• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.19, Heft 07

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.19, Heft 07"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 19 Bad Belzig 25. Juli 2012 Nummer 7

Impressum

Herausgeber:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Landrat

14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 € Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

am 21. Juni 2012 S. 1

Fortführung des Liegenschaftskatasters

• Zerlegung örtlich getrennt liegender Flurstücksteile S. 4 Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben

• Grundwasserentnahme für die Beregnung von Marktfrüchten und Gartenbaukulturen in der Gemarkung Elsholz S. 5 Bekanntmachung des Landrates des Landkreises

Potsdam-Mittelmark als Allgemeine untere Landesbehörde, Kommunalaufsichtsbehörde

• Bekanntmachungsanordnung und Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasser- zweckverbandes „Nieplitz“ vom 04. Mai 2011 S. 5 Wasserversorgungsverband „Hoher Fläming“

• Beschlussnummer 01-05/2012 der Verbandsversammlung am 30.5.2012

- Wahl Betriebsleiter - S. 6

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Beratungszentren des Landkreises Potsdam- Mittelmark

• Allgemeine soziale

Beratung S. 7

Wohnraumberatung des Landkreises

Potsdam-Mittelmark S. 8 Deutsche Rentenversiche- rung – Aktuelles

Vortragsprogramm S. 8 Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Koordination für Freiwilli- genarbeit & Bürgerenga- gement PM und Koordination für das Netzwerk ambulanter

sozialer Dienste PM S. 9 Bericht über die

Zentrale Veranstaltung zur Seniorenwoche in

Potsdam-Mittelmark S. 9 Betreuungsverein des

Diakonischen Werks

Beschlüsse des Kreistages

Potsdam-Mittelmark am 21. Juni 2012

Umbesetzung Ausschuss für Bildung und Kultur Beschluss Nummer: 2012/513

Beschluss Der Kreistag beruft

– Herrn Andreas Gronemeier als sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Bildung und Kultur ab und

– Frau Sabine Haug als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Bildung und Kultur.

Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

Beschluss Nummer: 2012/492 Beschluss

Der Kreistag beschließt beiliegende Zuständigkeitsordnung für die freiwil- ligen Ausschüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark.

Gerechte Bezahlung der Lehrkräfte in der Kreismusikschule Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/507

Beschlussvorschlag:

1. Das Personal ist sofort und in Zukunft nach Tarif TvöD zu bezahlen.

2. Die arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte (mit mehr als 15 Unterrichts- stunden und mit weniger Stunden, die kein weiteres Einkommen haben) werden eingestellt oder für alle Honorarkräfte wird ein Tarifvertrag gemäß § 12a TGV abgeschlossen der u. a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten soll:

– Orientierung der Honorare an den Tarifentwicklungen (TvöD) – Ausgleichszahlungen im Krankheitsfall

– Mutterschutz – Altersvorsorge

– Mindestbeschäftigungsumfang

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in den Ausschuss für Innere Verwaltung und den Ausschuss für Bildung und Kultur ver- wiesen.

Öffentliche Bekanntmachung

Brandenburg an der Havel

sucht im Landkreis Potsdam- Mittelmark ehrenamtliche

Betreuer S. 10

Blutspendetermine S. 12

(2)

Änderungsantrag zur DS 2012/487 - Leitbild PM 2022 Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/512

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, folgende Ergänzung auf der Seite 15 unter dem Titel

„Herausragend, qualifiziert und flexibel. Potsdam-Mittelmark. Ein Land- kreis gut ausgebildeter Fachkräfte“ im 2. Absatz nach dem 2. Satz in der 6. Zeile, endend mit „ … bei der Fachkräftegewinnung punkten.“ einzu- fügen:

Der Landkreis geht mit der gerechten Bezahlung der Arbeit als Vor- bild voran.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

(einige Ja-Stimmen, einige Stimm- enthaltungen)

Leitbild PM 2022

Beschluss Nummer: 2012/487 Beschluss

Der Kreistag beschließt das Leitbild „PM 2022“ als Grundlage der strate- gischen Planung zur Kreisentwicklung.

Überplanmäßige Transferaufwendungen im übrigen Öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) für die Havelbus Verkehrsgesell- schaft in Höhe von 3.932.663,57 €

Beschluss Nummer: 2012/488 Beschluss

1. Der Kreistag beschließt für das Haushaltsjahr 2011 mit einer überplan- mäßigen Aufwendung in Höhe von 1.629.896,90 €, das negative Tei- lungsrechnungsergebnis der HVG 2011 für den Landkreis Potsdam- Mittelmark auszugleichen.

2. Der Kreistag beschließt für das Haushaltsjahr 2012 eine überplan- mäßige Aufwendung in Höhe von 2.302.766,67 €zur Sicherung des üÖPNV im Zuständigkeitsbereich der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG).

Radwegekonzeption 2012 - 2016

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/510 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

1. Der Landrat wird beauftragt, die Verbesserungsmöglichkeiten für den Alltagsradverkehr ortskonkreter aufzuzeigen.

2. Der Landrat wird beauftragt, dem Alltagsverkehr in der Radwege- verkehrskonzeption Priorität einzuräumen und mit den Kommunen und den verschiedenen Verkehrsträgern konkrete Vorhaben für die Ver- besserung der Bedingungen zur

– Erreichbarkeit der Schulen auf sicheren Radwegen für den Schul- unterricht und zur Wahrnehmung der außerschulischen Angebote – Verknüpfung mit den anderen öffentlichen Verkehrsträgern für den Alltagsradverkehr einschließlich sichere Unterstellmöglichkeiten – Mitnahme von Fahrrädern in den öffentlichen Verkehrsträgern – Erreichbarkeit der Angebote in den Mittelzentren aus den umlie-

genden Orten zu vereinbaren.

3. Die Verbesserung des Alltagsradverkehrs (Berufs-/Schul-/Einkaufs-/

Dienstleistungsverkehr) ist zu einem Schwerpunkt der Vergabe der Mittel aus dem KEB zu machen, da der Kreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf eine bessere Nutzbarkeit der Angebote der öffent- lichen Daseinsvorsorge und die Lebensfähigkeit der kleinen Orte hin- wirken muss.

4. Der Instandsetzung der Radwege ist der Vorrang vor dem Neubau zu gewähren. (ausgenommen Lückenschluss)

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

(einige Ja-Stimmen, einige wenige Stimmenthaltungen

Radwegekonzeption 2012 - 2016 des Landkreises Potsdam-Mittel- mark

Beschluss Nummer: 2012/490 Beschluss

1. Der Kreistag beschließt die Radwegekonzeption 2012-2016 für den Landkreis Potsdam-Mittelmark.

2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Hauhaltsmittel mit der mittelfristigen Umsetzung des Rad- wegekonzeptes. Eigene Baumaßnahmen des LK PM sind als Projekt zu planen und dem Kreistag jeweils zu Beschlussfassung vorzulegen.

3. Der Bau von Radwegen hat im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde zu erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die Radwege nach Fertigstellung ins Eigentum der jeweiligen Gemeinde übergehen und dass die Unterhaltung von der Gemeinde übernommen wird.

4. Dieses Konzept ist in einem zweijährigen Turnus zu aktualisieren.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen, die gemäß

§ 3 Haushaltssatzung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze und die der Kämmerer für das Haushaltsjahr 2011 genehmigt

Beschluss-Nummer: 2012/495

Der Kreistag nimmt die in der Anlage aufgeführten über- bzw. außerplan- mäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen, die der Kämmerei für das Haus- haltsjahr 2011 genehmigt hat, zur Kenntnis.

Strategiebeschluss 2013/2014

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/503 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis bekennt sich zu einer gerechten Entlohnung bei der Vergabe von Leistungen. Die Kreisverwaltung wird deshalb für alle Vergaben min- destens die jeweils geltenden Kriterien zur Entlohnung nach dem Bran- denburgischen Vergabegesetz anwenden. Für Leistungen, die formal nicht oder noch nicht unter diese gesetzliche Regelung fallen, wird die Kreis- verwaltung nach Möglichkeit dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten auch mindestens so entlohnt werden, wie es nach dem Vergabegesetz vor- gesehen ist. Über Ausnahmen ist der Kreisausschuss zu informieren.

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

Strategiebeschluss 2013/2014

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/504 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

Mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 wird die Stelle einer/eines Integra- tionsbeauftragten im Umfang einer Vollzeitstelle eingerichtet.

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

(3)

Strategiebeschluss 2013/2014

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/505 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, die Darstellung des Landkreises im Internet genauer auf die verschiedenen Bedürfnisse auszurichten

a) als Informationsmedium der Verwaltung für die Bürger, kommunalen Verantwortungsträger, Abgeordnete, das auch schrittweise als Diskus- sionsmedium für die Bürgerbeteiligung ausgebaut wird, und b) für die Vermarktung der Angebote des Kreises in Kultur, Tourismus,

Wirtschaft.

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

Strategiebeschluss 2013/2014

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/506 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, Vorschläge zur Ausrichtung der Wirtschafts- förderung unter Einbeziehung der Kapazitäten der TZT und TGZ auf die vier Planungsregionen vorzulegen. Dabei ist u. a. eine personenkonkrete Bin- dung an die Planungsregionen anzustreben.

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

Strategiebeschluss 2013/2014

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/508 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

Die Wartelisten für Jugendliche und Kinder an der Kreismusikschule sollen maximal 2 % (oder 50 Kinder und Jugendliche) der Kinder und Jugend- lichen entsprechen, die Unterricht erhalten.

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

Strategiebeschluss 2013/2014

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/509 (Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.)

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, die Erfahrungen aus dem Projekt „ÖPNV TKS“

in Vorbereitung auf den Haushalt 2013 rechtzeitig dem Kreistag zur Bera- tung vorzulegen, damit die notwendigen Mittel für die weitere Entwick- lung im Haushalt 2013 eingestellt werden.

Der Landrat wird beauftragt, Schlussfolgerungen aus dem Projekt TKS für die Verbesserung des ÖPNV in anderen Regionen des Kreises vorzuschla- gen.

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

Änderungsantrag zur DS 2012/497

Beschlussvorschlags-Nummer: 2012/511 – Strategiebeschluss 2013/2014 Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, unter dem Punkt II. Finanzstrategische Ziele im Abschnitt Auftrag zur Haushaltsplanung 2013/14 nach dem Absatz 3,

endend mit „…auch den Bereich der freiwilligen Leistungen“ folgenden neuen Absatz einzufügen:

„Das Kreisentwicklungsbudget wird für die Jahre 2013/14 mit einer Summe von jeweils einer Mio. Euro ausgestattet.“

Vorlage wurde mit Zustimmung des Einreichers in die zuständige Ausschüsse verwiesen.

Strategiebeschluss 2013/2014 Beschluss Nummer: 2012/497 Beschluss

Die Aufstellung des Haushaltsplanes 2013/2014 soll unter Beachtung fol- gender Vorgaben erfolgen:

I.) Fortschreibung Strategieprogramm

Das Strategieprogramm 2012 soll überarbeitet und für die Haushaltsjahre 2013/2014 fortgeschrieben werden. Zukünftig werden die Ziele des neuen Leitbildes PM 2022 (vgl. Kreistagsvorlage 2012/487) dem Strategie- programm vorangestellt. Diese Zielstruktur bildet die Grundlage für die inhaltliche Gliederung des überarbeiteten Strategieprogramms und löst die bisherige Gliederung nach Produktbereichen ab.

Die Maßnahmen des Strategieprogramms 2012 werden in das Programm 2013/14 unter Berücksichtigung der Ziele des neuen Leitbildes übernom- men.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der operativen Haushalts- planung die Leitziele mit entsprechenden Maßnahmen zu konkretisieren.

Das daraus entstehende Strategieprogramm 2013/2014 wird dem Kreistag zusammen mit dem Haushaltsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Berücksichtigt werden sollen dabei die Ergebnisse aus der Strategietagung mit dem Kreistag vom 26.04.2012.

II.) Finanzstrategische Ziele Ausgangssituation:

Die Ertragssituation in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 hat sich gegenüber dem jeweiligen Planansatz insbesondere im Bereich der allge- meinen Finanzen (Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen) spürbar verbessert.

Der Aufwand für soziale Transferleistungen hat sich in einigen Teilberei- chen, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft, stabilisiert. Außerdem zeigen die in den letzten Jahren ergriffenen Haushaltskonsolidierungs- maßnahmen spürbare Wirkungen. So wird es voraussichtlich möglich sein, das Haushaltsjahr 2011 mit einem deutlich geringeren Defizit als den geplanten -11,7 Mio.€abzuschließen.

Das Haushaltsjahr 2012 wurde mit einem ausgeglichenen Haushalt geplant.

Jedoch zeichnen sich derzeit in einigen Positionen Aufwandssteigerungen ab. So werden sich der Zuschussbedarf für ÖPNV-Leistungen voraussicht- lich um ca. 2,3 Mio.€; der Aufwand für die Kita-Finanzierung wegen stei- gende Betreuungsquoten um ca. 1,5 Mio.€sowie die Interventionsleis- tungen im Bereich Hilfe zur Erziehung um ca. 0,5 Mio.€erhöhen.

Die mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2015 weist im ordentlichen Jah- resergebnis noch Defizitbeträge von jährlich zwischen -2,7 und -4,3 Milli- onen aus. Darüber hinaus ist bereits heute von zusätzlichen Belastungen in Höhe von jährlich 3,5 bis 3,7 Mio.€auszugehen (Erhöhung Zuschuss ÖPNV und Kita-Finanzierung wegen Tarifsteigerungen Personal).

Auch einige andere Rahmenbedingungen werden sich zu ungunsten des Landkreises entwickeln:

Die Zuweisungen des Landes für investive Maßnahmen werden jährlich weiter reduziert. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II bis 2020 werden die daraus gespeisten investiven Schlüsselzuweisungen schrittweise kom-

(4)

plett abgeschmolzen. Darüber hinaus müssen wir derzeit davon ausgehen, dass Förderquoten des Landes (z.B. für den Bau von Kreisstraßen von der- zeit noch 75%) mittelfristig verringert werden.

Das Land Brandenburg speist eine Reihe seiner Zuweisungen an die Kom- munen aus den Erträgen des Länderfinanzausgleichs. Dieser läuft jedoch zum Jahr 2020 aus und wird danach neu verhandelt. Mit Blick auf die aktuelle politische Diskussion zu diesem Thema ist derzeit davon auszuge- hen, dass das Land Brandenburg eher geringere Zuweisungsbeträge aus dem Länderfinanzausgleich als bisher erhalten wird. Für die kommunale Ebene bedeutet dies, dass das Land seine Zuweisungen an die Kreise und Gemeinden entsprechend kürzen wird.

Auftrag zur Haushaltsplanung 2013/14:

Für die Jahre 2013/14 soll ein Doppelhaushalt aufgestellt werden.

Ziel ist es, die derzeit konjunkturbedingt gute Ertragslage bei den allgemei- nen Finanzen sowie die relativ stabile Aufwandssituation bei den sozialen Transferleistungen konsequent dafür zu nutzen, für die nächsten Haus- haltsjahre einen Ausgleich im Ergebnishaushalt bzw. im Ergebnisplan zu erreichen.

Die Kreisverwaltung soll dafür in den Jahren 2013 - 2016 in allen Aufga- benbereichen unter Durchführung einer stetigen Aufgabenkritik Effizienz- steigerungen mit Hilfe moderner Managementmethoden fortsetzen. Dies betrifft auch den Bereich der freiwilligen Leistungen.

Die Investitionstätigkeit des Landkreises wirkt sich unmittelbar auf den Finanzhaushalt und mittelbar (über den Aufwand für Abschreibungen, Unterhaltungsaufwand sowie möglicher Kreditzinsbelastungen) auf den Ergebnishaushalt aus. Investitionen sollen vorrangig nur dort geplant und durchgeführt werden, wo sie unabweisbar sind oder zu nachhaltigen Effi- zienzsteigerungen führen.

Ziel ist es, das Gesamtinvestitionsvolumen des Landkreises über die Vor- gabe eines bestimmten jährlichen Investitionsbudgets zu begrenzen, um weiterhin die zukünftigen Investitionen ohne die Aufnahme von Investi- tionskrediten zu finanzieren.

Mit Blick auf die sinkenden investiven Schlüsselzuweisungen ist es notwen- dig, die Investitionstätigkeit der Leistungsfähigkeit des Landkreises anzu- passen. Derzeit geht die Kreisverwaltung davon aus, dass ein durch- schnittliches Investitionsbudget von 6 Mio.€(Zuschuss Allgemeine Finan- zen) auch bei sinkenden Einnahmen jährlich realisierbar ist. Danach bemisst sich das Investitionsbudget bis 2014 auf jährlich 8 Mio.€, in 2015 auf 7 Mio.€, in 2016 auf 6 Mio.€und ab 2017 – 2020 auf jährlich 5 Mio.€, die als Zuschuss aus den allgemeinen Finanzen zu decken sind. Dieses Volumen kann durch die Vereinnahmung von Fördermitteln (z.B. Land, Bund, EU) erhöht werden.

Die Kreisverwaltung wird die Investitionsplanung für die Jahre 2013 - 2020 entsprechend des o.g. Investitionsbudgets anpassen und jährlich über- prüfen.

Verkauf des Grundstücks Klosterstraße 28 in Brandenburg an der Havel

Beschluss Nummer: 2012/499 Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Veräußerung der Flurstücke 83 und 84 der Flur 28 in der Gemarkung Brandenburg mit einer Gesamtfläche von 3.109 m2(Grundbuch von Brandenburg, Blatt 15511) vorzunehmen.

Öffentliche Bekanntmachung über die Fortführung des Liegenschafts-

katasters – Zerlegung örtlich getrennt liegender Flurstücksteile

Gemäß § 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 08], S.166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 17]), sind die qualitativen und technischen Anforderungen an die Gewinnung und Verarbeitung von Geo- informationen so festzulegen, dass ein einfacher Zugang und Austausch sowie eine breite Nutzung möglich sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in nationalen und internationalen Normen und Stan- dards sind einzuhalten.

Örtlich getrennt liegende Flurstücksteile, die bisher durch einen Zugehö- rigkeitshaken gekennzeichnet wurden, sind zu zerlegen.

Die durch einen Zugehörigkeitshaken gekennzeichneten Flurstücke in den nachfolgend aufgeführten Fluren wurden in einzelne Flurstücke zerlegt.

Hierbei wird von Amts wegen für jedes Flurstücksteil ein neues Flurstück mit eigener Flurstücksnummer gebildet. Die bestehenden eigentumsrecht- lichen Verhältnisse ändern sich nicht.

Bergholz-Rehbrücke Bergholz-Rehbrücke 2

Bergholz-Rehbrücke Bergholz-Rehbrücke 3

Bergholz-Rehbrücke Bergholz-Rehbrücke 6

Bergholz-Rehbrücke Bergholz-Rehbrücke 7

Bergholz-Rehbrücke Bergholz-Rehbrücke 8

Bergholz-Rehbrücke Bergholz-Rehbrücke 9

Bochow Bochow 2

Stadt Werder/Havel Glindow 7

Seddiner See Kähnsdorf 1

Seddiner See Kähnsdorf 2

Kleinmachnow Kleinmachnow 9

Langerwisch Langerwisch 10

Kloster Lehnin Lehnin 5

Kloster Lehnin Lehnin 6

Kloster Lehnin Lehnin 8

Nudow Nudow 1

Nudow Nudow 2

Nudow Nudow 3

Nudow Nudow 4

Philippsthal Philippsthal 1

Philippsthal Philippsthal 2

Saarmund Saarmund 7

Saarmund Saarmund 8

Seddiner See Seddin 2

Stahnsdorf Stahnsdorf 1

Stahnsdorf Stahnsdorf 5

Stahnsdorf Stahnsdorf 6

Stadt Teltow Teltow 8

Stadt Teltow Teltow 12

Stadt Teltow Teltow 16

Werder/Havel Werder/Havel 27

Wildenbruch Wildenbruch 2

Wildenbruch Wildenbruch 4

Wilhelmshorst Wilhelmshorst 2

Stadt Beelitz Wittbrietzen 8

Stadt Beelitz Wittbrietzen 9

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Fachdienst Kataster und Vermessung

(5)

Diese Fortführungen des Liegenschaftskatasters werden gemäß § 17 Abs. 2 und 3 BbgVermG durch Offenlegung bekanntgegeben.

Die Offenlegung erfolgt im Fachdienst Kataster und Vermessung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, 14513 Teltow, Potsdamer Str. 18A, in der Zeit vom 31.07.2012 bis 31.08.2012während der Sprechzeit Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch auf dem Bildschirm einzusehen. Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeit ist nach telefonischer Terminvereinbarung (03328 / 318-233) möglich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Kataster- und Vermessung, 14513 Teltow, Potsdamer Str. 18A schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde des- sen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Mroß

Teamleiter Geobasisdaten und Vermessung

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben - Grundwasserentnahme für die

Beregnung von Marktfrüchten und Gartenbaukulturen in der Gemarkung Elsholz -

Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 3 a UVPG

Mit Antrag vom 02.02.2012 beantragte die Spargelhof Elsholz GbR gemäß

§ 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Beregnung von Gartenbaukulturen und Marktfrüchten in der Gemarkung Elsholz, Flur 1. Die jährliche Grundwasser- entnahme beläuft sich auf 53.000 m3.

Aufgrund der Entnahmemenge war für das geplante Vorhaben vor Ertei- lung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 3c UVPG gemäß Ziffer 13.3.3 der Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden Antrags- unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.:

033841/91105) während der Dienststunden im Landkreis Potsdam-Mittel- mark, FD Wasser/Abfall/Boden, untere Wasserbehörde, mit Sitz in 14806 Bad Belzig, Papendorfer Weg eingesehen werden.

Die Untere Wasserbehörde wird über den Antrag entsprechend den recht- lichen Vorschriften entscheiden.

Rechtsgrundlagen

UVPG: In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212 WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 2 Absatz 67 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist

Bad Belzig, den 21.06.2012 Untere Wasserbehörde

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde,

Kommunalaufsichtsbehörde

Betrifft: Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich an, dass nachstehende „Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Nieplitz“

vom 04. Mai 2011“ gemäß § 20 Abs. 6 i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I/99, [Nr. 11], S 194) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (GVBl. I Nr. 12) im Amts- blatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Ausgabe Juli 2012, öffentlich bekannt gemacht wird.

Bad Belzig, den 26.06.2012 gez. Blasig

Blasig Landrat

Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Nieplitz“

vom 04. Mai 2011

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

„Nieplitz“ hat auf ihrer Sitzung am 13. Juni 2012 folgende Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

Art. 1

Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Niep- litz“ vom 04. Mai 2011 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 26. Mai 2011, S. 2) wird wie folgt geändert:

(6)

§ 16 wird einschließlich Überschrift wie folgt gefasst:

㤠16 Bekanntmachungen und Informationen (1)

Die Verbandssatzung und ihre Änderungen werden im „Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark“ öffentlich bekannt gemacht.

(2)

Sonstige Satzungen und ihre Änderungen werden im Amtsblatt für die Stadt Beelitz Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Infor- mationsteil und im Amtsblatt für die Gemeinde Seddiner See öffentlich bekannt gemacht.

(3)

Die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sit- zungen der Verbandsversammlung erfolgt durch Aushang in den nachfol- gend genannten Bekanntmachungskästen der Mitgliedsgemeinden:

Stadt Beelitz:

Im Ortsteil Beelitz am Rathaus, Berliner Straße 202/Ecke Kirchplatz Gemeinde Seddiner See:

Ortsteil Neuseddin; Kiefernweg 5, vor der Gemeindeverwaltung;

Ortsteil Neuseddin; Ecke Hans-Beimler-Straße Nr. 37, Im Winkel;

Ortsteil Neuseddin; Thielenstraße 9, vor der Zahnarztpraxis;

Ortsteil Seddin; Hauptstraße, vor dem Gemeindehaus Seddin;

Ortsteil Kähnsdorf; Dorfstraße 20, gegenüber der Kulturscheune in Kähnsdorf;

Ortsteil Kähnsdorf; Ecke Kähnsdorfer Weg/Stückener Straße.“

(4)

Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile nach Absatz 2 dadurch ersetzt werden, dass sie in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für mindes- tens zwei Wochen ausgelegt werden. Die Ersatzbekanntmachung ist nur zulässig, wenn der Inhalt dieser Teile zugleich in der nach Abs. 2 veröffent- lichten Satzung, deren Bestandteil sie bilden, in groben Zügen umschrie- ben wird. Auf die Ersatzbekanntmachung ist unter Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung in der öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz 2 hinzuweisen. Die Ersatzbekanntmachung wird vom Verbandsvorsteher angeordnet. Die Anordnung muss genaue Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und zusammen mit der Satzung veröffentlicht werden.

(5)

Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlicher Verbandsversammlungen werden gemäß Absatz 3 mindestens 7 Werktage vor dem Termin der öffentlichen Verbandsversammlung bekannt gemacht. Bei Dringlichkeit gem. § 7 Abs. 4 Satz 3 erfolgt die Bekanntmachung nach Satz 1 mindestens 3 Werktage vor dem Termin der öffentlichen Verbandsversammlung.

(6)

Sonstige Bekanntmachungen werden gemäß Absatz 3 öffentlich bekannt gemacht.

(7)

Zeitgleich mit der Bekanntmachung nach Absatz 3 werden die Einwohner der Stadt Beelitz und die Allgemeinheit über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung in folgenden Bekanntmachungs- kästen der Stadt Beelitz informiert:

Im Ortsteil Beelitz in der Karl-Marx-Str. 4; an der Bushaltestelle;

im Ortsteil Beelitz, im bewohnten Gemeindeteil Beelitz-Heilstätten, Straße nach Fichtenwalde, an der Bushaltestelle Ecke Eschenweg;

im Ortsteil Beelitz, im bewohnten Gemeindeteil Schönefeld, in der Schöne- felder Dorfstraße 20, an der Bushaltestelle;

im Ortsteil Buchholz, Bahnhofstraße 88, an der Einfriedungsmauer;

im Ortsteil Busendorf, in Busendorf, Rädeler Weg, am Dorfgemeinschaftshaus;

im Ortsteil Busendorf, im bewohnten Gemeindeteil Kanin, Klaistower Chaussee, am Feuerwehrgerätehaus;

im Ortsteil Busendorf, im bewohnten Gemeindeteil Klaistow, Glindower Straße, an der Bushaltestelle Höhe Haus-Nr. 4;

im Ortsteil Elsholz, Elsholzer Dorfstraße 52;

im Ortsteil Fichtenwalde, Am Markt 1a; Hans-Grade-Haus;

im Ortsteil Reesdorf, Reesdorfer Dorfstraße 32 vor dem Dorfgemein- schaftshaus;

im Ortsteil Rieben, Riebener Dorfstraße 6, an der Bushaltestelle;

im Ortsteil Salzbrunn, in Salzbrunn, Am Salzbrunnen, neben der Bushalte- stelle in Höhe Haus-Nr. 25;

im Ortsteil Salzbrunn, im bewohnten Gemeindeteil Birkhorst, Birkhorst, in Höhe Haus-Nr. 7;

im Ortsteil Schäpe, Schäpe Nr. 7, am Dorfgemeinschaftshaus;

im Ortsteil Schlunkendorf, Schlunkendorfer Dorfstraße, am Friedhof;

im Ortsteil Schlunkendorf/Kietz, Kietz 38;

im Ortsteil Schlunkendorf/Siedlung, Siedlung 12a;

im Ortsteil Wittbrietzen, Wittbrietzener Dorfplatz 6;

im Ortsteil Zauchwitz in Zauchwitz, Zauchwitzer Dorfstraße/Ecke Lucken- walder Straße und

im Ortsteil Zauchwitz, im bewohnten Gemeindeteil Körzin, Körzin Nr. 16.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beelitz, den 13.06.2012 Axel Zinke

Verbandsvorsteher

Beschluss

Titel: Wahl Betriebsleiter Datum der Vorlage: 30.5.2012 Sitzungsort: Brück

Datum: 30.5.2012

Beschlussnummer: 01-05/2012

Betreff: Wahl Betriebsleiter Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV Hoher Fläming bestätigt das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens zur Besetzung der Stelle des Betriebs- leiters mit

Herrn Peter Gronemeier.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 Durch sie vertretene Stimmen: 25

davon anwesend: 11

Mitglieder: 11

Stimmen: 25

(7)

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Borgmann

Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung Brück, den 30.5.2012

Beratungszentren

des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Allgemeine soziale Beratung

In den einzelnen Regionen des Landkreises findet eine Sprechstunde zur all- gemeinen sozialen Beratung statt, die jedem Bürger offen steht. Die Sozial- arbeiterInnen unterstützen bei behördlichen Angelegenheiten und leisten Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen. Bei Krisensituationen (Tren- nung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bieten sie eine individuel- le Beratung. Sie erhalten Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie eine individuelle Wohnraumberatung.

Die Allgemeine soziale Beratung im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet in den Beratungszentren Bad Belzig,Teltow,Werder und Brandenburg/Havel, Kloster Lehnin und in Beelitz statt.

Der Pflegestützpunkt im Beratungszentrum Werder bietet Ihnen im Rahmen der Pflegeberatung unabhängige und kostenlose Informationen zu allen Fragen der Pflege, bei Pflegebedürftigkeit und Behinderungen, auch in Form aufsuchender Hilfen.

Darüber hinaus erhalten Sie in den Beratungszentren des Landkreis Pots- dam-Mittelmark Unterstützung und Beratung:

– wenn Sie durch Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Probleme bei der Bewältigung Ihres Alltags haben,

– bei drohender Wohnungslosigkeit – für Frauen und Mädchen in Not – für Angehörige Demenzerkrankter – für Menschen mit geistiger Behinderung – für Menschen mit psychischen Erkrankungen

– in Fragen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts – in Fragen der Integration und

– bei Problemen mit Sucht oder Drogen.

Die detaillierten Angebote und Beratungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Flyer des Beratungszentrums (auch zu finden unter www.pots- dam-mittelmark.de).

Ende des amtlichen Teils

Informationen aus dem Landratsamt

Ansprechbarkeit der allgemeinen sozialen Beratung und Wohn- raumberatung:

Beratungszentrum Bad Belzig,im Fläming-Bahnhof, Am Bahnhof 11 Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 17.00 Uhr

Tel. 033841/449510

Beratungszentrum Teltow,Lankeweg 4 Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 17.00 Uhr Tel. 03328/318105

Beratungszentrum Werder,Am Gutshof 1-7

Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr Tel. 03327/739-342 oder -343

Pflegestützpunkt im Beratungszentrum Werder Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr

Sonstige Erreichbarkeit über Anrufbeantworter und Rückrufservice:

03327/739343

e-mail: werder@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de Beratungszentrum Beelitz,Clara-Zetkin-Straße 195 033204-628516 zur Terminvereinbarung

Jeden Mittwoch 13.00 - 16.30

Beratungszentrum Brandenburg,Deutsches Dorf 45-47 03381/796156

mobil: 01577/2161887 o. 01577/2161889

Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr Beratungszentrum Kloster Lehnin,Friedensstr. 4 Tel.: 03382/701010

mobil: 01577/2161887 o. 01577/2161889 Mittwochs: 12:00 - 15:30 Uhr

Darüber hinaus wird die Allgemeine Soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis Potsdam-Mittelmark angeboten. Nach telefonischer Absprache sind weitere Termine möglich.

Weitere Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände Beelitz

Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 / 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,

Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming

(8)

Bad Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Straße 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation, Niemegker Straße 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00 - 15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00 - 16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kleinmachnow

AWO Sozialstation, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine nach Vereinbarung

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 –16.00 Uhr und Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176/18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Straße 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Hilfe für das Wohnen im Alter – Wohnraumberatung durch

den Landkreis

Das Thema Wohnen beschäftigt Jung und Alt. Doch je älter wir werden umso mehr Zeit verbringen wir in der Wohnung. Die Mobilität schränkt sich mit zunehmendem Alter ein. Leider entsprechen die meisten Wohnungen nicht immer dem Alter oder den mit Krankheit bzw. Behinderung einhergehen- den Bedürfnissen.

Um selbstbestimmt im Alter wohnen zu können, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Um in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich leben zu können, gibt es Wohnraumanpassungsmaßnahmen, welche von verschiedenen Leistungsträgern finanziert werden.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat zu diesem Thema kostenlose Wohnberatungsstellen eingerichtet.

Die Wohnraumberatung hilft u. a. bei der Klärung der Wohnsituation, der Auswahl von Hilfsmitteln, Vorschlägen zur Beseitigung von Stolperfallen, zeigt Beispiele zum Umrüsten des Badezimmers, benennt fachkundige Partner, zeigt die Wege der neuen Wohnformen auf, gibt Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und arbeitet mit den wohnortnahen Woh- nungsunternehmen zusammen.

Persönliche oder telefonische Vorsprache im Rahmen der allgemeinen sozialen Beratung ist zu den Öffnungszeiten folgender Beratungszentren möglich:

Beratungszentrum Bad Belzig Fläming-Bahnhof

Am Bahnhof 11

Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Telefon: 033841 449510

Beratungszentrum Teltow Lankeweg 4

Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Telefon: 03328 318105

Beratungszentrum Werder (Havel) Am Gutshof 1-7

Dienstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Donnerstag: 9 Uhr bis 13 Uhr Telefon: 03327 739342 Beratungszentrum Beelitz Clara-Zetkin-Straße 195 Mittwoch: 13 Uhr bis 16.30 Uhr Telefon: 033204 628516

Beratungszentrum Brandenburg Deutsches Dorf 45-47

Dienstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Donnerstag: 9 Uhr bis 13 Uhr Telefon: 03381 796156

Beratungszentrum Kloster Lehnin Friedensstraße 4

Mittwoch: 12 Uhr bis 15.30 Uhr Telefon: 03382 701010

Die Wohnraumberater freuen sich auf ihren Besuch.

Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark

informiert zum aktuellen Vortragsprogramm der Deutschen Rentenversicherung

Die Informationsveranstaltungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind kostenlos.

Anmeldung bitte telefonisch oder per FAX an die Auskunfts- u. Beratungs- stelle.

(9)

Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viele)?

24.10.2012 um 16 Uhr in Bad Belzig

Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn?

07.11.2012 um 14 Uhr in Bad Belzig

Meine Altersvorsorge - was habe ich schon, was brauche ich noch?

Angebot in Potsdam

Rente & Steuern - was muss ich wissen?

Angebot in Potsdam Wo?

Deutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg Auskunfts- u. Beratungsstelle

– Magdeburger Str. 22 14806 Bad Belzig Telf.: 033841 6228-0 FAX: 033841 6228-1

– Friedrich-Ebert Str. 113 14467 Potsdam Telf.: 0331 2301- 0 FAX: 0331 2301-134

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den Auskunfts- und Bera- tungsstellen oder im Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de/DRVBB/

de/Navigation/Beratung/Vorträge_und_Seminare_node.html

Gleichzeitig möchten wir Sie auf Deutschlands größte Bildungsoffensive zur Alterssicherung. „Altersvorsorge macht Schule“ aufmerksam machen.

Informationen zu den Kursinhalten und Terminen können Sie unter www.altersvorsorge-macht-schule.de finden.

Ihr Versicherungsamt

Arbeits- und Ausbildungsförderungsverein PM e. V.

Informationen, Tipps, Termine

Koordination für Freiwilligen- Koordination für das Netzwerk arbeit & Bürgerengagement PM ambulanter sozialer Dienste PM Steffi Wiesner Susann Bandur/Roland Leisegang

Sozialservice Sozialservice

Arbeits- und Ausbildungs- Arbeits- und Ausbildungs-

förderverein PM e.V. förderverein PM e.V.

E-Mail: freiwillig-pm@aafv.de E-Mail: bandur@aafv.de;

leisegang@aafv.de www.freiwilligenarbeit-pm.de www.ambulantes-netzwerk-pm.de

Die Koordinierungsstelle für Freiwilligenarbeit und Bürgerengagement Potsdam-Mittelmark und die Koordinierung des Netzwerks der sozialen Dienste PM befinden sich im Beratungszentrum im Fläming-Bahnhof Bad Belzig (Am Bahnhof 11).

Termine zur Beratung über freiwilliges Engagement im Landkreis können Sie mit der Koordinatorin Steffi Wiesner zukünftig unter der Telefon- nummer: 033841/4495-17 und freiwillig-pm@aafv.de vereinbaren. Weite- re Informationen erhalten Sie auch unter www.freiwilligenarbeit-pm.de.

Im Netzwerk der sozialen Dienste in Potsdam-Mittelmark hat es zudem eine personelle Veränderung gegeben. Neu im Team ist seit Anfang des Jahres Roland Leisegang. Mit Susann Bandur koordiniert er im Landkreis das Netzwerk.

Sie erreichen die beiden zukünftig unter der Telefonnummer 033841/

449515 und per E-Mail: bandur@aafv.de bzw. leisegang@aafv.de Weitere Informationen unter www.ambulantes-netzwerk-pm.de

Foto: Koordinierungsstelle für Freiwilligenarbeit Koordinatorin für Freiwilligenarbeit

Potsdam-Mittelmark Kornelia Kurschat

Beratungszentrum Fläming-Bahnhof Am Bahnhof 11, 14806 Belzig

Tel. (033841) 4495-17, Fax (033841) 4495-18 E-Mail: freiwillig-pm@aafv.de

Homepage: www.freiwilligenarbeit-pm.de

Zentrale Veranstaltung zur Senioren- woche in Potsdam-Mittelmark

Die diesjährige zentrale Veranstaltung für Potsdam-Mittelmark anlässlich der 19. Brandenburgischen Seniorenwoche fand am 18. Juni in Kleinmach- now statt. Der Kreisseniorenbeirat Potsdam-Mittelmark (KSB-PM) und der Seniorenbeirat Kleinmachnow hatten in Kooperation mit der Freiwilligen- koordinatorin des Landkreises PM Kornelia Kurschat Senioren aus dem

gesamten Landkreis sowie Vertreter von Politik und Verwaltung dazu ein- geladen.

von Links nach rechts:

BM M. Grubert, LR Wolfgang Blasig, Brigitte Gluba, Gerhard Mühlbach, Rosel Fried- rich, Ingrid Wolf, Dr. Wolfgang Thiele, KSB stell.Vorsitzender Wolfgang Kroll

(10)

So waren unter den über 70 Gästen der Landrat Wolfgang Blasig sowie der Bürgermeister Michael Grubert von Kleinmachnow. Schon traditionell wur- den wieder besonders engagierte Senioren und Seniorinnen ausgezeich- net. Bei vielen Geehrten war die Überraschung groß, als die Laudatoren ihre Namen verlasen. So wurden aus Bad Belzig Frau Rosel Friedrich, der Gemeinde Schwielowsee Herr Dr. Wolfgang Thiele, aus Seddiner See Frau Brigitte Gluba, aus Michendorf Herr Gerhard Mühlbach und aus der Gemeinde Wiesenburg OT Reetz Frau Ingrid Wolf geehrt.

Alle fünf erhielten die Ehrenamtskarte Potsdam-Mittelmark, die mittler- weile fast 50 Vergünstigungen im ganzen Landkreis beinhaltet. Weitere Informationen unter www.ehrenamtskarte-pm.de oder www.freiwilligen- arbeit-pm.de

Der Betreuungsverein des Diakonischen Werks Brandenburg

an der Havel sucht für

den Landkreis Potsdam-Mittelmark ehrenamtliche Betreuer

Haben Sie Lebenserfahrung? Organisationstalent? Möchten Sie mit Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen Hilfebedürftige unterstützen?

Dann ist eine ehrenamtliche Betreuung eine interessante Tätigkeit für Sie!

Immer mehr Menschen sind nicht mehr in der Lage, ihre persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu bewältigen. Häufig leiden diese Men- schen an einer psychischen Erkrankung oder an einer seelische, geistigen oder körperlichen Behinderung.

Die Mehrzahl dieser Menschen werden durch einen ehrenamtlichen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Dabei handelt es sich nicht um pflegerische oder häusliche Tätigkeiten, sondern um die Hilfe und Wahrung

der rechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen. Je nach Einzelfall kön- nen das z. B. folgende Aufgaben sein:

– Rechnungen und Belege sortieren, – Anträge stellen, Schriftverkehr erledigen, – Hilfsmöglichkeiten für den Alltag organisieren, – Finanzielle Angelegenheiten regeln.

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark steigt jährlich die Zahl von Personen, die ehrenamtlich betreut werden können. Viele davon leben in einer stationä- ren Einrichtung.

Bringen Sie sich mit Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen bei den Hilfebedürf- tigen und bei der Vermittlung von Hilfen für einen betroffenen Menschen ein. Dabei gilt:Sie werden nicht allein gelassen.

Betrachten Sie den Betreuungsverein als Ansprechpartner bei folgenden Sachverhalten:

– Beratung bei allen rechtlichen Betreuungsangelegenheiten,

– Unterstützung in Konfliktsituationen, nicht nur zwischen Betreuer und Betreuten,

– Vermittlung von Sozialdiensten,

– Hilfestellung beim Beantragen von Sozialleistungen und das Durchset- zen von Ansprüchen,

– Hilfestellung bei der Erfüllung von Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht.

Gern können Sie sich unverbindlich erkundigen und bei auftretenden Fra- gen beraten lassen.

Kontakte:

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Brandenburg an der Havel e. V.

Betreuungsverein Ralf Stadtmann Damaschkestraße 17 14770 Brandenburg Tel.: (03381) 20 99 377

e-Mail: ralf.stadtmann@diakoniebrb.de

(11)
(12)

Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Öffnungszeiten im DRK-Blutspendeinstitut:

DRK-Blutspende- institut Potsdam

Charlottenstraße 72, Haus I, Eingang Hebbelstraße 1 14467 Potsdam

(neues Ärztehaus gegenüber der Poliklinik)

Telefon-Nummer: 0331-2846-0 Montag und Freitag

von 7:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr Täglich Blut- und Plasma- spende möglich!

Das Parkhaus ist für Blut- spender kostenfrei!

B

Blluuttssppeennddeetteerrmmiinnee Monat August 2012

03. August 2012 Potsdam,Familienzentrum der Diakonie, Bisamkiez 26 15.30 bis 18:00 Uhr 07. August 2012 Nuthetal,Otto-Nagel-Grundschule, Andersenweg 43 16.00 bis 19:00 Uhr 07. August 2012 Michendorf,Gemeindezentrum, Potsdamer Straße 64 15.00 bis 19:00 Uhr 08. August 2012 Potsdam,Leibniz Gymnasium, Galileistraße 2 15:30 bis 19:00 Uhr 13. August 2012 Lehnin,Evangelisches Diakonissenhaus, Lothar-Kreyssig-Haus 15:30 bis 19:00 Uhr 11. August 2012 Michendorf,Feuerwehr Wilhelmshorst, Eichenweg 24 08:00 bis 12:00 Uhr 11. August 2012 Niemegk,Robert-Koch-Schule, Waldstraße 1 09:00 bis 12:00 Uhr 13. August 2012 Potsdam,Schule Kirchsteigfeld, Lise-Meitner-Straße 4-6 16.00 bis 19:00 Uhr 14. August 2012 Bad Belzig,DRK Belzig, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr 15. August 2012 Beelitz,Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 16. August 2012 Götz,Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 14:00 bis 18:30 Uhr 20. August 2012 Teltow,AOK Teltow, Potsdamer Straße 20 15.00 bis 19:00 Uhr 23. August 2012 Treuenbrietzen,Bürgerhaus, Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 24. August 2012 Potsdam,Karl-Foerster-Schule, Kirschallee 172 16:00 bis 19:30 Uhr 24. August 2012 Golm,ehemaliges Gemeindeamt, Reiherberg 31 16:00 bis 19:00 Uhr 27. August 2012 Neuseddin,Grundschule, Hans-Beimler-Straße 17 16:00 bis 19:30 Uhr 28. August 2012 Werder,Schule Werder, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 28. August 2012 Golzow,Schule Golzow, Straße der Freundschaft 17 15:30 bis 19:00 Uhr 30. August 2012 Wusterwitz,Schule Wusterwitz, E.-Thälmann-Straße 58 16:00 bis 18:30 Uhr 31. August 2012 Schwielowsee,Grundschule Caputh, Straße der Einheit 45 16:00 bis 19:00 Uhr

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(5) Soweit Abfälle durch den Landkreis nach Absatz 1 oder Absatz 3 voll- ständig von der Entsorgung ausgeschlossen sind, dürfen sie den Einrich- tungen der öffentlichen

Bei der Benutzung des Fahrweges hat sich der/die Fahrzeugführer-/in stets so zu verhalten, dass eine Gefährdung Anderer und der Umwelt ausge- schlossen ist. Ist der Beförderer

(1) Der Beitrag wird für ein bebautes, bebaubares oder gewerblich genutz- tes oder gewerblich nutzbares Grundstück sowie für ein solches Grund- stück erhoben, auf dem Bedarf an

Aufgrund der Entnahmemenge war für das geplante Vorhaben vor Ertei- lung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 3c UVPG gemäß Ziffer 13.3.3 der Anlage 1 UVPG eine

Der Kreistag beschließt die Zuständigkeitsordnung für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie den Ausschuss für Arbeitsförderung und Grundsicherung des

Für Interessierte führt die untere Fischereibehörde des Landkreises Pots- dam-Mittelmark eine Anglerprüfung am Donnerstag, dem 23.02.2012 in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr in

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum

(1) Jeder Anschlussberechtigte (Eigentümer, Erbbauberechtigter oder im Falle des Bestehens eines Nutzungsrechts für das Grundstück der Nut- zer im Sinne § 9