• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.16, Heft 07

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.16, Heft 07"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 16 Belzig, 27. Juli 2009 Nummer 07

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 04.12.2008

und Bekanntmachungsanordnung S. 1

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands- entschädigungen für die Kreistagsabgeordneten und ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungs-

satzung) vom 05.12.2008 und Bekanntmachungsanordnung S. 2 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises

Potsdam-Mittelmark für das Haushaltsjahr 2009 S. 3 Fortführung des Liegenschaftskatasters - Auflösung der

Überhakenflurstücke durch Zerlegung S. 3

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grund-

stück in der Gemarkung Schenkenhorst S. 4

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grund-

stücke in der Gemarkung Ruhlsdorf S. 4

Fleischbeschaubezirke des Landkreises Potsdam-Mittelmark -

9. Änderung S. 6

Digestionsstützpunkte im Landkreis Potsdam-Mittelmark

(Trichinenuntersuchung) S. 9

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises

Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde, Kommunalaufsichtsbehörde

Bekanntmachungsanordnung und 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweck-

verbandes „Freies Havelbruch“ S. 9

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landesstraßen-

bedarfsplans 2010 (LStrBPl 2010) S. 10

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Polizei des Schutzbereiches Brandenburg

•Vorstellung von Revier- polizisten, Polizeiwachen Werder und Belzig S. 11 Beratungstermine des

Versicherungsamtes des Landkreises Potsdam-

Mittelmark S. 12

Interessenbekundungs-

verfahren Bahnhof Belzig S. 12 Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordinatorin für

Freiwilligenarbeit S. 13 Allgemeine soziale

Beratung der

Wohlfahrtsverbände S. 13 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

•Zivildienstleistende oder Freiwillige im Sozialen Jahr

für Fahrdienst gesucht S. 14

Öffentliche Bekanntmachungen

Erste Satzung

zur Änderung der „Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

vom 04.12.2008“

vom 02.07.2009

Auf der Grundlage des § 131 Abs. 1 i. V. m. § 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (Bbg. GVBl. I 2007,

Veranstaltungen im

Naturpark Hoher Fläming S. 15 Blutspendetermine S. 16

(2)

S. 286 ff), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (Bbg. GVBl. I 2008, S. 202 ff), hat der Kreistag des Landkreises Potsdam- Mittelmark auf seiner Sitzung am 02.07.2009 folgende Satzung beschlossen:

Art. 1

Die Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 04.12.2008 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 14/2008, S. 1 ff) wird wie folgt geändert:

1. § 16 Abs. (2) erhält folgende Fassung:

„(2) Ansprüche der Mitglieder der Beiräte auf Sitzungsgeld und Erstat- tung von Fahrtkosten regelt die Entschädigungssatzung des Landkrei- ses Potsdam-Mittelmark.“

2. In § 24 Abs. (4) wird wie folgt geändert und ergänzt:

a) In Satz 8 wird das Wort „Bürger“ durch „Einwohner“ ersetzt.

b) Es werden folgende Sätze 9 und 10 angefügt:

„Einwohner können Fragen und Anregungen auch während der Kreistagssitzung mündlich an den Kreistag und den Landrat rich- ten. In diesem Falle soll eine schriftliche Antwort binnen zwei Wo- chen erfolgen, sofern nicht eine mündliche Beantwortung wäh- rend der Sitzung möglich ist.“

Art. 2

Art. 1 Nr. 1 tritt am 01.01.2009 in Kraft, Art. 1 Nr. 2 tritt am ersten Tag des Monats, der auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung folgt, in Kraft.

Art. 3

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Art. 4

Der Landrat wird ermächtigt, die Hauptsatzung des Landkreises Potsdam- Mittelmark in der ab Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung neu bekannt zu machen.

Belzig, den 02.07.2009 Blasig

Landrat - DS -

Bekanntmachungsanordnung

Die „Erste Satzung zur Änderung der ,Hauptsatzung des Landkreises Pots- dam-Mittelmark vom 04.12.2008’“ vom 02.07.2009 wird im amtlichen Verkündungsblatt, dem Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, öffentlich bekannt gemacht.

Belzig, den 06.07.2009 Blasig

Landrat - DS -

Erste Satzung zur Änderung der

„Satzung über Aufwandsentschädi- gungen für die Kreistagsabgeord- neten und ehrenamtliche Mitglieder

der Ausschüsse (Entschädigungs- satzung) vom 05.12.2008“

vom 02.07.2009

Auf Grundlage des § 131 Abs. 1 i. V. m. §§ 3, 30 Abs. 3 und 4 der Kommu- nalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf, Art. 1 des Kommunal- rechtsreformgesetzes vom 18.12.2007, Bbg. GVBl. I 2007, 286 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (Bbg. GVBl. I 2008, 202 ff) hat der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf seiner Sitzung am 02.07.2009 die folgende Satzung beschlossen:

Art. 1

Die „Satzung über Aufwandsentschädigungen für die Kreistagsabgeordne- ten und ehrenamtliche Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungssat- zung) vom 05.12.2008“ (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 14/2008 vom 30.12.2008, S. 7 f) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird das Wort „ehrenamtliche“ ersetzt durch „die ehrenamtlichen“.

2. In § 1 Abs. 1 wird ein zweiter Satz eingefügt:

„Darüber hinaus können sie Fahrtkosten gemäß § 4 dieser Satzung geltend machen.“

3. Die Überschrift zu § 2 wird wie folgt geändert:

„§ 2 Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kreistages, die sachkundigen Einwohner und die weiteren Mitglieder von Ausschüssen und Beirä- ten“

4. In § 2 Abs. (6) wird ein zweiter Satz angefügt:

„Die für sachkundige Einwohner geltenden Regelungen dieser Sat- zung finden entsprechende Anwendung auf:

a) Frauen und Männer, die vom Kreistag zu stimmberechtigten Mit- gliedern eines Ausschusses gewählt oder anderweitig benannt worden sind;

b) Frauen und Männer, die auf Vorschlag eines Trägers der freien Ju- gendhilfe im Sinne des § 71 SGB VIII vom Kreistag gewählt worden sind;

c) beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Abs. (2) AGKJHG mit Ausnahme derjenigen Mitglieder, die durch die Kreis- verwaltung entsandt sind;

d) beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Abs. (4) AGKJHG i. V. m. § 2 Abs. (3) der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 04.12.2008 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 14/2008, S. 13 f).

e) Mitglieder in Beiräten entsprechend § 16 der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 04.12.2008 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 14/2008, S. 1 ff), mit Ausnah- me derjenigen Mitglieder, die als Bedienstete des Landkreises oder als Beschäftigte anderer öffentlicher Körperschaften die Teilnahme an Sitzungen des Beirates als Dienstreise abrechnen können.“

5. Die Überschrift zu § 3 wird wie folgt gefasst.

„Ersatz des Verdienstausfalls der Kreistagsabgeordneten“

6. § 3 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt gefasst:

„Ein Verdienstausfall, der den Kreistagsabgeordneten durch die Teil- nahmeverpflichtung an Sitzungen entsteht, wird auf Antrag und gegen

(3)

Nachweis - im Falle von selbständig tätigen oder freiberuflichen Abge- ordneten durch Glaubhaftmachung - bis zu einer Höhe von maximal 16 €je Stunde gesondert erstattet.“

7. § 4 Abs. (3) S. 2 wird wie folgt gefasst:

„Eine Erstattung der Kosten für diese Fahrten wird den Kreistagsabgeord- neten, den sachkundigen Einwohnern sowie den Ausschuss- und Beirats- mitgliedern gemäß § 2 Abs. 6 dieser Satzung in Höhe von 30 Cent/km gewährt.

8. In § 4 Abs. (3) wird ein dritter Satz angefügt:

„Abweichend von Satz 1 werden Fahrten dann als Dienstreisen be- handelt, wenn sie von Bediensteten oder Beschäftigten der Verwal- tung zur Wahrnehmung einer Mitgliedschaft in einem Ausschuss unternommen werden; Satz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung.“

Art. 2

Art. 1 tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.

Art. 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Art. 4

Der Landrat wird ermächtigt, die Entschädigungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark in der ab Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fas- sung neu bekannt zu machen.

Belzig, den 02.07.2009 Blasig

Landrat - DS -

Bekanntmachungsanordnung

Die „Erste Satzung zur Änderung der ‚Satzung über Aufwandsentschädi- gungen für die Kreistagsabgeordneten und ehrenamtliche Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungssatzung) vom 05.12.2008'“ vom 02.07.2009 wird im amtlichen Verkündungsblatt, dem Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, öffentlich bekannt gemacht.

Belzig, den 06.07.2009 Blasig

Landrat - DS -

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Landkreises Potsdam-Mittelmark für das Haushaltsjahr 2009

Aufgrund des § 79 Abs. 1 i.V.m. §§ 76 ff. der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg und § 63 Landkreisordnung Brandenburg sowie Artikel 4 Abs. 3 und 4 Kommunalrechtsreformgesetz in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss des Kreistages vom 02. Juli 2009 folgende 1. Nach- tragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Die Festsetzungen im Haushaltsplan werden nicht geändert.

§ 2

Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge der Kredite, der Verpflichtungs- ermächtigungen und der Kassenkredite werden nicht geändert.

§ 3 Die Kreisumlagesätze werden nicht geändert.

§ 4 Abs. 1 bis 4 werden nicht geändert.

Der Abs. 5 wird um Buchstabe d) ergänzt:

d) § 4 Abs. 5 Buchstabe b) und c) gelten nicht für zusätzliche Ausgaben bis zu einem Eigenanteil in Höhe von 1.200.000 €(Einzelinvestitio- nen), die im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ein- gesetzt werden.

Belzig, den 06.07.2009 Blasig

Landrat

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 liegt während der Dienststunden im Landratsamt Potsdam-Mittelmark in Belzig, Papendorfer Weg, Zi. 308 zur Einsicht für Jeden aus.

Öffentliche Bekanntmachung über die Fortführung des Liegenschafts-

katasters - Auflösung der Über- hakenflurstücke durch Zerlegung

Gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Landesver- messung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 19. Dezember 1997 (GVB. I/98 S.2), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2001 (GVB. I S. 244) und Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVB. I S. 298), ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Das Liegenschafts- kataster besteht aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte einschließlich des Liegenschaftszahlenwerkes. Buchungseinheit des Lie- genschaftskatasters ist das Flurstück.

Die übergehakten Flurstücke in den nachfolgend aufgeführten Gebieten wurden in einzelne Flurstücke zerlegt. Hierbei wird von Amts wegen für jedes Flurstücksteil ein neues Flurstück mit eigener Flurstücksnummer

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Fachdienst Kataster und Vermessung

(4)

gebildet. Die bestehenden eigentumsrechtlichen Verhältnisse ändern sich nicht.

Gemeinde Havelsee Gemarkung Briest Flur/e 2, 3 Gemeinde Havelsee Gemarkung Fohrde Flur/e 1, 3 Gemeinde Havelsee Gemarkung Pritzerbe Flur/e 9, 10, 13 Gemeinde Treuenbrietzen Gemarkung Bardenitz Flur/e 1, 2, 5, 6, 8, 9 Diese Fortführungen des Liegenschaftskatasters werden gemäß § 12 Abs. 2 und 4 VermLiegG in Verbindung mit § 1 der Offenlegungsverordnung in der Fassung der Bekanntgabe vom 17. Februar 1999 (GVB. II S. 130) offenge- legt.

Die Offenlegung erfolgt im Fachdienst Kataster und Vermessung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, 14513 Teltow, Lankeweg 4, in der Zeit vom 03.08.2009 bis 31.08.2009während der Sprechzeit dienstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sie haben während dieser Zeit die Möglich- keit, die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch auf dem Bildschirm einzusehen. Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeit ist nach telefonischer Terminvereinbarung (03328/318-140) möglich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Ka- taster- und Vermessung, 14513 Teltow, Lankeweg 4 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ih- nen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschul- den Ihnen zugerechnet werden.

Mroß

Teamleiter Geobasisdaten und Vermessung

Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Schenkenhorst

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini- gung zugunsten der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstr. 1, 10179 Ber- lin vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine Abwasserdruckrohr- leitung benutztes Grundstück in der

Gemarkung Schenkenhorst, Flur 2, Flurstück 17

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf die nachfolgend dargestellte Schutzstreifenfläche:

Lfd. Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifen- Leitungs-

Nr. fläche in m2 bezeichnung

Nennweite (DN)

1 Schenkenhorst 2 17 9 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1000

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes beim Landkreis Pots- dam-Mittelmark, Fachdienst 35/36, Untere Wasserbehörde, Papendorfer Weg 3, Backsteingebäude, Obergeschoss Zimmer 108, in 14806 Belzig während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Ar- tikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts- durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S.3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung der Abwasser- druckrohrleitung in der Gemarkung Schenkenhorst durch die Berliner Was- serbetriebe.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 3 in 14806 Belzig zu erheben.

Belzig, den 06.07.2009 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Ruhlsdorf

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini- gung zugunsten der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstr. 1, 10179 Ber- lin vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch eine Abwasserdrucklei- tung benutzten Grundstücke in der Gemarkung Ruhlsdorf

Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 1, Flurstücke 62, 63, 75, 76, 199/20, 199/21, 199/22, 235/1, 235/2, 388 und 430

Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 3, Flurstücke 1, 26/2, 28, 29/1, 29/5, 31/6, 32 und 53

Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 4, Flurstücke 3/2, 6 und 7/1

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Schutzstreifenflächen:

Lfd. Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifen- Leitungs-

Nr. fläche in m2 bezeichnung

Nennweite (DN)

1 Ruhlsdorf 1 62 3 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

2 Ruhlsdorf 1 63 3377 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

3 Ruhlsdorf 1 75 2 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

(5)

Lfd. Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifen- Leitungs-

Nr. fläche in m2 bezeichnung

Nennweite (DN)

4 Ruhlsdorf 1 76 2135 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

5 Ruhlsdorf 1 199/20 204 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

6 Ruhlsdorf 1 199/21 143 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

7 Ruhlsdorf 1 199/22 100 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

8 Ruhlsdorf 1 235/1 14 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

9 Ruhlsdorf 1 235/2 563 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

10 Ruhlsdorf 1 388 38 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

11 Ruhlsdorf 1 430 2447 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

12 Ruhlsdorf 3 1 75 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200 Abwasser- druckrohrleitung

DN 600

13 Ruhlsdorf 3 26/2 82 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

14 Ruhlsdorf 3 28 3196 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

15 Ruhlsdorf 3 29/1 453 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

16 Ruhlsdorf 3 29/5 545 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

17 Ruhlsdorf 3 31/6 2920 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

18 Ruhlsdorf 3 32 1170 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200 Abwasser- druckrohrleitung

DN 600

19 Ruhlsdorf 3 53 1068 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200

20 Ruhlsdorf 4 3/2 1542 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1000 Abwasser- druckrohrleitung

DN 1300 Abwasser- druckrohrleitung

DN 200

Lfd. Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifen- Leitungs-

Nr. fläche in m2 bezeichnung

Nennweite (DN) Abwasser- druckrohrleitung

DN 1200

21 Ruhlsdorf 4 6 4496 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1200 Abwasser- druckrohrleitung

DN 600

22 Ruhlsdorf 4 7/1 1313 Abwasser-

druckrohrleitung DN 1300 Abwasser- druckrohrleitung

DN 1000 Abwasser- druckrohrleitung

DN 200 Abwasser- druckrohrleitung

DN 1200 Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst 35/36 Team Wasserwirtschaft, Pa- pendorfer Weg 3, Backsteingebäude, Obergeschoss Zimmer 108, in 14806 Belzig während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Ar- tikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts- durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL.

I, S.3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung der Abwas- serdruckleitung in der Gemarkung Ruhlsdorf durch die Berliner Wasserbe- triebe.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 3 in 14806 Belzig zu erheben.

Belzig, den 03.07.2009 Untere Wasserbehörde

(6)

Fleischbeschaubezirk e des Landkr eises P otsdam-Mittelmark - 9. Änderung

Nr.TitelNameVornamePLZWohnortStraßeTelefonBeschaubezirkVertreter 1.TÄSchugartKaren14806BelzigBrandenburger Str.1033841/44600Gemeinde Wiesenburg:DVM D.Kriegler 0173/6000697Grubo,Jeserigerhütten (Setzsteig),Klepzig,Lehnsdorf,Medewitz (Medewitzer- hütten),Mützdorf,Neuehütten,Schlamau (Arensnest,Schmerwitz) Amt Niemegk: Gemeinde Rabenstein:Groß und Klein Marzehns Amt Ziesar: Gemeinde Görzke:Benken Stadt Belzig:Werbig/Egelinde 2.DVMKrieglerDagmar14827WiesenburgSchlamauer Str.7033849/50461Gemeinde Wiesenburg:Wiesenburg,Reetz,Reetzerhütten,Reppinichen,TÄ Schugart Jeserig/Fläming (Glashütte) Amt Ziesar:Gemeinde Görzke:Hohenlobbese,Wutzow,Börnecke,Dangelsdorf Stadt Belzig:Verlorenwasser,Hohenspringe 3.DVMStötzerVolker14806 BelzigE.-Weinert-Str.9b033841/33906Stadt Belzig:Belzig,Bergholz,Borne,Hagelberg (Klein Glien),DVM Schröter 0172/4001484Kuhlowitz (Preußnitz),Lübnitz,Lüsse,Neschholz Amt Niemegk: Gem. Planetal:Kranepuhl,Dahnsdorf,Locktow (Ziezow),Mörz Amt Ziesar: Gemeinde Görzke:Fleischerei St.Zimmermann,W.Kalitz 4.Dr.SchemelDietmar14822Brück Dorfstraße 7033844/229Amt Brück:DVM Schmidt OT GömnigkStadt Brück:Brück mit Rottstock,Neuendorf,Gömnigk,Trebitz Gemeinde Linthe:Linthe,Alt Bork,Deutsch Bork Gemeinden Borkwalde, Borkheide Amt Niemegk: Gemeinde Mühlenfließ:Schlalach Stadt Treuenbrietzen:Brachwitz 5.DVM SchmidtGudrun14822 Planebruch Im Park 3033835/317Amt Brück:Dr.Schemel OT Cammer0172/2966111Gemeinde Planebruch:Cammer,Damelang,Freienthal 6.DVM SchröterErika14806BelzigRagösener Str.3033846/40312Stadt Belzig:Lütte,Dippmannsdorf,Ragösen,Groß Briesen (Klein Briesen),DVM Stötzer OT Ragösen0162/9012611Schwanebeck,Fredersdorf Amt Brück:Stadt Brück:Baitz Gemeinde Kloster Lehnin:Krahne (Rotscherlinde),ReckahnDVM Schmidt Amt Brück:Gemeinde Golzow:Golzow (Grüneiche,Lucksfleiß) Gemeinde Planebruch:Oberjünne 7.DVMStraußHeiko14797Kloster Lehnin Pappelallee 703382/700517Gemeinde Kloster Lehnin:DVM Schröter 0172/3011161Emstal,Grebs,Nahmitz (Doberow),Netzen,Prützke,Rädel,Rietz (Brb.),Lehnin, Michelsdorf,Damsdorf,Schlachtbetrieb Braun Lehnin,Trechwitz 8.TASchwarzBjörn-Sirke14776BrandenburgMötzower Landstr.94 b03381/226580Amt Ziesar:Gemeinde Gräben:Gräben (Dahlen),WollinDVM Schröter 0172/7541890Stadt Ziesar:GlieneckeDVM Franke Gemeinde Wenzlow:Boecke,Wenzlow (Grüningen)DVM Schröter

(7)

Nr.TitelNameVornamePLZWohnortStraßeTelefonBeschaubezirkVertreter 9.DVMFrankeElke14778Wenzlow Grüninger Dorfstr.44033833/71603Amt Ziesar:Stadt Ziesar:Ziesar,Bücknitz,Köpernitz TA.Schwarz 0173/2411809Gemeinde Buckautal:Steinberg,Buckau,Dretzen Praxis:Gemeinde Gräben:Rottstock,Dahlen 033830/12260Gemeinde Görzke:Görzke Amt Wusterwitz: Gemeinde Rosenau:Rogäsen,Viesen,Zitz,Mahlenzien 10.Dr.KirchnerHartmut14789WusterwitzHauptstr.125033839/514Amt Wusterwitz:TA.Schwarz 0170/3801231Gemeinde Bensdorf:Bensdorf (Altbensdorf,Neubensdorf,Vehlen,Woltersdorf, Herrenhölzer),Wusterwitz Gemeinde Rosenau:Warchau (Gollwitz) 11.DVMSeidelHans-Ulrich14778 PäwesinFischerstr.4033838/40230Amt Beetzsee: 0172/3929457Gemeinde Roskow:Roskow,Weseram,Lünow (Grabow)derzeit nicht Gemeinde Päwesin:Bagow,Bollmannsruh,Riewendbesetzt Gemeinde Beetzseeheide:Butzow (Mötzow),Gortz,Ketzür Gemeinde Beetzsee:Brielow,Marzahne,Radewege Stadt Havelsee:Pritzerbe (Kützkow,Seelensdorf),Briest (Kranepuhl), Fohrde (Tieckow),Hohenferchesar 12.Dr.PogrzebaAnnemarie14542WerderDamaschkestr.88/8903327/42326Amt Werder:Töplitz,(Göttin,Leest) GolmDr.Herold 0171/7232037Stadt Potsdam:Grube,Nattwerder,Stadt Potsdam,Potsdam-Eiche,Bornim, Bornstedt,Nedlitz Stadt Werder:Plötzin (Plessow),Phöben,Kemnitz,Werder,GlindowDr.Hotescheck Amt Fahrland:Fahrland,(Kartzow,Krampnitz),Groß Glienicke,Marquardt, Neu Fahrland,Satzkorn,Uetz-Paaren Amt Schwielowsee:Geltow Gemeinde Groß Kreutz:Götz,Deetz/Havel,Schmergow,Jeserig (Siedlung DVM Strauß Jeserig),Schenkenberg,Bochow,Neu Bochow,Groß Kreutz,Krielow,Derwitz Gemeinde Kloster Lehnin:Göhlsdorf 13.Dr.HeroldGunther14548Schwielowsee Potsdamerstr.62033209/72523Stadt Teltow:LVAT RuhlsdorfDVM Strauß OT Caputh0171/9537431Teltow (Ruhlsdorf) Gemeinde Nuthetal:Saarmund,Philippsthal,Bergholz-Rehbrücke,Nudow,Dr.Hotescheck Fahlhorst Gemeinde Stahnsdorf:Güterfelde,Stahnsdorf,Schenkenhorst,Sputendorf Gemeinde Kleinmachnow:Kleinmachnow Stadt Potsdam:Drewitz,Babelsberg 14.TÄBruhnkeAlexandra14558NuthetalFeldweg 2033205/235346 Gemeinde Michendorf:Wilhelmshorst,Langerwisch,Fresdorf,Michendorf,Dr.Hotescheck OT Tremsdorf0172/2088782Wildenbruch,Stücken Wildannahme- und -zerlegebetrieb Schreinicke,Stücken Gemeinde Nuthetal:Tremsdorf 15.Dr.HotescheckHans-Joachim14548Schwielowsee Glindower Weg 7033209/70406Gemeinde Schwielowsee:Caputh,FerchTÄ Bruhnke OT Ferch0173/8596739Stadt Werder:Werder (Bliesendorf),Petzow Stadt Beelitz:Beelitz (Schönefeld),Busendorf (Kanin,Klaistow),Fichtenwalde, Reesdorf,Schäpe,Schlunkendorf,Rieben,Zauchwitz (Körzin) Schlachtbetrieb König und Kaninchenschlachtbetrieb Schmidt Gemeinde Seddiner See:Seddin,Neuseddin,Kähnsdorf

(8)

Nr.TitelNameVornamePLZWohnortStraßeTelefonBeschaubezirkVertreter 16.DVMKnaackIngo14929Treuenbriet-zenJüterboger Str.31033748/15577Stadt Treuenbrietzen:TÄ Böttche 0172/7556130Lobbese (Pflügkuff,Zeuden),Dietersdorf,Feldheim (Schwabeck), Marzahna (Schmögelsdorf),Rietz,Bardenitz (Pechüle,Klausdorf) Treuenbrietzen (Lüdendorf),Niebel,Niebelhorst,Lühsdorf,Wildannahme- und -zerlegebetrieb Griebsch,Bardenitz 17.TÄBöttcheSandra14823MühlenfließNiemegker Weg 7033843/92617 Amt Niemegk:DVM Knaack OT GrabowHandy:Stadt Niemegk:Niemegk (Hohenwerbig,Lühnsdorf) 0175/4645893Gemeinde Mühlenfließ:Niederwerbig (Jeserig),Haseloff,Grabow,Nichel Gemeinde Rabenstein:Buchholz b.Niemegk,Garrey (Zixdorf),Raben, Rädigke (Neuendorf) Stadt Beelitz:Buchholz,Wittbrietzen,Elsholz,Salzbrunn (Birkhorst),Dr.Hotescheck Landfleischerei Bellrich

(9)

Seddiner See: Dithmarscher Geflügelschlachthof Am Fuchsbau 24

14554 Seddiner See OT Neuseddin Ansprechpartner:

Herr Bartsch / Herr Glück (LK PM) Tel. 033205/25150

Probenabgabe:

täglich 9.00 - 9.30 Uhr und 12.00 - 12.30 Uhr Treuenbrietzen: Tierarztpraxis

Herr DVM Ingo Knaack Jüterboger Str. 31 14929 Treuenbrietzen

Tel. 033748/15577 oder 0172/7556130 Probenabgabe:

Di: 15-17 Uhr, Mi: 18 - 20 Uhr, Fr: 14 - 16 Uhr und nach Absprache

Werder: Tierarztpraxis

Frau Dr. Annemarie Pogrzeba Damaschkestr. 88/89 14542 Werder (Havel)

Tel. 03327/42326 oder 0171/7232037 Wiesenburg/Mark: Tierarztpraxis

Frau DVM Dagmar Kriegler Schlamauer Str. 7

14827 Wiesenburg/Mark Tel. 033849/50461 Wusterwitz: Tierarztpraxis

Herr Dr. Hartmut Kirchner Hauptstr. 125

14789 Wusterwitz

Tel. 033839/514 oder 0170/3801231

Rückfragen/Auskünfte erteilt:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 3

FD Lebensmittelüberwachung Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel 03381/533-271

Bekanntmachungen des Landrates als allgemeine untere Landes- behörde, Kommunalaufsichtsbehörde

Betrifft: Trink- und Abwasserzweckverband „Freies Havelbruch“- 1. Ände- rungssatzung zur Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverban- des „Freies Havelbruch“

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich an, dass nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Ver- bandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes „Freies Havel-

Digestitionsstützpunkte Landkreis Potsdam-Mittelmark

(Anlaufstellen zur Trichinenuntersuchung mittels Verdaungsmethode)

Stand: 22.06.2009

Belzig: Tierarztpraxis

Herr DVM Volker Stötzer Rosa-Luxemburg-Str. 1 A 14806 Belzig

Tel. 033841/33906 oder 0172/4001484 Ansatz: Mo, Mi und Fr jeweils 14 Uhr Brandenburg: Landratsamt Potsdam-Mittelmark

Fachbereich 3

FD Lebensmittelüberwachung Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel Tel. 03381/533-279 o. -277 Ansprechpartner:

Frau Schlichting / Herr Glück

Probenabgabe: Mo, Mi, Fr jeweils 9 - 10 Uhr Stadtverwaltung

Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Klosterstr. 14

14770 Brandenburg an der Havel Tel. 03381/585361

Probenabgabe: täglich bis 10 Uhr Brück: Tierarztpraxis

Herr Dr. Dietmar Schemel Dorfstr. 7

14822 Brück OT Gömnigk Tel. 033844/229

Caputh: Tierarztpraxis

Herr Dr. Gunther Herold Potsdamer Str. 62

14548 Schwielowsee OT Caputh Tel. 033209/72523 oder 0171/9537431 Kloster Lehnin: Tierarztpraxis

Herr DVM Heiko Strauß Pappelallee 7

14797 Kloster Lehnin

Tel. 03382/700517 oder 0172/3011161 Päwesin: Tierarztpraxis

Herr DVM Hans-Ulrich Seidel Fischerstr. 4

14778 Päwesin

Tel. 033838/40230 oder 0172/3929457 Planebruch: Tierarztpraxis

Frau DVM Gudrun Schmidt Im Park 3

14822 Planebruch OT Cammer Tel. 033835/317 oder 0172/2966111

(10)

bruch“ vom 25.05.2009 im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittel- mark, Ausgabe Juli 2009, öffentlich bekannt gemacht wird.

Belzig, den 26.06.2009 gez. Blasig

Blasig

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

1. Änderungssatzung

zur Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes

„Freies Havelbruch“

Die Verbandsversammlung des Trinkwasser- und Abwasserzweckverban- des „Freies Havelbruch“ hat am 25.05.2009 folgende 1. Änderungssat- zung zur Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes

„Freies Havelbruch“ beschlossen:

1.

§ 1 Punkt 4 wird wie folgt neu gefasst:

Sitz des Zweckverbandes ist 14778 Golzow, Landkreis Potsdam-Mittel- mark.

2.

Die Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Golzow, den 25.05.2009 Golzow, den 25.05.2009

gez. Göricke gez. Kreykenbohm

Göricke Kreykenbohm

Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsvorsteher

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplans 2010

(LStrBPl 2010)

Bekanntmachung des

Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg

Aufgrund der geänderten landesplanerischen Ziele, wie sie im Landesent- wicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) dargestellt sind, und geänder- ter straßenverkehrsrelevanter Grundlagendaten hat das für den Straßen- bau zuständige Mitglied der Landesregierung im Sinne des § 4 Landes- straßenbedarfsplangesetz (LStrBPlG) vom 26.Oktober 1995 (GVBl. I/ Nr. 20 v. 02.11.1995) geprüft, ob und gegebenenfalls wie der Landesstraßenbe- darfsplan (LStrBPl) der Entwicklung anzupassen ist. Im Ergebnis der Prüfung plant die Landesregierung gemäß § 43 BbgStrG die Fortschreibung des

LStrBPl zum Jahr 2010. Durch den LStrBPl wird der Bedarf an Straßenneubau- maßnahmen im Landesstraßennetz des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Fortschreibung des LStrBPl führt der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung durch.

Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVPG) §14a und b, wurde begleitend zur Erarbeitung des LStrBPl 2010 eine Strategische Umwelt- prüfung (SUP) durchgeführt.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 wurde auf der Grundlage einer detaillierten Schwachstellenanalyse und unter frühzeitiger Einbeziehung der Erforder- nisse des Umweltschutzes erarbeitet. Der Schwerpunkt bei der Bereitstel- lung eines bedarfsgerecht ausgebauten Landesstraßennetzes liegt künftig in der Erhaltung sowie im Aus- und Umbau des vorhandenen Netzes zur Erhöhung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs. Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich nur noch dort erwogen, wo es aus verkehrlichen, städtebaulichen oder Emissionsschutzgründen nicht vertretbar ist die be- troffene Ortsdurchfahrt auszubauen.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 setzt sich aus indisponiblen und neuen Maßnahmen zusammen. Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Rah- men des Beteiligungsverfahrens sind nur die neuen Maßnahmen.

Während die Linienführungen der indisponiblen Maßnahmen wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes einen relativ großen Verbindlichkeits- grad besitzen, basiert die Linienführung der 14 neuen Maßnahmen bislang auf einer verkehrlichen Voruntersuchung unter Berücksichtigung städte- baulicher und umweltrelevanter Gegebenheiten. Die im Bedarfsplanent- wurf enthaltenen Vorzugslinien der neuen Maßnahmen dienen deshalb nur der groben Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

Die konkrete Planung ist den nachgeordneten Planungsstufen (Raumord- nungs- und Planfeststellungsverfahren) vorbehalten.

Entsprechend §14i Abs. 2 UVPG ist der Entwurf des Plans oder Programms, der Umweltbericht sowie weitere Unterlagen, deren Einbeziehung die zu- ständige Behörde für zweckmäßig hält, frühzeitig für eine angemessene Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Dementsprechend wird der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg den Entwurf des LStrBPl 2010 mit Umweltbericht (Stand 30.06.2009) ab dem 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009 bei den Landkreisen und kreis- freien Städten öffentlich auslegen.

Der Entwurf kann innerhalb dieser Frist während der Dienstzeiten an fol- gender Stelle eingesehen werden:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Kreisverwaltung

Fachbereich 4 Recht, Bauen, Kataster und Vermessung

Fachdienst Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Papendorferweg 1

14806 Belzig Raum 412

Tel.: 033841 91-148

Mit Beginn der öffentlichen Auslegung steht der Entwurf des LStrBPl mit Umweltbericht auch im Internet unter www.ls.brandenburg.de als Down- load zur Verfügung.

Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung bis zum 30. Ok- tober von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen vor- gebracht werden, deren Belange durch den LStrBPl berührt sind (vgl. §2 Abs. 6 UVPG).

Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Entwurf des LStrBPl Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 30. Oktober 2009 per Post an den:

Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung, Fachbereich 21, Stichwort: „SUP-Beteiligung“ Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten oder per e-mail an:

SUP-Beteiligung@ls.brandenburg.de.

(11)

Liebe Einwohner des

Landkreises Potsdam-Mittelmark!

Wie bereits in den vorherigen Ausgaben, möchte die Polizei des Schutz- bereiches Brandenburg Ihnen an dieser Stelle weitere, für Sie zuständige Revierpolizisten vorstellen.

Der Schutzbereich Brandenburg mit seinen fünf Polizeiwachen (Branden- burg, Belzig, Werder, Beelitz; Wasserschutz Plauerhof) ist neben der kreis- freien Stadt Brandenburg an der Havel für rund 143.000 Menschen im überwiegenden Teil des Landkreises Potsdam-Mittelmark zuständig.

43 Revierpolizisten stehen Ihnen hier als direkte, ortskundige Ansprech- partner für alle polizeilichen Belange zur Verfügung.

Der Zuständigkeitsbereich eines Revierpolizisten umfasst meist einen Amtsbezirk oder eine Gemeinde. Die Anzahl der in einem Bereich einge- setzten Revierpolizisten ist weiterhin abhängig von der dort lebenden Ein- wohnerzahl.

Jeder Revierpolizist führt Bürgersprechstunden in seinem Zuständigkeits- bereich durch und ist außerhalb dieser Sprechstunden über die jeweilige Polizeiwache zu erreichen. (Für dringende Notfälle gilt jedoch immer die bundeseinheitliche und kostenlose Notrufnummer „110“.)

Wir möchten Ihnen in dieser Ausgabe des Amtsblattes vier Revierpolizisten aus der Stadt Werder sowie aus der Gemeinde Wiesenburg vorstellen. Die Polizisten aus Werder gehören zur Polizeiwache Werder (Telefonnummer:

033827-483-0), der Kollege aus Wiesenburg gehört zur Polizeiwache Bel- zig (033841-55-0). Alle unterhalten auch ganz in Ihrer Nähe ein Sprech- zimmer.

Eine Übersicht aller Revierpolizisten mit Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie auch im Internet unter www.internetwache.brandenburg.de.

Stadt Werder

Ihre Revierpolizisten:

POM’in Jacqueline Pausemann PHM Bernd Harlaß

PHM Ralph Pohle PHK Detlef Inter

Sprechzimmer: Polizeiwache Werder

Potsdamer Straße 170; 14542 Werder Sprechzeiten: Bitte vereinbaren Sie nach Ihren Wünschen

telefonisch einen Termin!

Telefonnummer: 03327-4830

Gemeinde Wiesenburg

Ihr Revierpolizist:

Sprechzimmer:

Gemeindeverwaltung;

Schloßstraße 01;

14827 Wiesenburg Sprechzeiten:

Dienstags 15:00-18:00 Uhr Telefonnummer:

033849-50245

PHM Andreas Schmidt

In der nächsten Ausgabe des Amtsblattes stellen wir Ihnen weitere Revier- polizisten der Polizeiwachen Werderund Beelitzvor.

Ihr Polizeischutzbereich Brandenburg; Pressestelle

Informationen aus dem Landratsamt Ende des amtlichen Teils

Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußer- ten Anregungen und Bedenken werden abgewogen und der Entwurf des LStrBPl gegebenenfalls überarbeitet. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Bestätigung durch den Land- tag wird der LStrBPl Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplangesetzes und danach zur Einsicht für jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und im LS Brandenburg veröffentlicht.

(12)

Beratungstermine des Versicherungsamtes

Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt eine Sprechstunde zur Rentenberatung nicht nur am Verwaltungsstandort Bel- zig durch. Zu den Aufgaben des Versicherungsamtes gehört die Aufklärung und Beratung bei der Rentenantragstellung, Antragsaufnahme für Maß- nahmen der gesundheitlichen Rehabilitation, Kontenklärung zur Prüfung des Versicherungsanspruches und zum Versicherungsverlauf, Erläuterun- gen von Leistungsbescheiden, Amtliche Beglaubigungen von Unterschrif- ten, Kopien und Dokumenten für sozialversicherungsrechtliche Zwecke, Aufnahme von eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenerklärungen Häufig vorkommende Renten-Irrtümer:

Es gibt vielerlei falsche Aussagen zum Thema Rente. Häufig vorkommende Renten-Irrtümer stellt das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam- Mittelmark hier für Sie richtig.

1) Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Diese Falschaussage macht sehr häufig die Runde. Richtig ist jedoch, dass sich die Rentenhöhe aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten ren- tenrechtlichen Zeiten berechnet. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie alle anderen Beitragsjahre.

2) Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente

Auch diese Aussage hält sich sehr hartnäckig, ist aber falsch. Seit der Re- form des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehegatten besteht ein Rentenanspruch, wenn der Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat oder wenn er bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehepartners kann jedoch das eigene Einkommen des Witwers an- gerechnet werden.

3) Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten

Wird häufig behauptet, ist jedoch nicht richtig. Erst die Geburtenjahrgänge ab 1964 müssen bis 67 Jahre arbeiten. Gar nicht betroffen von den Geset- zesänderungen sind die Geburtsjahrgänge bis 1946. Und bei den Geburts- jahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

4) Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe

Auch das ist nicht richtig. Abschläge für eine Altersrente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht gelten auf Dauer, als lebenslang und wirken sich auch bei einer später gezahlten Hinterbliebenenrente aus.

Landratsamt Potsdam-Mittelmark in Belzig Papendorfer Weg 1, Zimmer 117

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr

Stadtverwaltung Treuenbrietzen Großstr. 1

Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr Bitte Ausnahme beachten!

20.08.2009 (3.Donnerstag) 07.09.2009

05.10.2009 02.11.2009

07.12.2009

Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstr. 3

Jeden 3. Montag des Monats von 9.00 - 12.00 Uhr Bitte Ausnahmen beachten!

17.08.2009 14.09.2009 (2.Montag)

19.10.2009 16.11.2009 14.12.2009 (2.Montag)

Gemeindeverwaltung Wusterwitz August-Bebel-Str. 10

Jeden 4. Montag des Monats von 9.00 - 12.00 Uhr Bitte Ausnahme beachten!

24.08.2009 28.09.2009 26.10.2009 23.11.2009

Alter Bahnhof sucht neue Nutzer – Interessenbekundungsverfahren

Bahnhof Belzig

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt bis Ende 2010 die Moder- nisierung des Bahnhofsgebäudes in Belzig und die Umnutzung zu einem Servicezentrum. Es soll eine Fülle von Dienstleistungen für Reisende, An- wohner und die Besucher der Stadt aufnehmen. Voraussetzung dafür ist es jetzt, Interessenten für die Anmietung von Flächen zu finden, die dieses Konzept unterstützen und sich langfristig an einen guten Standort binden möchten.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark möchte alle ernsthaften Interessenten ermuntern, bis zum

28. August 2009 mit dem Bewerbungsbogen eine zunächst unverbindliche Interessensbekundung abzugeben. Eine Besichtigungsmöglichkeit der Räumlichkeiten kann jederzeit angeboten werden.

Weitere Informationen und der Bewerbungsbogen finden sich unter www.brandenburg-bahnhof.de

(13)

Beratungstermine der Freiwilligen- koordination Potsdam Mittelmark

(Arbeits- und Ausbildungs- förderungsverein PM e.V.)

Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12

14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.freiwilligenarbeit-pm.de

Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände

Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Landkreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die jedem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 - 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.

Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“

Erich- Weinert- Straße 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82 Beratungszentrum Teltow Am Teltowkanal 7 (2. OG)

Tel.: 03328 - 334492 oder -334748 Beratungszentrum Werder Am Gutshof 1-7

Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43 Beratungszentrum Brandenburg Potsdamer Straße 18 (im Aufbau)

Tel.: 03381/533207 (dienstags) oder 033841/91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577/1520076 (zuständige So- zialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)

Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719

Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00-15.30 Uhr Träger: JUH e.V. Regionalverband PM

Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 / 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter- Unfall- Hilfe e.V.,

Regionalverband Potsdam- Mittelmark- Fläming Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00-12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00-15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00-16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kleinmachnow

Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012

Mi 10.00-12.00

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine n.V.

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4

Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 -16.00 Uhr und Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Informationen, Tipps, Termine

Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienste PM

Koordinatorin

(14)
(15)

Montag, 17. August

Wandern durch den wunderschönen Schlosspark Wiesenburg Wiederholung der Veranstaltung vom 30.März, 11.Mai, 08.Juni und 06.Juli.

Dienstag, 18. August

Wandern über die Gartenberge, zur Burg Rabenstein und durch das Planequellgebiet

Wiederholung der Veranstaltung vom 31.März, 12.Mai, 09.Juni und 07.Juli.

Mittwoch, 19. August

Wandern durch die Altstadt Belzig, entlang des Kunstwanderweges bis zur höchsten Erhebung im Hohen Fläming - dem Hagelberg Wiederholung der Veranstaltung vom 01.April, 13.Mai, 10.Juni und 08.Juli.

Donnerstag, 20. August

Besichtigungstour zum Handwerkerdorf Görzke und Wanderung durch die Rummeln nach Wiesenburg

Wiederholung der Veranstaltung vom 02.März, 14.Mai, 11.Juni und 09.Juli.

Freitag, 21. August

Wandern durch die Brandtsheide im Naturpark Hoher Fläming Wiederholung der Veranstaltung vom 03.März, 15.Mai, 12.Juni und 10.Juli.

Samstag, 22. August familienfreundlich

LANGE NACHT DER NATURWACHT

Mit den Ohren sehen und den Händen fliegen

Fledermäuse - die fliegenden Kobolde der Nacht - stehen im Mittelpunkt unserer heutigen Nachtwanderung. Jahrhunderte lang bedroht, verfolgt und nahezu ausgerottet, galten sie lange Zeit als Sinnbild für Finsternis und Tod. Wir wollen Ihnen zeigen, dass diese sympathischen Flatterwesen nichts mit teuflischen Dämonen zu tun haben und dass sie nicht nur wegen ihres riesigen Appetites auf Insekten zu den äußerst schützenswerten Ar- ten zählen. Nach einem kurzen Einführungsvortrag wird Ihnen der Biologe Herr Deutschmann die hier vorkommenden Arten beim Netzfang näher vorstellen. Bitte Taschenlampe mitbringen und auch an festes Schuhwerk und warme Kleidung denken!

Treff: 19.30 Uhr Naturparkzentrum Raben, Brennerei- weg 45

Dauer: ca. drei Stunden, ca. 2 km

Unkostenbeitrag: 2.50 EUR, erm. für Kinder bis 14 Jahre: 1.50 EUR Anmeldeschluss: 21.August 2009

Veranstalter: Naturwacht Hoher Fläming und NABU

Information: Naturparkzentrum, Telefon 033848 60004, E-Mail:

info@flaeming.net

Naturpark Hoher Fläming

Veranstaltungen August 2009

(16)

Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Monat August 2009

06. Aug. 2009 Treuenbrietzen, Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“, Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 07. Aug. 2009 Golm, ehemaliges Gemeindeamt, Reiherberg 31 16:00 bis 19:00 Uhr 10. Aug. 2009 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 11. Aug. 2009 Ziesar, Freiwillige Feuerwehr, Gartenstraße 16 15:30 bis 19:30 Uhr 11. Aug. 2009 Michendorf, Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“,

Potsdamer Straße 64 15:00 bis 19:00 Uhr

12. Aug. 2009 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 13. Aug. 2009 Wiesenburg, Quergebäude am Goetheplatz, Schloßstraße 1 15:00 bis 19:00 Uhr 14. Aug. 2009 Groß Kreutz, Feuerwehrgerätehaus, Bochower Straße 26 14:30 bis 19:00 Uhr

18. Aug. 2009 Belzig, DRK, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr

20. Aug. 2009 Werder, Schule, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 21. Aug. 2009 Potsdam-Am Stern, Finanzministerium, Steinstraße 104, Haus 7 08:00 bis 12:30 Uhr 21. Aug. 2009 Potsdam-Bornstedt, Karl-Foerster-Schule, Kirschallee172 16:00 bis 19:30 Uhr 25. Aug. 2009 Golzow, Schule, Straße der Freundschaft 17 15:30 bis 19:00 Uhr 31. Aug. 2009 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr

Öffnungszeiten

im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2:

Montag

von 07:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr Freitag

von 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon-Nummer: 0331-2846-0

B

Blluuttssppeennddeetteerrmmiinnee

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Über eine arbeitsfeldbezogene Neuvergabe von zugeordneten Stellen im Maßnahmezeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 entscheidet der Jugend- hilfeausschuss nach Antragslage... Die dem

Der Kreiswahlausschuss zur Bundestagswahl im Wahlkreis 61 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I hat in seiner Sitzung am 31. Juli

Der Landrat wird beauftragt, im Zuge des Konjunkturpakets II im Kreistag eine Schwerpunktliste der Verwaltung einzubringen, die die Maßnahmen des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Er kann jedoch beim Kreiswahlleiter durch eine bis zum Ablauf der Einreichungsfrist abzugebende schriftliche Er- klärung verlangen, dass in dem Formblatt für eine

Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedin- gungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam- Mittelmark vom 12.03.2009 wird im

Weitere Unterlagen, wie das hydrogeologische Gutachten zur Bemessung der Schutzzonen können nach vorheriger Ver- einbarung bei den Unteren Wasserbehörden des Landkreises

Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Nie- plitztal“, in ihrer Neufassung beschlossen am 27.05.2004 und veröffent- licht im Amtsblatt für den

b) Wenn aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von den Fraktionen ein Ausschussvorsitzender nicht benannt werden oder eine Fraktion das ihr zustehende Vorschlagsrecht für den Vorsitz