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Regierungsrätinnen und Regierungsräte sind keine Kantonsangestellten, sondern sie sind vom Souverän gewählt

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M 314/2009 FIN

Motion

Schärer, Bern (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.10.2009

Keine Treueprämien für Regierungsräte und Regierungsrätinnen

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Personalrecht dahingehend zu ändern, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte keinen Anspruch auf Treueprämie oder andere personalpolitische Vergünstigungen mehr haben.

Begründung

Der Berner Zeitung vom 6. Oktober 2009 war zu entnehmen, dass Regierungsrat Hans- Jürg Käser eine Treuprämie im Rahmen eines Monatsgehalt (20'000 Franken) erhalten hat.

Zuvor hatte Regierungsrat Christoph Neuhaus auf eine solche verzichtet, jedoch musste er die Treueprämie gemäss geltendem Personalrecht zwingend beziehen, worauf er diese in Form von elf Ferientagen auf seinem Langzeitkonto gutschrieben liess.

Die Regelung, wonach Regierungsrätinnen und Regierungsräte genau gleich wie Kantonsangestellte Treueprämien erhalten ist stossend. Regierungsrätinnen und Regierungsräte sind keine Kantonsangestellten, sondern sie sind vom Souverän gewählt.

Die eigentliche „Treueprämie“ erhält eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat alle vier Jahre mit der Wiederwahl; damit ist aber auch klar, dass eine langjährige Amtsdauer nicht allein von der „Treue“ eines Regierungsmitglieds abhängig ist, sondern eben von der Wahl oder Nichtwahl. Daher ist es absurd, gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive gleich zu behandeln wie Angestellte des Kantons. Sie dürfen keinen Anspruch auf eine Treueprämie erhalten. Daher muss das Personalrecht entsprechend geändert werden. Der Umstand, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte auch nicht auf die Treueprämie verzichten können, selbst wenn sie dies wollten, ist ein zusätzlicher Grund, das Personalrecht so rasch als möglich zu ändern.

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