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Archiv "Patientenakte: Kein praxistaugliches Konzept" (01.07.2005)

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Psychotherapie

Zu dem „Varia“-Beitrag „Rechtsre- port: Begrenzte Kostenübernahme war rechtens“ in Heft 13/2005:

Vertragszweck gefährdet

Es heißt unter „Psychothera- pie“, dass der Bundesgerichts- hof ( BGH ) die Begrenzung des Honorars für Psychothera- pie auf 30 Sitzungen pro Ka- lenderjahr für rechtmäßig er- klärt hat . . . Anders als sonsti- ge ärztliche Leistungen kann eine Psychotherapie nur nach einem ausführlichen Bericht des Psychotherapeuten an ei- nen Gutachter und nach des- sen Befürwortung durchge- führt werden. Entsprechend den Richtlinien der Ärztekam- mern werden bei tiefenpsycho- logischer Behandlung 50 (pro Woche ca. zwei), bei Psycho- analyse 80 (pro Woche ca. drei bis vier) Sitzungen für erfor- derlich gehalten. „30 Sitzungen pro Jahr“ ermöglichen jedoch nur eine Sitzung alle zwei Wo- chen. Somit ist entgegen der An- sicht des BGH der „Vertrags- zweck“ einer solchen Krank- heitskostenversicherung durchaus deswegen gefährdet und widerspricht den Regelun- gen der „Richtlinien Psycho- therapie“, weil nach dieser ei- ne Psychotherapie nur sinnvoll ist, wenn ca. zwei beziehungs- weise ca. drei Sitzungen pro Woche möglich sind. Ebenso falsch ist es, wenn der BGH von einem „besonders schwer kalkulierbaren Kostenrisiko“

spricht. Infolge der nach Richt- linien auf 50 beziehungsweise 80 Sitzungen begrenzten Psy- chotherapie ist das Kostenrisi- ko so klar zu kalkulieren wie bei keiner anderen ärztlichen Behandlung! Der BGH unter-

miniert damit jedwede psycho- dynamische Therapie.Vollkom- men befremdlich ist es auch, dass der BGH die Begründung seines Urteils nicht auf das ge- sundheitliche Interesse des Pa- tienten, sondern auf das wirt- schaftliche Interesse der priva- ten Versicherungen stützt.Aber auch das ist nur scheinbar: Nach 30 Sitzungen ist der Erfolg ei- ner tiefenpsychologischen be- ziehungsweise psychoanalyti- schen Behandlung zumeist noch nicht erreicht. Die bis da- hin den Patienten erstatteten Honorare sind dann auch für die Privatversicherung sinnlos verausgabte Leistungen . . . Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Andreas Ploeger,Lemierser Berg 119, 52074 Aachen

Zu dem Beitrag „Vergütung psycho- therapeutischer Leistungen: Weiter Streit um die Finanzierung“ von Petra Bühring in Heft 22/2005:

Verhöhnung

Als Hausärztin und Psycho- therapeutin bin ich enttäuscht, dass die Kolleginnen, die wie ich in ihrem Fachgebiet und psychotherapeutisch tätig sind, in dem Artikel nicht er- wähnt werden. In der KV Nord- rhein sind dies alleine schon circa 850 Kolleginnen. Hier mussten Hausärzte, Kinder- ärzte und Gynäkologen erle- ben, dass sie nicht nur für die für Diagnose- und Indikations- stellung wichtigen probatori- schen Sitzungen, sondern erst- mals auch für die genehmigungs- pflichtigen 50-minütigen The- rapiesitzungen, zum Beispiel von den BKKen mit 2,51 Euro und von den Ersatzkassen mit 4,56 Euro abgespeist wurden.

Das ist Verhöhnung pur. Kran-

kenkassen wie KVen lehnen sich gemütlich zurück, weil die ergangenen Urteile bezüglich einer angemessenen Honorie- rung für psychotherapeutische Leistungen nur für die mehr als 90 Prozent Abrechnenden gel- ten. Die Patienten, denen es gut tut, von Ärzten behandelt zu werden, die somatische wie psy- chosomatische wie psychothe- rapeutische Medizin beherrschen, werden die Leidtragenden die- ser kurzsichtigen Haltung sein.

Dr. med. Ulrike Baumgärtner, Aachener Straße 532, 50226 Frechen

Patientenakte

Zu dem Beitrag „Elektronische Pati- entenakte: Perspektiven für effizien- tes Datenmanagement“ von Dr. med.

Peter Potthoff et al. in Heft 15/2005:

Kein praxistaugliches Konzept

Wenn man davon ausgeht, dass die eMammaAkte so funktio- niert wie geschildert, muss man befürchten, dass ihre Er- finder das meiste ihrer Kreati- vität bereits für die Erfindung dieses werbewirksamen Na- mens verbraucht haben, denn für ein praxistaugliches Kon- zept einer elektronischen Pati- entenakte war offenbar kaum noch etwas übrig. Offenbar muss jedes Mal, wenn ein Do- kument für diese Akte erzeugt wird, ein neues Ticket erzeugt werden. Dies ist für eine Live- Video-Dokumentation kein Problem, es wird jedoch eines, wenn bei chronisch Kranken in der wirklichen Welt der Medi- zin viele Dokumente zusam- menkommen. Dann muss der Patient nämlich ein ganzes Bündel solcher Tickets (für je- des Dokument eines) mit sich führen oder auf seiner künfti- gen „Gesundheitskarte“ spei- chern, deren Kapazität be- kanntermaßen begrenzt ist. Ich frage mich, wieso hier nicht asymmetrische Verschlüsse- lung zum Einsatz kommen soll.

Die dafür erforderlichen ma- thematischen Verfahren, die zum Beispiel von dem kosten- losen Programmpaket GnuPGP zur Verfügung ge- stellt werden, sind seit schät-

zungsweise 30 Jahren bekannt und in der Computertechnik weit verbreitet. Bei deren An- wendung erhielt der Patient einmalig einen privaten Schlüs- sel, meinetwegen zunächst auf einer Diskette für wenige Eu- ro, und jeder Arzt kann mit dem öffentlichen Schlüssel be- liebig viele Dokumente sichern und auf dem Server ablegen.

Er wäre dann auch nicht genötigt, wie hier offenbar vor- gesehen, solche Dokumente sofort zu erstellen, was erheb- lich von den bisherigen Abläu- fen abweicht. Mit seinem priva- ten Schlüssel kann der Patient nach Ermessen anderen Ärz- ten Zugriff auf seine Akten verschaffen. Auch die Anony- misierung mit mathematischen Algorithmen gibt Rätsel auf.

Man kann sicherlich mit ein paar simplen Programmbefeh- len dafür sorgen, dass keine Pa- tientenstammdaten mit über- sandt werden. Dies reicht aber für eine sichere Anonymisie- rung nicht aus. Vielmehr wäre hier eine semantische Analyse von freiem Text erforderlich, was kein Algorithmus leisten kann. Insgesamt wird hier ge- gackert, bevor man überhaupt vollständig gelegt hat, und was hinten herauszukommen scheint, ist beileibe kein Ei.

Dr. med. Wolfgang Matthias Stehle, Schnepfenweg 6, 26446 Horsten

Luftschadstoffe

Zu dem Beitrag „Feinstäube – Winz- linge mit großer Wirkung“ von Dr.

med. Vera Zylka-Menhorn in Heft 14/2005:

Hohe Feinstaubbelastung durch Raucher

Zum Beitrag von Frau Kollegin Vera Zylka-Menhorn ist zu er- gänzen, dass die neun Millionen in Deutschland Feinstaub ver- ursachenden Dieselfahrzeuge bei jährlich circa 140 Milliar- den gerauchten Zigaretten nur einen Teil der unsere Gesund- heit belastenden Immissionen erklären. Glaubt man den im Spiegel veröffentlichten Ergeb- nissen aus Mailand („Tobacco Control“, Vol. 13, pp 219–221), dann erzeugen diese Zigaret- A

A1878 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 26⏐⏐1. Juli 2005

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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ten eine Feinstaubbelastung, die der von etwa 18 Millionen Dieselfahrzeugen entspricht, die wiederum das ganze Jahr rund um die Uhr laufen wür- den (vorausgesetzt wurde, dass die Raucher eine Zigarette nur zu zwei Dritteln rauchen) . . . Glaubt man den Ergebnissen nicht, dann kann sich jeder- mann/-frau trotzdem ausrech- nen, welch gigantesker Ver- drängung wir unterliegen, übersehen wir weiterhin die enormen, vermeidbaren Ge- fahren des durch Werbemilli- arden geförderten und staatli- cherseits gerne tolerierten Rauchens . . .

Ulrich Pietrek,Herrenstraße 38, 88212 Ravensburg

Wir alle wollen atmen

Der von Frau Dr. med. Vera Zylka-Menhorn gut ausge-

leuchtete Beitrag „Feinststäu- be“ wird hoffentlich dazu bei- tragen, dass sich aus der der- zeitigen Umwelthysterie kein Umweltterrorismus ent- wickelt. Als „Lufthygieniker der ersten Stunde“ (FAZ) fol- gende Hinweise:

Bereits 1949 konnte ich elektronenmikroskopisch nachweisen, dass Dieselruß kaum lungengängig ist. Dage- gen der Feinstaub des Zigaret- tenqualms zu 100 Prozent.

Die Feinststaubbelastung ist in verräucherten Gaststätten um ein Vielfaches höher als an verkehrsbelebten Straßen. Da- bei ist die Feinststaubbela- stung durch den Gift-Cocktail Zigarettenrauch wesentlich gefährlicher.

Die weltberühmte LOMA- LINDA-Universität in Los Angeles hatte unter ihren vie- len Tausend Patienten nur ei- nen Fall von Lungenkrebs.

Dieser Patient war Raucher, bis er dann zu den Adventisten übertrat. Die zu 100 Prozent rauchfreie LOMA-LINDA- Universität erhielt 1993 die Goethe-Challenge-Trophy der Bundesärztekammer.

Als Leiter der Deutschen Bleibenzinkommission konnte ich Mitte der 80er-Jahre Blei- freiheit auf unseren Straßen durchsetzen.

Wir alle wollen atmen (atman), das heißt aus der Atmosphäre möglichst unverfälschte Natur einatmen . . .

Prof. Dr. med. Dr. h. c. Dipl.-Chem.

Friedrich Portheine,Pfitznerstraße 16, 48527 Nordhorn

Sorgfältigerer Umgang mit verfügbaren Daten

Die selektive Darstellung einer gesundheitlichen Feinstaubwir- kung nur im Hinblick auf die

Partikelgröße – je kleiner, de- sto gefährlicher – ist ein we- sentliches Merkmal der derzei- tigen Feinstaubdiskussion und verkennt die Komplexität der Problemstellung. Keine der weltweit verfügbaren epide- miologischen Studien kann zwischen einer Partikelwirkung oder einer Wirkung bestimm- ter anderer Luftschadstoffe dif- ferenzieren. So werden selbst in den größten amerikanischen Studien (zum Beispiel Ameri- can Cancer Society) nicht nur für PM2,5, sondern auch für Sulfate, CO oder auch für NOx gleichartige Risikoassoziatio- nen beschrieben. Wenn aber Epidemiologie nur wenig dazu beitragen kann, welche Parti- kelarten welche Relevanz be- sitzen, wie kann dann mit Epi- demiologie ein Schwellenwert bestimmt werden? Grenz- und Schwellenwertableitungen sind eine Domäne toxikologischer B R I E F E

Referenzen

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