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Stimmt es, dass für die Parzelle Nr

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I 206/2004 BVE 27. Oktober 2004 49C Interpellation

3292 Brand, Münchenbuchsee (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.09.2004

Bedeutende Baulandreserven des Kantons, wie weiter?

Der Kanton Bern ist Eigentümer der Parzelle Ostermundigen-Gbbl. Nr. 7264. Diese Baulandparzelle mit einer Fläche von 29'095 m2 liegt an absolut optimaler Lage an der Grenze zwischen den Gemeinden Bern und Ostermundigen in der Nähe der PUK Waldau.

Bezüglich dieser Parzelle stellen sich folgende Fragen:

1. Welche Absichten verfolgt der Regierungsrat mit dieser Baulandreserve?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass diese Parzelle ein idealer Standort für die Ansiedlung von Gewerbe- oder Industriebetrieben darstellt?

3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass als zukünftige Nutzer vorzugsweise Betriebe in Frage kommen sollten, die ein signifikantes Steueraufkommen erwarten lassen?

4. Stimmt es, dass für die Parzelle Nr. 7264 ein Gesamtprojekt ausgearbeitet wurde und dass die Parzelle anschliessend als Ganzes über einen Generalunternehmer an einen Investor hätte verkauft werden sollen?

5. Stimmt das Gerücht, dass auf der Parzelle der Bau eines Lastwagenprüfzentrums geplant war oder geplant ist?

6. Wer ist Ansprechperson für Unternehmer, die sich für die Parzelle interessieren?

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

Im Zuge der Inkraftsetzung des neuen Wirtschaftsförderungsgesetzes per 1. Januar 1998 setzte der Regierungsrat eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, Grundstücke des Kantons (Finanzvermögen) auf ihre Eignung für eine wirtschaftliche Nut- zung als Promotionsparzelle zu überprüfen. Die Federführung liegt beim beco Berner Wirt- schaft. Der Arbeitsgruppe gehören heute Vertreter des Amtes für Gemeinden und Raum- ordnung, des Hochbauamtes, der Liegenschaftsverwaltung und des Generalsekretariates der Volkswirtschaftsdirektion an. Zurzeit werden an 17 Standorten 25 Parzellen überprüft.

Diese Parzellen sollen in den Promotionsauftrag der Wirtschaftsförderung überführt wer- den können, was zum Teil eine Einzonung respektive eine Basiserschliessung erfordert.

Bei der Parzelle Ostermundigen – Grundbuchblatt Nr. 7264 handelt es sich um eine dieser Parzellen, welche von der Arbeitsgruppe betreut wird. Nach längeren Vorarbeiten wurde im Dezember 2002 die Einzonung durch den Grossen Gemeinderat von Ostermundigen

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beschlossen. Gemäss Richtplan zum ESP Wankdorf ist diese Parzelle auch als möglicher zusätzlicher Parkplatzstandort bei Grossveranstaltungen vorgesehen. Dies führte zu Ein- sprachen im Genehmigungsverfahren, weshalb die Einzonung erst Mitte 2003 genehmigt werden konnte. Flankierend dazu genehmigte der Regierungsrat einen Infrastrukturvertrag zwischen Gemeinde und Kanton und ermächtigte die Wirtschaftsförderung, die Parzelle für eine Nutzung öffentlich auszuschreiben.

Zu diesem Zeitpunkt wurden Standorte für ein neues Lastwagenprüfzentrum im Gross- raum Bern evaluiert; einer der untersuchten Standorte betraf die vorerwähnte Parzelle.

Diese Absichten führten dazu, dass der Gemeinderat von Ostermundigen im Dezember 2003 über die gesamte Parzelle eine kommunale Planungszone erliess, welche vom Kanton als Grundeigentümer angefochten wurde. Anfangs 2004 konnte mit der Gemeinde Ostermundigen insofern eine Einigung erzielt werden, als trotz erlassener respektiver be- strittener Planungszone die vorgesehene öffentliche Ausschreibung nun durchgeführt wer- den konnte. Sie erfolgte im Februar 2004 mittels Inseraten in der Tagespresse und Direkt- anschriften interessierter Unternehmungen. Es wurde vorerst eine Fläche von rund 24'000 m2 ausgeschrieben. Insgesamt wurden 18 Dokumentationen verlangt, woraus Ende März neun Offerten resultierten. Das Beurteilungsgremium, welchem auch Vertreter der Ge- meinde Ostermundigen angehörten, wählte vorerst vier interessante Projektideen aus, welche dann durch Präsentationen der Bewerber vertieft wurden. Die eingereichten Offer- ten waren jedoch von unterschiedlicher Ausprägung: Zum Teil handelte es sich um Unter- nehmungen, welche als Endnutzer interessiert waren, zum Teil um Generalunternehmun- gen, die bereits konkrete Mieter oder mögliche Interessenten vorweisen konnten. Ein ver- gleichbares Ausschreibungsverfahren wurde übrigens bereits im Jahre 2001 für drei an- dere kantonale Arbeitszonen im Grossraum Bern durchgeführt.

Gestützt auf einen Statusbericht des Beurteilungsgremiums entschied die Wirtschaftsdele- gation des Regierungsrates Mitte Mai 2004, Nutzungskombinationen unter drei der vier detailliert beurteilten Eingaben anzustreben und dafür im Grundsatz die gesamte Parzel- lenfläche zur Verfügung zu stellen. Priorität war auf die Eingabe mit den potenziell gröss- ten Dienstleistungsnutzungen zu setzen; ebenfalls waren die Möglichkeiten zur Integration einer reduzierten LKW-Prüfstelle abzuklären. Anfangs August waren die entsprechenden Abklärungen abgeschlossen; parallel dazu wurden auch die Kontakte mit den möglichen Endnutzern weitergeführt. Zwei grosse Dienstleistungsbetriebe entschieden sich während dieser Phase zur Realisierung ihrer Vorhaben an anderen Standorten in der Grossregion Bern. Dadurch reduzierte sich die Zahl der Offertsteller/Bewerber, aber auch der Flächen- bedarf. Basierend auf dem aktualisierten Statusbericht legte die Wirtschaftsdelegation des Regierungsrates Mitte August das weitere Vorgehen fest und der Gemeinderat von Os- termundigen wurde zu den möglichen Nutzungsvarianten angehört. Gleichzeitig wurde bei der Gemeinde der Antrag auf Aufhebung der Planungszone eingereicht. Am 30. August 2004 wurde diesem Antrag stattgegeben und die Aufhebung der Planungszone eingeleitet.

In den weiteren Planungsarbeiten sind aber die Planungsziele der Gemeinde wie hohe Nutzung und hohe Grünflächenziffer zu berücksichtigen.

Für die weitere Konkretisierung der Überbauung zeigt sich Mitte September folgende Situ- ation: Auf einer Grundstücksfläche von ca. 18'000 m2 ist eine intensive Überbauung mit ca. 12'000 m2 BGF in den grossflächigen Tief- und Hochparterres sowie ca. 15'000 m2 BGF in drei Bürotürmen (wovon mindestens einer in der ersten Etappe realisiert werden muss) vorgesehen. Als Mitinvestor und Endnutzer will sich ein Nutzfahrzeugzentrum betei- ligen und gleichzeitig drei LKW-Prüfbahnen realisieren, welche gegen eine noch zu ver- einbarende Abgeltung vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt mitbenutzt werden kön- nen. Dadurch kann der Kanton auf die Realisierung einer eigenen freistehenden und flä- chenintensiven Prüfanlage verzichten.

Im nächsten Arbeitsschritt werden nun die zwei verbleibenden Bewerber als gleichwertige Partner das Bauvorhaben konkretisieren und voraussichtlich bis Ende Jahr die notwendi-

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gen Verträge und Vereinbarungen zusammen mit dem Kanton als Grundeigentümer ab- schliessen. Die verbleibende Fläche von ca. 11'000 m2 wird in diesem Bauvorhaben nicht tangiert und bleibt verfügbar. Davon soll jedoch eine Fläche von ca. 5'000 m2 bis Mitte 2005 als Option für einen Endnutzer reserviert bleiben.

Gestützt auf die Darstellung des Sachverhaltes können die Fragen wie folgt beantwortet werden:

1. Die Baulandreserve soll einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Mit dem Verkauf wird zudem eine Desinvestition in Millionenhöhe ermöglicht.

2. Aufgrund der Standortqualität und des möglichen Nutzungsmasses handelt es sich um einen idealen Arbeitsplatzstandort. Die eingegangenen Offerten machen deutlich, dass aufgrund der guten Verkehrslage eine grosse Nachfrage nach Logistik und verkehrs- orientierten Nutzungen besteht, das grosse Potenzial der Dienstleistungsnutzungen jedoch weniger nachgefragt worden ist. Im Hinblick auf eine möglichst intensive Nut- zung wurde bewusst von einer Aufstückelung in kleine Parzellen abgesehen. Nebst der Ansiedlung ausserkantonaler oder internationaler Betriebe eignet sich dieser Standort auch zur Standortsicherung oder Expansion bestehender Unternehmungen.

3. Ein signifikantes Steueraufkommen wird angestrebt. Da sich aber nur wenige Endnut- zer direkt für den Standort interessiert haben, ist es schwierig, das Potenzial der künf- tigen Endnutzer abzuschätzen. Weil mit den Planungszielen der Gemeinde und den Abgabenkonditionen des Kantons eine hohe Nutzung der Parzelle vorgesehen und möglich ist, wird klar in diese Richtung gearbeitet.

4. Im Rahmen der Ausschreibung wurden Projektideen, aber keine Vor- oder Bauprojekte verlangt. Je nach Nutzungsdichte bewegen sich die Anlagekosten in der Grössenord- nung von 50 bis 100 Mio. Franken. Objekte dieser Grössenordnung werden heute in der Regel über institutionelle Anleger refinanziert. Es ist durchaus möglich, dass bei der Realisierung Generalunternehmungen mitwirken. Bis entsprechende Entscheidun- gen möglich sind, muss aber der Konkretisierungsgrad des Projekts (Kosten – Endnut- zer) noch deutlich erhöht werden.

5. Die im Jahre 2003 evaluierte Möglichkeit eines neuen Lastwagenprüfzentrums stellt kein Gerücht, sondern eine Tatsache dar, die auch in den Tageszeitungen entspre- chend kommuniziert worden ist. Mit der angestrebten Kombinationslösung hat sich die Ausgangslage jedoch stark verändert. Der Flächenbedarf konnte massiv reduziert werden und entsprechend den Vorgaben des Regierungsrates vom August 2004 steht für das Prüfzentrum im Grossraum Bern keine Eigenrealisierung, sondern eine Kombi- nationsvariante im Vordergrund.

6. Ansprechpartner für die Unternehmen ist die Wirtschaftsförderung des Kantons Bern (WFB). Als Anlaufstelle für die Wirtschaft gehört die Vermittlung von Grundstücken und Flächen generell zu den Aufgaben der WFB.

An den Grossen Rat

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