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Archiv "Schweiz: Tierversuche bleiben erlaubt" (28.02.1992)

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Die Zahl der

Schulabgän-

Arzthelferin

-

ger, die eine praktische Ausbildung durchlaufen, ist seit 1985 um insgesamt

19,4 Prozent

gesunken. 41 975

Diesem Trend folgten die an- gehenden Arzthelferinnen nicht, Seit

1988, als 44 000 Ausbil- dungsverträge bestanden, ist ihre Zahl um nur 4,6 Prozent zurückgegan- gen. In der Rangfolge der beliebtesten Berufe änderte sich dagegen nichts. Nach wie vor ist ei-

ne Tätigkeit in der Arztpraxis bei den Mädchen auf Rang 4 angesie- delt - und das mit steigender Tendenz. Allerdings zeichnet sich an- gesichts der „Ärzteschwemme", bei vermehrten Niederlassungen, auch ein hoher Bedarf an ausgebildeten Helferinnen ab. Deshalb werben neuerdings die Landesärztekammern mit Unterstützung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit Broschüren für das Berufsbild der Arzthelferin.

ein gefragter Ausbildungsberuf

44 006

1988 1989 1990 C) FräBo 1992

Zahl der auszubildenden Arzthelferinnen

1978 1987

Quelle: Statistisches Bundesamt

Aus Bund und Ländern

Freie Berufe:

Ärztekammer Bremen legt Berufung ein

BREMEN. Gegen das Ur- teil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 11. September 1991, wonach die Ärztekam- mer Bremen aus dem Landes- verband der Freien Berufe in der Freien Hansestadt Bre- men e.V. auszutreten hat, hat die Ärztekammer fristgerecht Berufung eingelegt. Dies hat der Vorstand einstimmig be- schlossen. Wegen der grund- sätzlichen Bedeutung der Streitsache werde ein oberge- richtliches Grundsatzurteil angestrebt, so die Kammer.

In der Verwaltungsrechts- sache hatte das Bremer Ver- waltungsgericht in seinem Ur- teil vom 11. September 1991 (AZ: 5 A 43/89) der Klage ei- ner in Bremen tätigen ange- stellten Ärztin stattgegeben, die Kammer zu verurteilen,

Umweltschutz in Klinik und Praxis

HANNOVER. Zum drit- ten Mal aufgelegt wurde kürzlich von der Landesärzte- kammer Niedersachsen der

„Leitfaden für den Umwelt- schutz in Klinik und Praxis".

Er ging unentgeltlich an alle niedergelassenen Ärzte und die Leitenden Krankenhaus- ärzte in Niedersachsen. Be- reits die zweite Auflage war nach Angaben der Kammer auf große Resonanz gesto- ßen: Über die Pflichtexem- plare hinaus wurden bundes- weit mehr als 4000 Exemplare der Broschüre verteilt.

Der Leitfaden gibt auf 44 Seiten für den jeweiligen Tä- tigkeitsbereich eine Fülle von Anregungen für die Vermei- dung und umweltschonende Beseitigung von Klinik- und Praxismüll. Allein die über 3000 Krankenhäuser in den alten Bundesländern tragen mit circa 1,15 Millionen Ton- nen zum Müllberg bei. Der niedersächsische Kammer-

aus dem Landesverband der Freien Berufe auszutreten, weil sich die Klägerin in ih- rem in Artikel 2 Abs. 1 GG festgeschriebenen Recht zur freien Entfaltung der Persön- lichkeit verletzt sehe. Die Le- gitimation der Pflichtmit- gliedschaft aller Ärzte in der Kammer erfordere von die- ser, „die beruflichen Belange der Gesamtheit aller Kammerangehörigen aus- drücklich im Einklang mit den Interessen der Allge- meinheit zu wahren". Dieses Allgemeininteresse bestehe in der „bestmöglichen ge- sundheitlichen Versorgung der Bevölkerung". Dieses sei nicht deckungsgleich mit der satzungsmäßigen Betätigung des Landesverbandes für die Interessen der wirtschaftlich selbständig freiberuflich Täti- gen. Die Klägerin werde durch die „rechtswidrige Mit- gliedschaft" der Kammer im Landesverband der Freien Berufe in ihrer „Handlungs- freiheit" beeinträchtigt. EB

präsident, Professor Dr. med.

Heyo Eckel, erneuerte in die- sem Zusammenhang seine Forderung nach Bestellung von hauptamtlichen Hygiene- beauftragten an den Kran- kenhäusern. Sie sollten unab- hängig von der Bettenzahl des Hauses jedem Ärztlichen Direktor in Fragen der Kran- kenhausökologie beratend zur Seite stehen.

Der Umweltschutz-Leitfa- den (3. Auflage 1991) kann gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5 DM bei der Ärz- tekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, W-3000 Hannover 1, angefordert wer- den. EB

Berichtigung

BERLIN. Der Organisati- onsplan der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin ist nicht, wie irrtümlich angegeben (Heft 7/1992), bei der Bun- desanstalt für Arbeit, sondern bei der Bundesanstalt für Ar- beitsmedizin, Nöldnerstraße 40-42, 0-1134 Berlin, erhält- lich. EB

Ausland

Europa-Parlament bestätigt Werbeverbot für Tabakprodukte

STRASSBURG. Im zwei- ten Anlauf hat sich das Euro- pa-Parlament in Straßburg mit knapper Mehrheit für ein Verbot der Tabakwerbung in allen Ländern der Europäi- schen Gemeinschaft ausge- sprochen. Gegen die Stim- men der Christdemokraten sowie einiger Liberaler und Sozialdemokraten stimmte das Parlament in erster Le- sung einem entsprechenden Vorschlag der EG-Kommissi- on zu. Nach diesem Text soll Werbung für Tabakprodukte ab 1. Januar 1993 aus sämtli- chen Medien verdrängt wer- den. Das Verbot soll auch für Sponsorwerbung, beispiels- weise bei Sportveranstaltun- gen, gelten. Auch Methoden versteckter Werbung — etwa

für Zündhölzer — , mit denen einige EG-Länder derzeit be- stehende Werbeverbote um- gehen, sollen künftig unter- sagt werden. afp

Schweiz: Tierversuche bleiben erlaubt

BERN. Tierversuche blei- ben in der Schweiz weiterhin erlaubt. Mit 56,3 Prozent sprach sich die Schweizer Be- völkerung gegen ein Verbot von Tierversuchen aus. Damit scheiterte eine Initiative des Schweizer Tierschutzverban- des, der eine „drastische"

Einschränkung der Tierversu- che gefordert hatte. Ausnah- men sollten nur noch in ge- setzlich festgelegten Fällen erlaubt sein. Die Initiative, die von der Linken und den Grünen unterstützt wurde, fand nur in vier Kantonen ei- ne knappe Mehrheit. die Wahlbeteiligung lag bei 43,8 Prozent. afp Al -660 (24) Dt. Ärztebl. 89, Heft 9, 28. Februar 1992

Referenzen

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