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Archiv "EMBRYONENSCHUTZ: IVF vermeiden" (01.03.1990)

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ne Auto zufrieden sind. Lei- der haben sie sich noch nicht zu einem Verein zusammen- gefunden. Deshalb hört man nichts von ihnen.

Ich würde ein Auto nicht einmal geschenkt annehmen!

Dr. med. Gerd Höfling, Beethovenstraße 5, 5603 Wülfrath

EKG

Zu der Meldung „Gesundheits- untersuchung: Ärzte müssen über EKG-Gerät verfügen" in Heft 51 -52/1989:

Breite Grauzonen

Die kürzlich eingeführte allgemeine Gesundheitsun- tersuchung stellt den Ärzten frei, ein EKG anfertigen zu lassen. Die EKG-Abrech- nung soll nun nur jenen Ärz- ten erlaubt sein, die selbst über ein EKG-Gerät verfü- gen. So wird jetzt der Rat ge- geben, alle Ärzte, in deren Praxis noch kein Gerät vor- handen ist, sollten sich ein solches anschaffen Ist diese Empfehlung vertretbar?

Kürzlich wurde in einer Leserzuschrift in einer ande- ren Ärztezeitung Ärzten, die keine Erfahrung in der EKG- Auswertung aufweisen, ange- raten, diesen Nachteil durch Selbststudium auszugleichen.

Dieser Rat ist gefährlich. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß ich bei täglicher zentraler Auswertung zahlreicher Elek- trokardiogramme in einer großen Klinik unter Überwa- chung eines erfahrenen Arz- tes und gleichzeitigem Studi- um eines EKG-Lehrbuches erst nach weit über einem Jahr in der Lage war, das EKG einigermaßen vernünf- tig, das heißt kritisch, zu in- terpretieren.

Manchem Arzt mit gerin- gen oder fehlenden Erfahrun- gen in der EKG-Auswertung mag sich dann die Anschaf- fung eines EKG-Gerätes mit computergestützter automati- scher Kommentierung anbie- ten. Wenn auch inzwischen die elektronische Auswertung des Elektrokardiogramms bei Verwendung von 12 Ablei-

tungen einen erstaunlichen Grad der Perfektion erreicht hat, muß doch vor unüberleg- ter Übernahme der angebote- nen EKG-Interpretation ge- warnt werden. Das mag fol- gendes Beispiel verdeut- lichen:

Ein 50jähriger völlig be- schwerdefreier schlanker Nichtraucher, der täglich fünf km joggt, geht vor einem ge- planten Skiurlaub zu seinem Hausarzt. Das computerge- stützte EKG-Gerät veranlaßt den Hausarzt zur Diagnose, es sei kürzlich ein Hinter- wandinfarkt durchgemacht worden. So seien während des Skiurlaubs nur leichte Wanderungen erlaubt. Die Untersuchung durch einen später befragten Kardiologen ergibt, daß hier ein SIQIII- Typ mit einem nur sehr klei- nen und kurzen Q vorlag und daß eine 225-Watt-Belastung im Liegen völlig klaglos und ohne EKG-Veränderungen geleistet wurde. Das Myo- kardszintigramm war unauf- fällig. Die Computerauswer- tung, die dem Kardiologen später vorgelegt wurde, hat- te „Linkstyp, Hinterwand- infarktnarbe?" ausgedruckt.

Es fehlte in diesem Fall die kritische Endbewertung durch den Arzt.

Im EKG gibt es breite Grauzonen, die manchmal selbst dem Erfahrenen Schwierigkeiten in der Aus- deutung bieten. Der Compu- ter kann die endgültige Diffe- rentialbewertung nicht lei- sten. Vom nicht breit interni- stisch ausgebildeten Arzt müßte verlangt werden, daß er kompetente EKG-Auswer- tungen vornehmen kann, ehe er EKG-Untersuchungen ab- rechnet.

Der berühmte amerikani- sche Kardiologe P. D. White soll vor einigen Jahrzehnten gesagt haben, er sei sehr si- cher, daß mehr Menschen durch das EKG geschadet als genützt worden sei. Soll dies für die Zukunft wieder be- rechtigt sein?

Prof. Dr. med. Rolf Hei- necker, Max-Planck-Straße 20, 3500 Kassel-Wilhelms- höhe

EMBRYONENSCHUTZ Zum Gesetzentwurf „zum Schutz von Embryonen":

IVF vermeiden

Zu den im Hinblick auf ei- ne In-vitro-Fertilisation im

„Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen" (Em- bryonenschutzgesetz) (1) wichtigen Schwerpunkten vorgesehener Verbote zählt das Verbot „der Mitwirkung an der Entstehung sogenann- ter gespaltener Mutterschaf- ten, bei denen genetische und austragende Mutter nicht identisch sind". — Es ergibt sich dabei der Widerspruch:

Forschen an Embryonen will man angeblich nicht; die Übertragung in eine Leih- mutter kommt nicht in Frage;

den Tod des extrakorporalen Nasciturus nimmt man aber billigend in Kauf. Denn aus dem zeitlichen Abstand zwi- schen einer In-vitro-Fertilisa- tion einerseits und dem Em- bryo-Transfer andererseits, der zwei bis drei Tage be- trägt, kann sich die Notwen- digkeit einer Kryokonservie- rung ergeben. Ist die Frau nämlich in dieser Zeit er- krankt oder anderweitig ver- hindert, die anstehende Im- plantation bei sich vorneh- men zu lassen — es würde schon genügen, daß sie sie einfach nicht mehr wünscht —, so müßte man die Embryonen

„ihrem Schicksal überlassen", wollte man sie nicht konser- vieren. Hierzu weiß man, daß nicht alle Embryonen das Eingefrorensein überleben.

Sehr richtig formulierte und erklärte die römische In- struktion „Donum vitae" 1987 (2): „Auch das Einfrieren der

(1) Gesetzentwurf der Bundes- regierung, Deutscher Bundestag Drucksache 11/5460, vom 25. Okto- ber 1989

(2) Verlautbarungen des Apo- stolischen Stuhls Nr. 74, Instruktio- nen der Kongregation für die Glau- benslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fort- pflanzung — Antworten auf einige aktuelle Fragen, 10. März 1987.

Herausgeber: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Kai- serstraße 163, 5300 Bonn 1.

Embryonen, selbst wenn es zur Garantie der Lebenser- haltung des Embryos durch- geführt wird (Kryokonservie- rung), stellt eine Beleidigung der dem menschlichen Wesen geschuldeten Achtung dar, in- sofern es sie schwerwiegen- den Gefahren des Todes oder der Schädigung ihrer physi- schen Integrität aussetzt, sie zumindest zeitweise der müt- terlichen Aufnahme und Aus- tragung entzieht und sie einer von weiteren Verletzungen und Manipulationen bedroh- ten Lage aussetzt." Darüber hinaus ist aber schon bei jeder extrakorporalen Befruchtung zu bedenken, daß der Arzt, der in diesem Bereich tätig wird, als handelnder Dritter den Tod eines Menschen in seinem ersten Entfaltungssta- dium billigend in Kauf nimmt; er setzt durch die IVF eine Kausalkette in Lauf und hat das Geschehen später nicht mehr in der Hand. Dies tritt bereits bei der extrakor- poralen Befruchtung einer einzigen Eizelle ein. Der zur Rechtfertigung eventuell her- angezogene Vergleich mit der Schwangerschafts- bezie- hungsweise Geburtenrate nach natürlicher Empfängnis ist hierzu unzulässig, sonst wäre ja jedes Töten unter Be- rufung auf die „Natur", das heißt die Schöpfung, die je- dem Leben schließlich ein Ende setzt, vertretbar. Zur Veranschaulichung wird das bekannte Beispiel vom Wind, der über das Haus fegt, ange- führt: Aus der Tatsache, daß der Sturm mitunter Dachzie- gel löst und dadurch Men- schenleben zerstört, wird kei- ner das Recht ableiten, be- wußt Dachziegel zu lösen und auf Menschen fallen zu las- sen!

Die Menschenwürde kann definitiv nicht erworben wer- den. Der Arzt aber hat sich zu Beginn eines jeden neuen Le- bens nach bestem Wissen und Gewissen zu fragen: Ab wann beginnt die Ehrfurcht vor dem Leben? Ab wann ver- dient es liebevolle Sorge? Ab wann ist der menschliche Keimling in seinem wohlver- standenen Interesse schutz- A-638 (10) Dt. Ärztebl. 87, Heft 9, 1. März 1990

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bedürftig? — Das bedeutet für mich, daß er die Vornahme einer extrakoporalen Be- fruchtung vermeiden muß.

Dr. med. Lothar Bösch, Medizinaldirektor i. R., Ei- benstraße 166, 8721 Dittel- brunn/über Schweinfurt

GLOSSE

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Der Melanom-Hund" in Heft 51/52:

Sprechende Medizin

Dafür, daß die Meldung über die bahnbrechenden Er- kenntnisse über die diagnosti- schen Fähigkeiten des „Mela- nom-Hundes" in dieser unse- rer interessanten Zeit des all- gemeinen Umbruchs endlich einer breiten medizinischen Öffentlichkeit bekanntge- macht werden, gebührt dem Deutschen Ärzteblatt Dank Bedauerlich, wenn ich an un- sere Patienten denke, ist al- lerdings das große time-lag bis zur deutschen Veröffentli- chung, hatte ich doch bereits im Frühjahr 1989 in einer Ra- diomagazinsendung (!) davon gehört Immerhin handelt es sich um Erkenntnisse, die weg von der technischen und hin zur sprechenden Medizin, hier zwischen Mensch und Hund (Mops? — vergleiche auch Darstellungen in ein- schlägigen Monographien des verehrten Altmeisters Viktor von Bülow), führen.

Der Radiobeitrag nannte als Quelle eine Arbeit in der Aprilnummer einer engli- schen Fachzeitschrift, deren Name mir leider nicht mehr präsent ist. Überhaupt — so wurde ich einst belehrt — sei- en gerade die Aprilnummern mancher englischsprachiger Zeitschriften oft sehr lesens- wert — im Gegensatz zu den Glossen im Deutschen Ärzte- blatt, die zu jeder Jahreszeit mit äußerster Aufmerksam- keit und Vorsicht studiert werden müssen.

Dr. med. Bernd Sczesni, Möllerstraße 25, 5810 Wit- ten 3

BRANCHENBUCH

Zu dem Leserbrief „Bauernfän- gerei" von Michael Schweitzer in Heft 49/1989:

Bauernfängerei

Hinweis für Herrn Kolle- gen Schweitzer und andere Branchenbuchgeschädigte:

Die Branchenbuchverlage unterhalten gut funktionie- rende Mahnbüros und haben ihre Mahnanwälte (davon le- ben wir ja, hat mir einer im Scherz gesagt). Und die Rechtsschutzversicherungen kennen ja auch ihre Pappen- heimer, da sie wohl laufend bei der Bauernfängerei um Hilfe gebeten werden. Und es ist doch unwahrscheinlich, daß es soviele Zahlungsunwil- lige (vor allem Ärzte) gibt.

Auf der Suche nach Mit- geschädigten konnte mir die Bayerische Ärztekammer lei- der nicht helfen. Da habe ich mir einfach das Branchen- buch hergenommen und die

„Mehrzeiligen" herausge- sucht. Anruf genügte, und gleich die ersten beiden wa- ren genauso empört wie ich.

Ihre fotokopierten Beschwer- deschreiben an den Bran- chenverlag nahm ich zu mei- nen Unterlagen, für die sich schließlich die Kriminalpoli- zei interessierte.

Seitdem habe ich nichts wieder gehört, auch nichts von Kostennoten der An- wälte.

Soweit ich sehe, erscheint das Branchenverzeichnis wei- ter, ob mit oder ohne Mahn- büro, ist mit nicht bekannt Der Vertreter, der mir die Mehrzeilen angedreht hat, ist sicherlich gefeuert worden.

Die Bauernfängerei geht aber offensichtlich weiter, wie ja der Leserbrief beweist.

Die Lösung des Problems liegt also nicht beim einzel- nen, wenn es ihm auch ge- lingt, sich erfolgreich zu weh- ren. Wir haben unsere Ärzte- kammern für unseren Be- reich. Verfügt denn die Freie Wirtschaft nicht über ähn- liche Regulative?

Dr. med. Fritz Pensel, Ketschendorfer Straße 76, 8630 Coburg

Zusammensetzung: 1 ml pyrogenfreie Injek- tionslösung enthält 50 mg biotechnologisch gewonnene, chromatographisch einheitliche, molekular standardisierte Polypeptide, Glyko- peptide, Glykolipide und Nukleotide (extract.

hepatis et lienalis agni) mit einem Molekularge- wicht <10.000 Dalton.

Anwendungsgebiete: Zur supportiven Tu- mortherapie.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Polypeptide.

Dosierung: FACTOR AF2 wird über mehrere Tage i.m., i.v., als Zusatz zu Infusionen oder in- trapleural in ansteigenden Dosen von 1,0 bis

4,0 ml gegeben, in besonderen Fällen bis 40 ml, sofern vom Arzt nicht anders verordnet.

Supportiv zur Chemotherapie wird FACTOR AF2 mindestens 2 x 10 ml täglich verabreicht.

Bei besonders aggressiven Chemotherapie- protokollen sollte die Dosis auf 4 x 10 ml erhöht werden.

Darreichungsformen und Packungsgrößen:

Packungen: 5 Ampullen zu 1 ml DM 53,98, 5 Ampullen zu 2 ml DM 93,50, 10 Ampullen zu 1 ml DM 94,24, 10 Ampullen zu 2 ml DM 168,50, 1 Ampulle zu 10 ml DM 82,34, Anstattspackun- gen: 50 Ampullen zu 1 ml, 50 Ampullen zu 2 ml, 50 Ampullen zu 10 ml.

A-640 (12) Dt. Ärztebl. 87, Heft 9, 1. März 1990

Referenzen

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