Die Information:
Bericht und Meinung
BRIEFE AN DIE REDAKTION
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ALKOHOL Vorschlag zur Finanzierung der Folgekrankheiten:Zusatzversicherung
. . . Die Deutsche Haupt- stelle gegen die Suchtge- fahren nennt eine Zahl von 1,8 Millionen behandlungs- bedürftigen Alkoholkran- ken. Alkoholfolgekrankhei- ten liegen an der Spitze der chronischen Krankheiten.
Unfälle am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr als Folge akuter Alkoholein- wirkung treten vermehrt auf. Etwa jeder dritte bis vierte in psychiatrischen Krankenhäusern aufge- nommene Patient ist alko- holkrank. Diese Aufzäh- lung läßt sich laut Bericht beliebig fortsetzen. Aber dabei handelt es sich nur um die Spitze eines Eis- bergs. Bevor die Alkohol- krankheit mit ihrer Ein- schränkung des freien Wil- lens offenbar wird, sind acht bis zehn Jahre vergan- gen, in denen es zu ver- mehrter Arbeitsunfähigkeit gekommen ist. Die Diagno- sen lauten: Magenschleim- hautentzündung, Schwä- chezustand mit erheblicher vegetativer Dystonie, psy- chischer Versagenszu- stand, Knochenbrüche al- ler Art. Lange Zeit versteht es der Patient'clie Ursache dieser Leiden, den zu ho- hen Alkoholkonsum, ge- heim zu halten ... . . Wer sich selbst durch Alko- hol schädigt, muß eine zu- sätzliche Versicherung ge- gen die Folgen seines Han- delns abschließen. Nur so können die enormen Ko- sten in Zukunft aufge- bracht werden. Eine solche Versicherung ist ohne gro- ßen Aufwand auf eine sehr einfache Art und Weise ein- zuführen. Der jährliche Al- koholkonsum ist bekannt, und die Kosten für die Schäden des Alkoholismus lassen sich ziemlich zuver- lässig berechnen. So läßt sich ermitteln, wie hoch das Schadensrisiko pro Li- ter reinen Alkohol ist. Ein
entsprechender Betrag wird, gemäß dem Alkohol- gehalt, auf jede Flasche al- koholhaltiger Getränke aufgeschlagen. Mit dem Kaufpreis entrichtet jeder Konsument sofort seine Versicherungssumme .. . Die auf diese Weise einge- nommenen Beträge wer- den ungekürzt der gesetzli- chen Kranken- und Renten- versicherung sowie auch im prozentualen Rahmen ihrer Mitglieder den priva- ten Versicherungen zuge- führt . .
Dr. med. Elfriede Husstedt Gallenkamp 11
4400 Münster/Westfalen
ARZTHELFERINNEN
Zu dem Leserbrief von Dr.
med. Hermann Lommel „Wirk- lichkeitsfremd?" (Heft 45/
1982), der sich auf einen Arti- kel in Heft 27/1982, „Mantelta- rifvertrag für Arzthelferinnen neu gefaßt", bezog:
Volle Zustimmung
. . . [Dem Beitrag] gilt mei- ne volle Zustimmung. Ich würde eine weitere Diskus- sion des Themas begrüßen.
Die Divergenz von stetigen Lohnerhöhungen zu re- gressiven Praxiseinnah- men ist eklatant. Daher sind die jährlichen und un- rationell wirkenden Erhö- hungen (erforderliche Auf- rechnung wegen Rück- wirksamkeit) eine erhebli- che finanzielle und büro- technische Belastung, die mit etwas Überlegung und Orientierung an den Wirk- lichkeiten der Arztpraxis völlig anders gestaltet wer- den müßten. Bezüglich der Lehrlinge (Azubis) ist die den Belangen der Praxis meist zuwiderlaufende Ter- minierung der Unterrichts- stunden zu beklagen!
Dr. med. Heinrich B.
Mehmert
Freiherr-vom-Stein- Straße 50
4712 Werne
STERILISATIONEN
Zu dem Leserbrief von Prof.
Dr. med. G. Huwer „1934"
(Heft 3/1983):
Beleidigung
. . . Durch zahlreiche Do- kumente ist belegt, daß seit dem Deutschen Kaiser- reich der Kampf insbeson- dere gegen die soziale Indi- kation zum Schwanger- schaftsabbruch mit sozial- darwinistischen und ras- senhygienischen Überzeu- gungen gekoppelt ist. Der rassenhygienische Wahn führte bekanntlich u. a.
zum „Gesetz zur Verhü- tung erbkranken Nach- wuchses" vom 14. Juli 1933, welches die Zwangs- sterilisierung von „Erb- kranken" vorschrieb („An- geborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch- depressives Irresein, erbli- che Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blind- heit, erbliche Taubheit so- wie erbliche körperliche Mißbildung", außerdem
„schwerer Alkoholismus".) Nur wenige Ärzte erkann- ten den menschenverach- tenden Charakter dieser Entwicklung, so der Psych- iater Karl Bonhoeffer, der vor und nach 1933 wieder- holt öffentlich gegen die
Sterilisierungskampagne Stellung bezog und hierbei insbesondere auf die Un- wissenschaftlichkeit der
Rassenhygieniker hinwies, die ja glaubten, das „Erbni- veau" des deutschen Vol- kes u. a. durch die Zwangs- sterilisierungen heben zu können.
Herrn Prof. Huwer muß ex- emplarisch an einigen Punkten widersprochen werden:
— Die Indikationen zur Zwangssterilisierung wa- ren eben nicht „äußerst korrekt", sondern in den al- lermeisten Fällen unwis- senschaftlich und willkür- lich.
— Es handelte sich in der Tat um „grauenhafte Mas- sensterilisationen" . . .
— Abtreibungen wurden während der Zeit des deut- schen Faschismus sehr wohl auch außerhalb des eng gefaßten Rahmens der medizinischen Indikation durchgeführt. Dies betraf einmal die Gruppe der vom Sterilisierungsgesetz erfaß- ten „erbkranken" Frauen, bei denen im Falle einer Schwangerschaft Abtrei- bung und Sterilisierung miteinander verbunden wurden — oft weit über den dritten Schwangerschafts- monat hinaus. Zum ande- ren in bislang nicht nä- her bekanntem Ausmaß schwangere ausländische Zwangsarbeiterinnen.
Den ärztlichen Kollegen, die es sich noch immer so leicht machen, das Pro- blem der Schwanger- schaftsunterbrechung mit dem Schlagwort „legali- sierter Mord" zu belegen, sei dringend die Beschäfti- gung mit der deutschen Geschichte empfohlen. Es stellt sich dann nämlich die Frage, ob unter die Katego- rie „legalisierter Mord"
nicht jene weiblichen Opfer des Gesetzes zur Verhü- tung erbkranken Nach- wuchses zu rechnen sind, welche die zwangsvoll- streckte Laparotomie nicht überlebt haben. Ob es ent- sprechend den damals als
„üblich" bezeichneten Mortalitätsraten 2000 oder 4000 Frauen gewesen sind, ist moralisch unerheblich.
Die nachträgliche Recht- fertigung der Zwangssteri- lisierungen aber stellt eine unerträgliche Beleidigung der Opfer und ihrer Ver- wandten dar.
Dr. med.
Hans-Georg Güse Elsasser Straße 16 2800 Bremen 1 Dr. med.
Norbert Schmacke Elsasser Straße 61/63 2800 Bremen 1
16 Heft 14 vom 8. April 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A