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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.17, Heft 07

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Beschlüsse

des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 24. Juni 2010

Umbesetzung im Ausschuss für Innere Verwaltung Beschluss Nummer: 2010/263

Beschluss

Der Kreistag beruft Herrn Martin Köhler als Mitglied aus dem Ausschuss für Innere Verwaltung ab und beruft Herrn Dr. Axel Mueller als Mitglied in diesen Ausschuss.

Umbesetzung im Ausschuss für Bildung und Kultur Beschluss Nummer: 2010/264

Beschluss

Der Kreistag beruft Frau Rosemarie Jacobs als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Bildung und Kultur ab und beruft Frau Beate Rahn als sachkundige Einwohnerin in diesen Ausschuss.

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 17 Bad Belzig 26. Juli 2010 Nummer 07

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 24. Juni 2010 S. 1 Haushaltssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

für das Haushaltsjahr 2010 S. 4

Bekanntmachungsanordnung und Zweite Satzung zur Änderung der „Satzung über Aufwandsentschädigungen für die Kreistags- abgeordneten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungssatzung) vom 05.12.2008“ S. 6 Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und

Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in den Gemarkungen Oberjünne, Krahne, Golzow, Rädigke, Bens- dorf, Briest, Butzow, Radewege, Rietz bei Lehnin, Schmergow, Nudow, Neuseddin, Rieben, Saarmund, Salzbrunn, Tremsdorf

und Wildenbruch S. 7

3. Änderung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Kinder- tagesbetreuung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark

und der Gemeinde Planetal S. 16

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Präsentation der 1. Auflage des Programm- heftes für den Deutschen Wandertag 2012 im Fläming, 02.08.2010, 18.00 Uhr,

Hofgartenkino Bad Belzig S. 17 Beratungstermine des

Versicherungsamtes des Landkreises

Potsdam-Mittelmark S. 17 Wohnraumberatungsstellen des Landkreises Potsdam-

Mittelmark S. 17

Mitmachen – beim JugendUmweltPreis des Landkreises

Potsdam-Mittelmark 2010 S. 18

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordinatorin für

Freiwilligenarbeit S. 18

Öffentliche Bekanntmachungen

Integrationsbüro

Beschluss Nummer: 2010/251 Beschluss

Der Kreistag beauftragt den Landrat, ein „Integrationsbüro“ einzurichten und den Beschäftigten des Büros im Auftrag des Kreistages die Aufgaben

„Integration, Migration und Gleichstellung“ zu übertragen.

Antrag zum Energiebericht des Landkreises 2008/2009 Beschlussvorschlags-Nummer: 2010/252

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung aufgefordert wird, in jedem Jahr vor der Sommerpause den Energiebericht des Landkreises in den Kreistag als Drucksache zur Beratung einzubringen. Diesem Bericht soll in den Folgejahren ein Maßnahmekatalog beigefügt werden, der Aussagen dazu trifft, in welchen Schritten Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz vorgesehen sind.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Allgemeine soziale Beratung der

Wohlfahrtsverbände S. 18 Blutspendetermine S. 20

(2)

Antrag zum Energiebericht des Landkreises Potsdam-Mittelmark Beschluss Nummer: 2010/262

Beschluss

Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, den jährlich zu erstellenden Ener- giebericht über die kreiseigenen Gebäude dem Kreistag als Informations- vorlage vorzulegen. Die in den letzten Jahren bereits praktizierte Vorlage in den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie Umwelt, Verbraucherschutz, Ordnung und Verkehr bleibt davon unberührt.

Markierung von kommunalen Gebäuden zur Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs

Beschlussvorschlags-Nummer: 2010/253 Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung aufgefordert wird, auf der Grundlage der Daten des Energieberichtes des Landkreises ein Markie- rungssystem für die kreiseigenen Immobilien zu entwickeln, das sichtbar durch Farbpunkte die Energieeffizienz des Gebäudes anzeigt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Antrag zur DS 2010-259 Kreisentwicklungskonzept Beschlussvorschlags-Nummer: 2010/269

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Um das Kreisentwicklungskonzept zu entwickeln, dessen Umsetzung min- destens halbjährlich zu überprüfen und es kontinuierlich den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, ist ein Kreisentwicklungsausschuss zu bilden. Die Größe soll sich an der Zusammensetzung des Kreisausschusses orientieren.

- Dieser Kreisentwicklungsausschuss soll die Ziele des Kreisentwick- lungskonzeptes konkret bestimmen und Vorschläge entwickeln, wel- che wesentlichen Kennzahlen des Kreises sich in welche Richtung ent- wickeln sollen.

- als Voraussetzung für die Formulierung von Zielen ist der erreichte Entwicklungsstand abzubilden und nach einzelnen Regionen differen- ziert zu bewerten.

- der Kreisentwicklungsausschuss soll mit Hilfe der Verwaltung geeigne- te Kontroll-Instrumente entwickeln, die es erlauben, den Grad der Um- setzung der Ziele jederzeit und regionenbezogen abzulesen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Kreisentwicklungskonzeption 2020 Beschluss Nummer: 2010/259 Beschluss

Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, eine strategische Planung zur Kreisentwicklung bis 2020 unter folgenden Rahmenbedingungen zu erar- beiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen:

1. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Kreistag eine aktualisierte Kreisentwicklungskonzeption für die Zeit bis 2020, die das strategisches Programm zur Kreisentwicklung als Leitbild enthält sowie ein Grundgerüst, das alle Konzepte, Entwicklungspläne u. a. der Teilbereiche der Verwaltung damit verknüpft.

Zur Erarbeitung und Beschlussfassung ist der Zeitraum bis zur Sommer- pause 2011 vorzusehen. Zusätzliche Kosten sind dafür nicht einzupla- nen.

2. Alle Konzepte werden zukünftig generell an geeignete Geltungszei- träume gebunden. Zum Ablauf dieser Zeit werden sie auf ihre weitere Gültigkeit überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei wird auf die

Verknüpfung mit allen anderen Bestandteilen der Kreisentwicklungs- konzeption geachtet.

Zur Erarbeitung ist der Zeitraum bis 2013 vorzusehen.

3. Das gesamte Werk wird im Internet gut übersichtlich und vollständig öffentlich zugänglich gemacht.

Die Erarbeitung erfolgt zeitnah zu allen Einzelschritten, auch den Ak- tualisierungen.

Nutzung des Landesprogramms „Arbeit für Brandenburg“

Beschlussvorschlags-Nummer: 2010/265 Beschlussvorschlag:

1. Der Landkreis strebt die volle Ausschöpfung der vom Land bereit ge- stellten Kontingente des Programms „Arbeit für Brandenburg“ an.

2. Der Landkreis beteiligt sich finanziell im Umfang der eingesparten Mittel bei den Kosten der Unterkunft, mindestens in Höhe von 150 Eu- ro je Fall und Monat.

3. Die Gemeinden werden gebeten, sich finanziell zu beteiligen, wenn sie selbst Träger von Maßnahmen sind oder Maßnahmen im gemeind- lichen Interesse liegen.

Auf Antrag und mit Zustimmung des Antragstellers wurde der vor- liegende Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Soziales und Ge- sundheit verwiesen.

Antrag zur DS 2010/233 Buskonzept Teltow, Kleinmachnow, Stahns- dorf

Beschlussvorschlags-Nummer: 2010/270 Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,

1. eine ähnlich konkrete Analyse der Nahverkehrssituation für die ande- re Regionen des Kreises nach Erreichbarkeit von Haltestellen / Orten und Zielen/ Versorgungszentren/ medizinischen Angeboten/ kulturel- len Angeboten / Pendlerströmen / Mittelzentren und Metropolen / Ver- knüpfung / Taktung in der Hauptverkehrszeit/Nebenverkehrzeit/

Schwachverkehrszeit zu erstellen.

2. Dabei ist die Verknüpfung aller Verkehrsträger einschließlich der An- bindung an Fahrradwege zu beachten.

3. Abhängig von den Verkehrsbeziehungen sind die Regionen für die Mo- bilitätssicherung neu zu bestimmen (sie können von den normalen Pla- nungsregionen abweichen)

4. Die Bedarfe von Einwohnern und Touristen sind getrennt zu behandeln.

Damit sind dann

- einerseits Erkenntnisse für schnelle Verbesserungen im ländlichen Raum und

- andererseits die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Ver- kehrsentwicklungsplans über 2015 als ein Bestandteil der neuen Kreisentwicklungskonzeption hinaus gegeben.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Buskonzept für die Region Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf Beschluss Nummer: 2010/233

Beschluss

Der Kreistag beschließt, das für die Region Teltow, Kleinmachnow, Stahns- dorf (TKS) erarbeitete Buskonzept schrittweise vorzubereiten und ab De- zember 2010 einzuführen.

Unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises 2011 und fol- gende, stellt der Landkreis ergänzend zu den Beiträgen der Stadt Teltow sowie der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf jährlich 280 T€unter folgenden Bedingungen, bereit:

(3)

1. Die Finanzierungsbeteiligung ist in der Höhe festgesetzt, 2. die Finanzbeteiligung ist für drei Jahre befristet,

3. eine vorherige Beendigung der Finanzierungsbeteiligung ist aus wich- tigen Gründen zum jeweiligen Jahresende möglich.

Der gegenüber der Finanzierungsbedarfskalkulation um 100 T€geminder- te Betrag ist durch Optimierung des Betriebsaufwandes und durch die Nutzung alternativer Bedienformen zu kompensieren.

Personalkostenförderung von Fachkräften in präventiven Arbeits- feldern im Jahr 2011

Beschluss-Nummer 2010/240 Beschluss

Der Kreistag beschließt die Weiterführung der Personalkostenförderung in den Arbeitsfeldern der Jugend- und Jugendsozialarbeit mit insgesamt 47 Vollzeitäquivalenten und die Fortführung der präventiven Projekte - Hilfen von Anfang an - mit Personalkostenanteilen Eltern-Kind-Zentren und Netz- werk Gesunde Kinder im Jahr 2011. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung und den Jugendhilfeausschuss auf Basis des Kreistagsbeschlusses - Sozial- raumprojekt des Landkreises Potsdam-Mittelmark - vom 29.04.2010, DS-Nr. 2010/215, den Kommunalen Jugendförderplan unter sozialräum- lichen Gesichtspunkten zu überarbeiten. In den Plan sind weitere Arbeits- felder der Prävention wie Module der Hilfen von Anfang an und Familien- bildung aufzunehmen. Er ist in und zwischen den Arbeitsfeldern so flexibel zu gestalten, dass in den Planregionen auf Lebenslagen der Familien be- darfsgerecht und schnell reagiert werden kann. Die Zuwendungsvoraus- setzungen des Personalkostenförderprogramms des Landes Brandenburg - Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit - sind so zu berücksichtigen, dass die För- derwürdigkeit erhalten bleibt.

Die sozialräumliche Verteilung der Personalressourcen ist nach maßgeb- licher Beteiligung der Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises Auf- gabe des Jugendhilfeausschusses.

Änderungsantrag zur Haushaltssatzung Ds-Nr. 2010/241- Erhöhung der Kreisumlage 2010

Beschlussvorschlags-Nummer: 2010/266 Beschlussvorschlag:

Die zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanz- bedarfs erhobene Kreisumlage gemäß § 130 Abs.1 BbgKVerf wird auf ein- heitlich 41,9 v.H. der für die Städte und Gemeinden geltenden

Umlagegrundlagen gemäß Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz festgesetzt.

Die durch diese Erhöhung der Kreisumlage erzielten Mehreinnahmen wer- den jeweils zur Hälfte verwendet für die Schaffung eines Kreisentwick- lungsbudgets und zur Konsolidierung des Kreishaushaltes.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Haushaltssatzung 2010 des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Haushaltsplan und Anlagen

Beschluss Nummer: 2010/241 Beschluss

Der Kreistag beschließt gemäß §§ 65 ff. der Kommunalverfassung des Lan- des Brandenburg in Verbindung mit § 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die vorliegende Haushaltssatzung 2010 mit Haus- haltsplan und Anlagen.

Kassenkreditermächtigung Beschluss Nummer: 2010/255 Beschluss

Der Kreistag beschließt, die Festsetzung des Kassenkreditrahmens auf 20.000.000,00 €.

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, die gemäß § 4 der Haus- haltssatzung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze liegen und die der Kämmerer im Jahr 2009 genehmigt hat

Beschluss Nummer: 2010/244

Der Kreistag nimmt die in der Anlage aufgeführten über- bzw. außerplan- mäßigen Ausgaben, die der Kämmerer im Jahr 2009 genehmigt hat, zur Kenntnis.

Zweite Satzung zur Änderung der „Satzung über Aufwandsentschä- digungen für die Kreistagsabgeordneten und ehrenamtlichen Mit- glieder der Ausschüsse (Entschädigungssatzung) vom 05.12.2008“

Beschluss Nummer: 2010/245 Beschluss

Der Kreistag beschließt die anliegende „Zweite Satzung zur Änderung der ,Satzung über Aufwandsentschädigungen für die Kreistagsabgeordneten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungssat- zung) vom 05.12.2008‘“.

Der Kreistag nimmt die Synopse zur Kenntnis.

Jahresgeschäftsbericht 2009 Beschluss Nummer: 2010/246

Der Kreistag nimmt den Jahresgeschäftsbericht des Landkreises Potsdam- Mittelmark für das Jahr 2009 zur Kenntnis.

Antrag auf Zulassung als „Optionskommune“ gem. § 6a SGB II Beschluss Nummer: 2010/249

Beschluss

Der Kreistag beauftragt den Landrat, für den Landkreis Potsdam-Mittel- mark beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Antrag auf Zu- lassung als „Zugelassener kommunaler Träger“ zu stellen und das Konzept zur Ausgestaltung der Optionskommune dem Kreistag nach Zulassung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Verkauf des ehemaligen Internats in Teltow, Iserstraße Beschluss Nummer: 2010/254

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veräußerung der Flurstücke 2/10 und 2/12 der Flur 21 in der Gemarkung Teltow (Grundbuch von Teltow, Blatt 6171) mit einer Gesamtfläche von 5542 m2vorzunehmen, da diese zur Er- füllung der Verwaltungsaufgaben nicht mehr benötigt werden.

Beförderung zur Kreisoberveterinärrätin Beschluss Nummer: 2010/258

Beschluss

Der Kreistag beschließt, Frau Kreisveterinärrätin Dr. Stephanie Raebel mit Wirkung vom 01.07.2010 zur Kreisoberveterinärrätin zu ernennen.

(4)

Vereinbarung über die Befreiung des Übungsgeländes hinter dem Feuerwehrtechnischen Zentrum in Beelitz-Heilstätten vom Anschluss- und Benutzungszwang

Beschluss Nummer: 2010/260 Beschluss

Der Kreistag beschließt anliegende Vereinbarung.

Nutzung regenerativer Elektroenergie im Landkreis Potsdam-Mittel- mark

Beschluss Nummer: 2010/261

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Haushaltssatzung

des Landkreises Potsdam-Mittelmark für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund des § 67 in Verbindung mit § 131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (Gesetz- und Verord- nungsblatt für das Land Brandenburg Teil I, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss des Kreistages vom 24.06.2010 fol- gende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Gesamthaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Ergebnishaushaltmit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 232.257.500 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 238.320.800 EUR

außerordentlichen Erträge auf 550.000 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 880.000 EUR 2. im Finanzhaushaltmit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 241.800.100 EUR

Auszahlungen auf 256.600.400 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 224.621.200 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 237.119.800 EUR Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 17.178.900 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 18.990.300 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 490.300 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

§ 2 Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Inves- titionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnah- men in künftigen Haushaltsjahren wird auf 24.444.900 Euro festgesetzt.

§ 4 Kreisumlage

(1) Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanz- bedarfs - mit Ausnahme der Schulkostenbeiträge nach § 116 in Verbindung mit §§ 100 und 142 des Brandenburgischen Schulgesetzes - wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemäß § 130 Abs. 1 BbgKVerf eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz wird auf einheitlich 41,0 v. H.

der für die Städte und Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen gemäß Brandenburgischem Finanzausgleichsgesetz festgesetzt.

(2) Zur Abgeltung der ungedeckten Ausgaben gemäß § 116 in Verbindung mit §§ 100 und 142 des Brandenburgischen Schulgesetzes, wonach den Schulträgern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen die Schul- kosten für die Schüler, die nicht aus ihrem Wohngebiet zur Schule kommen, vom Landkreis zu erstatten sind sowie für die umlagefähigen Schulkosten, die an entsprechenden Schulen in Kreisträgerschaft entstehen, wird von den kreisangehörigen Entsendegemeinden eine Mehrbelastung zur Kreis- umlage nach § 130 Abs. 3 BbgKVerf erhoben. Der Umlagesatz für die Mehrbelastung wird von den für die Entsendegemeinden geltenden Umla- gegrundlagen wie folgt festgesetzt:

für auf (v. H.) für auf (v. H.)

Stadt Beelitz 1,322064 Gemeinde Schwielowsee 1,974466 Stadt Bad Belzig 3,737382 Gemeinde Seddiner See 2,576930

Gemeinde Groß Gemeinde Stahnsdorf 1,874320

Kreutz (Havel) 3,648000 Stadt Teltow 1,233435 Gemeinde Kleinmachnow 0,844400 Stadt Treuenbrietzen 1,116656 Gemeinde Kloster Lehnin 1,901396 Stadt Werder (Havel) 1,029628 Gemeinde Michendorf 2,041709 Gemeinde Wiesenburg/

Gemeinde Nuthetal 2,349030 Mark 4,206308

Amt Beetzsee Amt Brück

Gemeinde Beetzsee 2,782595 Gemeinde Borkheide 3,214916 Gemeinde Beetzseeheide 2,613877 Gemeinde Borkwalde 4,681919

Stadt Havelsee 3,720828 Stadt Brück 3,407467

Gemeinde Päwesin 2,337434 Gemeinde Golzow 3,682315 Gemeinde Roskow 2,044468 Gemeinde Linthe 0,817550 Gemeinde Planebruch 2,830158

Amt Niemegk Amt Wusterwitz

Gemeinde Mühlenfließ 4,710635 Gemeinde Bensdorf 3,318541 Stadt Niemegk 3,370947 Gemeinde Rosenau 2,767542 Gemeinde Planetal 4,665895 Gemeinde Wusterwitz 3,029485 Gemeinde Rabenstein/

Fläming 3,731185

Amt Ziesar

Gemeinde Buckautal 3,504442 Gemeinde Görzke 4,183962 Gemeinde Gräben 2,483243 Gemeinde Wenzlow 3,372382 Gemeinde Wollin 2,709728

Stadt Ziesar 0,440800

(5)

Es werden damit Aufwendungen für Schulkosten abgegolten. Grundlage der Aufwandsermittlung sind die laufenden Ausgaben des jeweiligen Schulträgers gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Schul- gesetzes, berechnet auf die Schülerzahlen der jeweiligen kreisangehörigen Entsendegemeinden nach der maßgeblichen Schulstatistik vor Beginn des Haushaltsjahres.

(3) Der für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzte Umlagesatz für die Kreis- umlage nach § 3 Abs. 1 sowie der Umlagesatz für die Mehrbelastung zur Kreisumlage nach Abs. 2 gelten gemäß § 69 in Verbindung mit § 131 BbgKVerf über das Haushaltsjahr 2010 hinaus bis zum Erlass der neuen Er- hebungsgrundlagen.

§ 5 Wertgrenzen (1) Außerordentliche Erträge/Aufwendungen

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen als für den Landkreis von wesentlicher finanzieller Bedeu- tung angesehen werden, wird auf 50.000 €festgesetzt.

(2) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Die Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men einzeln darzustellen sind, wird auf 200.000 €festgesetzt. Davon aus- genommen sind Baumaßnahmen, diese sind einzeln darzustellen.

(3) über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen

Auf der Grundlage des § 70 Abs. 1 BbgKVerf werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen als erheblich angesehen und bedürfen vor Inanspruchnahme der Zustimmung des Kreistages:

a) überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ab 1 % des Ansatzes je Budget und Aufwendungs-/Auszahlungsart, jedoch mindestens 10.000 €

b) außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ab 50.000 €je Bud- get und Aufwendungs-/Auszahlungsart

Weiterhin gelten über- und außerplanmäßige Rückzahlungen von Investi- tionszuweisungen ab 50.000 €als erheblich.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen, die durch zweckgebundene zusätzliche Erträge/Einzahlungen bewirkt werden, sind unerheblich, wenn der Eigenanteil unerheblich ist.

Über- und außerplanmäßige nicht zahlungswirksame Aufwendungen gel- ten als unerheblich.

Über unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszah- lungen entscheidet der Kämmerer.

(4) Nachtragssatzung

Als erheblich im Sinne des § 68 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf wird

a) ein entstehender Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis angesehen, der 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen über- steigt

b) eine Erhöhung des ausgewiesenen Fehlbedarfes beim ordentlichen Er- gebnis angesehen, die 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Auf- wendungen übersteigt.

Als erheblich im Sinne des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf werden bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen bzw. Einzelauszah- lungen angesehen, wenn sie 1 % der Gesamtaufwendungen bzw. Gesamt- auszahlungen überschreiten.

§ 6 Budgets (1) gebildete Budgets

Jedes Produkt bildet einen Teilhaushalt. Die Teilhaushalte werden zu Unter- budgets und diese zu Budgets verbunden. Die Unterbudgets werden wie folgt zu 9 Budgets verbunden:

Budget 1 Innerer Service und Zentrale Steuerung

Unterbudget 1.1 Innerer Service und Zentrale Steuerung Unterbudget 1.2 Beteiligungsverwaltung

Unterbudget 1.3 Kreisstraßen Budget 2 Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Unterbudget 2.1 Sicherheit, Ordnung, Verkehr Unterbudget 2.2 ÖPNV

Unterbudget 2.3 Rettungsdienst

Budget 3 Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Unterbudget 3.1 Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz

Budget 4 Recht, Bauen, Vermessung und Kataster

Unterbudget 4.1 Recht, Bauen, Vermessung und Kataster Budget 5 Soziales und Jugend

Unterbudget 5.1 Strategisches und operatives Sozial- controlling

Unterbudget 5.2 Soziales und Wohnen Unterbudget 5.3 Kinder, Jugend und Familie Unterbudget 5.4 Jugendförderplan Unterbudget 5.5 Finanzhilfen für Familien Budget 6 Schule, Gesundheit und Kultur

Unterbudget 6.1 Schülerbeförderung, Kultur und Sport Unterbudget 6.2 Gesundheit

Unterbudget 6.3 Schul- und Gebäudemanagement Budget 7 Verwaltungsleitung

Unterbudget 7.1 Tourismus, Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung

Unterbudget 7.2 Verwaltungsleitung, Kreisorgane Budget 8 MAIA

Unterbudget 8.1 MAIA Budget 9 Allgemeine Finanzen

Unterbudget 9.1 Allgemeine Finanzen

Eine Übersicht über die gebildeten Budgets mit den dazugehörigen Unter- budgets und Produkten ist dem Haushaltsplan beigefügt.

(2) Deckungsfähigkeit

Alle Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig de- ckungsfähig soweit haushaltsrechtliche Vorschriften dies nicht ausschlie- ßen oder keine anderen Festlegungen in dieser Satzung getroffen werden.

Das Gleiche gilt für die dazugehörigen Auszahlungen.

Der Ausgleich der Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszuführen, wenn innerhalb des Unterbudgets nicht ausgeglichen werden kann.

(6)

(3) Ausnahmen von der Deckungsfähigkeit

Ausgenommen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit eines Budgets sind:

a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Personalaufwendungen), die vom FD Personal- und Organisationsverwaltung zentral bewirt- schaftet werden,

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige ordent- liche Aufwendungen (Sachaufwendungen) und Aufwendungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen, die vom FD Schul- und Gebäude- management zentral bewirtschaftet werden,

c) Auszahlungen für GWG, die vom FD Schul- und Gebäudemanagement zentral bewirtschaftet werden,

d) nicht zahlungswirksame Aufwendungen

e) Aufwendungen bzw. Auszahlungen aufgrund zweckgebundener Erträ- ge bzw. Einzahlungen

Für die o. g. Personalaufwendungen, Sachaufwendungen, Bauunterhal- tungsaufwendungen und Auszahlungen für GWG werden jeweils budget- übergreifende Deckungsringe festgelegt. Dies gilt ebenso für die Aufwen- dungen aus Abschreibungen.

Die als zweckgebunden erklärten Erträge/Einzahlungen und Aufwendun- gen/Auszahlungen werden durch Vermerk gekennzeichnet.

(4) Investitionsauszahlungen

Auszahlungen für Baumaßnahmen sind von der Deckungsfähigkeit des Budgets ausgenommen.

Innerhalb eines Budgets sind

a) Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen für Investitionen Drit- ter gegenseitig deckungsfähig

b) Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegen- ständen und übrigem Sachanlagevermögen sowie sonstigen Auszah- lungen aus Investitionstätigkeit gegenseitig deckungsfähig

c) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden gegenseitig deckungsfähig

d) Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagevermögen gegenseitig deckungsfähig

Der Ausgleich der Investitionsmehrauszahlungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszuführen, wenn innerhalb des Unterbudgets nicht ausge- glichen werden kann.

(5) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind gegenseitig deckungsfähig.

Bad Belzig, den 24.06.2010 Blasig

Landrat

Die Haushaltssatzung 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt während der Dienststunden im Landratsamt Potsdam-Mittelmark in Bad Belzig, Pa- pendorfer Weg, Zi. 308 zur Einsicht für Jeden aus.

Bekanntmachungsanordnung

Die „Zweite Satzung zur Änderung der ,Satzung über Aufwandsentschädi- gungen für die Kreistagsabgeordneten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungssatzung) vom 05.12.2008‘“ vom 24.06.2010 wird im amtlichen Verkündungs-blatt, dem Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, öffentlich bekannt gemacht.

Bad Belzig, den 24.06.2010 Blasig

Landrat - DS -

Zweite Satzung zur Änderung der

„Satzung über Aufwands- entschädigungen für die Kreistags-

abgeordneten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungssatzung)

vom 05.12.2008“

Vom 24.06.2010

Auf Grundlage des § 131 Abs. 1 i. V. m. §§ 3, 30 Abs. 3 und 4 der Kommu- nalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf, Art. 1 des Kommunal- rechtsreformgesetzes vom 18.12.2007, Bbg. GVBl. I 2007, 286 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (Bbg. GVBl. I 2008, 202 ff) hat der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf seiner Sitzung am 24.06.2010 die folgende Satzung beschlossen:

Art. 1

Die „Satzung über Aufwandsentschädigungen für die Kreistagsabgeordne- ten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse (Entschädigungs- satzung) vom 05.12.2008“ (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittel- mark Nr. 14/2008 vom 30.12.2008, S. 7 f), zuletzt geändert durch die „Ers- te Satzung zur Änderung der ‚Satzung über Aufwandsentschädigungen für die Kreistagsabgeordneten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Aus- schüsse (Entschädigungssatzung) vom 05.12.2008' vom 17.08.2009“

(Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 07/2009 vom 27.07.2009, S. 2 f, wird wie folgt geändert:

1.

Der Name der Satzung wird wie folgt gefasst: „Satzung über Aufwands- entschädigungen für die Kreistagsabgeordneten, die ehrenamtlichen Mit- glieder der Ausschüsse sowie für Bedienstete der Kreisverwaltung (Ent- schädigungssatzung)“.

2.

In § 2 Abs. (5) wird im 2. Satz das Wort „zusätzliche“ ersetzt durch „zu- sätzliches“.

3.

In § 2 Abs. (5) wird hinter dem 2. Satz ein 3. Satz neu eingefügt:

„Gleiches gilt, sofern nicht § 1 Abs. (5) zur Anwendung gelangt, für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Kreistages für die Sitzungsleitung des Kreistages.“

(7)

4.

Dem § 4 wird folgender Absatz (5) angefügt:

„(5) Abs. (4) Sätze 1 und 2 i. V. m. Abs. (3) finden entsprechende Anwen- dung für Kreistagsabgeordnete, die an Verbandsversammlungen der Was- ser- und Bodenverbände im Land Brandenburg teilnehmen.“

5.

Die Überschrift des § 6 wird wie folgt neu gefasst: „Aufwandsentschädi- gungen für Vertreter des Landkreises in wirtschaftlichen Unternehmen und Verpflichtung zur persönlichen Integrität“.

6.

In § 6 Abs. (1) wird hinter „Abgeordnete“ eingefügt: „und sachkundige Dritte“.

7.

In § 6 Abs. (1) wird hinter „tätig sind,“ eingefügt: „sowie Bedienstete der Kreisverwaltung einschließlich der Wahlbeamten“.

8.

In § 6 Abs. (1) wird folgender 2. Satz aufgenommen: „Sie sind verpflichtet, die Höhe der ihnen gewährten Aufwandsentschädigung umgehend nach Aufnahme der Aufsichtstätigkeit dem Kreistagsbüro anzuzeigen.“

9.

In § 6 Abs. (2) wird der Begriff „Vergütung“ durch „Aufwandsentschädi- gung“ ersetzt.

10.

In § 6 Abs. (2) wird die Zahl „150“ durch „250“ ersetzt.

11.

In § 6 Abs. (2) wird hinter „§ 3 dieser Satzung und“ das Wort „zuzüglich“

eingefügt.

12.

In § 6 Abs. (2) werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt: „Im Falle von pri- vaten Kreditinstituten (Banken, Genossenschaftsbanken) ist eine Auf- wandsentschädigung von bis zu 1.000 €pro Sitzung angemessen. Darüber hinausgehende Beträge stehen dem Landkreis zu.“

13.

Hinter § 6 Abs. (2) wird folgender Abs. (3) neu eingefügt:

„Sofern die Aufwandsentschädigungsregelung des wirtschaftlichen Unter- nehmens keine gesonderte Erstattung von Fahrtkosten vorsieht, gelten diese als über die Aufwandsentschädigung erstattet.“

14.

Hinter dem neuen Abs. (3) des § 6 wird folgender Abs. (4) neu eingefügt:

„Vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit gemäß Abs. (1) haben die Abgeordneten und Bediensteten eine Erklärung über ihre persönliche Integrität abzuge- ben. Mit dieser Erklärung bestätigen die Abgeordneten und Bediensteten, dass sie ihre Aufsichtstätigkeit im Interesse und zum Wohle des Unterneh- mens ausüben, dass sie

a) keine unangemessene Bewirtung durch das beaufsichtigte Unterneh- men in Anspruch nehmen werden;

b) nicht an von dem beaufsichtigten Unternehmen organisierten Veran- staltungen auf Kosten des Unternehmens teilnehmen werden, wenn diese Veranstaltungen in keinem Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens stehen;

c) im Unternehmen im Rahmen ihrer Aufsicht darauf drängen werden, dass Bewirtungen oder Veranstaltungen im Sinne der lit. a) und b) unterbleiben.“

15.

Hinter dem neuen Abs. (4) des § 6 wird folgender Abs. (5) neu eingefügt:

„Eine angemessene Bewirtung im Sinne von Abs. (4) lit. a) ist das Anbieten von Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränken und Gebäck. Angemessen ist der Verzehr am kalten Büfett sowie - unter Beachtung der nachfolgenden Re- gelungen - die Einnahme einer warmen Mahlzeit. Nicht angemessen ist die Einnahme einer warmen Mahlzeit in einem auswärtigen Restaurant auf Kosten des beaufsichtigten Unternehmens, wenn der preisliche Rahmen deutlich über dem liegt, was der Abgeordnete bzw. Bedienstete selbst im privaten Bereich ausgeben würde.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Art. 3

Der Landrat wird ermächtigt, die Entschädigungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark in der ab Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fas- sung neu bekannt zu machen.

Bad Belzig, den 24.06.2010 Blasig

Landrat - DS -

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Oberjünne.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch gewässerkundliche Messanlagen benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Oberjünne, Flur 5, Flurstück 76 und 106 Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzflächen um die Grundwassermessstellen:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

5 76 188 3741 3680 3 6 Messstelle mit Ober- und Unterpegel; Messstellen stehen einzeln;

3741 3681 3 Messstellen stehen grenzlastig zum Flurstück 106, so dass unter

5 106 307 3741 3680 1 2 Berücksichtigung des Schutzstreifens von einem Meter beide

3741 3681 1 Flurstücke zu belasten sind

(8)

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Oberjünne durch das Landesumweltamt Branden- burg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Krahne.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Krahne, Flur 3, Flurstück 38/2

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

3 38/2 803 3641 3850 4 4 Messstelle mit Ober- und Unterpegel

3641 3851

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla- gen in der Gemarkung Krahne durch das Landesumweltamt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Golzow und Oberjünne.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini- gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch gewässerkundliche Messanlagen benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Golzow, Flur 6, Flurstück 140 und 139 Gemarkung Oberjünne, Flur 6, Flurstück 255

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzflächen um die Grundwassermessstellen:

Gemarkung: Golzow Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen

stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

6 140 111 5873300 35 35 Die Pegelanlage befindet sich auf dem Flurstück 140, Flur 6,

6 139 1213 5873300 1 1 Gemarkung Golzow, wobei sich einige Teile der Anlage auch auf

die Flurstücke 139, 177, Flur 6, Gemarkung Golzow und Flurstück 255,

(9)

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

Flur 6, Gemarkung Oberjünne erstrecken. Alle Flurstücke wären zu belasten. Flurstück 117 wird nicht belastet weil es ein Gewässer im Sinne des § 9 Abs. 2 GBBerG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 VerkFl-BerG ist.

Gemarkung: Oberjünne Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen

stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

6 255 11 5873300 6 6 Siehe Gemarkung Golzow

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Golzow und Oberjünne durch das Landesumwelt- amt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Rädigke.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Rädigke, Flur 3, Flurstück 317

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

3 317 67 5873401 14 14 Die Pegelanlage befindet sich auf dem Flurstück 317, wobei sich einige Teile der Anlage auch auf das Flurstück 177 erstrecken (siehe Anlage 4). Beide Flurstücke wären unter Berücksichtigung des Schutzstreifens zu belasten. Flurstück 177 wird nicht belastet weil es ein Gewässer im Sinne des § 9 Abs. 2 GBBerG in Verbindung mit

§ 2 Abs. 2 VerkFlBerG ist.

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla- gen in der Gemarkung Rädigke durch das Landesumweltamt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

(10)

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Bensdorf.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch gewässerkundliche Messanlagen benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Bensdorf, Flur 2, Flurstück 47/13 Gemarkung Bensdorf, Flur 16, 38/2

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzflächen um die Grundwassermessstellen:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

2 47/13 69 3540 6383 4 4

16 38/2 659 3539 6712 4 4 Messstelle mit Ober- und Unterpegel

3539 6713

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Bensdorf durch das Landesumweltamt Branden- burg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Briest.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch gewässerkundliche Mess- anlagen benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Briest, Flur 1, Flurstück 23

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellten Schutzflächen um die Grundwassermessstellen:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

1 23 242 3540 6361 4 8 Messstelle mit Ober- und Unterpegel, Messstellen stehen einzeln

3540 6362 4

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla- gen in der Gemarkung Briest durch das Landesumweltamt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

(11)

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Butzow.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Butzow, Flur 1, Flurstück 276 und 100

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzflächen um die Grundwassermessstelle:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

1 276 138 3541 6173 2 2 Messstelle liegt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 276 1 100 127 3541 6173 2 2 und 100, so dass unter Berücksichtigung des kreisförmigen Schutz-

streifens von einem Meter beide Flurstücke zu belasten sind.

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla- gen in der Gemarkung Butzow durch das Landesumweltamt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Radewege.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini- gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch gewässerkundliche Messanlagen benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Radewege, Flur 6, Flurstück 112 Gemarkung Radewege, Flur 7, Flurstück 157 und 164 Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzflächen um die Grundwassermess- stellen:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

6 112 694 3541 6178 4 4 Messstelle mit Ober- und Unterpegel

3541 6179

7 157 703 3541 6180 2 2 Messstelle liegt grenzlastig zum Flustück 164, so dass unter Berück- 7 164 19 3541 6180 2 2 sichtigung des kreisförmigen Schutzstreifens von einem Meter beide

Flurstücke zu belasten sind.

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Radewege durch das Landesumweltamt Branden- burg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

(12)

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Rietz b. Lehnin.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Rietz, b. Lehnin, Flur 2, Flurstück 157

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flurstück GB-Blattnummer Messstellennummer Schutzfläche je MS (m2) Fläche gesamt (m2)

2 157 84 3641 2784 4 4

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Rietz b. Lehnin durch das Landesumweltamt Bran- denburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Schmergow.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Schmergow, Flur 3, Flurstück 22

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flurstück GB-Blattnummer Messstellennummer Schutzfläche je MS (m2) Fläche gesamt (m2)

3 22 14 3543 2435 4 4

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Schmergow durch das Landesumweltamt Branden- burg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

(13)

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Nudow.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch gewässerkundliche Messanlagen benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Nudow, Flur 5, Flurstück 12 und 238

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

5 12 452 3644 1946 2 2 Messstelle ist grenzlastig zum Flurstück 238, so dass unter Berück- 5 238 493 3644 1946 2 2 sichtigung des Schutzstreifens von einem Meter beide Flurstücke zu

belasten sind Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung

entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla- gen in der Gemarkung Nudow durch das Landesumweltamt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Neuseddin.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch gewässerkundliche Messanlagen benutzte Flurstücke in der:

Gemarkung Neuseddin, Flur 2, Flurstück 57/2, 498 und 479 Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzflächen um die Grundwassermessstellen:

Flur Flur- GB-Blatt- Messstellen- Schutzfläche Fläche gesamt Bemerkungen stück nummer nummer je MS (m2) (m2)

2 57/2 173 3743 1851 4 4

2 498 6 3743 2240 2 2 Messstelle liegt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 2 479 173 3743 2240 2 2 498 und 479, so dass unter Berücksichtigung des Schutzstreifens von

einem Meter beide Flurstücke zu belasten sind.

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Neuseddin durch das Landesumweltamt Branden- burg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

(14)

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Rieben.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Rieben, Flur 4, Flurstück 63

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flurstück GB-Blattnummer Messstellennummer Schutzfläche je MS (m2) Fläche gesamt (m2)

4 63 545 3844 1774 4 4

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla- gen in der Gemarkung Rieben durch das Landesumweltamt Brandenburg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für ein Grundstück in der Gemarkung Saarmund.

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-

gung zugunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Regionalabteilung West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam vor.

Betroffen von diesem Antrag ist folgendes durch eine gewässerkundliche Messanlage benutzte Flurstück in der:

Gemarkung Saarmund, Flur 5, Flurstück 5/2

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf nachfolgend dargestellte Schutzfläche um die Grundwassermessstelle:

Flur Flurstück GB-Blattnummer Messstellennummer Schutzfläche je MS (m2) Fläche gesamt (m2)

5 5/2 1152 3644 1935 4 4

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasser, Abfall, Boden, untere Was- serbehörde (UWB), Papendorfer Weg 1, Zimmer 115, während der öffent- lichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBL. I, S. 2182 bis 2192) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vor- schriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungs- verordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung gewässerkundlicher Anla-

gen in der Gemarkung Saarmund durch das Landesumweltamt Branden- burg.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 1 in 14806 Bad Belzig zu erheben.

Bad Belzig, den 28.06.2010 Untere Wasserbehörde

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