Beschlüsse
des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 04. März 2010
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschluss Nummer: 2010/214
Beschluss
Der Kreistag beruft Frau Juliane Ebersbach als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit ab und beruft Frau Grit Kühne als sachkundige Einwohnerin in diesen Ausschuss.
Umbesetzung sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Beschluss Nummer: 2010/223 Beschluss
Der Kreistag beruft Herrn Thomas Krüger als sachkundigen Einwohner aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit ab und beruft Frau Birgit Mi- cheelsen als sachkundige Einwohnerin in diesen Ausschuss.
Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm
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Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil
Jahrgang 17 Belzig, 25. März 2010 Nummer 03
Impressum
Herausgeber:
Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de
Redaktion:
Brigitte Kunze, Büro des Landrates
Bezug:
kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Bad Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 €
Gesamtherstellung und Vertrieb:
Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm
Anzeigenverwaltung:
Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16
Inhalt amtlich
Öffentliche Bekanntmachungen
Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark
am 04. März 2010 S. 1
Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark S. 2 Öffentliches Auslegungsverfahren zur vorgesehenen
Markierung und Beschilderung von Wanderwegen
im Naturpark „Hoher Fläming“ S. 3
Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-Bescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
für Grundstücke, Gemarkung Teltow S. 3
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
• Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerkes
(GuD-Heizkraftwerk) in Berlin Lichterfelde S. 4
Ende des amtlichen Teils
Inhalt
Informationen aus dem Landratsamt
Beratungstermine des Versicherungsamtes des Landkreises
Potsdam-Mittelmark S. 6 6. Märkische Literatur-
tage 2010 im Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 6
Sonstige Informationen, Tipps, Termine
Beratungstermine der Koordinatorin für
Freiwilligenarbeit S. 9 Allgemeine soziale
Beratung der
Wohlfahrtsverbände S. 9 Blutspendetermine S. 12
Öffentliche Bekanntmachungen
Bestätigung der Jahresrechnung 2008 und Entlastung des Landrates Beschluss Nummer: 2010/208Beschluss
Der Kreistag beschließt gemäß Komm RRefG Artikel 4 (3) und (7) i.V. mit
§ 93 (3) GO
1. Die Jahresrechnung 2008 wird bestätigt.
2. Der Landrat wird für das Haushaltsjahr 2008 entlastet.
Einstellung von Haushaltsmitteln 2010 für die Bestellung einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten
Beschlussvorschlags-Nummer: 2009/203 Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2010 mit dem Wirk- samwerden der Haushaltssatzung finanzielle Mittel für die Bestellung einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten bereitzustellen.
2. Die Stelle der/s Integrationsbeauftragten soll für 30 Stunden in der Woche eingerichtet werden.
3. Die Neuausschreibung der hauptamtlichen Stelle wird dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit entsprechenden Anforderungskrite- rien durch die Verwaltung vorgelegt und entsprechend beraten.
Abstimmungsergebnis: in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt
Jugendförderung ./. Jugendförderplan - Leistungen 2010 Beschluss Nummer: 2009/188
Beschluss
Der Kreistag beschließt den Jugendförderplan - Leistungen 2010. Die Zu- wendungen des Landkreises für die Jugendförderung gemäß der Leis- tungsbereiche der §§ 11 - 13 SGB VIII sowie für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß dem Leistungsbereich des § 14 SGB VIII werden als Budget definiert. Minderausgaben in den Einzelpositionen dürfen innerhalb der Leistungsbereiche flexibel umverteilt werden.
Anlage: Jugendförderplan - Leistungen 2010
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Potsdam Beschluss Nummer: 2009/192
Beschluss
Der Kreistag beschließt den Abschluss der anliegenden öffentlich-recht- lichen Vereinbarung mit der Stadt Potsdam zur Bildung einer gemeinsa- men Fachstelle Pflegekinderdienst in Trägerschaft des Landkreises Pots- dam-Mittelmark.
Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark Beschluss Nummer: 2010/204
Beschluss
Der Kreistag beschließt die beiliegende Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark.
Personalentwicklungsprogramm 2015 Beschluss Nummer: 2010/205
Beschluss
Der Kreistag nimmt das Personalentwicklungsprogramm 2015 vom 1. No- vember 2009 zur Kenntnis.
Umsetzungsstand des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Konjunkturpaket II)
Beschluss Nummer: 2010/206 Beschluss
Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Umsetzung des Zukunfts- investitionsgesetzes im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Kenntnis.
Fortschreibung des Berichts über die Unternehmen des Landkreises sowie dessen mittelbare Beteiligungen
Beschluss Nummer: 2010/209 Beschluss
Der Kreistag nimmt beiliegende Fortschreibung des Beteiligungsberichtes (Stand: Dezember 2009) zur Kenntnis.
Genehmigung der Eilentscheidung vom 11.01.2010 - überplanmä- ßige Ausgabe für Leistungen der Sozialhilfe
Beschluss Nummer: 2010/210 Beschluss
Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 11.01.2010 der über- planmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 41100.74000 - Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen Hilfe zur Pflege - in Höhe von 300.000,00 €.
Genehmigung der Eilentscheidung vom 14.01.2010 - überplanmä- ßige Ausgabe für Leistungen der Sozialhilfe
Beschluss Nummer: 2010/211 Beschluss
Genehmigung der Eilentscheidung vom 14.01.2010 der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 41200.74000 - Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen EGH für Erwachsene in Höhe von 906.000,00 €und der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 41200.74020 - Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Ein- richtungen EGH für Kinder und Jugendliche (SGB VIII) in Höhe von 634.000,00 €
Ordnung des Kreisseniorenbeirates Potsdam-Mittelmark
Auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 Buchstabe e und Abs. 3 der Hauptsat- zung des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat der Kreistag in seiner Sit- zung am 04.03.2010 die nachfolgende Ordnung des Kreisseniorenbeirates beschlossen.
§ 1
Bildung des Beirates
Der Kreistag bildet gemäß § 16 Abs 1 Buchstabe e der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark einen Kreisseniorenbeirat.
§ 2
Aufgaben und Rechte
(1) Durch den Kreisseniorenbeirat soll die Integration von älteren Men- schen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gefördert werden. Der Kreisseniorenbeirat bündelt die Vielfalt der Seniorenarbeit im Landkreis.
(2) Der Kreisseniorenbeirat koordiniert die Arbeit der örtlichen Senioren- beiräte und unterstützt diese in ihrer Arbeit. Der Kreisseniorenbeirat ist der Interessenvertreter für die Belange älterer Menschen auf Kreisebene.
(3) Der Kreisseniorenbeirat fördert, initiiert und unterstützt die genera- tionsübergreifende Arbeit im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
(4) Innerhalb seines Aufgabenbereichs ist der Kreisseniorenbeirat ein An- sprechpartner für den Landrat, den Kreistag, die örtlichen Seniorenbeiräte sowie den Seniorenbeirat des Landes Brandenburg.
(5) Der Kreisseniorenbeirat koordiniert und veranstaltet eine zentrale Ver- anstaltung in Potsdam-Mittelmark zur brandenburgischen Seniorenwoche.
§ 3 Zusammensetzung
(1) Dem Kreisseniorenbeirat können maximal 19 Mitglieder angehören.
Die Zahl setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Seniorenbeiräte der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Pots- dam-Mittelmark. Sofern danach Sitze unbesetzt bleiben, können diese von Vertretern aus Gruppen besetzt werden, die sich insbesondere für Senioren einsetzen.
(2) Für jedes Mitglied soll ein Stellvertreter benannt werden.
(3) Die Wahl der Mitglieder des Kreisseniorenbeirates erfolgt durch die ört- lichen Seniorenbeiräte für die Dauer von fünf Jahren. Der Kreissenioren- beirat beschließt nach Antrag über die Aufnahme von Mitgliedern aus Gruppen, die nicht aus örtlichen Seniorenbeiräten kommen und sich insbe- sondere für Senioren einsetzen. Das Wahlergebnis wird dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.
(4) Der Kreisseniorenbeirat wählt den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet das Los. Diese bilden gemeinsam mit einem zu be- rufenden Schatzmeister den Vorstand des Kreisseniorenbeirates.
(5) Der Kreisseniorenbeirat ist Mitglied im Seniorenrat des Landes Bran- denburg e.V.
§ 4 Sitzungen
(1) Der Kreisseniorenbeirat tritt einmal im Quartal zusammen, mindestens jedoch einmal jährlich. Der Vorsitzende lädt mit einer Frist von 2 Wochen unter Beifügung einer Tagesordnung ein.
(2) Die Sitzungen des Kreisseniorenbeirates sind öffentlich.
(3) Für die Sitzungen gibt sich der Kreisseniorenbeirat eine Geschäftsord- nung.
(4) Über den Inhalt der Sitzungen ist eine Sitzungsniederschrift zu fertigen.
§ 5 Ehrenamt
(1) Die Tätigkeit im Kreisseniorenbeirat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen gem. § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
(2) Der Ersatz der Aufwendungen richtet sich nach der bei den Sitzungen zu führenden Anwesenheitslisten.
§ 6 Kosten
(1) Der Kreistag Potsdam-Mittelmark stellt in den Haushaltsplan Mittel für die Arbeit des Kreisseniorenbeirates ein. Diese sind effizient für die ehren- amtliche Seniorenarbeit einzusetzen.
(2) Der Kreisseniorenbeirat verwaltet die ihm zur Verfügung stehenden fi- nanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
§ 7 Inkrafttreten
Die Beiratsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Belzig, den 11.03.2010
Blasig
Landrat - DS -
Öffentliches Auslegungsverfahren zur vorgesehen Markierung und Beschilderung von Wanderwegen
im Naturpark „Hoher Fläming“
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in einem förmlichen Ver- fahren die Öffentlichkeit zu informieren und das Benehmen mit den Wald- besitzern gemäß § 15 Abs. 6 Landeswaldgesetz (LWaldG) herzustellen, um Wege als Wanderweg markieren zu können.
Die Wanderwege liegen im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Von der ge- planten Markierung und Beschilderung sind Wege in den Ämtern Brück, Niemegk, Ziesar und in den amtsfreien Gemeinden Bad Belzig und Wie- senburg/ Mark betroffen.
Der Entwurf der Markierung und die dazu gehörenden Karten werden im Zeitraum vom 29.03.2010 bis einschließlich 29.04.2010 im
Amt Brück Amt Niemegk
Amtsgebäude, Foyer Bauamt, Zimmer 12 Ernst-Thälmann-Str. 59 Großstr. 6
14822 Brück 14823 Niemegk
Amt Ziesar Bürgerbüro
Bauamt, Zimmer 219 Bad Belzig
Mühlentor 15a Marktplatz 3
14793 Ziesar 14806 Bad Belzig
Gemeinde Wiesenburg/Mark Landkreis Potsdam-Mittelmark Bauamt, Zimmer 12 Haus 1, Zimmer 107
Schlossstr.1 Niemöllerstr. 1
14827 Wiesenburg/ Mark 14806 Bad Belzig
während der üblichen Dienststunden (Mo, Mi, Do 9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr, Die 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr und Fr 9.00- 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegefrist können nach § 15 Abs. 6 LWaldG von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu der vorgesehenen Markierung und Beschilderung schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Regionalentwicklung Niemöllerstr. 1
14806 Bad Belzig
oder obigen Auslegestellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Hin- weise, Anregungen und Bedenken müssen den Namen, Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Hinweise, Anregungen und Beden- ken, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flur- stück der betroffenen Fläche enthalten.
Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Auslegungsverfahren für die Erteilung einer Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigung als Grundlage für die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit für die in der nachfolgen-
den Tabelle dargestellten durch Grundwasser-Pegel benutzten Grundstücke in der Gemarkung Teltow
Der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt ein Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zu- gunsten des Landesumweltamtes Brandenburg, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke vor.
Betroffen von diesem Antrag sind die in der nachfolgenden Tabelle darge- stellten durch Grundwasser-Pegel benutzten Flurstücke. Die Einschränkun- gen der Nutzung auf diesen Grundstücken beziehen sich auf die nachfol- gend dargestellten Schutzflächen:
Lfd. Messstellen- Gemarkung Flur Flurstück Schutz- Nr. nummer fläche
1 35459852 Teltow 10 1273 4 m2
2 35459870 Teltow 8 39/1 4 m2
3 35459951 Teltow 9 73/1 4 m2
4 36459821 36459822
36459823 Teltow 10 551 4 m2
Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes beim Landkreis Pots- dam-Mittelmark, Fachdienst 35/36, Team Wasserwirtschaft - Untere Was- serbehörde -, Papendorfer Weg 1, Backsteingebäude, Obergeschoss Zim- mer 107, in 14806 Belzig während der öffentlichen Sprechzeiten aus.
Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Ar- tikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts- durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S.3900 bis 3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung der Grundwas- ser-Pegel in den in der Tabelle aufgeführten Gemarkungen durch das Lan- desumweltamt Brandenburg.
Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können innerhalb von vier Wo- chen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen die- sen Antrag schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widerspruch ist in der angegebenen Frist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, in 14806 Belzig zu erheben.
Belzig, den 16.02.2010 Untere Wasserbehörde
Amtliche Bekanntmachung
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Be- trieb eines Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerkes (GuD-Heizkraftwerk) in Berlin Lichterfelde.
Bek. v. 26.02.2010 LAGetSi, IA - IM 4800/09 JO Telefon: 030-902545 - 389 oder 902545 - 0
ANTRAGSGEGENSTAND:
Die Vattenfall Europe Wärme AG, Puschkinallee 52, 12435 Berlin, bean- tragt nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Nr. 1.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerkes zur Erzeugung von Strom und Wärme einschließlich zugehöriger Dampfkessel mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 1.029 MW auf dem Grundstück Ostpreußen- damm 61, 12207 Berlin.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist für die 2. Jahreshälfte 2014 vorgesehen.
Der Anlagenumfang umfasst im Wesentlichen folgende Betriebseinheiten:
- Gasturbine und Abhitzekessel (Gasturbinensystem, Abhitzekessel einschl. Stützfeuerung)
- Dampfturbine (Dampfturbinensystem)
- Heißwassererzeuger (Heißwassererzeuger, Fernwärmesystem) - Wasser-Dampf-Kreislauf (Dampfsystem, Kondensatsystem, Kühlwasser-
system)
- Nebenanlagen (Brennstoffsystem, Hilfsdampferzeuger, Kondensatreini- gung, Vollentsalzung, Elektrotechnik, Leittechnik, Druckluftanlage).
Hauptkenndaten des GuD-Heizkraftwerkes:
- Gas- und Dampfturbinenanlage 575 MW
- Stützfeuer Abhitzekessel 45 MW
- Heißwassererzeuger (Anzahl: 3 Stück) je 135 MW
- Hilfsdampferzeuger 4 MW.
Das GuD-Heizkraftwerk soll 8.760 Stunden pro Jahr betrieben werden.
Als Brennstoff wird Erdgas eingesetzt.
Weitere nachfolgend genannte behördlicher Entscheidungen werden be- antragt:
- Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 BetrSichV - Genehmigung nach § 4 Abs. 1 TEHG - Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 BaumSchVO - Genehmigung nach § 6 Abs. 5 GrünanlG
- Genehmigung nach § 3 Abs. 1 und 2 IndV i.V.m. § 29a BWG
- Genehmigung nach § 60 Abs. 1 BauO Bln, einschl. Abweichung nach § 68 Abs. 1 Bau O Bln
- Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB - Genehmigung nach § 9 Abs. 4 BerlStrG - Erlaubnisse nach §§ 7 und 7a WHG
Das Vorhaben unterliegt gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi -
ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG:
I. Auslegung
Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vom 08.04.2010 bis einschließlich zum 07.05.2010an den nachfolgend genannten Orten aus:
a) Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicher- heit, Turmstr. 21, 10559 Berlin, Haus L, Raum L.023 während der Dienst- stunden: Montag - Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.00 - 15.00 Uhr.
b) Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Raum E 201 im Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin in der Zeit: Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr.
c) Gemeinde Großbeeren, Bau- und Planungsamt, Am Rathaus 1, 14979 Großbeeren, Raum 3.09 zu den Dienstzeiten: Montag 8.30 - 14.00 Uhr, Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch 8.30 - 14.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 9.00 - 11.00 Uhr nach Vereinbarung unter Tel.: 033701 328829.
d) Stadt Teltow, im Neuen Rathaus der Stadt Teltow, Marktplatz 1/3, 14513 Teltow, Foyer im Erdgeschoss während der Dienststunden: Mon- tag 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr, Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr, Freitag 7.30 - 12.00 Uhr.
e) Gemeinde Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmach- now im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten: Montag 8.00 - 15.00 Uhr, Dienstag 9.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr und Freitag 9.00 - 15.00 Uhr.
Die Antragsunterlagen können außerdem vom 08.04.2010 - 07.05.2010 im Internet eingesehen werden unter: www.lagetsi.- berlin.de
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die erst nach Beginn der Aus- legung beim LAGetSi eingegangen sind, werden nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungs- frist vom 08.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010schriftlich beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicher- heit, Referat IA, Turmstr. 21, 10559 Berlin erhoben werden. Die schrift- lichen Einwendungen können auch an den oben genannten Auslegungs- stellen abgegeben werden.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
III. Erörterungstermin
Sofern Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, wird am Freitag, den 18.06.2010, um 10.00 Uhr ein Erörterungstermin im Bürgersaal des Rathauses Zehlendorf, Eingang Teltower Damm 18 / Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin stattfinden.
Die wasserrechtlichen Belange sind gemäß den Vorgaben des Wasserhaus- haltsgesetzes und des Berliner Wassergesetztes Bestandteil dieses Erörte- rungstermins.
Sollte es nach Art und Umfang der erhobenen Einwendungen notwendig werden, wird der Erörterungstermin am Montag, den 21.06.2010 und den darauffolgenden Werktagen jeweils ab 10.00 Uhr am selben Ort weiter- geführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendun- gen auch beim Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Ein- wendungen erhoben haben, erörtert werden.
Die Erörterung ist öffentlich. Erörtert wird das Vorhaben mit der Antrag- stellerin, den beteiligten Behörden und den Personen, die form- und frist- gerecht Einwendungen erhoben haben.
IV. Hinweise
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entspr. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG darüber, ob die erhobenen Einwendungen einer Erörterung bedürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht und der oben genannte Erörterungstermin entfällt.
Einwendungen werden der Antragstellerin und den am Genehmigungsver- fahren beteiligten Behörden gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV bekannt gegeben. Auf Verlangen wird die Genehmigungsbehörde Namen und An- schrift des Einwenders vor Bekanntgabe unkenntlich machen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlos- sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erho- ben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Der Genehmigungsbescheid wird nach § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich be- kannt gemacht.
Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Entscheidung über das be- antragte Vorhaben ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der 9.BImSchV.
V. Rechtsgrundlagen
BImSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung vom 26. Sep- tember 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723)
4. BImSchVVierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723)
9. BImSchVNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Ok- tober 2007 (BGBl. I S. 2470)
UVPGGesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt ge- ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) BetrSichVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Be- reitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Or- ganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)
TEHGGesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treib- hausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz -TEHG) vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1954)
BaumSchVOVerordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250) zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 558) GrünanlGGesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffent- lichen Grün- und Erholungsanlagen - Berlin (Grünanlagengesetz) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert am 29. September 2004 (GVBl. S. 424)
IndVVerordnung über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwas- seranlagen - Berlin (Indirekteinleiterverordnung) vom 1. April 2005 (GVBl.
S. 224), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Oktober 2009 (GVBl.
S. 495)
BWGBerliner Wassergesetz in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 2008 (GVBl.
S. 139)
BauO BlnBauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetztes vom 18. November 2009 (GVBl. S. 674)
BauGBBaugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep- tember 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
BerlStrGBerliner Straßengesetz vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466)
WHGGesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
Informationen aus dem Landratsamt Ende des amtlichen Teils
Beratungstermine des Versicherungsamtes
für das Jahr 2010
Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt weiter- hin eine Sprechstunde zur Rentenberatung durch. Zu den Aufgaben des Versicherungsamtes gehört die Aufklärung und Beratung bei der Renten- antragstellung, Antragsaufnahme für Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabilitation, Kontenklärung zur Prüfung des Versicherungsanspruches und zum Versicherungsverlauf, Erläuterungen von Leistungsbescheiden, Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien und Dokumenten für sozialversicherungsrechtliche Zwecke, Aufnahme von eidesstattlichen Er- klärungen und Zeugenerklärungen
Landratsamt PM
Papendorfer Weg 1, Zimmer 117
Dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr
Stadtverwaltung Treuenbrietzen Großstr. 1
Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr
29.03.2010 (5.Mo) 16.08.2010 (3.Mo)
03.05.2010 04.10.2010
07.06.2010 01.11.2010
05.07.2010 06.12.2010
02.08.2010
Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstr. 3
Jeden 3. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr
19.04.2010 13.09.2010 (2.Mo)
17.05.2010 18.10.2010
21.06.2010 15.11.2010
19.07.2010
Gemeindeverwaltung Wusterwitz August-Bebel-Str. 10
Jeden 4. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr
26.04.2010 27.09.2010
31.05.2010 (5.Mo) 25.10.2010
28.06.2010 22.11.2010
26.07.2010
6. Märkische Literaturtage 2010 im Landkreis Potsdam-Mittelmark -
Autoren, Bücherfreunde und Lese- ratten warten schon mit Spannung
auf die vielen Begegnungen im Rahmen der Literaturtage
Ab dem 30. März 2010 laden bereits zum 6. Mal Bibliotheken, Literaten und Vereine zu den Literaturtagen ein. Das Programm, bestehend aus 32 Einzelangeboten, erstreckt sich über einen Zeitraum von 5 Wochen.
Erstmals gibt es eine Auftaktveranstaltung.
Am Freitag, dem 16. April 2010werden Landrat Wolfgang Blasig und der Kleinmachnower Bürgermeister Grubert die 6. Märkischen Literatur- tage eröffnen.
Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10. Einlass ist ab 18.30 Uhr.
Im Rahmen dieser Eröffnung wird die Schauspielerin Annekathrin Bürger um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow Erotische Ge- schichten aus Boccaccios „Decamerone“ lesen.
Lauschen Sie bei einem Glas Wein den Abenteuern um das ewige Thema Liebe und Erotik dieses Dichters des 14. Jahrhunderts. Lassen Sie sich ein- fangen von den Klängen der exzellenten Musiker mit witzigen Adaptionen von Bach und Mozart sowie Eigenkompositionen. Ein Abend voller Erotik und Musik…
Fred Sydmann: Klavier Christian Georgi: Saxophon, Flöte, Blaswandler Preis: Vorverkauf: 8,00 Euro
Abendkasse: 10,00 Euro
Kartenvorverkauf im Bürgerbüro Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, Telefon: 033203-8771301-1304
Ergänzt werden die Literaturtage von einem Leserwettbewerb.
Unter dem Motto „Bücher die gelesen werden“ möchten wir in diesem Jahr alle Benutzer der Bibliotheken aufrufen, Titel zu benennen, die unbe- dingt gelesen werden sollten.
Bitte schreiben Sie uns, welche Bücher Sie lesen. Ob Krimi oder Kinder- buch, Reiseführer oder Liebesroman - unter allen Einsendungen verlosen wir wieder viele wertvolle Büchergutscheine.
Einsendeschluss ist der 30. April 2010.
Schicken Sie Ihre Vorschläge an:
Medienzentrum Potsdam-Mittelmark Goethestraße 13
14797 Kloster Lehnin kreisbibliothekpm@t-online.de
oder geben Sie Ihre Vorschläge in der nächsten Bibliothek ab. Absender nicht vergessen!
Programm
der 6. Märkischen Literaturtage
Beelitz
„Tage der Leseförderung“
Unter diesem Motto werden Kinder der Vorschuleinrichtungen und Schu- len in die Benutzung einer Bibliothek eingeführt. In den Gruppen werden Gedankenspiele den Spaß und die Freude am Lesen fördern.
Die einzelnen Termine erfahren Sie in der Bibliothek der Stadt Beelitz wo die Veranstaltungen auch stattfinden. Anmeldungen unter 033204/39154 21.04. 2010, 09.30 Uhr, Stadtbibliothek Beelitz
„Wilhelm - Busch - Reime - Ratestunde“
Sylvia Krupicka von den Eventilatoren erobert das Werk von Wilhelm Busch.
Eintritt frei Belzig
30.03. 2010, 10.30 Uhr, Stadtbibliothek
„Ein bunter Zug fährt durchs Märchenland“
Ein fröhlicher Vormittag für alle großen und kleinen Kinder.
Eintritt frei
21.04. 2010, 09.30 Uhr, Stadtbibliothek
„Sagen rund um Belzig“
gelesen und gespielt von Marianne Schneider Eintritt frei
22.04. 2010, 10.00 Uhr, Geschwister-Scholl-Schule, Weitzgrunder Weg
„Sprachspiele und andere lustige Reimereien“
Es spielt und lacht Sylvia Krupicka von den Eventilatoren mit Kindern.
Eintritt frei Groß Kreutz
20.04. 2010, 09.00 Uhr, Groß Kreutz, Aula der Grundschule
„Miteinander, Füreinander…“
Thomas J. Hauck liest, rätselt und spielt mit Kindern.
Eintritt frei
23.04. 2010, 10.00 Uhr, Groß Kreutz, Aula der Grundschule
„Die kleine Hexe Leonie“
Carola Wimmer liest aus ihrem Buch Eintritt frei
Kleinmachnow
16.04.2010,19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow Auftaktveranstaltung der Märkischen Literaturtage 2010
Zur Einstimmung spielen Schüler der Musikschule Kleinmachnow zeitge- nössische Stücke.
Ab 19.30 Uhr:
Annekathrin Bürger liest
„Erotische Geschichten“ aus Boccaccios „Decamerone“
Als musikalische Begleitung erleben wir Fred Sydmann am Klavier und Christian Georgi an den Instrumenten Saxophon, Flöte und Blaswandler.
Einlass ab 18.00 Uhr Eintritt im Vorverkauf: 8 € Eintritt an der Abendkasse: 10 €
Kloster Lehnin
20.04. 2010,10.00 Uhr, Schule Damsdorf
Herr Appelmannliest Geschichten aus der „Schweineschule“ für große und kleine Kinder…
Eintritt frei
20.04. 2010,12.00 Uhr, Schule Damsdorf
Herr Appelmannliest Geschichten aus der „Schweineschule“ für große und kleine Kinder…
Eintritt frei
Michendorf
10.04. 2010,15.00 Uhr, OT Wilhelmshorst, Gemeindezentrum
„Geh wohin dein Herz dich trägt“
Ingrid Gärtner liest aus dem bekannten Werk von Susanne Tamaro Infotelefon: 033205-63973
Schwielowsee
10.04. 2010, 17.00 Uhr, OT Caputh, Schloss Caputh
„Poetisches zum Abend“
Musikalische Lesung des Kulturkollegiums Brandenburg Anmeldung und Info: 033209-70345
Eintritt: 5 €ermäßigt 4 €
17.04. 2010, 15.00 Uhr, OT Caputh, Gemeindesaal der evangeli- schen Kirche
„Frau Einstein“ - Lesung aus der Korrespondenz Elsa Einsteins Infotelefon: 033209-217772
17.04. 2010, 19.00 Uhr, OT Ferch, Kulturscheune Seegespräch „Schneewittchen“
Entstehung eines Märchenfilms Infotelefon 033209-80743
Stahnsdorf
25.03. 2010,18.00 Uhr, Bibliothek Stahnsdorf
„Geschichten aus der Sofaecke“
Heiteres zum Frühlingsanfang … Eintritt frei
29.04. 2010, 18.00 Uhr, Bibliothek Stahnsdorf
„VOKALPATRIOTISMUS“
Vergnügliche Lesung - Jetzt auch mit Konsonanten
Der mehrfach preisgekrönte Autor Christian von Aster, kürzlich erst von der Kritik als ernstzunehmende Mischung aus Wilhelm Busch und Edgar Al- len Poe bezeichnet, entführt seine Hörer auf einen hintersinnigen Lesungs- streifzug durch historische Alternativen, garstige Satire und Trollpoesie.
Eintritt frei
Teltow
03.04. 2010, 15.00 Uhr, Stadtbibliothek Teltow
„Der Osterkuckuck“
Eine witzige , turbulente , etwas andere Ostergeschichte.
Für Kinder ab 4 Jahre
Eintritt frei, bei Gruppen ist eine Voranmeldung erbeten unter 03328/4781650
Kinowochen in der Stadtbibliothek
Für Kinder, Jugendliche und jung gebliebene Erwachsene 06.04., 09.30 Uhr „Das Dschungelbuch“ - FSK 6- 07.04., 09.30 Uhr „Hannah Montana - Der Film“ -FSK 0-
14.30 Uhr „High School Musical 1“- FSK 6-
18.30 Uhr „Twilight - Biss zum Morgengrauen“ -FSK 12- 08.04., 09.30 Uhr „Tintenherz“ - FSK 12-
Nach jeder Filmvorführung gibt es noch ein Filmrätsel. Viele wertvolle Sachpreise können gewonnen werden.
Eintritt frei,
bei Gruppen ist eine Voranmeldung erbeten unter 03328/4781650 23.04.2010, 19.00 Uhr, Stadtbibliothek Teltow
„Auch Tote können heiter sein“ - Hacks trifft auf Gernhardt trifft auf Rühmkorf
Ein literarischer-musikalischer Abend mit Rolf Römer und Manfred Eisner Eintritt frei,
bei Gruppen ist eine Voranmeldung erbeten unter 03328/4781650
Treuenbrietzen
Vom 1. bis 30. April findet im Lese-Internet-Cafe der Bibliothek eine Foto- ausstellung des Künstlers Alfred Beckstatt.
16.04. 2010, 19.00 Uhr, Stadtbibliothek Treuenbrietzen
„Einmal zu Fuß um die Welt“ mit Robby Clemens.
Der Leipziger Extremsportler berichtet im Rahmen eines multimedialen Vortrages über seine Weltreise der anderen Art.
Eintritt: 8 €
28.04. 2010 15.00 Uhr, Stadtbibliothek Treuenbrietzen
„Rinnsteinkind“
Die Autorin Monika Stechbart liest aus ihrem Buch.
Eintritt frei
Vorlesewettbewerb
Im April findet unter dem Motto: „Wer wird Lesekönig?“ der Vorlesewett- bewerb der 3.Klassen statt. Die einzelnen Termine erfahren Sie in der Bi- bliothek.
Werder
14.04. 2010, 15.00 Uhr, AWO, Brandenburger Straße
„Die Bäume schlagen wieder aus“
Frühlingsgeschichten und -gedichte gelesen und gestaltet vom Team der Stadtbibliothek.
Eintritt frei
17.04. 2010, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Stadtbibliothek Werder
„Tag der offenen Tür“
Ein Familiennachmittag mit Kaffee, Kuchen, Basteln und Büchertrödel 14.00 Uhr Eröffnung
Bürgermeister Werner Große liest die freche, fröhliche Geschichte „Abge- schlossen“ über Anna und ihre Mutter.
15.00 Uhr Obstkistenbühne Ferch
„Wir füllen in Werder die Fässer neu mit Wein“
Ein Familienprogramm zum mitmachen.
16.00 Uhr Bilderbuchkino
„Der Grüffelo“- Eine Geschichte über Furcht und Unerschrockenheit.
Eintritt frei
20.04. 2010, 19.00 Uhr, Stadtbibliothek Werder
„Tod unter´ m Kirschbaum“
Ingeborg Lauwaßer liest aus ihrem Buch der „Kriminalfälle aus Werder“
Eintritt frei
29.04. 2010, 10.00 Uhr
„Die drei ???“
Lesung mit Boris Pfeiffer über die Abenteuer der Kultdedektive Justus, Pe- ter und Bob
Eintritt frei
Wiesenburg
„Tage der Leseförderung“
Unter diesem Motto werden Kinder der Vorschuleinrichtungen und Schu- len in die Benutzung einer Bibliothek eingeführt. In den Gruppen werden Gedankenspiele den Spaß und die Freude am Lesen fördern.
Die einzelnen Termine erfahren Sie in der Bibliothek der Gemeinde Wie- senburg wo die Veranstaltungen auch stattfinden. Anmeldungen unter 033849/90878
16.04. 2010, 09.30 Uhr, Turnhalle der Grundschule Wiesenburg
„Tolles Buch - Die Büchershow für Kinder“
mit der Künstlerin Silvia Freund
Die bekannte Schauspielerin gestaltet eine bunte Mitmachshow mit fünf unterschiedlichen Büchern für Jungen und Mädchen.
Eintritt frei, Gruppenanmeldungen bitte unter 033849/90878
Ziesar
14.04. 2010, 14.00 Uhr, Begegnungsstätte Ziesar, Frauentor 23 Heidi Selent gestaltet einen „Lesenachmittag für Senioren“
Eintritt frei
20.04. 2010, ab 08.00 Uhr, Grundschule Ziesar Lesewettstreit der Grundschule „Thomas - Müntzer“
23.04. 2010, 09.30 Uhr, Aula der Gesamtschule
„Freude schöner Götterfunken“
ein Friedrich-Schiller-Mitmach-Programm für Kinder mitSylvia Krupicka von den Eventilatoren
Eintritt frei
Beratungstermine der Freiwilligenkoordination
Potsdam Mittelmark (Arbeits- und Ausbildungs-
förderungsverein PM e.V.)
Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12
14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:
www.freiwilligenarbeit-pm.de
Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände
Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Land- kreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die je- dem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 - 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.
Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“, Erich- Weinert- Straße 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82
Beratungszentrum Teltow, Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: 03328 - 334492 oder -334748
Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1-7 Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43
Beratungszentrum Brandenburg, Potsdamer Straße 18 (im Aufbau) Tel.: 03381/533207 (dienstags) oder 033841/91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577/1520076 (zuständige So- zialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)
Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.
Beelitz
Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719
Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00-15.30 Uhr Träger: JUH e.V. Regionalverband PM
Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 / 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter- Unfall- Hilfe e.V.,
Regionalverband Potsdam- Mittelmark- Fläming
Belzig
DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00-12.00 Uhr
Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.
AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215
Mo 13.00-15.00 Uhr
Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH
Brück
AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215
Jeden 1. Di des Monats 14.00-16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH
Kleinmachnow
Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012
Mi 10.00-12.00
Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH
AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012
Termine n.V.
Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH
Kloster Lehnin
Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4
Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin
Michendorf
AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189
Montag - Freitag 8.00 -16.00 Uhr und Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH
Informationen, Tipps, Termine
Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienste PM
Koordinatorin
Treuenbrietzen
DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97
Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr
Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.
Werder
DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.
Wiesenburg
DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24
Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr
Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.
Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam
Monat April 2010
01. April 2010 Götz, Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 15 14:00 bis 18:30 Uhr
06. April 2010 Belzig, DRK, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr
07. April 2010 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 08. April 2010 Wiesenburg, Quergebäude am Goetheplatz, Schloßstraße 1 15:00 bis 19:00 Uhr 12. April 2010 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 14. April 2010 Potsdam, Behördenzentrum, Haus 15 „Casino“,
Heinrich-Mann-Allee 103 08:00 bis 10:30 Uhr
16. April 2010 Fahrland, Jugendhaus, Ketziner Straße 20 16:00 bis 19:00 Uhr 17. April 2010 Wilhelmshorst, Freiwillige Feuerwehr, Eichenweg 24 08:00 bis 12:00 Uhr 17. April 2010 Belzig, SENIOREN-WOHNPARK, Hans-Marchwitza-Straße 23 09:00 bis 12:00 Uhr 19. April 2010 Neuseddin, Gesamtschule, Hans-Beimler-Straße 17 16:00 bis 19:30 Uhr 20. April 2010 Werder, Schule, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 20. April 2010 Rehbrücke, Otto-Nagel-Grundschule, Andersenweg 43 16:00 bis 19:00 Uhr 22. April 2010 Pritzerbe, Gasthof „Am Kreuzdamm“, Puschkinstraße 8 16:00 bis 18:30 Uhr
26. April 2010 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr
27. April 2010 Linthe, ADAC Fahrsicherheitszentrum, Am Kalkberg 6 15:00 bis 19:30 Uhr 30. April 2010 Potsdam-Babelsberg, Oberlinhaus, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 15:00 bis 19:00 Uhr
Öffnungszeiten
im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2:
Montag
von 07:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 12:00 bis 19:00 Uhr Freitag
von 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon-Nummer: 0331-2846-0
B
Blluuttssppeennddeetteerrmmiinnee