschreibung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel, Vermeidung, Vermin- derung und -soweit unvermeidbar- Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen.

Beschreibung zu Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung, gesetzliche Grundlagen, Kurzdar- stellung des Untersuchungsraumes, Ermittlung d. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraumes, Wirkpotenzial von Windkraftanlagen, Vogelschlag, Beeinträchtigung d. Zuggeschehens und Beeinträchtigungen bzgl. der Raumeinheiten durch Zerschneidung und der Konditionen für Brutvögel, Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Ergänzende Stellungnahme zum Fachgutachten Artenschutz

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / Oktober 2015 Inhalt: Stellungnahme zu den Einwendungen der Unteren Landschaftsbehörde -Kreis Coesfeld- im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Artenbezogenen Anmerkungen zu Abgrenzung des Untersuchungsraumes, zu den als kritisch zu betrachtenden Arten, zum Verzicht auf die westli- chen Teilflächen, zur Uhu-Problematik, zu den fehlenden Aussagen zu kumulativen Auswirkun- gen auf Arten.

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Fachgutachten Artenschutz

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / April 2016 Inhalt: Beschreibung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel, Vermeidung, Vermin- derung und -soweit unvermeidbar- Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen.

Beschreibung zu Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung, gesetzliche Grundlagen, Kurzdar- stellung des Untersuchungsraumes, Ermittlung des Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraumes, Wirkpotenzial von Windkraftanlagen, Vogelschlag, Beeinträchtigung des Zuggeschehens und Beeinträchtigungen bzgl. der Raumeinheiten durch Zerschneidung und der Konditionen für Brutvögel, Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

h| Fachgutachten Artenschutz für den Bereich „Letter Görd“

Verfasser: SCHMAL + RATZBOR Ingenieurbüro für Umweltplanung / Lehrte / Mai 2014 Inhalt: Erfassung und Bewertung der Brut-, Zug- und Rastvögel bezogen auf die geplante Er- richtung von Windkraftanlagen. Beschreibung Vorhaben und Aufgabenstellung, Untersu- chungsgebiet, Methode, Brutvogelerfassung, Zug- und Rastvogelerfassung, Prognose mögli- cher Auswirkungen, Naturschutzfachliche Bewertung Kartendarstellung und Zusammenfas- sung.

Fachgutachten Artenschutz –Ergänzung-

Verfasser: SCHMAL + RATZBOR Ingenieurbüro für Umweltplanung / Lehrte / März 2016 Inhalt: Stellungnahme zu den Einwendungen der Unteren Landschaftsbehörde -Kreis Coesfeld- im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Beschreibung und Bewertung störempfindlicher Arten (Großer Brachvogel, Kiebitz, Wachtel, Nordische Gänse) und kollisionsgefährdete Arten (Rohr- weihe), Maßnahmenbeschreibung und abschließende Bewertung.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Verfasser: SCHMAL + RATZBOR Ingenieurbüro für Umweltplanung / Lehrte / Mai 2016 Inhalt: Erfassung und Bewertung der Brut-, Zug- und Rastvögel bezogen auf die geplante Er- richtung von Windkraftanlagen. Beschreibung Vorhaben und Aufgabenstellung, Untersu- chungsgebiet, Methode, Brutvogelerfassung, Zug- und Rastvogelerfassung, Prognose mögli- cher Auswirkungen, Naturschutzfachliche Bewertung, Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prü- fung, Kartendarstellung und Zusammenfassung.

i| Fachgutachten Artenschutz für die Bereiche „Letter Bruch und östlich Zuschlag“

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / Februar 2015 Inhalt: Beschreibung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel, Vermeidung, Vermin- derung und -soweit unvermeidbar- Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen.

Beschreibung zu Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung, gesetzliche Grundlagen, Kurzdar- stellung des Untersuchungsraumes, Ermittlung d. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraumes, Wirkpotenzial von Windkraftanlagen, Vogelschlag, Beeinträchtigung des Zuggeschehens und Beeinträchtigungen bzgl. der Raumeinheiten durch Zerschneidung und der Konditionen für Brutvögel, Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Ergänzende Stellungnahme zum Fachgutachten Artenschutz

Verfasser: ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR / Dortmund / Oktober 2015 Inhalt: Stellungnahme zu den Einwendungen der Unteren Landschaftsbehörde -Kreis Coesfeld- im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Artenbezogenen Anmerkungen zu Abgrenzung des Untersuchungsraumes, zu den als kritisch zu betrachtenden Arten, zum Verzicht auf Teilflä- chen, zum Thema Uhu und Großer Brachvogel, zu den fehlenden Aussagen zu kumulativen Auswirkungen auf Arten.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

J| Öffentlichkeit / Protokoll zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit / September 2015 Verfasser: Ludger Schmitz / Stadt Coesfeld

(9)

Inhalt: Generelle Erläuterungen zum Verfahren des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes

„Windenergie“ und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, Beschreibungen zu den möglichen Standorten, zum Abstand zum Wald, zum zeitlichen Verfahrensablauf, zum Schattenwurf, zu den im Regionalplan dargestellten Vorrangzonen, zu den Anlagengenehmigungen, zum Immis- sionsschutz (Schall u. Schatten), zu den Größen der Konzentrationszonen, zu den Abständen zu Wohnnutzungen, zu den Abgrabungsflächen im Regionalplan.

Stellungnahmen von mehreren Bürgern

Inhalt: Zustimmung eines Bürgers zu der Nutzung von Windenergie als erneuerbare Energie- form. Bedenken von weiteren Bürgern bezüglich der Ausweisung von Konzentrationszonen auf- grund von Nichtbeachtung von Ratsbeschlüssen, bzgl. Bevorzugung von Investoren gegenüber Anwohnern, Abweichung von den Darstellungen des Regionalplans.

Bedenken von einem weiteren Bürger bzgl. der Flächen für eine in der Vergangenheit ange- dachte Freizeitnutzung, wegen dem Vorkommen von Schwalben, Kiebitzen und Fledermäusen, wegen der Belastungen für frei weidende Pferde, wegen Bedenken aufgrund von Schattenwurf und Lärmbelastung und der Beeinträchtigung einer Photovoltaik-Anlage.

Fragen von einem weiteren Bürger zur Anlagensteuerung und möglichen Vermeidung von Schattenwurf und Schall, nach der Notwendigkeit eines Rechtsbeistandes und Genehmigungs- fähigkeit ohne Schallgutachten und Fragen nach der Beeinträchtigung von PV-Anlagen durch Schattenwurf.

Weiterhin hat die Öffentlichkeit Bedenken gegen die Ausweisung der Konzentrationszone Letter Görd vorgebracht, da an dieser Stelle Flächen für eine Quarzsandnutzung benötigt werden und diese Absichten durch eine Windkraftnutzung beeinträchtigt werden.

Ein Bürger hat darauf hingewiesen, dass auch über den Sachlichen Teilplan „Energie“ des Re- gionalplans Münsterland Flächen für die Windenergie auszuweisen sind und die Ausweitung der Konzentrationszone Sirksfeld zur Sicherung von Planungsabsichten erforderlich ist.

k| Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz Inhalt: Hinweis, die untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen.

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 11.09.2015

Inhalt: Anregung, zu den gewerblichen Bauflächen ebenfalls Abstände zu berücksichtigen. Hin- weis, dass schutzwürdige Böden betroffen sind. Allgemeine Ausführungen zum Arten- und Landschaftsschutz, Hinweis darauf, dass für Zonen in Landschaftsschutzgebieten der Kreistag zu beschließen habe. Hinweis, dass für die Altzonen zu prüfen ist, ob eine Artenschutzprüfung zu erfolgen hat. Hinweise, dass die erarbeiteten Unterlagen für einen Beschluss des Kreistages zur Befreiung von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes noch nicht ausreichen seien.

Anregung, die Altzonen Sirksfeld, Lette und Harle darauf zu überprüfen, ob zusätzliche LSG- Flächen in Anspruch genommen werden. Anregung, hinsichtlich des Untersuchungsraumes und der Untersuchungstiefe für die Konzentrationszone Goxel, Stevede und östlich Zuschlag einen Abgleich mit den Anforderungen des Artenschutzleit-faden NRW herzustellen. Hinweis auf Unterschiede in der Bewertung der Ergebnisse zu verschiedenen Vogelarten im Bereich Goxel, so dass eine ausreichende Umsetzungssicherheit zur Errichtung von Windkraftanlagen zurzeit nicht gegeben sei. Anregung, den westlichen Teilbereich der Konzentrationszone Flam- schen aufgrund des erhöhten Tötungsrisikos für den Uhu zu streichen. Anregung, den südlichen Teilbereich der östlich der ehemaligen Kaserne liegenden Konzentrationszone Flamschen auf- grund verschiedener artenschutzfachlicher Bedenken zu streichen. Anregung zur Überarbei- tung der Gutachten für den Bereich Letter Görd bzgl. der Brachvogel-Situation. Für den Bereich Letter Bruch wird eine Reduzierung der geplanten Konzentrationszone angeregt. Weiterhin soll für das vermutete Uhu-Vorkommen eine räumliche Konkretisierung erfolgen. Aufgrund der für das Münsterland ungewöhnlich umfangreichen Flächen von Konzentrationszonen und der ab- sehbar großen Windkraftanlagen, die dort künftig errichtet werden könnten, empfiehlt die ULB eine gesamtgutachterliche Stellungnahme zu Abschätzung möglicher kumulierender Wirkun- gen.

(10)

Kreis Borken, Schreiben vom 25.08.2015

Inhalt: Anregung, Teile der Konzentrationszone Goxel aufgrund der Nähe zum NSG Kuhlenvenn zurückzunehmen. Anregung die Zerschneidungswirkung der Konzentrationszone Goxel in sei- ner Lage zwischen dem NSG Kuhlenvenn und der Berkel auf bestimmte Vogelarten zu prüfen.

LWL-Archäologie für Westfalen, Schreiben vom 12.08.2015

Inhalt: Hinweis, dass, dass genaue Angaben erst zu konkreten Standorten gemacht werden können und der Einwender daher zwingend in den Genehmigungsverfahren zu beteiligen ist.

Stadtwerke Coesfeld GmbH, Schreiben vom 19.08.2015

Inhalt: Anregungen zur Darstellung von Schutzzonen der Wasserschutzgebiete. Anregung, ei- nen grundsätzlichen Vorrang der Wassergewinnung vor der Windenergienutzung zu gewähr- leisten oder um die heutige Schutzzone II der Brunnengalerie Kannebrocksbach einen zusätzli- chen Puffer von 200 m zu berücksichtigen. Allgemeine Hinweise zur Gefährdungsvermeidung und zur Sicherung des Grundwassermessstellen-Netzes.

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 28.08.2015

Inhalt: Hinweis, dass der Straßenbaulastträger der Bundes- und Landesstraßen die Anbauver- bots- und Anbaubeschränkungszonen als hartes Tabu wertet. Empfehlung, einen anlagenab- hängigen Mindestabstand zur Vermeidung von Gefahrenpunkten zu wählen. Hinweis auf ge- plante Straßenbaumaßnahmen und damit verbundene Ausgleichsmaßnahmen. Hinweis auf künftige Umgestaltungsmaßnahmen an der L 581 im Bereich Flamschen und die Bitte die An- baubeschränkungszone von 40 m frei zu halten.

LWL-Denkmalpflege, Schreiben vom 31.08.2015

Inhalt: Hinweis auf den kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland und Anregung, sich hier mit den Belangen des Denkmalschutzes auseinander zu setzen. Hinweis, dass der zugrunde gelegte Pauschalabstand von 500 m zu größeren Baudenkmalen im Einzel- fall nicht ausreichen wird. Der Einwender bietet seine Unterstützung bei Detailprüfungen an.

Hinweis

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht frist- gerecht abgegeben werden, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Der vorstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 19.05.2016 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).

Coesfeld, 30.05.2016 Coesfeld, 30.05.2016

Heinz Öhmann Ludger Schmitz

Der Bürgermeister

(11)

Bekanntmachungsanordnung

Die Offenlegung des Entwurfes des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Coesfeld mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnungen, Begründung und den umwelt- bezogenen Informationen und Fachgutachten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 BekanntmVO und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Coesfeld, 30.05.2016

Heinz Öhmann Der Bürgermeister

40/2016 Bekanntmachung der Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 67n sowie für den Neubau der Bundesstraße 474n

Stadt Coesfeld Coesfeld, 31.05.2016

Bekanntmachung

Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 67n / B 474n Reken - Dülmen

Planänderungen durch Deckblätter I, III und IV

Deckblatt I zur Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 67n / B 474n Reken - Dülmen von Bau-km 0,000 (etwa 80 m westlich der Kreuzung L 600/K 12 -Hadenbrok) bis Bau-km 15,450 (Ende der Baustrecke an der Anschlussstelle B 474n/A43 Dülmen – Nord)

Schadstoffuntersuchungen - Aktualisierung 2013 aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben

Deckblatt III zur Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 67n / B 474n Reken - Dülmen von Bau-km 10,660 (Mühlenbach in Merfeld-Dülmen) bis Bau-km 15,450 (Ende der Baustrecke an der An- schlussstelle B 474n/A43 Dülmen – Nord)

Ableitung und Nachweis der schadlosen Einleitung des Grundwassers aus dem Einschnittsbereich der B 67n / B474 auf der Grundlage des "Hydrogeologischen Gutachtens"

 Einleitung in den Mühlenbach - Gewässer 700 bei Bau-km 10,663 und in das Gewässer 200 bei Bau-km 15,360

 Einleitung in den Mühlenbach -Gewässer 700 bei Bau-km 10,663 und in das Gewässer 200 bei Bau-km 15,360

 Einleitung in den Ramsbach - Gewässer 202 an der Anschlussstelle B 474n/A 43 Dülmen-Nord, 160m östlich der Baustrecke (km 15,610)

 und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Dül- men, Kreis Coesfeld, in der Gemarkung Merfeld Flur 13 und der Gemarkung Dülmen-Kirchspiel, Flur 2, 3, 13, 16, 17, 18, 27, 94, 102, 103.

Deckblatt IV zur Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 67n / B 474n Reken - Dülmen von Bau-km 0-150 (150m westlich des bisherigen Planfeststellungsbeginns, etwa 230m westlich der Kreu- zung L600/K 12 -Hadenbrok) bis Bau-km 15+450 (Ende der Baustrecke an der Anschlussstelle B 474n/A43 Dülmen – Nord)

 Verlängerung des Planfeststellungsabschnittes um 150m nach Westen (Bereich Reken, Haden- brock),

 Änderungen und Ergänzungen von Straßen und Wegeverbindungen, Zufahrten, Bushaltestellen,

 Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und die damit verbundene Aktualisierung der Lärmtechni- schen Untersuchungen sowie der Schadstoffuntersuchungen,

 Änderungen und Ergänzungen de Landschaftspflegerischen Begleitplanes und "Ergänzung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag - Fischotter",

 Ergänzungen und Änderungen im Bereich von Energieversorgungsanlagen und anderer Anlagen

(12)

 und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhande- nen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege auf dem Gebiet

o der Gemeinde Reken, Kreis Borken, in der Gemarkung Groß-Reken Flur 21, 22, 24, 25 o der Stadt Coesfeld, Kreis Coesfeld, in der

Gemarkung Lette, Flur 32, 33, 34

und der Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel., Flur5, 6, 59 o der Stadt Dülmen, Kreis Coesfeld, in der

Gemarkung Dülmen-Kirchspiel, Flur 2, 3, 13, 16, 17, 18, 27, 94, 102, 103 und der Gemarkung Merfeld, Flur 2, 3, 4, 5, 9, 10, 13

o der Gemeinde Ascheberg, Kreis Coesfeld, in der Gemarkung Ascheberg, Flur 69

und Gemarkung Herbern, Flur 24

Der bereits vom 26.10.2010 bis 25.11.2010 und vom 19.02.2015 bis zum 18.03.2015 (Deckblatt II) aus- gelegte Plan für das o.a. Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird ge- ändert. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Coesfeld, Gemarkungen Lette und Coesfeld-Kirchspiel, in der Stadt Dülmen, Gemarkungen Dülmen-Kirchspiel und Merfeld, in der Gemeinde Reken, Gemarkung Groß-Reken, in der Gemeinde Heiden, Gemarkung Heiden und in der Gemeinde Ascheberg, Gemarkungen Ascheberg und Herbern beansprucht.

Die Planänderungen (Deckblätter I, III und IV- Zeichnungen und Erläuterungen-) liegen in der Zeit vom 06. Juni 2016 bis 05. Juli 2016 (einschließlich)

in der Stadtverwaltung Coesfeld, Bürgerbüro - Zimmer 001, Markt 8, 48653 Coesfeld, während der Dienststunden

Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr und

Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr.

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19. Juli 2016 bei der Bezirksregierung Münster (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde), Domplatz 1-3, 48143 Münster oder bei der Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld, Einwendungen gegen die Planänderungen in Gestalt der Deckblätter schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwen- dung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).

Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls aus- geschlossen (§ 73 Abs.4 Satz 5 VwVfG NRW). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

Die Bezirksregierung Münster bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elekt- ronischer Form gemäß § 3 a VwVfG NRW über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspost- fach (EGVP) zu senden. Dabei sind aber die organisatorischen und technischen Rahmenbedingun- gen zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (EGVP) zu beachten. Auf die Homepage der Bezirksregie- rung Münster, www.brms.nrw.de/go/egvp, wird hierzu verwiesen. Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht und bleibt daher unberücksichtigt.

(13)

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung und der Hinweis auf die Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 und 5 VwVfG NRW) dienen auch der Benachrichtigung der nach landesrechtlichen Vorschriften im Rah- men des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Vereine sowie der sonstigen Vereinigun- gen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschrif- ten zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren aner- kannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans.

3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 Bundesfernstraßen-gesetz, FStrG).

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Ver- treter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG NRW). Sind mehr als 50 Benachrich- tigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schrift- liche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstat- tet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu ent- scheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädi- gungsverfahren behandelt.

6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungs- behörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwen- der und diejenige, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntma- chung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).

8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,

- dass die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zustän- dige Behörde die Bezirksregierung Münster, hier das Verkehrsdezernat, ist,

- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,

- dass die ausgelegten Planunterlagen - insbesondere die Erläuterungsberichte, Karten und Pläne, Grunderwerbsverzeichnisse, die artenschutzrechtliche Untersuchungen und Maßnahmen, die Unterlagen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, die lärmtechnischen und wassertechni- schen Unterlagen, verschiedene Fachgutachten und die allgemein verständliche Zusammenfas- sung der Umweltauswirkungen - die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit

zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist.

(14)

9. Die Planunterlagen können für die Dauer der Auslegung in den betroffenen Städten und Gemeinden außerdem im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/ver- fahren unter dem Stichwort "Planfeststellungsverfahren B67n/B474n OU Dülmen - Deckblätter" eing- esehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG NRW).

Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Heinz Öhmann (Bürgermeister)

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