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Stimmt die Aussage eines Kantonsangestellten, dass die Amtsvorsteher sehr frei in der Vergabe von Natels sind? 4

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I 003/2004 FIN 23. Juni 2004 47C

Interpellation

2049 Brand, Münchenbuchsee (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.01.2004

Unkontrollierter Natelboom in der Kantonsverwaltung?

Dem Vernehmen nach boomt in verschiedenen Direktionen der Kantonsverwaltung die Mobiltelefonie. Es sollen immer mehr Geräte im Umlauf sein, die vom Kanton angeschafft und entschädigt werden.

Dazu folgende Fragen:

1. Wie viele Mobiltelefone werden in der Berner Verwaltung auf Kantonskosten eingesetzt? Bitte eine Aufschlüsselung der Telefongeräte nach Direktionen und Ämtern sowie Stand Ende 2003 und Ende 2000.

2. Wie wird die Anschaffung und Verwaltung der Geräte gehandhabt? Wie wird die Abrechnung der Abonnements- und Telefonkosten gehandhabt?

3. Stimmt die Aussage eines Kantonsangestellten, dass die Amtsvorsteher sehr frei in der Vergabe von Natels sind?

4. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass die meisten Kantonsangestellten keinesfalls permanent per Natel erreichbar sein müssen und dass daher die „Vergabe“

solcher Geräte von Seiten des Kantons äusserst restriktiv zu handhaben ist?

Antwort des Regierungsrates

Frage 1

In der nachfolgenden Tabelle sind die von der kantonalen Verwaltung finanzierten Mobiltelefone mit Aufschlüsselung nach Direktionen bzw. Staatskanzlei aufgeführt:

DIR / STA Stand 12.2000 Stand 12.2003

Staatskanzlei (STA) 4 8

Volkswirtschaftsdirektion (VOL) 207 236

Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) 48 160

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) 43 43

Polizei- und Militärdirektion (POM) 226 493

Finanzdirektion (FIN) 6 10

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2

Erziehungsdirektion (ERZ) 1) 84 112

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) 124 185

Gesamttotal 742 1’247

1) Erziehungsdirektion inkl. Fachhochschulen, Gymnasien und Berufsschulen, exkl.

Universität

Die Anzahl der Mobiltelefon-Abonnemente je Direktion bzw. Staatskanzlei widerspiegelt einerseits führungsorganisatorische Lösungen der einzelnen Direktionen, andererseits aber auch stark und weniger stark „bürotischbezogene“ Aufgabengebiete. Die obenstehende Aufschlüsselung der Mobiltelefone darf daher nicht dazu dienen, das Ausmass des Mobiltelefonie-Einsatzes je Direktion zu beurteilen oder zu bewerten. So findet sich der höchste Anteil an Mobiltelefonen (bezogen auf die Anzahl Mitarbeitende) in folgenden Ämtern (Auflistung nach Direktion):

- Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) - Amt für Wald (KAWA)

- Psychiatrische Dienste der GEF (UPD, PZM und PDBBJ) - Kantonspolizei (Kapo)

- Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (FB)

- Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) - Tiefbauamt (TBA)

Diese Aufstellung zeigt, dass Mobiltelefone insbesondere in Ämtern eingesetzt werden, deren Aufgabenerfüllung dezentral (und oft vor Ort, bspw. Wildhüter, Fischereiaufseher, Förster, landwirtschaftliche Berater, Personal im Strassenunterhalt etc.) erfolgt oder aber in Ämtern, die im Sicherheits- oder Gesundheitsbereich angesiedelt und auf eine jederzeitige Erreichbarkeit der Mitarbeitenden angewiesen sind. In diesen Bereichen wäre - insbesondere vor dem Hintergrund der knappen personellen Ressourcen infolge der Sanierungsbemühungen der letzten Jahre - eine effiziente Aufgabenerfüllung ohne Einsatz von Mobiltelefonen heute oft nicht mehr vorstellbar.

Sehr wenig eingesetzt werden Mobiltelefone hingegen in der Zentralverwaltung (Bsp.

Generalsekretariate, Steuerverwaltung etc.).

Frage 2

Die Anschaffung erfolgt auf dienstlich begründeten Antrag des jeweiligen Vorgesetzten in der Regel über den durch das Organisationsamt abgeschlossenen Grossbezugsvertrag mit der Swisscom. Damit profitieren die meisten Abonnemente von der volumenabhängigen Preisvergünstigung der Gesprächstaxen. Die Swisscom gewährt kantonalen Stellen für die Gerätebeschaffung ebenfalls die am Markt gängigen Vergünstigungen.

Die Abonnements- und Telefonkosten werden von der kantonalen Verwaltung getragen und der Jahresrechnung des jeweiligen Amtes (KLER-Kreises) belastet. Führen die Mitarbeitenden mit dem Geschäfts-Mobiltelefon auch Privatgespräche, so werden diese im entsprechenden Umfang mit der rechnungsführenden Stelle abgerechnet.

Vereinzelt werden auch private Mobiltelefone geschäftlich genutzt, dies insbesondere dann, wenn nur selten Geschäftstelefonate über das betreffende Mobiltelefon geführt werden oder das Mobiltelefon nur während einer beschränkten Zeitdauer (z.B. im Rahmen eines bestimmten Projektes) eingesetzt wird. Die Übernahme von Abonnements- und Gesprächskosten im Rahmen der Spesenabrechnung erfolgt dabei restriktiv auf Grundlage der ausgewiesenen Kommunikationskosten.

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Frage 3

Mobiltelefone werden in der kantonalen Verwaltung nicht frei vergeben. Ihr Einsatz entspricht dem organisatorischen Bedürfnis der jeweiligen Organisationseinheit. Bereits nach bisherigem Führungsmodell war die Verantwortung, die Aufgabenerfüllung optimal zu organisieren und den dazu nötigen Mitteleinsatz zu bestimmen, so weit wie möglich an die einzelnen Organisationseinheiten delegiert worden. Vielmehr noch gilt unter dem Führungsmodell NEF 2000, dass die politischen Entscheidorgane mit Leistungsvereinbarung und Produktgruppensaldo das "WAS" vorgeben und die Produktgruppenverantwortlichen das "WIE" der Aufgabenerfüllung bestimmen. Letzteres richtet sich dabei nicht primär nach dem Ziel der Telefonkosten-Minimierung, sondern nach der insgesamt wirtschaftlichsten Form der Leistungserbringung, welche die Kostenoptimierung des Gesamtprozesses mit einschliesst. Mittels Grosskundenvereinbarung mit der Swisscom sorgt das Organisationsamt für einen kostengünstigen Instrumenteneinsatz.

Frage 4

Der Regierungsrat teilt - mit Verweis auf die vorstehenden Ausführungen - die Ansicht des Interpellanten und weist darauf hin, dass am Stichtag 31. Dezember 2003 von den rund 12'500 Kantonsangestellten nur 1'247 bzw. 10 Prozent über ein vom Kanton zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon verfügten.

An den Grossen Rat

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