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Archiv "Vorerst keine neue ärztliche Gebührenordnung" (12.06.1980)

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Kassenarztpraxis

die Behauptung, ich hätte durch die Politik der Empfehlungsverein- barungen die Honorarvertragsfrei- heit der Länder-KVen de facto be- seitigt. Ob er den Kassenärzten die erwarteten besseren Ergebnisse gebracht hat oder bringt, wird sich zeigen.

Sieht man von dem Bayern-Ver- trag, der sich im übrigen durchaus an die Grundsätze der Bundes- empfehlung hält, ab, so ist mir kein Ansatz für eine alternative Honorarpolitik bekannt. Ich höre immer nur, ich müsse endlich mal NEIN sagen. Aber es bleibt die Fra- ge nach dem, wozu ich dann JA sagen soll. Haben wir nichts ande- res zu bieten als ein Nein, dann wäre das die Bankrotterklärung der ärztlichen Selbstverwaltung, und ich könnte mir ohne Mühe vorstellen, daß Herr Ehrenberg sich gern als Konkursverwalter be- tätigen würde. Wollen wir das?

Das Bisrnarck-Wort von der Politik als Kunst des Möglichen gilt auch für unsere kassenärztliche Hono- rarpolitik. Unsere Möglichkeiten aber sind, da unser Gesundheits- wesen in das politische und volks- wirtschaftliche Gesamtgefüge ein- gebettet ist, zur Zeit begrenzt. Wir können unsere Ausgaben für das Gesundheitswesen nicht fest an Richtzahlen, wie Bruttolohnsum- me oder Volkseinkommen, binden lassen, aber auch nicht ganz da- von lösen, sondern müssen uns nach der gesamtwirtschaftlichen Situation richten. Betonen möchte ich aber meinen Hinweis auf das

„zur Zeit". Ich bin sicher, daß bei einer allgemeinen Konsolidierung unser Verhandlungsspielraum auch wieder weiter wird. Ich bin sogar davon überzeugt, daß wir dann auch Lösungen finden wer- den, den großen Zustrom junger Ärzte aufzunehmen, und zwar oh- ne daß wir dazu vom Staat ge- zwungen werden.

Alles in allem: Wenn wir uns au- ßerstande zeigen, gemeinsam mit unseren Vertragspartnern unsere Probleme zu lösen, wird der Ge- setzgeber uns seine Lösungen

diktieren.

NACHRICHTEN

Ärztetagsbeschlüsse begrüßt

Der Beschluß des 83. Deutschen Ärztetages in Berlin, Selbstbeteili- gungsmodelle auf gesetzlicher Basis zu erproben, wird ausdrück- lich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbän- de (BDA), Köln, begrüßt. Eine Ei- genleistung der Versicherten sei gerechter, als ihm durch allgemei- ne Beitragserhöhungen ohne Rücksicht auf die unterschiedli- che individuelle Einstellung zur Gesundheit ständig wachsende Einkommensteile abzunehmen, heißt es in einer Presseerklärung.

Die sozialpolitische Spitzenorga- nisation der Arbeitgeber erklärte, nur durch eine moderate Eigenbe- teiligung der Versicherten sei es möglich, weiter ausufernde Ko- stensteigerungen zu verhindern.

Die Arbeitgeber treten seit langem für eine modellhafte Erprobung wirtschaftlicherer Leistungsge- staltungen in der Krankenversi- cherung ein. Bereits die Kodifizie- rung des Krankenversicherungs- rechts im Sozialgesetzbuch (SGB) böte Gelegenheit, die im Kosten- dämpfungsgesetz nicht genutzte Chance wahrzunehmen. EB

Vorerst keine neue ärztliche Gebührenordnung

Obgleich die Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt (16. Dezember 1976) an- kündigte, „die ärztliche Gebüh- renordnung soll nach dem Grund- satz leistungsgerechter Bezah- lung neu gestaltet werden", wird die Bundesregierung in dieser Le- gislaturperiode keinen Entwurf für eine neue Amtliche Gebührenord- nung mehr vorlegen. Damit wird die am 18. März 1965 verabschie- dete Gebührenordnung noch eini- ge Zeit weitergelten.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der inzwischen auch für die

„Amtliche Gebührenordnung für Ärzte" zuständige Minister Dr.

Herbert Ehrenberg mitgeteilt, daß er die ihm bei Beginn der Legisla- turperiode gestellten Aufgaben bis auf den kleinen Punkt „Gebühren- ordnung" gelöst habe und auch dieser Bereich „in Kürze abge- hakt" werden könne.

Bei den Beratungen zu diesem Themenkomplex, die praktisch erst im Herbst 1978 begannen, stellte sich heraus, daß eine Fülle von Einzelfragen abzuklären war.

Es sollte ventiliert werden, inwie- weit der Leistungskatalog des er- weiterten Bewertungsmaßstabs zu ergänzen sei, Mindest- und Höchstsätze für ärztliche Leistun- gen neu festgesetzt und techni- sche Leistungen neu bewertet, die Transparenz der Rechnungsle- gung erhöht oder die ärztliche Li- quidation überprüft und wie die Amtliche Gebührenordnung an die wirtschaftliche, medizinisch- wissenschaftliche und technische Entwicklung angepaßt werden soll. Dies alles veranlaßte den Mi- nister zu der Überlegung, die No- vellierung der ärztlichen Gebüh- renordnung in dieser Legislatur- periode seitens der Regierung nicht weiter zu betreiben.

Das Ministerium selbst hat jedoch in einem Schreiben an die ärztli- chen Organisationen und Verbän- de angekündigt, daß die Erörte- rungen fortgeführt werden, und um Vorschläge insbesondere hin- sichtlich der Einarbeitung von kassenärztlichen Überlegungen in die Gebührenordnung gebeten.

Die Diskussionen werden sicher erst fortgesetzt werden können, nachdem sich die neue Bundesre- gierung konstituiert hat und die Regierungserklärung abgegeben sein wird. Zwischenzeitlich sollen Teilfragen durch besondere Unter- suchungen weiter geklärt werden.

Bei den bisherigen Beratungen war Einvernehmen mit dem Bun- desminister für Arbeit und Sozial- ordnung darüber erzielt worden, daß die Abdingbarkeit der Gebüh- renordnung erhalten und auch weiter Mehrfachsätze berechnet werden können. uer

1552 Heft 24 vom 12. Juni 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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