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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.14, Heft 05

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 14 Belzig, 25. Mai 2007 Nummer 05

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de

Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates

Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34

Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm

Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Nachträge zu den öffentlich- rechtlichen Verträgen über die Kindertagesbetreuung zwischen dem Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Gemeinde Borkheide, der Gemeinde Borkwalde, der Stadt Brück, der Gemeinde Golzow, der Gemeinde Planebruch, dem Amt Beetzsee, der Gemeinde Kloster Lehnin, der Gemeinde Päwesin, der Gemeinde Roskow,

der Gemeinde Schwielowsee und der Stadt Havelsee S. 1 Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

• Beratungstermine der Koordinatorin für Frei-

willigenarbeit S. 9

• Termine der allgemeinen sozialen Beratung der freien Träger im Landkreis S. 10

• Deutsche Rentenver- sicherung – Informations- veranstaltungen S. 12

• Veranstaltungen im Landkreis

Potsdam-Mittelmark S. 15

• Veranstaltungen im

Naturpark Hoher Fläming S. 19

• Veranstaltungen im

Naturpark Fläming S. 21

• Veranstaltungen im

Naturpark Nuthe-Nieplitz S. 22

• Blutspendetermine S. 25

Öffentliche Bekanntmachungen

Personalkosten geltend machen kann und der in Satz 1 vorgegebene Rah- men nicht überschritten wird.

III.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

(7) Der Landkreis erstattet der Gemeinde die angemessenen Aufwendun- gen einschließlich des Erziehungsaufwandes für die Tagespflege gem. § 18 KitaG, jedoch abzüglich der Elternbeiträge. Mit Inkrafttreten einer mit den Gemeinden abgestimmten kreislichen Richtlinie zur Tagespflege, die auch die Finanzierung umfasst, erstattet der Landkreis Aufwendungen für die Tagespflege einschließlich des Erziehungsaufwandes jedoch abzüglich der Elternbeiträge gemäß Abschnitt 6.2. dieser Richtlinie. Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 1 und 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet.

IV.

§ 3 wird durch Anfügung eines Absatzes 8 wie folgt ergänzt:

(8) Stimmen die Vertragspartner die Ausgestaltung von Kindestagesbe- treuungsangebote in Verbindung mit Schule im Zuge der Einführung/Um- setzung von ganztagsschulischen Angeboten so ab, dass das Hortangebot durch ein alternatives Angebot gemäß § 2 Abs. 3 KitaG ersetzt wird, ent- fällt insoweit eine Finanzierung nach Absatz 3 und 4.

1. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

28.09./22.11.2004

Zwischen der Gemeinde Borkheide (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I, S. 384) dieser 1. Nach- trag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.09./22.11.2004 geschlos- sen.

I.

Ausgehend von § 3 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09./22.11.2004 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 12/2004, S. 17) und den Kreistagsbeschlüssen zur Kita-Finanzierung 2005 und 2006 (Beschluss- Nr. 2004/324 und 2005/531) vereinbaren die Parteien für die Jahre 2005/2006 einen Durchschnittssatz in Höhe von 3.150,00 € als Bemes- sungsgrundlage. Davon 84 % betragen 2.646,00 €/Monat/Erzieherin.

II.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.4.1993 (GVBl. II, Sei- te 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen in Kindertagesstätten in Trä- gerschaft der Gemeinde werden anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten pro Monat (Jahresgesamt- kosten : 12) bei tarifgerechter Entlohnung der Leitungskraft zu Grunde ge- legt. Maßgebliche Personalkosten sind das Arbeitgeber-brutto-. Bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde die zu erwartenden Per- sonalkosten nach Satz 1 für das Folgejahr mit. Diese Mitteilung ist insoweit verbindlich, als die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt keine höheren

(2)

V.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft.

Belzig, 15.03.2007 Borkheide, 01.12.2006

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Gemeinde Borkheide Potsdam-Mittelmark

Koch Schulz

Landrat des Landkreises ehrenamtliche Bürgermeisterin Potsdam-Mittelmark

Für das Amt Brück

Dr. Enneking Großmann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

1. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

12.10./22.11.2004

Zwischen der Gemeinde Borkwalde (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I, S. 384) dieser 1. Nach- trag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 12.10./22.11.2004 geschlos- sen.

I.

Ausgehend von § 3 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 12.10./22.11.2004 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 12/2004, S. 18) und den Kreistagsbeschlüssen zur Kita-Finanzierung 2005 und 2006 (Beschluss- Nr. 2004/324 und 2005/531) vereinbaren die Parteien für die Jahre 2005/

2006 einen Durchschnittssatz in Höhe von 3.150,00 €als Bemessungs- grundlage. Davon 84 % betragen 2.646,00 €/Monat/Erzieherin.

II.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.4.1993 (GVBl. II, Sei- te 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen in Kindertagesstätten in Trä- gerschaft der Gemeinde werden anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten pro Monat (Jahresgesamt- kosten : 12) bei tarifgerechter Entlohnung der Leitungskraft zu Grunde gelegt. Maßgebliche Personalkosten sind das Arbeitgeber-brutto-. Bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde die zu erwartenden Per- sonalkosten nach Satz 1 für das Folgejahr mit. Diese Mitteilung ist insoweit verbindlich, als die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt keine höheren Personalkosten geltend machen kann und der in Satz 1 vorgegebene Rah- men nicht überschritten wird.

III.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

(7) Der Landkreis erstattet der Gemeinde die angemessenen Aufwendun- gen einschließlich des Erziehungsaufwandes für die Tagespflege gem. § 18 KitaG, jedoch abzüglich der Elternbeiträge. Mit Inkrafttreten einer mit den

Gemeinden abgestimmten kreislichen Richtlinie zur Tagespflege, die auch die Finanzierung umfasst, erstattet der Landkreis Aufwendungen für die Tagespflege einschließlich des Erziehungsaufwandes jedoch abzüglich der Elternbeiträge gemäß Abschnitt 6.2. dieser Richtlinie. Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 1 und 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet.

IV.

§ 3 wird durch Anfügung eines Absatzes 8 wie folgt ergänzt:

(8) Stimmen die Vertragspartner die Ausgestaltung von Kindestagesbe- treuungsangebote in Verbindung mit Schule im Zuge der Einführung/Um- setzung von ganztagsschulischen Angeboten so ab, dass das Hortangebot durch ein alternatives Angebot gemäß § 2 Abs. 3 KitaG ersetzt wird, ent- fällt insoweit eine Finanzierung nach Absatz 3 und 4.

V.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft.

Belzig, 15.03.2007 Brück, 18.01.2007

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Gemeinde Borkwalde Potsdam-Mittelmark

Koch Wilde

Landrat des Landkreises ehrenamtlicher Bürgermeister Potsdam-Mittelmark

Für das Amt Brück

Dr. Enneking Großmann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

1. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

14.11/22.11.2004

Zwischen der Stadt Brück (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird auf der Grundlage des

§ 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I, S. 384) dieser 1. Nachtrag zum öf- fentlich-rechtlichen Vertrag vom 14.11./22.11.2004 geschlossen.

I.

Ausgehend von § 3 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 14.11./22.11.2004 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 12/2004, S. 20) und den Kreistagsbeschlüssen zur Kita-Finanzierung 2005 und 2006 (Beschluss- Nr. 2004/324 und 2005/531) vereinbaren die Parteien für die Jahre 2005/2006 einen Durchschnittssatz in Höhe von 3.150,00 € als Bemes- sungsgrundlage. Davon 84 % betragen 2.646,00 €/Monat/Erzieherin.

II.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.4.1993 (GVBl. II, Sei- te 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen in Kindertagesstätten in Trä-

(3)

gerschaft der Gemeinde werden anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten pro Monat (Jahresgesamt- kosten : 12) bei tarifgerechter Entlohnung der Leitungskraft zu Grunde gelegt. Maßgebliche Personalkosten sind das Arbeitgeber-brutto-. Bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde die zu erwartenden Per- sonalkosten nach Satz 1 für das Folgejahr mit. Diese Mitteilung ist insoweit verbindlich, als die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt keine höheren Personalkosten geltend machen kann und der in Satz 1 vorgegebene Rah- men nicht überschritten wird.

III.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

(7) Der Landkreis erstattet der Gemeinde die angemessenen Aufwendun- gen einschließlich des Erziehungsaufwandes für die Tagespflege gem. § 18 KitaG, jedoch abzüglich der Elternbeiträge. Mit Inkrafttreten einer mit den Gemeinden abgestimmten kreislichen Richtlinie zur Tagespflege, die auch die Finanzierung umfasst, erstattet der Landkreis Aufwendungen für die Tagespflege einschließlich des Erziehungsaufwandes jedoch abzüglich der Elternbeiträge gemäß Abschnitt 6.2. dieser Richtlinie. Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 1 und 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet.

IV.

§ 3 wird durch Anfügung eines Absatzes 8 wie folgt ergänzt:

(8) Stimmen die Vertragspartner die Ausgestaltung von Kindestagesbe- treuungsangebote in Verbindung mit Schule im Zuge der Einführung/Um- setzung von ganztagsschulischen Angeboten so ab, dass das Hortangebot durch ein alternatives Angebot gemäß § 2 Abs. 3 KitaG ersetzt wird, ent- fällt insoweit eine Finanzierung nach Absatz 3 und 4.

V.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft.

Belzig, 15.03.2007 Brück, 20.12.2006

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Stadt Brück Potsdam-Mittelmark

Koch Borgmann

Landrat des Landkreises ehrenamtlicher Bürgermeister Potsdam-Mittelmark

Für das Amt Brück

Dr. Enneking Großmann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

1. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

28.09./22.11.2004

Zwischen der Gemeinde Golzow (im Folgenden Gemeinde) und dem Land- kreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird auf der Grundla- ge des § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I, S. 384) dieser 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.09./22.11.2004 geschlossen.

I.

Ausgehend von § 3 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09./22.11.2004 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 12/2004, S. 21) und den Kreistagsbeschlüssen zur Kita-Finanzierung 2005 und 2006 (Beschluss- Nr. 2004/324 und 2005/531) vereinbaren die Parteien für die Jahre 2005/

2006 einen Durchschnittssatz in Höhe von 3.150,00 €als Bemessungs- grundlage. Davon 84 % betragen 2.646,00 €/Monat/Erzieherin.

II.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.4.1993 (GVBl. II, Sei- te 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen in Kindertagesstätten in Trä- gerschaft der Gemeinde werden anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten pro Monat (Jahresgesamt- kosten : 12) bei tarifgerechter Entlohnung der Leitungskraft zu Grunde gelegt. Maßgebliche Personalkosten sind das Arbeitgeber-brutto-. Bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde die zu erwartenden Per- sonalkosten nach Satz 1 für das Folgejahr mit. Diese Mitteilung ist insoweit verbindlich, als die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt keine höheren Personalkosten geltend machen kann und der in Satz 1 vorgegebene Rah- men nicht überschritten wird.

III.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

(7) Der Landkreis erstattet der Gemeinde die angemessenen Aufwendun- gen einschließlich des Erziehungsaufwandes für die Tagespflege gem. § 18 KitaG, jedoch abzüglich der Elternbeiträge. Mit Inkrafttreten einer mit den Gemeinden abgestimmten kreislichen Richtlinie zur Tagespflege, die auch die Finanzierung umfasst, erstattet der Landkreis Aufwendungen für die Tagespflege einschließlich des Erziehungsaufwandes jedoch abzüglich der Elternbeiträge gemäß Abschnitt 6.2. dieser Richtlinie. Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 1 und 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet.

IV.

§ 3 wird durch Anfügung eines Absatzes 8 wie folgt ergänzt:

(8) Stimmen die Vertragspartner die Ausgestaltung von Kindestagesbe- treuungsangebote in Verbindung mit Schule im Zuge der Einführung/Um- setzung von ganztagsschulischen Angeboten so ab, dass das Hortangebot durch ein alternatives Angebot gemäß § 2 Abs. 3 KitaG ersetzt wird, ent- fällt insoweit eine Finanzierung nach Absatz 3 und 4.

V.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft.

Belzig, 15.03.2007 Golzow, 20.12.2006

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Gemeinde Golzow Potsdam-Mittelmark

Koch Dr. Mahlow

Landrat des Landkreises ehrenamtlicher Bürgermeister Potsdam-Mittelmark

Für das Amt Brück

Dr. Enneking Großmann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

(4)

Für den Landkreis Für die Gemeinde Planebruch Potsdam-Mittelmark

Koch Dingelstädt

Landrat des Landkreises ehrenamtlicher Bürgermeister Potsdam-Mittelmark

Für das Amt Brück

Dr. Enneking Großmann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

2. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

26.08./14.09.2004

Zwischen dem Amt Beetzsee (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 26.08./14.09.2004 (Amtsblatt Nr. 11 vom 26.11.2004, geändert durch 1. Nachtrag vom 05.12.05/02.01.06 (Amtsblatt Nr. 4vom 06.04.2006) geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Werden in Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Kinder betreut, die nicht im Landkreis wohnen, so können die Parteien vereinbaren, dass der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG direkt dem örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe in Rechnung gestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als

1. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

28.09./22.11.2004

Zwischen der Gemeinde Planebruch (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I, S. 384) dieser 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.09./22.11.2004 geschlossen.

I.

Ausgehend von § 3 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09./22.11.2004 (Amtsblatt des Landkreises Nr. 12/2004, S. 21) und den Kreistagsbeschlüssen zur Kita-Finanzierung 2005 und 2006 (Beschluss- Nr. 2004/324 und 2005/531) vereinbaren die Parteien für die Jahre 2005/

2006 einen Durchschnittssatz in Höhe von 3.150,00 €als Bemessungs- grundlage. Davon 84 % betragen 2.646,00 €/Monat/Erzieherin.

II.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.4.1993 (GVBl. II, Sei- te 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen in Kindertagesstätten in Trä- gerschaft der Gemeinde werden anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten pro Monat (Jahresgesamt- kosten : 12) bei tarifgerechter Entlohnung der Leitungskraft zu Grunde gelegt. Maßgebliche Personalkosten sind das Arbeitgeber-brutto-. Bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde die zu erwartenden Per- sonalkosten nach Satz 1 für das Folgejahr mit. Diese Mitteilung ist insoweit verbindlich, als die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt keine höheren Personalkosten geltend machen kann und der in Satz 1 vorgegebene Rah- men nicht überschritten wird.

III.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

(7) Der Landkreis erstattet der Gemeinde die angemessenen Aufwendun- gen einschließlich des Erziehungsaufwandes für die Tagespflege gem. § 18 KitaG, jedoch abzüglich der Elternbeiträge. Mit Inkrafttreten einer mit den Gemeinden abgestimmten kreislichen Richtlinie zur Tagespflege, die auch die Finanzierung umfasst, erstattet der Landkreis Aufwendungen für die Tagespflege einschließlich des Erziehungsaufwandes jedoch abzüglich der Elternbeiträge gemäß Abschnitt 6.2. dieser Richtlinie. Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 1 und 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet.

IV.

§ 3 wird durch Anfügung eines Absatzes 8 wie folgt ergänzt:

(8) Stimmen die Vertragspartner die Ausgestaltung von Kindestagesbe- treuungsangebote in Verbindung mit Schule im Zuge der Einführung/Um- setzung von ganztagsschulischen Angeboten so ab, dass das Hortangebot durch ein alternatives Angebot gemäß § 2 Abs. 3 KitaG ersetzt wird, ent- fällt insoweit eine Finanzierung nach Absatz 3 und 4.

V.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft.

Belzig, 15.03.2007 Brück, 20.12.2006

Ort, Datum Ort, Datum

(5)

Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durchschnittssat- zes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Leitungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifgerechter Entloh- nung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß

§ 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugendamt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 12.04.2007 Beetzsee, 27.02.2007

Ort, Datum Ort, Datum Für den Landkreis Für das Amt Beetzsee

Potsdam-Mittelmark Koch

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Dr. Enneking Zimmermann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

2. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

14.09.04/08.12.04

Zwischen der Gemeinde Kloster Lehnin (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nach- trag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 29.12.2004 (Amtsblatt Nr. 12), geändert durch 1. Nachtrag vom 03.05.06 /16.05.2006 geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Werden in Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Kinder betreut, die nicht im Landkreis wohnen, so können die Parteien vereinbaren, dass der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG direkt dem örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe in Rechnung gestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durchschnittssat- zes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Leitungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifgerechter Entloh- nung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß

§ 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugendamt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

(6)

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 26.03.2007 Kloster Lehnin, den 15.02.2007 Ort, Datum Ort, Datum Für den Landkreis Für die Gemeinde Kloster Lehnin Potsdam-Mittelmark

Koch

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Dr. Enneking i. V. Satzky

Vorsitzender des Kreistages 1. Beigeordneter Potsdam-Mittelmark

2. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

03.09./14.09.2004

Zwischen der Gemeinde Päwesin (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nach- trag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 03.09./14.09.2004 (Amtsblatt Nr. 11 vom 26.11.2004, geändert durch 1. Nachtrag vom 05.12.05/02.01.06 (Amtsblatt Nr. 4 vom 06.04.2006) geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Werden in Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Kinder betreut, die nicht im Landkreis wohnen, so können die Parteien vereinbaren, dass der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG direkt dem örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe in Rechnung gestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durchschnittssat- zes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Leitungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifgerechter Entloh- nung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß

§ 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugendamt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

(7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

(7)

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 12.04.2007 Beetzsee, 27.02.2007

Ort, Datum Ort, Datum Für den Landkreis Für die Gemeinde Päwesin

Potsdam-Mittelmark Koch

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Dr. Enneking Zimmermann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

2. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

01.09./14.09.2004

Zwischen der Gemeinde Roskow (im Folgenden Gemeinde) und dem Land- kreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 01.09./14.09.2004 (Amtsblatt Nr. 11 vom 26.11.2004, geändert durch 1. Nachtrag vom 05.12.05/02.01.06 (Amtsblatt Nr. 4 vom 26.04.06) geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Werden in Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Kinder betreut, die nicht im Landkreis wohnen, so können die Parteien vereinbaren, dass der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG direkt dem örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe in Rechnung gestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durchschnittssat- zes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Leitungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifgerechter Entloh- nung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß

§ 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugendamt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 12.04.2007 Beetzsee, 27.02.2007

Ort, Datum Ort, Datum Für den Landkreis Für die Gemeinde Roskow

Potsdam-Mittelmark Koch

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Dr. Enneking Zimmermann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

(8)

1. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

30.08./14.09.2004

Zwischen der Gemeinde Schwielowsee (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser 1. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 27.02./28.03.2006 ge- schlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Werden in Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Kinder betreut, die nicht im Landkreis wohnen, so können die Parteien vereinbaren, dass der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG direkt dem örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe in Rechnung gestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durchschnittssat- zes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Leitungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifgerechter Entloh- nung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß

§ 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugendamt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

(7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 12.04.2007 Schwielowsee 28.03.2007

Ort, Datum Ort, Datum Für den Landkreis Für die Gemeinde Schwielowsee Potsdam-Mittelmark

Koch K. Hoppe

Landrat des Landkreises Bürgermeisterin in der Gemeinde

Potsdam-Mittelmark Schwielowsee

Dr. Enneking R. Büchner

Vorsitzender des Kreistages Vorsitzender der Gemeinde- Potsdam-Mittelmark vertretung der Gemeinde

Schwielowsee

2. Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag vom

30.08./14.09.2004

Zwischen der Stadt Havelsee (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 30.08./14.09.2004 (Amtsblatt Nr. 11 vom 26.11.2004, geändert durch 1. Nachtrag vom 05.12.05/02.01.06 (Amtsblatt Nr. 4 vom 06.04.2006) geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Werden in Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Kinder betreut, die nicht im Landkreis wohnen, so können die Parteien vereinbaren, dass der Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG direkt dem örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe in Rechnung gestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

(9)

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durchschnittssat- zes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Leitungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifgerechter Entloh- nung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß

§ 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugendamt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

(7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30. April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 12.04.2007 Beetzsee, 27.02.2007

Ort, Datum Ort, Datum Für den Landkreis Für die Stadt Havelsee

Potsdam-Mittelmark Koch

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Dr. Enneking Zimmermann

Vorsitzender des Kreistages Amtsdirektor Potsdam-Mittelmark

Ende des amtlichen Teils Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordinatorin für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich im Landkreis Potsdam Mittelmark Steffi Wiesner

Koordinatorin für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich im Landkreis Potsdam Mittelmark (Aafv e. V.)

Magdeburger Str. 12 14806 Belzig Tel.: 033841/45 116 Fax: 033841/380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.potsdam mittelmark.de/sozialatlas/freiwilligenarbeit/indexf.html

(10)

Allgemeine Soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Erstberatung)

1. in den Regionalstellen des Amtes für Soziales und Wohnen

Die Allgemeine Soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag und Donnerstag in den jeweiligen Regionalstellen des Amtes für Soziales und Wohnen statt.

Zeiten: Di 9.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 17.00 Uhr, Do 9.00 – 12.00 Uhr

Ort Sozialarbeiter/-betreuer Träger

Regionalstelle Teltow

Lankeweg 4 Frau Dzialas AWO PM gGmbH

14513 Teltow August Bebel Platz 2

Tel.: 03328-318163 14532 Kleinmachnow

Frau Grube AWO PM gGmbH

Potsdamerstraße 57 14552 Michendorf Regionalstelle Werder

Am Gutshof 1 – 7 Frau Multani DRK Pflegeteam „An der Havel“

14542 Werder B.-Kellermann-Str. 17

Tel.: 03327-739313 14542 Werder

Frau Wittkowsky JUH e. V., Regionalverband PM

Trebbiner Str. 94 14547 Beelitz Regionalstelle Brandenburg

Klosterstr. 28 – 31 Frau Brieske Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin

14770 Brandenburg Lichterfelder Allee 45

Tel: 03381-533315 14513 Teltow

Mobil: 0175-2769326

Frau Weidner Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin

Lichterfelder Allee 45 14513 Teltow Regionalstelle Belzig

Papendorfer Weg 1 Frau Bohnet DRK Sozialstation

14806 Belzig Gliener Str. 1

Tel.: 033841-91356 14806 Belzig

Frau Michel AWO PM gGmbH

Niemegker Str. 10 14806 Belzig

2. Zusätzliche Beratungszeiten in den Regionen

Darüber hinaus bieten die freien Träger die Allgemeine Soziale Beratung in den Regionen an. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Ter- mine und Hausbesuche möglich.

Ort Zeit Sozialarbeiter/-betreuer

Kleinmachnow

AWO Seniorentreff Mi 10.00 – 12.00 Uhr Frau Dzialas

Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203-24012

14532 Kleinmachnow Teltow

AWO Sozialagentur Teltow Do 15.00 – 17.00 Uhr Frau Dzialas

Potsdamer Str. 62 Tel.: 033203-24012

14513 Teltow Michendorf

AWO Sozialstation Mo 13.00 – 14.30 Uhr Frau Grube

Potsdamerstraße 57 Tel.: 033205-46591

14552 Michendorf

(11)

Ort Zeit Sozialarbeiter/-betreuer Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“ Mo 8.00 – 11.00 Uhr Frau Multani

B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327-45504

14542 Werder Handy: 0151-16214651

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk Jeden 1./2. und 3. Mi Frau Wittkowsky

Nürnbergstr. 37 des Monats JUH Sozialstation

14547 Beelitz 13.00 – 16.00 Uhr Tel.: 033204-628516

E-Werk: 033204-61719 Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus Jeden 1. und 3. Mi des Monats Frau Brieske

Friedensstr. 4 9.00 – 12.00 Uhr Tel.: 03382-701010

14797 Kloster Lehnin Handy: 0175-1232371

Belzig

DRK Sozialstation Fr 10.00 – 12.00 Uhr Frau Bohnet

Gliener Str. 1 Tel.: 033841-56218

14806 Belzig Handy: 0151-16214623

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff Jeden 1. Do des Monats

Großstraße 96-97 14.00 – 16.00 Uhr

14929 Treuenbrietzen Wiesenburg

DRK Bürgertreff Jeden 4. Do des Monats

Schlamauer Straße 24 14.00 – 16.00 Uhr 14827 Wiesenburg

Belzig

AWO Sozialstation Mo 13.00 – 15.00 Uhr Frau Michel

Niemegker Str. 10 Tel.: 033841-380215

14806 Belzig Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“ Jeden 1. Di des Monats

Buchenweg 1 14.00 – 16.00 Uhr

14822 Brück

(12)
(13)
(14)
(15)

1. Juni Freitag

Beelitzer Spargelfest Stadt Beelitz, Beelitz,

bis 03.06.07 Stadt Beelitz

Beelitzer Spargelfest in der historischen Altstadt Beelitz, – Kleintierzüchterschau des Beelitzer Kleintierzüchter- vereins,

01.-03.06. Veranstaltung zum Spargelfest auf dem Mühlenhof Infotelefon: 033204-39153 Kinderfest

Willkommen in der Zauch- Spargelhof Syring, witzer Indianerprärie – Beelitz OT Zauchwitz, Kinderfest auf dem Spargelhof Spargelhof Syring Syring

Infotelefon: 033204-41990 10.00 Kinderfest

Kinderfest mit Puppentheater Spargelhof Jacobs, Infotelefon: 033204-62727 Beelitz OT Schäpe, Spargelhof Jacobs 15.00 Kindertag – Spiele und Kita Stücken,

bis Unterhaltung Michendorf OT Stücken, 18.00 Infotelefon: 033204-33224 Heimatverein Stücken e. V.

16.00 Kinder-Mit-Mach- Kita „Arche Noah“,

Programm Treuenbrietzen,

Eintritt frei Ev. Kirchengemeinde Infotelefon: 033748-70165

2. Juni Samstag

Burgfest Burg Ziesar, Ziesar,

bis 03.06.07 Stadt Ziesar

Infotelefon: 033830-6540

Erdbeerfest Spargelhof Jacobs,

bis 03.06.07 Beelitz OT Schäpe,

Infotelefon: 033204-41970 Spargelhof Jacobs Kindersportfest OT Busendorf, Infotelefon: 033206-4411 Beelitz OT Busendorf,

Volkssolidarität Kindertag im Gemeinde- Gemeindezentrum, zentrum Michendorf, Jörg Schultz Infotelefon: 0177-5100885

Modenschau – Frühjahrs- Handweberei Geltow, kollektion Schwielowsee OT Geltow, Infotelefon: 03327-55272 Handweberei-Museum Sommersportfest Sportplatz, Görzke, Infotelefon: 033847-40341 Sportverein 11.00 Oldtimerband beim Brunch Kunsthof Glindow,

Infotelefon: 03327-70006 Werder (Havel) OT Glindow, Kunsthof Glindow

17.00 „Eine Nacht am Mittel- Kirche Caputh, Schwielowsee

meer“ OT Caputh, Caputher Musiken

Virtuose Blockflötenmusik aus dem 14. bis 17. Jahrhun- dert, Consort of five, Köln (Blockflötenquintett), Infotelefon: 033209-20906

Musik für Harfe und Orgel Alte Fischerkirche, Musik für Harfe und Orgel – Schwielowsee OT Ferch, Werke von Soler, C. Ph. E. Bach, Kulturforum Schwielowsee e. V.

Blanco, Mendelssohn, u. a.

Katharina Hanstedt, Harfe Lothar Knappe, Orgel, Infotelefon: 033209-80743

3. Juni Sonntag

„Wallfahrtskantate“ Stadtpfarrkirche, Beelitz, Infotelefon: 033204-42352 Ev. Kirchengemeinde 08.00 Backofenfest Emstal, Kloster Lehnin bis Infotelefon: 03382-504 OT Emstal, Interessen-

13.00 gemeinschaft Backofen

15.00 Parkführung zur Rhododen- Schlosspark, Wiesenburg/Mark, dronblüte Parkförderverein Wiesenburg Infotelefon: 033849-50334

5. Juni Dienstag

18.00 Geschichte GRW Teltow Industriemuseum Region Teltow, Infotelefon: 033203-77686, Kleinmachnow, Industrie- Infotelefon:345190 museum Region Teltow e. V.

6. Juni Mittwoch

19.00 Konzert Reha-Klinik, Belzig, Musikschule Infotelefon: 033841-45430 Engelbert Humperdinck PM

8. Juni Freitag

75 Jahre Borkwalde Borkwalde, Borkwalde,

bis 10.06.07 Gemeinde

Infotelefon: 033845-43012

Sabinchenfestspiele Stadt Treuenbrietzen,

bis 17.06.07 Treuenbrietzen,

08.06. 17:30 bis 24.00 Uhr Stadt Treuenbrietzen zwischen St. Marienkirche

und Rathaus Eröffnung der Festspiele mit Ausstellungen, Aufführung Sabinchenmoritat, Kürung Sabinchenpaar 2007/

2008, Live- Konzert, Barock- feuerwerk am Rathaus Infotelefon: 033748-12102

15.00 Veranstaltung zum Seniorenwohnpark, 13-jährigen Bestehen Treuenbrietzen, des Seniorenwohnparks... Seniorenwohnpark Treuenbrietzen mit Getti

Möller „falsche Fuffziger“

Infotelefon: 033748-70481

20.00 Live-Musik Burgkeller, Belzig, Kur- und Infotelefon: 033841-3879910 Freizeit GmbH

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Veranstaltungen Juni 2007

(16)

9. Juni Samstag

„Öl-Aquarell-Temera Bilder Galerie Töplitz, Werder (Havel) und Grafik“ OT Töplitz, Havel-Land-Art e. V.

Künstler: Diego Bianconi, Bodo Rott

Vernissage:

09.06. um 17.00 Uhr – Galerie Töplitz, Dorfplatz, musikalisches Vorprogramm:

16.00 Uhr Dorfkirche Töplitz – Kammerkonzert von Stipen- diaten der Paul-Hindemith- Gesellschaft Berlin Ausstellung bis 17.06.07 Infotelefon: 033202-60538

Brandenburger Landpartie Spargelhof Jacobs,

bis 10.06.07 Beelitz OT Schäpe,

Infotelefon: 033204-41970 Spargelhof Jacobs Feuerwehrball OT Fichtenwalde, Infotelefon: 033206-60010 Beelitz OT Fichtenwalde,

Förderverein FF Fichtenwalde Feuerwehrfest Wollin, FFw

Flämingfarbenfest Kunsthalle, Wiesenburg/Mark, Aquarellmalwettbewerb Naturparkverein Fläming e. V.

für Jedermann bis 10.06.07

Infotelefon: 033848-60004

Konzert mit Stefan Lux Blumen- und Kunsthof,

& Co Wiesenburg/Mark,

Infotelefon: 033849-79822 Gemeinde Wiesenburg Naturparkfest Gut Schmerwitz,

Infotelefon: 033849-90812 Wiesenburg/Mark OT Schlamau, Gut Schmerwitz

Pippi Langstrumpf Fest Astrid-Lindgren-Platz, Infotelefon: 033845-90292 Borkwalde, Kulturzentrum

„Zauche“ e. V.

Qualifikation zum Bundes- Regattastrecke,

wettbewerb – Rudern Werder (Havel), Ruderclub Infotelefon: 03327-7830

Schützenfest Schwielowseestr. 121, bis 10.06.07 Schwielowsee OT Caputh, Infotelefon: 033209-20802 Schützengilde Caputh 1920 e. V.

Wettkrähen der Hähne Spargelhof Jacobs, Infotelefon: 033204-62727 Beelitz OT Schäpe, Spargelhof Jacobs

14.00 Dorffest OT Derwitz, Werder (Havel) bis Infotelefon: 033207-50971 OT Derwitz, Dorf- und Heimat-

24.00 verein Derwitz e. V., FFw

16.00 Quartetto Tonale Kirche Bücknitz, Ziesar Damen-Streichquartett mit OT Bücknitz, Kulturförderverein

„Salonmusik“ Bücknitz e. V.

Walzer, Polkas u. a.

Infotelefon: 033830-60095

20.00 Theatralischer Rundgang Burg Eisenhardt, Belzig, Theatralischer Rundgang auf Kur- und Freizeit GmbH Burg Eisenhardt mit Dr. Büchner,

Infotelefon: 033841-3879910

21.00 9 Jahre Burgkeller Burgkeller, Belzig, Infotelefon: 033841-3879910 Kur- und Freizeit GmbH 8.00 Stationär-Motoren-Treffen Zweirad- und Technikmuseum, bis Infotelefon: 03327-40974, Werder (Havel), MC Blütenstadt 18.00 Infotelefon:40167 Werder (Havel) e. V.

ab Lilienthalfest OT Derwitz, Werder (Havel) 15.00 Infotelefon: 033207-70267 OT Derwitz, Heimatverein

Derwitz e. V.

10. Juni Sonntag

Festveranstaltung 100 Jahre Kirche Caputh, Schwielowsee Männerchor „Einigkeit“ OT Caputh, Männerchor Caputh Caputh

15.00 Uhr Chorkonzert in der Kirche Caputh

Infotelefon: 033209-71222

Galerieausstellung Kirche Petzow, Werder (Havel) mit Stilus e. V. OT Petzow, Kulturpunkt Stilus

bis 08.07.07 e. V.

Infotelefon: 03322-236924

11.00 Brunch & Blues mit Landhaus Alte Schmiede, Alte Wache Potsdam Niemegk OT Lühnsdorf, Infotelefon: 033843-9220 Landhaus Alte Schmiede 14.00 „Kräuterapotheke am Kulturscheune, Seddiner See

Seddiner See“ OT Kähnsdorf, Kulturscheune Kräuterwanderung, Kähnsdorf

Dauer: ca. 1 Stunde anschließende Zubereitung, Verkostung und Rezepte – Heilpraktikerin Katrin Kolbe aus Kähnsdorf

Treffpunkt: Parkplatz am Findlingsgarten in Kähnsdorf Beginn: 14.00 Uhr,

Unkostenbeitrag: 3,00 € Infotelefon: 033205-64104

15.00 Frühlingskonzert Stabholzkirche Südwestkirchhof, Infotelefon: 033203-80370 Stahnsdorf, Musikschule

Engelbert Humperdinck PM 16.30 Orgelkonzert für Kinder St. Marienkirche, Treuenbrietzen,

Orgelkonzert für Kinder Ev. Kirchengemeinde mit dem Berliner Organisten

Duo Elke Schneider und Volker Jaeckel

Eintritt frei

Infotelefon: 033748-70165

ab Brandenburger Landpartie Spargelhof Syring, Beelitz 10.00 Infotelefon: 033204-41990 OT Zauchwitz, Spargelhof Syring Di bis Zeitgenössische Malerei Schloss Caputh, Westflügel, So Bert Müller, Dresden Schwielowsee OT Caputh, 10 Ausstellungseröffnung SPSG, Schloss Caputh bis 09.06. 15.00 Uhr

17 bis 29.07.07

Infotelefon: 033209-70345

So „Barttassen und andere Waschhaus Petzow, 13.00 Kuriositäten" – aus der Werder (Havel) OT Petzow, bis Privatsammlung von Heimatverein Petzow e. V.

17.00 Peter Heidke bis 24.06.07

Infotelefon: 0177-3054436

(17)

11. Juni Montag

15.00 Spielenachmittag Haus der Begegnung, für jung und Alt Michendorf OT Wilhelmshorst, Infotelefon: 033205-62383 Kulturbund

14. Juni Donnerstag

17.00 Flugplatz Teltow Industriemuseum Region Teltow, Infotelefon: 033203-77686, Kleinmachnow, Heimatverein Infotelefon:345190 Teltow e. V.

20.00 Gospel-Konzert St. Marienkirche, Treuenbrietzen,

„Sing!“ Konzert mit dem Ev. Kirchengemeinde Gospelchor Luckenwalde,

Leitung: Hanna Maria Hüttner, im Anschluss wird ein kleiner Imbiss mit Weinangebot gereicht

Eintritt: 10 €/ erm. 7 € Infotelefon: 033748-70165

15. Juni Freitag

Büchertrödelmarkt Jacobshof, Beelitz, Jacobshof bis 16.06.07

Infotelefon: 033204-62727

Jugendkulturwoche Belzig und Umgebung, bis 24.06.07 Belzig, Pogo Belzig Infotelefon: 033849-79817

Jugendkulturwoche Gemeinde Wiesenburg/Mark, bis 24.06.07 Wiesenburg/Mark, Gemeinde Infotelefon: 033849-79822 Wiesenburg

Kanonenschießen Beelitz, Beelitzer Carneval

bis 17.05.07 Club e. V.

Infotelefon: 033204-61259, Infotelefon:0172-3285455

„Wasseradern! KH Niemegk, Niemegk,

Unter der Haut“ (Musical) Neues Volkstheater Fläming e. V.

ein Musical für zwei Personen Eintritt: 10,– / erm. 8,– Euro Infotelefon: 033841-38584

20.00 „Wasseradern! KH Niemegk, Niemegk, Unter der Haut“ (Musical) Respekt e. V.

ein Musical für zwei Personen von Salto Vitale

Infotelefon: 033841-59569

Weltküche in der SteinTherme, Belzig, Villa Medici SteinTherme Belzig Infotelefon: 033841-38880-77

16. Juni Samstag

Dorffest OT Reetz, Wiesenburg/Mark

bis 17.06.07 OT Reetz, Gemeinde

Infotelefon: 033849-51618

Poolfest Firma Hirsch, Treuenbrietzen Infotelefon: 033748-15548 OT Bardenitz, Firma Hisch Sommerwochenende Spargelhof Jacobs, Beelitz mit Klassik OT Schäpe, Spargelhof Jacobs bis 17.06.07

Infotelefon: 033204-41970

Sportlerball Gemeindezentrum, Michendorf, Infotelefon: 0177-5100885 SG Michendorf

Treckerteffen OT Medewitz, Wiesenburg/Mark, mit Brandtheidepokal Bauernverband

FF Medewitz bis 17.06.07

Infotelefon: 033849-51238

10.00 Schützenfest Sportplatz Götz,

Infotelefon: 033207-32376 Groß Kreutz (Havel) OT Götz, Schützenverein Götzer Bergschützen e. V.

10.00 Teltower Höfe erzählen Zehlendorfer Str.

Geschichte Ecke Berliner Straße,

Teltower Höfe erzählen Teltow, Heimatverein Teltow e. V.

Geschichte

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Stefan Schulze, Tel.: 03328 030-386 30955 (am Tage) gern zur Verfügung Infotelefon: 03328-41765

14.00 Einweihung des ev. Gemein- Gemeindezentrum, Beelitz dezentrums OT Fichtenwalde, Förderverein Infotelefon: 033206-20730 „Noahs offenes Haus“

Vernissage M. Kaminski Galerie Am Klostersee, Infotelefon: 03382-734123 Kloster Lehnin OT Lehnin,

Lehniner Institut für Kunst und Handwerk e. V.

15.00 Sommerfest Backofenplatz, Schwielowsee Infotelefon: 033209-80743 OT Ferch, Kulturforum Schwie-

lowsee e. V.

20.00 Grillfest Burghotel, Belzig, Burghotel Infotelefon: 033841-31296

Serenadenkonzert Burg Ziesar, Ziesar, Infotelefon: 033830-258 Musikverein Ziesar e. V.

Theatralischer Rundgang Burg Eisenhardt, Belzig, Theatralischer Rundgang Kur- und Freizeit GmbH auf Burg Eisenhardt mit

Dr. Büchner

Infotelefon: 033841-3879910

ab Saisoneröffnung Weinberg, Werder (Havel), 10.00 Straußwirtschaft Verein zur Förderung des

Infotelefon: 03327-45449 historischen Weinanbaus e. V.

17. Juni Sonntag

Gemäldeausstellung Kulturscheune, Seddiner See

„Neue Bilder“ OT Kähnsdorf,

bis 29.07.07 Kulturscheune Kähnsdorf Malerei in Öl, Acryl, Pastell,

Aquarell und Kreide von Maren Simon aus Göhlsdorf Vernissage 17.06.2007, 14.00 Uhr

Infotelefon: 033205-64104

15.00 „Pflanzenjäger Spazier- Treff: Am Schlossaufgang,

gang“ Wiesenburg/Mark, Parkförder-

Pflanzenjäger-Spaziergang verein Wiesenburg und Lesung zur Herkunft

der Pflanzen und zu ihren Entdeckern

Infotelefon: 033849-50334

(18)

Kontraste – Vier Gitarren Kirche Bagow, Päwesin mit Musik von... OT Bagow, Havelländische ... Haydn, Bizet und latein- Musikfestspiele

amerikanischer Musik Infotelefon: 033838-308909

18.00 Konzert St. Marienkirche, Treuenbrietzen, Konzert zum Ausklang der Ev. Kirchengemeinde

Sabinchenfestspiele Infotelefon: 033748-70165

ab Spargel und Klassik Spargelhof Syring, Beelitz 14.00 Infotelefon: 033204-41990 OT Zauchwitz, Spargelhof Syring

19. Juni Dienstag

15.00 Veranstaltung mit Marlies Seniorenwohnpark, und Lothar aus dem Treuenbrietzen, Spreewald... Seniorenwohnpark mit einem Spreewald-

programm

Infotelefon: 033748-70481

20. Juni Mittwoch

Treffen der Ortschronisten wird noch bekannt gegeben,

Vortrag: Brandenburg, Chronistenver-

800 Jahre Brandenburg einigung PM e. V.

Infotelefon: 033205-64360

19.30 Festvortrag: 690 Jahre Hotel zur Insel, Werder (Havel), Werder (Havel) Heimatverein Werder (Havel) e. V.

Infotelefon: 03327-79551

21. Juni Donnerstag

Die Entwicklung des Sternwarte, Beelitz, Verein der Universums Sternfreunde Beelitz e. V.

Infotelefon: 033204-42664

14.00 Kaffeenachmittag Seniorenclub, Treuenbrietzen, Infotelefon: 033748-21181 Seniorenclub

17.00 Ausstellungseröffnung Industriemuseum Region Teltow,

„Vom Produktionsprozess- Kleinmachnow, steuerungssytem zur Keks- Industriemuseum

produktion“ Region Teltow e. V.

Infotelefon: 033203-77686, Infotelefon:345190

19.00 Festsitzung Sporthalle Wilhelmshorst, 100 Jahre Wilhelmshorst Michendorf OT Wilhelmshorst,

Infotelefon: Ortsbeirat

22. Juni Freitag

Sommerfeuer Haus der Begegnung, Infotelefon: 033205-62383 Michendorf OT Wilhelmshorst,

Ortsbeirat

23.00 Mitternachtssauna SteinTherme, Belzig, Infotelefon: 033841-38800 SteinTherme Belzig

23. Juni Samstag

Ausklang der Spargelsaison Spargelhöfe, Beelitz, Ausklang der Spargelsaison Spargelhöfe auf dem Josef Jakobs Spargel-

hof – mit Sommerparty am 23.06. ab 18.00 Uhr Schäpe Spargelhof Josef Jakobs 033204/41970

jakobs-spargel@t-online.de

Festumzug OT Wilhlmshorst,

100 Jahre Wilhelmshorst Michendorf OT Wilhelmshorst, Ortsbeirat

10.00 6. Brandenburger Kalt- Lindenstraße, Brück,

bis blutrennen „Titanen der Kaltblutzucht- und Sportverein

18.00 Rennbahn“ Brück e. V.

bis 24.06.07

Infotelefon: 033844-316

16.00 The Toughest Tenors Kirche Bücknitz, Ziesar Jazzquintett mit zwei Tenor- OT Bücknitz, Kulturförderverein

saxophonen Bücknitz e. V.

Infotelefon: 033830-60095

17.00 Violine e Tiorba – Musik Fischerkirche Ferch, aus Renaissance und Barock Schwielowsee OT Ferch,

„Violine e Tiorba“ – Musik Agentur Concertino aus Renaissance und Barock

mit Georg Kallweit, Barock- violine und Björn Colell, Theorbe (Laute)

Infotelefon: 0331-2709888

19.00 Sommerfest Sportplatz, Groß Kreutz (Havel), Infotelefon: 033207-32905 FSC Groß Kreutz e. V.

20.00 Märkisches Holzpantinen- Dorfstr. 3a, Schwielowsee Musik-Theater OT Ferch, Fercher Obstkisten Sommeranfangskonzert bühne

Infotelefon: 033209-71440

Theatralischer Rundgang Burg Eisenhardt, Belzig, Infotelefon: 033841-3879910 Kur- und Freizeit GmbH ab Musikschulfest Kreismusikschule,

14.00 Infotelefon: 033203-80370 Kleinmachnow, Musikschule Engelbert Humperdinck PM

24. Juni Sonntag

14.00 „Sagenhaftes Wiesenburg“ Schloss Wiesenburg, Theatralischer Rundgang Wiesenburg/Mark, Infotelefon: 033841-35231 Jugendtheater Strumpfhose 15.30 Märkisches Holzpantinen- Dorfstr. 3a, Schwielowsee

Musik-Theater OT Ferch, Fercher Obstkisten Familiensommeranfangskonzert bühne

Infotelefon: 033209-71440

16.00 „Schauspielereien“ Schloss Reckahn, Kloster Lehnin mit Dorit Gäbler OT Reckahn, Rochowmuseum Eintritt: 10 €

Infotelefon: 033835-60672

17.00 „Die barocke und die Garten des Einsteinhauses, moderne Solo-Geige“ Schwielowsee OT Caputh, Bernhard Forck (Solo-Violinen) Caputher Musiken spielt Werke von Bach, Biber,

Hindemith, Yun

Mit Erläuterungen zu Musik und Instrumenten

Infotelefon: 033209-20906 nachmittags

Musikschulfest Kirche Petzow, Werder (Havel) Infotelefon: 033203-80370 OT Petzow, Musikschule

Engelbert Humperdinck PM

(19)

25. Juni Montag

Seniorenwoche Stadt Beelitz, Beelitz,

bis 01.07.07 Stadt Beelitz

Infotelefon: 033204-33627

26. Juni Dienstag

Seniorentanz Gemeindezentrum, Michendorf, Infotelefon: 0177-5100885 AWO

28. Juni Donnerstag

11.00 Tag der Begegnung Naturbad Borkheide, Borkheide, Infotelefon: 033845-40734 Naturbad Borkheide e. V.

29. Juni Freitag

Schützenfest Schützenplatz, Görzke, bis 01.07.07 Schützenverein Görzke Infotelefon: 033847-40254

14.00 öffentl. Führung durch das Heizkraftwerk Beelitz-Heil- Heiz-Kraft-Werk stätten, Beelitz GT Heilstätten, Infotelefon: 033204-34703 Förderverein e. V.

30. Juni Samstag

Kirsch- und Ziegelfest OT Glindow, Werder (Havel) Infotelefon: 03327-783378 OT Glindow, Gemeinde und

Vereine

Sommer-Country-Fest Jacobshof, Beelitz, Infotelefon: 033204-62727 Spargelhof Jacobs Tanz zum Vogelscheuchen- OT Rädel, Kloster Lehnin

wettbewerb OT Reckahn

Infotelefon:

20.00 Theatralischer Rundgang Burg Eisenhardt, Belzig, Theatralischer Rundgang Kur- und Freizeit GmbH auf Burg Eisenhardt mit

Dr. Büchner,

Infotelefon: 033841-3879910

Naturpark Hoher Fläming Veranstaltungen Juni 2007 Samstag, 2. Juni 2007

Yoga-Walking

– Eine Veranstaltung aus der Reihe „verFührungen im Naturpark Hoher Fläming“ –

Eine auf den ersten Blick ungewöhnliche Verknüpfung von Yoga und Ge- hen lässt Sie den Naturpark Hoher Fläming auf ganz besondere Weise er- leben. Sie lernen die Methoden des Yoga-Walkings kennen und haben die Möglichkeit, einzigartige Schönheiten der Natur und kulturelle Sehenswür- digkeiten des Hohen Fläming ganz individuell zu genießen. Die Verbindung spezieller Yoga- Techniken und ihrer meditativen Effekte mit dem sanften Workout des Walkens lässt Sie auf eindrucksvolle Weise Ihre Lebensener- gie spüren und Entspannung, neue Energie und Lebensfreude erfahren.

Bitte wettergerechte Kleidung, bequeme Schuhe, Wasser zum Trinken und einen kleinen Imbiss mitbringen.

Treffpunkt: Bahnhof Wiesenburg (an der Informationstafel)

Beginn: 10.30 Uhr

Dauer: ca. 5 Stunden

Teilnehmerzahl: mindestens 5, maximal 12 Personen

Länge: ca. 10 km

Anmeldeschluss: 28.05.07

Preis: 20 Euro pro Person

Veranstalter: Angela Hamann (Yogalehrerin, Natur- und Kulturführerin)

Auskunft und Anmeldung:Angela Hamann, Tel. 033 848/909 06, E-Mail: info@flaeming-yoga.de

Die Veranstaltung findet während der Saison an jedem ersten Samstag im Monat statt. Sie kann jederzeit für angemeldete Gruppen ab 5 Personen wiederholt werden.

Empfohlene Anreise: DB RE 7

Samstag, 2. Juni 2007

Rhododendron-Wanderung mit Spargelessen

– Eine Veranstaltung aus der Reihe „verFührungen im Naturpark Hoher Fläming“ –

Entdecken Sie die Vielfalt der Blütenpracht der Rhododendren im Schlos- spark von Wiesenburg. Ein kleiner Rundweg führt uns weiter durch eine schöne Wiesenlandschaft nach Jeserig zum Mittagessen und dann zurück durch das Waldgebiet der Brandtsheide zum Bahnhof.

Treffpunkt: Bahnhof Wiesenburg/Mark

Beginn: 10.30 Uhr

Dauer: halbtägig

Teilnehmerzahl: mindestens 5 Personen Anmeldeschluss: 01.06.07

Preis: 16 Euro pro Person, ermäßigt für Kinder bis 13 Jahre: 10 Euro, inklusive Führung und Mit- tagessen (Spargel satt, soviel man mag) Veranstalter: Werner Rudolph (Natur- und Kulturführer)

und Familienhotel Brandtsheide Auskunft und Anmeldung:Familienhotel Brandtsheide,

Tel. 033 849/79 60,

E-Mail: info@brandtsheide.de

Empfohlene Anreise: DB RE 7 (Änderung der Fahrtzeiten beachten), Wanderer aus Dessau (Zugankunft 40 min früher) werden nach Anmeldung abgeholt, Parkplätze vorhanden

Samstag, 2. Juni 2007

Die Eiche – Von Göttern und Druiden

– Eine Veranstaltung aus der Reihe „verFührungen im Naturpark Hoher Fläming“ –

Ein Spaziergang durch den Wiesenburger Park mit Geschichten und My- thologie des Baumes, der den Geist der Deutschen charakterisieren soll.

Treffpunkt: Eingang Schloss Wiesenburg

Beginn: 15.00 Uhr

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