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Archiv "Walter Picard, MdB: Rufnummern für Notfälle hervorheben" (24.05.1979)

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Personalkosten

in bundesdeutschen Krankenhäusern

Personalkosten 75 , . Sachkosten

0

g

11,4%'

Medizinisch- Wirtschafts-, Klinisches technischer und Versorgungs- und Hauspersonal Funktionsdienst technischer Dienst und Verwaltung

1

17,9%

Sonstige Dienste

32,9%

Pflegedienst

23,1%

Ärztlicher Dienst

1978 beliefen sich die Personalkosten der 3416 bundesdeutschen Kranken- häuser auf insgesamt rund 24,5 Milliarden DM. Mit rund 19,3 Milliarden DM (78,8 Prozent) sind die Aufwendungen der in der Gruppe Patientenpflege und -versorgung Tätigen am größten. In diese Gruppe fallen die ärztlichen Dien- ste mit 5,7 Milliarden DM, der Pflegedienst mit acht Milliarden DM, der Medizinisch-technische und Funktionsdienst mit 4,4 Milliarden DM und das klinische Hauspersonal mit 1,2 Milliarden DM. Die übrigen Personalkosten fallen außerhalb des eigentlichen Pflegedienstes DÄ Spektrum der Woche

Aufsätze -Notizen NACHRICHTEN

Beitragsdifferenzierungen der Ersatzkassen

für unzulässig erklärt

Die Ersatzkassen müssen die bis- her praktizierte Beitragsdifferen- zierung zwischen Ledigen, freiwil- lig Weiterversicherten und sol- chen Versicherten mit Anspruch auf Familienhilfe aufheben.

Laut Urteil des Bundessozialge- richts (BSG), Kassel, vom 28. März 1979 ist eine solche unterschiedli- che Beitragsfestsetzung nicht zu rechtfertigen, weil es zum Wesen des sozialen Ausgleichs in den ge- setzlichen Krankenkassen gehöre, daß sich die Versicherung auf Fa- milienangehörige erstrecke.

Das BSG-Urteil gilt rückwirkend bis zum 1. Oktober 1974, weil mit

dem damaligen Inkrafttreten des sogenannten Rehabilitations-An- gleichungsgesetzes der die bis- herige Beitragspraxis deckende

§ 405 Absatz 4 Reichsversiche- rungsordnung (RVO) mit der Maß- gabe geändert worden ist, daß nunmehr § 205 Absatz 1 in vollem Umfang auch für Ersatzkassenmit- glieder gilt.

Seitdem sind laut BSG die Ersatz- kassen verpflichtet, ihren nicht versicherungspflichtigen Mitglie- dern Familienhilfe als gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung zu gewähren, wie sie auch den versi- cherungspflichtigen Mitgliedern zusteht (Aktenzeichen: III RK 38/

76, 33/77, 63/77 und 15/78). Den Grundsatzurteilen lagen vier Fälle von Versicherten der Barmer Er- satzkasse (BEK) und der Deut- schen Angestellten-Krankenkasse (DAK) zugrunde. HC

Walter Picard, MdB:

Rufnummern für Notfälle hervorheben

Für eine verbesserte, bundesein- heitliche Kennzeichnung aller im medizinischen und seelsorgeri- schen Bereich tätigen Dienste in den Telefonverzeichnissen hat sich der CDU-Bundestagsabge- ordnete Walter Picard eingesetzt.

Der Abgeordnete, Vorsitzender der „Vereinigung zur Reform der Versorgung psychisch Kranker e. V:", begründete seinen Vor- schlag damit, daß viele Bürger nicht in der Lage seien, die für sie wichtigen Beratungsstellen und sonstigen Einrichtungen der ärztli- chen (psychiatrischen) und ähnli- chen Dienste schnell zu ermitteln.

Diese vielfältigen Einrichtungen seien oft geradezu unter Bezeich- nungen versteckt, unter denen man sie kaum vermute, z. B. unter Bezeichnungen der Kirchen. Dies könne zur Folge haben, daß in Kri- sensituationen Hilfe nicht recht- zeitig gewährt werden könne, weil der Hilfesuchende den dafür ge- eigneten gar nicht oder erst sehr spät finde.

Picard machte den Vorschlag, dem Amtlichen Telefonbuch einen besonderen Teil beizufügen, in dem auf farblich hervorgehobenen Seiten ein vollständiges Verzeich- nis der medizinischen Versorgung der betreffenden Region zusam- mengestellt ist.

Vorbildlich nannte er die „gelben Seiten", den bekannten und be- währten Branchenteil der Telefon- bücher. In einem Sonderteil — ge- gebenenfalls grün — sollten neben einem Verzeichnis über die Na- men, Anschriften, Telefonnum- mern und Sprechstunden der All- gemeinärzte, Fachärzte und neben Krankenhäusern, Heimen und So- zialstationen alle Stellen, Grup- pen, Vereinigungen und Initiativen aufgeführt werden, die sich um die medizinische und seelsorgerische Versorgung der Bevölkerung be- mühen. PM

1456 Heft 21 vom 24. Mai 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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