Die Information:
Bericht und Meinung
BRIEFE AN DIE REDAKTION
BEKANNTGABE
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter Bezugnahme auf den in Heft 5 des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES vom 5. Februar 1982 erschienenen Artikel „Unter- nehmen Gläsernes Sprechzim- mer", in dem auch die Zeit- schrift „Die Betriebskranken- kasse" zitiert worden ist, die Kassenärztliche Bundesver- einigung darum gebeten, die Fragen des Abgeordneten Dr.
Heimo George sowie die dar- auf erfolgten Antworten des Parlamentarischen Staatsse- kretärs Buschfort zum Thema
„Mitgliederverzeichnis der Krankenkassen" im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT zu ver- öffentlichen. Die KBV kommt dieser Bitte gerne nach:
Keine Zusatzfrage
Vizepräsident Wurbs: Ich rufe die Frage 13 des Abge- ordneten Dr. George auf:
„Trifft die Information in ei- nem Beitrag in der Fach- zeitschrift „Die Betriebs- krankenkasse", Heft 9/10 1981, zu, wonach im Bun- desministerium für Arbeit und Sozialordnung erste Gespräche über eine Rechtsverordnung zu ei- nem gemäß § 319 a RVO von den Krankenkassen zu führenden Mitgliederver- zeichnis stattgefunden ha- ben und wonach im Bun- desministerium für Arbeit und Sozialordnung über- legt wird, auch sämtliche
Leistungsaufwendungen personenbezogen und ma- schinell zu erfassen?"
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatsse- kretär beim Bundesmini- ster für Arbeit und Sozial- ordnung: Herr Kollege Ge- orge, wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 13 und 14 gern im Zusammen- hang beantworten.
Vizepräsident Wurbs: Sind Sie damit einverstanden, Herr Abgeordneter?
(Dr. George CDU/CSU):
Einverstanden!)
Ich rufe dann auch die Fra- ge 14 des Abgeordneten Dr. George auf:
„Hält die Bundesregierung einen derartig giganti- schen Erfassungsaufwand vom finanziellen Aufwand und vom Datenschutz her gesehen für vertretbar?"
Buschfort, Parl. Staatsse- kretär: Herr Kollege Dr. Ge- orge, nach § 319 a der
Reichsversicherungsord- nung haben die Kranken- kassen ein Mitgliederver- zeichnis zu führen, in das die zur rechtmäßigen Erfül- lung ihrer Aufgaben erfor- derlichen Aufzeichnungen aufzunehmen sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bun- desrates Inhalt und Form des Mitgliederverzeichnis- ses zu bestimmen. Mitglie- der- und Leistungsdaten werden heute im Rahmen der Verwaltungsvorschrif- ten über das Rechnungs- wesen bei den Trägern der sozialen Krankenversiche- rung vom 31. August 1956 aufgezeichnet. Es ist beab- sichtigt, die teilweise ver- alteten Verwaltungsvor- schriften durch eine Rechtsverordnung nach § 319 a der Reichsversiche-
rungsordnung zu ersetzen und das Mitgliederver- zeichnis dem inzwischen weiterentwickelten Lei- stungsrecht anzupassen.
Hierüber haben im Bundes- ministerium für Arbeit und Sozialordnung erste Ge- spräche mit den Spitzen- verbänden der Träger der Krankenversicherung statt- gefunden. Dabei ist jedoch keinerlei Festlegung dar- über getroffen worden, ob Leistungsdaten über den heutigen Umfang hinaus zu erfassen sind und in wel- cher Form dies geschehen soll. Allerdings muß es in der gesetzlichen Kranken- versicherung zu einer ver- besserten Leistungs- und Kostentransparenz kom-
men; dazu bedarf es ent- sprechender Regelungen.
Bei der Erarbeitung des Entwurfs der Rechtsver- ordnung werden der Bun- desminister für Arbeit und Sozialordnung und sicher- lich auch die Träger der Krankenversicherung dar- auf achten, daß kein unnö- tiger und unwirtschaftli- cher Erfassungsaufwand betrieben und der Schutz personenbezogener Daten entsprechend den Vor- schriften des Bundesda- tenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches sicher- gestellt wird.
Vizepräsident Wurbs: Eine Zusatzfrage des Abgeord- neten Dr. George.
Dr. George (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, ich darf bei aller Notwendig- keit, eine Reform dieser Vorschrift durchzuführen, dennoch fragen, ob sich das Arbeitsministerium be- wußt ist, daß die nach Erlaß und Anwendung der Rechtsverordnung zu er- fassenden Daten eine star- ke politische, gesell- schaftspolitische Kompo-
TIERVERSUCHE
Zu den Leserbriefen in Heft 7/
1982:
Keine Antwort
Beim Durchlesen zahlrei- cher medizinischer Zeit- schriften frage auch ich mich oft, wer eigentlich die Genehmigungen für die je- weiligen Tierversuche er- teilt und welche Sachver- ständigen über die — oft bei bestem Willen nicht er- kennbare — Notwendigkeit entscheiden. Welchen praktischen Nutzen ver- sprach man sich zum Bei- spiel von „Auswirkung er- höhter Umgebungstempe- raturen auf Kaninchen-Em- bryos"? Wozu wurden die schwangeren Tiere quälen- der Überwärmung ausge-
nente haben und hier schon eine Orwellsche Vi- sion sichtbar wird. Ich bit- te, Antwort darauf zu ge- ben, ob Sie sich dieser ge- sellschaftspolitischen Si- tuation bewußt sind.
Buschfort, Parl. Staatsse- kretär: Herr Kollege, wir ha- ben ja, wie Sie wissen, in diesen Bereichen bereits einige Versuche der verein- fachten Erfassung von Da- ten durchgeführt — ich darf an den Rendsburger Vor- gang erinnern —; dabei ha- ben sich diese politischen Wirkungen ja bereits ge- zeigt. Sie wissen, daß wir die Vorgänge damals sehr behutsam behandelt ha- ben. Ich bin ganz sicher, daß wir — einvernehmlich mit den Krankenkassen und mit den Selbstverwal- tungsorganen — nur eine Erfassung von Daten einlei- ten werden, soweit sie auch wirtschaftlich ver- nünftig ist und keinen un- nötigen Verwaltungsauf- wand herbeiführt.
Vizepräsident Wurbs: Kei- ne Zusatzfrage? — Danke
schön. ❑
setzt bei einer Luftfeuchtig- keit von 50 Prozent ± 5 Prozent, obwohl es zweifel- los genügend tropische Länder gibt, in denen Kin- der geboren werden, die man nur zu untersuchen brauchte? Selbst die Auto- ren (W. Hellmann, U. Claus- sen, Biologisches Institut der Universität Wuppertal und Institut für menschli- che Genetik und Anthropo- logie der Universität Düs- seldorf) wußten auf eine entsprechende Anfrage nichts zu antworten! Präzi- sere Richtlinien zur Be- grenzung der Versuche auf das wirklich unbedingt er- forderliche Ausmaß sind dringend erforderlich!
Dr. med. G. McGraw Hauptstraße 21 8911 Hagenheim 12 Heft 16 vom 23. April 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe KB