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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.15, Heft 12

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 15

Belzig, 27. Oktober 2008 Nummer 12

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de

Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates

Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34

Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm

Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

am 25.09.2008 S. 1

Satzung über die Aufhebung der „Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften im Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 06. Dezember 2001“

und Bekanntmachungsanordnung S. 2

Untere Wasserbehörde – Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls

• Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Springlerbehälters für ein SB-Warenhaus

in Teltow S. 2

• Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Errichtung von 12 Windernergieanlagen in der

Gemarkung Deutsch Bork S. 3

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

• Einladung zur 12. öffentlichen Sitzung der Regional-

versammlung Havelland-Fläming S. 4

Gewässerunterhaltungsverband „Nieplitz“

• Beschluss des Verbandsausschusses über die Jahresrechnung 2007 und die Entlastung

des Vorstandes S. 4

Abwasserzweckverband „Planetal“

• Geschäftsordnung des Abwasserzweckverbandes

„Planetal“ und Bekanntmachungsanordnung S. 5 Bundesnetzagentur

• Antrag der Deutschen Telekom zur Erteilung einer Leitung- und Anlagenrechtsbescheinigung für unterirdische Telekommunikationsanlagen in den Städten/Gemeinden Belzig, Niemegk, Treuenbrietzen, Kloster Lehnin, Päwesin,

Planeteal, Roskow und Schwielowsee S. 7

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Potsdam- Mittelmark als allgemeine Untere Landesbehörde, Kommunal- aufsichtsbehörde

Berichtigung der Veröffentlichung im Amtsblatt Nummer 10 vom 25. September 2008

• Bekanntmachungsanordnung, Genehmigung und 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des

Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ S. 7

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

Versicherungsamt

• Beratungstermine

für das Jahr 2008 S. 9 Sonstige Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordi- natorin für Freiwilligenarbeit S. 10 Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände S. 10 Veranstaltungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark S. 11 Veranstaltungen im Naturpark Fläming und Hoher Fläming S. 13 Veranstaltungen im Naturpark Nuthe- Nieplitz S. 13 Blutspendetermine S. 14

Öffentliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Kreistages Potsdam- Mittelmark am 25.09.2008

Wahl der Vertreter der Kreise für die Wahl der Vertrauensleute der Wahlausschüsse zur Schöffenwahl bei den Amtsgerichten Branden- burg an der Havel und Potsdam

Beschluss Nummer: 2008/1005

Beschluss

Der Kreistag wählt gemäß § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz die in der Anlage aufgeführten Einwohner des Landkreises Potsdam-Mittelmark als Vertrauenspersonen der Wahlausschüsse zur Schöffenwahl bei den Amts- gerichten Brandenburg an der Havel und Potsdam.

Die Verwaltung wird beauftragt, die gewählten Vertrauenspersonen den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Potsdam umgehend mitzu- teilen.

Abstimmungsergebnis: (mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl)

(2)

Anlage

Liste der Vertrauenspersonen für die Wahlausschüsse Lfd.

Nr. Name, Vorname Wohnanschrift

a) Amtsgericht Brandenburg an der Havel

1 Grunert, Harry 14797 Kloster Lehnin, OT Grebs Am Mühlenberg 3

2 Eberhard, Katrin 14806 Belzig

Hermann-Lielje-Str. 4

3 Haage, Edda 14833 Borkheide,

Am Haselnussstrauch 1

4 Herre, Horst 14827 Wiesenburg,

Schloßstrasse 1 b) Amtsgericht Potsdam

1 Martensen, Claus-Peter 14532 Stahnsdorf, Mucheweg 29 2 Mushack, Harald 14532 Stahnsdorf, OT Güterfelde

Fichtestr. 4a 3 Adenstedt; Eberhard F. 14513 Teltow,

Carl-Maria-von-Weber-Str. 18

Satzung über die Aufhebung der „Satzung zur Erhebung von Ge- bühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleisch- und geflügelfleischhygienischer Vorschriften im Landkreis Potsdam- Mittelmark vom 06. Dezember 2001“

Beschluss Nummer: 2008/1006

Beschluss

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Aufhebung der „Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleisch- und geflügelfleischhygienischer Vorschriften im Landkreis Pots- dam-Mittelmark vom 6. Dezember 2001“.

Satzung über die Aufhebung der

„Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleisch- und geflügelfleischhygiene-

rechtlicher Vorschriften

im Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 06. Dezember 2001“

vom 02.10.2008

Auf seiner Sitzung am 25.09.2008 hat der Kreistag des Landkreises Pots- dam-Mittelmark gemäß Art. 1 § 131 Abs. 1 i. V. m. § 3 des Kommunal- rechtsreformgesetzes (GVBl. Bbg. I 2007, S. 286 ff) folgende Satzung be- schlossen:

Art. 1

Die „Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlun- gen im Vollzug fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften im Landkreis Potsdam-Mittelmark“ vom 06. Dezember 2001 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 12 vom 21.12.2001, S. 9 ff) wird mit Wirkung vom 01. August 2006 aufgehoben.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Belzig, den 02.10.2008 K o c h

Landrat - DS -

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung über die Aufhebung der „Satzung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen im Vollzug fleisch- und geflügelfleisch- hygienerechtlicher Vorschriften im Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 06. Dezember 2001“ vom 02.10.2008 wird im amtlichen Verkündungs- blatt, dem Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, öffentlich be- kannt gemacht.

Belzig, den 02.10.2008 K o c h

Landrat - DS -

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls

Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Errichtung

eines Springlerbehälters für ein SB-Warenhaus in Teltow

Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 3 a UVPG

Mit Schreiben vom 11.03.2008 beantragte die NVZ Teltow GmbH, Knese- beckstr. 59-61, 10719 Berlin die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwas- serabsenkung. Für Errichtung des Springlerbehälters ist eine Grundwasser- absenkung notwendig. Es sollen insgesamt ca. 54.720 m3 Grundwasser entnommen werden.

Aufgrund dieser Entnahmemenge war für das geplante Vorhaben vor Er- teilung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 3 BbgUVPG und gemäß Zif- fer 3.2 der Anlage 1 BbgUVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Ein- zelfalls durchzuführen.

(3)

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde wird über den Antrag entsprechend den recht- lichen Vorschriften entscheiden.

Rechtsgrundlagen

UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom 28.06.2005 S. 1757), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleuni- gung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah- ren (BGBl. I Nr. 53 vom 29.10.2007 S. 2470)

BbgUVPG: Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei be- stimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Bran- denburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung) vom 10. Juli 2002 (GVBl. Brandenburg I Nr. 7 vom 15.07.2002, S. 62), zuletzt geändert am 21. Juni 2007 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen be- stimmter Pläne und Programme im Land Brandenburg und zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (GVBl.

Brandenburg I Nr. 9 vom 25.06.2007, S. 106)

WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsge- setz ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002 S. 3245), zuletzt geändert am 10. Mai 2007 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Um- weltschäden (BGBl. I Nr. 19 vom 14.05.2007 S. 666)

BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekannt- machung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 14.02.2005, S. 50), zuletzt geändert am 23. April 2008 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 29.04.2008, S. 62)

Belzig, den 18.09.2008 Untere Wasserbehörde

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls

Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Errichtung von 12 Windenergieanlagen in der

Gemarkung Deutsch Bork

Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Land- kreises Potsdam-Mittelmark nach § 3 a UVPG

Mit Schreiben vom 16.07.2008 beantragte die ENERCON GmbH, Dree- kamp 5, 26605 Aurich die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserab- senkung im Zusammenhang mit der Errichtung von 12 Windenergieanla- gen in der Gemarkung Deutsch Bork.

Im Zuge der Errichtung der Windenergieanlagen muss je Windenergieanla- ge für 2 Tage das sich im geschlossenen Spundwandkasten gesammelte Grundwasser entnommen werden.

Es sollen insgesamt ca. 40.320 m3Grundwasser entnommen werden.

Aufgrund dieser Entnahmemenge war für das geplante Vorhaben vor Er- teilung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 3 BbgUVPG und gemäß Zif- fer 3.2 der Anlage 1 BbgUVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Ein- zelfalls durchzuführen.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträg- lichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde wird über den Antrag entsprechend den recht- lichen Vorschriften entscheiden.

Rechtsgrundlagen

UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 37 vom 28.06.2005 S. 1757), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleuni- gung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah- ren (BGBl. I Nr. 53 vom 29.10.2007 S. 2470)

BbgUVPG: Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei be- stimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Bran- denburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung) vom 10. Juli 2002 (GVBl. Brandenburg I Nr. 7 vom 15.07.2002, S. 62), zuletzt geändert am 21. Juni 2007 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen be- stimmter Pläne und Programme im Land Brandenburg und zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (GVBl.

Brandenburg I Nr. 9 vom 25.06.2007, S. 106)

WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsge- setz ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I Nr. 59 vom 23.08.2002 S. 3245), zuletzt geändert am 10. Mai 2007 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Um- weltschäden (BGBl. I Nr. 19 vom 14.05.2007 S. 666)

BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekannt- machung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 14.02.2005, S. 50), zuletzt geändert am 23. April 2008 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften (GVBl. Brandenburg I Nr. 5 vom 29.04.2008, S. 62)

Belzig, den 06.10.2008 Untere Wasserbehörde

(4)

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

Einladung zur 12. öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung

Havelland-Fläming

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 25.09.2008

Die 12. öffentliche Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Pla- nungsgemeinschaft Havelland-Fläming findet am

Donnerstag, den 27.11.2008, um 16:00 Uhr Technologie- und Gründerzentrum

Brandenburg an der Havel GmbH Friedrich-Franz-Str. 19 14770 Brandenburg an der Havel statt.

Die Tagesordnung ist identisch mit derjenigen der 11. Sitzung der Regio- nalversammlung vom 18.09.2008, die wegen Beschlussunfähigkeit abge- sagt werden musste.

Hinweise:

Die am 18.09.2008 einberufene Regionalversammlung war gemäß

§ 7 Absatz 2 Satz 2 Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemein- schaft Havelland-Fläming (HS) nicht beschlussfähig. Gemäß § 7 Ab- satz 2 Satz 3 HS und § 46 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg ergibt sich für die neu einzuberufende 12. Sitzung der Regionalversammlung folgende Regelung:

„Die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten ist für die Be- schlussfähigkeit ohne Bedeutung, wenn die Regionalversamm- lung wegen Beschlussunfähigkeit innerhalb eines halbes Jahres erneut zur Behandlung über eine nicht erledigte Tagesordnung einberufen und in der Einladung zu dieser Sitzung hierauf aus- drücklich hingewiesen ist.“

unbehandelte Tagesordnung vom 18.09.2008:

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen La- dung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Ta- gesordnung

TOP 2: Protokolle der Sitzungen der Regionalversammlung 2.1 Protokoll vom 29.11.2007

2.2 Protokoll vom 07.02.2008

TOP 3: Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 der Regionalen Pla- nungsgemeinschaft Havelland-Fläming

Jahresrechnung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007, Bestimmung über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 TOP 4: Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regionalen Planungs-

gemeinschaft Havelland-Fläming 2008

Nachtragshaushaltssatzung 2008, einschließlich Nachtrags- haushaltsplan 2008

TOP 5: Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regionalen Planungs- gemeinschaft Havelland-Fläming 2009

Entwurf Haushaltssatzung 2009, einschließlich Haushaltsplan 2009, Vorbericht und Stellenplan 2009

TOP 6: Entwurf Regionalplan 2020 der Region Havelland-Fläming Stand der bisherigen Arbeiten

TOP 7: Stellungnahmen zu laufenden Planverfahren (aktuelle Ergän- zung vorbehalten)

TOP 8: Verschiedenes

8.1. Sitzungskalender der Organe und Ausschüsse 2009 8.2. Mitteilungen und Anfragen

II. Nichtöffentlicher Teil

TOP 9: Feststellung der Tagesordnung TOP 10: Verschiedenes

Mitteilungen und Anfragen Hinweis Auszug aus der Hauptsatzung:

㤠4 Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft

(2) Die Wahlperiode der Regionalversammlung und des Regional- vorstandes stimmt überein mit der jeweiligen Wahlzeit der Vertre- tungskörperschaften. Innerhalb von drei Monaten nach einer Kom- munalwahl sollen die in die Regionalversammlung zu entsendeten Regionalräte gewählt, binnen fünf Monaten der Regionalvorstand von der Regionalversammlung neu gewählt werden. Die Mitglieder der Regionalversammlung und des Regionalvorstandes üben ihr Amt in der Regionalen Planungsgemeinschaft nach Ablauf der Zeit, für die sie (im Hauptamt bzw. in einer Vertretungskörperschaft) ge- wählt sind, bis zum Amtsantritt der neu gewählten Vertreter weiter aus.“

Ich bitte Sie, im Verhinderungsfall Ihren gewählten oder gesetzlichen Ver- treter laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung zu entsenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Koch Vorsitzender der Regionalversammlung

Gewässerunterhaltungsverband „Nieplitz“

Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsausschuss des Gewässerunterhaltungsverbandes „Nieplitz“

hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Der Verbandsausschuss beschließt die Jahresrechnung 2007 des Gewäs- serunterhaltungsverbandes „Nieplitz“ in der vorliegenden Fassung und er- teilt dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2007 uneingeschränkte Entlas- tung.

Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes wird hiermit gemäß § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Bran- denburg in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74) öffentlich bekannt gemacht.

Nuthe-Urstromtal, 29.09.2008 Jansen

Verbandsvorsteher

(5)

Abwasserzweckverband „Planetal“

Geschäftsordnung des

Abwasserzweckverbandes „Planetal“

Gemäß § 35 Abs. 2, Ziffer 2 des Artikels 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Gemeindeverordnung) vom 15.10.1993 in aktueller Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 21.08.2007 fol- gende Geschäftsordnung beschlossen:

§ 1

Vorsitz der Verbandsversammlung

Der Vorsitzende der Verbandsversammlung lädt zu den Sitzungen des Ver- bandes ein und leitet diese.

§ 2

Einberufung der Verbandsversammlung

(1) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung beruft die Verbandsver- sammlung mindestens zweimal im Jahr ein. Sie muss außerdem einberufen werden, wenn 1/5 der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsver- sammlung dies unter Angabe der Beratungsgegenstände beantragt.

(2) Die Einberufung der Verbandsversammlung durch den Vorsitzenden er- folgt schriftlich unter Angabe von Tag und Stunde sowie Ort der Sitzung und Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen, wobei der Absen- detag mitgerechnet wird (§ 42 GO i.V.m. § 187 BGB). Die Versendung der Ladung soll unter Beifügung der Beratungsunterlagen erfolgen. Die La- dung wird vom Vorsitzenden der Verbandsversammlung unterzeichnet.

(3) Für außerordentliche Sitzungen der Verbandsversammlung kann mit verkürzter Ladungsfrist geladen werden, wobei die verkürzte Ladungsfrist 3 Tage einschließlich des Tages der Absendung der Ladung nicht unter- schreiten darf. In der Ladung ist auf die Verkürzung der Ladungsfrist unter Angabe der Gründe der besonderen Eilbedürftigkeit hinzuweisen.

(4) Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sind nach den Vorschriften der Verbandssatzung bekannt zu machen.

§ 3 Sitzungsleitung

(1) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung eröffnet und schließt die Sitzung, leitet die Verhandlung, handhabt die Ordnung und übt das Haus- recht aus.

(2) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung kann einen Vertreter eines Mitgliedes der Verbandsversammlung zur Ordnung rufen, wenn sein Ver- halten den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung stört. In besonders schweren Fällen, sowie bei wiederholten Verstößen kann der Vertreter ei- nes Mitgliedes des Raumes verwiesen werden.

§ 4

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Beschlussfähigkeit (1) Zu Beginn der Sitzung hat der Vorsitzende der Verbandsversammlung festzustellen, ob die Verbandsversammlung ordnungsgemäß einberufen worden und beschlussfähig ist.

(2) Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, so hat der Vorsitzende der Verbandsversammlung die Sitzung zu unterbrechen. Ist nach Ablauf von 15 Minuten die erforderliche Anzahl von Stimmen der Verbandsmitgliedern nicht anwesend, so hat er die Sitzung aufzuheben.

Wird die Verbandsversammlung wegen Beschlussunfähigkeit innerhalb von 4 Wochen zum zweiten Mal ordnungsgemäß zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, ist sie ohne Rücksicht auf die in der Sit-

zung vertretene Stimmenzahl beschlussfähig; auf diese Folge ist in der zweiten Einladung ausdrücklich hinzuweisen.

§ 5 Tagesordnung

(1) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung setzt die Tagesordnung der Verbandsversammlung im Benehmen mit dem Verbandsvorsteher fest.

(2) Vor Eintritt in die Beratung beschließt die Verbandsversammlung die Ta- gesordnung.

(3) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung hat in die Tagesordnung die Vorschläge und Beschlussanträge zur Tagesordnung aufzunehmen, die ihm spätestens 3 Arbeitstage vorher schriftlich eingereicht worden sind.

(4) Vor Feststellung der Tagesordnung kann diese durch Beschluss der Ver- bandsversammlung erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind. Wann im Einzelfall eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet, ist da- nach zu beurteilen, ob die Verbandsversammlung nicht auch noch zu ei- nem späteren Zeitpunkt über die Angelegenheit befinden kann. Anträge auf Aufnahme in die Tagesordnung wegen Dringlichkeit können von ein- zelnen Verbandsmitgliedern mit Unterstützung von 2 weiteren Verbands- mitgliedern schriftlich zur Sitzung eingebracht werden. Die objektive Dringlichkeit kann mündlich begründet werden. Bis zur Feststellung der Dringlichkeit ist eine Aussprache zur Sache nicht zulässig.

(5) Die Tagesordnungspunkte werden in der vorgesehenen Reihenfolge be- raten. Die Verbandsversammlung kann die Reihenfolge durch Beschluss abändern, verwandte Punkt miteinander verbinden und einzelne Bera- tungspunkte von der Tagesordnung absetzen.

(6) Nach 22:00 Uhr werden keine neuen Tagesordnungspunkte aufgerufen.

§ 6 Öffentlichkeit

(1) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. Die Öffent- lichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigter Interessen einzelner es erfordern. Jeder Vertreter eines Verbandsmitgliedes kann im Einzelfall einen Antrag auf Nichtöffent- lichkeit der Sitzung stellen. Der Antrag ist in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.

(2) Tagesordnungspunkte für nichtöffentliche Sitzungen sind so bekannt zugeben, dass der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet ist.

(3) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung eröffnet den nichtöffent- lichen Tagesordnungspunkt erst dann, wenn die Öffentlichkeit den Sit- zungssaal verlassen hat. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung hat nach Beendigung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes die Öffent- lichkeit wieder herzustellen.

§ 7 Mitwirkungsverbot

(1) Muss ein Vertreter eines Verbandsmitgliedes vermuten, dass seine Mitwir- kung an der Beratung und Beschlussfassung zu einem Tagesordnungspunkt nach § 38 GO in Verbindung mit § 28 GO unzulässig ist, so hat er dies dem Vorsitzenden vor dem Eintritt in die Beratung unaufgefordert mitzuteilen.

(2) Ein Vertreter eines Verbandsmitgliedes, für den nach Abs. 1 ein Mitwir- kungsverbot besteht, hat bei nichtöffentlichen Sitzungen den Sitzungs- raum zu verlassen, bei öffentlichen Sitzungen darf er sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten.

(3) Die Nichtmitwirkung ist in der Niederschrift zu vermerken. Der betrof- fene Vertreter eines Verbandsmitgliedes kann verlangen, dass die Gründe für die Nichtmitwirkung in die Niederschrift aufgenommen werden.

(6)

(4) Ist zweifelhaft, ob ein Mitwirkungsverbot besteht, befindet hierüber die Verbandsversammlung durch Beschluss. An der Beschlussfassung nimmt der betroffene Vertreter des Verbandsmitgliedes nicht teil.

§ 8

Rücknahme und Änderungen von Anträgen und Vorlagen, Änderungsanträge, Gegenanträge, Teilungsanträge und

erneute Anträge

(1) Jeder Antrag kann durch den Antragsteller bis zu Beginn der Abstim- mung zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Bis zu Beginn der Abstimmung können zu Anträgen Abänderungs- und Gegenanträge gestellt sowie Teilung beantragt werden.

§ 9 Redeordnung

(1) Reden darf nur, wer vom Vorsitzenden der Verbandsversammlung das Wort erhalten hat. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben.

(2) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit Zustimmung des Rede- berechtigten hiervon abgewichen wird.

(3) Dem Verbandsvorsteher ist auch außerhalb der Reihe der Wortmeldun- gen jederzeit das Wort zu erteilen.

§ 10

Anträge zur Geschäftsordnung

Auf Anträge zur Geschäftsordnung muss der Vorsitzende das Wort unver- züglich außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilen. Die Aus- führungen dürfen sich nur auf die geschäftsordnungsgemäße Behandlung des zur Verhandlung stehenden Gegenstandes beziehen.

Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochen werden.

§ 11

Vertagung und Unterbrechung

(1) Vor Erledigung der Tagesordnung kann die Sitzung nur vertragt oder unterbrochen werden, wenn es die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden der Verbandsversammlung oder auf Antrag beschließt.

(2) Auf Antrag der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Verbandsmit- glieder ist eine Auszeit zu gewähren. Die Dauer der Auszeit wird auf 15 Mi- nuten begrenzt.

§ 12 Abstimmungen

(1) Beschlüsse werden, soweit das Gesetz oder die Verbandssatzung nichts anderes bestimmen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Soweit durch Gesetz oder die Verbandssatzung Einstimmigkeit bei der Be- schlussfassung vorgeschrieben wird, zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen bei der Berechnung nicht mit.

(2) Über jeden Antrag ist gesondert abzustimmen.

(3) Bei mehreren Anträgen zu dem gleichen Gegenstand wird über den weitestgehenden Antrag zuerst, über den Gegenantrag oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen Antrag abgestimmt. Über jeden Antrag ist gesondert abzustimmen. Bestehen Zweifel darüber, welcher An- trag der weitestgehende ist, so entscheidet der Vorsitzende der Verbands- versammlung.

(4) Vor der Abstimmung ist die endgültige Formulierung des zu fassenden Beschlusses zu verlesen. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung stellt die Frage, über die abgestimmt werden soll so, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.

(5) Die Beschlussfassung erfolgt offen durch Hand heben, erkennbare Zu- stimmung oder durch Erheben von den Sitzen, falls erforderlich, durch Aus- zählen. Wenn ein Mitglied es fordert, muss ausgezählt werden. Das Ergeb- nis der Auszählung ist unmittelbar danach bekannt zu geben.

(6) Geheim wird in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen abgestimmt oder wenn mindestens ein Fünftel der Stimmen der Verbandsmitglieder dies verlangt.

Für die namentliche Abstimmung bedarf es ebenfalls des Antrages eines Fünftels der Stimmen der Verbandsmitglieder. Wird sowohl geheime als auch namentliche Abstimmung verlangt, hat der Antrag auf geheime Ab- stimmung Vorrang.

§ 13 Wahlen

Wahlen werden gemäß § 48 Abs. 1 GO durch geheime Abstimmung voll- zogen, es sei denn, dass einstimmig etwas anderes beschlossen wird.

§ 14

Sitzungs- und Beschlussniederschriften

Über jede Sitzung der Verbandsversammlung ist eine Niederschrift zu fer- tigen. Sie muss mindestens die Zeit und den Ort der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die Tagesordnung, den Wortlaut der Anträge und Beschlüs- se sowie die Ergebnisse der Abstimmungen enthalten. Die Niederschrift muss vom Vorsitzenden der Verbandsversammlung und einem weiteren Vertreter eines Verbandsmitgliedes unterzeichnet werden. Die Nieder- schrift soll bis einen Monat nach der Sitzung der Verbandsversammlung vorgelegt werden; sie ist spätestens zur nächsten Sitzung vorzulegen. Wird die Niederschrift erst zur nächsten Sitzung vorgelegt, wird über die Ein- wendungen auf der darauf folgenden Sitzung entschieden.

Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet die Verbandsver- sammlung. Die Einwendungen gegen die Niederschrift sollen bis 14 Tage vor der nächsten Sitzung vorgebracht werden.

§ 15

Einwohnerfragestunde

(1) Im Rahmen jeder Verbandsversammlung findet eine Einwohnerfrage- stunde statt. Diese soll in der Regel nicht mehr als 20 Minuten betragen.

Dort wird dem Einwohner eingeräumt, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Verbandsangelegenheiten zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Bleiben Fragen in der Beratung offen, werden sie schriftlich beantwortet.

(2) Werden Vorschläge und Anregungen eingebracht, beschließt die Ver- bandsversammlung über deren weitere Behandlung, soweit von einem Verbandmitglied ein entsprechender Beschlussvorschlag eingebracht wird.

(3) Die Einwohnerfragestunde soll in der Tagesordnung so in der zeitlichen Abfolge angesetzt werden, dass diese möglichst einer großen Anzahl von Bürgern die Teilnahme ermöglicht.

§ 16 Eilentscheidungen

(1) In dringenden Angelegenheiten der Verbandsversammlung, deren Erle- digung nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Ver- bandsvorsteher gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Verbandsversamm- lung zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für den Ver- band.

Die Entscheidung ist dem Verband in der nächsten Sitzung zur Genehmi- gung vorzulegen. Der Verband kann die Eilentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung der Entscheidung ent- standen sind.

(7)

(2) Lagen die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht vor, gilt § 39 GO.

§ 17

Änderung und Abweichung von Geschäftsordnung (1) Einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung können, soweit sie nicht gesetzlich oder in der Verbandssatzung verankert sind, für die Dauer einer Sitzung durch einstimmigen Beschluss außer Kraft gesetzt werden.

(2) Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung sind in der Verbandsver- sammlung bekannt zugeben und können frühestens in der nächsten Sit- zung der Verbandsversammlung behandelt werden.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Geschäftsordnung vom 08.04.2002 tritt damit außer Kraft.

Brück, den 23.08.2007 gez. Großmann Verbandsvorsteher

Bekanntmachungsanordnung

Die Neufassung der Geschäftsordnung des Abwasserzweckverbandes

„Planetal“ gemäß Beschluss Nr. 12/08-2007 vom 21.08.2007, ausgefertigt am 23.08.2007 ordne ich hiermit zur Bekanntmachung an.

Brück, den 19.09.2008 Großmann

Verbandsvorsteher

Bundesnetzagentur

Öffentliche Bekanntmachung

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung ge- mäß § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes für unterirdische Telekom- munikationsanlagen (Erdkabel) in den Städten/Gemeinden Belzig, Nie- megk und Treuenbrietzen, Kloster Lehnin, Päwesin, Planetal, Roskow und Schwielowsee beantragt hat. Betroffen sind folgende Flurstücke (FSt.):Ge- markung Bardenitz, Flur 7, FSt. 8, 10, 22, 24 und 32, Flur 8, FSt. 11 und 45, Flur 9, FSt. 35, 37/2 und 42, Flur 10, FSt. 10;Gemarkung Belzig, Flur 13, FSt. 89, 94, 95, 98, 100 bis 110, 112, Flur 14, 32 bis 37, 176, 244 und 260;

Ferch, Flur 12, FSt. 6, 17, 18, 26, 51/2, 54/2 und 117;Gemarkung Lock- tow, Flur 4, FSt. 54, 56, 77 bis 80;Gemarkung Lühnsdorf, Flur 2, FSt.

163/1, 164/2, 165/2, 165/3, 166/2, 167, bis 177,Gemarkung Päwesin, Flur 1, FSt. 76, 78, 154, 212, 213, 216/1, 217, 218/1, 218/3, 221/2, 279/3 und 419, Flur 2, FSt. 1, 25/2, 26 bis 47, 49, 64, 66, 67, 68/1, 68/2, 69 bis 73, 85, Flur 5, FSt. 404, 405, 408, 409/1, 409/2, 409/3, 410, 412, 413, 415, 416, 421, 422, 423, 431, 432, 449, 450, 505, 510, 513 und 550;Gemarkung Reckhahn, Flur 1, FSt. 346, bis 349, 363 und 369,Gemarkung Riewend, Flur 1, FSt. 45, 47, 48 und 49/2;Gemarkung Roskow, Flur 1, FSt. 140/4, 143, 144/3, 145/1, 257, 259, 260/1, 262/1, 268, 272, 273, 300, 368, 369,

376, 377, 379, 562, 563, 569 und 570, Flur 2, FSt. 17, 114, 117, 118, bis 122, 123/1, 123/2, 124 und 125, Flur 6, FSt. 37, 47 und 48;Gemarkung Treuenbrietzen, Flur 12, FSt. 84 bis 90;Gemarkung Weseram, Flur 1, FSt. 1, 2, 10, 26, 31, 33, 43, 44, 54, 55, 56, 61, 62, 324, 350, Flur 6, FSt. 104, 105, 106, 119, 123 bis 126, 135 und 136. Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunterlagen unter dem Aktenzeichen Berl1-3 B 125/08 bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Berlin, Seidelstraße 49, 13405 Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Or- tes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (0 30) 43 74-15 70, (Karin.Kulb@BNetzA.de), möglich. Ein Widerspruch kann nicht damit be- gründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstü- ckes erteilt wird, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 11 GBBerG von Ge- setzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für am 03.10.1990 bestehende TK-Anlagen der früheren Deutschen Post entstanden ist.

Berlin, 22.09.2008 Bundesnetzagentur

Bekanntmachung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde,

Kommunalaufsichtsbehörde

Betrifft: Wasser-und Abwasserzweckverband

„Mittelgraben“

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich an, dass nachstehende Berichtigung der öffentlichen Be- kanntmachung für den Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgra- ben“ im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Ausgabe Okt- ober 2008, öffentlich bekanntgemacht wird.

Belzig, den 09.10.2008 K o c h

Landrat

Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung für den Wasser- und Abwasserzweckverband

„Mittelgraben“

Gem. § 20 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2008 (GVBl. I-Nr. 12, S. 206) wurden die „3. Änderungssatzung zur Verbandssat- zung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS)“ und ihre Genehmigung im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Jahrgang 15, Nummer 10, am 25. Septem- ber 2008 öffentlich bekanntgemacht.

Die Veröffentlichung der Genehmigung ist nicht vollständig erfolgt und wird wie folgt berichtigt.

(8)
(9)

3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ vom 02.06.2004

(3. ÄndS-VerbS)

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

„Mittelgraben“ hat auf ihrer Sitzung am 08.09.2008 die folgende 3. Än- derungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckver- bandes „Mittelgraben“ vom 02.06.2004 (3. ÄndS-VerbS) beschlossen:

1. Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

„Mittelgraben“ vom 02.06.2004, zuletzt geändert durch die am 14.11.2007 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Verbandssat- zung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“

vom 02.06.2004 (2. ÄndS-VerbS), wird wie folgt geändert:

1.1 § 1 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Sitz des Zweckverbandes befindet sich in der Gemeinde Nu- thetal.“

1.2 § 2 wird wie folgt geändert:

1.2.1 § 2 Absatz 1 Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:

„a) die schadlose Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser einschließlich der Beseitigung des in abflusslosen Gruben an-

fallenden Schmutzwassers sowie des nicht separierten Klär- schlammes aus Kleinkläranlagen,“.

1.2.2 Nach § 2 Absatz 1 Buchstabe b) wird folgender Buchstabe c) neu eingefügt:

„c) die Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser in der Gemeinde Nuthetal mit Ausnahme des Ortsteils Nudow im Rahmen der gesetzlichen Beseitigungspflichten.“

1.2.3 § 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Zu den Aufgaben gehören auch die Planung, Errichtung, Instand- haltung, Erneuerung und der Betrieb der zur Erfüllung der Wasser- versorgung und Schmutzwasserableitung sowie der Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser erforderlichen öffentlichen Anlagen“.

2. Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2008 in Kraft.

Michendorf, am 10.09.2008 Lindemann

Verbandsvorsteher

Informationen aus dem Landratsamt Ende des amtlichen Teils

Beratungstermine des Versicherungsamtes

Seit dem 05.05.2008 ist die Stelle des Versicherungsamtes wieder besetzt.

Frau Pufahl wird ab dem 01.07.2008 die Sprechstunden im Landkreis durchführen.

Beratungstermine des Versicherungsamtes für das Jahr 2008 Landratsamt PM

Papandorfer Weg 1, Zimmer 134

Dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr Stadtverwaltung Treuenbrietzen

Großstr. 1

Jeden 1. Montag des Monats Von 9.00 bis 12.00 Uhr 03.11.2008

01.12.2008 (evt. 18. o. 22.12.)

Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin Friedensstraße 3

in den Räumen der Gemeindeverwaltung Jeden 3. Montag des Monats

Von 9.00 bis 12.00 Uhr 17.11.2008

08.12.2008 (evt. 17.12.)

Amtsverwaltung Wusterwitz Rudolf Breitscheid Straße in den Räumen des Seniorenclubs Jeden 4. Montag des Monats Von 9.00 bis 12.00 Uhr 24.11.2008

15.12.2008

(10)

Beratungstermine der Freiwilligen- koordination Potsdam Mittelmark

(Arbeits- und Ausbildungs- förderungsverein PM e. V.)

Ansprechpartnerin: Steffi Wiesner Magdeburger Str. 12

14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.freiwilligenarbeit-pm.de

Allgemeine soziale Beratung der Wohlfahrtsverbände

Die freien Wohlfahrtsverbände bieten in den einzelnen Regionen des Landkreises eine Sprechstunde zur allgemeinen sozialen Beratung an, die jedem Bürger offen steht. Die jeweilige Sozialarbeiterin unterstützt und be- gleitet bei behördlichen Angelegenheiten, leistet Hilfestellung beim Aus- füllen von Anträgen und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Bei Krisensituationen (Trennung, Wohnraumsuche, Krankheit, Schulden etc.) bietet sie eine individuelle Beratung an. Außerdem erhält man Rat und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Allgemeine soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr und Donners- tag von 9.00 – 12.00 Uhr in den Beratungszentren Belzig, Teltow, Werder und Brandenburg/Havel statt.

Beratungszentrum Belzig „Die Klinke“,Erich-Weinert-Str. 15 Tel.: 033841 / 441681 oder -82

Beratungszentrum Teltow,Am Teltowkanal 7 (2. OG) Tel.: 03328 - 334492 oder -334748

Beratungszentrum Werder,Am Gutshof 1-7 Tel.: 03327 / 7393-42 oder -43

Beratungszentrum Brandenburg,Klosterstr. 28-31* (im Aufbau) Tel.: 03381 / 533207 (dienstags) oder 033841 / 91287 (Fallmanager des Fachdienstes Soziales und Wohnen) oder 01577 / 1520076 (zuständige So- zialarbeiterin der allgemeinen sozialen Beratung)

* Für das 2. Halbjahr 2008 ist ein Umzug des Landratsamtes in Brandenburg/Havel geplant.

Bitte beachten Sie Hinweise zum neuen Standort vor Ort und in der Presse.

Darüber hinaus wird die Allgemeine soziale Beratung an weiteren Stand- orten im Landkreis angeboten. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Termine und Hausbesuche möglich.

Beelitz

Begegnungshaus im alten E-Werk, Nürnbergstr. 37 033204 / 61719

Jeden 1., 2. und 3. Mi des Monats 13.00 – 15.30 Uhr Träger: JUH e. V. Regionalverband PM

Belzig

DRK Pflegeteam „Hoher Fläming“, Gliener Str. 1 Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Fr 10.00 – 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e. V.

AWO Sozialstation, Niemegker Str. 10 Tel.: 033841 / 380215

Mo 13.00 – 15.00 Uhr

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Brück

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“, Buchenweg 1 Tel.: 033841 / 380215

Jeden 1. Di des Monats 14.00 – 16.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kleinmachnow

Seniorentreff Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee 108 Tel.: 033203 / 24012

Mi 10.00-12.00

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

AWO Sozialstation Kleinmachnow, August-Bebel-Platz 2 Tel.: 033203 / 24012

Termine n. V.

Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH Kloster Lehnin

Diakonie Beratungshaus, Friedensstr. 4

Tel.: 03382 / 701010 oder Handy: 0178-2118323 Jeden 1. und 3. Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.00 – 17.00 Uhr Träger: Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Michendorf

AWO Sozialstation, Potsdamer Straße 49 Tel.: 033205 / 46591 oder 62189

Montag – Freitag 8.00 –16.00 Uhr und Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr Träger: AWO Potsdam-Mittelmark gGmbH

Treuenbrietzen

DRK Bürgertreff, Großstraße 96-97

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e. V.

Werder

DRK Pflegeteam „An der Havel“, B.-Kellermann-Str. 17 Tel.: 03327 / 45504, Handy: 0176 18181035

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e. V.

Wiesenburg

DRK Bürgertreff, Schlamauer Straße 24

Tel.: 033841 / 56218 oder Handy: 0176 18181007 Jeden 4. Do des Monats 14.00-16.00 Uhr

Träger: DRK Kreisverband Potsdam / Zauch Belzig e. V.

Informationen, Tipps, Termine

Netzwerk Ambulanter Sozialer Dienst

Koordinatorin

(11)

01. Nov Samstag

Halloween feiern in Klaistow Spargel- und Erlebnis- Infotelefon: 033206-61070 hof Klaistow, Beelitz GT

Klaistow, Spargelhof Buschmann & Winkel- mann

Kleintierschau Vereinshaus, Wiesen-

01. bis 02.11.08 burg/Mark OT Mede-

witzerhütten, Kleintier- zuchtverein e. V.

19.00 Countryfest Festplatz, Groß Kreutz

Infotelefon: 033207-32376 (Havel) OT Schenken- berg, FFw

20.00 Schlachtefest Burghotel, Belzig

Infotelefon: 033841-31296

ab Gauklerabend Burg Rabenstein,

20.00 Infotelefon: 033848-60221 Rabenstein/Fläming OT Raben, FFV Nie- megker Land e. V.

02. Nov Sonntag

Internationale Musikfestspiele Bismarckhöhe, Werder

Mittelmark (Havel), Internationale

Jugendsinfonieorchester Brandenburg Musikfestspiele Mittel- Infotelefon: 033838-308909 mark

Kürbisschlachtefest Spargel- und Erlebnis- Infotelefon: 033206-61070 hof Klaistow, Beelitz

GT Klaistow, Busch- mann & Winkelmann 9.00 29. Parkcrosslauf Flämingstadion,

Infotelefon: 033849-51369 Wiesenburg/Mark, TSV Wiesenburg e. V.

07. Nov Freitag

Stadtmeisterschaften Badminton Werder (Havel),

7. – 11.11.08 Sportverein

08. Nov Samstag

20.00 Schlachtefest Burghotel, Belzig

Infotelefon: 033841-31296 09. Nov Sonntag

15.00 Konzert für die Jüngsten Bürgerhaus, Teltow, Infotelefon: 033203-80370 Musikschule Engelbert

Humperdinck PM 11. Nov Dienstag

Martinsganswochen Spargel Hof Jacobs, Infotelefon: 033204-62727 Beelitz OT Schäpe,

Spargelhof Jacobs 11.11 Eröffnung der 54. Session des GCC Marktplatz, Werder

Infotelefon: 03327-40855 (Havel) OT Glindow, Glindower Carnevals- club e. V.

12. Nov Mittwoch

18.00 Martinstag Kita Görzke, Vereine

bis des Ortes

24.00

13. Nov Donnerstag

14.00 Rentnerkarneval Gasthaus „Zur Erho-

Infotelefon: 033835-40802 lung“, Golzow, Golzo- wer Karnevals Klub e. V.

15. Nov Samstag

Martinsfest/Umzug Goetheplatz, Wiesen- burg/Mark, Ev. Kirchen- gemeinde

19.19 Prunksitzung Bismarckhöhe, Werder

Infotelefon: 03327-44752 (Havel), Karnevalsclub Werder (Havel) e. V.

19.59 Winzerfest Gaststätte „Porta

Infotelefon: 03327-40855 Helena“, Werder (Havel) OT Glindow, Glindower Carnevals- club e. V.

ab Martinsgansessen Burghotel, Belzig 11.00 Infotelefon: 033841-31296

16. Nov Sonntag

15.00 Stollenbacken für Jedermann Backofen Ferch, Wir backen alles, was Sie vorbereitet Schwielowsee haben. Stollen, Plätzchen und Kuchen OT Ferch, Kulturforum bei weihnachtlicher Stimmung mit Schwielowsee e. V.

Glühwein und Kinderpunsch.

Bitte bringen Sie Ihre Backwaren bis 14.30 Uhr!

Infotelefon: 033209-80743

Winzerfest für Senioren Gaststätte „Porta Infotelefon: 03327-40855 Helena“, Werder

(Havel) OT Glindow, Glindower Carnevals- club e. V.

16.00 Havelländische Musikfestspiele Rochow-Museum, Konzert im Rahmen der Havelländi- Kloster Lehnin schen Musikfestspiele: Bert Greiner OT Reckahn, (Violine) und Frank Wasser (Klavier), Rochow-Museum Eintritt 12 ,

Reservierungen 033835/60672 19. Nov Mittwoch

19.00 Konzert Waldkapelle der

Infotelefon: 033203-80370 Reha-Klinik, Belzig, Musikschule Engelbert Humperdinck PM 19.30 Gärten der ewigen Ruhe ... Hotel zur Insel,

Friedhofskultur und -gestaltung Werder (Havel), in den 5 großen Weltreligionen Heimatverein Werder Referentin: Anja Möller (Havel) e. V.

Infotelefon: 03327-79551

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Veranstaltungen November 2008

(12)

20. Nov Donnerstag

19.00 Eine kurze Geschichte der Sternwarte Beelitz,

Raumfahrt Beelitz, Sternfreunde

Infotelefon: 033204-34482 Beelitz e. V.

22. Nov Samstag

10.00 Teltower Höfe erzählen Geschichte Treffpunkt: CafeTeeArt, Stadtführung mit Peter Jaeckel Teltow, Heimatverein Teltower Altstadtführungen unter Teltow e. V.

neuem Motto „Geschichte und Geschichten aus Teltow“

Infotelefon: 03328-41765

19.19 Prunksitzung Bismarckhöhe, Werder

Infotelefon: 03327-44752 (Havel), Karnevalsclub Werder (Havel) e. V.

19.59 Winzerfest der Vereine Gaststätte „Porta Infotelefon: 03327-40855 Helena“, Werder

(Havel) OT Glindow, Glindower Carnevals- club e. V.

20.00 „In the Shadow of your Words“ Kavalierhaus Caputh, Christian Claas (Vocals), Christoph Schwielowsee Reuter (Piano), Stephan Bormann OT Caputh, Caputher

(Gitarre) Musiken

Infotelefon: 033209-20906

KleinKunstSchmiede Landgasthaus Der neue Beaujolais ist da – Eva Other „Alte Schmiede“,

„Französische Chansons“ Niemegk OT Lühnsdorf, Infotelefon: 033843-9220 Landhaus Alte Schmiede

28. Nov Freitag

18.00 Seniorentanz Gemeindezentrum

„Apfelbaum“, Michendorf, AWO Orts- verein Michendorf e. V.

29. Nov Samstag

Der etwas andere Weihnachtsmarkt Naturparkzentrum im Naturparkzentrum Raben Raben, Rabenstein/

(29./30.11.2008) Fläming OT Raben,

Kreativer Familien-Weihnachtsmarkt Naturparkverein mit romantischer Fackelwanderung zur Fläming e. V.

Burg Rabenstein und Lagerfeuer mit Stockbrot.

Treff: Naturparkzentrum Raben, Brennereiweg 45, 14823 Rabenstein/

Fläming, OT Raben

Start: 12 Uhr (Fackelwanderung um 16 Uhr) Dauer: 6 h

Naturparkzentrum, Tel.: (03 38 48) 600 04 E-Mail: info@flaeming.net

Eröffnung des Weihnachtsmarktes Spargel- und Erlebnis- Infotelefon: 033206-61070 hof Klaistow, Beelitz

GT Klaistow, Busch- mann & Winkelmann Weihnachtsmarkt Jacobs Hof, Beelitz, Infotelefon: 033204-62727 Jacobs Hof

Weihnachtsmarkt Spargel Hof Jacobs, Infotelefon: 033204-41970 Beelitz OT Schäpe,

Spargelhof Jacobs

12.00 Weihnachtsmarkt Burg Rabenstein,

bis Infotelefon: 033848-60221 Rabenstein/Fläming

18.00 OT Raben, FFV Nie-

megker Land e. V.

12.00 Weihnachtsmarkt Marktplatz, Nuthetal bis Programm der Kindereinrichtungen, OT Bergholz-Rehbrücke,

20.00 Chorsingen Vereine und Gewerbe-

Infotelefon: 033200-85070 treibende

14.00 Adventsmarkt Rochow-Museum,

bis ab 14.00 Uhr Adventsmarkt im Kloster Lehnin 18.00 Kellergewölbe vom Schloss Reckahn OT Reckahn,

mit Handwerk und Selbstgebackenem; Rochow-Museum 15.00 Uhr Weihnachtsprogramm der

Kita „Sonnenschein“ im Saal, Eintritt frei

Infotelefon: 033835-60672

15.00 Vernissage „Sylke Lindemann – Landgasthaus

Malerei“ „Alte Schmiede“,

Infotelefon: 033843-9220 Niemegk OT Lühnsdorf, Landhaus Alte Schmiede 17.00 Konzert zum Fercher Weihnachts- Fischerkirche Ferch,

markt Schwielowsee

Konzert zum Fercher Weihnachtsmarkt OT Ferch, Kulturforum Festliche Musik von der CD Genius loci Schwielowsee e. V.

Werke von Stanley, Clarke, Biber, Aldrovandini, Martini u. a., Johann Plietzsch. Trompete Lothar Knappe, Orgel Infotelefon: 033209-80743

18.00 Adventskonzert Barockkirche Reckahn,

Infotelefon: 033835-60672 Kloster Lehnin OT Reckahn, Förder- verein Historisches Reckahn e. V.

30. Nov Sonntag

Weihnachtsmarkt Inselstadt, Werder und Weihnachtskonzert in der (Havel), Stadt Werder

Heilig-Geist-Kirche (Havel)

Infotelefon: 033207-783378

Winterfest Gerätehaus der FFw,

Infotelefon: 033849-50566 Wiesenburg/Mark OT Medewitzerhütten, Kita „Knirpsentreff“

10.30 Weihnachtskonzert für die Jüngsten Kleinmachnow, Infotelefon: 033203-80370 Musikschule Engelbert

Humperdinck PM 11.00 StrickRausch – Matinee Atelier „Kluge“, bis Infotelefon: 033203-70206 Schillerstr. 8a,

13.00 Kleinmachnow, Atelier

„StrickRausch“

11.00 Brunch & Blues Landgasthaus

Uwe Haase und Bernd Kleinow „Alte Schmiede“, Infotelefon: 033843-9220 Niemegk OT Lühnsdorf,

Landhaus Alte Schmiede

(13)

14.00 Adventsmarkt Am Strohhaus, bis Infotelefon: 0171-6217249 Groß Kreutz (Havel),

18.00 Kulturförderverein

Groß Kreutz e. V.

14.30 Adventssingen Kirche Bliesendorf,

Werder (Havel) OT Bliesendorf, Landfrauen e. V.

15.00 Adventskonzert Kirche Grubo,

und Wiesenburg/Mark

17.30 OT Grubo, Event Plus

Veranstaltungsagentur 15.30 Schwielowseekonzert am Kamin Fercher Obstkisten-

Infotelefon: 033209-71440 bühne, Dorfstr. 3a, Schwielowsee OT Ferch, Fercher Obstkistenbühne

17.00 Lesebühne Alte Schule „Die

Infotelefon: 033849-18018 Baustelle“, Wiesen- burg/Mark, Freundes- kreis Alte Schule

Veranstalter, Auskunft Naturparkzentrum, Tel.: (03 38 48) 600 04 und Anmeldung: E-Mail: info@flaeming.net

Bis auf den Flämingladen ist das Naturparkzentrum barrierefrei für Rolli- fahrer ausgebaut. Auf Grund des Geländes ist der Fackelzug zur Burg Ra- benstein nicht barrierefrei.

Auf Anfrage können wir einen kostenpflichtigen Rolli-Busshuttle vom Bhf.

Belzig oder Wiesenburg/Mark organisieren.

Naturpark Fläming und Hoher Fläming Veranstaltungen November 2008

Naturpark Nuthe-Nieplitz Veranstaltungen November 2008

09. November (Sonntag)

Auf den Spuren des Elbebibers (Biberführung bei Wittenberg) Lernen Sie den Lebensraum und die Lebensweise des munteren Burgen- bauers kennen

Treff: wird bei Anmeldung bekannt gegeben

Start: 10 Uhr

Dauer: 4 h

Preis: 8 €

Teilnehmerzahl: max. 10 – 15 Pers.

Veranstalter: Iris Elz, Tel.: (034 91) 66 36 58, mobil: (01 77) 241 93 36

Auskunft und Anmeldung: Naturpark Fläming e. V., Rotdornstr. 12, 06862 Jeber-Bergfrieden,

Tel.: (03 49 07) 307 45,

E-Mail: ciciewski@naturpark-flaeming.de

29./30. November (Samstag/Sonntag) familienfreundlich

Der etwas andere Weihnachtsmarkt im Naturparkzentrum Raben Jedes Jahr, aber nur am ersten Advent, gibt es im kleinen Dorf Raben gleich zwei Weihnachtsmärkte: Einen auf der mittelalterlichen Burg Rabenstein und einen romantischen, besinnlichen Weihnachtsmarkt im Naturpark- zentrum Alte Brennerei, wo man an vielen Ständen drinnen und draußen seine Geschenke selber basteln und nach Herzenslust kreativ werden kann.

Besonders stimmungsvoll wird es, wenn um 16 Uhr die romantische Fackelwanderung mit musikalischer Begleitung zur Burg Rabenstein star- tet, die anschließend am Naturparkzentrum mit einem Lagerfeuer und Stockbrot ausklingt.

Treff: Naturparkzentrum Raben, Brennereiweg 45, 14823 Rabenstein/Fläming, OT Raben

Start: 12 Uhr

Dauer: 6 h

Sonnabend, 8. November Auf dem 66-Seen-Wanderweg

Etappenwanderung von Trebbin nach Seddin Veranstalter: Berliner Wanderclub e. V.

Leitung: Manfred Schollmayer

Strecke: Bhf. Trebbin – Nuthe – Löwendorfer Berg – Blankensee – Mühlen- fließ – Kähnsdorfer See – Wildenbruch – Großer Seddiner See – Bhf. Sed- din (ca. 24 km)

Teilnehmerbeitrag: 2,50 Euro

Nähere Informationen bei Anmeldung bis 5.11. unter Tel.: (030) 780 011 99

Sonntag, 9. November

Das Naturschutzgebiet im herbstlichen Gewand

Wanderung im südlichen Teil des ehemaligen Truppenübungsplatz Jüterbog Leitung: Petra Riemann, Stiftung Naturlandschaften Brandenburg Treff: Jüterbog, Wasserturm an der Bülowstraße um 11 Uhr Dauer: ca. 4 Stunden

Spende erbeten zzgl. 2 Euro Versicherung

Telefonische Anmeldung erforderlich: (0331) 740 93 22

Achtung:Es ist notwendig, dass jeder Teilnehmer vor der Veranstaltung eine Haftverzichtserklärung unterschreibt.

Sonntag, 9. November Tolle Knollen und gute Gänse

Betriebserkundung auf dem Bioland-Hof Rottstock

Treff: Deutsch Bork (bei Beelitz), Nr. 37, Bioland-Hof Rottstock um 10 Uhr Der Bioland-Hof liefert vor allem Kartoffeln aus biologischem Anbau und hält Gänse in Weidemast.

Teilnahme für max. 15 Personen mit Anmeldung bis Mittwoch, den 5.11.

unter (033748) 703 85 oder (033732) 506 15

Donnerstag, 13. November

Stammtisch Seenrestauration Seddiner Seenkette Veranstalter: Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH Leitung: Frau Vedder

Treff: Schilfhof Seddiner See, Hauptstraße 48 um 18 Uhr Telefonische Auskunft: (033205) 710-0

Siehe auch Information zum Stammtisch-Eintrag am 22. Mai.

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Sonnabend, 22. November Wildtieren auf der Spur

Naturwacht-Wanderung auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Jüterbog Leitung: Naturwacht Nuthe-Nieplitz (N. Thäle) in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

Treff: Pechüle, Gasthaus „Zur Friedenseiche“ um 13 Uhr Dauer: ca. 3 Std. / ca. 5 km

Spende erbeten

Telefonische Auskunft und Anmeldung: (033732) 506 31 bzw. -506 12 oder nuthe-nieplitz@naturwacht.de

Achtung:Es ist notwendig, dass jeder Teilnehmer vor der Veranstaltung ei- ne Haftverzichtserklärung unterschreibt.

Sonntag, 30. November

Rendezvous mit nordischen Wintergästen

Ornithologische Wanderung in die Ungeheuerwiesen und an den Blankensee Leitung: Dr. Lothar Kalbe, Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niede- rung e. V.

Treff: Blankensee, Dorfkirche um 9 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden

Teilnehmerbeitrag: 2,50 Euro (Kinder bis 14 Jahre frei) Telefonische Auskunft: (033204) 423 42

Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Monat November 2008

03. Nov. 2008 Belzig, Gymnasium, Ernst-Thälmann-Straße 2 15:00 bis 19:00 Uhr 03. Nov. 2008 Potsdam-Kirchsteigfeld,Schule 56, Lise-Meitner-Straße 4 – 6 16:00 bis 19:00 Uhr 04. Nov. 2008 Michendorf,Gemeindezentrum Zum Apfelbaum,

Potsdamer Straße 64 15:00 bis 19:00 Uhr

06. Nov. 2008 Golzow,Schule, Straße der Freundschaft 17 15:30 bis 19:00 Uhr 06. Nov. 2008 Götz,Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 15:30 bis 18:30 Uhr 07. Nov. 2008 Potsdam – Am Stern,Finanzministerium, Steinstraße 104, Haus 7 08:00 bis 12:30 Uhr 08. Nov. 2008 Potsdam – Am Stern,Leibniz-Gymnasium, Galileistraße 2 09:00 bis 13:00 Uhr 08. Nov. 2008 Niemegk,Robert Koch Schule, Waldstraße 1 09:00 bis 12:00 Uhr 10. Nov. 2008 Teltow,AOK, Potsdamer Straße 20 15:00 bis 19:00 Uhr 12. Nov. 2008 Beelitz,Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 14:30 bis 19:00 Uhr 13. Nov. 2008 Lehnin,Evangelisches Diakonissenhaus, Altenhilfezentrum,

Klosterkirchplatz 15:30 bis 19:00 Uhr

19. Nov. 2008 Potsdam-Teltower Vorstadt,Staatskanzlei, Heinrich-Mann-Allee 107 10:00 bis 14:00 Uhr 21. Nov. 2008 Golm,ehemaliges Gemeindeamt, Reiherberg 31 16:00 bis 19:00 Uhr 25. Nov. 2008 Linthe,ADAC Fahrsicherheitszentrum, Am Kalkberg 6 15:00 bis 19:30 Uhr 26. Nov. 2008 Potsdam,Stadtverwaltung, Friedrich-Ebert-Straße 79, Raum 124 11:00 bis 14:30 Uhr 27. Nov. 2008 Treuenbrietzen,Bürgerhaus „Alte Feuerwehr“, Breite Straße 71 15:00 bis 19:00 Uhr 28. Nov. 2008 Glindow,Gasthof „Deutsches Haus“, Külz-Straße 25 15:00 bis 18:30 Uhr

Achtung!

Neue Öffnungszeiten im DRK-Blutspendeinstitut Potsdam, Behlertstr. 3A, Haus K2:

Montag

von 07:00 bis 19:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 12:00 bis 19:00 Uhr Freitag

von 07:00 bis 14:00 Uhr Telefon-Nummer: 0331-2846-0

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