DIE GLOSSE
Dreck werfen und warten .
In einer mündlichen Anfrage er- kundigte sich kürzlich ein Abge- ordneter des niedersächsischen Landtages bei Sozialminister Helmut Greulich danach, ob Kinderärzte bei ansteckenden oder hochfieberhaften Krankhei- ten zu Hausbesuchen verpflich- tet seien, ob Ärzte regreß- pflichtig seien, wenn sich Kin- der in ihrer Praxis ansteckende Krankheiten zuziehen, und ob Kinderärzte die Behandlung von unruhigen Kindern ablehnen dürften.
Der Sozialminister antwortete, im Namen der Landesregierung, sachlich und direkt, wobei er, wie es im parlamentarischen Alltag üblich ist, die entspre- chenden Paragraphen zitierte, aus dem Strafgesetzbuch, der Berufsordnung der Ärztekam- mer Niedersachsen, der Reichs- versicherungsordnung, dem Bundesmantelvertrag für Kas- senärzte.
Es geht uns hier nicht um die sachlichen Einzelheiten. Es ging nämlich, wie man vermuten muß, auch dem fragenden Ab- geordneten nicht um die sachli- chen Einzelheiten; sondern man geriet hier bereits auf das Ge- biet der Polemik. Dies erkannte auch der Minister. Er schickte nämlich seiner Antwort die Be- merkung voraus, er könne nicht beurteilen, ob wirklich, wie es in der Frage hieß, Kinderärzte in zunehmendem Maße Hausbesu-
che ablehnten. Er habe diese Frage an die Ärztekammer Nie- dersachsen gestellt, und diese sei der Meinung, eine solche Behauptung treffe nicht zu. Also eine sachlich zurückhaltende Antwort, weil man nichts be- weisen kann. Es lohnt sich, dies zu vergleichen mit der Vor- bemerkung, mit der der Abge- ordnete Hoch (SPD) seine mündliche Anfrage eingeleitet hatte:
„In zunehmendem Maße lehnen Kinderärzte den Hausbesuch ab. Ohne Rücksicht auf die Art der Krankheit, auch bei anstek- kenden oder hochfieberhaften Krankheiten müssen Eltern mit ihren Kindern während der Sprechstundenzeit Kinderärzte aufsuchen. Eine separate Be- handlung erfolgt vielfach nicht.
Teilweise gehen Kinderärzte dazu über, bei unruhigen Kin- dern die Behandlung zu verwei- gern." Und dann folgten die drei Einzelfragen.
Der Abgeordnete hat zweifellos das Recht, solche unbelegten Behauptungen aufzustellen. Der Beobachter und jeder Bürger haben auch das Recht, ihm zu- mindest polemische Absichten zu unterstellen. Denn so etwas wird ja auch zu Protokoll ge- nommen und veröffentlicht, im vorliegenden Fall zum Beispiel in den Presseinformationen des niedersächsischen Sozialmini- sters. Und dann braucht man ja nur noch zu warten. Denn: Je häufiger man jemanden mit Dreck bewirft, desto mehr bleibt davon an ihm kleben . . . gb Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
überhaupt kostet. Bei einer vielsei- tigen Betrachtung der Kostenent- wicklung ergab sich im wesentli- chen, daß man wohl die Globalko- sten auch einzelner Bereiche fest- stellen kann, daß es aber auf Teil- sektoren häufig an statistischen Unterlagen fehlt, die für die Be-
stimmung des Verhältnisses von Kosten und Qualität beziehungs- weise für Effektivitäts- und Effi- zienzmessungen notwendig wären.
Die nächste Veranstaltung der Rei- he soll am 5. Juni die Frage zu klä- ren versuchen, warum die Gesund- heitssicherung so viel kostet. gb
RHEINLAND-PFALZ
Fachschwestern für Gemeinde-
krankenpflege
Nach einem sechsmonatigen Wei- terbildungskursus beim Seminar für Gemeindekrankenpflege der Arenberger Caritasvereinigung in Koblenz haben 21 Krankenschwe- stern aus verschiedenen Ländern der Bundesrepublik zum erstenmal die staatliche Anerkennung als Fachschwester für Gemeindekran- kenpflege erhalten. Der rheinland- pfälzische Sozialminister Dr. Geiß- ler hat im Vorgriff auf eine spätere allgemeine Regelung die staatliche Anerkennung dieser Weiterbil- dungsveranstaltung ausgespro- chen. Bei der Zeugnisverleihung an die Schwestern verwies Staatsse- kretär Dr. Alois Schmitz auf die So- zialstationen in Rheinland-Pfalz, die für die neuen Fachschwestern ein attraktives Tätigkeitsgebiet bö- ten. WZ
BADEN-WÜRTTEMBERG
Konsequenzen aus der Typhusepidemie 1974
In einem Bericht über Verlauf, Aus- maß und Ursache der Typhusepi- demie des vergangenen Herbstes hat der baden-württembergische Gesundheitsminister Frau Annema- rie Griesinger auch aus der Epide- mie zu ziehende Konsequenzen an- gekündigt. So sollen in der näch- sten Zeit über die umfangreichen Untersuchungen der ausschei- dungsverdächtigen Personen hin- aus auch alle Personen einer zu- sätzlichen Kontrolluntersuchung unterzogen werden, die in Lebens- mittelbetrieben der hauptsächlich betroffenen Gebiete Stuttgart und Heidelberg/Mannheim beschäftigt sind und nach den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig unter- sucht werden müßten. Außerdem werde das Meldesystem überarbei- tet, um räumliche Zusammenhänge von Infektionskrankheiten rasch erkennen zu können. wz
1182 Heft 17 vom 24. April 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Die Information:
Bericht und Meinung
Des weiteren werde die Landesre- gierung eine Ergänzung des Bun- desseuchengesetzes vorschlagen.
In diesem Zusammenhang stellte Frau Minister Griesinger rückblik- kend fest, daß Sekundärfälle infol- ge eines Kontaktes mit Erkrankten im Verhältnis zu der Zahl der Erst- erkrankungen nur sehr spärlich aufgetreten sind. Aus der Tatsa- che, daß es nicht zu einer zweiten oder gar dritten Erkrankungswelle gekommen sei, könne man folgern, daß die Maßnahmen ausreichend gewesen seien.
NIEDERSACHSEN
Streit um Pflegestellen bei der MHH
Zwischen dem Niedersächsischen Wissenschaftsministerium und der Medizinischen Hochschule (MHH), wo sich die Pflegekosten pro Tag und Patient auf 480 DM belaufen, besteht weiterhin kein Einverneh- men darüber, ob die Zahl der Pfle- gekräfte in einem vertretbaren Ver- hältnis zu der Zahl der zur Verfü- gung stehenden Betten steht. Das Ministerium hatte für die 883 Bet- ten, die im Oktober vorigen Jahres zur Verfügung standen, einen Be- darf an 736 Schwestern errechnet.
Dagegen ermittelte die MHH für die Krankenpflege 958 Stellen, also über 220 mehr als das Ministerium, weil zwei Drittel des Pflegeperso- nals auf Spezialgebieten — Dialy- sezentren, Herzkatheterlabors, In- tensivstationen und so weiter — tä- tig ist. Diese Differenzen werden auch den Haushaltsausschuß des Landtags noch beschäftigen. DÄ-N
BERLIN
Krankenhausbetten für Schwangerschafts- abbrüche sind knapp
Der Landesverband Berlin des Marburger Bundes hat den Senator für Gesundheit und Umweltschutz und die Bezirksämter aufgefordert,
Mittel und Wege zu finden, damit eine ausreichende Zahl von Kran- kenhausbetten zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach Ansicht des Landesverban- des Berlin des Marburger Bundes sind auf Grund der Aufgeschlos- senheit der Gutachterstelle der Ärztekammer Berlin Schwanger- schaftsabbrüche zunehmend auf legalem Wege möglich, obwohl in Westberlin — im Gegensatz zum Bundesgebiet — die strenge Indi- kationsregelung weiterbesteht.
Für 1975 schätzt der Verband die Zahl der Anträge auf le- galen Schwangerschaftsabbruch auf 10 000.
Auf einer Pressekonferenz gab der Landesverband seiner Besorgnis Ausdruck, daß „immer mehr Frau- en mit einer Genehmigung der Ärz- tekammer in den Krankenhäusern abgewiesen werden und unzumut- bare Bittgänge durch die verschie- denen Häuser machen müssen." In einigen Fällen seien die Wartezei- ten sogar so lang gewesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr innerhalb der geneh- migten Frist durchgeführt werden konnte. zel
„Gegendarstellung"
Eine überschießende Reaktion ha- ben die beim DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT ausschließlich aus sachli- chen Gründen unternommenen und keineswegs gegen Personen ge- richteten redaktionellen Rationali- sierungsmaßnahmen, über deren Ergebnis auf Seite 1177 dieses Hef- tes detailliert berichtet wird, ausge- löst: Einer der bisherigen freien wissenschaftlichen Mitarbeiter in der ehemaligen Frankfurter medizi- nischen Ressortschriftleitung, Prof.
Dr. med. Wilhelm Theopold, Di- rektor der Kinderklinik des Städtischen Krankenhauses Frank- furt (Main)-Höchst, der nicht haupt-
amtlich die Leitung der nach Köln verlegten und erweiterten Medizi- nisch-Wissenschaftlichen Redak- tion übernehmen konnte, hat durch seine Anwälte gefordert, die nach- folgende „Gegendarstellung" ab- zudrucken. Wir kommen der
Forderung nach, obwohl diese Dar- stellung nicht dem Paragraphen 11 des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entspricht, weil sie nämlich Behauptungen ge- gen etwas aufstellt, was im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT gar nicht be- hauptet worden ist:
„In Nr. 9 des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES wird auf S. 557 fälschlich behauptet, ein lediglich von einer Sekretärin unterzeichneter Protest der Fachredakteure sei von Prof.
Sewering beantwortet worden.
Wahr ist folgendes: Der Text einer Resolution, der 18 Professoren zu- stimmten, wurde zwar unterschrift- lich von einer Sektretärin bestätigt, ging aber am 27. August 1974 mit einem Schreiben von mir an die Herausgeber Prof. Sewering und Dr. Muschallik. Dieses Schreiben wurde nie beantwortet. Unter dem 21. Januar 1975 verschickte Prof.
Sewering lediglich ein Rundschrei- ben an die Fachredakteure, nach- dem er von Prof. Ungeheuer münd- lich auf die Empörung der Profes- soren hingewiesen worden war. In diesem Brief wird mit keinem Wort auf die Streichung der Namen aus dem Impressum eingegangen.
Professor Dr. med. W. Theopold"
Dazu ist nur festzuhalten, daß in Wahrheit Prof. Theopold von Prof.
Sewering und Dr. Muschallik in Anwesenheit des Chefredakteurs am 9. November 1974 in Köln in mehr als einstündigem Gespräch über die fraglichen Sachzusam- menhänge detailliert unterrichtet worden ist.
Es ist sehr bedauerlich, daß rechts- anwaltliche Schritte es erzwingen, solche persönliche Querele — hof- fentlich letztmals — vor unseren Lesern ausbreiten zu müssen. Im übrigen verweisen wir noch einmal auf den Bericht, Seiten 1177 und 1178 dieses Heftes. DÄ
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 17 vom 24. April 1975 1183