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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.17, Heft 01

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(1)

Beschlüsse

des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 03. Dezember 2009

Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss Beschluss Nummer: 2009/193

Beschluss

Der Kreistag wählt Herrn Bodo Puschner, CDU, als stimmberechtigtes Mit- glied in den Jugendhilfeausschuss.

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 17

Belzig, 27. Januar 2010 Nummer 01

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34 Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

am 03. Dezember 2009 S. 1

Allgemeinverfügung - Anglerprüfung 2010

Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 4

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben

• Entnahme von Grundwasser für die geänderte Errichtung von Windenergieanlagen im Windpark Schlalach S. 4 Gewässerunterhaltungsverband Nieplitz

• Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010,

Bekanntmachungsanordnung S. 5

• Beschluss über die Jahresrechnung 2008 und

die Entlastung des Vorstandes S. 6

Abwasserentsorgungsverband Niemegk

Beschlüsse der Verbandsversammlung am 08. Dezember 2009

• Feststellung des Jahresabschlusses für

das Wirtschaftsjahr 2008 S. 6

• Beschluss zur Verwendung des Jahresergebnisses 2008 S. 6

• Entlastung des Verbandsvorstehers für

das Wirtschaftsjahr 2008 S. 6

• Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2010 S. 7 Wasserversorgungsverband Hoher Fläming

Beschlüsse der Verbandsversammlung am 09.12.2009

• 01-12/2009 Entgegennahme und Beschluss über das Ergebnis des geprüften Jahres- abschlusses 2008 und die Entlastung

des Verbandsvorstehers S. 7

• 02-12/2009 Beschluss über die Verwendung des

Jahresergebnisses 2008 S. 8

• 02a-12/2009 Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschafts-

prüfers 2009 S. 8

• 03-13/2009 Wirtschaftsplan 2010 S. 8

• 04-12/2009 Höchstbetrag Kassenkredit 2010 S. 9

• 05-12/2009 Kalkulation der Trinkwassergebühr 2010/2011 S. 9

• 06-12/2009 Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücks-

anschlüsse S. 10

• 07-12/2009 Wahl des Verbandsvorstehers S. 11 Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Aujeszkysche Krankheit bei einem Jagdhund im Nachbarkreis Wittenberg

nachgewiesen S. 11

Flächendeckende Impfung gegen die Blauzungen- krankheit weiter dringend

notwendig S. 11

Beratungstermine des Versicherungsamtes des Landkreises

Potsdam-Mittelmark S. 12

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordinatorin für

Freiwilligenarbeit S. 12 Allgemeine soziale

Beratung der

Wohlfahrtsverbände S. 12

Öffentliche Bekanntmachungen

Deutsche Renten- versicherung - Infor-

mationsveranstaltungen S. 14 Blutspendetermine S. 20

(2)

Umbesetzung im Kreisausschuss Beschluss Nummer: 2009/197 Beschluss

Der Kreistag beruft:

- Herrn Hans-Peter Goetz als Mitglied aus dem Kreisausschuss ab und - Herrn Heiko Hüller als stellvertretendes Mitglied aus dem Kreisaus-

schuss ab.

Der Kreistag beruft:

- Herrn Heiko Hüller als Mitglied in den Kreisausschuss und

- Herrn Hans-Peter Goetz als stellvertretendes Mitglied in den Kreisaus- schuss.

Fraktionszuwendungen für das Jahr 2010 Beschluss Nummer: 2009/196

Beschluss

Der Kreistag beschließt folgende Fraktionszuwendungen für das Jahr 2010:

1. Alle Fraktionen des Kreistages Potsdam-Mittelmark erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 800 €.

2. Zusätzlich erhält jede Fraktion pro Fraktionsmitglied 50 €monatlich.

Einstellung von Haushaltsmitteln 2010 für die Bestellung einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten

Beschlussvorschlags-Nummer: 2009/203 Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2010 mit dem Wirk- samwerden der Haushaltssatzung finanzielle Mittel für die Bestellung einer/s hauptamtlichen Integrationsbeauftragten bereitzustellen.

2. Die Stelle der/s Integrationsbeauftragten soll für 30 Stunden in der Wo- che eingerichtet werden.

3. Die Neuausschreibung der hauptamtlichen Stelle wird dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit entsprechenden Anforderungskrite- rien durch die Verwaltung vorgelegt und entsprechend beraten.

Der Kreistag verweist die Drucksache 2009/203 zur weiteren Bera- tung in die Ausschüsse.

Ernennung des Herrn Jens Heinze zum stellvertretenden Kreisbrand- meister des Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 29 des Geset- zes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen- schutz des Landes Brandenburg vom 24.05.2004 (GVBl. I Seite 197) Beschluss Nummer: 2009/175

Beschluss

Der Kreistag beschließt, gemäß der Empfehlung des Landrates, Herrn Jens Heinze erneut zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen. Die Ernennung erfolgt zum 8. Dezember 2009 in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren und wird mit Übergabe der Ernen- nungsurkunde vollzogen.

Abberufung von Herrn Reinhard Wilke, Fachbereichsleiter Sicher- heit, Ordnung und Verkehr

Beschluss Nummer: 2009/187 Beschluss

Der Kreistag beschließt die Abberufung von Herrn Reinhard Wilke als Fach- bereichsleiter des Fachbereiches 2 - Ordnung, Sicherheit und Verkehr - zum 31. Dezember 2009.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Geofachinformationen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (GIS- Ordnung)

Beschluss Nummer: 2009/170 Beschluss

Der Kreistag beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nut- zung kommunaler Geofachinformationen des Landkreises Potsdam-Mittel- mark (GIS-Ordnung).

Gebührensatzung des Rettungsdienstes für das Jahr 2010 Beschluss Nummer: 2009/178

Beschluss

Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung des Rettungsdienstes 2010 des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Wirkung vom 01.01.2010 und hebt die bisherige Gebührensatzung mit Wirkung vom 31.12.2009 auf.

Neunte Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Beschluss Nummer: 2009/180 Beschluss

Der Kreistag beschließt die beiliegende Neunte Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark Beschluss Nummer: 2009/181

Beschluss

Der Kreistag beschließt die beiliegende Abfallgebührensatzung (AbfGS) des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Satzung zur Aufhebung der „Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 04.12.2008“

Beschluss Nummer: 2009/174 Beschluss

Der Kreistag beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der „Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Potsdam- Mittelmark vom 04.12.2008“.

Abweichend vom Kreistagsbeschluss Nr. 2008/IV/037 vom 04.12.2008, verliert der Kreisstraßenbetrieb damit seinen Status als Eigenbetrieb erst mit Wirkung zum 01.01.2011 - ein Jahr später als geplant.

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kreisstraßenbetrieb für das Geschäftsjahr 2008

Beschluss Nummer: 2009/185 Beschluss

Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kreisstraßenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2008 und erteilt dem Werklei- ter Entlastung. Der Jahresgewinn in Höhe von 20.632,99 Euro ist der all- gemeinen Rücklage zuzuführen.

Überarbeitung der Gemeinsamen Geschäftsanweisung zu den Kos- ten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII

Beschluss Nummer: 2009/179 Beschluss

Der Kreistag nimmt die beiliegende Informationsvorlage zur Kenntnis.

(3)

Vergleichsvereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittel- mark und dem Land Brandenburg

Beschluss Nummer: 2009/186 Beschluss

Der Kreistag beschließt, die anliegende Vergleichsvereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und dem Land Brandenburg anzuneh- men.

Vergabe eines Erbbaurechtes für das Grundstück in Lehnin, Am Klostersee, zugunsten des Institutes für Kunst und Handwerk e. V.

Lehnin (LIW)

Beschluss Nummer: 2009/184 Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Institut für Kunst und Handwerk e. V.

Lehnin (LIW) an dem Grundstück Am Klostersee in Lehnin (Flur 1, Flurstü- cke 83/4 und 84/3) ein Erbaurecht zu einem Erbbauzins von 3 % des Bo- denwertes (70.000 ,00 €) einzuräumen.

Förderung der regionalen Wirtschaft in den Bereichen Tourismus, gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen

Beschluss Nummer: 2009/146 Beschluss

Der Kreistag bewilligt finanzielle Mittel in Höhe von 1,54 Mio.€aus dem Konjunkturpaket II für die Stadtwerke Belzig GmbH zur Sanierung und Ent- wicklung des ehemaligen Empfangsgebäudes am Bahnhof Belzig zu einem überregionalen Besucher-Service-Zentrum.

Deutscher Wandertag 2012 Beschluss Nummer: 2009/189 Beschluss

Der Kreistag bekennt sich zum Deutschen Wandertag, ein touristisches Großereignis von bundesweiter Bedeutung, das im Jahr 2012 auf dem Ge- biet der Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming stattfinden wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag die konzeptionellen Grund- lagen zur Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Wandertages vorzulegen. Auf dieser Basis sollen weitere Entscheidungen zum zukünfti- gen Engagement des Landkreises getroffen werden.

Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) zum Bau eines Aussichtsturmes

Beschluss Nummer: 2009/190 Beschluss

Der Kreistag beschließt den Kooperationsvertrag zum Bau eines Aussichts- turmes mit der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) in den Götzer Bergen.

Kooperationsvertrag mit der Stadt Havelsee zum Bau eines Tier- beobachtungsturmes

Beschluss Nummer: 2009/191 Beschluss

Der Kreistag beschließt den Kooperationsvertrag zum Bau eines Tierbeob- achtungsturmes in der Stadt Havelsee mit der Stadt Havelsee.

Genehmigung Eilentscheidung vom 27. 10. 2009 Beschluss Nummer: 2009/194

Beschluss

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 27. 10. 2009

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 6500 943100 - Aus- gleichsmaßnahmen UNB - wird in Höhe von 29.930,64 €gemäß § 81 GO sowie § 63 LKrO i. V. mit § 4 Abs. 1 und 2 der Haushaltssatzung zuge- stimmt.

Jahresabschluss 2009 - überplanmäßige Ausgaben Beschluss Nummer: 2009/198

Beschluss

Der Kreistag beschließt, die im Rahmen der Abfallentsorgung anfallenden folgenden überplanmäßigen Ausgaben in 2009:

Haushaltsstelle 7210 675000 7210 677000 7211 675000 7211 640200

textliche Bezeichnung Erstattung von Ausgaben Erstattung von Ausgaben Erstattung von Ausgaben Steuern, Versicherungen, des Verwaltungshaushalts/ des Verwaltungshauhalts/ des Verwaltungshaushalts/ Schadensfälle - abzugs- kommunale Sonder- private Unternehmen kommunale Sonder- fähige Vorsteuern

rechnungen an den Abfall- rechnungen an APM GmbH BgA „DSD“

betrieb

überplanmäßige Ausgaben 935.000 388.000 84.000 16.000

in €

(4)

Allgemeinverfügung - Anglerprüfungen 2010 Landkreis Potsdam-Mittelmark

Auf der Grundlage des § 19 BbgFischG1in Verbindung mit der VO über die Anglerprüfung2werden die Termine der Anglerprüfungen 2009 im Land- kreis Potsdam-Mittelmark durch die untere Fischereibehörde wie folgt festgesetzt:

Datum Uhrzeit Ort Ende der

Zulassungs- frist 04.03.2010 17:00 - 19:00 Uhr Landratsamt 19.02.2010

Potsdam-Mittelmark Untere Fischereibehörde Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel

06.05.2010 17:00 - 19:00 Uhr Landratsamt 23.04.2010 Potsdam-Mittelmark

Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel

08.07.2010 17:00 - 19:00 Uhr Landratsamt 25.06.2010 Potsdam-Mittelmark

Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel

09.09.2010 17:00 - 19:00 Uhr Landratsamt 27.08.2010 Potsdam-Mittelmark

Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel

11.11.2010 17:00 - 19:00 Uhr Landratsamt 29.10.2010 Potsdam-Mittelmark

Potsdamer Str. 18, Haus 1 14776 Brandenburg an der Havel

Der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung ist spätestens bis zum Ende der jeweiligen Zulassungsfrist beim Landkreis Potsdam-Mittel- mark, Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht, Untere Fischereibehörde, Postfach 11 38, 14801 Belzig einzureichen.

Entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 der VO über die Anglerprüfung muss der An- trag auf Zulassung zur Anglerprüfung mindestens enthalten:

1. Vor- und Zuname;

2. Geburtsdatum;

3. Anschrift des Wohnsitzes (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Stadt- oder Landkreis, Telefonnummer);

4. die vom Bewerber unterschriebene Erklärung, dass keine Versagungs- gründe nach § 20 Abs. 2 BbgFischG vorliegen;

5. die Unterschrift des Antragstellers.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr,

2. bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.

Aufgrund der begrenzten Raumkapazität können möglicherweise nicht al- le Bewerber zur Anglerprüfung zugelassen werden. Die Anträge werden

daher nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend bei der Zulas- sung berücksichtigt.

Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben und kann im Landratsamt Potsdam-Mittelmark bei der unteren Fischereibehörde, Potsdamer Str. 18, 14776 Brandenburg a. d. Ha- vel während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Wider- spruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Allgemeinverfü- gung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Potsdam-Mittel- mark, Niemöllerstr. 1, 14806 Belzig einzulegen.

Hinweise

Antragsformulare sind bei der unteren Fischereibehörde (Anschrift siehe oben) erhältlich oder können unter der Rufnummer (0 33 81) 533 -149 an- gefordert sowie aus dem Internet unter „www.potsdam-mittelmark.de“

heruntergeladen werden.

Die Frist der Anmeldung zur Anglerprüfung gilt auch als eingehalten, wenn der Antrag am Hauptsitz oder einer Außenstelle des Landratsamtes Pots- dam-Mittelmark rechtzeitig eingereicht wird.

Der Fragenpool ist unter

www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2331.de/f_fragen.pdf der Onlinetest ist unter

www.luis.brandenburg.de/l/fischerei/pruefung/L7100024/.

hinterlegt.

Bewerber, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ein Prüfungszeugnis und können im Anschluss an die Prüfung, bei Vorlage eines Passbildes, den Fischereischein sofort ausgehändigt bekommen.

Belzig, den 12.01.2010 Blasig

Landrat

Fundstellen:

1 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl. Teil I/93 Nr. 12, S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 11. Mai 2007 (GVBl. Teil I/07 Nr. 07 , S.93)

2 Verordnung über die Anglerprüfung vom 16. September 2008 (GVBl. II/24 S. 386)

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben

- Entnehmen von Grundwasser für die geänderte Errichtung von 16 Windenergieanlagen im Windpark Schlalach in Tiefgründung mit Unterwasserbetonsohle und Pfahlgründungen.

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam- Mittelmark gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG)

(5)

Die GuD Consult GmbH beantragt im Namen der ENERCON GmbH aus 30938 Burgwedel die Entnahme von Grundwasser für die geänderte Grün- dungstechnologie. Das Grundwasser wird je aus den 16 temporär herge- stellten Baugrubenumschließungen innerhalb von 2 Tagen entnommen und nach Erzielung des notwendigen Grundwasserstand von 5,25 unter GOK für die Restwasserhaltung infolge systembedingter Trogbaugrube- nundichtheiten über die Dauer von 30 Tagen abgesenkt.

Es wird für die gesamte Bauausführung der 16 Windenergieanlagen eine Menge von insgesamt 106.000 m3entnommen.

Es handelt sich hierbei gemäß Nr. 3.2 der Anlage zu § 2 Abs.1 BbgUVPG um ein Vorhaben, für das eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung die- ser Entscheidung und die zugrunde liegenden Antragsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 033841/91110) während der Dienststunden im Landkreis Potsdam-Mittelmark, FD 35/36, untere Wasserbehörde mit Sitz in 14806 Belzig, Papendorfer Weg eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen:

WHG: Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002 S. 3245) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I Nr.65 vom 30.12.2008, S. 2986)

BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.12.2004 (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 14.02.2005, S. 50) zuletzt am 07.07.2009 geändert durch Gesetz zur Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg und zur Ände- rung weiterer Vorschriften - Artikel 11 Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes (GVBl. I. Nr. 12 vom 16.07.2009)

BbgUVPG: Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei be- stimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Bran- denburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 10. Ju- li 2002 (GVBl. Brandenburg I Nr. 7 vom 15.07.2002, S. 62) zuletzt geändert am 29. Oktober 2008 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bran- denburgischen Straßengesetzes, des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Brandenburgischen Naturschutz- gesetzes (GVBl. I Nr. 15 vom 05.11.2008 S. 266)

UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom 28.06.2005 S. 1757) zuletzt geändert am 11. August 2009 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Be- reinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt - RGU) (BGBl. I Nr. 53 vom 17.08.2009 S. 2723)

Belzig, den 21.12.2009 Untere Wasserbehörde

Haushaltssatzung

des Gewässerunterhaltungs- verbandes „Nieplitz“ für das

Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Fe- bruar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) in Verbindung mit dem § 6 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung wasserrecht- licher Vorschriften vom 23. April 2008 (GVBl. I Nr. 5) sowie der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekannt- machung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch das erste Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 74) und der Gemeindehaushalts- verordnung (GemHV) vom 26. Juni 2002 (GVBl. II S. 414), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04. Dezember 2002 (GVBl. II S. 686) wird nach Be- schluss des Verbandsausschusses vom 23.11.2009 folgende Haushaltssat- zung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 582.500 EUR in der Ausgabe auf 582.500 EUR und

2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 179.200 EUR in der Ausgabe auf 179.200 EUR festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,-- EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf 0,-- EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 83.000,-- EUR

§ 3

Der Beitragsmaßstab wird als Flächenbeitragfür das Haushaltsjahr 2010 auf -,0007 EUR je m2festgesetzt.

§ 4

(1) Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die auf gesetzlicher oder ver- traglicher Grundlage beruhen, sind gemäß § 81 der GO erheblich, wenn sie im Einzelfall 30.000,-- EUR betragen.

(2) Über sonstige über- und außerplanmäßige Ausgaben je Einzelfall bis zu einer Höhe von 1.000,-- EUR entscheidet der Geschäftsführer und darüber hinaus im Einzelfall bis zu 30.000,-- EUR der Verbandsvorsteher.

Gewässerunterhaltungsverband „Nieplitz“

(6)

(3) Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 79 Abs. 2 Ziff. 2 ist erforderlich, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausga- ben 10 % der Gesamtausgaben im Einzelfall übersteigen.

Dobbrikow, 24.11.2009 W. Jansen

Verbandsvorsteher

Bekanntmachungsanordnung

Die Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) „Niep- litz“ für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 78 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Brandenburg Teil I S. 154) geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2001 (GVBl. Bran- denburg Teil I S. 298) kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung 2009 nehmen. Diese liegt beim GUV „Nieplitz“ in Dobbrikow, Beelitzer Straße 26, 14947 Nuthe-Urstromtal aus.

Dobbrikow, 24. November 2009 W. Jansen

Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungs-

verbandes „Nieplitz“

Jahresrechnung 2008

Der Verbandsausschuss und die Mitgliederversammlung des Gewässer- unterhaltungsverbandes (GUV) „Nieplitz“ haben in ihrer Sitzung am 23.11.2009 folgenden Beschluss gefasst:

Der Verbandsausschuss und die Mitgliederversammlung beschließen die Jahresrechnung 2008 des GUV „Nieplitz“ in der vorliegenden Fassung und erteilen dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2008 uneingeschränkte Ent- lastung.

Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstan- des wird hiermit gemäß § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Teil I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. Teil I S. 74) öffentlich bekannt gemacht.

Dobbrikow, 24.11.2009 W. Jansen

Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2008

Die Verbandsversammlung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2009 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde zuvor durch einen bestellten Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfbericht des Wirtschaftsprü- fers und die Beschlussunterlagen der Verbandsversammlung liegen in den Geschäftsräumen des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk, Groß- straße 7 in 14823 Niemegk, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Niemegk, 22. Dezember 2009 Hemmerling

Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Verwendung des Jahresergebnisses 2008

Die Verbandsversammlung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2009 über die Verwendung des Jah- resergebnisses 2008 entschieden. Der geprüfte Jahresabschluss wies einen Überschuss in Höhe von 165.077,57 €aus. Die Verbandsversammlung hat beschlossen, dass dieser Überschuss den zweckgebundenen Rücklagen des Verbandes zugeführt werden soll. Dadurch soll Vorsorge für später er- forderliche Reparaturen und Investitionen getroffen werden.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfbericht des Wirtschaftsprü- fers und die Beschlussunterlagen der Verbandsversammlung liegen in den Geschäftsräumen des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk, Groß- straße 7 in 14823 Niemegk, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Niemegk, 22. Dezember 2009 Hemmerling

Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2008

Die Verbandsversammlung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2009 auf der Grundlage des vorge-

Abwasserentsorgungsverband Niemegk

- Der Verbandsvorsteher -

(7)

legten Jahresabschlusses und Lageberichtes den Verbandsvorsteher für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfbericht des Wirtschaftsprü- fers und die Beschlussunterlagen der Verbandsversammlung liegen in den Geschäftsräumen des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk, Groß- straße 7 in 14823 Niemegk, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Niemegk, 22. Dezember 2009 Hemmerling

Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

Wirtschaftsplan 2010

Die Verbandsversammlung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2009 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 mit folgenden Festsetzungen beschlossen.

1.0. Es betragen: T€

1.1. im Erfolgsplan:

Die Erträge 837

Die Aufwendungen 830

Der Jahresgewinn 7

Der Jahresverlust 0

1.2. im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 192 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -23 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -91 2.0. Es werden festgesetzt:

2.1. Der Gesamtbetrag der Kredite auf 0

2.2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0

2.3. Die Verbandsumlage 0

Der Wirtschaftsplan und die Beschlussunterlagen der Verbandsversamm- lung liegen in den Geschäftsräumen des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk, Großstraße 7 in 14823 Niemegk, während der allgemeinen Öff- nungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Niemegk, 22. Dezember 2009 Hemmerling

Verbandsvorsteher

Beschluss

Titel: Jahresabschluss 2008

Datum der Vorlage: 3.11.2009

Sitzungsort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 01-12/2009

Betreff: Entgegennahme und Beschluss über das Ergebnis des geprüf- ten Jahresabschlusses 2008 und die Entlastung des Verbandsvorste- hers

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt das festgestellte und ge- prüfte Ergebnis des Jahresabschlusses des Wasserversorgungsverbandes 2008 und entlastet damit entsprechend § 4 (2) 6. Stabstrich der Verbands- satzung den Verbandsvorsteher für das Geschäftsjahr 2008.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 ist diesem Be- schluss beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 durch sie vertretene Stimmen: 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Feststellung Jahresabschluss WAV „Hoher Fläming“ für 2008

Aufgrund des § 33 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 26.3.2009 wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsplanjahr 2008 des Wasserversor- gungsverbandes (WAV) wurde durch den Verbandsvorsteher festgestellt, durch einen bestellten Wirtschaftsprüfer geprüft und auf der Verbandsver- sammlung des WAV am 9.12.2009 beschlossen.

Der Verbandsvorsteher wurde für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.

(8)

Das Rechnungsprüfungsamt Potsdam-Mittelmark hat zu dem vom Wirt- schaftsprüfer getroffenen Prüfungsvermerk keine eigenen Feststellungen getroffen.

Die Jahresabschlussprüfung hat keine Beanstandungen ergeben.

Die Unterlagen zum Jahresabschluss liegen in den Diensträumen des WAV

„Hoher Fläming“ Brück, Gregor-von-Brück-Ring 20 öffentlich zur Einsicht aus.

Brück, den 9.12.2009 i. V. Klembt

Verbandsvorsteher

Beschluss

Titel: Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses

Datum der Vorlage: 3.11.2009

Sitzungsort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 02-12/2009

Betreff: Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2008 Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt auf Grundlage der Eigenbetriebs- verordnung für das Land Brandenburg § 11, das Jahresergebnis des Ge- schäftsjahres 2008 in Höhe von 15.316,22 €wie folgt zu verwenden Verlustvortrag aus Vorjahr -11.228,93 €

Tilgung 11.228,93 €

Vortrag auf neue Rechnung 4.087,29 €

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 durch sie vertretene Stimmen: 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers

Verbandsversammlung, Ort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 02a-12/09

Betreff: Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt Herrn Dipl.-Kaufmann Chales de Beaulieu Wirtschaftsprüfer, Berlin zum Abschlussprüfer für den Jahres- abschluss 2009 zu bestellen.

Begründung:

Nach Kommunalverfassung § 105 Abs. 3 obliegt die Prüfung von Eigen- betrieben und Einrichtungen, die entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, dem Landrat. Die Prü- fung wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises im Auftrag des Landesrechnungshofes wahrgenommen. Nach Kommunalverfassung § 106 Abs. 2 kann sich die Prüfungsbehörde eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfergesellschaft bedienen.

Es ist gemäß des Schreibens des Landkreises Potsdam Mittelmark vom 24.10.2008 zu verfahren.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 Durch sie vertretene Stimmen: 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Wirtschaftsplan 2010

Datum der Vorlage: 3.11.2009

Sitzungsort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 03-12/2009

Betreff: Wirtschaftsplan 2010

(9)

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 mit folgenden Eckdaten:

1.0. Es betragen: T€

1.1. im Erfolgsplan:

die Erträge 2.747

die Aufwendungen 2.747

der Jahresgewinn 0

der Jahresverlust 0

1.2. im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 657 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -1.067 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 418 2.0. Es werden festgesetzt:

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0

2.3. die Verbandsumlage 0

Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmit- glieder dabei folgende Anteile zu tragen:

Der Wirtschaftsplan 2010 liegt diesem Beschluss als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 durch sie vertretene Stimmen: 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Beschluss über den Höchstbetrag des Kassenkredites

Datum der Vorlage: 03.11.2009 Verbandsversammlung, Ort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 04-12/2009

Betreff: Höchstbetrag Kassenkredit 2010 Beschluss:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht mehr Bestandteil der Festset- zung des Wirtschaftsplanes. Über seine Höhe ist in Anwendung des § 86

Abs. 2 i. V. m. § 76 Abs. 2 BbgKVerf ein gesonderter Beschluss herbeizufüh- ren.

Dieser ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen.

Der Höchstbetrag für Kassenkredite 2010 wird auf 75.000 €festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 durch sie vertretende Stimmen 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Kalkulation der Trinkwassergebühr für 2010/2011 Datum der Vorlage: 5. 11. 2009

Sitzungsort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 05-12/2009

Betreff: Kalkulation der Trinkwassergebühr für 2010/11 Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV „Hoher Fläming“ beschließt auf Grundlage der beiliegenden Kalkulation die Festsetzung für den Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.12.2011

der Mengengebühr: 1,53 Euro/m3netto 1,64 Euro/m3brutto der Grundgebühr: 6,26 Euro/m3netto 6,70 Euro/m3brutto

Erläuterungen:

Die bisherige Mengengebühr beträgt 1,53 Euro/m3netto + 7 % 1,64 Euro/m3brutto Die bisherige Grundgebühr beträgt

6,26 Euro/m3netto + 7 % 6,70 Euro/m3brutto

Die detaillierte Kalkulation kann in den Geschäftsräumen des WAV „Hoher Fläming“ eingesehen werden.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 durch sie vertretene Stimmen: 27

(10)

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Beschluss zur neunten Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung Datum der Vorlage: 24.11.2009

Sitzungsort: Brück

Datum: 09.12.2009

Beschlussnummer: 06-12/2009

Betreff: Beschluss über die neunte Änderungssatzung zur Satzung des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhe- bung von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse nachstehend Beitrags- und Gebührensat- zung genannt

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt die nachfolgende neunte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserversor- gungsverbandes „Hoher Fläming“ in der Fassung der 8. Änderungssat- zung (beschlossen am 24.6.2009 bekannt gemacht am 24. September 2009 im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 10) als achte Änderungssatzung.

Auf Grund der Kalkulation für den 1.1.2010 bis 31.12.2011 wird die Men- gengebühr für diesen Zeitraum auf 1,53 €/m3netto / 1,64 €/m3brutto so- wie die Grundgebühr auf 6,26 €/m3netto und 6,70 €/m3brutto festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 Durch sie vertretene Stimmen: 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Ja-Stimmen 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Neunte Änderungssatzung zur Satzung des Wasserversorgungs- verbandes „Hoher Fläming“ über die

Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und

Grundstücksanschlüsse nachstehend Beitrags- und Gebührensatzung genannt

in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 24.6.2009, bekannt gemacht am 24. 9. 2009 im

Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr.: 10/2009 Seite 31

§ 11 Gebührensätze (1) Die Mengengebühr wird auf

netto 1,53 Euro/m3

zuzüglich Umsatzsteuer von 7 %, gleich 0,11 Euro, brutto 1,64 Euro/m3

festgesetzt

(2) Die Grundgebühr beträgt unter Beachtung der zugleich erhobenen Umsatzsteuer in Höhe von 7% :

Zählergröße netto USt. brutto

Euro/Monat * HA Euro Euro/Monat * HA

Qn bis 5 6,26 0,44 6,70

Qn bis 6 11,25 0,79 12,04

Qn bis 10 20,45 1,43 21,88

Dn bis 50 38,35 2,68 41,03

Dn bis 80 63,91 4,47 68,39

Dn bis 100 89,48 6,26 95,74

Dn bis 150 153,39 10,74 164,12

Dn größer 150 178,95 12,53 191,48

Der § 28 erhält folgende Fassung:

Die vorstehend neunte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversor- gungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Ge- bühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tritt am 1.1. 2010 in Kraft.

Brück, den 9.12.2009 i. V. Klembt

Verbandsvorsteher

(11)

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende neunte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversor- gungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Ge- bühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse des Was- serversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht.

Brück, den 9.12.2009 i. V. Klembt

Verbandsvorsteher

Beschluss

Titel: Wahl des Verbandsvorstehers

Datum der Vorlage: 3.11.2009

Sitzungsort: Brück

Datum: 9.12.2009

Beschlussnummer: 07-12/2009 Betreff: Wahl des Verbandsvorstehers

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV wählt Herrn Hemmerling zum Ver- bandsvorsteher.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder: 11 durch sie vertretene Stimmen: 27

davon anwesend: 10

Mitglieder: 10

Stimmen: 25

Abstimmung in geheimer Wahl

Ja-Stimmen 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

2 ungültige Stimmen Unterschriften:

Kleinerüschkamp Prof. Dr. Niesche Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Informationen aus dem Landratsamt Ende des amtlichen Teils

Aujeszkysche Krankheit bei einem Jagdhund im Nachbarkreis

Wittenberg nachgewiesen

Am 29.12.2009 wurde bei einem Jagdhund im Landkreis Wittenberg die Aujeszkysche Krankheit amtlich festgestellt. Der Hund hatte bei einer Ge- meinschaftsjagd Aufbruch von einem Wildschwein gefressen, erkrankte an typischen Symptomen und wurde am Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal mit positivem Ergebnis auf Aujeszkysche Krankheit (AK) unter- sucht.

Die AK ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte, akute, fieberhafte Tierseu- che, die vor allem bei Schweinen (Hauptwirt) vorkommt. Bei anderen Tier- arten (Wiederkäuer, Hund, Katze, andere Fleischfresser) verläuft diese In- fektion des Zentralnervensystems immer tödlich. Das Virus (Herpesvirus) kann abhängig von der Temperatur längere Zeit in Fleisch, Urin, Mist, Bo- den überleben.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark und das Land Brandenburg sind lang- jährig als AK-frei anerkannt. Die Aufrechterhaltung des Status wird durch ständige Untersuchungen von Blutproben im Hausschweine- und Schwarzwildbestand nachgewiesen.

In den vergangenen Jahren wurden durch serologische Untersuchungen bei Wildschweinen immer wieder Antikörper gegen das Aujeszky-Virus nachgewiesen.

Deshalb ist die wirksame seuchenhygienische Abschottung der Haus- schweinebestände (insbesondere, wenn Schweinehalter gleichzeitig Jäger

sind) auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Status AK-freie Re- gion für Deutschland unerlässlich.

Da auch Hunde und Katzen für das AK-Virus empfänglich sind und be- sonders Jagdhunde einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sollte eine Verfütterung von rohem (Wild)Schweinefleisch unbedingt vermieden und krankheitsverdächtige Tiere dem Tierarzt vorgestellt werden. Außer- dem ist für Hunde und Katzen der Zugang zu Schweinebeständen unbe- dingt zu verhindern.

Infizierte Katzen und Hunde reagieren nach einer Inkubationszeit von 2-9 Tagen mit Wesensveränderungen, Schluckbeschwerden, Lähmungen der Kopfmuskulatur und Tobsuchtsanfällen. Die Tiere leiden außerdem an hef- tigem Juckreiz.

Flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

weiter dringend notwendig

Der Bundesrat hat in seiner Dezembersitzung beschlossen, die Impfung ge- gen die Blauzungenkrankheit mit Beginn des Jahres 2010 auf dem Freiwil- ligkeitsprinzip basieren zu lassen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektionskrankheit die so- wohl schwere wirtschaftliche Verluste in Rinderbeständen als auch Todes- fälle besonders bei Schafen verursacht.

(12)

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist in den vergangenen zwei Jahren nur durch die flächendeckende Impfungen aller Rinder, Schafe und Ziegen frei von dieser heimtückischen Krankheit geblieben obwohl es auch in unserer Region zahlreiche Nachweise der die Krankheit übertragenden Gnitzen gibt.

Helfen sie mit, unnötiges Leiden der Tiere zu verhindern!

Alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen sind aufgefordert, sich umge- hend mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen, damit die anstehende Jahresimpfung auch diesem Jahr durchgeführt werden kann.

Beratungstermine des Versicherungsamtes

für das Jahr 2010

Das Versicherungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark führt weiter- hin eine Sprechstunde zur Rentenberatung durch. Zu den Aufgaben des Versicherungsamtes gehört die Aufklärung und Beratung bei der Renten- antragstellung, Antragsaufnahme für Maßnahmen der gesundheitlichen Rehabilitation, Kontenklärung zur Prüfung des Versicherungsanspruches und zum Versicherungsverlauf, Erläuterungen von Leistungsbescheiden, Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien und Dokumenten für sozialversicherungsrechtliche Zwecke, Aufnahme von eidesstattlichen Er- klärungen und Zeugenerklärungen

Landratsamt PM

Papendorfer Weg 1, Zimmer 117

Dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr

Stadtverwaltung Treuenbrietzen Großstr. 1

Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr

04.01.2010 05.07.2010

01.02.2010 02.08.2010

01.03.2010 06.09.2010

29.03.2010 (5.Mo) 04.10.2010

03.05.2010 01.11.2010

07.06.2010 06.12.2010

Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstr. 3

Jeden 3. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr

18.01.2010 21.06.2010

15.02.2010 19.07.2010

08.03.2010 (2. Mo) 13.09.2010 (2.Mo)

19.04.2010 15.11.2010

17.05.2010 15.11.2010

Gemeindeverwaltung Wusterwitz August-Bebel-Str. 10

Jeden 4. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr

25.01.2010 28.06.2010

22.02.2010 26.07.2010

22.03.2010 27.09.2010

26.04.2010 25.10.2010

31.05.2010 (5.Mo) 22.11.2010

Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Freiwilligenkoordination

Potsdam Mittelmark (Arbeits- und Ausbildungs-

förderungsverein PM e.V.)

Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12

14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.freiwilligenarbeit-pm.de

Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände

Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Land- kreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die je- dem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 - 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.

Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienste PM

Koordinatorin

(13)

Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“, Erich-Weinert-Straße 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82

Beratungszentrum Teltow, Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: 03328 - 334492 oder -334748

Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1-7 Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43

Beratungszentrum Brandenburg, Potsdamer Straße 18 (im Aufbau) Tel.: 03381 / 533207 (dienstags) oder 033841 / 91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577 / 1520076 (zuständige So- zialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)

Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719

Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00-15.30 Uhr Träger: JUH e.V. Regionalverband PM

Johannitersozialstation, Trebbiner Straße 94, 033204 / 628515 oder Handy: 0173 6193157 Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,

Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00-12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00-15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00-16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Kleinmachnow

Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012

Mi 10.00-12.00

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine n.V.

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4

Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 -16.00 Uhr und Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

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(20)

Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Monat Februar 2010

01. Febr. 2010 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 08. Febr. 2010 Neuseddin, Gesamtschule, Hans-Beimler-Straße 17 16:00 bis 19:30 Uhr 09. Febr. 2010 Rehbrücke, Otto-Nagel-Grundschule, Andersenweg 43 16:00 bis 19:00 Uhr 10. Febr. 2010 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 11. Febr. 2010 Treuenbrietzen, Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“, Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 12. Febr. 2010 Golm, ehemaliges Gemeindeamt, Reiherberg 31 16:00 bis 19:00 Uhr 15. Febr. 2010 Potsdam-Am Stern, Finanzamt, Haus 9, Steinstraße 104-106 09:00 bis 12:00 Uhr 16. Febr. 2010 Werder, Schule, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 16. Febr. 2010 Ziesar, Freiwillige Feuerwehr, Gartenstraße 16 15:30 bis 19:30 Uhr 19. Febr. 2010 Caputh, Grundschule, Straße der Einheit 45 16:00 bis 19:30 Uhr 20. Febr. 2010 Niemegk, Robert-Koch-Schule, Waldstraße 1 09:00 bis 12:00 Uhr 20. Febr. 2010 Potsdam Am Stern, Leibniz-Gymnasium, Galileistraße 2 10:00 bis 13:30 Uhr 22. Febr. 2010 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr

23. Febr. 2010 Belzig, DRK, Gliener Straße 1 15:30 bis 19:00 Uhr

Öffnungszeiten

im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2:

Montag

von 07:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr Freitag

von 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon-Nummer: 0331-2846-0

B

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