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Archiv "Stellennachweis für iranische Ärzte" (19.09.1974)

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Academic year: 2022

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

deuten. Damit müßte jeder Ersatz- kassenversicherte im nächsten Jahr über 123 DM zusätzlich auf- bringen. Insgesamt hätte jeder Er- satzkassenversicherte 1975 nahezu 350 DM als Solidaranteil für die Rentnerkrankenversicherung zu zahlen. Dies sei den Ersatzkassen- versicherten nicht zuzumuten und würde die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Versicherten er- heblich überschreiten. Unaus- weichlich müßten Beitragserhöhun- gen folgen, die bei den Ersatzkas- sen fast 0,7 Prozentpunkte ausma- chen würden. Es gehe nicht an, ei- nerseits Steuererleichterungen zu schaffen, diese aber für die Versi- cherten der Ersatzkassen durch die Krankenversicherung der Rentner wirkungslos werden zu lassen.

HC

Sorgfaltspflicht

bei der Aufbewahrung von Rezeptformularen

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apotheker hat darauf hingewiesen, daß in den vergangenen Jahren zahlreiche Rezepte und Rezept- blöcke aus ärztlichen Praxen und Kraftfahrzeugen gestohlen wurden.

Mit gestohlenen Rezeptformularen kann erhebliches Unheil angerich- tet werden, da es für die Apotheker oft nicht möglich ist, Fälschungen zu erkennen. Häufig ist dem Apo- theker die Unterschrift des Arztes, dessen Name auf dem Rezeptblock eingedruckt ist, nicht bekannt. Die Betäubungsmittelversch reibungs- verordnung schreibt für die neuen

Betäubungsmittel-Rezepte eine be- sondere Sorgfaltspflicht bei der Aufbewahrung vor. Aus dem Dieb- stahl eines Betäubungsmittel-Re- zeptes können dem Arzt also unan- genehme Folgen erwachsen, wenn er nicht nachweisen kann, daß er zum Beispiel seine Rezeptformula-

re in einer verschlossenen Schreib- tischschublade aufbewahrt.

Es empfiehlt sich aber, diese Sorg- falt ganz allgemein bei Rezeptfor- mularen walten zu lassen. Ganz

besonders gilt dies für das gestem- pelte und unterschriebene Blanko-

rezept. Zi

Plädoyer für besseren Sozialversicherungs- schutz der Hausfrauen

Das Müttergenesungswerk hat an- läßlich einer Pressekonferenz in Bad Kissingen versucht, der Öf- fentlichkeit eine Antwort auf die oft gestellte Frage zu geben, warum das Müttergenesungswerk immer noch sammeln müsse: Mütterkuren sind so schwierig zu finanzieren, weil Hausfrauen und Mütter in der Sozialgesetzgebung meist nur ab- geleitete und ungenügende Rechtsansprüche haben.

Wie dieses sozialrechtliche Defizit und die Diskriminierung durch so- genannte „Kann-Leistungen" abge- baut werden könne, wollte das Müttergenesungswerk von den drei politischen Parteien des Bundesta- ges wissen. An einer Podiumsdis- kussion zu diesem Thema beteilig- ten sich Frau Elfriede Eilers (SPD), Frau Barbara Lüdemann (FDP) und Frau Roswitha Verhülsdonk (CDU).

Alle drei Fraktionen scheinen ent- schlossen, einen Weg zum eigen- ständigen Rentenanspruch der ver- heirateten Frau zu finden, mit dem die Eigenschaft des Versicherten und damit auch der Anspruch auf Frühheilmaßnahmen der Renten- versicherungsträger verbunden wäre.

Im Krankenkassenrecht will man die Konsequenz aus den eingeführ- ten und weiter vorgesehenen Vor- sorgeuntersuchungen ziehen und die Prävention fördern; bei bereits eingetretenen gesundheitlichen Schäden soll das auszubauende Leistungsrecht den Anspruch auf Rehabilitation absichern. Der Mut- terschaftsschutz — nicht nur bei

„Problemschwangerschaften" — kam nicht mehr ausführlich zur Sprache; aber alle drei Bundes- tagsabgeordneten versicherten, daß sie aus ihrem neuen Engage- ment für die Familienpolitik auch

hier entscheidende Verbesserun- gen für die Mutter anstreben. Frei- lich: alles immer mit der Ein- schränkung — „wenn es zu finan- zieren ist". Dr. Neises, Geschäfts- führer des Müttergenesungswerks, widersprach der von einem Vertre- ter einer Krankenkasse geäußerten Meinung, hier werde wieder einmal versucht, das Parlament zu gesetz- geberischen Schritten zu bewe- gen, deren Kosten man nicht sehen wolle. Frau Eilers stell- te denn auch eine entscheiden- de Verbindung her: Mütter, die sich nicht mit einer bescheidenen Rangstellung zufriedengeben, son- dern selbstbewußt für den Rang- platz eintreten, der ihnen in einem sozialen Rechtsstaat zukommt, würden wohl eine bessere Genera- tion mit heranziehen können, als Frauen, die ihr Schicksal und das ihrer Kinder bloß erduldend andern überlassen hätten. Zwischen dem Rechtsanspruch von Müttern auf öffentliche und Versicherungslei- stungen und den von den Bürgern aus freier Verantwortung mitgetra- genen freien gesellschaftlichen Ini- tiativen läßt sich — das zeigte die Diskussion — kein Gegensatz kon- struieren. WZ

Stellennachweis für iranische Ärzte

Eine Delegation der Nationalen ira- nischen Versicherungsgesellschaf- ten wird sich in der letzten Dekade des Monats Oktober 1974 in der Bundesrepublik Deutschland auf- halten, um mit iranischen Ärzten über Stellenangebote aus ihrem Heimatland zu verhandeln, teilte die iranische Botschaft uns mit. Ge- sundheitsattachö Dr. med. Amir- Khalili empfiehlt iranischen Ärzten, die an Gesprächen mit dieser Dele- gation interessiert sind, sich umge- hend schriftlich mit der „Gesund- heitsabteilung der Kaiserlich Irani- schen Botschaft", 53 Bonn-Bad Godesberg, Hochkreuzallee 1 (bitte die neue Anschrift beachten!) in Verbindung zu setzen, um das ge- naue Aufenthaltsdatum der Dele- gation in der Bundesrepublik Deutschland zu erfahren. EB

2686 Heft 38

vom 19. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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