Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
POLITIK GEGEN DAS RAUCHEN
Zu dem Artikel „Gegen das Rauchen muß politisch gehandelt werden" von Staatssekretär Prof. Dr. med. Fritz Bes- ke, DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 47/1975:
Voraussetzungen für Therapie und Prävention schaffen!
Jeder wird dem Autor im Prinzip zustimmen, wenn er sagt: „Gesetz- geberisches Handeln zur Ein- schränkung des Rauchens ist ein unabdingbarer Bestandteil jeder Kampagne gegen das Rauchen, kann jedoch nur eine von vielen Maßnahmen gegen das Rauchen sein." Aber im einzelnen bedürfen die Ausführungen von Prof. Beske eini- ger Ergänzungen. Breiten Raum neh- men Erörterungen über Maßnah- men wie Steuererhöhung, Preisge- staltung und Werbungseinschrän- kung ein, zwar meint auch der Au- tor: „Keine einzelne Maßnahme wird für sich allein das Problem lö- sen können." Aber diese Maßnah- men haben sich bei der Erprobung im Ausland als so wenig wirksam erwiesen, daß wir sie heute nicht mehr in den Vordergrund stellen können. Das verwundert nicht, wenn man von der Psychologie und Psychopathologie des Rauchens ausgeht: Unbestreitbar kann beim Rauchen Abhängigkeit (Sucht) ein- treten; auch von wenigen Zigaret- ten täglich kann ein Raucher aus- gesprochen abhängig sein. Abhän- gigkeit ist aber behandlungsbe- dürftig.
Entwöhnungskuren werden an ei- nigen Orten der Bundesrepu- blik mit guten Ergebnissen durch- geführt, aber es gibt noch viel zu wenig Behandlungsstellen. Die wichtigste Aufgabe des Staates wäre es nun, die Einrichtung von Behandlungsinstitutionen zu för- dern.
Das klingt im Aufsatz von Profes- sor Beske nur am Rande an. Von den erfolgreich Behandelten ist auch die beste Öffentlichkeitsar- beit zu erwarten, mehr als von all- gemeinen Informationen über Ge- sundheitsschäden.
BRIEFE AN DIE REDAKTION
Mindestens ebenso wichtig wie die Therapie ist die Prävention. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß die weitaus meisten Raucher bereits als Jugendliche das regelmäßige Rauchen begonnen haben und daß etwa jeder vierte Vierzehnjährige raucht, muß die Prävention bei den Kindern ansetzen. Dabei sind Rauchverbot in der Schule und Öf- fentlichkeit sowie Verkaufsverbot an Kinder nicht die entscheiden- den Maßnahmen, und auch die
„Aufklärung" genügt nicht (die der Autor an letzter Stelle der Maßnah- men zum Schutze der Minderjähri- gen aufführt). Erfolgversprechend sind eher Gruppendiskussionen und dabei insbesondere die Ver- mittlung von Verhaltensstilen durch Erzieher wie auch durch Eltern;
denn der Beginn des Rauchens ist von psychosozialen Faktoren ab- hängig und unter diesen in hohem Maße vom Rauchen bzw. Nichtrau- chen der Eltern, Erzieher und älte- ren Freunde (unter diesem Aspekt ist die breite Diskussion im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT über das Rauchen der Ärzte sehr zu begrü- ßen).
„Eine Kampagne gegen das Rau- chen" muß mehr, als es bisher ge- schehen ist, die wirtschaftlichen Folgen einer Reduktion des Tabak- konsums berücksichtigen, in tabak- produzierenden Ländern insbeson- dere die Auswirkungen auf den Ar- beitsmarkt, jeweils aber die Steuer- ausfälle. Nikotinarme Zigaretten zu propagieren ist fragwürdig, nach- dem mehrere experimentelle Un- tersuchungen gezeigt haben, daß Raucher nach dem Übergang auf nikotinarme Zigaretten den Kon- sum steigern, sich also doch wie- der die ungefähr gleiche Menge Ni- kotin zuführen und evtl. sogar mehr Teer und andere gesundheits- schädliche Stoffe.
Professor Dr. med. R. Tölle Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik
der Westfälischen Wilhelms-Universität Roxeler Straße 131 4400 Münster
AUS DEM BUNDESTAG
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Kostentransparenz in den Krankenhäusern
Die Bundespflegesatzverordnung habe mit der Einführung eines bun- deseinheitlichen Selbstkostenblatts eine erste Voraussetzung für die Transparenz und Vergleichbarkeit der Kostenfaktoren im Pflegesatz- bereich geschaffen. Diese recht la- pidare Auskunft erteilte die Bun- desregierung auf eine Kleine An- frage der CDU/CSU-Bundestags- fraktion.
Die Opposition wollte unter ande- derenn wissen, ob die im Kranken- hausfinanzierungsgesetz veranker- ten Wirtschaftlichkeitskriterien prak- tikabel seien. Auch die Frage, wie eine kostengünstigere Kranken- hauspolitik bei allen Beteiligten veranlaßt werden könne, wurde von der Bundesregierung nur aus- weichend beantwortet. In der Bun- destagsdrucksache 7/2850 wird le- diglich auf bereits Bekanntes hin- gewiesen: „Mit der Aufstellung der Finanzbuchhaltung (Kostenplan, An- lagennachweis, Musterkontenplan und Erläuterungen) wurde bereits ein weiterer Schritt auf dem W,eg zu der ab 1978 einzuführenden Ko- sten- und Leistungsrechnung ge- tan.
Eine bundeseinheitliche Betriebs- abrechnung wird zur Zeit er- arbeitet. Ob und inwieweit die im übrigen Krankenhausfinanzierungs- gesetz und in der Bundespflege- satzverordnung verankerten Mög- lichkeiten zur Wirtschaftlichkeits- kontrolle der Krankenhäuser aus- reichen, kann nach dieser Anlauf- phase der Durchführung der Ge- setze nicht abschließend beurteilt werden."
Die Bundesregierung hat dazu in einem Bericht über die Aus- wirkungen des Gesetzes, der am 30. Dezember 1975 dem Bun- destag zugeleitet wurde, Stellung genommen. Der regierungsamtliche Bericht wurde ausführlich im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT Heft 5/
1976, Seite 237 kommentiert. HC