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Archiv "Privatversicherung begrüßt neue Gebührenordnung" (29.10.1981)

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Bericht und Meinung

Anhörungen zur Gebührenordnung

ob den Repräsentanten der Ärzte- schaft das Recht der freien Rede beschnitten werden solle, wäh- rend der Verhandlungsleiter selbst sich polemische Ausfälle vorbe- halte.

Empfindsamkeit

angesichts ärztlicher Kritik Dieser Auftakt charakterisiert nicht nur das Klima der ersten An- hörung, er spiegelt in Fortsetzung der Empfindsamkeit sozialdemo- kratischer Gesprächspartner im Bundestag (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 41/1981, Seite 1899 f.) die Taktik gewisser sozialdemo- kratischer Sozialpolitiker, den Prä- sidenten der Bundesärztekammer wieder einmal zum Feindbild des sozialistischen Klassenkampfes aufzubauen, wie dies mit seinen Vorgängern Professor Dr. Hans J.

Sewering und Professor Dr. Dr.

Ernst Fromm so erfolgreich prakti- ziert worden war.

Nach diesem Auftakt trugen Para- graph nach Paragraph die Reprä- sentanten der ärztlichen Organisa- tionen die Ablehnungsgründe der Ärzteschaft vor, wie sie in der ein- stimmigen Entschließung des Prä- sidiums der deutschen Ärzteschaft wenige Tage zuvor festgelegt wor- den waren. In den entscheidenden Positionen der Vertragsfreiheit, der honorarpolitischen Gleich- schaltungspolitik, der bürokrati- schen Überforderung und der per- manenten Mitsprache durch „ge- sellschaftsrelevante Gruppen"

standen die Vertreter der Ärzte- schaft gegen die Vertreter des Mi- nisteriums, der Gewerkschaften und der gesetzlichen Krankenver- sicherungen, blieben ohne Unter- stützung der Vertreter des Beam- tenbundes und der Vertreter der privaten Krankenversicherungen (dazu auch nebenstehende Mel- dung).

Offenkundig wurde, daß die Rech- nungsgrundlagen für auch nur ei- ne ungefähre Abschätzung der Honorarumsatzneutralität einer Umstellung auf die neue Gebüh- renordnung in der kurzen zur Ver-

fügung stehenden Zeit nicht hin- reichend hatte erarbeitet werden können und daß die für alle Arzt- gruppen zu erwartenden Privatho- norareinbußen nicht im entfernte- sten sorgfältig genug überprüft worden waren.

In den nachfolgenden Anhörun- gen der Vertreter der Länder und der Vertreter der benachbarten Bundesressorts verfestigte sich für die Beobachter der Eindruck, daß auch entscheidende Fragen der Vertragsfreiheit als rechtlich strittig und zweifelhaft bezeichnet werden müssen. Die Verhand- lungsführung durch den unmittel- bar zuständigen Ministerialdiri- genten Jung wurde konzilianter und elastischer. Aus Berichten von Teilnehmern der Anhörungen ist zu schließen, daß in nicht un- wesentlichen Grundfragen der ge- standene Ministerialbeamte Jung das juristisch Mögliche und das politisch Machbare mit dem Blick auf den kleineren Koalitionspart- ner FDP und mit dem Blick auf die Zustimmungskompetenz der Län- der vielleicht realistischer ein- schätzt als der ihm vorgesetzte Mi- nisterialdirektor Holler und die ge- werkschaftlidhe Standespolitike- rin Anke Fuchs. Vielleicht.

Hektik im Arbeitsministerium Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat man es mit der Weiterbearbeitung der Vorlage eiliger, als dies mit der Sorgfalt statistischer und juristischerVorar- beit und Abklärung vereinbar sein dürfte. Unmittelbar nach der Novel- lierung der amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) soll die Gebührenordnung für Zahnärzte novelliert werden. Nach dem koali- tionspolitischen Desaster mit dem Entwurf eines „Krankenversiche-

ru ngskostendämpfu ngs-Ergän- zungsgesetzes" (sic!) und vor dem großen Clinch von Krankenversi- cherungsstrukturgesetzen 1984 und von verfassungsgerichtlich vorgeschriebenen Rentenreform- gesetzen 1984 wünscht man sich ein Erfolgserlebnis — endlich ein- mal wieder auf Kosten derÄrzte. DÄ

NACHRICHTEN

Privatversicherung begrüßt neue Gebührenordnung

Im Gegensatz zu den ärztlichen Organisationen und Verbänden begrüßt der Verband der privaten Krankenversicherung ausdrück- lich die vom Bundesarbeitsmini- sterium geplante Novelle der ärzt- lichen Gebührenordnung. Der Meinung des Verbandes zufolge wird der Freiraum für die private ärztliche Behandlung erhalten;

auch sei „Kostenneutralität" zu er- warten.

Die vorgesehene Modernisierung des Gebührenverzeichnisses und insbesondere die Höherbewer- tung persönlicher Leistungen wird von dem Verband bejaht. Er hält auch die Neubewertung des Ein- fachsatzes der Gebührenordnung bei gleichzeitiger Begrenzung des Liquidationsrahmens für richtig;

ebenso die vorgeschlagenen Maß- nahmen zur „Rechnungstranspa- renz" und die vorgesehene Be- stimmung, nach der jedesmal, wenn eine über dem Mittelsatz lie- gende Vergütung berechnet wird, der betreffende Ansatz begründet werden muß. Lediglich in Details sei, so der Verband der privaten Krankenversicherung, der Entwurf

„verbesserungsfähig", so soll, auch nach der Auffassung des Verbandes, der Arzt nur mit dem unbedingt erforderlichen Verwal- tungsaufwand belastet werden.

Der vom Hause Ehrenberg geplan- te, von der Ärzteschaft besonders

kritisierte „Beirat" wird von dem Verband lediglich mit milder Kri- tik bedacht: neue Institutionen sei- en „unnötig". Heruntergespielt („Fremdkörper im Verordnungs- entwurf") werden auch jene Bestimmungen, die auf eine An- gleichung an die gesetzliche Kran- kenversicherung (GKV) zielen; sol- che Formulierungen würden der Eigenständigkeit der Privaten Krankenversicherung im geglie- derten Krankenversicherungssy- stem „nicht gerecht", heißt es in der Verbandsstellungnahme. NJ

2060 Heft 44 vom 29. Oktober 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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