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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.15, Heft 07

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 15 Belzig, 24. Juli 2008 Nummer 07

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de

Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates

Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34

Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm

Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzung des Kreiswahlausschusses am 28.08.08 Zulassung und Zurückweisung der eingereichten

Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages S. 1 Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

am 03. Juli 2008 S. 1

Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde, Kommunalaufsichtsbehörde

• Bekanntmachungsanordnung, Genehmigung,

öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Einrichtung einer Vollstreckungsstelle gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Stadt Beelitz und

Gemeinde Seddiner See S. 4

Nachtrag zum öffentlich- rechtlichen Vertrag über die Kinder- tagesbetreuung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brück, den Gemeinden Kleinmachnow,

Planebruch und Stahnsdorf, der Stadt Teltow S. 6 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und

Verbraucherschutz Brandenburg und Amt für Forstwirtschaft Belzig

• Inventurstudie des Bundes und Zwischeninventur

des Waldes im Land Brandenburg S. 10

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

• Versicherungsamt S. 11 Beratungstermine für

das Jahr 2008

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

• Deutsche Renten- versicherung – Informa- tionsveranstaltungen S. 12

• Beratungstermine der Koordinatorin

für Freiwilligenarbeit S. 14

• Allgemeine soziale Beratung der

Wohlfahrtsverbände S. 14

• Veranstaltungen im Land- kreis Potsdam-Mittelmark S. 15

• Veranstaltungen im Natur- park Fläming und Hoher

Fläming S. 17

• Veranstaltungen im Natur- park Nuthe-Nieplitz S. 17

• Blutspendetermine S. 20

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 28.08.2008 findet um 16.00 Uhr im Landratsamt Potsdam-Mittelmark im Papendorfer Weg, Raum 246 in 14806 Belzig die Sitzung des Kreiswahlausschusses statt, in der über die Zulassung und Zu- rückweisung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages am 28. September 2008 entschieden wird.

Kümpel Kreiswahlleiterin

Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

am 03. Juli 2008

Vertretung des Landkreises im Kuratorium des Naturparks Hoher Fläming

Beschluss Nummer: 2008/0984 Beschluss

Der Kreistag beschließt, den Fachbereichsleiter des Fachbereiches 3 – Um- welt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Vertreter des Landkreises Potsdam-Mittelmark in das Kuratorium des Naturparks Hoher Fläming zu entsenden.

(2)

Vertretung des Landkreises im Kuratorium des Naturparks Westha- velland

Beschluss Nummer: 2008/0985 Beschluss

Der Kreistag beschließt, den Fachbereichsleiter des Fachbereiches 3 – Um- welt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Vertreter des Landkreises Potsdam-Mittelmark in das Kuratorium des Naturparks Westhavelland zu entsenden.

Vertretung des Landkreises im Kuratorium des Naturparks Nuthe- Nieplitz

Beschluss Nummer: 2008/0986 Beschluss

Der Kreistag beschließt, den Fachbereichsleiter des Fachbereiches 3 – Um- welt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Vertreter des Landkreis Potsdam-Mittelmark in das Kuratorium des Naturparks Nuthe-Nieplitz zu entsenden.

Unterstützung von Hartz-IV-Familien mit Schulanfängern Beschlussvorschlags-Nummer: 2008/0994

Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt:

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark zahlt für jeden Schulanfänger aus Fa- milien, die Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder des Asylbewer- berleistungsgesetzes sind, einen Zuschuss von 50,00 „fünfzig“ Euro für das Schuljahr 2008/2009.

Das Verwaltungsverfahren regelt hierzu die MAIA.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Errichtung eines weiteren Gymnasiums in der Region Teltow, Klein- machnow und Stahnsdorf

Beschluss Nummer: 2008/1001 Beschluss

1. Der Landkreis errichtet zum Schuljahr 2009/2010 ein mindestens drei- zügiges Gymnasium in der Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf.

2. Sitz und Standort des Gymnasiums werden im Benehmen mit den drei Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf festgelegt.

3. Das kreisliche Gymnasium soll das vorhandene fachliche Angebot er- gänzen und von vornherein als Ganztagsschule ausgestaltet werden.

Gymnasien im ländlichen Raum Beschluss Nummer: 2008/1002 Beschluss

Der Landrat wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Schulgesetzes einzusetzen:

1. Die Mindestschülerzahl zur Errichtung von 7. Klassen in der Sekundar- stufe I an Gymnasien im ländlichen Raum wird in Anlehnung an das Modell für Oberschulen im ländlichen Raum auf 50 festgesetzt.

2. Im ländlichen Raum werden Ausnahmen zugelassen, wenn insbeson- dere durch überdurchschnittlich lange Schulwege unzumutbare Härten für Schülerinnen und Schüler entstehen.

Berufswahlpass an Schulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark Beschluss Nummer: 2008/1003

Beschluss

Der Kreistag beschließt, den Berufswahlpass für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 der weiterführenden Schulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark für das Schuljahr 2008/09 zur Verfügung zu stellen.

Mehrgenerationenhäuser, Förderung bürgerschaftlichen Engage- ments

Beschluss Nummer: 2008/1004 Beschluss

Der Kreistag beschließt, für das Haushaltsjahr 2009 insgesamt 300.000 € Investitionsmittel als einmalige unterstützende Finanzierung für maximal 3-4 in freier oder kommunaler Trägerschaft befindliche Pilotprojekte be- reitzustellen. Die zu maximal 50 v. H. durch den Landkreis kozufinanzie- renden Investitionen sollen mit Blick auf die demografische Entwicklung im seniorenfreundlichen Landkreis Potsdam-Mittelmark nach ihrem Pilot- charakter in Richtung des Miteinanders der Generationen und/oder der Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements zur Erbringung örtlicher Daseinsvorsorgeleistungen (z.B. Mehrgenerationenhäuser, Schaffung, Er- haltung und Ausstattung von Bürokapazitäten für regelmäßig und nach- haltig aktive Ehrenamtler) ausgewählt werden. Die laufende Finanzierung des jeweiligen Projektes ist für mindestens 4 Jahre von dem jeweiligen freien Träger bzw. der jeweiligen Kommune allein sicherzustellen.

Die Zustimmung zur Kofinanzierung der einzelnen Pilotprojekte erfolgt durch den Kreisausschuss.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Branden- burg an der Havel, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und dem Landkreis Teltow-Fläming über die Einrichtung und den Betrieb ei- ner Regionalleitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz so- wie Rettungsdienst

Beschluss Nummer: 2008/0969 Beschluss

Der Kreistag beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und dem Landkreis Teltow-Fläming über die Einrichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Ret- tungsdienst und beauftragt den Landrat, diese zu unterzeichnen.

Überplanmäßige Ausgabe für die Baumaßnahme Neubau Zweifeld- Sporthalle Gymnasium Kleinmachnow, Am Weinberg 20, 14532 Klein- machnow

Beschluss Nummer: 2008/0973 Beschluss

Der Kreistag beschließt entsprechend § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.100,00 €in der Haushaltsstelle 2304 940000 Baumaßnahme Sporthalle Kleinmachnow.

Überarbeitung der Gemeinsamen Geschäftsanweisung zu den Kos- ten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII

Beschluss Nummer 2008/0976

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II Beschluss Nummer: 2008/0999

Beschluss

1. Der Kreistag fordert Bundes- und Landespolitiker auf, die Neugestal- tung der Zuständigkeiten nach dem SGB II zu einer Stärkung der kom-

(3)

munalen Aufgabenverantwortung bei dauerhaft gesicherter Finanzie- rung zu nutzen.

2. Der Kreistag lehnt das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgeschlagene „ko- operative Jobcenter“ als künftiges Organisationsmodell für die Aufga- benwahrnehmung nach dem SGB II ab, da es weder den rechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, ent- spricht, noch die erforderliche Einbeziehung kommunaler Kompeten- zen vorsieht.

3. Der Kreistag fordert den Bundesgesetzgeber auf, sowohl für Landkrei- se, die die Aufgaben nach dem SGB II eigenständig wahrnehmen wol- len als auch für Landkreise, die diese Aufgaben weiterhin gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen wollen, eine sichere rechtliche Grundlage zu schaffen. Hierfür ist es erforderlich, weiteren kommunalen Trägern die Möglichkeit zur eigenständigen Aufgaben- wahrnehmung im Sinne der Optionslösung auf Dauer zu eröffnen und gleichzeitig eine rechtlich und tatsächlich tragfähige Form der Arbeits- gemeinschaften in das SGB II aufzunehmen.

4. Der Kreistag unterstützt den Landrat in seiner Haltung, im Falle der Möglichkeit zur zusätzlichen Ausübung der Option nach § 6a SGB II diese Möglichkeit zu nutzen und dem Kreistag eine Ausübung der Op- tion zu empfehlen.

5. Der Landrat wird beauftragt, das MASGF und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen.

Nutzung regenerativer Elektroenergie im Landkreis Potsdam-Mittel- mark

Beschluss Nummer: 2008/0977

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Jugendförderplan 2009 - Personalkostenförderung von Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit gemäß dem Leistungsbe- reich der §§ 11 - 13 SGB VIII

Beschluss Nummer: 2008/0983 Beschluss

Der Kreistag beschließt die Weiterführung der Personalkostenförderung mit dem Bestand der zugeordneten Stellen VZÄ (Vollzeitäquivalent) für Fachkräfte in der Jugend-, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark für

1. die Kofinanzierung von 37 VZÄ sozialpädagogische Fachkräfte im Rah- men des Personalkostenförderprogramms des Landes Brandenburg - Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit

2. die Finanzierung von 0,50 VZÄ - sozialpädagogische Fachkraft der So- zialarbeit an Grundschule

3. die Finanzierung von 1,50 VZÄ - sozialpädagogische Fachkräfte der So- zialarbeit an allgemeinen Förderschulen

4. die Finanzierung von 3,75 VZÄ - Fachkräfte der Jugend- und Jugend- verbandsarbeit im Maßnahmezeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Anlage).

Für die Kofinanzierung zum Personalkostenförderprogramm des Lan- des Brandenburg (Punkt 1.) betragen die Festbeträge der Zuwendun- gen des Landes Brandenburg 9.471 EUR und des Landkreises Pots- dam-Mittelmark 10.175 EUR pro VZÄ und Jahr. Das entspricht einer Aufstockung des Festbetrages des Landkreises im Vergleich zum Vor- jahr in Höhe von 1.000 EUR pro VZÄ und Jahr. Die Fehlbetragsfinanzie- rung pro VZÄ und Jahr durch Ämter, Städte und Gemeinden erfolgt nach TVöD bzw. Haustarif in Anlehnung TVöD bei Trägern der freien Ju- gendhilfe.

Für Zuwendungen des Landkreises zur Finanzierung der Personalkos- ten (Punkt 2 - 4) erfolgt eine Aufstockung der Festbeträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 1.000 EUR pro VZÄ und Jahr, mit der Ausnah- me der Anpassung des Festbetrages (Jugendmedienbeauftragter) an den Durchschnitt der Personalkostenförderung um 2.000 EUR pro VZÄ.

Über eine Neuvergabe der zugeordneten Stellen im Maßnahmezei-

traum 01.01.2009 bis 31.12.2009 entscheidet der Jugendhilfeaus- schuss nach Antragslage.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Strategiebeschluss 2009 Beschluss Nummer: 2008/0988 a Beschluss

A)

Der Kreistag Potsdam-Mittelmark beschließt die folgende Fortschreibung des Strategiebeschlusses 2008 unter der neuen Bezeichnung: „Strategie zur Entwicklung des Landkreises Potsdam-Mittelmark“.

(Anlage 1enthält zur besseren Vergleichbarkeit eine Gegenüberstellung des Beschlusses 2008 mit dem Beschlussvorschlag 2009)

1. Der Landkreis ermöglicht seinen Bürgern gute Rahmenbedingun- gen für ein attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld im Landkreis.

Ziel 1.1 - Unterstützung der regionalen Wirtschaft

Der Landkreis unterstützt im Rahmen seiner Aufgaben die regionale Wirt- schaft und Landwirtschaft. Schwerpunkt sind dabei die Unterstützung der Branchenkompetenzen Biotechnologie sowie Ernährungswirtschaft, die Förderung von Initiativen zur Entwicklung und zum Einsatz energiesparen- der Technologien sowie zur Nutzung alternativer Energiequellen und die Unterstützung der Wirtschaftsbereiche Gesundheit und Tourismus.

Ziel 1.2 - Gestaltung der sozialen und technischen Infrastruktur Die soziale und technische Infrastruktur im Landkreis ist ein wesentliches Element der kommunalen Daseinsvorsorge und bildet einen wichtigen Standortfaktor für die Regionalentwicklung. Der Landkreis unterstützt die- se Strukturen vor dem Hintergrund der prognostizierten Bevölkerungsent- wicklung insbesondere hinsichtlich einer ausgewogenen Schulentwick- lungsplanung.

2. Der Landkreis wirtschaftet mit den Geldern der Steuerzahler so- wie der Städte und Gemeinde nachhaltig!

Ziel 2.1 - Haushaltssicherung

Die gesetzliche Rücklage ist aufgebaut, Schulden werden getilgt. Mit ei- nem soliden Haushalt sollen gegenwärtige und künftige Risiken des Kreis- haushaltes gedeckt werden. Denn nur eine geordnete Haushaltsführung des Kreises kann auch dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der kreisan- gehörigen Städte und Gemeinden zu sichern.

Ziel 2.2 - Verwaltungsmodernisierung

Der Verwaltungsmodernisierungsprozess wird gemäß den Modernisie- rungsbeschlüssen des Kreistages aus den Jahren 2003 und 2004 konse- quent fortgesetzt.

B)

Der Kreistag erteilt der Kreisverwaltung den Auftrag, sich bei der Haus- haltsplanung für das Jahr 2009 an den folgenden finanzplanerischen Haushaltseckwerten zu orientieren:

b. Kredittilgung

Für die Tilgung von Krediten soll die Kreisverwaltung im Vermögens- haushalt 2009 insgesamt 8,8 Mio.€einplanen. Damit sollen neben den ordentlichen Kredittilgungen zwei finanzwirtschaftlich ungünstige Kredite mit einer Gesamthöhe von 8,03 Mio.€außerordentlich getilgt werden.

c. Gesetzliche Rücklage

Der Haushalt 2009 soll so geplant werden, dass mindestens die ge- setzliche Rücklage gemäß § 19 GemHV in Höhe von ca. 4,2 Mio.€zum Jahresabschluss 2009 aufgebaut ist.

d. Investitionen

Im Vermögenshaushalt sollen Mittel für investive Ausgaben in Höhe von 15,8 Mio.€bereitgestellt werden und sich wie folgt verteilen:

(4)

Aufgabenbereich Höhe Wirtschaftsförderung & Tourismus 2,6 Mio.€ Bau und Instandhaltung von Schulen in Kreisträgerschaft 3,5 Mio.€

Kreisstraßenbau 2,9 Mio.€

Bau und Instandhaltung von Verwaltungsgebäuden 3,0 Mio.€ Sonstige (Ordnung & Sicherheit, ÖPNV, IT, Fuhrpark,…) 3,8 Mio.€ Bei den baulichen Investitionen werden alle Möglichkeiten der ef- fizienten Energieverwendung und der mögliche Einsatz regenerati- ver Energien geprüft und wenn möglich realisiert.

C)

Der Haushalt 2009 soll so geplant werden, dass er dem Kreistag im De- zember 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Strategiebeschluss 2009 Beschluss Nummer: 2008/0988 b Beschluss

B) a. Kreisumlage

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf der Haus- haltsplanung auf einen angemessenen Vorschlag zur Senkung der Um- lage hinzuarbeiten. Als Senkungsbetrag wird die voraussichtliche Ein- sparung aus Zins und Tilgung angestrebt, welche sich aus der außeror- dentlichen Tilgung unter Punkt B/b ergeben könnte. Über die Entwick- lung sollen die Kreistagsabgeordneten regelmäßig informiert werden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Personalbericht 2007

Beschluss Nummer: 2008/0989

Der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark nimmt den Personalbe- richt 2007 zur Kenntnis.

Außerplanmäßige Ausgabe Kreisstraßenbetrieb (Beschluss Nummer: 2008/0991)

Beschluss

Der Kreistag beschließt zum Zwecke der Finanzierung der Entwurfspla- nung für die Baumaßnahme an der Kreisstraße K 6909 Caputh/Ferch eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6500 941100 (K 6909 OL Caputh - OE Ferch) in Höhe von 40.000 €.

Außerplanmäßige Ausgabe Kreisstraßenbetrieb Beschluss Nummer: 2008/0992

Beschluss

Der Kreistag beschließt zum Zwecke der Deckensanierung an der Kreis- straße K 6928 eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6501 940200 „Baumaßnahmen Deckenerneuerung“ in Höhe von 105.500 €.

Außer- und überplanmäßige Ausgabe Kreisstraßenbetrieb Beschluss Nummer: 2008/0993

Beschluss

Der Kreistag beschließt

– eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6502 940000 zum Zwecke der Verwendung von Fördermitteln in Höhe von 63.750 € und

– eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6502 940010 in Höhe von 70.000 €zur Sicherung der Eigenmittel für den Radweg von

B2 - OE Wilhelmshorst und für Bauvorbereitungen an der angrenzen- den Kreisstraße K 6905 L 77.

Unerledigte Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark - Wahl- periode Oktober 2003 bis September 2008

Beschluss Nummer: 2008/0998

Der Kreistag Potsdam-Mittelmark nimmt zur Kenntnis, dass nachfolgend aufgeführte Beschlüsse des Kreistages bisher nicht oder nur teilweise rea- lisiert wurden und dem neu gewählten Kreistag vorgelegt werden (§ 30 der Geschäftsordnung des Kreistages).

Mitteilung über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens für die Haushaltsjahre 2001 bis 2006 des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 63 Abs. 2 Landkreisord- nung

Beschluss Nummer: 2008/1000 Beschluss

Der Kreistag Potsdam-Mittelmark beschließt die von der Verwaltung vor- gelegte Stellungnahme zum Prüfbericht des Ministeriums des Innern zur Mitteilung des Kommunalen Prüfungsamtes über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Haushaltsjahre 2001 bis 2006.

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde –

Kommunalaufsichtsbehörde

Betrifft: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Einrichtung einer Vollstreckungsstelle gemäß § 2 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich an, dass die nachfolgende öffentlich-rechtliche Vereinba- rung und ihre Genehmigung gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kom- munale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194) im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Ausgabe Juli 2008, öffentlich bekannt gemacht werden.

Belzig, den 24.06.2008 gez. Koch

Koch Landrat

Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 24.06.2008 erteilt.

Stadt Beelitz Gemeinde Seddiner See

Der Bürgermeister Der Bürgermeister

Berliner Straße 202 Kiefernweg 5

14547 Beelitz 14554 Seddiner See

(5)

Genehmigung

Gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I S. 194) genehmige ich die öffentlich-rechtliche Verein- barung zwischen der Stadt Beelitz und der Gemeinde Seddiner See über die gemeinsame Einrichtung einer Vollstreckungsstelle gemäß § 2 Verwal- tungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) vom 30.04.2008.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom Juli 2008 in Kraft.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GKG haben die Beteiligten in der für ihre Bekannt- machung vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichung hinzuweisen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Kla- ge beim Verwaltungsgericht Potsdam, Allee nach Sanssouci 6, 14471 Pots- dam, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäft- stelle dieses Gerichtes erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Kla- gebegehrens bezeichnen.

Im Auftrag -Siegel-

gez. Pahlke Pahlke

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat nachfolgenden Wortlaut:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Einrichtung einer Vollstreckungsstelle gemäß § 2

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Zwischen der Stadt Beelitz und der Gemeinde Seddiner See - nachfolgend

„die Beteiligten“ genannt - wird gemäß §§ 1, 23 Abs. 1 und 2 sowie §§ 24 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Bran- denburg- GKG - vom 28.05.1999 (GVBl. I S.194) folgende öffentlich-recht- liche Vereinbarung getroffen:

§ 1 Aufgabe

(1) Die Stadt Beelitz verpflichtet sich, durch die von ihr gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg.) eingerichtete Vollstreckungsstelle die Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Gemeindekassenverordnung (GemKV) für die Stadt Beelitz und die Gemeinde Seddiner See durchführen zu lassen. Dieses beinhaltet insbesondere die Beitreibung von Geldforderungen sowie die Einlei- tung der Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung) im Auftrag der jeweiligen Kasse.

(2) Weitere Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemKV können durch übereinstim- mende Beschlüsse der Vertretungen der Beteiligten übertragen wer- den.

(3) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger der Aufgaben nach

§ 2 Abs. 1 GemKV und § 2 (VwVGBbg.) bleiben unberührt.

§ 2 Vollstreckungsstelle

(1) Die Vollstreckungsstelle der Stadt Beelitz besteht aus einem Mitarbei- ter für den Vollstreckungsdienst.

(2) Für Amtshandlungen und daraus entstehende Kosten werden Gebüh- ren nach den Vorschriften der Kostenordnung zum Vollstreckungsge- setz für das Land Brandenburg erhoben. Angefallene Auslagen werden analog erstattet. Näheres regeln §§ 1 ff. sowie § 11 der Kostenord- nung.

(3) Die Vollstreckungsstelle der Stadt Beelitz ist unmittelbar verantwort- lich und in ihrer sachlichen Tätigkeit den Beteiligten unmittelbar unter- stellt, soweit Vollstreckungsaufgaben für die betreffenden Beteiligten durchgeführt werden.

§ 3

Durchführung der Aufgaben

(1) Die Erfüllung der Aufgaben, die die Beitreibung und Vollstreckung von Geldforderungen der Beteiligten im eigenen Namen oder im Auftrag beinhaltet, hat entsprechend des Arbeitsumfangs zu erfolgen.

(2) Das Mahnwesen verbleibt bei den Beteiligten.

(3) Über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Forderungen entscheidet der jeweilige Beteiligte.

§ 4 Kostenausgleich

(1) Die personellen und sächlichen Kosten trägt die Stadt Beelitz. Die Kos- ten werden der Stadt Beelitz jährlich nach Rechnungslegung von der Gemeinde Seddiner See nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl er- stattet. Die Gesamtkosten reduzieren sich um den Anteil, den der Was- ser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“ aufgrund einer gesonder- ten Vereinbarung an die Stadt Beelitz und die Gemeinde Seddiner See zu erstatten hat.

Nach Ablauf von einem Jahr ist die bisherige Erstattungsregelung zu überprüfen.

(2) Berechnungsgrundlage ist die maßgebende Einwohnerzahl der Betei- ligten zum 30.06. des Jahres, in dem die Kosten entstanden sind.

(3) Der Stadt Beelitz werden einmal jährlich von der Gemeinde Seddiner See Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Personal- und Sach- kosten zum 30.09. überwiesen. Diese Abschlagszahlungen werden auf der Basis des vorjährigen Kostenbeteiligungsschlüssels ermittelt. Sie umfassen die Personal- und Sachkosten.

§ 5 Rechnungslegung

(1) Der Gemeinde Seddiner See wird zum 15. April eines jeden Jahres von der Stadt Beelitz Rechnung gelegt. Die Rechnungslegung umfasst:

a) die Personalkosten in Form einer Bescheinigung über – geleistete Gehaltszahlungen

– Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung b) die Sachkosten durch Belege der jeweiligen Art

c) die Einnahmen aus den Gebühren und den Auslagenersatz der Bei- treibung.

(6)

§ 6 Kündigung

(1) Diese Vereinbarung kann von den Beteiligten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende eines Haushaltsjahres ge- kündigt werden. Die Kündigung wird frühestens mit Ablauf des der Kündigung folgenden Haushaltsjahres wirksam

(2) Die Kündigung ist erstmalig nach Ablauf von 10 Haushaltsjahren mög- lich. Sie bedarf der Schriftform und ist an alle Beteiligten zu richten.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gem. § 24 GKG am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beelitz, den 30.04.2008 Seddiner See, den 22.04.2008

gez. Wardin gez. Zinke

Wardin -Siegel- Zinke -Siegel-

Bürgermeister Bürgermeister

gez. Bothe gez. Menz

Bothe Menz

Vorsitzender der Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung Gemeindevertretung

2. Nachtrag zum

öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14.11./22.11.2004

Zwischen der Stadt Brück (im Folgenden Stadt) und dem Landkreis Pots- dam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nachtrag zum öf- fentlich-rechtlichen Vertrag vom 14.11./22.11.2004 geändert durch den 1.

Nachtrag vom 15.03.2007/ 20.10.2006 geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Für Kinder die in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt betreut wer- den und die nicht im Landkreis Potsdam-Mittelmark wohnen, sondern ih- ren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich anderer örtlicher Träger der öffent- lichen Jugendhilfe haben z. B. Brandenburg oder Land Berlin haben, zahlt der Landkreis ab dem 01.01.2008 keinen Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG.

Die Stadt stellt die Platzkosten dann dem anderen örtlichen Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe in deren Zuständigkeit das Kind wohnt, direkt in Rechnung.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen.

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Stadt tätige päda- gogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Be- schäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durch- schnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Lei- tungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifge- rechter Entlohnung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß § 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugend- amt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Stadt dem Landkreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teilbeträgen je- weils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Stadt setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises jeweils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Stadt die richtlinienkonformen Aufwendungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30.April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 27.06.2008 Brück, den 19.05.2008

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Stadt Brück Potsdam-Mittelmark

gez. Koch gez. Borgmann

Koch, Landrat des Borgmann,

Landkreises Potsdam-Mittelmark ehrenamtlicher Bürgermeisterin

gez. Enneking gez. Großmann

Dr. Enneking, Vorsitzender des Großmann, Amtsdirektor Kreistages Potsdam-Mittelmark

(7)

2. Nachtrag zum

öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 24.09.2004/13.10.2004

Zwischen der Gemeinde Kleinmachnow (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 24.09.2004/13.10.2004 geändert durch den 1. Nachtrag vom 10.10.2006/10.10.2006 geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Für Kinder die in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde betreut werden und die nicht im Landkreis Potsdam-Mittelmark wohnen, sondern ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich anderer örtlicher Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe haben z. B. Potsdam oder Land Berlin haben, zahlt der Landkreis ab dem 01.01.2008 keinen Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG.

Die Gemeinde stellt die Platzkosten dann dem anderen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in deren Zuständigkeit das Kind wohnt, direkt in Rechnung.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen.

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durch- schnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Lei- tungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifge- rechter Entlohnung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß § 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugend- amt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004

werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30.April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 24.04.2008 Kleinmachnow, 20.06.2008

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

gez. Koch gez. Blasig

Koch, Landrat des Blasig, Bürgermeister Landkreises Potsdam-Mittelmark

gez. Enneking

Dr. Enneking, Vorsitzender des Kreistages Potsdam-Mittelmark

2. Nachtrag zum

öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.09./22.11.2004

Zwischen der Gemeinde Planebruch (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nach- trag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 28.09./22.11.2004 geändert durch den 1. Nachtrag vom 15.03.2007/ 20.12.2006 geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Für Kinder die in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde betreut werden und die nicht im Landkreis Potsdam-Mittelmark wohnen, sondern ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich anderer örtlicher Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe haben z. B. Brandenburg oder Land Berlin haben, zahlt der Landkreis ab dem 01.01.2008 keinen Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG. Die Gemeinde stellt die Platzkosten dann dem anderen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in deren Zuständigkeit das Kind wohnt, direkt in Rechnung.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen.

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

(8)

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durch- schnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Lei- tungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifge- rechter Entlohnung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß § 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugend- amt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30.April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 27.06.2008 Brück, den 19.05.2008

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Gemeinde Planebruch Potsdam-Mittelmark

gez. Koch gez. Dingelstädt

Koch, Landrat des Dingelstädt, ehrenamtlicher Landkreises Potsdam-Mittelmark Bürgermeister

gez. Enneking gez. Großmann

Dr. Enneking, Vorsitzender des Großmann, Amtsdirektor Kreistages Potsdam-Mittelmark

2. Nachtrag zum

öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 24.09.2004/13.10.2004

Zwischen der Gemeinde Stahnsdorf (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nach- trag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 24.09.2004/13.10.2004 ge- schlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Für Kinder die in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde betreut werden und die nicht im Landkreis Potsdam-Mittelmark wohnen, sondern ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich anderer örtlicher Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe haben z. B. Potsdam oder Land Berlin haben, zahlt der Landkreis ab dem 01.01.2008 keinen Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG.

Die Gemeinde stellt die Platzkosten dann dem anderen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in deren Zuständigkeit das Kind wohnt, direkt in Rechnung.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen III.

§.2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird gestrichen:

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durch- schnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Lei- tungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifge- rechter Entlohnung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß § 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugend- amt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

(9)

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30.April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

§ 3 Abs. 8 wird wie ergänzt:

(8) Stimmen die Vertragspartner die Ausgestaltung von Kindertagesbe- treuungsangeboten in Verbindung mit Schule im Zuge der Einführung/Um- setzung von ganztagsschulischen Angeboten so ab, dass das Hortangebot durch ein alternatives Angebot gemäß § 2 Abs. 4 KitaG ersetzt wird, ent- fällt insoweit eine Finanzierung nach Absatz 3 und 4.

X.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 24.04.2008 Gemeinde Stahnsdorf,

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Gemeinde Stahnsdorf Potsdam-Mittelmark

gez. Koch gez. Malinowski

Koch, Landrat des Bürgermeister in Vertretung Landkreises Potsdam-Mittelmark Malinowski

gez. Enneking gez. Burhenne

Dr. Enneking, Vorsitzender des Burhenne, Vorsitzender Kreistages Potsdam-Mittelmark der Gemeindevertretung

2. Nachtrag zum

öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 16.09./13.10.2004

Zwischen der Stadt Teltow (im Folgenden Gemeinde) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (im Folgenden Landkreis) wird dieser Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 16.09/13.10.2004 geändert durch den 1. Nachtrag vom 11.07./10.07.2006 geschlossen.

Der vorstehend benannte öffentlich-rechtliche Vertrag wird wie folgt ge- ändert:

I.

§ 1 wird durch Anfügen eines Absatzes 3 wie folgt ergänzt:

Für Kinder die in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde betreut werden und die nicht im Landkreis Potsdam-Mittelmark wohnen, sondern ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich anderer örtlicher Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe haben z. B. Brandenburg oder Land Berlin haben, zahlt der Landkreis ab dem 01.01.2008 keinen Zuschuss nach § 16 Abs. 2 KitaG. Die Gemeinde stellt die Platzkosten dann dem anderen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in deren Zuständigkeit das Kind wohnt, direkt in Rechnung.

II.

§ 2 Abs. 2 b wird gestrichen.

III.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Der Landkreis erstattet den Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallfallversicherung sowie die hälftigen nachgewiesenen Aufwendun- gen zu einer angemessene Alterssicherung gemäß der aktuellen Fassung der Tagespflegerichtlinie.

IV.

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Kostensatz zahlt der Landkreis Zuschüsse entsprechend § 16 Abs. 2 KitaG.

V.

§ 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Parteien vereinbaren einen Durchschnittssatz, der sich aus den Per- sonalkosten dividiert durch Stellenzahl dividiert durch 12 errechnet. Als Personalkosten gelten die notwendigen Aufwendungen des Vorjahres für das in allen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde tätige pädagogische Personal bei tarifgerechter Entlohnung. Als volle Stelle gilt ein im Vorjahr durchgängig mit 40 Wochenstunden Beschäftigter; sonstige Beschäftigte gehen im Verhältnis zu einer vollen Stelle in die Berechnung der Stellenzahl ein.

VI.

§ 3 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4) Hinsichtlich der nach § 5 Abs. 2 KitaPersV vom 27.04.1993 (GVBl. II, S. 212) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2001 (GVBl. II, S. 24) zu berücksichtigenden Leitungsstellen werden anstelle des Durch- schnittssatzes nach Abs. 3 die durchschnittlichen Personalkosten der Lei- tungskraft (Personalkosten des Vorjahres dividiert durch 12) bei tarifge- rechter Entlohnung der Leitungskraft zugrunde gelegt. Als Leitungskraft gilt, wer gemäß § 45 SGB VIII in der Betriebserlaubnis von Landesjugend- amt Brandenburg aufgeführten bzw. als Leistungskraft bestätigt wurde.

VII.

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

(5) Bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres teilt die Gemeinde dem Land- kreis die Personalkosten des Vorjahres für das Folgejahr mit. Ausgehend von den nach Abs. 3 und 4 errechneten Durchschnittssätzen beträgt der Zuschuss 84 %. Abweichend von § 3 Abs. 5 KitaBKNV vom 1. Juni 2004 werden die quartalsweise bewilligten Zuschüsse in drei gleich hohen Teil- beträgen jeweils zum 15. eines Monates ausgezahlt.

VIII.

§ 3 Abs. 7 wird wie folgt gefasst:

7) Die Gemeinde setzt die Richtlinie zur Tagespflege des Landkreises je- weils in der aktuellen Fassung beginnend ab dem 01.01.2007 um.

Der Landkreis erstattet der Gemeinde die richtlinienkonformen Aufwen- dungen, jedoch abzüglich der Elternbeiträge.

Die nachgewiesenen gemeindlichen Aufwendungen gemäß Satz 2 werden vom Landkreis vierteljährlich rückwirkend erstattet. Die Erstattungsan- sprüche sind bis zum Ende des Monats, welcher auf das abgelaufene Quar- tal folgt, zu stellen (30.April, 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar).

IX.

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Belzig, 02.06.2008 Stadt Teltow, 06.05.2008

Ort, Datum Ort, Datum

Für den Landkreis Für die Stadt Teltow Potsdam-Mittelmark

gez. Koch gez. Schmidt

Koch, Landrat des Schmidt, Bürgermeister Landkreises Potsdam-Mittelmark

gez. Enneking

Dr. Enneking, Vorsitzender des Kreistages Potsdam-Mittelmark

(10)

Bekanntmachung

des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt, und Verbraucherschutz und des Amtes für Forstwirtschaft Belzig über die Inventurstudie des Bundes

und eine Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg

Vom 2. Juni 2008

Es ist die Durchführung einer Inventurstudie des Bundes und einer Zwischeninventur des Waldes im Land Brandenburg gemäß § 30 des Wald- gesetzes des Landes Brandenburg vorgesehen.

Die oben genannte Inventur ist eine Waldinventur nach § 1 Abs. 2 der Wal- dinventurverordnung (WaldInvV). Die Durchführung der Inventur richtet sich nach § 2 WaldInvV.

1. Ziel und Zweck der Inventur

Zur Absicherung der Klimaberichterstattung der Bundesregierung ist zum Jahr 2008 eine Eröffnungsbilanz zum Kohlenstoff zu erstellen. Das Bundes- ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) führt hierzu eine Inventurstudie nach dem Verfahren der Bundes- waldinventur auf dem 8 x 8 Kilometer-Raster durch. Mit der Inventurstudie soll den Berichten entsprechend dem KYOTO-Protokoll nachgekommen werden. Das Land Brandenburg nutzt die Erstellung der Inventurstudie des Bundes, um Erhebungen an allen Waldtrakten der zweiten Bundeswaldin- ventur (BWI2) durchzuführen und damit statistisch belastbare Aussagen, insbesondere zur nachhaltigen Waldentwicklung der Kiefernbestände, zu erhalten. Da die BWI2eine Erstaufnahme im Land Brandenburg darstellte, können nur über eine Zwischeninventur Zuwachsparameter und Verände- rungen verlässlich erfasst werden. Dies ist insbesondere vor dem Hinter- grund der steigenden Holznachfrage und der Anfragen aus dem politi- schen Raum notwendig.

2. Inventurzeitraum und Inventurgebiet

Die Inventur beginnt ab 1. Juli 2008 und endet am 31. Januar 2009. Der Stichtag der Inventur ist der 1. Oktober 2008. Das Inventurgebiet ist der Wald im gesamten Bundesland Brandenburg.

3. Zu erhebende Daten und Datenmenge

Die Daten werden im Raster von 4 x 4 Kilometer an den 815 Waldtrakten der BWI2 erhoben. An den Stichprobepunkten werden nachstehende Grunddaten erhoben oder gemessen:

Betriebsart, Eigentumsart, Waldstruktur und Waldränder, Baumarten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Gelände- formen, Totholz.

Die zu erhebenden Daten sind in der Aufnahmeanweisung für die Inven- turstudie 2008 des BMELV dokumentiert. Die Aufnahmeanweisung kann angefordert werden über die Landesforstanstalt Eberswalde, Außenstelle Potsdam, Pappelallee 20, 14469 Potsdam oder ist im Internet unter www.lfe.brandenburg.de einsehbar. Die Erhebung erfolgt an den Stichpro- bepunkten der bei der BWI2erfassten Waldtrakte. Die Art der zu erheben- den Daten ist in der Aufnahmeanweisung für die Inventurstudie 2008 des BMELV dokumentiert. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Inventur nicht erhoben.

Die Inventur wird entsprechend der Dritten Bundeswaldinventur-Verord- nung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 954) zum Stichtag 1. Oktober 2012 wiederholt werden.

4. Datenhaltung und -weitergabe

Die Daten werden bei folgenden Einrichtungen gehalten und auch elektro- nisch gespeichert:

Johann Heinrich v. Thünen-Institut des

Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei Institut für Waldökologie und Waldinventuren

Alfred-Möller-Str. 1 16225 Eberswalde sowie

Landesforstanstalt Eberswalde Alfred-Möller-Str. 1

16225 Eberswalde

Bei der Weitergabe der Inventurergebnisse an Dritte bestehen keine Ein- schränkungen.

5. Betretungsrecht und Beeinträchtigung des Waldes

Durch die Inventurstudie kommt es zu keiner verfahrensbedingten Beein- trächtigung des Waldes. Die Forstbehörden oder deren Beauftragte sind befugt, im Rahmen der Inventur Waldgrundstücke aller Eigentumsarten zu betreten.

Amt für Forstwirtschaft Belzig Forstweg 8

14806 Belzig Leiter des Amtes Gez. Magritz Ltd. FD

Ende des amtlichen Teils

(11)

Beratungstermine des Versicherungsamtes

Seit dem 05.05.2008 ist die Stelle des Versicherungsamtes wieder besetzt.

Frau Pufahl wird ab dem 01.07.2008die Sprechstunden im Landkreis durchführen.

Beratungstermine des Versicherungsamtes für das Jahr 2008 Landratsamt PM

Papendorfer Weg 1, Zimmer 134

Dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr Stadtverwaltung Treuenbrietzen

Großstr. 1

Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 12.00 Uhr 04.08.2008

01.09.2008 06.10.2008 03.11.2008

01.12.2008 (evt.18.o.22.12.)

Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstraße 3

in den Räumen der Gemeindeverwaltung Jeden 3. Montag des Monats

Von 9.00 12.00 Uhr 18.08.2008

15.09.2008 20.10.2008 17.11.2008

08.12.2008 (evt.17.12.) Amtsverwaltung Wusterwitz Rudolf Breitscheid Straße in den Räumen des Seniorenclubs Jeden 4. Montag des Monats Von 9.00 12.00 Uhr 25.08.2008

22.09.2008 27.10.2008 24.11.2008 15.12.2008

Informationen aus dem Landratsamt

(12)

Informationen, Tipps, Termine

(13)
(14)

Beratungstermine der Freiwilligenkoordination

Potsdam Mittelmark (Arbeits- und Ausbildungs-

förderungsverein PM e.V.)

Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12

14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.freiwilligenarbeit-pm.de

Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände

Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Land- kreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die je- dem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 - 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.

Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“, Erich-Weinert-Str. 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82

Beratungszentrum Teltow, Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: 03328 - 334492 oder -334748

Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1-7 Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43

Beratungszentrum Brandenburg, Klosterstr. 28-31* (im Aufbau) Tel.: 03381 / 533207 (dienstags) oder 033841 / 91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577 / 1520076 (zuständige Sozialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)

* Für das 2. Halbjahr 2008 ist ein Umzug des Landratsamtes in Branden- burg/Havel geplant. Bitte beachten Sie Hinweise zum neuen Standort vor Ort und in der Presse.

Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719

Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00-15.30 Uhr Träger: JUH e.V. Regionalverband PM

Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00-12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00-15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00-16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kleinmachnow

Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012

Mi 10.00-12.00

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine n.V.

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4

Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 -16.00 Uhr und Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienst

Koordinatorin

(15)

01. Aug Freitag

Konzert Kirche Jeserig, Wiesen-

Infotelefon: 033849-50419 burg/Mark OT Jeserig, Ortsbeirat

10.00 Partielle Sonnenfinsternis von Sternwarte Beelitz 10.43 Uhr bis 12.31 Uhr Beelitz, Stern- Infotelefon: 033204-34482 freunde Beelitz e. V.

02. Aug Samstag

Oldienacht Sportplatz, Kloster

Infotelefon: 03382-700258 Lehnin OT Rädel, Heimatverein Naturdorf Rädel e. V.

Sommerfest der Volkssolidarität Vereinshaus Busendorf Infotelefon: 033206-4277 Beelitz OT Busendorf

Volkssolidarität 10.00 Teltower Höfe erzählen Geschichte Treffpunkt: CafeTeeArt

Stadtführung mit Peter Jaeckel Teltow Teltower Altstadtführungen unter Heimatverein neuem Motto „Geschichte und Teltow e. V.

Geschichten aus Teltow“

Infotelefon: 03328-41765

14.00 Eröffnungsveranstaltung... Marktplatz Zur Weltmeisterschaft 2008 Belzig im Segelfliegen

Infotelefon: 033841-38799-10 03. Aug Sonntag

Austragung der Weltmeister- Segelflugplatz Lüsse

schaft 2008 Belzig, OT Lüsse

Austragung Weltmeisterschaft 2008 im Segelfliegen

Infotelefon: 033841-38799-10

Achtung!Findet am 02.08.statt rund um die Caputher

Fährfest Fähre, Schwielowsee

Infotelefon: 033209-70886 OT Caputh, Gemeinde Schwielowsee Kunstausstellung „Kleinkariert“ Kulturscheune Kähns- Papierarbeiten, geschöpft & gefaltet dorf, Seddiner See von Barbara Galandi, bis 07.09.08 OT Kähnsdorf 03.08.2008 Vernissage zur Ausstellung Gemeinde Seddiner

Beginn: 14.00 Uhr See

Infotelefon: 033205-64104

11.00 Malerei Eberhard Trodler Bürgerhaus, Teltow Infotelefon: 03328-4781-241 Stadt Teltow 07. Aug Donnerstag

19.30 Lehniner Sommermusiken Kloster Lehnin Konzert für Waldhorn und Orgel Gemeinde Romantische Klänge in der ehemaligen Kloster Lehnin Jagddomäne der Askanier und

Hohenzollern

Infotelefon: 03382-291

08. Aug Freitag

Parkfest bis 10.08.08 Schlosspark Wiesen- Infotelefon: 033849-90524 burg, Wiesenburg/

Mark, Ortsbeirat 09. Aug Samstag

„Zwischen Berlin und rund um den

Baumgartenbrück“ Schwielowsee

Eine Bildjournalistin zwischen Berlin Schwielowsee- und Baumgartenbrück bis 19.10.08 gemeinden und Vernissage am 09.08.08 14.00 Uhr Werder, Heimat- Kirche Petzow, Werder (Havel) verein Caputh e. V.

OT Petzow

Titel: „Blick auf die Provinz“

weitere Ausstellungen:

Heimathaus Caputh „Anmut der Stickereien“

Schloss Caputh „Blick auf die Metropole“

Baumgartenbrück Geltow „Wege über die Havel“

Bismarckhöhe Werder „Charme der Provinz“

Infotelefon: 033209-80932

Sommerfest im Kossätenhaus Kossätenhaus, Schwie- Infotelefon: 033209-70941 lowsee, OT Ferch

Förderverein Havellän- dische Malerkolonie e. V.

Brombeerfest Spargel Hof Jacobs

Infotelefon: 033204-41970 Beelitz OT Schäpe

Floßfest Strandbad Lehnin

Infotelefon: 03382-73070 Kloster Lehnin Gemeinde

Sommerfest im Kossätenhaus Kossätenhaus, Schwie- Infotelefon: 033209-70941 lowsee OT Ferch

Förderverein Havellän- dische Malerkolonie e. V.

Galerieausstellung mit Heimat- Kirche Petzow verein Caputh e.V. Werder (Havel) OT Pet- Infotelefon: 033209-80932 zow, Heimatverein

Caputh e. V.

Hoffest Eulenmühle Bücknitz/

Infotelefon: 033830-12735 Glienecke, Ziesar OT Bücknitz, Gaststätte

„Eulenmühle“

Mühlenfest Bockwindmühle

Infotelefon: 03327-783378 Werder (Havel), Stadt Werder (Havel)

Parkfest Schlosspark Wiesen-

Infotelefon: 033849-79833 burg, Wiesenburg/Mark Gemeinde Wiesenburg

10.30 Kneipp-Tour Treffpunkt: Busbahn-

Infotelefon: 033841-8240 hof, Belzig, Kur- und Freizeit GmbH

13.00 Feuerwehrfest Schützenplatz, Görzke

- bis 10.08.08 24.00

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Veranstaltungen August 2008

(16)

19.00 5. Fercher Literaturtreffen Kulturscheune Ferch 5. Fercher Literaturtreffen Schwielowsee Preisträger der jungen deutschen OT Ferch, Kulturforum Autorenszene lesen aus ihren Werken. Schwielowsee e. V.

Eintritt: 5 Euro

Infotelefon: 033209-80743

20.00 Serenadenkonzert Burg Ziesar

mit dem Jugendblasorchester Ziesar Ziesar, Stadt Ziesar dazu kulinarisches vom Schwein,

Weine aus dem Breisgau illuminierter Burghof Infotelefon: 033830-12735

ab Brandenburgische Sommerkonzerte Burgkapelle, Glassaal 10.00 Infotelefon: 033830-12735 Stadtkirche, Ziesar

Stadt Ziesar 10. Aug Sonntag

Internationale Musikfestspiele Kirche Wiesenburg

Mittelmark Wiesenburg/Mark

Trio Allegro Internationale Musik-

Infotelefon: 033838-308909 festspiele Mittelmark Sommerfest an der Mühle Bockwindmühle Infotelefon: 033204-35304 Beelitz, Mühlenverein

17.00 Musikertreff Alte Schule „Die Bau-

Infotelefon: 033849-18018 stelle“, Wiesenburg/

Mark, Freundeskreis Alte Schule

14. Aug Donnerstag

19.30 Lehniner Sommermusiken Kloster Lehnin Sommerliche Verzauberung durch Gemeinde romantische Melodien der Panflöte Kloster Lehnin Infotelefon: 03382.291

16. Aug Samstag

19.00 Waldbad-Disco Naturbad Borkheide

Infotelefon: 033845-40734 Borkheide, Naturbad Borkheide e. V.

20.00 Lange Nacht der Sterne und Sternwarte Beelitz Beobachtung einer partiellen Beelitz

Mondfinsternis Sternfreunde

Infotelefon: 033204-34482 Beelitz e. V.

Märkisches Holzpantinen- Fercher Obstkisten-

Musik-Theater bühne, Dorfstr. 3a

Sommerausklangskonzert Schwielowsee OT Ferch Eintritt: Erw. 15,- , Erm. 10,- ,

Kinder 5,-

Infotelefon: 033209-71440 20. Aug Mittwoch

19.30 „Entdecken Sie die Welt des Hotel zur Insel, Werder

Sanddorns“ (Havel), Heimatverein

Infotelefon: 03327-42730 Werder (Havel) e. V.

21. Aug Donnerstag

20.00 Sternbilder, Planeten und Monde Sternwarte Beelitz in der Sagenwelt Beelitz, Sternfreunde Infotelefon: 033204-34482 Beelitz e. V.

19.30 Lehniner Sommermusiken Kloster Lehnin

„Summer in Lehnin“ mit Swing, Gemeinde Gospel & Jazz aus Berlin Kloster Lehnin, Leh- Infotelefon: 03382-291 niner Sommermusiken 22. Aug Freitag

800 Jahre Göhlsdorf OT Göhlsdorf

22. - 24.08.08 Kloster Lehnin

die Feierlichkeiten zur 800-Jahr-Feier OT Göhlsdorf

begleiten u.a. das Polizeiorchester, ein Gemeinde und Vereine historischer Festumzug, Musik, Spiel

und Spaß für Jedermann

21.08. 18.00 Uhr Festveranstaltung 22.08. 18.00 Uhr Polizeiorchester Potsdam 20.00 Uhr Disco

23.08. 14.00 Uhr Festumzug Infotelefon: 033207-31485 23. Aug Samstag

„Generationen-Bilder“ Galerie Töplitz Vernissage am 23.08.08 um 17.00 Uhr, Werder (Havel) Galerie Töplitz, Dorfplatz, bis 31.08.08 OT Töplitz

Künstler: Gerd Hellbardt Sen., Kai Hell- Havel-Land-Art e. V.

bardt, Jr.

Musikalisches Vorprogramm: 16.00 Uhr Dorfkirche Töplitz, Kammerkonzert von Stipendiaten der Paul-Hindemith-Gesell- schaft Berlin

Infotelefon: 033202-60538

45. Burgfestwoche bis 31.08.08 Altstadt Belzig, Belzig Infotelefon: 033841-38799-10 Stadt Belzig

Hoffest Bauernstüble Reetz

Infotelefon: 033849-50892 Wiesenburg/Mark OT Reetz, Gaststätte

„Bauernstüble“

ab Feuerwehrfest Gelände der FFw

10.00 Infotelefon: 033830-12735 Ziesar, FFw 24. Aug Sonntag

10.00 Museumsfest Zweirad- und Technik-

- Museumsfest mit vielen Vorführungen museum

17.00 der historischen Motortechnik, Hochrad Werder (Havel), Zwei- und vielen Überraschungen... rad- und Technik- Infotelefon: 03327-40974, 40167 museum

10.00 Aerobic-Kurs Naturbad Borkheide,

Infotelefon: 033845-40734 Borkheide, Naturbad Borkheide e.V.

28. Aug Donnerstag

19.30 Lehniner Sommermusiken Kloster Lehnin

Abschlusskonzert Gemeinde

Geistliches Vokalkonzert „LUX AETER- Kloster Lehnin NA - Ewiges Lied“, Collegium Vocale Lehniner Sommer-

Dresden musiken

Infotelefon: 03382-291 29. Aug Freitag

Heimattreffen Kath. Gemeinde

zentrum Michendorf Michendorf

(17)

14.00 Führung im Heiz-Kraft-Werk Heiz-Kraft-Werk, Infotelefon: 033204-34703 Beelitz GT Heilstätten

Förderverein Heiz- Kraft-Werk e. V.

18.00 Seniorentanz Gemeindezentrum

„Apfelbaum“, Michen- dorf, AWO Ortsverein Michendorf e.V.

30. Aug Samstag

Badewannenrennen bis 31.08.08 Festwiese am Freibad Infotelefon: 0173-9859289 Beelitz, Badewannen-

rennverein e. V.

Belziger Altstadtsommer Belziger Innenstadt

bis 31.08.2008 Belzig, Kur- und

Infotelefon: 033841-3879910 Freizeit GmbH

15.00 Serenadenkonzert Burg Ziesar

mit dem Jugendblasorchester Ziesar Stadt Ziesar Kaffee und Kuchen im Burghof

Eintritt frei

Infotelefon: 033830-12735

16.00 Bücknitzer Sommerkonzert Kirche Bücknitz The Toughest Tenors Ziesar OT Bücknitz Jazzquintett mit zwei Tenorsaxophonen Kulturförderverein Bernd Suchland, Tenorsaxophon, Max Bücknitz e. V.

Hacker, Tenorsaxophon, Sebastian Wittstock, Piano, Marc Muellbauer, Kontrabass, Ralf Ruh, Schlagzeug Eintritt: 6

Infotelefon: 033830-60095

19.00 4. Caputher Schlossnacht Schloss Caputh - „Licht und Klang modern“ mit Musik Schwielowsee 23.00 von Eric Satie, Michael Nyman, OT Caputh

Philipp Glass, indischem Tanz, mit dem Saxophonquartett clair obscur u. v. a., abendliche Schlossöffnung, Parkspazier- gänge, Kulinarisches

In Zusammenarbeit mit den Caputher Musiken Kartenreservierung: Tel.+49(0)33209.20906, Fax: 20907 / E-Mail info@caputher-musiken.de Internet www.caputher-musiken.de

Infotelefon: 033209-70345 31. Aug Sonntag

Hagemeisterausstellung Schützenhaus Infotelefon: 03327-783378 Werder (Havel)

Stadt Werder (Havel) 09.00 4. Borkheider Volkstriathlon Naturbad Borkheide

Infotelefon: 033845-40734 Borkheide, Naturbad Borkheide e. V.

14.00 Ferienausklang Astrid-Lindgren-Platz

- Infotelefon: 033845-30134 Borkheide, Kultur-

17.00 zentrum „Zauche“ e.V.

Referenzen

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