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Archiv "Berlin: Krankenhausbetten für Schwangerschaftsabbrüche sind knapp" (24.04.1975)

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Bericht und Meinung

Des weiteren werde die Landesre- gierung eine Ergänzung des Bun- desseuchengesetzes vorschlagen.

In diesem Zusammenhang stellte Frau Minister Griesinger rückblik- kend fest, daß Sekundärfälle infol- ge eines Kontaktes mit Erkrankten im Verhältnis zu der Zahl der Erst- erkrankungen nur sehr spärlich aufgetreten sind. Aus der Tatsa- che, daß es nicht zu einer zweiten oder gar dritten Erkrankungswelle gekommen sei, könne man folgern, daß die Maßnahmen ausreichend gewesen seien.

NIEDERSACHSEN

Streit um Pflegestellen bei der MHH

Zwischen dem Niedersächsischen Wissenschaftsministerium und der Medizinischen Hochschule (MHH), wo sich die Pflegekosten pro Tag und Patient auf 480 DM belaufen, besteht weiterhin kein Einverneh- men darüber, ob die Zahl der Pfle- gekräfte in einem vertretbaren Ver- hältnis zu der Zahl der zur Verfü- gung stehenden Betten steht. Das Ministerium hatte für die 883 Bet- ten, die im Oktober vorigen Jahres zur Verfügung standen, einen Be- darf an 736 Schwestern errechnet.

Dagegen ermittelte die MHH für die Krankenpflege 958 Stellen, also über 220 mehr als das Ministerium, weil zwei Drittel des Pflegeperso- nals auf Spezialgebieten — Dialy- sezentren, Herzkatheterlabors, In- tensivstationen und so weiter — tä- tig ist. Diese Differenzen werden auch den Haushaltsausschuß des Landtags noch beschäftigen. DÄ-N

BERLIN

Krankenhausbetten für Schwangerschafts- abbrüche sind knapp

Der Landesverband Berlin des Marburger Bundes hat den Senator für Gesundheit und Umweltschutz und die Bezirksämter aufgefordert,

Mittel und Wege zu finden, damit eine ausreichende Zahl von Kran- kenhausbetten zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt werden kann.

Nach Ansicht des Landesverban- des Berlin des Marburger Bundes sind auf Grund der Aufgeschlos- senheit der Gutachterstelle der Ärztekammer Berlin Schwanger- schaftsabbrüche zunehmend auf legalem Wege möglich, obwohl in Westberlin — im Gegensatz zum Bundesgebiet — die strenge Indi- kationsregelung weiterbesteht.

Für 1975 schätzt der Verband die Zahl der Anträge auf le- galen Schwangerschaftsabbruch auf 10 000.

Auf einer Pressekonferenz gab der Landesverband seiner Besorgnis Ausdruck, daß „immer mehr Frau- en mit einer Genehmigung der Ärz- tekammer in den Krankenhäusern abgewiesen werden und unzumut- bare Bittgänge durch die verschie- denen Häuser machen müssen." In einigen Fällen seien die Wartezei- ten sogar so lang gewesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr innerhalb der geneh- migten Frist durchgeführt werden konnte. zel

„Gegendarstellung"

Eine überschießende Reaktion ha- ben die beim DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT ausschließlich aus sachli- chen Gründen unternommenen und keineswegs gegen Personen ge- richteten redaktionellen Rationali- sierungsmaßnahmen, über deren Ergebnis auf Seite 1177 dieses Hef- tes detailliert berichtet wird, ausge- löst: Einer der bisherigen freien wissenschaftlichen Mitarbeiter in der ehemaligen Frankfurter medizi- nischen Ressortschriftleitung, Prof.

Dr. med. Wilhelm Theopold, Di- rektor der Kinderklinik des Städtischen Krankenhauses Frank- furt (Main)-Höchst, der nicht haupt-

amtlich die Leitung der nach Köln verlegten und erweiterten Medizi- nisch-Wissenschaftlichen Redak- tion übernehmen konnte, hat durch seine Anwälte gefordert, die nach- folgende „Gegendarstellung" ab- zudrucken. Wir kommen der

Forderung nach, obwohl diese Dar- stellung nicht dem Paragraphen 11 des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entspricht, weil sie nämlich Behauptungen ge- gen etwas aufstellt, was im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT gar nicht be- hauptet worden ist:

„In Nr. 9 des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES wird auf S. 557 fälschlich behauptet, ein lediglich von einer Sekretärin unterzeichneter Protest der Fachredakteure sei von Prof.

Sewering beantwortet worden.

Wahr ist folgendes: Der Text einer Resolution, der 18 Professoren zu- stimmten, wurde zwar unterschrift- lich von einer Sektretärin bestätigt, ging aber am 27. August 1974 mit einem Schreiben von mir an die Herausgeber Prof. Sewering und Dr. Muschallik. Dieses Schreiben wurde nie beantwortet. Unter dem 21. Januar 1975 verschickte Prof.

Sewering lediglich ein Rundschrei- ben an die Fachredakteure, nach- dem er von Prof. Ungeheuer münd- lich auf die Empörung der Profes- soren hingewiesen worden war. In diesem Brief wird mit keinem Wort auf die Streichung der Namen aus dem Impressum eingegangen.

Professor Dr. med. W. Theopold"

Dazu ist nur festzuhalten, daß in Wahrheit Prof. Theopold von Prof.

Sewering und Dr. Muschallik in Anwesenheit des Chefredakteurs am 9. November 1974 in Köln in mehr als einstündigem Gespräch über die fraglichen Sachzusam- menhänge detailliert unterrichtet worden ist.

Es ist sehr bedauerlich, daß rechts- anwaltliche Schritte es erzwingen, solche persönliche Querele — hof- fentlich letztmals — vor unseren Lesern ausbreiten zu müssen. Im übrigen verweisen wir noch einmal auf den Bericht, Seiten 1177 und 1178 dieses Heftes. DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 17 vom 24. April 1975 1183

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