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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.19, Heft 08

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 19 Bad Belzig 28. August 2012 Nummer 8

Impressum

Herausgeber:

Landkreis Potsdam-Mittelmark Der Landrat

14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 € Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als untere Naturschutzbehörde

• Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des künftigen Landschaftsschutzgebietes „Wittbrietzener Feldflur“

am 06.08.2012 S. 1

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Beratungszentren des Landkreises Potsdam- Mittelmark

• Allgemeine soziale

Beratung S. 5

Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Sucht-

gefährdete S. 6

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

13. Messe, Ausbildung und Beruf in Bad Belzig S. 7 16. Kreiserntefest in

Langerwisch S. 7

Roger Loewig Ausstellung

in Bad Belzig S. 8

Sonderausstellung im Rochow-Museum

Reckahn, 2. Halbjahr S. 9

„48 Stunden Fläming“ am 8. und 9. September 2012 S. 10

Verfügung zur

einstweiligen Sicherstellung des künftigen Landschaftsschutzgebietes

„Wittbrietzener Feldflur“

Vom 06.08.2012

1. Verfügung

Gemäß der §§ 22 Abs. 3 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 27 Abs. 2, Satz 1, 2. Alt. des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 16], S. 350) sowie § 1 Nr. 1 der Achten Verordnung zur Übertragung der Befugnis für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten vom 18. April 2012 (GVBl. II/12 Nr. 26) verfügt der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als Unte- re Naturschutzbehörde:

1.1 Einstweilige Sicherstellung

Die in Ziffer 1.2 bezeichnete und in den dort angeführten Karten dargestellte Fläche, deren Unterschutzstellung als Landschafts- schutzgebiet „Wittbrietzener Feldflur“ nach § 26 des Bundesnatur- schutzgesetzes beabsichtigt ist, wird einstweilig sichergestellt.

1.2 Schutzgegenstand

Das Gebiet der einstweiligen Sicherung hat eine Größe von rund 2.600 Hektar. Es liegt südlich der Ortslage Beelitz in den Gemar- kungen Beelitz, Elsholz, Lühsdorf, Rieben, Schönefeld und Witt- brietzen und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Stadt Gemarkung Flur

Beelitz Beelitz 13, 14;

Beelitz Schönefeld 2, 3;

Beelitz Elsholz 1, 2;

Beelitz Rieben 5 bis 7;

Beelitz Wittbrietzen 3 bis 10;

Treuenbrietzen Lühsdorf 1 bis 6.

1.2.1 Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Gebietes der einstweiligen Sicherung ist dieser Verfügung als Anlage 1 beigefügt.

1.2.2 Die Grenze des Gebietes der einstweiligen Sicherung ist in den in Anlage 2 dieser Verfügung aufgeführten Karten mit ununterbroche-

Öffentliche Bekanntmachung

Deutsche Renten- versicherung

• Aktuelles Vortrags-

programm S. 12

Blutspendetermine S. 12

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ner Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie.

Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den Aus- zügen der automatisierten Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5.000.

1.2.3 Die Anlagen sind Bestandteil der Verfügung.

1.2.4 Die Begründung zu dieser Verfügung und die Karten entsprechend Anlage 2 können beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Natur- schutzbehörde, Papendorfer Weg 1 (Backsteingebäude), 14806 Bad Belzig von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos einge- sehen werden.

1.3 Verbote

Vorbehaltlich der gemäß Ziffer 1.4 dieser Verfügung zulässigen Handlungen sind in dem sichergestellten Gebiet alle Handlungen und Maßnahmen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegen- stand nachteilig zu verändern. Es ist insbesondere verboten:

1.3.1 Bodenbestandteile abzubauen, die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;

1.3.2 Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu beein- trächtigen;

1.3.3 Quellen wie zum Beispiel Quellsümpfe, Quellwiesen und Quellwäl- der, Kleingewässer, nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;

1.3.4 Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Gebüsche, Alleen, Ufervegetation, Schwimmblattgesellschaften sowie Findlinge oder Lesesteinhaufen zu beschädigen oder zu beseitigen;

1.3.5 bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;

1.3.6 die Art oder den Umfang der bisherigen Grundstücksnutzung zu ändern, zum Beispiel Dauergrünland in eine andere Nutzungsart zu überführen;

1.3.7 Buden, Verkaufsstände, Verkaufswagen, Warenautomaten, Plakate, Werbeanlagen, Bild- und Schrifttafeln aufzustellen oder anzubrin- gen; ausgenommen zur saisonalen Direktvermarktung landwirt- schaftlicher Produkte;

1.3.8 Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen anzule- gen, Leitungen zu verlegen oder solche Anlagen zu verändern;

1.3.9 Modellsport oder ferngesteuerte motorbetriebene Geräte zu betrei- ben oder Einrichtungen dafür bereitzuhalten;

1.3.10 außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen oder offene Feuerstellen zu errichten oder zu betrei- ben;

1.3.11 Veranstaltungen, außer Wander-, Lauf- oder Radwanderveranstal- tungen, durchzuführen;

1.3.12 Gewässer jeder Art entgegen dem Schutzzweck zu verändern.

1.4 Zulässige Handlungen

Von den in Ziffer 1.3 aufgeführten Verboten bleiben zulässig:

1.4.1 die den in § 5 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Anforderungen und Grundsätzen der guten fachlichen Praxis ent- sprechende landwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass

die Ziffern 1.3.2, 1.3.3, 1.3.6 und 1.3.12 gelten;

1.4.2 die im Sinne des § 14 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ord- nungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den recht- mäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass

a) Höhlenbäume erhalten bleiben, b) Ziffer 1.3.3 gilt,

c) südexponierte trockenwarme Standorte oder Dünen nicht erst- aufgeforstet werden;

1.4.3 die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie die Errichtung von Ansitz- leitern oder Kanzeln, sofern sie den Erholungsgenuss und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen und nur Materialien ver- wendet werden, die sich in das Landschaftsbild einfügen;

1.4.4 die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, dass a) Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind, dass ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tier- bestand erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann, b) bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürli-

che Baustoffe und ingenieur-biologische Methoden verwendet werden,

c) keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden;

1.4.5 ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anla- gen, zum Beispiel der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stra- ßen und Wege einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Gehölz- schnittmaßnahmen im Benehmen mit der unteren Naturschutz- behörde;

1.4.6 die sonstigen, bei Bekanntgabe dieser Verfügung auf Grund behörd- licher Einzelfallentscheidungen rechtmäßig ausgeübten Nutzun- gen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;

1.4.7 Maßnahmen zur Untersuchung von Altlastverdachtsflächen und Maßnahmen der Altlastensanierung im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Einvernehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;

1.4.8 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der Unte- ren Naturschutzbehörde zugelassen oder angeordnet worden sind;

1.4.9 behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen;

1.4.10 Handlungen nach Ziffer 1.3.4 in rechtmäßig bestehenden Baum- schulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen;

1.4.11 Maßnahmen, die der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Die untere Natur- schutzbehörde ist über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Sie kann nachträglich ergänzende Anordnungen zur Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck treffen.

1.5 Befreiungen

Von den Verboten dieser Verfügung kann die Untere Naturschutz- behörde auf Antrag Befreiung gewähren, wenn

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1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, not- wendig ist oder

2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzu- mutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege verein- bar ist.

1.6 Ordnungswidrigkeiten

1.6.1 Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 3 Nr. 3 des Bundesnatur- schutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) den Verboten unter Ziffer 1.3 dieser Verfügung zuwiderhandelt, b) den Maßgaben, Einvernehmens- oder Benehmensregelungen

der Ziffer 1.4 zuwider handelt.

1.6.2 Ordnungswidrigkeiten nach Ziffer 1.6.1 können gemäß § 69 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

1.6.3 Im Falle einer Ordnungswidrigkeit nach Ziffer 1.6.1 können gemäß

§ 72 des Bundesnaturschutzgesetzes Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Begehung oder Vor- bereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, einge- zogen werden.

2. Wirksamkeit

Die Verfügung wird einen Tag nach Ihrer Bekanntgabe wirksam und ist auf zwei Jahre befristet.

3. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird für diese Verfügung die sofortige Vollziehung angeordnet.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffent- licher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Untere Natur- schutzbehörde, Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

5. Hinweis

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung (Ziffer 3) kann beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert- Straße 32, 14469 Potsdam ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs gestellt werden.

Landkreis Potsdam-Mittelmark Untere Naturschutzbehörde Bad Belzig, den 09.08.2012 Blasig

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

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Anlage 2

der Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des künftigen Landschaftsschutzgebietes „Wittbrietzener Feldflur“ vom 06.08.2012 Liste der Karten gemäß Ziffer 1.2.2

Auszüge der automatisierten Liegenschaftskarte

Blatt-Nr. Blatt Maßstab Unterzeichnung

1 Wittbrietzener Feldflur (gesamt) 1:10.000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 26 des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 06.08.2012

2 Wittbrietzener Feldflur (Nord) 1:5.000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 26 des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 06.08.2012

3 Wittbrietzener Feldflur (Mitte) 1:5.000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 26 des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 06.08.2012

4 Wittbrietzener Feldflur (Süd) 1:5.000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 26 des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 06.08.2012

Beratungszentren des

Landkreises Potsdam-Mittelmark

Allgemeine soziale Beratung

In den einzelnen Regionen des Landkreises findet eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung statt, die jedem Bürger offen steht. Die Sozial- arbeiterInnen unterstützen bei behördlichen Angelegenheiten und leisten Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen. Bei Krisensituationen (Tren- nung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bieten sie eine indivi- duelle Beratung. Sie erhalten Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie eine individuelle Wohnraumberatung.

Die Allgemeine soziale Beratung im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet in den Beratungszentren Bad Belzig,Teltow,Werder und Brandenburg/Havel, Kloster Lehnin und in Beelitz statt.

Der Pflegestützpunkt im Beratungszentrum Werder bietet Ihnen im Rahmen der Pflegeberatung unabhängige und kostenlose Informationen zu allen Fragen der Pflege, bei Pflegebedürftigkeit und Behinderungen, auch in Form aufsuchender Hilfen.

Darüber hinaus erhalten Sie in den Beratungszentren des Landkreis Pots- dam-Mittelmark Unterstützung und Beratung:

- wenn Sie durch Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Probleme bei der Bewältigung Ihres Alltags haben,

- bei drohender Wohnungslosigkeit - für Frauen und Mädchen in Not - für Angehörige Demenzerkrankter - für Menschen mit geistiger Behinderung - für Menschen mit psychischen Erkrankungen

- in Fragen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts - in Fragen der Integration und

- bei Problemen mit Sucht oder Drogen.

Die detaillierten Angebote und Beratungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Flyer des Beratungszentrums (auch zu finden unter www.pots- dam-mittelmark.de).

Ende des amtlichen Teils

Informationen aus dem Landratsamt

Ansprechbarkeit der allgemeinen sozialen Beratung und Wohn- raumberatung:

Beratungszentrum Bad Belzig, im Fläming-Bahnhof, Am Bahnhof 11 Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 17.00 Uhr

Tel. 033841/449510

Beratungszentrum Teltow, Lankeweg 4 Dienstag und Donnerstag: 09.00 Uhr – 17.00 Uhr Tel. 03328/318105

Beratungszentrum Werder (Havel), Am Gutshof 1-7 Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr Tel. 03327/739-342 oder -343

Pflegestützpunkt im Beratungszentrum Werder (Havel) Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr

Sonstige Erreichbarkeit über Anrufbeantworter und Rückrufservice:

03327/739343

e-mail: werder@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de Beratungszentrum Beelitz, Clara–Zetkin – Straße 195 033204-628516 zur Terminvereinbarung

Jeden Mittwoch 13.00 - 16.30

Beratungszentrum Brandenburg an der Havel, Deutsches Dorf 45-47 03381/796156

mobil: 01577/2161887 o. 01577/2161889

Dienstag: 9.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 – 13.00 Uhr Beratungszentrum Kloster Lehnin, Friedensstr. 4 Tel.: 03382/701010

mobil: 01577/2161887 o. 01577/2161889 Mittwochs: 12:00 - 15:30 Uhr

Darüber hinaus wird die Allgemeine Soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis Potsdam-Mittelmark angeboten. Nach telefonischer Absprache sind weitere Termine möglich.

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Weitere Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände Beelitz

Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 / 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter- Unfall- Hilfe e.V.,

Regionalverband Potsdam- Mittelmark- Fläming Bad Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Straße 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation Belzig-Brück-Niemegk Brücker Landstr. 1a

Tel.: 033841 387848 Mo 13.00 - 15.00 Uhr

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Niemegk

AWO - Allgemeine Soziale Beratung,Großstr. 6 Tel: 033843 6270 od. 62715

Mittwoch 13.30 - 17.30 Uhr

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Kleinmachnow

AWO Sozialstation, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine nach Vereinbarung

Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 –16.00 Uhr und Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr Träger: AWO Seniorenzentren Brandenburg gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176/18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder (Havel)

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.- Kellermann-Straße 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg/Mark

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

Entwurf:

Ambulante Beratungs-und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete

Kontakt:

Ambulante Beratungs-und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Sucht- gefährdete

in Bad Belzig:

Brücker Landstraße 1A, 14806 Bad Belzig Telefon: 033841 387818

Telefax: 033841 387819

E-Mail: suchtberatung-belzig@awo-potsdam.de Sprechzeiten:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 09:00 – 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung) in Teltow:

Potsdamer Straße 7/9, 14513 Teltow Telefon: 03328 334266

Telefax: 03328 334268

E-Mail: suchtberatung-teltow@awo-potsdam.de Sprechzeiten:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:00 – 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung) in Werder:

in den Räumen der Beratungsstelle für Überschuldete Eisenbahnstraße 1, 14542 Werder

Sprechzeiten:

Montag 12:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 12:00 – 18:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung über die Beratungsstelle Teltow oder 03327 5737287)

in Lehnin:

Sozialstation der Diakonie Friedensstraße 4, 14797 Lehnin Sprechzeiten:

Mittwoch 14:00 – 19:00 Uhr (und nach Vereinbarung) (tel. Terminvereinbarung über die Beratungsstelle Belzig oder 0160 2119918)

in Beelitz:

Clara-Zetkin-Straße 195, 14547 Beelitz Sprechzeiten:

Montag 13:00 – 19:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung über die Beratungsstelle Teltow/Belzig oder 033204 42395)

Träger:

AWO Bezirksverband Potsdam e.V., Anschrift:

August-Bebel-Straße 86, 14482 Potsdam, Tel.: (0331) 73041770, Fax: (0331) 73041780 E-Mail: info@awo-potsdam.de

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13. Messe Ausbildung & Beruf in Bad Belzig

Am Samstag, dem 15.09.2012 von 10:00 Uhr – 14:00 Uhr.

Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen präsentieren aus 23 Branchen: Beru- fe, Ausbildungsplätze, Jobangebote, Praktika, Fortbildung und Umschulung sowie Studienangebote. Viele Aussteller nehmen auch direkt vor Ort Bewer- bungen entgegen. Besucher können sich über Berufseinstiegsmodelle, Berufs- praktika in Österreich oder über Au Pair-Tätigkeit im Ausland sowie über den Freiwilligendienst informieren. Experten geben Tipps zur Sozialversi- cherung und zu Fördermöglichkeiten von Ausbildung und beruflicher Tätig-

Informationen, Tipps, Termine

keit. Besucher können sich auch in Stilfragen und zum perfekten Make-up beraten lassen. Der Eintritt ist frei.

Veranstaltungsort:

Albert-Baur-Halle, Weitzgrunder Weg, Bad Belzig Veranstalter:

VAL e.V.

Kontakt:

VAL Verein für Arbeit und Leben e.V.

Lübnitzer Straße 27a 14806 Bad Belzig Tel. 033841-469682 www.arbeitleben.de

Programm 16. Kreiserntefest am und auf dem Rosengut

Am Gut 5, OT Langerwisch, 14552 Michendorf

am 22. und 23. September 2012 unter dem Motto

„Gärtner und Landwirte – Ihre Partner des Vertrauens!“

Initiatoren und Veranstalter sind der Kreislandfrauenverband PM, der Kreisbauernverband PM, der Landkreis Potsdam-Mittelmark, die Gemein- de Michendorf, das Rosengut Langerwisch und die agro Saarmund e.G.

Samstag, den 22.09.2012 Eintritt frei ab 9:30 Uhr Kreisleistungspflügen

ab 10.00 Uhr Herbstliches Markttreibenund Kinderaktionenmusi- kalische Unterhaltung, buntes Bühnenprogramm Schaugrillen„meat & fire“ (Webergrill)

14.00 Uhr Eröffnung des Erntefestes durch den Landrat SiegerehrungKreisleistungspflügen

14.30 Uhr Show „Der schönste Mischlingshund“, Windhunde- verein

15.00 Uhr Eröffnung Erntekronenausstellung 15.30 Uhr Programm KITA Langerwisch

16.30 Uhr Puppentheater„Das Tapfere Schneiderlein“

ab 20.00 Uhr Erntetanz(Kartenvorverkauf im Rosengut möglich)

Sonntag, den 23.09.2012 Eintritt frei

ab 10.00 Uhr Herbstliches Markttreibenund Kinderaktionen Schaugrillen„meat & fire“ (Webergrill)

11.00 - 13.00 Uhr Frühschoppen mit dem Blasorchester der Freiwil- ligen Feuerwehr Görzke

13.30 - 17.00 Uhr Kaffeekonzert / Vogelscheuchenwettbewerbs- auswertung und Versteigerung

Bühnenprogramm

Es gibt Ausstellungen, z.B. Erntekronen, Brauchtum, Kleintier und Tech- nik. Viele Vorführungenund Mitmachangebotefür Kinder und Einiges mehr.

Schlendern Sie über unseren bunten Herbstmarkt, genießen Sie die Gaumen- freuden der Region. Lassen Sie sich mitreißen von der Atmosphäre unseres Kreiserntefestes und des Rosengutes.

Erleben Sie die Vielfalt des Landlebens

ausreichend Parkplätze sind ausgeschildert

Langerwisch freut sich auf Ihren Besuch!

Änderungen vorbehalten!

Freitag, den 21.09.2012

ab 9:00 Uhr Tag der Landjugend

Schulklassen aus den Grundschulen Wilhelmshorst, Saarmund, Michendorf und Wildenbruch erleben einen Tag rund um die Landwirtschaft und das Rosengut

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„Ich komme aus Vergangenheiten“

Roger Loewig Ausstellung in der Stadtkirche St. Marien Bad Belzig vom 10. August bis 15. September 2012

Ausstellung bis zum 15.09.2012 in der Stadtkirche St. Marien, Kirchplatz 1, 14806 Bad Belzig

Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag 11 –18 Uhr, Eintritt frei Begleitveranstaltungen und Führungen siehe Webseite:www.roger- loewig.de

Dauerausstellung im Roger Loewig Haus Flämingweg 6, 14 806 Bad Bel- zig, Telefon: 0338141-42 167 (dortige Öffnungszeiten: Mittwoch und Sonntag 14 –17 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung, Eintritt frei)

Die Ausstellung in der Stadtkirche St. Marien zu Bad Belzig wird getragen von 3 Veranstaltern – der Evangelischen Kirchenge- meinde St. Marien, die ih- re schöne alte Kirche für dieses Kulturprojekt öff- net – von der Roger Loe- wig Gesellschaft, die 1998 kurz nach dem Tod des Künstlers gegründet wur- de mit dem Ziel, sein Werk zu sichern und öffentlich bekannt zu machen – von der Stiftung Roger Loewig Haus, die im » Schweizer Haus « in Bad Belzig 2009 ein kleines Museum mit Gedenkstätte eingerichtet hat. Die Dauerausstellung im Roger Loewig Haus zeigt Arbeit en aus allen Schaffensperioden des Künstlers und vermittelt zugleich einen ganz priva- ten Einblick. Vielleicht ist das » Schweizer Haus « mit den dort lebenden Freunden der einzige Ort gewesen, der Roger Loewig, dem Entwurzelten, unstet Suchenden und von bedrückenden Bildern Getriebenen eine Heimat bieten konnte.

Dieser Blick auf das Werk soll nun erweitert werden und es soll in dem gro- ßen Raum des Kirchengebäudes der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Der Titel der Ausstellung, der einer Gedichtzeile entnommen wurde, deutet eine Herkunft an, die Vieles aus der Vergangenheit in die Gegenwart trägt, Erinnerungen und Lasten. Zu Roger Loewigs Herkunft gehören die Erfah- rungen von Krieg und Gräueltaten im besetzten Polen, von Flucht und Ent- wurzelung, von der Diktatur in der DDR und schließlich von westdeutscher Bereitschaft zu verdrängen und zu vergessen.

In fünf Werkgruppen werden Arbeiten gezeigt zu Themenbereichen, mit denen sich Roger Loewig immer wieder beschäftigt hat, die sein Werk kennzeichnen.

DIE FLÄMING-KIRCHEN UND DIE FLÄMING-LANDSCHAFTbilden eine Werkgruppe in der Ausstellung. Die Landschaft mit ihren Hügeln und wei- ten Feldern und die Kirchen in ihrer Beständigkeit und als unerschütterli- che Zeugen hat Roger Loewig in seinen Zeichnungen und Texten festge- halten. Eine verfallene Windmühle wird in einem Gedicht zum Abbild des Künstlers selbst.

Ein Vogel bin ich ohne Flügel, im Flämingland auf meinem Hügel bin ich die alte Mühle ohne Wind.

Ich bin ein Fisch in Aschezeilen, die Flossen spießen im Gestrüpp, ein schwarzes Schiff bin ich und leck mit vielen hunderttausend Meilen verfaultem Heimweh unter Deck.

APOKALYPSE, TOD UND SCHULDbegleiten das gesamte Schaffen Roger Loewigs. Er führt uns die geschändete und misshandelte Welt mit ihren ungezählten Opfern vor Augen, für die er Mitgefühl, sogar Mitschuld empfindet. Er fordert uns auf, die Augen nicht zu verschließen und seine Suche nach Menschlichkeit zu teilen.

SELBSTPORTRAITS ALS » GEZEICHNETER «Roger Loewig hat zahlreiche Selbstdarstellungen hinterlassen. Die frühen expressiven Bilder in heftiger Farbigkeit gibt es nach den Erfahrungen der Haft nicht mehr. Er setzt sich in düsteren Darstellungen mit der Zeit im Gefängnis aus einander. Er erkennt sich in den Leiden aller Misshandelten und Gequälten wieder und stellt sich ihnen zur Seite.

DEUTSCHE TEILUNG UND GRENZERFAHRUNGhaben Roger Loewig geprägt. Mit Wachtürmen, Mauern und unüberwindbaren Zäunen finden sich die Spuren im eigenen Land und nicht nur misshandelte Menschen werden zu Zeugen des Unrechts. Mit den Träumen vom Fliegen wird eine Welt der Freiheit ohne Grenzen angesprochen. Das Leiden an der deutschen Teilung konnte auch durch die Ausreise in den Westen 1972 nicht gelindert werden bis der Fall der Mauer neue Perspektiven eröffnete.

LANDSCHAFT UND NATURbilden eine weitere Werkgruppe. Mit auffah- renden und stürzenden Vögeln, mit dem Geäst der Bäume, mit Narben und Wunden zeigen sich Gefährdung und Zerstörung der Natur. Mit ihrem Wer- den und Vergehen ist sie als Wesen menschlicher Körperlichkeit verschwis- tert.

Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Belzig, die Roger Loewig Gesell- schaft Berlin und die Stiftung Roger Loewig Haus Bad Belzig danken den Sponsoren und Förderern dieses gemeinsamen Projektes und allen nicht namentlich genannten Spendern und Unterstützern.

Textquelle: Ausstellungsflyer Anreise:

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Ab Berlin Wannsee mit dem stündlich fahrenden Regionalzug RE 7 nach Bad Belzig

Mit dem Auto:

Aus Richtung Berlin und Leipzig über die A 9, Ausfahrt Niemegk, B 102 Richtung Bad Belzig folgen,

In Bad Belzig bitte die Hinweisschilder beachten.

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Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Öffnungszeiten im DRK-Blutspendeinstitut:

DRK-Blutspende- institut Potsdam

Charlottenstraße 72, Haus I, Eingang Hebbelstraße 1 14467 Potsdam

(neues Ärztehaus gegenüber der Poliklinik)

Telefon-Nummer: 0331-2846-0 Montag und Freitag

von 7:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr Täglich Blut- und Plasma- spende möglich!

Das Parkhaus ist für Blut- spender kostenfrei!

B

Blluuttssppeennddeetteerrmmiinnee Monat September 2012

02.09.2012 SC Potsdam 10:00 – 17:00 Uhr

03.09.2012 Fahrland, Jugendhaus Fahrland, Ketziner Str. 20 16:00 – 19:00 Uhr 05.09.2012 Potsdam, Stadtverwaltung, Fr.-Ebert-Str. 79 09:00 – 13:30 Uhr

10.09.2012 Teltow, AOK Teltow, Potsdamer Str. 20 15:00 – 19:00 Uhr

11.09.2012 Ziesar, FFW Ziesar, Gartenstr. 16 15:30 – 19:30 Uhr

11.09.2012 Werder, Schule Werder, Unter den Linden 11 15:00 – 19:00 Uhr

17.09.2012 Potsdam, Finanzamt, Steinstr. 104-106 09:00 – 13:00 Uhr

18.09.2012 Bad Belzig, DRK Belzig, Gliener Str. 1 15:30 – 19:00 Uhr 19.09.2012 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Str. 16 14:30 – 19:00 Uhr 20.09.2012 Wiesenburg, Quergebäude Goetheplatz, Schloßstr. 1 15:00 – 19:00 Uhr 20.09.2012 Treuenbrietzen, Bürgerhaus „Alte FFW“, Breite Str. 71 15:00 – 19:00 Uhr 21.09.2012 Potsdam, Behördenzentrum, H.-Mann-Allee 103 08:00 – 10:30 Uhr 24.09.2012 Groß Glienicke, Grundschule, Hechtsprung 14/16 17:00 – 19:00 Uhr 28.09.2012 Groß Kreutz, Feuerwehrgerätehaus, Bochower Str. 26 14:30 – 19:00 Uhr

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