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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.15, Heft 10

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 15

Belzig, 25. September 2008 Nummer 10

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de

Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates

Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34

Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm

Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben

• Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von landwirt- schaftlichen Nutzpflanzen in der Gemarkung Busendorf S. 1 Bekanntmachung des Landrates des Landkreises

Potsdam-Mittelmark als allgemeine Untere Landesbehörde, Kommunalaufsichtsbehörde

• Bekanntmachungsanordnung, Genehmigung und 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser-

und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ S. 2 Abwasserversorgungsverband Niemegk

• Beschluss-Nummer 68-20/08 der Verbandsversammlung vom 27. August 2008, Verwendung des Jahres-

ergebnisses 2006 und Bekanntmachungsanordnung S. 3

• Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die kanalgebundene Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücken im Verbandsgebiet sowie des Kostenersatzes für Haus- und Grundstücksanschlüsse (BGSK) und

Bekanntmachungsanordnung S. 3

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Versicherungsamt

• Beratungstermine

für das Jahr 2008 S. 8 Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordi- natorin für Freiwilligenarbeit S. 9 Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände S. 9 Lokale Aktionsgruppe (LAG) Fläming-Havel e. V.

• 48 Stunden-Kultur und Spaß im Hohen Fläming am 04.

und 05. Oktober 2008 S. 10

• 5. Flämingmarkt mit Kartoffel- fest in Treuenbrietzen am 04. und 05. Oktober 2008 S. 10 Veranstaltungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 11 Veranstaltungen im Naturpark Fläming und Hoher Fläming S. 13 Veranstaltungen im Naturpark Nuthe- Nieplitz S. 13 Blutspendetermine S. 16

Öffentliche Bekanntmachungen

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben – Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung von landwirtschaft-

lichen Nutzpflanzen in der Gemarkung Busendorf –

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

vom 03. März 2003

Die Spargelhof Klaistow Produktions GmbH & Co. KG , Glindower Straße 28 in 14547 Beelitz/OT Klaistow beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß

§ 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Entnahme von insgesamt maxi- mal 85.000 m3Grundwasser auf den Grundstücken Flur 1, Flurstück 30/1 sowie Flur1, Flurstück40/2 in der Gemarkung Busendorf zur Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen aus 2 Tiefbrunnen an den Standorten

MTB 3541 ETRS89

Ostwert Nordwert

Br. 1 ca. 45 55 024 57 93 822

Br. 2 ca. 45 54 319 57 93 723

Es handelt sich hierbei um eine Gewässerbenutzung der Nr. 13.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). In Verbindung mit der Nr 3.2 der Anlage zum Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) war somit ent- sprechend § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG für das beantragte Vorhaben eine all- gemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung die- ser Entscheidung und die zugrunde liegenden Antragsunterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 033841/91 113) während

(2)

der Dienststunden im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst 35, Was- serwirtschaft mit Sitz in 14806 Belzig, Papendorfer Weg Zimmer 409 ein- gesehen werden.

Rechtsgrundlagen:

WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushalts- gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002 S. 3245) zuletzt geändert am 10. Mai 2007 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (BGBl. I Nr. 19 vom 14.05.2007 S. 666) BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Be-

kanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 14.02.2005, S. 50), zuletzt geändert am 23. April 2008 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- rechtlicher Vorschriften (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 29.04.2008, S. 62)

BbgUVPG: Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei be- stimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Bran- denburg vom 10. Juli 2002 (GVBl. Brandenburg I Nr. 7 vom 15.07.2002, S. 62), zuletzt geändert am 21. Juni 2007 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen be- stimmter Pläne und Programme im Land Brandenburg und zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (GVBl. Brandenburg I Nr. 9 vom 25.06.2007, S. 106) UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fas-

sung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom 28.06.2005 S. 1757), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Reduzierung und Be- schleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren (BGBl. I Nr. 53 vom 29.10.2007 S. 2470)

Belzig, den 10.09.2008 Untere Wasserbehörde

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde,

Kommunalaufsichtsbehörde

Betrifft: Wasser-und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich an, dass nachstehende 3. Änderungssatzung zur Ver- bandssatzung des Wasser-und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“

vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS) und ihre Genehmigung im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Ausgabe September 2008, öffentlich bekannt gemacht werden.

Belzig, den 10.09.2008 Koch

Landrat

3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und

Abwasserzweckverbandes

„Mittelgraben“ vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS)

Genehmigung

Gemäß § 20 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg, in der Form der öffentlichen Bekanntmachung der Neu- fassung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Bran- denburg vom 28. Mai 1999 (GVBl I Nr. 11 vom 22. Juni 1999), genehmige ich hiermit die durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwas- serzweckverbandes „Mittelgraben“ am 08.09.2008 beschlossene „3. Än- derungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckver- bandes „Mittelgraben“ vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS)“.

Mit der „3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Ab- wasserzweckverbandes „Mittelgraben“ vom 02.06.2004“ erweitert der Verband seine Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Beseitigungspflich- ten um die der „Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser in der Gemeinde Nuthetal, mit Ausnahme des Ortsteils Nudow“.

Die Mitgliedsgemeinden haben in der für ihre Bekanntmachungen vorge- schriebenen Form auf die Veröffentlichung der „3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgra- ben“ vom 02.06.2004“ und ihre Genehmigung hinzuweisen. Die Bekannt- machung ist der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

Koch - Siegel -

Landrat

3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und

Abwasserzweckverbandes

„Mittelgraben“ vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS)

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

„Mittelgraben“ hat auf ihrer Sitzung am 08.09.2008 die folgende 3. Än- derungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckver- bandes „Mittelgraben“ vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS) beschlossen:

1. Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

„Mittelgraben“ vom 02.06.2004, zuletzt geändert durch die am 14.11.2007 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Verbandssat- zung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“

vom 02.06.2004 (2. ÄndS-VerbS), wird wie folgt geändert:

1.1 § 1 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Sitz des Zweckverbandes befindet sich in der Gemeinde Nuthetal.“

1.2 § 2 wird wie folgt geändert:

1.2.1 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:

„a) die schadlose Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser einschließlich der Beseitigung des in abflusslosen Gruben an-

(3)

fallenden Schmutzwassers sowie des nicht separierten Klär- schlammes aus Kleinkläranlagen,“.

1.2.2 Nach § 2 Absatz 1 Buchstabe b) wird folgender Buchstabe c) neu eingefügt:

„c) die Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser in der Gemeinde Nuthetal mit Ausnahme des Ortsteils Nudow im Rahmen der gesetzlichen Beseitigungspflichten.“

1.2.3 § 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Zu den Aufgaben gehören auch die Planung, Errichtung, Instand- haltung, Erneuerung und der Betrieb der zur Erfüllung der Wasser- versorgung und Schmutzwasserableitung sowie der Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser erforderlichen öffentlichen Anlagen“.

2. Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft.

Michendorf, am 10.09.2008 Lindemann

Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

über den gefassten Beschluss der 20. Verbandsversammlung des Abwasserentsorgungsverbandes

Niemegk vom 27. August 2008

Beschluss-Nr.: 68 - 20/ 08

Verwendung des Jahresergebnisses 2006

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 4 der Verbandssatzung vom 16. Mai 2001 in der z. Zt. gültigen Fassung, in Verbindung mit der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Brandenburg § 11, das Jahresergeb- nis des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von

47.677,09€ der Rücklage zuzuführen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende, in der Verbandsversammlung am 27. August 2008 be- schlossene Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2006 wird im Amtsblatt des Landkreises Potsdam-Mittelmark öffentlich bekannt gemacht.

Niemegk, den 04. September 2008 Rockel

Verbandsvorsteher

Satzung des Abwasser- entsorgungsverbandes Niemegk über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die kanalgebundene

Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücken im Verbandsgebiet sowie des Kostenersatzes für Haus-

und Grundstücksanschlüsse (Beitrags- und Gebührensatzung

Kanalentsorgung – BGSK) vom 27. August 2008

Präambel

Auf der Grundlage der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 Erstes Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 86), des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. Nr. 11 Seite 194) i.V.m. den §§ 1, 2, 4, 6, 8 u. 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2005 (GVBl.I/05 S. 170, sowie der §§ 1 Abs. 7, 4 Abs. 1 und 11 Abs. 2 der Ver- bandssatzung vom 16. Mai 2001 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam- Mittelmark vom 21. Dez. 2001, S. 22) zuletzt geändert in der Fassung der 4. Änderungssatzung der Neufassung der Verbandssatzung des Abwasser- entsorgungsverbandes Niemegk vom 19. April 2006 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 29. Mai 2006, S. 2 ) hat die Verbands- versammlung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk am 27. Au- gust 2008 folgende Satzung beschlossen:

Abschnitt I

§ 1 Allgemeines

Der Abwasserentsorgungsverband – im Folgenden AEV genannt – erhebt nach Maßgabe dieser Satzung:

a) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Schmutz- wasseranlage (Kanalanschlussbeiträge);

b) Benutzungsgebühren (Mengengebühr und Grundgebühr) für die Inan- spruchnahme der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage;

c) Kostenerstattungen der Haus- oder Grundstücksanschlüsse.

Abschnitt II Anschlussbeiträge

§ 2 Grundsatz

(1) Der AEV erhebt, soweit der Aufwand für die Schmutzwasserbeseiti- gung nicht auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, An- schaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen

(4)

Schmutzwasserbeseitigungsanlage Anschlussbeiträge als Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaft- lichen Vorteile.

(2) Der Anschlussbeitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 3

Gegenstand der Beitragspflicht

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden können und für die

a) ein Anschlussrecht besteht.

b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen;

c) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, aber sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geord- neten baulichen Entwicklung der jeweiligen Mitgliedsgemeinden des AEV zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen.

(2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsan- lage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind.

(3) Grundstück im Sinne der beitragsrechtlichen Regelung dieser Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder demselben Grundstückseigentümer gehörende Teil der Grundfläche, der selbstständig baulich oder gewerblich genutzt werden darf und an die Anlage angeschlossen werden kann.

§ 4 Beitragsmaßstab

(1) Der Anschlussbeitrag wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbe- trag berechnet.

(2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbetrages wird für die bauliche Nutzung des Grundstückes ein Nutzungsfaktor errechnet, mit dem die Grundstücksfläche zu multiplizieren ist. Für das erste Voll- geschoss beträgt der Nutzungsfaktor 0,25 und für jedes weitere Voll- geschoss 0,15. Die einzelnen Nutzungsfaktoren sind zu addieren.

(3) Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung sind oberirdische Geschosse, die über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung haus- technischer Anlagen dienen (Installationsgeschosse), gelten nicht als Vollgeschosse.

(4) Als Grundstücksfläche gilt:

a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im Bebauungsplan bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist;

b) bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungsplanes hin- ausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes, wenn für diese darin bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist;

c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstückes und dies gilt auch bei Grundstücken, die nicht an das Leitungsgrundstück angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit dem Leitungsgrundstück verbunden sind;

d) bei Grundstücken, die über die sich nach den Buchstaben a) - c) er- gebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen dem Leitungsgrundstück bzw. im Falle von Buch- stabe c) der dem Leitungsgrundstück zugewandten Grundstücks- seite und einer Parallelen hierzu, die in einer Tiefe verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht;

e) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden (z.B. Schwimmbäder, Cam- pingplätze), 75 % der Grundstücksfläche; bei Friedhöfen und Sport- plätzen wird die Grundfläche der an die Schmutzwasserbeseiti- gungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl (GFZ) 0,2, höchstens jedoch die Fläche des Bau- grundstückes. Die so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Ab- stand zu den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt;

f) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage ange- schlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl (GFZ) 0,2, höchstens jedoch die Fläche des Baugrundstückes. Die so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeord- net, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand zu den Außen- wänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer Überschrei- tung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleich- mäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt.

(5) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2 gilt:

a) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte Zahl der höchstzulässigen Vollgeschosse;

b) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollge- schosse nicht festgesetzt ist, sondern nur eine Baumassenzahl an- gegeben ist, gilt als Zahl der Vollgeschosse die durch 2,8 geteilte Baumassenzahl auf ganze Zahlen aufgerundet;

c) Besteht ein gewerblich genutztes Bauwerk nur aus einem Vollge- schoss, (z. B. eine Hochregallagerhalle oder andere eingeschossige hallenartige Baukörper mit großen Geschosshöhen) so wird unge- achtet der Bestimmungen in Buchstabe a) dieses Absatzes auf der Grundlage der Gebäudehöhe pro angefangene 2,80 m ein Vollge- schoss zugrunde gelegt, um die mit der Höhe des Bauwerkes ge- steigerte bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes entsprechend des größeren wirtschaftlichen Vorteils angemessen zu berücksich- tigen.

d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errich- tet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss;

e) die Zahl der tatsächlichen Vollgeschosse, wenn aufgrund von Aus- nahmen oder Befreiungen die Zahl der Vollgeschosse nach den Buchstaben a) und b) überschritten wird;

f) in unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die im Bebau- ungsplan weder die Geschosszahl noch die Baumassenzahl festge- setzt ist, ist sowohl bei bebauten Grundstücken, als auch bei un- bebauten, aber bebaubaren Grundstücken, von der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhan- denen Vollgeschossen auszugehen, mindestens aber von der tat- sächlichen Anzahl der Vollgeschosse;

g) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die tatsächlich so genutzt werden (z.B.

Schwimmbäder, Camping- und Sportplätze, Friedhöfe), die Zahl von einem Vollgeschoss;

(5)

h) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das Kirchengebäude als eingeschossiges Gebäude behandelt.

(6) Für gewerblich nutzbare Flächen wird kein Artzuschlag erhoben.

§ 5 Beitragssatz

(1) Der Beitragssatz für die Herstellung der öffentlichen Schmutzwasser- beseitigungsanlage (Kanalanschlussbeitrag) beträgt 12,15€/m2der nach § 4 Abs. 2 ermittelten Grundstücksfläche.

(2) Die Beitragssätze für die Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Schmutzwasserbeseitigungsanlagen bzw. nutzbarer Teile von ihnen können im Einzelfall unter Angabe der Abgabentatbe- stände in einer besonderen Satzung festgelegt werden.

§ 6

Entstehung der Beitragspflicht

(1) Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden kann, frü- hestens jedoch mit Inkrafttreten der rechtswirksamen Satzung.

(2) Wird ein Grundstück tatsächlich an die Schmutzwasserbeseitigungs- anlage angeschlossen, entsteht die Beitragspflicht mit dem Anschluss.

(3) Für Grundstücke, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits an die Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wa- ren oder werden konnten, entsteht die Beitragspflicht mit dem Inkraft- treten dieser Satzung.

(4) In den Fällen des Abs. 3 entsteht keine Kanalanschlussbeitragspflicht, wenn für den Anschluss des Grundstückes bereits ein Kanalanschluss- beitrag nach früherem Recht gezahlt oder ein dahingehender An- spruch erlassen wurde oder verjährt ist.

§ 7 Beitragspflichtige

(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bescheides Eigentümer des Grundstückes ist.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig.

(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsber- einigungsgesetzes vom 21.09.1994 (BGBl I S. 2457) genannten juristi- schen oder natürlichen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages das Wahlrecht über die Be- stellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstücks gemäß den §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits aus- geübt und gegen den Anspruch des Nutzers keine der nach dem Sa- chenrechtsbereinigungsgesetzes statthaften Einreden und Einwendun- gen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitrags- pflicht des Grundstückseigentümers unberührt.

(4) Mehrere Beitragspflichtige für ein und denselben Beitragsbescheid haften als Gesamtschuldner.

(5) Bei Rechtsnachfolge gehen alle Verpflichtungen auf den Rechtsnach- folger über. Die etwaige persönliche Haftung des Rechtsvorgängers bleibt hiervon unberührt.

§ 8

Fälligkeit der Beitragsschuld

(1) Der Beitrag wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

§ 9 Vorausleistung

(1) Auf die künftige Beitragsschuld können Vorausleistungen bis zur Höhe der voraussichtlich endgültigen Beitragsschuld verlangt werden, so- bald mit der Durchführung der Maßnahme zur Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage begonnen worden ist.

(2) Der Vorausleistungsbetrag wird ebenfalls durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides fällig.

§ 10 Ablösung

In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe des Ablösungsbetra- ges ist nach Maßgabe des in § 4 bestimmten Beitragsmaßstabes und des in § 5 festgelegten Beitragssatzes zu ermitteln.

Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten.

Abschnitt III Benutzungsgebühren

§ 11 Grundsatz

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsan- lage wird eine Benutzungsgebühr von Nutzern für die Grundstücke erho- ben, die an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlos- sen sind oder in diese entwässern. Die Benutzungsgebühr ist so zu bemes- sen, dass sie die Kosten der Schmutzwasserentsorgung im Sinne des § 6 KAG deckt.

§ 12 Gebührenmaßstab

(1) Die Benutzungsgebühr wird aus einer Mengengebühr und einer Grundgebühr gebildet.

(2) Gebührenmaßstab für die Grundgebühr ist ein Hausanschluss. Ein Hausanschluss im Sinne dieser Satzung besteht für jedes ein oder meh- rerer Grundstücke umfassendes Anwesen, welches in das Schmutz- wasserentsorgungsregime des Verbandes einbezogen ist.

Die Grundgebühr wird monatlich je Hausanschluss erhoben.

(3) Der Gebührenmaßstab für die Mengengebühr ist ein Wahrscheinlich- keitsmaßstab, wobei die den/dem Grundstück(en) zugeführte Wasser- menge und das abgeleitete Schmutzwasser gleichgesetzt werden. Be- rechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m3Schmutzwasser. Für die Er- mittlung der Mengengebühr ist ausschließlich der Fakt der Einleitung maßgebend. Für eine vom AEV nicht genehmigte, gleichwohl aber vor- genommene Einleitung erfolgt ebenfalls eine Gebührenveranlagung.

Dies gilt in gleicher Weise für eine genehmigte oder ungenehmigte Ein- leitung von Niederschlagswasser.

(4) Als in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt gelten:

(6)

a) die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Versorgungsan- lagen zugeführte und durch geeichte Wassermesser ermittelte Wassermenge;

b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge (z.B. aus Grundwasser oder Nieder- schlagswasser).

(5) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwas- serbeseitigungsanlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge ob- liegt dem Gebührenpflichtigen mit Hilfe eines geeichten Wassermes- sers. Der Einbau und der Betrieb des geeichten Wassermessers erfolgt nach Anzeige an den AEV durch und auf Kosten des Gebührenpflichti- gen.

(6) Kann bei Vorhandensein einer privaten Wasserversorgungsanlage und Fehlens eines geeichten Wassermessers die als Bemessungsgrundlage dienende Wassermenge nicht ermittelt werden oder steht sie aus an- deren Gründen nicht zur Verfügung und kann somit der Gebühren- pflichtige den Nachweis der der Schmutzwasserentsorgungsanlage zu- geführten Wassermenge nicht erbringen, wird der Wasserverbrauch von Seiten des AEV nach pflichtgemäßem Ermessen geschätzt. Die Schätzung hat unter Beachtung aller zugänglicher Erkenntnisquellen, der Angaben des Gebührenpflichtigen zum Wasserverbrauch der letz- ten vier Jahre (Erhebungszeiträume) zu erfolgen. Bei der Wertung die- ser Erkenntnisquellen soll auch die Anzahl der im Haushalt der Ge- bührenpflichtigen lebenden Personen, insbesondere Umstände des Wasserverbrauches, der Umstand des dauerhaften oder nur zeitweisen Wohnens sowie eine etwaige gewerbliche Nutzung berücksichtigt werden.

(7) Die Menge des Niederschlagswassers, die direkt oder – etwa über den Umweg einer hausinternen Aufbereitungsanlage – in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt, wird nach versiegelter Fläche des Grundstückes und der vom Wetterdienst gemessenen jähr- lichen Niederschlagsmenge ermittelt.

§ 13 Gebührensätze (1) Die Mengengebührwird

a) vom Inkrafttreten dieser Satzung bis zum Ablauf des

31. Dezember 2006 auf Schmutzwasser, 4,40€/m3 b) vom 01. Januar 2007 bis zum Ablauf des

31. Dezember 2007 auf Schmutzwasser und 4,12€/m3 c) vom 01. Januar 2008 an auf 4,45€/m3

festgelegt.

(2) Die Grundgebührbeträgt

a) vom Inkrafttreten dieser Satzung bis zum Ablauf des

31. Dezember 2004 je Hausanschluss monatlich, 7,21€ b) vom 01. Januar 2005 bis zum Ablauf des

31. Dezember 2007 je Hausanschluss monatlich und 6,60€ c) vom 01. Januar 2008 an je Hausanschluss monatlich. 9,50€ (3) Wird in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage zu stark ver- schmutztes Schmutzwasser eingeleitet, so werden zu dem Gebühren- satz nach Abs. 1 Zuschläge erhoben.

(4) Überschreitet das eingeleitete Schmutzwasser die nachfolgend festge- legten Werte, erhöht sich der Gebührensatz nach Abs. 1 entsprechend der verstärkten Verschmutzung wie folgt:

Bei Schmutzwasser mit einer Konzentration an chemisch oxidierbaren Stoffen, gemessen am

- chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) von 600 - 1200 mg/ l um 20 %

- für jede weitere angefangene 600 mg/ l

um jeweils weitere 30 %.

(5) Der Abs. 4 findet keine Anwendung, wenn die auf dem Grundstück an- fallende Schmutzwassermenge jährlich nicht mehr als 3000 m3be- trägt.

(6) Die Verschmutzungswerte von stark verunreinigtem Schmutzwasser werden durch den Abwasserentsorgungsverband nach mittleren Ver- schmutzungswerten festgesetzt. Dabei werden die Verschmutzungs- werte zugrunde gelegt, die sich aus dem arithmetischen Mittel von 4 Schmutzwasseruntersuchungen ergeben. Die Schmutzwasserunter- suchungen werden innerhalb des Veranlagungszeitraumes in einem Abstand von mindestens 3 Wochen durchgeführt.

(7) Für die Schmutzwasseruntersuchungen nach Abs. 6 werden an jeder Einleitungsstelle qualifizierte Stichproben entnommen. Das entspricht einer Schmutzwassermischung aus mindestens 5, höchstens 24 Stich- proben. Die Stichproben sind im Abstand von nicht weniger als 2 Mi- nuten und nicht mehr als 12 Stunden zu entnehmen.

(8) Den Werten nach Abs. 6 liegt als Analyseverfahren für die chemisch- oxydierbaren Stoffe der chemische Sauerstoffbedarf (CSB), DIN 38409 H 41 (in der jeweils gültigen Fassung) zugrunde. Der Gebührenschuld- ner ist verpflichtet, dem AEV mitzuteilen, ob in den Schmutzwasser- proben organische Verbindungen, die unter Reaktionsbedingungen oxidiert werden, zu erwarten sind. Diese sind separat zu bestimmen und in Abzug zu bringen. Die Verschmutzungswerte beziehen sich auf Untersuchungen von Schmutzwasser im nach 2 Stunden abgesetzten Zustand. Die Untersuchungskosten sind vom Gebührenpflichtigen zu tragen.

§ 14

Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraums, en- det ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Erhebungszeitraums, ent- steht die Gebühre mit diesem Zeitpunkt.

(2) Die Gebühr wird nach Entstehung der Gebührenschuld durch Gebüh- renbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

(3) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraums zu erwartende Gebühr sind Vorauszahlungen zu leisten. Diese werden regelmäßig mit dem Gebührenbescheid nach Abs. 2 auf der Grundlage der Vorjahresdaten in Höhe eines Viertels des Jahresgebührenbetrages festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden in der im Bescheid genannten Höhe jeweils zum 15.03., 15.06., 15.08. bzw. 15.12. des Jahres fällig. Ist ein Fällig- keitszeitpunkt mit Bekanntgabe des Abgabenbescheides bereits über- schritten, so wird der auf diesen Fälligkeitszeitpunkt entfallende Be- trag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

(4) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentli- che Schmutzwasserentsorgungsanlage angeschlossen ist oder Schmutzwasser in die öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage eingeleitet wird.

(5) Entsteht die Gebührenpflicht erstmals im Laufe des Kalenderjahres, kann der AEV die Vorauszahlung abweichend von Abs. 3 durch einen gesonderten Bescheid festsetzen.

(6) Für Anschlüsse, die beim Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehen, beginnt die Gebührenpflicht der Nutzer nach dieser Satzung mit deren Inkrafttreten.

(7)

(7) Die Gebührenpflicht endet mit dem Wegfall des Hausanschlusses an die öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage.

§ 15 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer die mit der öffentlichen Schmutzwasseran- lage gebotene Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Nach denen, die die öffentliche Anlage tatsächlich in Anspruch nehmen, sind auch die Eigentümer und oder sonst dinglich Nutzungsberechtigten von sol- chen Grundstücken, die – etwa wegen Vermietung/Verpachtung – nicht tatsächliche Benutzer der jeweiligen öffentlichen Anlage sind, gebührenpflichtig. Im Falle der Gebührenpflichtigkeit des Eigentümers des Grundstücks gilt bei Bestellung eines Erbbaurechts, dass an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte des Grundstücks tritt.

(2) Wenn für ein Grundstück keine der obigen Personen als Gebühren- schuldner ermittelt werden kann, ist Gebührenschuldner der Rechts- träger, Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige für ein und denselben Gebührenbescheid haften als Gesamtschuldner.

(4) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Verpflichteten über. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung hierüber versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei dem AEV entfallen, neben dem neuen Verpflichteten.

§ 16 Erhebungszeitraum

(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Erhebungszeitraum ist zugleich der Abrechnungszeitraum. Im Einzelfall kann der AEV bei Schmutzwassergroßeinleitern bei einer Schmutzwassermenge von mindestens 150 m3je Monat eine monatliche Abrechnung vornehmen.

(2) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wasser- mengen erhoben wird, bedient sich der Verband dazu der periodisch erhobenen Ableseergebnisse des zuständigen Wasserversorgers oder eigener bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführte Ablesung. Die Ab- weichung durch zeitlichem Versatz zwischen Ableseperiode und dem Abrechnungszeitraum wird durch Umrechnung ausgeglichen. Dabei wird der Ableseperiode die tatsächliche Anzahl der Kalendertage zu- grunde gelegt.

(3) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Gebühren, so wird die für die neuen Gebühren maßgebliche Menge zeitanteilig be- rechnet.

Abschnitt IV

Kostenersatz für Haus- oder Grundstücksanschlüsse

§ 17

Entstehung des Erstattungsanspruches

Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung des Haus- oder Grundstücksanschlusses sind dem AEV vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Herstellung des Haus- oder Grundstücksanschlusses. Der AEV trägt die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung und die Veränderung (sofern nicht durch den Anschlussnehmer veranlasst) des Haus- oder Grundstücksanschlusses im öffentlichen Be- reich.

§ 18

Kostenerstattungsbetrag

(1) Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseiti- gung sowie die Kosten für die Unterhaltung des Haus- oder Grund- stücksanschlusses sind dem AEV vom Anschlussberechtigten zu erstat- ten. Sie sind dem Anschlussnehmer durch den AEV detailliert nachzu- weisen. Die Ermittlung der Höhe des Erstattungsanspruches ermittelt sich nach der Rechnungslegung des beauftragten Unternehmers nach Abschluss der Arbeiten. Der tatsächlich entstandene Aufwand wird dem Erstattungspflichtigen unter Bezugnahme auf die Unternehmer- rechnung bekannt gegeben.

(2) Eigenleistungen des Grundstückseigentümers auf seinem Grundstück (Ausschachtung und Verfüllung des Leitungsgrabens) sind mit dem AEV oder dessen Beauftragten schriftlich zu vereinbaren.

§ 19

Entstehung des Ersatzanspruches/Ersatzpflichtiger/Fälligkeit (1) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des

Haus- oder Grundstücksanschlusses, spätestens mit der Beendigung der Maßnahme.

(2) Erstattungspflichtiger ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ge- bührenbescheides Eigentümer des Grundstückes ist; wenn ein Erbbau- recht bestellt ist, tritt an diese Stelle der Erbbauberechtigte des ange- schlossenen Grundstückes. Besteht für das Grundstück ein Nutzungs- recht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2457) genannten juristischen oder natürlichen Personen. Mehrere Erstattungspflichtige für ein und denselben Erstattungsbescheid haf- ten als Gesamtschuldner.

(3) Erhalten mehrere Grundstücke einen gemeinsamen Grundstücksan- schlusskanal, so haften die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbau- berechtigten oder sonst dinglich Berechtigten als Gesamtschuldner.

(4) Der Erstattungsanspruch wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Abschnitt V Schlussvorschriften

§ 20 Auskunftspflicht

Die Grundstückseigentümer und ihre Vertreter haben dem AEV jede Aus- kunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erfor- derlich ist und zu dulden, dass Beauftragte des AEV das Grundstück betre- ten, um die Bemessungsgrundlage festzustellen und zu überprüfen.

§ 21 Anzeigepflicht

Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AEV sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

§ 22

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) entgegen § 21 als Grundstückseigentümer oder entsprechend ver- pflichteter Personenkreis seiner Auskunftspflicht insofern nicht

(8)

nachkommt, als er dem AEV die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlichen Angaben nicht mitteilt;

b) es entgegen der Anzeigepflicht nach § 22 dieser Satzung unter- lässt, jeden Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück dem AEV innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

(2) Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Abs. 1 können mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro entsprechend § 15 Abs. 3 KAG Brandenburg ge- ahndet werden.

§ 23 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Ausnahme ihres Abschnittes II (§§ 2-10) rückwir- kend zum 01. Januar 2004 in Kraft.

Die Vorschriften des Abschnittes II (§§ 2-10) treten am 01. Oktober 2008 in Kraft.

Mit Inkrafttreten der am 27. August 2008 beschlossenen Beitrags- und Ge- bührensatzung Kanal - BGSK - tritt die bisherige BGSK vom 14. Juni 2006 in der Fassung der zweiten Änderungsatzung vom 16. Oktober 2007 außer Kraft.

Niemegk, den 4. September 2008 (Rockel)

Verbandsvorsteher

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende in der Sitzung des Abwasserentsorgungsverbandes Nie- megk am 27. August 2008 beschlossene Satzung des Abwasserentsor- gungsverbandes Niemegk über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die kanalgebundene Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücken im Verbandsgebiet sowie des Kostensatzes für Haus- und Grundstücksan- schlüsse (Beitrags- und Gebührensatzung Kanalentsorgung - BGSK) wird im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark öffentlich bekannt ge- macht.

Niemegk, den 4. September 2008 Rockel

Amtsdirektor

Informationen aus dem Landratsamt Ende des amtlichen Teils

Beratungstermine des Versicherungsamtes

Seit dem 05.05.2008 ist die Stelle des Versicherungsamtes wieder besetzt.

Frau Pufahl wird ab dem 01.07.2008die Sprechstunden im Landkreis durchführen.

Beratungstermine des Versicherungsamtes

für das Jahr 2008

Landratsamt PM

Papandorfer Weg 1, Zimmer 134

Dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr Stadtverwaltung Treuenbrietzen

Großstr. 1

Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr 06.10.2008

03.11.2008

01.12.2008 (evt.18.o.22.12.)

Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstraße 3

in den Räumen der Gemeindeverwaltung Jeden 3. Montag des Monats

Von 9.00 - 12.00 Uhr 20.10.2008

17.11.2008

08.12.2008 (evt.17.12.)

Amtsverwaltung Wusterwitz Rudolf Breitscheid Straße in den Räumen des Seniorenclubs Jeden 4. Montag des Monats Von 9.00 - 12.00 Uhr 27.10.2008

24.11.2008 15.12.2008

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Beratungstermine der Freiwilligenkoordination

Potsdam Mittelmark (Arbeits- und Ausbildungs-

förderungsverein PM e.V.)

Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12

14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.freiwilligenarbeit-pm.de

Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände

Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Land- kreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die je- dem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 - 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.

Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“, Erich-Weinert-Str. 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82

Beratungszentrum Teltow, Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: 03328 - 334492 oder -334748

Beratungszentrum Werder, Am Gutshof 1-7 Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43

Beratungszentrum Brandenburg, Klosterstr. 28-31* (im Aufbau) Tel.: 03381 / 533207 (dienstags) oder 033841 / 91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577 / 1520076 (zuständige Sozialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)

* Für das 2. Halbjahr 2008 ist ein Umzug des Landratsamtes in Branden- burg/Havel geplant. Bitte beachten Sie Hinweise zum neuen Standort vor Ort und in der Presse.

Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719

Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00-15.30 Uhr Träger: JUH e.V. Regionalverband PM

Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00-12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00-15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00-16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kleinmachnow

Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012

Mi 10.00-12.00

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine n.V.

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4

Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 - 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag - Freitag 8.00 -16.00 Uhr und Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e.V.

Informationen, Tipps, Termine

Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienst

Koordinatorin

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48 Stunden – Kultur und Spaß im Hohen Fläming

Am 4. und 5. Oktober zeigt der Fläming alles, was er zu bieten hat – und Sie können ihn bequem auf einer Rundtour mit dem Fläming- Bus erkunden. Eine Verbindung zwischen Kunst, Kultur und gutem Essen, zwischen Wandern, Erholen und Feiern bietet sich allen Gästen am ersten Oktoberwochenende, wenn es wieder heißt „48-Stun- den-Fläming“.

Wie bereits im vergangenen Jahr kann das Auto zu Hause bleiben. Busse mit Gästeführern warten jede Stunde am Bahnhof Belzig – immer dann, wenn der Zug aus Berlin ankommt – um den Gästen die Attraktionen der Region zu erläutern.

Anlässlich des Tages der Regionen wird in dem Gebiet zwischen Belzig, Niemegk, Raben und Wiesenburg etwas ganz besonderes geboten. Mit stündlich verkehrenden Bussen lassen sich unberührte Naturschönheiten, traditionelles Brauchtum und zahlreiche Feste entdecken.

Die reine Fahrzeit einer Rundfahrt beträgt rund anderthalb Stunden. Sie können an den Haltestellen in den Dörfern aussteigen und die Orte mit ih- ren Aktionen und Sehenswürdigkeiten erkunden. Im Stundenrhythmus kommen Sie wieder weiter. Interessante Stationen entlang der Route oder leckere Speisen in den Gasthöfen – am ersten Wochenende im Oktober ist der Hohe Fläming in Feierlaune.

Ob Besichtigung, Führung oder schlemmen auf der Burg Eisenhardt, Kulina- risches in den zahlreichen Gasthäusern der Region, Kremserfahrten, Pony- reiten in Neuendorf, Töpfern in Schmerwitz, Greifvogelvorführung auf der Burg Rabenstein, die Fläming-Bibliothek in Rädigke oder Kunstausstellun- gen in Wiesenburg während der „48 Stunden Fläming“ gibt es für jeden etwas zu entdecken.

Als Empfehlung bietet sich ein Abstecher zum Flämingmarkt nach Treuen- brietzen an. Neben dem Pro Agro Kartoffelfest erwartet Sie dort ein buntes Markttreiben mit vielen Überraschungen für den Gaumen, Geschenkideen, regionale Handwerker und Stimmungsvolles auf der Bühne.

Ein buntes Programm lädt während der 48 Stunden Aktion und auf dem Flä- mingmarkt Groß und Klein zum Zusehen und Mitmachen ein: Drachen bas- teln, Strohhüpfburg, Pony reiten, Streichelzoo, Kartoffeldruck, Töpfern, altes Handwerk (Spinnen, Filzen, Weben), Tanzgruppen, Orchester und Chöre.

Schlemmen Sie sich satt – probieren Sie selbst gebackenen Kuchen, frische Forelle aus den kristallklaren Flämingbächen und regionale Spezialitäten direkt aus dem Ofen.

An diesem Erntedank-Wochenende sind viele Kirchen festlich geschmückt und für Sie geöffnet.

Wanderlustigen bietet sich die Chance während der Aktion 48-Stunden- Fläming beliebige Teilstrecken auf dem ausgeschilderten Kunstwanderweg zwischen den Bahnhöfen Belzig und Wiesenburg zu erkunden.

Erleben Sie eine der schönsten Regionen Brandenburgs mit der ganzen Fa- milie. Atmen Sie durch und genießen Sie die Ruhe in den Wäldern, auf den Wiesen und in den idyllischen Dörfern. Stellen Sie einfach selbst Ihre 48- Stunden-Fläming-Tour zusammen.

Die Fläming-Busse fahren am Sonnabend und Sonntag zwischen 10 und 17:00 Uhr stündlich – nach Ankunft des RE 7 – vom Belziger Bahnhof ab.

Wer nur den Fläming-Markt besuchen will, kann dies auch mit der Märki- schen Regiobahn (ab Berlin-Wannsee) tun, sie fährt direkt nach Treuen- brietzen. Weitere Veranstaltungen und genaue Hinweise zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln enthält das Faltblatt „48 Stunden Fläming“, das ab Anfang August in den Gemeinden und Touristinformationen der Re- gion ausliegt und beim Tourismusverband Fläming in Beelitz, bei Pro Agro und der LAG Fläming-Havel in Wiesenburg, den S-Bahn- und BVG - Kun- denzentren und zahlreichen weiteren Orten in der Region erhältlich ist.

Weitere Infos auch unter ww.reiseregion-flaeming.de, www.vbbonline.de.

5. Flämingmarkt mit Kartoffelfest in Treuenbrietzen

Auf dem Markt in der Sabinchenstadt Treuenbrietzen findet am 04. und 05.

Oktober 2008 der 5. Flämingmarkt mit Pro Agro – Kartoffelfest statt. An beiden Tagen locken von 11 bis 18 Uhr vielfältige kulinarische, kulturelle und handwerkliche Angebote.

Schauen Sie Handwerkern über die Schulter, schlendern Sie an den Markt- ständen vorbei und erfreuen Sie sich am Bühnenprogramm. Tanzgruppen, Blasorchester und Chöre gestalten ein abwechslungsreiches Programm.

Auf dem Markt lädt Pro Agro, der Marketingverband der brandenburgi- schen Landwirtschaft, zur kulinarischen Kartoffelreise ein. Landwirte aus dem Fläming bieten dazu ihre frischen Produkte an. Kartoffelbackwaren frisch aus dem Ofen, selbst gebrannte Kartoffelspirituosen oder traditio- nelle Kartoffelspezialitäten – regionale Köche werden die leckersten Seiten der Knolle zeigen. Eine große Sortenschau mit Verkostung und Informatio- nen zur Geschichte der Kartoffel runden das Angebot ab.

Auf dem gesamten Gelände gibt es allerlei für die kleinen Gäste zu erle- ben. Wer Lust hat kann sich beim Kartoffeldruck ausprobieren, beim Dra- chen basteln neue Talente entdecken, Spannendes mit Forst und Feuer- wehr erleben oder sich auf der Strohhüpfburg austoben.

Viele Handwerker präsentieren die Vielfalt regionaler Gewerke. Gegen stumpfe Messer arbeitet ein Scherenschleifer vor Ort. Außerdem zeigen Mollenhauer, Schuhmacher, Schneider und viele andere ihr Können.

Kulinarisch wird Ihnen auch einiges geboten – schlemmen Sie sich satt, probieren Sie selbst gebackenen Kuchen, frischen Fisch aus den kristallkla- ren Flämingbächen und regionale Spezialitäten direkt aus dem Ofen.

Parallel zum Flämingmarkt in Treuenbrietzen finden auch dieses Jahr wie- der die Aktion „48 Stunden Fläming“ statt. Erkunden Sie bequem auf einer Rundfahrt mit dem Fläming-Bus das Gebiet zwischen Belzig, Niemegk, Ra- ben und Wiesenburg mit seinen zahlreichen Aktionen in den Orten entlang der Strecke. Ein Busshuttle vom Flämingmarkt bringt Sie nach Niemegk auf die Rundtour.

Weitere Informationen unter www.reiseregion-flaeming.de, www.vbbonli- ne.de

Anreise zum Flämingmarkt:

Bahn:

Mit dem RE7 bis Belzig oder Wiesenburg und weiter mit dem stündlichen Fläming-Bus + Shuttle oder direkt mit der Märkischen Regiobahn nach Treuenbrietzen.

PKW:

Über die Bundesstraße 2 oder die A9 und die Bundesstraße 102.

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02. Okt Donnerstag

Glühweinfest OT Wittbrietzen, Beelitz Infotelefon: 0172-406063 OT Wittbrietzen, Kultur- und Fussballverein e.V.

Herbstfeuer Kanin, Beelitz

Infotelefon: 033206-4277 OT Busendorf Volkssolidarität

19.00 - Herbstfeuer Sportplatz Görzke

24.00 Görzke, FFw

19.00 Herbstfeuer Werder (Havel)

OT Bliesendorf, FFw

Oktoberfeuer Sportplatz, Seddiner

See OT Neuseddin, FFw 03. Okt Freitag

19. Teltower Stadtfest Rheinstraße

bis 05.10.08 Teltow

Infotelefon: 03328-4781243 Stadt Teltow

Kartoffelfest Gaststätte „Bauern-

Infotelefon: 033849-50892 stüble“, Wiesenburg/

Mark OT Reetz Rutenfest an der Mühle Bockwindmühle Infotelefon: 033204-35304 Beelitz, Mühlenverein 8.00 - Schaubacken in alten Backöfen Backofenplatz Emstal, 14.00 Infotelefon: 03382-504 Kloster Lehnin

OT Emstal, Interessen- gemeinschaft Backofen 9.00 Herbstfest im Vogelpark Vogelpark, Feldstr. 2

- Tierparade, Lagerfeuer, Tiertaufen Teltow 19.00 Infotelefon: 03328-300315 Vogelpark

04. Okt Samstag

„Glasobjekte und Kontraste Galerie Töplitz angewandter Kunst“ Werder (Havel)

04. bis 12.10.08 OT Töplitz

Vernissage am 04.10.08 um 17.00 Uhr Havel-Land-Art e. V.

Galerie Töplitz, Dorfplatz; Künstler:

Almut Flentje, NN

Musikalisches Vorprogramm um 16.00 Uhr, Dorfkirche Töplitz mit Kammerkonzert von Stipendiaten der Paul-Hindemith-Gesellschaft Berlin Infotelefon: 033202-60538

Erntedankfest Eulenmühle Bücknitz/

bis 05.10.08 Glienecke

Infotelefon: 033830-12735 Ziesar OT Bücknitz Gaststätte „Eulen- mühle“

Erntefest mit Fuchsjagd OT Salzbrunn, Beelitz 04. bis 05.10.2008 OT Salzbrunn, Verein Infotelefon: 033204-39153 zur Förderung des his-

torischen Weinanbaus

20.00 Schlachtefest Burghotel

Infotelefon: 033841-31296 Belzig

11.00 Flämingmarkt Marktplatz Treuen-

- 04. und 05.10.2008 brietzen, Stadt Treuen- 18.00 Infotelefon: 033849-79851 brietzen, LAG, Pro Agro

05. Okt Sonntag

9. Fläming-Wandertag Reisegebiet Fläming Infotelefon: 033204-628762 im Fläming, Tourismus-

verband Fläming e. V.

11.00 Malerei, Christa Schwab, Ahlen Bürgerhaus , Teltow Infotelefon: 03328-4781243 Stadt Teltow 07. Okt Dienstag

19.30 Lehrerkonzert Bürgersaal im Rathaus,

Infotelefon: 033203-80370 Kleinmachnow, Musik- schule Engelbert Humperdinck PM 08. Okt Mittwoch

19.00 Konzert Waldkapelle der Reha-

Infotelefon: 033203-80370 Klinik, Belzig, Musik- schule Engelbert Humperdinck PM 09. Okt Donnerstag

„Mit der S-Bahn ins Grüne“ Schützenhaus

09. bis 26.10.08 Werder (Havel)

Infotelefon: 03327-783378 Stadt Werder (Havel) 10. Okt Freitag

13.00 Modenschau Bürgerhaus , Teltow

Infotelefon: 03328-4781-244 Seniorenbeirat 11. Okt Samstag

Drachen- und Herbstfest Werder (Havel)

11. bis 12.10.08 OT Töplitz

Infotelefon: 033202-60234 Inselschule Töplitz

10.00 - Herbstbasar Traumfänger Werder

15.00 (Havel) e.V.

Werder (Havel)

10.30 Kneipp-Tour Treffpunkt: Busbahnhof,

Infotelefon: 033841-8240 Belzig, Kur- und Freizeit GmbH 15.00 Kinderkonzert: Pusten, Prusten, Schloss Caputh

Blubbern... Schwielowsee

Kinderkonzert: Pusten, Prusten, OT Caputh

Blubbern, Klappern - ein Dschungel- Caputher Musiken e. V.

konzert mit dem Querflöten- quartett „Verquer“

Infotelefon: 033209-20906

17.00 Liederabend Kirche Petzow

Liederabend Tschaikowsky – Werder (Havel)

Wagner – Strauß OT Petzow

Friederike Meinel, Mezzosopran Kulturforum Liana Narubina, Klavier Schwielowsee e. V.

Infotelefon: 033209-80743

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Veranstaltungen Oktober 2008

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19.00 Ritteressen und Programm

Infotelefon: 033830-12735 Burghotel Ziesar, Ziesar ab 9. Fest der Drachen und Windspiele Flugplatz Locktow 10.00 Drachensteigen für alle Planetal OT Locktow

Vorführungen und Wettkämpfe mit FVV „Niemegker Moderation; Ausstellung der Drachen- Land“ e. V.

bauer; Drachenfähre; Drachenbau für Drachenclub Anfänger; Auszeichnung von selbst-

gebauten Drachen und Windspiele der Besucher; Festzelt; Stände mit Speisen und Getränken; Schausteller, Traditions- feier u.a.; Eintritt frei

Infotelefon: 033841-33644 12. Okt Sonntag

5. Berlin-Brandenburgische Spargel- und Erlebnis- Kürbis-Wiegemeisterschaft hof Klaistow

Infotelefon: 033206-61070 Werder (Havel) Spargelhof Buschmann

& Winkelmann 10.15 Wanderung auf dem Panoramaweg Treffpunkt: Bahnhof

Infotelefon: 033841-8240 Belzig, Kur- und Freizeit GmbH 10.30 Konzert für die Jüngsten Weinberggymnasium

Infotelefon: 033203-80370 Kleinmachnow, Musik- schule Engelbert Humperdinck PM 16.00 „Dich entbehr ich allein“ ... Rochow-Museum

Briefwechsel Friedrich II. mit seiner Kloster Lehnin Schwester Wilhelmine von Bayreuth – OT Reckahn ausgewählt und gelesen von Antje und Rochow-Museum Martin Schneider, musikalisch kommen-

tiert von Christina Hanke-Bleidorn (Klavier) und Bettina Bergmann (Flöte) Infotelefon: 033835-60672

17.00 Musikertreff Alte Schule „Die Bau-

Infotelefon: 033849-18018 stelle“, Wiesenburg/

Mark, Freundeskreis Alte Schule

15. Okt Mittwoch

19.30 Auf den Spuren des Malers Hotel zur Insel Gerhard Graf (1883-1958) Werder (Havel) Referent: Dr. Hansjürgen Bals Heimatverein Werder Infotelefon: 03327-79551 (Havel) e. V.

16. Okt Donnerstag

19.00 Astronomie und Astrologie Sternwarte Beelitz Infotelefon: 033204-34482 Beelitz, Sternfreunde

Beelitz e. V.

17. Okt Freitag

Seniorenfest Fläminghalle, Wiesen-

Infotelefon: 033849-79814 burg/Mark, Gemeinde 18. Okt Samstag

Herbstball Jagdscheune, Wiesen-

Infotelefon: 033849-50459 burg/Mark OT Neue- hütten, Ortsbeirat

Schlachtefestwoche bis 26.10.08 Jocobs Hof Infotelefon: 033204-62727 Beelitz

19.11 Sportlerball Gaststätte „Zur Eisen-

Infotelefon: 033207-32905 bahn“

Groß Kreutz (Havel) FSV Groß Kreutz e. V.

20.00 Oktoberfest bis 19.10.08 Getränkehalle Ziezow Tanz und Showprogramm Planetal GT Ziezow Infotelefon: 033843-40311 Herr Müller

Schlachtefest Burghotel

Infotelefon: 033841-31296 Belzig 19. Okt Sonntag

Internationale Musikfestspiele Burgkapelle Ziesar

Mittelmark Ziesar, Internationale

Infotelefon: 033838-308909 Musikfestspiele Mittel- mark

Theaterveranstaltung 19. und Gemeindezentrum

20.10.08 „Apfelbaum“

mit der Theatergruppe „kleinbühne“ Michendorf,

Wilhelmshorst Kulturbund Michendorf

Infotelefon: 033205-63973

Volkswandertag im Fläming Gemeinde Niemegk Infotelefon: 033843-40556 Niemegk, FFV Nie-

megker Land e. V.

11.00 Herbstwanderung Schloss Caputh

um den Caputher See und auf den Schwielowsee Krähenberg, inkl. Schlossführung, mit OT Caputh Petra Reichelt und Evelyn Friedrich,

SPSG, 8/6 Euro

Infotelefon: 033209-70345 21. Okt Dienstag

15.00 - Herbstfest Kath. Gemeinde-

19.00 zentrum Michendorf

Michendorf, AWO Orts- verein Michendorf e. V.

25. Okt Samstag

„Japanische Kimonotage Kulturscheune Kähns-

in Kähnsdorf“ dorf, Seddiner See

Noriko Seki/M. Wiemann (mit Tanz und OT Kähnsdorf Verkostung von japan. Speisen und Gemeinde Getränken bis 26.10.08 Seddiner See Beginn: 14.00 Uhr

Infotelefon: 033205-64104

Herbstfeuer OT Jeserig, Wiesenburg/

Mark OT Jeserig Ortsbeirat

10.00 Teltower Höfe erzählen Geschichte Treffpunkt: CafeTeeArt Stadtführung mit Peter Jaeckel Teltow

Teltower Altstadtführungen unter Heimatverein neuem Motto „Geschichte und Teltow e. V.

Geschichten aus Teltow“

Infotelefon: 03328-41765

(13)

13.00 „Feuer und Flamme für Landkreis Potsdam

- unsere Museen“ Mittelmark

22.00 langer Samstag in den Museen im Landkreis Potsdam-Mittelmark Infotelefon: 033841-91442

15.00 13. Traditionelle Chorfest Gemeindezentrum Singekreis Wilhelmshorst mit „Apfelbaum“

Gastchören Michendorf, Kulturbund

Infotelefon: 033205-63973 Michendorf

19.30 Oldienacht Jocobs Hof, Beelitz

Infotelefon: 033204-62727 Jacobs Hof

20.00 Schlachtefest Burghotel, Belzig

Infotelefon: 033841-31296 Burghotel 26. Okt Sonntag

Galerieausstellung mit Kulturkreis Kirche Petzow Petzow e. V. bis 23.11.08 Werder (Havel) Infotelefon: 033841-91442 OT Petzow, Landkreis

Potsdam-Mittelmark

11.00 Brunch & Jazz Landgasthaus

Spell of Jazz aus dem Havelland „Alte Schmiede“

Infotelefon: 033843-9220 Niemegk OT Lühnsdorf 28. Okt Dienstag

ab Herbstferienaktion bis 31.10.08 Rochow-Museum, 10.30 Infotelefon: 033835-60672 Kloster Lehnin

OT Reckahn 31. Okt Freitag

18.00 Seniorentanz Gemeindezentrum

„Apfelbaum“

Michendorf, AWO Orts- verein Michendorf e. V.

11. Oktober (Samstag)

Kneipp-Tour

Wiederholung der Veranstaltung vom 12.04.08 12. Oktober (Sonntag)

Wanderung auf dem Panoramaweg

Wiederholung der Veranstaltung vom 18.05.08 25. Oktober (Samstag)

Abfischen in Deetz

Kommen Sie zum Abfischen mit der Fischerin Hannelore Sachse an den Deetzer Teich. Hier können Sie traditionelles Abfischen und umfangreiches Markttreiben erleben.

Treff: Teichwirtschaft Deetz, Nedlitzer Str.1, 39264 Deetz;

Hannelore Sachse

Dauer: 9.00 Uhr - 17.00 Uhr

Veranstalter: Teichwirtschaft Deetz, Nedlitzer Str.1, 39264 Deetz;

Hannelore Sachse

Naturpark Fläming e.V., Rotdornstr. 12, 06862 Jeber- Bergfrieden,

Tel.: (03 49 07) 307 45, E-Mail: ciciewski@naturpark- flaeming.de

26. Oktober (Sonntag)

Herbstromantik

Kremserfahrt durch den Naturpark.

Treff: Naturparkinfozentrum, Rotdornstraße 12, gegenüber der Bahnstation

Start: 14 Uhr

Dauer: 2 h

Preis: 11 Euro

Teilnehmerzahl: mind. 15 Pers, max. 24 Pers.

Veranstalter: Andreas Gips, mobil (01 60) 97 70 88 44 Auskunft und Naturpark Fläming e.V., Rotdornstr. 12,

Anmeldung: 06862 Jeber-Bergfrieden, Tel.: (03 49 07) 307 45, E-Mail: ciciewski@naturpark-flaeming.de

Freitag, 3. Oktober

Löwenbrucher Erntedank- & Schlachtefest

Kurze geführte Wanderung durch Löwenbruch, anschließend lernen Sie den besonderen Geschmack von deftigen Spezialitäten kennen

Veranstalter: Galloway -Zucht & Landhotel Löwenbruch Treff: Löwenbruch, Alt-Löwenbruch 57 um 14 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden

Telefonische

Auskunft: (03378) 86 27-0 Sonnabend, 4. Oktober

Fotografie im Wildgehege Glauer Tal Naturfotografie mit fachlicher Begleitung

Leitung: Axel Schulze in Zusammenarbeit mit dem Landschafts- Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V.

Zielgruppe: Naturfoto-Amateure mit digitaler Spiegelreflexkamera und Objektiven aller Brennweiten.

Treff: Besucherzentrum am Wildgehege Glauer Tal, Trebbin OT Blankensee um 7 Uhr

Dauer: von 7 Uhr bis 16 Uhr

Teilnehmerzahl: mindestens 5, höchstens 8 Personen

Preis: 45 EUR

Anmeldung: bis 1.10.2008 über die www.axelschulze.net Telefonische

Auskunft: Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V., (033204) 423 42

Information: www.foerdervein-nuthe-nieplitz.de

Naturfotografie mit fachlicher Begleitung durch den Naturfotografen Axel Schulze im Wildgehege Glauer Tal. In der Morgendämmerung können Rot- und Dammwild vor der regulären Besucherzeit bei besten Lichtverhältnis- sen fotografiert werden.

Durch Nah-/Makrofotografie lernen Sie die wichtigsten Aspekte von Bild- gestaltung und -Umsetzung. Während der Mittagspause erfahren Sie in ei-

Naturpark Fläming und Hoher Fläming Veranstaltungen Oktober 2008

Naturpark Nuthe-Nieplitz

Veranstaltungen Oktober 2008

(14)

ner Beamerprojektion die wichtigsten Schritte vom Bild zum archivierten Foto. Bei einer weiteren Fotopirsch am Nachmittag können noch fehlende Bildideen umgesetzt werden.

Sonntag, 5. Oktober Wenn das Rotwild wild wird

Führung zur Brunft im Wildgehege Glauer Tal

Leitung: Maik Marsch, Wild- und Landschaftspflege Glau gGmbH Treff: Eingang zum Wildgehege zwischen Blankensee und Glau um

17 Uhr

Teilnehmerbeitrag von 2,50 Euro erbeten (Kinder unter 14 Jahre frei) Achtung: Um die Tiere tatsächlich in der Brunft zu erwischen, kann es

kurzfristig eine Terminverschiebung geben. Bitte informieren Sie sich über den endgültigen Termin ab Anfang Oktober unter (033204) 423 42 oder www.wildgehege-glau.de

Sonnabend, 11. Oktober Durchzügler auf Schlafplatzsuche

Vogelzug im Gebiet der Stangenhagener Flachseen

Leitung: Naturwacht Nuthe- Nieplitz (P. Schubert) Treff: Stangenhagen, Parkplatz Dorfaue um 17 Uhr

Spende erbeten Telefonische Auskunft

und Anmeldung: (033732) 506 31 bzw. -506 12 oder nuthe-nieplitz@naturwacht.de Sonntag, 12. Oktober

Alles rund um den Pilz

Unterwegs mit dem Pechüler Pilzexperten Eduard Prinke

Leitung: Eduard Prinke in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

Treff: Pechüle, Gasthaus „Zur Friedenseiche“ um 13 Uhr

Dauer: ca. 3 Stunden

Spende erbeten Telefonische Anmel-

dung erforderlich: (0331) 740 93 22 Sonntag, 12. Oktober

Kraniche, Silberreiher und nordische Gänse

Ornithologische Wanderung zum Anflug an den Schlafplatz

Leitung: Dr. Lothar Kalbe, Landschafts-Förderverein Nuthe- Nieplitz- Niederung e.V.

Treff: Stangenhagen, Dorfanger um 15.30 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden,

Teilnehmerbeitrag: 2,50 EUR (Kinder bis 14 Jahre frei) Festes Schuhwerk ist erforderlich!

Telefonische

Auskunft: (033204) 423 42

www.foerderverein-nuthe-nieplitz.de

Sonntag, 19. Oktober Rund um die Gallowayweiden

Herbstwanderung mit Glühwein und Gallowaybrühe Veranstalter: Galloway- Zucht & Landhotel Löwenbruch Treff: Löwenbruch, Alt-Löwenbruch 57 um 14 Uhr Dauer: ca. 2 Stunden

Telefonische

Auskunft: (03378) 86 27-0 Sonnabend, 25. Oktober

Felgentreu - Mehlsdorf und Umgebung

Kleiner geschichtlicher Exkurs mit anschließendem Besuch des Naturhau- ses Felgentreu

Leitung: Gerd Talchau in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

Treff: Felgentreu, Pension Konsolke um 13 Uhr

Dauer: ca. 3 Stunden

Spende erbeten Telefonische Anmel-

dung erforderlich: (0331) 740 93 22 Sonntag, 26. Oktober

Gänse auf Schlafplatzsuche

Exkursion zum Vogelzug am Blankensee

Leitung: Heinrich Hartong, Landschafts-Förderverein Nu- the-Nieplitz-Niederung

Treff: Dorfkirche Blankensee um 15 Uhr

Dauer: 2-3 Stunden

Teilnehmerbeitrag: 2,50 Euro (Kinder bis 14 Jahre frei) Telefonische Auskunft: (033204) 423 42

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Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Monat Oktober 2008

07. Okt. 2008 Werder, Schule, Unter den Linden 11 15:00 bis 19:00 Uhr 08. Okt. 2008 Brück, Gasthof Schützenhaus, Ernst-Thälmann-Straße 11 15:00 bis 19:00 Uhr 10. Okt. 2008 Groß Kreutz, Feuerwehrgerätehaus, Bochower Straße 26 14:30 bis 19:00 Uhr 11. Okt. 2008 Stahnsdorf, Fit 2000, Grüner Weg 3-5 09:30 bis 12:00 Uhr 11. Okt. 2008 Nuthetal, Gemeindeverwaltung, Arthur-Scheunert-Allee 103 09:00 bis 12:00 Uhr 14. Okt. 2008 Ziesar, Freiwillige Feuerwehr, Gartenstraße 16 15:30 bis 19:30 Uhr 15. Okt. 2008 Beelitz, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 16. Okt. 2008 Treuenbrietzen, Bürgerhaus "Alte Feuerwehr", Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 17. Okt. 2008 Potsdam, Barmer, Helene-Lange-Straße 6-7 08:30 bis 11:00 Uhr 20. Okt. 2008 Teltow, AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 22. Okt. 2008 Potsdam, Landesamt f. Soziales und Versorgung, Zeppelinstraße 48 08:30 bis 11:30 Uhr 23. Okt. 2008 Kleinmachnow, EUROPARC Dreilinden, Albert-Einstein-Ring 1 10:00 bis 13:30 Uhr 30. Okt. 2008 Potsdam, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie,

Heinrich-Mann-Allee, Haus 9 08:30 bis 11:30 Uhr

30. Okt. 2008 Potsdam-Bornstedt, Karl-Foerster-Schule, Kirschallee 172 16:00 bis 19:30 Uhr

Achtung!

Neue Öffnungszeiten im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2:

Montag und Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr Telefon-Nummer: 0331-2846-0

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