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Archiv "Patientenverband: Panikmache" (07.11.2003)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 457. November 2003 AA2905

S E I T E E I N S

Embryonenschutz

Anstößig

Patientenverband

Panikmache D

ie Rede einer Bundesministerin

allein reicht wohl nicht aus, um eine allgemeine Trendwende einzu- leiten. Zumindest hat die Ansprache von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 30. Oktober in der Berli- ner Humboldt-Universität (sicher in Übereinstimmung mit Bundeskanz- ler Gerhard Schröder) zahlreiche zustimmende, vor allem aber be- sorgte Reaktionen hervorgerufen.

Zypries will nämlich dem im Rea- genzglas gezeugten Embryo nicht mehr vom Zeitpunkt der Verschmel- zung von Ei- und Samenzelle an Menschenwürde zusprechen. Damit wendet sie sich gegen die bisherigen Beschlüsse des Bundestags zur Stammzellforschung. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.

med. Jörg-Dietrich Hoppe, erklärte zu Zypries’ Auffassung: „Menschli- chem Leben den Grundrechtsschutz

auf Menschenwürde abzusprechen, heißt menschliches Leben in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter zu stellen.“

Die Ministerin ist zwar der An- sicht, dass der Embryo auch im Rea- genzglas „kein beliebiger Zellhaufen ist, über den Eltern, Mediziner und Forscher nach Gutdünken verfügen könnten“. Solange sich der Embryo in vitro befinde, fehle ihm aber die wesentliche Voraussetzung dafür, sich „aus sich heraus zum Menschen“

oder „als“ Mensch zu entwickeln. Die lediglich abstrakte Möglichkeit, sich in diesem Sinne weiterzuentwickeln, reicht Zypries für die Zuerkennung der Menschenwürde nicht aus. Damit steht sie jedoch im Widerspruch zum geltenden Embryonenschutzgesetz sowie anerkannten theologischen und naturwissenschaftlichen Er- kenntnissen. Zypries löst auch verfas-

sungsrechtliche Bedenken aus. Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. iur. Dr. phil. Ernst-Wolfgang Böckenförde vertritt jedenfalls die Ansicht, dass die Anerkennung der Würde des Menschen, wie das Grundgesetz sie ausspricht, „nach ihrem normativen Gehalt auch auf die ersten Anfänge des Lebens eines jeden Menschen zu erstrecken ist“

(DÄ, Heft 19/2003).

Zypries selbst relativierte ihren eigenen Vorstoß zugleich, indem sie sich für eine restriktive Stammzell- politik ausspricht und gegen die Zu- lassung der Präimplantationsdia- gnostik eintritt. Dies begründet sie nicht mit dem Embryonenschutz, sondern damit, dass Behinderte sich diskriminiert fühlen könnten, wenn menschliches Leben als „aus- sonderungswürdig“ erklärt werden kann. Gisela Klinkhammer

D

er Herbst – und mit ihm Erkäl- tungen und Grippewellen – sorgt seit jeher für volle Arztpra- xen. In diesem Jahr aber verschärft die zum 1. Januar 2004 in Kraft tre- tende Gesundheitsreform das Ge- drängel in den Warteräumen. Der Grund: Aus (teils berechtigter) Sorge, für Gesundheitsleistungen künftig mehr bezahlen zu müssen, wird mancher nicht akut nötige Arztbesuch noch in das laufende Quartal verlegt. Das Nachsehen können dabei dringend Behand- lungsbedürftige haben, die mitun- ter lange warten müssen. Auf den ersten Blick scheint es da vernünf- tig, dass etwa die Deutsche Gesell- schaft für Versicherte und Patien- ten (DGVP) Kranke auffordert, sich rechtzeitig um einen Termin zu

kümmern. Unverständlich ist dage- gen, dass DGVP-Chef Ekkehard Bahlo dies damit begründet, bis zu 20 Prozent aller Arztpraxen könn- ten wegen ausgeschöpfter Budgets ihre Patienten im Dezember abwei- sen. Einige Ärzte machten zum Jah- resende ihre Praxen zu, andere ver- trösteten ihre Patienten aufs nächste Jahr, so Bahlo weiter.

Den Patienten nützen dürften diese düsteren Szenarien kaum, wird doch durch sie der ohne Zwei- fel vorhandene Budgetdruck auf die Ärzte keinen Deut gemildert. Dage- gen ist zu erwarten, dass Patienten unnötig verunsichert werden. Schon meldet etwa der Stern in seiner In- ternetausgabe: „Ärzte wollen Pati- enten abweisen“, und die Bild-Zei- tung warnt: „Millionen Patienten

droht Abweisung“. Für die Kas- senärztliche Bundesvereinigung ist dies pure „Panikmache“. Denn kein Arzt könne notwendige Behandlun- gen ablehnen. Sollten Ärzte Ende des Jahres im Urlaub sein, gäbe es Vertreterlösungen, heißt es dort.

Zur Besonnenheit mahnen auch Verbraucherschützer, Krankenkas- sen und das Bundesgesundheitsmi- nisterium. Gleichwohl warnt die Ärzteschaft seit langem davor, dass die Praxisbudgets viel zu knapp be- messen seien. Sie würden insbeson- dere der hohen Zahl älterer und chronisch kranker Patienten nicht gerecht. Weniger Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhält dabei die Tatsache, dass die Ärzte drin- gende Behandlungsfälle nicht ab-

weisen. Samir Rabbata

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