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Archiv "Elektronische Gesundheitskarte: Homecare-Bereich mit berücksichtigen" (16.11.2007)

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A3140 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 4616. November 2007

A K T U E L L

Die Teilnahme der Homecare-Unter- nehmen an der Patientenversorgung mittels elektronischer Gesundheits- karte (eGK) muss sichergestellt werden, bevor es zur flächen- deckenden Einführung der elektro- nischen Rezeptfunktionen der Karte kommt. Das fordert der Bundesver- band Medizintechnologie (BVMed).

Homecare umfasst die Versorgung eines Patienten zu Hause mit Hilfs- mitteln, Medizinprodukten sowie Verband- und Arzneimitteln durch

geschultes Fachpersonal. Andern- falls drohe eine Wettbewerbsverzer- rung zwischen den bereits beteiligten Apothekern und den derzeit aus- geschlossenen Homecare-Unterneh- men. Diese stehen nach Auffassung des Verbandes im direkten Wett- bewerbsverhältnis zueinander, weil beide Verband- und Hilfsmittel so- wie enterale Ernährung an den Pati- enten abgeben dürfen. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse des- halb den Homecare-Unternehmen frühzeitig eine Anbindung an die eGK ermöglicht werden, verlangt BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Weil die Abläufe der Homecare- Versorgung überdies anderen Re- geln als die Versorgung mit ver- schreibungspflichtigen Arzneimit- teln durch die Apotheke folgten, müssten die Prozesse der Home- care-Unternehmen genau analysiert werden, um auch in der künftigen elektronischen Welt einen reibungs-

losen Versorgungsablauf gewähr- leisten zu können, fordert der BV- Med.

Derzeit ist geplant, dass die Ver- tragsärzte ab dem zweiten Quartal 2008 mit Kartenterminals ausge- stattet werden, die sowohl die heuti- ge Krankenversichertenkarte als auch die eGK verarbeiten können.

Zudem sollen schrittweise die neu- en Gesundheitskarten ausgegeben werden. In der jetzigen Testphase ist die Verordnung mit elektronischen Rezepten auf apothekenpflichtige Arzneimittel begrenzt. KBr

WIRTSCHAFTSWEISE

Kritik am

Gesundheitsfonds

Der Sachverständigenrat zur Begut- achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem neuen Jahresgutachten auch die letzte Ge- sundheitsreform analysiert. Nach Ansicht der fünf Wirtschaftsweisen sind die Maßnahmen auf der Aus- gabenseite ebenso wie die Neuord- nung des Risikostrukturausgleichs und der ärztlichen Vergütung zu be- grüßen. Die Gutachter befürworten zudem die neuen „Spielregeln“ für einen Vertragswettbewerb zwischen den Krankenkassen sowie die allge- meine Versicherungspflicht.

Unbefriedigend seien hingegen die Finanzierungsmaßnahmen. Vor allem der Gesundheitsfonds sei ein Kompromiss, mit dem lediglich der

„politische Lagerstreit“ zwischen Bürgerversicherung und Gesund- heitsprämie überwunden werden sollte. Durch den Fonds werde Wettbewerb verhindert. Die den Zu- satzbeiträgen zugedachte Wettbe- werbsfunktion werde dadurch aus- gehebelt, dass der Betrag ein Pro- zent des beitragspflichtigen Ein- kommens des Versicherten oder acht Euro nicht überschreiten dürfe.

Die Zusatzeinnahmen einer Kasse seien umso höher, je mehr Mitglie- der von dieser Überforderungsregel betroffen seien, so die Gutachter. In der Folge könne es zu einem Ringen um Versicherte mit hohem Einkom- men, statt zu dem gewünschten Leis- tungswettbewerb kommen. TB Für eine gesetzliche Regelung von

Patientenverfügungen hat sich an- lässlich des 64. Aachener Hospizge- sprächs Anfang November Bundes- justizministern Brigitte Zypries aus- gesprochen. Das würde allen Betei- ligten mehr Rechtssicherheit geben und gewährleisten, dass das Selbst- bestimmungsrecht der Patienten in allen Lebensphasen geachtet würde.

Der Präsident der Bundesärztekam- mer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, legte allerdings Wert darauf, dass Entscheidungen an der Grenze zwischen Leben und Tod vor allem in der Verantwortung des behan- delnden Arztes zu liegen hätten.

„Wir müssen uns damit abfinden, dass es abschließende Sicherheiten – auch rechtliche – hier nicht geben kann“, sagte Hoppe.

Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Aachen, wies auf die vernetzte in- ternationale Zusammenarbeit in palliativmedizinischen Konzepten

hin. „Wir müssen zusehen, dass die Palliativ- und Hospizdienste, die jetzt schon gut und engagiert arbei- ten, in die Lage versetzt werden, künftig als Partner der Kostenträ- ger weiterhin für die Betreuung schwerstkranker Patienten Verant-

wortung zu übernehmen.“ Von be- sonderer Bedeutung werde es dabei sein, die qualitativen Standards, die sich bislang in der Palliativversor- gung etabliert hätten, nicht durch Billigangebote zu verwässern. Kli AACHENER HOSPIZGESPRÄCH

Diskussion über Patientenverfügungen

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Homecare-Bereich mit berücksichtigen

Foto:Joker

Foto:ddp

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