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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.16, Heft 05

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 16 Belzig, 28. Mai 2009 Nummer 05

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Taxenordnung für den Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 1 Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungs-

bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im

Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 3

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit für Grundstücke in der Gemarkung Sputendorf (Wasserver- und Abwasserentsorgungs-

zweckverband der Region Ludwigsfelde) S. 5

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit für Grundstücke in der

Gemarkung Sputendorf (Berliner Wasserbetriebe) S. 5

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Polizei des Schutzbereiches Brandenburg

•Vorstellung von Revier- polizisten, Polizeiwache

Belzig S. 6

Landkreis vergibt den Agenda-21-Preis 2009 als Innovationspreis

Erneuerbare Energien S. 7 Tourismusverband

Fläming e. V. mit

neuem Vorstand S. 7

Lokale Aktionsgruppe fläminghavel e. V. - Förder- programm „Lokale Initiativen für mehr Beschäftigung“

startet in die dritte Runde S. 8 Beratungstermine des Ver- sicherungsamtes des Land- kreises Potsdam-Mittelmark S. 8

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordinatorin für

Freiwilligenarbeit S. 9 Allgemeine soziale

Beratung der

Wohlfahrtsverbände S. 9

Öffentliche Bekanntmachungen

Taxenordnung für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 27 Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständi- schen Wirtschaft vom 07.09.2007 (BGBl. I S. 2246), in Verbindung mit § 6 Nr. 1 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Er- mächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personen- beförderungsgesetz (PBefGZV) vom 11.05.1993 (GVBl. II S. 218) und durch 1. ÄndVO vom 12.04.2001 (GVBl. II S. 162), hat der Kreistag des Landkrei- ses Potsdam-Mittelmark am 12.03.2009 folgende Verordnung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Taxenordnung gilt für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen von Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Pflichtfahrgebiet haben.

(2) Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittel- mark.

(3) Die Rechte und Pflichten der Taxenunternehmer nach dem PBefG, den zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften und nach

den zum Verkehr mit Taxen erteilten Genehmigungen bleiben unbe- rührt.

§ 2

Bereithalten von Taxen/ Betriebspflicht

(1) Die Taxenunternehmer sind im Rahmen der Betriebspflicht nach § 21 PBefG zum Bereithalten ihrer Taxen verpflichtet.

(2) Taxen dürfen, außer in den Fällen des § 47 Abs. 1 Satz 2 PBefG nur auf den behördlich nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ge-

Deutsche Renten- versicherung - Informa-

tionsveranstaltungen S. 10 Veranstaltungen im

Naturpark Hoher Fläming S. 11 Johanniter- Unfall- Hilfe e. V:

- Aufruf zur Typisierungs- aktion in Potsdam: Knochen- markspender gesucht S. 11 Blutspendetermine S. 12

(2)

kennzeichneten Taxenständen innerhalb des Landkreises Potsdam- Mittelmark bereitgehalten werden. Das Bereithalten von Taxen an an- deren Stellen kann in Sonderfällen genehmigt werden.

(3) Kann eine Taxe nicht entsprechend Abs. 1 bereitgehalten werden, ist die Genehmigungsbehörde hiervon unverzüglich unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten, soweit die Ursache nicht ein nachweis- barer Mangel des Fahrzeuges ist, welcher voraussichtlich innerhalb von 24 Stunden behoben werden kann.

(4) Die Genehmigungsbehörde kann generell oder im Einzelfall in einer von ihr zu bestimmenden Form einen Nachweis über die Erfüllung der Betriebspflicht verlangen.

§ 3

Ordnung am Taxenstand

(1) Die Taxen sind in der Reihenfolge ihrer Ankunft an den Taxenständen abzustellen. Jede Lücke ist durch unverzügliches Nachrücken der nächsten Taxe auszufüllen. Taxen müssen stets fahrbereit sein und so aufgestellt werden, dass sie den Verkehr nicht behindern und die Fahr- gäste ungehindert ein- und aussteigen können.

(2) Den Fahrgästen steht die Wahl der Taxe frei. Sofern ein Fahrgast wünscht, von einer anderen als der an erster Stelle stehenden Taxe be- fördert zu werden, muss dieser anderen Taxe sofort die Möglichkeit zum Antritt der Fahrt gegeben werden. Dies gilt auch, wenn eine Taxe über Funk einen Fahrauftrag erhält.

(3) Der Fahrzeugführer hat sich in oder an seiner bereitgestellten Taxe auf- zuhalten.

(4) Taxen dürfen am Taxenstand nicht instand gesetzt, gewartet oder ge- waschen werden. Ausgenommen ist das Säubern der Autofenster und der Beleuchtungsanlage zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit.

(5) Der Straßenreinigung muss jederzeit Gelegenheit gegeben werden, ih- ren Obliegenheiten auf den Taxenständen nachzukommen.

(6) An Taxenständen ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. Das gilt insbesondere zur Nachtzeit und in Wohngebieten für das Schließen der Türen, Unterhaltungen, unnötiges „Laufenlassen“ der Motoren und den Betrieb von Tonträgern.

(7) Die Genehmigungsbehörde ist berechtigt, Taxen vom Einsatz auszu- schließen, deren Sauberkeit den üblichen Anforderungen nicht genügt oder die nicht der erforderlichen Verkehrs- und Betriebssicherheit ent- sprechen.

§ 4 Dienstplan

(1) Bereithaltung und Einsatz von Taxen können durch einen von den ört- lichen Taxiunternehmen gemeinsam aufgestellten Dienstplan geregelt werden. In Ausnahmefällen kann die Genehmigungsbehörde die Auf- stellung von Dienstplänen für eine bestimmte Zeitdauer und unter Ein- beziehung aller Taxenunternehmer fordern bzw. diese selbst vorneh- men.

(2) Veränderungen der durch die Genehmigungsbehörde aufgestellten oder geforderten Dienstpläne sind der Genehmigungsbehörde unver- züglich zur Kenntnis zu geben.

(3) Die Dienstpläne sind von den Taxenunternehmern und Fahrzeugfüh- rern einzuhalten.

§ 5 Dienstbetrieb

(1) Der Fahrzeugführer hat den Wünschen des Fahrgastes im Rahmen des ihm Zumutbaren Folge zu leisten, soweit Beförderungspflicht, Beförde- rungszweck und das Vertrauen in eine ordnungsgemäße sowie sichere Personenbeförderung dem nicht entgegenstehen.

(2) Die Erfüllung mehrerer Beförderungsaufträge zur selben Zeit oder die Erledigung anderer Geschäfte während der Fahrgastbeförderung sind dem Fahrzeugführer nur mit Zustimmung des Fahrgastes gestattet.

(3) Während der Fahrgastbeförderung ist die unentgeltliche Mitnahme Dritter nur zum Zwecke der Fahrerausbildung zulässig. Das Mitführen von Tieren, die sich in Obhut des Fahrzeugführers befinden, ist wäh- rend der Fahrgastbeförderung untersagt.

(4) Funkgeräte bzw. Mobiltelefone dürfen während der Fahrgastbeförde- rung nicht so laut gestellt werden, dass die Fahrgäste hierdurch beläs- tigt werden.

(5) Das Ansprechen und Anwerben von Fahrgästen mit dem Ziel, Fahrauf- träge zu erhalten, ist nicht gestattet.

(6) Fahraufträge, die ausdrücklich für Taxen erteilt werden, dürfen nicht mit Mietwagen ausgeführt werden.

(7) Verlangt ein Fahrgast eine Quittung über das Beförderungsentgelt, so ist diese entsprechend der Verordnung über Beförderungsentgelte un- ter Angabe der Fahrstrecke und des amtlichen Kennzeichens bzw. der Ordnungsnummer zu fertigen.

§ 6

Mitführen von Vorschriften und Unterlagen

(1) Der Fahrzeugführer hat diese Verordnung und die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gele- genheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam-Mittelmark in der je- weils geltenden Fassung sowie Stadtpläne und Straßenverzeichnisse mitzuführen. Dem Fahrgast ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

(2) In Taxen ist eine ausreichende Anzahl von Quittungsvordrucken mitzu- führen, auf denen das amtliche Kennzeichen oder die Ordnungsnum- mer der Taxe vermerkt ist. Die Quittungsvordrucke müssen den Vor- schriften der Verordnung über Beförderungsentgelte in der jeweils gül- tigen Fassung entsprechen.

§ 7

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig entgegen:

1. § 2 Abs. 1 seine Taxe nicht im ortsüblichem Umfang bereithält, 2. § 2 Abs. 2 seine Taxe an anderen Stellen ohne Genehmigung be-

reithält,

3. § 2 Abs. 3 die Genehmigungsbehörde nicht unverzüglich oder ohne Angabe von Gründen in Kenntnis setzt,

4. § 2 Abs. 4 keinen Nachweis erbringt,

5. § 3 Abs. 1 die Reihenfolge nicht einhält, nicht unverzüglich nach- rückt, die Taxe nicht einsatzbereit hält oder sie den Verkehr oder die Fahrgäste behindernd abstellt,

6. § 3 Abs. 2 dem Fahrgast nicht die freie Wahl der Taxe ermöglicht oder einer anderen Taxe nicht sofort die Möglichkeit zum Antritt der Fahrt gibt,

(3)

7. § 3 Abs. 3 sich nicht in oder an seiner Taxe aufhält,

8. § 3 Abs. 4 seine Taxe auf dem Taxenstand instand setzt, wartet oder wäscht,

9. § 3 Abs. 5 der Straßenreinigung verwehrt, ihren Obliegenheiten nachzukommen,

10. § 3 Abs. 6 ruhestörenden Lärm veranlasst,

11. § 3 Abs. 7 seine Taxe nicht sauber hält bzw. diese nicht der Ver- kehrs- und Betriebssicherheit entspricht,

12. § 4 Abs. 3 den Dienstplan nicht einhält,

13. § 5 Abs. 1 den Wünschen der Fahrgäste nicht Folge leistet, 14. § 5 Abs. 2 ohne Zustimmung des Fahrgastes mehrere Beförde-

rungsaufträge zur selben Zeit durchführt oder während der Fahr- gastbeförderung andere Geschäfte erledigt,

15. § 5 Abs. 3 unentgeltlich Dritte oder in Obhut des Fahrzeugführers befindliche Tiere befördert,

16. § 5 Abs. 4 Fahrgäste durch zu laute Funkgeräte bzw. Mobiltelefo- ne belästigt,

17. § 5 Abs. 5 Fahrgäste anspricht oder anwirbt, um einen Fahrauf- trag zu erhalten,

18. § 5 Abs. 6 Fahraufträge mittels Mietwagen ausführt,

19 § 5 Abs. 7 dem Fahrgast auf Wunsch keine Quittung ausfertigt, 20. § 6 Abs. 1 die geltende Taxenordnung, die geltenden Verordnung über die Beförderungsentgelte für Taxen oder aktuelle Straßen- pläne des Pflichtfahrbereiches nicht mitführt oder dem Fahrgast keine Einsicht gewährt,

21. § 6 Abs. 2 eine Quittung nicht ordnungsgemäß ausstellt.

(2) Zuwiderhandlungen gegen diese Taxenordnung können gemäß § 61 Abs. 2 PBefG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden, soweit diese nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafen bedroht sind.

(3) Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung ist der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr gemäß § 4 Abs. 1 c der Zust-VO PBefG vom 11.05.1993 (GVBl II S. 218), zuletzt geändert durch 1. Änderungsverordnung vom 12.04.2001 (GVBl II S. 162).

§ 8 Inkrafttreten

Diese Taxenordnung tritt am 01.04.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ta- xenordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 11.07.1994 (Amts- blatt 07/1994) außer Kraft.

Belzig, den 12.03.2009 Blasig

Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Die Taxenordnung für den Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 12.03.2009 wird im amtlichen Verkündungsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittel- mark öffentlich bekannt gemacht.

Belzig, den 12.03.2009 Blasig

Landrat

Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den

Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I S. 241) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690) in Verbindung mit der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (Zust-VO PBefG) vom 11.05.1993 (GVBl. II S. 218) zuletzt geändert durch Art. 5 des Vierten Gesetztes zur Funktionalreform im Land Brandenburg (Viertes Funktionalreformgesetz - 4. BbgFRG) vom 22.12.1997 (GVBl. I. S. 172) hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark am 12.03.2009 folgende Verordnung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

(1) Die Verordnung gilt für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen von Unter- nehmen, die ihren Betriebssitz im Pflichtfahrgebiet haben.

(2) Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittel- mark.

(3) Für Fahrten im Pflichtfahrgebiet bestimmen sich die Beförderungsent- gelte nach dieser Verordnung. Sie dürfen nicht über- oder unterschrit- ten werden.

(4) Für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet hinausführen, ist das Beför- derungsentgelt vor Beginn der Fahrt frei zu vereinbaren.

(5) Gleiches gilt für Fahrten, die von Orten außerhalb des Pflichtfahrgebie- tes zu Zielen innerhalb des Pflichtfahrgebietes führen.

(6) Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für das Pflichtfahrge- biet festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

(7) Bei Fahrten, die innerhalb des Pflichtfahrgebietes stattfinden sollen, je- doch den Ort des Betriebssitzes nicht tangieren (weder von dort aus- gehen, noch zu diesem zurückkehren oder ihn auf der Fahrstrecke durchfahren) kann der Unternehmer einen Anfahrtspreis vereinbaren.

Dieser darf den normalen Fahrpreis der jeweiligen Tarifstufe jedoch nicht überschreiten.

(8) Sondervereinbarungen (Vereinbarungen über Krankenfahrten) über Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet sind der Genehmigungsbe- hörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark anzuzeigen.

§ 2

Beförderungsentgelte

(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Anzahl der je- weils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis (Mindestfahr- preis), dem Preis für die durchfahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Preis für Wartezeiten (Zeitpreis) und den Zuschlägen zusammen.

(2) Der Grundpreis beträgt 2,50 Euro, bei Vorbestellungen 3,50 Euro. Er enthält bereits eine Schalteinheit von 0,10 Euro für die erste Teilstrecke der jeweiligen Tarifstufe. Für eine Schalteinheit wird in der Tarifstufe 1 eine Teilstrecke von 66,67 m, in der Tarifstufe 2 eine Teilstrecke von 62,50 m zurückgelegt.

(4)

(3) Der Kilometerpreis je gefahrenen Besetztkilometer beträgt für die Durchführung von Fahrten

- an Werktagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

(Tarifstufe 1): 1,50 Euro

- an Werktagen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr,

Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (Tarifstufe 2): 1,60 Euro.

(4) Zeitpreise werden erhoben für Wartezeiten (auch verkehrsbedingte), die während der Inanspruchnahme der Taxe entstehen, mit 0,35 Euro pro Minute. Dieser Preis ist bereits in dem auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesenen Betrag enthalten. Die Pflichtwartezeit beträgt 15 Mi- nuten. Längere Wartezeiten bedürfen der Vereinbarung.

(5) Zuschläge werden erhoben

- für die Mitnahme von Gepäck und Kleintieren je größeres Gepäckstück (ausgenommen Handgepäck) und je Tier (ausgenommen Blindenhunde) 0,50 Euro - für die bargeldlose Zahlung 1,00 Euro - bei Einsatz von Großraumtaxen (ab 6 Sitzplätzen)

bei der Beförderung von mehr als 4 Personen 5,00 Euro

§ 3

Entgelt bei Störung des Fahrpreisanzeigers

(1) Innerhalb des Pflichtfahrgebietes darf eine Auftragsfahrt nur mit ord- nungsgemäß arbeitendem Fahrpreisanzeiger erfolgen.

(2) Tritt während der Fahrt eine Störung des Fahrpreisanzeigers auf, so ist der weitere Kilometerpreis entsprechend der Tarifstufe vom Beginn der Störung an mit Hilfe des Tageskilometerzählers zu berechnen. Für eine zusammenhängende Wartezeit von mehr als fünf Minuten sind für je- de angefangene Minute 0,25 Euro zu berechnen.

(3) Der Fahrgast ist von der Störung sofort in Kenntnis zu setzen.

(4) Nach Beendigung der Fahrt ist die Störung des Fahrpreisanzeigers un- verzüglich zu beseitigen.

§ 4

Zahlung des Beförderungsentgelts

(1) Das auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Beförderungsentgelt ist nach Beendigung der Fahrt zu bezahlen. Bargeldlose Zahlung ist vor Fahrtantritt zu vereinbaren.Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf bargeldlose Zahlung.

(2) Der Fahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraus- sichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen.

(3) Der Fahrer hat auf Wunsch des Fahrgastes eine Quittung über das zu zahlende Beförderungsentgelt zu erteilen. Die Quittung muss den Na- men und die Anschrift des Unternehmers, die Genehmigungsnummer, das Datum und die Unterschrift des Fahrers, auf Verlangen auch die Uhrzeit und den Ort des Fahrtbeginns und des Fahrtendes enthalten.

(4) Ein Abdruck dieser Verordnung ist in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen. Ein Hinweis auf diese Bestimmung ist im Fahrzeug sichtbar anzubringen.

(5) Kommt eine Fahrt nach Auftragserteilung aus Gründen, die der Bestel- ler zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, ist ein Entgelt für die An- fahrt vom nächstgelegenen Halteplatz bzw. vom Betriebssitz zum Be- stellort je Kilometer nach Tarifstufe 1 bzw. 2, mindestens jedoch der Grundpreis, zu entrichten.

§ 5

Beförderungsbedingungen

(1) Der Fahrgast ist verpflichtet, dem Taxifahrer bei Antritt der Fahrt sein Fahrtziel anzugeben und ihm Wünsche hinsichtlich des Fahrweges und von Wartezeiten sowie eventueller Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben.

(2) Kleintiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Taxe und der Insassen nicht gefährdet oder be- hindert wird. Die Aufsicht über die Tiere obliegt dem betroffenen Fahr- gast. Er haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme des Tieres verursacht wird.

(3) Die Kosten für die Beseitigung von groben Verunreinigungen und Be- schädigungen der Taxe sind vom Fahrgast zu ersetzen.

(4) Wird die Durchführung der Beförderung durch Umstände verhindert, die der Taxifahrer nicht abwenden konnte und denen er auch nicht ab- zuhelfen vermochte, ergeben sich daraus keine Ersatzansprüche.

§ 6

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig

a) andere als die nach dieser Verordnung zulässigen Entgelte anbie- tet oder fordert,

b) als Taxifahrer entgegen § 4 Abs. 4 einen Abdruck dieser Verord- nung nicht mit sich führt oder die Abschrift dem Fahrgast nicht vor- legt,

c) entgegen § 2 Abs. 4 die Zuschläge auf dem Fahrpreisanzeiger nicht ausweist,

d) entgegen § 3 Abs. 1 eine Auftragsfahrt durchführt, obwohl der Fahrpreisanzeiger bereits vor Beginn der Fahrt gestört war, e) entgegen § 4 Abs. 3 keine oder keine ordnungsgemäße Quittung

ausstellt,

f) entgegen § 7 Abs. 2 die für die Taxe ausgegebene Umrechnungs- tabelle nicht mitführt, diese dem Fahrgast nicht vorlegt oder nach erfolgter Umstellung des Fahrpreisanzeigers nicht unverzüglich zu- rückgibt,

g) entgegen § 7 Abs. 2 nicht den behördlichen Aushang verwendet, den Aushang nicht an deutlich sichtbarer Stelle anbringt oder den Aushang nicht unverzüglich zurückgibt.

(2) Die Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können gemäß § 61 Abs. 2 PBefG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden, soweit diese nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafen bedroht sind.

(3) Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung ist der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr gemäß § 4 Abs. 1 c der Zust-VO PBefG vom 11.05.1993 (GVBl II S. 218), zuletzt geändert durch 1. Änderungsverordnung vom 12.04.2001 (GVBl II S. 162).

§ 7

Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt am 01.04.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedin-

(5)

gungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam- Mittelmark vom 20.07.2000 (Amtsblatt Nr. 8 S. 2 vom 30.08.2000), zu- letzt geändert am 08.12.2005 (Amtsblatt Nr. 12/2005) außer Kraft.

(2) Bis zur Umstellung der Fahrpreisanzeiger, längstens einen Monat nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung, sind dem auf dem Anzeiger ausge- wiesenen Beförderungsentgelt Erhöhungsbeträge hinzuzurechnen.

Diese Beträge ergeben sich aus der vom Landkreis oder einer von ihm beauftragten Stelle ausgegebenen Umrechnungstabelle, die bis zur Umstellung in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen ist. Die Umrechnungstabelle und ein amtlicher Aushang über die eingetretene Entgelterhöhung, der in jeder Taxe an einer für den Fahrgast deutlich sichtbaren Stelle anzubringen ist, sind nach der Umstellung des Fahrpreisanzeigers unverzüglich der Genehmigungs- behörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zurückzugeben.

Belzig, den 12.03.2009 Blasig

Landrat

Bekanntmachungsanordnung

Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedin- gungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam- Mittelmark vom 12.03.2009 wird im amtlichen Verkündungsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, öffentlich bekannt gemacht.

Belzig, den 12.03.2009 Blasig

Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Sputendorf

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini- gung zugunsten des Wasserver- und Abwasserentsorgungszweckverban- des der Region Ludwigsfelde, Potsdamer Str. 50, 14974 Ludwigsfelde vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Sputendorf

(weiter rechts oben)

Gemarkung Sputendorf, Flur 3, Flurstücke 133, 134, 136/8, 136/10 und 236

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf eine Schutzstreifenbreite von 4 Metern ab Rohrmitte beidseitig - maxi- male Gesamtschutzstreifenbreite 8 Meter.

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasserwirtschaft, Papendorfer Weg 3, Obergeschoss Zimmer 108, während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Ar- tikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts- durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S.3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung der Trinkwas- serleitung in der Gemarkung Sputendorf durch den Wasserver- und Ab- wasserentsorgungszweckverband Region Ludwigsfelde.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 3 in 14806 Belzig zu erheben.

Belzig, den 23.04.2009 Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anla- genrechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für Grundstücke in der Ge- markung Sputendorf

Der unteren Wasserbehörde (UWB) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini- gung zugunsten der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstr. 1, 10179 Ber- lin vor.

Betroffen von diesem Antrag sind folgende durch eine Abwasserdrucklei- tung benutzten Grundstücke in der Gemarkung Sputendorf

Gemarkung Sputendorf, Flur 3, Flurstück 29/2

Gemarkung Sputendorf, Flur 4, Flurstücke 13, 14, 24, 34/6, 41, 42, 43, 44, 53, 54 und 56

Die Einschränkungen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Schutzstreifenflächen:

Lfd. Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifenfläche in m2 Leitungsbezeichnung Nennweite (DN) Nr.

1 Sputendorf 3 29/2 379 Abwasserdruckrohrleitung DN 750

Abwasserdruckrohrleitung DN 800

2 Sputendorf 4 13 8940 Abwasserdruckrohrleitung DN 1000

Abwasserdruckrohrleitung DN 900 Abwasserdruckrohrleitung DN 850

3 Sputendorf 4 14 808 Abwasserdruckrohrleitung DN 1000

(6)

Lfd. Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifenfläche in m2 Leitungsbezeichnung Nennweite (DN) Nr.

4 Sputendorf 4 24 154 Abwasserdruckrohrleitung DN 800

5 Sputendorf 4 34/6 3155 Abwasserdruckrohrleitung DN 850

Abwasserdruckrohrleitung DN 200 Abwasserdruckrohrleitung DN 1000 Abwasserdruckrohrleitung DN 750 Abwasserdruckrohrleitung DN 800 Abwasserdruckrohrleitung DN 840

6 Sputendorf 4 41 368 Abwasserdruckrohrleitung DN 800

7 Sputendorf 4 42 162 Abwasserdruckrohrleitung DN 750

8 Sputendorf 4 43 22 Abwasserdruckrohrleitung DN 750

9 Sputendorf 4 44 712 Abwasserdruckrohrleitung DN 750

10 Sputendorf 4 53 53 Abwasserdruckrohrleitung DN 750

11 Sputendorf 4 54 7723 Abwasserdruckrohrleitung DN 750

12 Sputendorf 4 56 600 Abwasserdruckrohrleitung DN 800

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, beim Fachdienst Wasserwirtschaft, Papendorfer Weg 3, Backsteingebäude, Obergeschoss Zimmer 108, während der öffentlichen Sprechzeiten aus.

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verord- nung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchfüh- rungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S. 3900

bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung der Abwasserdrucklei- tung in der Gemarkung Sputendorf durch die Berliner Wasserbetriebe.

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der UWB des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, Papendorfer Weg 3 in 14806 Belzig zu erheben.

Belzig, den 06.05.2009 Untere Wasserbehörde

Informationen aus dem Landratsamt Ende des amtlichen Teils

Werte Einwohner unseres schönen Landkreises Potsdam-Mittelmark!

An dieser Stelle möchten wir, die Polizei des Schutzbereiches Branden- burg, Ihnen in den nächsten Ausgaben des Amtsblattes die für Sie zustän- digen Revierpolizistenvorstellen.

Der Schutzbereich Brandenburg mit seinen fünf Polizeiwachen ist neben der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel für rund 143.000 Men- schen im überwiegenden Teil des Landkreises Potsdam-Mittelmark zustän- dig.

43 Revierpolizisten stehen Ihnen hier als direkte, ortskundige Ansprech- partner für alle polizeilichen Belange zur Verfügung.

Der Zuständigkeitsbereich eines Revierpolizisten umfasst meist einen Amtsbezirk oder eine Gemeinde. Die Anzahl der in einem Bereich einge- setzten Revierpolizisten ist weiterhin abhängig von der dort lebenden Ein- wohnerzahl.

Jeder Revierpolizist führt Bürgersprechstunden in seinem Zuständigkeits- bereich durch und ist außerhalb dieser Sprechstunden über die jeweilige Polizeiwache zu erreichen. (Für dringende Notfälle gilt jedoch immer die bundeseinheitliche und kostenlose Notrufnummer „110“.)

Wir möchten Ihnen in dieser Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Potsdam-Mittelmark fünf Revierpolizisten aus dem Amt Ziesar, dem Amt

Brücksowie dem Amt Niemegk vorstellen. Alle Polizisten gehören zur Polizeiwache Belzig (Telefonnummer: 033841/ 550) und unterhalten auch ganz in Ihrer Nähe ein Sprechzimmer.

Eine Übersicht aller Revierpolizisten mit Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie auch im Internet unter www.internetwache.brandenburg.de

Amt Ziesar

Ihre Revierpolizisten:

PHM Harry Altenkirch POM Heiko Haase Sprechzimmer: Rathaus, Breiter Weg 32; 14793 Ziesar Sprechzeiten: Dienstags 15:30-17:30 Uhr

Telefonnummer: 033830 - 210

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Amt Niemegk

Ihr Revierpolizist:

Sprechzimmer:

Rathaus, Großstraße 06, 14823 Niemegk Sprechzeiten:

Dienstags 15:00-18:00 Uhr Telefonnummer: 033843 - 52000

PHM Dieter Heyer

Amt Brück

Ihre Revierpolizisten:

PHM Michael Genschmer PHM Harald Sens

Sprechzimmer: Rathaus, Ernst-Thälmann-Straße 59, 14822 Brück Sprechzeiten: Dienstags 15:00 - 18:00 Uhr

Telefonnummer: 033844 - 217

In der nächsten Ausgabe des Amtsblattes stellen wir Ihnen die Revierpoli- zisten für Treuenbrietzen, Wiesenburgund Belzigvor.

Landkreis vergibt den Agenda-21-Preis 2009 als Innovationspreis Erneuerbare Energie

Die Veränderung des Klimas und die knapper werdenden Ressourcen fos- siler Energieträger stellen uns vor neue Aufgaben. Der Landkreis trägt dem mit veränderten Modalitäten zur Auslobung des Agenda-Preises Rech- nung.

2009 vergibt der Landkreis den Agenda-21-Preis für besondere Leistungen bei der Energieeinsparung, der Planung bzw. Durchführung von Maßnah- men zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen der Ablösung von fossilen Energieträgern durch erneuerbare Energieträger.

Aufgefordert werden Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Haushalte, Ingenieurbüros, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunen, Ver-

eine sowie Einzelpersonen, sich mit ihrem Projekt im Sinne der Agenda 21 zu bewerben.

Von einem Projekt oder einer Initiative im Sinne der Lokalen Agenda 21 muss eine „nachhaltige“ oder „zukunftsfähige“ Wirkung für die Region aus- gehen. Das zur Bewerbung eingereichte Projekt oder die Initiative sollte möglichst eine ökologische, ökonomische und soziale Komponente beinhal- ten. Ein Projekt, welches alle drei Komponenten umfasst, hat deshalb die größten Aussichten, in die engere Wahl zu kommen.

Über die Auslobung des Agenda-21-Preises als Innovationspreis Erneuer- bare Energie hinaus, sind auch sonstige Projekte zugelassen, die eine

„nachhaltige“ oder „zukunftsfähige“ Wirkung entfalten.

Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 30.06.2009 (Posteingang).

Die Bewerbungsunterlagen sind formlos an den Landkreis Potsdam-Mittel- mark, Büro des 1. Beigeordneten, Niemöllerstraße 1 in 14806 Belzig einzu- reichen. Die Unterlagen sollten das Projekt aussagekräftig beschreiben.

Auskunft zu Teilnahmebedingungen und zum Verfahren erteilt Herr Lorenz unter der Telefonnummer 033841 91232.

Tourismusverband Fläming e. V.

mit neuem Vorstand

Auf der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Fläming e. V. am 21. April 2009 wurde der Vorstand des Verbandes neu besetzt. Turnusge- mäß übernahm Wolfgang Blasig, Landrat des Landkreises Potsdam-Mittel- mark, für zwei Jahre den Vereinsvorsitz von Peer Giesecke, Landrat des Landkreises Teltow-Fläming, der nun die nächsten zwei Jahre als stellver- tretender Vorsitzender agiert. Gleichzeitig fanden die Vorstandswahlen des Tourismusverbandes statt. Der Vorstand des Tourismusverbandes Fläming e. V. wurde dabei von 17 auf 12 Mitglieder reduziert. Wieder gewählt wur- den Guido Graubner (Geschäftsführer des Hotels Märkischer Hof Lucken- walde) und Randolf Kluge (IHK Potsdam). Neue Mitglieder im Vorstand sind: Carl Decruppe (Leiter des Naturparks Hoher Fläming Raben), Herr Jo- sef Jakobs (Inhaber der Josef Jakobs Spargel GbR Beelitz), Martina Kauf- mann-Götz (Inhaberin des Landhauses Alte Schmiede Lühnsdorf), Daniela Kerzel (Geschäftsführerin der Fläming-Therme Luckenwalde), Michael Kna- pe (Bürgermeister der Stadt Treuenbrietzen), Helmut Marufke (Chef des Campinplatzes Oehna und Vorsitzender des Fördervereins Fläming-Skate), Stefan Ratering (Geschäftsführer des Naturparkvereins Fläming e. V. Ra- ben) und Mathias Tauchnitz (Inhaber von QUADraTOUR Wünsdorf).

Tourismusverband Fläming e. V.

T. Heinemann-Grüder (GF) Tel: 03 32 04/62 87 0

E-Mail: info@reiseregion-flaeming.de

Hintere Reihe von links nach rechts: Wolfgang Blasig, Randolf Kluge, Helmut Marufke, Traugott Heinemann-Grüder, Mathias Tauchnitz

Vordere Reihe von links nach rechts: Peer Giesecke, Carl Decruppe, Martina Kaufmann- Götz, Daniela Kerzel, Stefan Ratering, Josef Jakobs

Foto:Tourismusverband Fläming e.V.

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Förderprogramm „Lokale Initiativen für mehr Beschäftigung“

startet in die dritte Runde

Ab sofort können sowohl Existenzgründer als auch Vereine und Netzwerke wieder neue Projektideen bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Fläming- Havel e.V. einreichen und sich um eine Förderung durch die „Lokalen Initia- tiven für mehr Beschäftigung“ bewerben. Im Rahmen des Regionalbud- gets des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden aus Mitteln des Europä- ischen Sozialfonds Kleinprojekte unterstützt, die insbesondere für lang- zeitarbeitslose Frauen und Männer neue Beschäftigungsperspektiven er- öffnen.

Hierzu zählen Projekte zur Umsetzung einer Geschäftsidee genauso wie Vorhaben zur Stärkung des Ehrenamtes. Vereine, die Arbeitslose einbinden, finden so Unterstützung bei der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder, der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen oder der Professionalisie- rung der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Lokalen Initiativen werden im Durchschnitt mit 5.000 €und bis zu 100% gefördert. Projektideen können jederzeit in der Geschäftsstelle Bel- zig eingereicht werden. Eine Förderung ist bis Ende Februar 2010 möglich.

Gefördert werden Projekte mit einem nennenswerten Beschäftigungs- effekt und von regionaler Bedeutung.

Bereits in den vergangenen zwei Jahren konnten auf diese Weise 23 Loka- le Initiativen gefördert werden. So wurden im Förderverein zur Erhaltung der Bockwindmühle Ketzür e.V. freiwillige Windmüller/innen ausgebildet und der Chance e.V. dabei unterstützt, seine Mitgliederbasis zu erweitern.

Existenzgründer mit neuen Ideen und einer Portion Mut wurden ebenfalls belohnt. Die Gründung der Firma Flämingherzen (Reetz) und der Aufbau der EventManufaktur (Bergholz-Rehbrücke) seien stellvertretend genannt.

Antragsteller können sich bei der Lokalen Aktionsgruppe Fläming-Havel e.V. melden. Die Mitarbeiter beraten Sie gern näher zu Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Kontakt:

Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e.V., Geschäftsstelle Belzig, Brücker Landstraße 22b, 14806 Belzig,

Tel.: 03 38 41/ 65 250, Fax: 03 38 41/ 65 253 Email: lokale-initiativen@flaeming-havel.de Internet: www.flaeming-havel.de

Beratungstermine des Versicherungsamtes

Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt eine Sprechstunde zur Rentenberatung nicht nur am Verwaltungsstandort Bel- zig durch. Zu den Aufgaben des Versicherungsamtes gehört die Aufklärung und Beratung bei der Rentenantragstellung, Antragsaufnahme für Maß- nahmen der gesundheitlichen Rehabilitation, Kontenklärung zur Prüfung des Versicherungsanspruches und zum Versicherungsverlauf, Erläuterun- gen von Leistungsbescheiden, Amtliche Beglaubigungen von Unterschrif- ten, Kopien und Dokumenten für sozialversicherungsrechtliche Zwecke, Aufnahme von eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenerklärungen

Häufig vorkommende Renten-Irrtümer:

Es gibt vielerlei falsche Aussagen zum Thema Rente. Häufig vorkommende Renten-Irrtümer stellt das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam- Mittelmark hier für Sie richtig.

1) Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Diese Falschaussage macht sehr häufig die Runde. Richtig ist jedoch, dass sich die Rentenhöhe aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten renten- rechtlichen Zeiten berechnet. Dabei werden die letzten Jahre genauso be- handelt wie alle anderen Beitragsjahre.

2) Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente

Auch diese Aussage hält sich sehr hartnäckig, ist aber falsch. Seit der Re- form des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehegatten besteht ein Rentenanspruch, wenn der Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat oder wenn er bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehepartners kann jedoch das eigene Einkommen des Witwers an- gerechnet werden.

3) Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten

Wird häufig behauptet, ist jedoch nicht richtig. Erst die Geburtenjahrgänge ab 1964 müssen bis 67 Jahre arbeiten. Gar nicht betroffen von den Gesetzes- änderungen sind die Geburtsjahrgänge bis 1946. Und bei den Geburts- jahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

4) Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erricht habe

Auch das ist nicht richtig. Abschläge für eine Altersrente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht gelten auf Dauer, als lebenslang und wirken sich auch bei einer später gezahlten Hinterbliebenenrente aus.

Landratsamt Potsdam-Mittelmark in Belzig Papendorfer Weg 1, Zimmer 117

Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr

Stadtverwaltung Treuenbrietzen Großstr. 1

Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr

Bitte Ausnahmen beachten!

08.06.2009 (2.Montag) 20.08.2009 (3.Donnerstag)

07.09.2009 05.10.2009

02.11.2009 07.12.2009

Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstr. 3

Jeden 3. Montag des Monats von 9.00 - 12.00 Uhr Bitte Ausnahmen beachten!

15.06.2009 20.07.2009

17.08.2009 14.09.2009 (2.Montag)

19.10.2009 16.11.2009

14.12.2009 (2.Montag)

Gemeindeverwaltung Wusterwitz August - Bebel - Str. 10

Jeden 4. Montag des Monats von 9.00 - 12.00 Uhr Bitte Ausnahme beachten!

22.06.2009 13.07.2009 (2.Montag)

24.08.2009 28.09.2009

26.10.2009 23.11.2009

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Beratungstermine der Freiwilligen- koordination Potsdam Mittelmark

(Arbeits- und Ausbildungs- förderungsverein PM e.V.)

Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12

14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.freiwilligenarbeit-pm.de

Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände

Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Land- kreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die je- dem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 - 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.

Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“, Erich- Weinert- Straße 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82

Beratungszentrum Teltow, Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: 03328 - 334492 oder -334748

Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1-7 Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43

Beratungszentrum Brandenburg, Potsdamer Straße 18 (im Aufbau) Tel.: 03381 / 533207 (dienstags) oder 033841 / 91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577 / 1520076 (zuständige Sozialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)

Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719

Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00-15.30 Uhr Träger: JUH e.V. Regionalverband PM

Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 / 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter- Unfall- Hilfe e.V.,

Regionalverband Potsdam- Mittelmark- Fläming Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00-12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00-15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00-16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kleinmachnow

Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012

Mi 10.00-12.00

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine n.V.

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4

Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 -16.00 Uhr und Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Informationen, Tipps, Termine

Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienste PM

Koordinatorin

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Samstag, 06. Juni Yoga-Walking

Eine auf den ersten Blick ungewöhnliche Verknüpfung von Yoga und Ge- hen lässt Sie den Naturpark Hoher Fläming auf ganz besondere Weise er- leben. Sie lernen die Methoden des Yoga-Walkings kennen und haben die Möglichkeit, einzigartige Schönheiten der Natur und kulturelle Sehenswür- digkeiten des Hohen Fläming ganz individuell zu genießen. Die Verbindung spezieller Yoga-Techniken und ihrer meditativen Effekte mit dem sanften Workout des Walkens lässt Sie auf eindrucksvolle Weise Ihre Lebensener- gie spüren und Entspannung, neue Energie und Lebensfreude erfahren.

Bitte wettergerechte Kleidung, bequeme Schuhe, Wasser zum Trinken und einen kleinen Imbiss mitbringen.

Treff: 10.15 Uhr Bahnhof Wiesenburg an der Informationstafel Dauer: fünf Stunden, 10 km

Preis: 20 EUR pro Person Anmeldeschluss: 02.06.2009

Veranstalterin: Angela Hamann (Yoga Lehrerin, Natur- und Kulturfüh- rerin)

Information: Telefon 033848 90906, E-Mail: info@flaeming-yoga.de Empfohlene Anreise:DB RE 7 von Berlin oder Dessau bis Bahnhof Wie- senburg.

Mindestteilnehmerzahl:5 bis 12 Personen

Diese Veranstaltung wird am 05.September wiederholt.

Weitere Termine für Gruppen ab 5 Personen nach Vereinbarung.

Samstag, 06. Juni familienfreundlich

2. Kinderfest im Naturparkzentrum und auf der Burg Rabenstein - ein entspannter Tag für die ganze Familie

Auch dieses Jahr dreht sich in Raben an einem Tag alles um Kinder. Themen des Festes im Naturparkzentrum werden kreatives Gestalten und Naturer- fahrungsspiele sein. So werden in der Alten Brennerei „Wunschballons“

fliegengelassen, Waldkunstwerke gestaltet, Kerzen gegossen und Buttons aus Naturmaterialien hergestellt. Es gibt eine Bienenrallye und auch für den kleinen und großen Hunger wird gesorgt. Am Lagerfeuer kann jedes Kind sein eigenes Stockbrot oder Bratwürste grillen. Auf der Burg Raben- stein wird eine Jugendband für die richtige musikalische Umrahmung sor- gen. Es gibt ein Kinder-Cafe, eine Puppenbühne, Spiele, Spaß und Sport mit Clowns, ein Kinderkarussell; man kann Drachen bauen und vieles mehr.

Das Feuerwehrauto der Rabener Feuerwehr wird mit der dazugehörenden Technik an diesem Tag ebenfalls zu besichtigen sein.

Treff: 10.00 Uhr Naturparkzentrum Hoher Fläming, Brennerei- weg 45 oder Burg Rabenstein 14823 Rabenstein/Fläming, OT Raben

Preis: Eintritt frei

Veranstalter, Information:Naturparkzentrum, Telefon 033848 60004, E- Mail: info@flaeming.net oder Touristinformation „Niemegker Land“, Tele- fon 033848 60029

Montag, 08. Juni

Wandern durch den wunderschönen Schlosspark Wiesenburg Wiederholung der Veranstaltung vom 30.März und 11.Mai.

Weitere Termine am 06.Juli und 17.August.

Dienstag, 09. Juni

Wandern über die Gartenberge zur Burg Rabenstein und durch das Planequellgebiet

Wiederholung der Veranstaltung vom 31.März und 12.Mai.

Weitere Termine am 07.Juli und 18.August.

Mittwoch, 10. Juni

Wandern durch die Altstadt Belzig, entlang des Kunstwanderweges bis zur höchsten Erhebung im Hohen Fläming - dem Hagelberg Wiederholung der Veranstaltung vom 01.April und 13.Mai.

Weitere Termine am 08.Juli und 19.August.

Donnerstag, 11. Juni

Besichtigungstour zum Handwerkerdorf Görzke und Wanderung durch die Rummeln nach Wiesenburg

Wiederholung der Veranstaltung vom 02.April und 14.Mai.

Weitere Termine am 09.Juli und 20.August.

Freitag, 12. Juni

Wandern durch die Brandtsheide im Naturpark Hoher Fläming Wiederholung der Veranstaltung vom 03.April und 15.Mai.

Weitere Termine am 10.Juli und 21.August.

Samstag, 20. Juni familienfreundlich Götter und Bäume

Spaziergang durch den Wiesenburger Park mit Baumgeschichten und My- then der Antike.

Treff: 11.00 Uhr Schloss Wiesenburg, Haupteingang Dauer: eineinhalb Stunden, ca. 2 km

Preis: 4.00 EUR (Mittagessen im Preis enthalten)

Veranstalterin: Natur- und Kulturführerin/Wanderführerin Alrun Schulze, Telefon 0172 7514571

Empfohlene Anreise für Menschen ohne Handicaps:

DB RE 7 bis Wiesenburg, 2 km Wanderung durch den romantischen Wie- senburger Schlosspark bis zum Treffpunkt am Schloss.

Mindestteilnehmerzahl:10 Personen

Hilfe für den

an Leukämie erkrankten Steffen Typisierungsaktion in Potsdam

Der 44-jährige Steffen aus Saarmund ist an Leukämie erkrankt. Ein „pas- sender“ Knochenmarkspender wurde bisher (noch) nicht gefunden. Seine besorgte Mutter wandte sich an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und bat um Unterstützung.

Dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach und veranstalten zusammen mit der DKMS, Deutsche Knochmarkspenderdatei gGmbH, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Studenten der Fachhochschule und Steffens Fa- milie eine Typisierungsaktionan der Fachhochschule Potsdam, in der Friedrich-Ebert-Straße 4,direkt neben der Nikolaikirche. Diese findet am 06.06.2009in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhrstatt. Unsere Mitar- beiter und Mitarbeiterinnen werden vor Ort die erforderliche Blutentnah- me vornehmen und alle Spender und Unterstützer können sich im An- schluss mit einem leckeren Erbseneintopf stärken.

Wir hoffen, dass sich viele Menschen bereit erklären, 5 ml Blut abnehmen zu lassen, um Steffen später eventuell als Lebensretter zur Verfügung zu stehen. Jede Typisierung (Blutuntersuchung, ob jemand als Knochenmark-

Naturpark Hoher Fläming

Veranstaltungen Juni 2009

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Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Monat Juni 2009

02. Juni 2009 Ziesar, Freiwillige Feuerwehr, Gartenstraße 16 15:30 bis 19:30 Uhr 02. Juni 2009 Michendorf, Gemeindezentrum Zum Apfelbaum,

Potsdamer Straße 64 15:00 bis 19:00 Uhr

04. Juni 2009 Götz, Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 15 15:30 bis 18:30 Uhr 06. Juni 2009 Wilhelmshorst, Freiwillige Feuerwehr, Eichenweg 24 08:00 bis 12:00 Uhr

08. Juni 2009 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr

09. Juni 2009 Belzig, DRK, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr

09. Juni 2009 Werder, Schule, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 10. Juni 2009 Beelitz, Robert- Tiedemann- Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 12. Juni 2009 Groß Kreutz, Feuerwehrgerätehaus, Bochower Straße 26 14:30 bis 19:00 Uhr 13. Juni 2009 Potsdam, Blutspendeinstitut, Behlertstraße 3A,

(Nacht der Vampire) 17:00 bis 01:00 Uhr

16. Juni 2009 Golzow, Schule, Straße der Freundschaft 17 15:30 bis 19:00 Uhr 18. Juni 2009 Wusterwitz, Schule, Ernst- Thälmann- Straße 58 16:00 bis 18:30 Uhr 19. Juni 2009 Caputh, Grundschule, Straße der Einheit 45 16:00 bis 19:30 Uhr 23. Juni 2009 Linthe, ADAC Fahrsicherheitszentrum, Am Kalkberg 6 15:00 bis 19:30 Uhr 24. Juni 2009 Potsdam, Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Straße 79, Raum 124 11:00 bis 14:30 Uhr 25. Juni 2009 Treuenbrietzen, Bürgerhaus "Alte Feuerwehr", Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 26. Juni 2009 Glindow, Gasthof "Deutsches Haus", Dr. Külz- Straße 25 15:00 bis 18:30 Uhr 26. Juni 2009 Potsdam-Am Stern, Finanzministerium, Haus 7, Steinstraße 104 08:00 bis 12:30 Uhr

29. Juni 2009 Teltow, AOK, Potsdamer Str. 20 15:00 bis 19:00 Uhr

Öffnungszeiten

im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2:

Montag

von 07:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr Freitag

von 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon-Nummer: 0331-2846-0

B

Blluuttssppeennddeetteerrmmiinnee spender geeignet ist) kostet 50 €- eine Summe die viele nicht auf-

bringen können. Die Neugewinnung von Knochenmarkspendern wird nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt.

Wir suchen daher dringend geeignete Sponsoren als auch Men- schen die sich zu einer Typisierung bereit erklären! Kommen Sie am 06.06.2009 nach Potsdam zum „Alten Markt“, in die Räum- lichkeiten der Fachhochschule und lassen sich typisieren.

Sie können die Hilfeaktion auch mit einer Spende auf das Konto:

DKMS g GmbH

Kontonummer 3813006491

BLZ 16050000 MBS

Verwendungszweck: Hilfe für Steffen u. a.

unterstützen. Jeder Euro zählt! Selbstverständlich stellt die DKMS eine Spendenbescheinigung aus. Über die Arbeit der DKMS, den Ablauf von Typisierungsaktionen, Entnahmeverfahren usw. können Sie sich gerne im Internet unter www.dkms.de informieren. Es wä- re tragisch, wenn unsere Aktion schon von vorneherein an der Fi- nanzierung scheitern würde.

Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung und freuen uns auf ein Treffen am 06.06.2009!

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming Tuchmacherstraße 49

14482 Potsdam Tel. 0331 27579-0 Fax 0331 27579-11

Referenzen

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