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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.19, Heft 11

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 19 Bad Belzig 27. November 2012 Nummer 11

Impressum

Herausgeber:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Landrat

14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 € Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen Kreiswahlleiterin

• Öffentliche Bekanntmachung

auf der Grundlage der Bestimmungen des § 21 des Volksabstimmungsgesetzes in Verbindung mit § 12

der Volksbegehrensverfahrensordnung S. 1

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark (mit Karten) S. 2 Untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark

• Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für die Wasserfassung Ferch-Mittelbusch S. 9

• Übersichtskarte der Verordnung zur Festsetzung des Wasser- schutzgebietes für die Wasserfassung Ferch-Mittelbusch S. 10 Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Ausbildungs- und Studien- angebote beim Landkreis Potsdam Mittelmark S.11 Grundstücksverlauf

Der Landkreis Potsdam- Mittelmark beabsichtigt gemäß § 79 BbgKVerf Liegen- schaften zu veräußern S. 11 Ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungs- gericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2013 gesucht S. 11 Antrag für die Wahl der ehrenamtlichen Richter S. 13 Beratungszentren

des Landkreises Potsdam-Mittelmark

• Allgemeine soziale

Beratung S. 14

Wohnraumberatung des Landkreises

Potsdam-Mittelmark S. 15 Deutsche Renten-

versicherung –

Informationsangebote S. 15 Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Koordination für Freiwilli- genarbeit & Bürgerengage- ment PM und Koordination Landkreis Potsdam-Mittelmark

Die Kreiswahlleiterin

Öffentliche Bekanntmachung

auf der Grundlage der Bestimmungen des § 21 des Volksabstimmungsge- setzes in Verbindung mit § 12 der Volksbegehrensverfahrensordnung gebe ich Folgendes bekannt:

Die öffentliche Sitzung des jeweiligen Kreisabstimmungsausschusses zur Feststellung des Ergebnisses zum Volksbegehren „Für eine Änderung des

§ 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchführung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)“

findet

am Mittwoch, dem 12. Dezember 2012 jeweils um 16.00 Uhr im Landratsamt Potsdam-Mittelmark, Niemöllerstraße 1,

Öffentliche Bekanntmachung

Beratungsstellen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen S. 17 LASA Brandenburg – Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit

• Beratung zu Fragen rund um Mutterschutz und Elterngeld, Elternzeit, Rückkehr in den Beruf S. 17

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Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Landrat

ALLGEMEINVERFÜGUNG

zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefähr- licher Güter im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 der Verordnung über die inner- staatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverord- nung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) vom 16.12.2011 (BGBl. I S. 2733) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Fahrweg außer- halb der Autobahnen für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark wie folgt bestimmt:

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinverfügung gilt für die in § 35 Abs. 1 Anlage 1 GGVSEB ge- nannten Güter.

2. Bezeichnung des Fahrweges 2.1 Allgemeines

Autobahnen gehören zum unter Ziffer 2.2 beschriebenen Positivnetz und dienen grundsätzlich als Fahrweg. Der Fahrweg außerhalb der Autobahnen setzt sich aus den unter Ziffer 2.2 zum Positivnetz gehörenden weiteren Straßen und soweit erforderlich aus sonstigen geeigneten Straßen nach Ziffer 2.4 zusammen. Sollten sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfü- gung baustellenbedingte Umleitungen erforderlich machen, werden diese für den Gefahrguttransport mit dem Verkehrszeichen 442 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) ausgewiesen.

Die unter Ziffer 2.3 genannten Straßen des Negativnetzes sind vom Fahr- weg ausgeschlossen und dürfen nicht befahren werden. Sofern Straßen des Negativnetzes trotz des Verbotes befahren werden sollen, ist bei der Stra- ßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, FD Straßenver- kehrsbehörde/Verkehrsüberwachung rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage vor Fahrtbeginn eine Einzelfahrwegbestimmung zu beantragen.

Eine Karte des Landkreises mit dem eingezeichneten Negativnetz ist als Bestandteil dieser Allgemeinverfügung beigefügt.

2.2 Positivnetz

Zum Positivnetz außerhalb der Autobahnen gehören folgende Straßen:

a) außerhalb geschlossener Ortschaften:

– autobahnähnlich ausgebaute Straßen (Straßen mit mehreren Fahr- streifen für eine Richtung mit oder ohne Mittelstreifen z. B. Kraft- fahrstraßen (ausgewiesen mit Verkehrszeichen 331 StVO)) – Bundesstraßen

– Landesstraßen – Kreisstraßen

b) innerhalb geschlossener Ortschaften (§ 42 Abs. 3 StVO, Richtzeichen 310 und 311 StVO)

– Vorfahrtsstraßen (§42 Abs. 2 StVO, Richtzeichen 306 StVO) 2.3 Negativnetz

Zum Negativnetz gehören Straßen, die gemäß § 41 Abs. 2 StVO mit den Verbotszeichen 261 StVO (Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahr- zeuge mit gefährlichen Gütern) oder 269 StVO (Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung) gekennzeichnet sind. Zum Negativnetz des Landkreises Potsdam-Mittelmark gehören demgemäß nachfolgend aufge- führte Straßen:

L 794 – L 794/50 zwischen km 1,4 – 1,7 – TWSZ II des Wasserwerkes Teltow (zwischen Teltow und Ruhlsdorf)

Komm. Straße OL Werder, Straße Am Plessower See – von der Bundesstraße 1 bis zur Einmündung Margareten- straße – TWSZ II des Wasserwerks Werder.

Der Ortsteil Mahlenzien liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Bran- denburg. Hierzu ist von der Straßenverkehrsbehörde Brandenburg die All- gemeinverfügung anzufordern. Die genaue Anschrift lautet:

Stadt Brandenburg an der Havel FG Allgemeine Verkehrsangelegenheiten Nicolaiplatz 30

14770 Brandenburg

Mahlenzien ist nur über die Kreisstraßen K 6939 und K 6947 des Landkrei- ses Potsdam-Mittelmark zu erreichen. Die Kreisstraßen sind von der L 96 und L 93 kommend über die Gemeinde Rosenau (Rogäsen, Viesen) und die Gemeinde Wenzlow auf 12 t tonnagebeschränkt. Ausnahmegenehmigun- gen sind beim:

Landkreis Potsdam-Mittelmark FB Sicherheit, Ordnung und Verkehr Niemöllerstraße 1

14806 Bad Belzig zu beantragen.

Weiterhin werden nachfolgend genannte Standorte von Wasserwerken in das Negativnetz aufgenommen:

Gemeinde Wiesenburg/Mark

OT Benken Werbiger Straße 1 A nahe der L 95 OT Jeserigerhütten Neue Dorfstraße nahe der L 831 OT Lehnsdorf Lehnsdorf 1 nahe der L 831 OT Reppinichen Nedlitzer Straße 98 A nahe der K 6937 OT Reetz Zerbster Straße 33 a B 246

Wiesenburg Am Wasserwerk 3 B 107/B 246 Amt Niemegk

OT Groß Marzehns Senster Weg 13 nahe der L 83 OT Raben Burg Rabenstein 3 nahe der L 84 und

K 6925 Niemegk Brandenburger Straße 8 B 102 Stadt Bad Belzig

GT Klein Briesen Klein-Briesen 6 nahe der L 941 Amt Brück

OT Linthe Mittelmatenweg nahe der L 85 2.4 Sonstige geeignete Straßen

Dem Fahrweg können auch sonstige geeignete Straßen zugeordnet wer- den, wenn die Be- und Entladestelle auf anderen Straßen des Positivnetzes nicht erreichbar ist. Sonstige geeignete Straßen dürfen nur auf kürzester Strecke in den Fahrweg einbezogen werden. Dabei sind die örtlichen Ge- gebenheiten entsprechend einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis zu be- rücksichtigen. Demgemäß können Straßen mit einer unübersichtlichen Ver- kehrssituation, schlechtem Straßenbelag, unzureichendem Ausbauzustand oder mit starken Gefällestrecken in der Regel nicht in den Fahrweg einbe- zogen werden. Gleiches gilt für Straßen mit stark verdichteter Wohnbe- bauung, hohem Fußgängeraufkommen, Schulen, Kindergärten, Kranken- häusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen.

Bei der Benutzung sonstiger geeigneter Straßen als Fahrweg hat sich der/die Fahrzeugführer-/in so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Anwohner ausgeschlossen ist.

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Straßen, die gemäß § 42 Abs. 3 StVO mit dem Richtzeichen 354 StVO (Was- serschutzgebiet) ausgewiesen sind, dürfen nicht als sonstige geeignete Straßen dem Fahrweg zugeordnet werden. Sofern die vorgenannten Stra- ßen zum Zweck der Be- und Entladung dennoch befahren werden sollen, sind hierfür rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage vor Fahrtantritt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung eine Einzelfahrwegbe- stimmung zu beantragen.

3. Benutzung des Fahrweges 3.1 Allgemeines

Für die Fahrt von der Beladestelle zu der der Beladestelle nächstgelegenen Autobahnanschlussstelle sowie von der der Entladestelle nächstgelegenen Autobahnanschlussstelle zur Entladestelle sind grundsätzlich die Straßen des Positivnetzes (Punkt 2.2) zu wählen. Dabei ist der kürzeste geeignete Fahrweg zu benutzen.

Weiterhin sind die Straßen im Positivnetz vor der geplanten Nutzung hin- sichtlich vorhandener Baumaßnahmen und/oder zu ausgewiesenen Umlei- tungen zu prüfen.

Bei der Benutzung des Fahrweges hat sich der/die Fahrzeugführer-/in stets so zu verhalten, dass eine Gefährdung Anderer und der Umwelt ausge- schlossen ist. Ist der Beförderer bzw. der/die Fahrzeugführer-/in über die Eignung einer Straße im Zweifel, muss die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark befragt werden. Bei entsprechenden Wit- terungsverhältnissen ist insbesondere § 2 Abs. 3 a der StVO zu beachten.

3.2 Autobahnen

Die in § 35 Abs. 1 GGVSEB genannten gefährlichen Güter sind gemäß § 35 Abs. 2 GGVSEB auf Autobahnen zu befördern. Dies gilt nicht, wenn die Be- nutzung der Autobahn

a) unzumutbar ist, insbesondere wenn die Entfernung bei Benutzung der Autobahn mindestens doppelt so groß ist, wie die Entfernung bei Be- nutzung anderer geeigneter Straßen, oder

b) nach den Vorschriften der StVO, oder der Ferienreiseverordnung oder nach Anlage 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Grundsätzlich sind die Autobahnen auch unter Inkaufnahme von Um- wegen möglichst lange zu befahren bzw. unter Beachtung des Positivnet- zes auf dem kürzesten Weg anzufahren.

3.3 Fahrweg außerhalb der Autobahnen

3.3.1 Fahrweg außerhalb geschlossener Ortschaften

Beim Fahren außerhalb der Autobahnen sind die Straßen des Positivnetzes in der folgenden Rangfolge zu benutzen:

1. Bundesstraßen, 2. Landesstraßen,

3. Kreis- und Gemeindestraßen.

Dabei sind ranghöhere Straßen möglichst lange zu befahren bzw. auf dem kürzesten Weg unter Beachtung des Positivnetzes (Punkt 2.2) anzufahren.

Umwege sind in Kauf zu nehmen. Soweit Umgehungsstraßen an geschlos-

Be- und Entladestellen auf dem kürzesten Weg auf sonstigen geeigneten Straßen anzufahren bzw. zu verlassen. Beim Durchgangsverkehr muss die Fahrt, soweit ein Umfahren einer geschlossenen Ortschaft nicht möglich ist, auf den ranghöchsten Straßen des innerörtlichen Positivnetzes erfol- gen. Umwege sind in Kauf zu nehmen.

3.3.3 Umwegregelungen auf sonstigen geeigneten Straßen Beträgt der Fahrweg zur Entladestelle über die Strecken des Positivnetzes und die kürzesten geeigneten Straßen mehr als die doppelte Entfernung gegenüber dem Weg auf sonstigen geeigneten Straßen, so kann aus- nahmsweise dieser Weg gewählt werden.

4. Beschreibung des Fahrweges für den/die Fahrzeugführer-/in 4.1 Außerörtlicher Fahrweg

Der Beförderer oder eine von ihm beauftrage Person hat den Fahrweg nach dieser Allgemeinverfügung, z. B. durch farbliche Kennzeichnung der ent- sprechende Straßenkarte oder durch namentliche Auflistung der Straßen in der Reihenfolge ihrer Benutzung schriftlich zu beschreiben. Als Straßen- karte genügt die gültige Fassung einer handelsüblichen Straßenkarte oder eine davon bzw. daraus gezogene Kopie, wenn diese den Fahrweg zwei- felsfrei erkennen lässt.

4.1.1 Abweichungen aus unvorhersehbaren Gründen

Muss der/die Fahrzeugführer-/in aus unvorhersehbaren Gründen von dem nach 4. beschriebenen Fahrweg abweichen, so hat er unverzüglich, späte- stens jedoch nach Erreichen eines geeigneten Halte- bzw. Parkplatzes, den von der festgelegten Fahrwegbestimmung abweichenden Fahrweg in einer Straßenkarte einzuzeichnen und in die Fahrwegbeschreibung einzutragen.

4.1.2 Abweichungen aus betrieblichen Gründen

Muss der/die Fahrzeugführer-/in aus nichtvorhersehbaren betrieblichen Gründen von dem nach 4. beschriebenen Fahrweg abweichen, ist dem/der Fahrzeugführer-/in vom Beförderer ein neuer Fahrauftrag mit geändertem geeigneten Fahrweg zu übermitteln. Der/die Fahrzeugführer-/in hat den geänderten Fahrweg in die Fahrwegbeschreibung nach 4. vor Fortsetzung der Fahrt einzutragen.

4.1.3 Innerörtlicher Fahrweg

Der innerörtliche Fahrweg gilt als beschrieben, wenn sich das Fahrzeug auf dem nach Nummer 2 und 3 beschriebenen Netz befindet. Reichen die Kenntnisse des Fahrzeugführers/der Fahrzeugführerin hierüber nicht aus, hat ihm der Beförderer auf seine Anforderung hin den innerörtlichen Fahrweg als Streckenkarte oder als Auflistung der geeigneten Straßen zu übergeben.

5. Mitführungspflicht

Die Fahrwegbeschreibung und die Allgemeinverfügung sind dem/der Fahr- zeugführer-/in vor Antritt der Fahrt auszuhändigen. Der Beförderer oder ei- ne von diesem beauftragte Person hat den/die Fahrzeugführer-/in in den Gebrauch der Fahrwegbestimmung und dieser Allgemeinverfügung vor der jeweils ersten Beförderung einzuweisen.

6. Aufbewahrungspflicht

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8. Ordnungswidrigkeiten

Verstöße des Beförderers und des Fahrzeugführers/der Fahrzeugführerin gegen die Pflichten aus dieser Allgemeinverfügung können gemäß § 37 GGVSEB als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

9. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und tritt am 01.01.2013 in Kraft. Sie ist bis zum 31.12.2015 be- fristet.

Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung tritt die bisher gültige Allge- meinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 15.10.2009 au- ßer Kraft.

10. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monat nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu Niederschrift beim Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Niemöllerstraße 1 in 14806 Bad Belzig, bei der oben angegebenen Stelle oder bei jeder anderen Dienststelle des Landkreises einzulegen.

Bad Belzig, den 06.09.2012 Blasig

Landrat

Anlage

Der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförde- rung gefährlicher Güter im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist mit folgenden Einschränkungen im Landesstraßennetz zu rechnen:

– L 771, Abschnitt 10, km 0,000 bis 2,450 Tremsdorf bis Landkreisgrenze TF (in Fahrtrichtung Gröben) – Vollsperrung–

– L 86, Abschnitt 85, km 2,104 – Fähre Ketzin – Lastbegrenzung 28 t – L 902, Abschnitt 20, km 2,295 – Brücke über die Wublitz zwischen Gru-

be und Leest Lastbegrenzung 10 t Achslast

– L 962, Abschnitt 10, km 6,764 – Durchlass bei Tieckow – Lastbegren- zung 10 t

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Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für die Wasserfassung Ferch-Mittelbusch

Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 27.11.2012

Auf Grund eines Formfehlers in der Bekanntmachung vom 9. September 2012 ist die Anhörung zum geplanten Wasserschutzgebiet für die Wasser- fassung Ferch-Mittelbusch zu wiederholen.

Der Termin der öffentlichen Anhörung wird vom 05.12.2012 auf den 13.03.2013 verschoben.

Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde zur Neuauslegung der Unterlagen zum geplanten Wasserschutzgebiet für die Wasser- fassung Ferch-Mittelbusch

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassung Ferch-Mittelbusch ein Wasserschutzgebiet neu festzuset- zen. Begünstigter im Sinne des § 15 Abs.3 des Brandenburgischen Wasser- gesetzes ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Schwielowsee und der Stadt Werder (Havel).

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teil- weise betroffen:

Gemarkung Ferch Flur 1, 2, 3, 4, 5 und 20 Gemarkung Werder Flur 28

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Hand- lungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentü- mer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet wer- den.

Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden zu jeder- manns Einsicht

von Montag, den 07.Januar 2013

bis einschließlich Freitag, den 08.Februar 2013 an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 3, Fachdienst 38 Untere Wasserbehörde, Zimmer 101 Papendorfer Weg 3, 14806 Bad Belzig

Montag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 bis 16.00 Uhr

Gemeinde Schwielowsee

Fachbereich Ordnung und Sicherheit Zimmer Nr. 2.5 Potsdamer Platz 9

14548 Schwielowsee/OT Ferch

Montag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr Stadt Werder (Havel)

Bauverwaltung Zimmer 21 Eisenbahnstraße 13/14 14542 Werder (Havel)

Montag in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr

Andere Termine der Einsichtnahme sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit den Stellen möglich. Weitere Unterlagen, wie das hydrogeologische Gutachten zur Bemessung der Schutzzonen können nach vorheriger Ver- einbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam- Mittelmark eingesehen werden.

Am Mittwoch den 13. März 2013 um 16.00 Uhr,findet im Großen Sit- zungssaal des Rathauses der Gemeinde Schwielowsee, Potsdamer Platz 9 in 14548 Schwielowsee eine öffentliche mündliche Anhörung zur geplan- ten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Ferch statt.

Vom 07. Januar 2013

bis einschließlich 13. März 2013

kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 3, 14806 Bad Belzig Zimmer 101 und in der münd- lichen Anhörung vorbringen.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Bad Belzig den 08.11.2012 Untere Wasserbehörde

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Ende des amtlichen Teils

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Grundstücksverkauf

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt gemäß § 79 BbgKVerf fol- gende Liegenschaften zu veräußern:

1. Grundstück in 14542 Werder OT Glindow, Dr.- Külz-Str. 125/Kietz 4a unbebaute Grundstücksfläche im Ortskern von Glindow

Grundstücksgröße: 18.444 m2 Mindestgebot: 300.000,- EUR Das zu veräußernde Areal ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebau- ungsplans Nr. 16/01 „Ortszentrum Glindow“, Teilplan A.

Für das Grundstück besteht Baurecht nach den Festsetzungen des v. g.

Bebauungsplanes bei vorausgesetzter Erschließung.

2. Grundstück in 14778 Wollin, Siedlungsteil Friesdorf, Friesdorf 10 ehemaliges Wohnheim Friesdorf mit diversen Gebäuden, Nutzfläche ca. 1.839 m2und angrenzendem Wald

5. Grundstück in 14806 Bad Belzig, Steinstr. 2

Bürogebäude und sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus

Grundstücksgröße: 1.063 m2 Mindestgebot: 80.000 EUR Eine detaillierte Objektbeschreibung und aussagefähige Informationen zur Veräußerung erhalten Sie beim

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Fachdienst Beteiligungsverwaltung und Grundstücksverkehr Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig

Tel. 033841 91-674 oder -533 Internet: www.potsdam-mittelmark.de

E-Mail: Grundstuecksverkehr@potsdam-mittelmark.de

Der Kaufpreis richtet sich nach Gebot. Gebote sind bis zum 15.01.2013 ab- zugeben. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Kosten trägt der Käufer.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für die Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlos- sen. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverbindliche Auf- forderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bedingungen nach VOL/VOB unterliegen.

Angebote unter dem Mindestgebot können eingereicht werden, dienen aber lediglich der Aufnahme von Verhandlungen bzw. werden unverzüglich abgelehnt.

Ehrenamtliche Richter für das Oberwaltungsgericht Berlin – Brandenburg für die Amtsperiode

ab 19. August 2013 gesucht

Gemäß § 27 in Verbindung mit § 34 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2013 ehrenamtliche Richter neu zu wählen.

Die Zahl der für den Landkreis Potsdam-Mittelmark vorzuschlagenden Per- sonen beträgt insgesamt 8 Bürgerinnen und Bürger.

Bis Januar 2013 wird durch die Kreisverwaltung die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter erstellt und im Kreistag Ende Februar 2013 be- schlossen.

Folgende Hinweise sind bei einer Bewerbung zu beachten:

Der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht zu der gesetzgebenden Körperschaft des Landes be- sitzen.

Informationen aus dem Landratsamt

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Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:

• Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, soweit sie nicht eh- renamtlich tätig sind,

• Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,

• Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetz- gebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder ei- ner Landesregierung

• Richter,

• Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenhei- ten geschäftsmäßig besorgen

Weitere Informationen finden Sie unter www.potsdam-mittel- mark.de/Aktuelles/Presse

Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, die die o. g. Kriterien erfüllen und als ehrenamtliche/r Richter/in beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg tätig werden wollen,melden sich ab sofort, jedoch spätestens bis 18. Januar 2013 schriftlich un- ter nachfolgenden Angaben an die angegebene Adresse:

Name Vorname

Geburtsdatum (nur Jahrgänge ab August 1953, da während der Wahlpe- riode das 65. Lebensjahr nicht überschritten werden soll!)

Geburtsort Wohnanschrift Beruf

jetzige Tätigkeit

Bemerkung ob man für das Verwaltungsgericht oder Oberverwal- tungsgericht tätig werden möchte

Ein dazu entsprechendes Formblatt finden Sie unter www.potsdam- mittelmark.de oder anhängig zu diesem Text.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an folgende Adresse:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Büro Landrat/Pressestelle Andrea Metzler

Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Belzig Tel.: 033841/91 208

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Abs.:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Büro Landrat/ Pressestelle Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig

Antrag für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg –

Amtsperiode ab 19. August 2013

Name

Vorname

Geburtsdatum

(nur ab Jahrgang 1953/August) Geburtsort

Wohnanschrift

Beruf

jetzt ausgeübte Tätigkeit

Ich möchte für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Amtsperiode ab 19. August 2013 tätig werden.

……….……….

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Allgemeine soziale Beratung

In den einzelnen Regionen des Landkreises findet eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung statt, die jedem Bürger offen steht. Die So- zialarbeiterInnen unterstützen bei behördlichen Angelegenheiten und leis- ten Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bieten sie eine indi- viduelle Beratung. Sie erhalten Rat und Unterstützung für Pflegebedürfti- ge und deren Angehörige sowie eine individuelle Wohnraumberatung.

Die Allgemeine soziale Beratung im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet in den Beratungszentren Bad Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/

Havel, Kloster Lehnin und in Beelitz statt.

Der Pflegestützpunkt im Beratungszentrum Werder bietet Ihnen im Rah- men der Pflegeberatung unabhängige und kostenlose Informationen zu al- len Fragen der Pflege, bei Pflegebedürftigkeit und Behinderungen, auch in Form aufsuchender Hilfen.

Darüber hinaus erhalten Sie in den Beratungszentren des Landkreis Pots- dam-Mittelmark Unterstützung und Beratung:

• wenn Sie durch Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Probleme bei der Bewältigung Ihres Alltags haben,

• bei drohender Wohnungslosigkeit

• für Frauen und Mädchen in Not

• für Angehörige Demenzerkrankter

• für Menschen mit geistiger Behinderung

• für Menschen mit psychischen Erkrankungen

• in Fragen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts

• in Fragen der Integration und

• bei Problemen mit Sucht oder Drogen.

Die detaillierten Angebote und Beratungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Flyer des Beratungszentrums (auch zu finden unter www.potsdam- mittelmark.de).

Ansprechbarkeit der allgemeinen sozialen Beratung und Wohnraumbera- tung:

Beratungszentrum Bad Belzig, im Fläming-Bahnhof, Am Bahnhof 11 Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 17.00 Uhr

Tel. 033841/449510

Beratungszentrum Teltow, Lankeweg 4 Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 17.00 Uhr Tel. 03328/318105

Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1 – 7

Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr Tel. 03327/739-342 oder -343

Pflegestützpunkt im Beratungszentrum Werder Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr Sonstige Erreichbarkeit über Anrufbeantworter und Rückrufservice:

03327/739343

e-mail: werder@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de Beratungszentrum Beelitz, Clara-Zetkin-Straße 195 033204-628516 zur Terminvereinbarung

Jeden Mittwoch 13.00 – 16.30 Uhr

Beratungszentrum Brandenburg, Deutsches Dorf 45 – 47 03381/796156

mobil: 01577/2161887 o. 01577/2161889

Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr

Beratungszentrum Kloster Lehnin, Friedensstr. 4 Tel.: 03382/701010

mobil: 01577/2161887 o. 01577/2161889 Mittwochs: 12.00 – 15.30 Uhr

Darüber hinaus wird die Allgemeine Soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis Potsdam-Mittelmark angeboten. Nach telefonischer Absprache sind weitere Termine möglich.

Weitere Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände Beelitz

Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.,

Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming Bad Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Straße 1

Tel.: 033841 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00 – 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam/Zauch Belzig e. V.

AWO Sozialstation Belzig – Brück – Niemegk, Brücker Landstraße 1a

Tel.: 033841 387848 Mo 13.00 – 15.00 Uhr

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Kleinmachnow

AWO Sozialstation, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 24012

Termine nach Vereinbarung

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 46591 oder 62189

Montag – Freitag 8.00 –16.00 Uhr und Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH

Niemegk

AWO – Allgemeine Soziale Beratung, Großstraße 6 Tel.: 033843 6270 oder 62715

Mittwoch 13.30 – 17.30 Uhr

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96 – 97

Tel.: 033841 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam/Zauch Belzig e. V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Straße 17 Tel.: 03327 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam/Zauch Belzig e. V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00 – 16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam/Zauch Belzig e. V.

Beratungszentren des Landkreises

Potsdam-Mittelmark

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Hilfe für das Wohnen im Alter – Wohnraumberatung

durch den Landkreis

Das Thema Wohnen beschäftigt Jung und Alt. Doch je älter wir werden um- so mehr Zeit verbringen wir in der Wohnung. Die Mobilität schränkt sich mit zunehmendem Alter ein. Leider entsprechen die meisten Wohnungen nicht immer dem Alter oder den mit Krankheit bzw. Behinderung einherge- henden Bedürfnissen.

Um selbstbestimmt im Alter wohnen zu können, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Um in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich leben zu können, gibt es Wohnraumanpassungsmaßnahmen, welche von verschiedenen Leistungsträgern finanziert werden.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat zu diesem Thema kostenlose Wohnberatungsstellen eingerichtet.

Die Wohnraumberatung hilft u. a. bei der Klärung der Wohnsituation, der Auswahl von Hilfsmitteln, Vorschlägen zur Beseitigung von Stolperfallen, zeigt Beispiele zum Umrüsten des Badezimmers, benennt fachkundige Partner, zeigt die Wege der neuen Wohnformen auf, gibt Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und arbeitet mit den wohnortnahen Woh- nungsunternehmen zusammen.

Persönliche oder telefonische Vorsprache im Rahmen der allgemeinen so- zialen Beratung ist zu den Öffnungszeiten folgender Beratungszentren möglich:

Beratungszentrum Bad Belzig Fläming – Bahnhof

Am Bahnhof 11

Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Telefon: 033841 449510

Beratungszentrum Teltow Lankeweg 4

Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Telefon: 03328 318105

Beratungszentrum Werder (Havel) Am Gutshof 1 – 7

Dienstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Donnerstag: 9 Uhr bis 13 Uhr Telefon: 03327 739342 Beratungszentrum Beelitz Clara-Zetkin-Straße 195 Mittwoch: 13 Uhr bis 16.30 Uhr Telefon: 033204 628516

Beratungszentrum Brandenburg Deutsches Dorf 45 – 47

Dienstag: 9 Uhr bis 17 Uhr Donnerstag: 9 Uhr bis 13 Uhr Telefon: 03381 796156

Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark infor- miert zum aktuellen Vortragsprogramm der Deutschen Rentenver- sicherung.

Die Informationsveranstaltungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind kostenlos.

Anmeldung bitte telefonisch oder per FAX an die Auskunfts- u. Beratungs- stelle.

Meine Altersvorsorge- was habe ich schon, was brauche ich noch?

Angebot in Potsdam

Rente & Steuern – was muss ich wissen?

Angebot in Potsdam Wo?

Deutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg Auskunfts- u. Beratungsstelle

• Magdeburger Str. 22 14806 Bad Belzig Tel.: 033841 6228-0 FAX: 033841 6228-1

• Friedrich-Ebert Str. 113 14467 Potsdam Tel.: 0331 2301-0 FAX: 0331 2301-134

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den Auskunfts- und Bera- tungsstellen oder im Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de/DRVBB/

de/Navigation/Beratung/Vorträge_und_Seminare_node.html

Gleichzeitig möchten wir Sie auf Deutschlands größte Bildungsoffensive zur Alterssicherung. „Altersvorsorge macht Schule“ aufmerksam machen.

Informationen zu den Kursinhalten und Terminen können Sie unter www.altersvorsorge-macht-schule.de finden.

Ihr Versicherungsamt

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Koordination für Freiwilligenarbeit Koordination für das Netzwerk

& Bürgerengagement PM ambulanter sozialer Dienste PM Steffi Wiesner Susann Bandur/Roland Leisegang

Sozialservice Sozialservice

Arbeits- und Ausbildungs- Arbeits- und Ausbildungs-

förderverein PM e. V. förderverein PM e. V.

E-Mail: freiwillig-pm@aafv.de E-Mail: bandur@aafv.de;

leisegang@aafv.de www.freiwilligenarbeit-pm.de www.ambulantes-netzwerk-pm.de

Die Koordinierungsstelle für Freiwilligenarbeit und Bürgerengagement Potsdam-Mittelmark und die Koordinierung des Netzwerks der sozialen Dienste PM befinden sich im Beratungszentrum im Fläming-Bahnhof Bad Belzig (Am Bahnhof 11).

Termine zur Beratung über freiwilliges Engagement im Landkreis können Sie mit der Koordinatorin Steffi Wiesner unter der Telefonnummer: 033841/

4495-17 und freiwillig-pm@aafv.de vereinbaren. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.freiwilligenarbeit-pm.de.

Im Netzwerk der sozialen Dienste in Potsdam-Mittelmark hat es zudem ei- ne personelle Veränderung gegeben. Neu im Team ist seit Anfang des Jah- res Roland Leisegang. Mit Susann Bandur koordiniert er im Landkreis das Netzwerk.

Sie erreichen die beiden unter der Telefonnummer 033841/449515 und per E-Mail: bandur@aafv.de bzw. leisegang@aafv.de.

Weitere Informationen unter www.ambulantes-netzwerk-pm.de.

AWO Bezirksverband Potsdam e. V.

Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete

Kontakt:

Ambulante Beratungs-und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete

in Bad Belzig:

Brücker Landstraße 1A, 14806 Bad Belzig Telefon: 033841/387818

Telefax: 033841/387819

E-Mail: suchtberatung-belzig@awo-potsdam.de Sprechzeiten:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 09:00 – 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

in Teltow:

Potsdamer Straße 7/9, 14513 Teltow Telefon: 03328/334266

Telefax: 03328/334268

E-Mail: suchtberatung-teltow@awo-potsdam.de Sprechzeiten:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:00 – 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

in Werder:

in den Räumen der Beratungsstelle für Überschuldete Eisenbahnstraße 1, 14542 Werder

Sprechzeiten:

Montag 12:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 12:00 – 18:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung über die Beratungsstelle Teltow oder 03327/5737287)

in Lehnin:

Sozialstation der Diakonie Friedensstraße 4, 14797 Lehnin Sprechzeiten:

Mittwoch 14:00 – 19:00 Uhr (und nach Vereinbarung) (tel. Terminvereinbarung über die Beratungsstelle Belzig oder 0160/2119918)

in Beelitz:

Clara-Zetkin-Straße 195, 14547 Beelitz Sprechzeiten:

Montag 13:00 – 19:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 – 17:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung über die Beratungsstelle Teltow/Belzig oder 033204/42395)

Träger:

AWO Bezirksverband Potsdam e. V., Anschrift:

August-Bebel-Straße 86, 14482 Potsdam, Tel.: (0331) 73041770, Fax: (0331) 73041780 E-Mail: info@awo-potsdam.de

Arbeits- und Ausbildungsförderungsverein PM e.V.

Informationen, Tipps, Termine

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Beratungsstellen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Wir beraten Sie kostenlos zum Krankheitsbild Demenz, geben Ihnen Infor- mationen zum Pflegeversicherungsgesetz und zu Kostenübernahmen, unterstützen Sie bei Behördengängen, dem Ausfüllen von Formularen und dem Stellen von Anträgen. Zu Ihrer Entlastung vermitteln wir ehrenamtli- che Helfer/-innen und begleiten Sie bei der Suche nach unterstützenden Angeboten in Ihrer Region.

Die Beratungsstellen bieten Ihnen die Möglichkeit des Hausbesuches, tele- fonische Beratung und Sprechstunden nach Vereinbarung.

Beratungsregionen:

Stadt Belzig, Amt Brück, Stadt Beelitz, Stadt Treuenbrietzen, Amt Niemegk, Gemeinde Wiesenburg

Es berät Sie:

Frau Sylvana Kropstat Niemegker Straße 37 14806 Belzig

Tel: 0152 – 22 543 278

sylvana.kropstat@diakonissenhaus.de Beratungsregionen:

Stadt Teltow, Gemeinde Stahnsdorf, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde Michendorf, Stadt Werder (Havel), Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Gemeinde Seddiner See

Ansprechpartnerin:

Silvia Rosenfeldt Lichterfelder Allee 45 14513 Teltow

Tel: 01577 – 21 61 888

silvia.rosenfeldt@diakonissenhaus.de Beratungsregionen:

Gemeinde Kloster Lehnin, Amt Beetzsee, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, Gemeinde Groß Kreutz (Havel)

Ansprechpartnerin:

Antje Kirchhoff Friedensstraße 4 14797 Kloster Lehnin Tel: 0152 – 22543287

antje.kirchhoff@diakonissenhaus.de

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle Arbeitswelt und El- ternzeit beraten Unternehmen und (werdende) Eltern zu Fragen rund um Mutterschutz und Elterngeld, zur Planung der Elternzeit und Rückkehr in den Beruf und bieten Unterstützung bei der Ersatzkraftvermittlung an.

Wir beraten Sie gern telefonisch oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin bei uns in Potsdam.

Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Tel.: 0331/6002-266

www.arbeitswelt-elternzeit.de

Das Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Fa- milie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Branden- burg gefördert.

Europäischer Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft.

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Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

ACHTUNG –

NEUE ÖFFNUNGSZEITEN!!

Öffnungszeiten im DRK-Blutspendeinstitut:

DRK-Blutspende- institut Potsdam

Charlottenstraße 72, Haus I, Eingang Hebbelstraße 1 14467 Potsdam

(neues Ärztehaus gegenüber der Poliklinik)

Telefon-Nummer: 0331-2846-0 Montag und Freitag

von 7:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr Täglich Blut- und Plasma- spende möglich!

Das Parkhaus ist für Blut- spender kostenfrei!

B

Blluuttssppeennddeetteerrmmiinnee Monat Dezember 2012

03.12.2012 Teltow, AOK Teltow, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 04.12.2012 Ziesar, FFW Ziesar, Gartenstraße 16 15:30 bis 19:30 Uhr 06.12.2012 Treuenbrietzen, „Alte Feuerwehr“, Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 06.12.2012 Potsdam, Behördenzentrum, H.-Mann-Allee 103 08:00 bis 10:30 Uhr 10.12.2012 Groß Glienicke, Grundschule, Hechtsprung 14/16 15:00 bis 19:00 Uhr 11.12.2012 Werder, Schule Werder, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 11.12.2012 Potsdam, OSZ Zum Jagenstein, Zum Jagenstein 26 16:00 bis 19:00 Uhr 13.12.2012 Wiesenburg, Quergebäude am Goetheplatz, Schloßstraße 1 15:00 bis 19:00 Uhr 14.12.2012 Potsdam, Oberlinhaus, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 15:00 bis 19:00 Uhr

14.12.2012 Stahnsdorf, „ClaB“, Bäkedamm 2 15:00 bis 18:30 Uhr

17.12.2012 Potsdam, Centrum für Technologie, Dennis-Gabor-Straße 2 10:00 bis 14:00 Uhr 18.12.2012 Bad Belzig, DRK Belzig, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr 19.12.2012 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 22.12.2012 Stahnsdorf, FIT 2000, Grüner Weg 3-5 09:30 bis 12:00 Uhr 22.12.2012 Bad Belzig, Senioren-Wohnpark, H.-Marchwitza-Straße 23 09:00 bis 12:00 Uhr 27.12.2012 Kloster Lehnin, Evangelische Diakonissenhaus Lehnin 15:30 bis 19:00 Uhr 27.12.2012 Groß Kreutz, Feuerwehrgerätehaus, Bochower Straße 26 14:30 bis 19:00 Uhr

Referenzen

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