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Archiv "Mit Warten nichts mehr zu gewinnen" (17.04.1980)

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Academic year: 2022

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Aufsatze ·Notizen Praktisches Jahr

3. Ausbildungskapazitäten in Uni- versitätskliniken und außeruniversi- tären Lehrkrankenhäusern in fach- gebietsspezifischer Gliederung

~ Vorhandene Ausbildungsplätze für PJ-Studenten

~ Zahl der zur Lehre geeigneten Betten

~ Umfang, Struktur und Qualifika- tion des Lehrpersonals

~ Fakultäts- und fachgebietsspezi- fische Relationen von Studenten zu Ärzten bzw. zu Betten

~ Engpaßbereiche

~ Expansionsfähige Bereiche 4. Kapazitätsreserven an Uni-Klini- ken und im außeruniversitären Be- reich in noch nicht in die Lehre ein- bezogenen, aber grundsätzlich zur Lehre geeigneten Krankenhäusern, wobei neben der fachgebietsspezifi- schen Situation auch das Problem der regionalen Verteilung und Zu- ordnung zu beachten ist. Resultat einer derartigen Detailanalyse wäre demnach ein Gesamtüberblick über die fachgebietsspezifischen Ausbil- dungspotentiale, Kapazitätsreserven und Engpaßbereiche im Praktischen Jahr. Erst die Vorlage solcher lnfor- ,mationen scheint eine solide Argu- mentationsbasis für die weitere Dis- kussion um Qualität und Quantitä- ten darzustellen. Gegenüber den Realitäten auf der Angebotsseite der Ausbildungskapazitäten wären dann geeignete Maßnahmen auf der Nachfrageseite nach diesen Kapazi- täten zu erörtern, wobei die Palette der Aktionsmöglichkeiten von einer Reduzierung oder zumindest Stabili- sierung der Studienanfängerzahlen über eine Modifizierung des Prakti- schen Jahres in seiner heutigen Form bis hin zur Tolerierung ge- ringerer Qualitätsstandards ein brei- tes Spektrum aufweist.

Anschrift des Verfassers: Diplom-Volkswirt Bernd Liebert Zentralinstitut für die

kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Haedenkampstraße 5

5000 Köln 41 (Lindenthal)

THEMEN DER ZEIT

Mit Warten

nichts mehr zu gewinnen

Ein Interview mit dem Leiter der ZVS

Im Anschluß an den Artikel zu den neuen Zulassungsbestimmungen für Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin (Heft 15/1980, Seite 982ft.) hat die Redaktion den Direktor der Zentrale für die Vergabe von Studienplätze (ZVS), Henning Berlin, im Rahmen eines Interviews um eine Benotung der neuen Bedingungen gebeten. Dabei sollte vor allem geklärt werden, ob sich die Chancen der Bewerber durch den Wegfall der "Warteliste" verschlechtert haben.

Deutsches Ärzteblatt: Vom Winter- semester 1980/81 an beginnt bei der ZVS quasi eine neue Zeitrechnung für die Zulassung zum Medizin-, Tiermedizin- und Zahnmedizinstu- dium: Auf die erste Bewerbung folgt

"automatisch" das Ende der Bewer-

bungsmöglichkeiten nach späte- stens drei Jahren. Ist auch die letzte Bewerbung in dieser Zeit erfolglos geblieben, kann sich der Studienin- teressent nicht mehr bewerben. Was dann?

Berlin: Er kann sich tatsächlich da- nach nicht mehr für denselben me- dizinischen Studiengang bewerben. Es bleibt diesem Bewerber, daß er sich jederzeit für jeden anderen me- dizinischen oder sonstigen Studien- gang bei der ZVS oder andernfalls bei einer Hochschule direkt - auch schon zwischendurch - bewerben kann.

Deutsches Ärzteblatt: Die fünfte Ab- lehnung für Medizin ist aber gleich- zeitig die endgültige Ablehnung für Medizin. Bedeutet das: abgelehnt für immer?

Berlin: Wer seine Bewerbungsmög- lichkeiten ausgeschöpft hat, kann sich so lange für denselben medizi- nischen Studiengang nicht mehr be- werben, wie diese neuen Regelun- gen gelten. Das heißt also: nicht für immer, aber doch für so lange, wie

die übergroße Nachfrage nach den medizinischen Studiengängen ein besonderes Auswahlverfahren mit begrenzter Bewerbungsmöglichkeit erforderlich machen wird.

Deutsches Ärzteblatt: Wie stark werden Angebot und Nachfrage aus- einandergehen?

Berlin: Im Jahr ist mit 50 000 bis 60 000 Bewerbungen für die drei medizinischen Studiengänge Medi- zin, Tiermedizin und Zahnmedizin zu rechnen. Dem werden pro Jahr 15 000 Zulassungen gegenüberste- hen. Die Attraktivität des medizini- schen Studiums und die zu erwar- tende Nachfrage der geburtenstar- ken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren ihren Schulabschluß errei- chen werden, lassen mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren keine günstigere Situation erwarten.

Deutsches Ärzteblatt: Auch nicht, wenn in den nächsten Jahren Schritt für Schritt die meisten Bewerber er- folglos aus dem Vergabeverfahren ausscheiden werden?

Berlin: Die Beschränkung der Teil- nahme soll den Abiturjahrgängen der nächsten Jahre in etwa die glei- chen Chancen wie den heutigen Ab- iturienten gewährleisten. Würden sich alle wieder bewerben, hätten alle ungünstigere Chancen. [>

1056 Heft 16 vom 17. April1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

(2)

Studienplatz-Vergabe

Deutsches Ärzteblatt: Dennoch gab es bisher eine sichere Zulassung:

Wer mindestens fünf Jahre Warte- zeit für Medizin oder sieben Jahre für Zahnmedizin durchhalten konn- te, konnte auf jeden Fall mit dem Studium beginnen. Damit ist es jetzt vorbei. Nach spätestens drei Jahren kann er statt dessen eine endgültige Ablehnung erhalten. Was ist daran nun besser?

Berlin: Die neuen Bestimmungen sind auch mir gesetzlich vorgege- ben. Ich kann daher nur auf die er- läuternden und ausfüllenden politi- schen Entscheidungen der Kultus- minister hinweisen, die für die Aus- führungen der gesetzlichen Bestim- mungen maßgebend sind.

Der Vorteil der neuen Bestimmun- gen liegt auf der Hand. Nach späte- stens drei Jahren weiß der Bewer- ber, woran er ist. Vor allem ist die Alternative weg: entweder sehr gute Note oder lange Wartezeit. Jetzt ha- ben auch die Bewerber mit schlech- teren Noten sofort eine Chance. Und sie haben diese Chance, wenn sie sich innerhalb der nächsten zwei Jahre erstmals für Medizin oder Zahnmedizin bewerben, fünfmal. Sie haben jedesmal nicht nur eine Chan- ce, sondern mehrere, nämlich: im- mer im „leistungsgesteuerten Los- verfahren"; mit einem jetzt minde- stens zwei Jahre alten Zeugnis au- ßerdem in der „Altwarterquote"; wer will und dafür ausgelost wurde, zu- sätzlich auch über die „Abitur-Test- Kombination", und Bewerber mit ganz herausragenden Abiturleistun- gen darüber hinaus als „Abiturbe- ste". Der Durchschnittsnote wurde ihre Schärfe bei der Zulassung ge- nommen, weil sie nur noch eine er- gänzende Funktion hat, aber nicht mehr den alleinigen Ausschlag gibt.

Wenn sich noch rund 1100 Zulas- sungen pro Jahr für die „Abiturbe- sten" ergeben werden, so spielt die- se Quote für die meisten Bewerber, die im Schnitt ihr Abitur mit der Note 2,8 abschließen, doch keine Rolle.

Deutsches Ärzteblatt: Auf die War- tezeit kann er jetzt nicht mehr „spe- kulieren". Was soll und kann ein Be- werber tun, wenn er in spätestens

drei Jahren mit der endgültigen Ab- lehnung rechnen muß?

Berlin: Eine regelmäßige Befragung von Studienbewerbern bei der ZVS bestätigt, daß ihr größtes Problem bei der Antragstellung die Wahl des Studienganges und der Hochschu- len ist. Das neue Zulassungsverfah- ren für die medizinischen Studien- gänge führt dazu, rechtzeitig Alter- nativen bei der Studienentschei- dung zu bedenken und vernünftig einzuplanen, denn die Unsicherheit über die Zulassung dauert nicht mehr unerträglich lange, sondern höchstens drei, ab 1982 längstens zweieinhalb Jahre.

Deutsches Ärzteblatt: Ein Abiturient will unbedingt Medizin studieren.

Wie würde seine „vernünftige" Al- ternativ-Planung aussehen müssen?

Berlin: Weil er seine Zulassungs- chance nur durch Teilnahme am Vergabeverfahren wahren kann, be- wirbt er sich. Wann er sich zum er- sten Mal bewirbt, entscheidet er selbst. Jedes Hinauszögern der Be- werbung verlängert aber auch den Entscheidungszeitraum. Deswegen würde ich auf taktische Überlegun- gen über den „günstigsten" Zeit- punkt der ersten Bewerbung nichts geben, sondern bald mit den Bewer- bungen beginnen. Massenhaft be- folgte „Tips" sind ohnehin wertlos.

Statt dessen kann ihm nur ein per- sönlicher Rat gegeben werden: Der Bewerber für Human-, Zahn- oder Tiermedizin sollte von vornherein ei- ne Alternative zum medizinischen Studium ernsthaft überlegen. Das kann ein anderes Studium sein oder eine Berufsausbildung oder Berufs- tätigkeit. Die Alternative sollte nicht etwas Vorübergehendes zur Über- brückung oder eine Verlegenheitslö- sung sein, sondern eine nach den Eignungen, Neigungen und Interes- sen des Bewerbers auch für das spätere Berufsleben befriedigende Lösung darstellen. Jeder muß theo- retisch damit rechnen, daß sich in zwei bis drei Jahren herausstellt, daß er sein Medizinstudium nicht realisieren kann, er sollte deshalb mit der einmal begonnenen Alterna- tive leben können.

Deutsches Ärzteblatt: Sie raten al- so, gleichzeitig mit der ersten Be- werbung die vernünftig überlegte Al- ternative zu beginnen und sich dazu parallel immer wieder zu bewerben, so lange es geht?

Berlin: Einen allgemein gültigen Rat kann ich dazu nicht geben. Ich wer- de meinen Kindern, die ich — so hof- fe ich — genau kenne, diesen Rat geben, wenn sie sich am neuen Ver- fahren beteiligen wollten. Wichtig ist nur, daß der vorgegebene Entschei- dungszeitraum sinnvoll genutzt wird, damit der junge Mensch nach zwei bis drei Jahren nicht nur mit leeren Händen völlig enttäuscht da- steht, sondern in Ruhe fortführen oder in Angriff nehmen kann, wofür er sich auch entscheiden und später mit Freude am Beruf einsetzen kann.

Dies wird für Studieninteressenten der Medizin an Bedeutung ge- winnen.

Deutsches Ärzteblatt: Dem „alter- nativen" Studium stand bisher die Parkstudienregelung entgegen. Gilt sie nicht mehr?

Berlin: Parkstudienzeiten wurden und werden auch weiterhin den Be- werbern von ihrer Wartezeit abgezo- gen, die mit einer Wartezeitverbes- serung rechnen. Das betrifft künftig bei der Medizinerzulassung nur noch für drei Jahre die Bewerber, die ihr Zeugnis vor dem 30. Septem- ber 1978 erworben haben, also die sogenannten „Altwarter". Sie min- dern durch Parkstudienzeiten ihre Chancen bei der Auswahl in der

„Altwarterquote". Für Abiturienten der Jahre 1979, 1980 und künftig gibt es keine Wartezeitverbesserung mehr. Deshalb ist für sie die Parkstu- dienregelung auch bedeutungslos geworden, wenn sie sich für Medi- zin, Tiermedizin oder Zahnmedizin bewerben oder bewerben wollen.

Sie können studieren, ohne fürchten zu müssen, damit ihre Zulassungs- chancen für Medizin, Tiermedizin oder Zahnmedizin zu verringern. Wo es bei der bisherigen Auswahlent- scheidung nach Durchschnittsnote und Wartezeit bleibt, wie für Phar- mazie, Psychologie, Biologie und so

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 16 vom 17. April 1980 1057

(3)

Studienplatz-Vergabe

weiter, behält auch die Parkstudien- regelung ihre Bedeutung.

Deutsches Ärzteblatt: Der Bewerber wird während seiner alternativen Ausbildung oder während eines an- deren Studiums zum Medizinstu- dium zugelassen. Muß er nun seine Alternative aufgeben oder kann er beides nebeneinander betreiben?

Berlin: Ob er für ein Doppelstudium überhaupt eingeschrieben wird, ent- scheidet die Hochschule. Ich glaube allerdings nicht, daß es neben dem Medizinstudium noch möglich ist, eine zweite Ausbildung — was es auch sei — zu Ende zu führen. Mit der Zulassung zum Medizinstudium ist ja auch der vordringliche Wunsch erfüllt, so daß dagegen die Alternati- ve zurücktreten kann, es sei denn, sie ist inzwischen Hauptziel ge- worden.

Deutsches Ärzteblatt: Oder kann er sich den Studienplatz reservieren lassen, bis er die Ausbildung abge- schlossen hat?

Berlin: Nein. Nimmt er den zugewie- sänen Studienplatz nicht an, wird die Zulassung ungültig. Der wieder verfügbare Studienplatz wird sofort an einen anderen Bewerber verge- ben, der noch abgelehnt war.

Deutsches Ärzteblatt: Kann man sich neben dem Medizinstudium „si- cherheitshalber" gleich für Rechts- wissenschaft oder einen anderen Studiengang mit garantierter Zulas- sung bewerben oder geht das nicht?

Berlin: Wer sich für einen Studien- gang mit Numerus clausus, sei es Medizin oder Biologie als Beispiel, entscheidet, kann selbstverständlich im Antrag bei der ZVS in einer Rei- henfolge noch zwei andere Studien- gänge als „Ersatzwünsche" nennen.

Das kann auch ein Studiengang sein, den die ZVS ohne Numerus- clausus-Entscheidung vergibt, wie Rechtswissenschaft. Die garantierte Zulassung für einen dieser Studien- gänge gilt jedoch nur so lange, wie er an erster Stelle gewählt wurde und die vereinfachte Bewerbung da- für mit Hilfe des Antrages aus dem

zvs-kurzinfo, einem Blatt nämlich, erfolgte. Wurden alle Bewerber, die sich — um im Beispiel zu bleiben — für Rechtswissenschaft auf diese einfache Art beworben haben, auch zugelassen und bleiben danach noch Plätze verfügbar, so kommen dafür auch andere Bewerber zum Zuge, die Rechtswissenschaft nach ihrem Hauptwunsch Medizin und so weiter an die zweite Stelle gesetzt hatten. Das heißt: Für den nachran- gigen Studienwunsch Rechtswis- senschaft gilt die Zulassungsgaran- tie nicht. Die Zulassungschance ist leider dann gleich Null, falls an die zweite und dritte Stelle ein anderer Studiengang mit Numerus clausus gesetzt wurde, zum Beispiel nach dem ersten Medizinwunsch an zwei- ter Stelle Biologie oder Zahnmedizin und so weiter. Da bei den Numerus- clausus-Studiengängen bekanntlich die Plätze bei weitem nicht ausrei- chen, um alle Bewerber zu befriedi- gen, die hierfür die Zulassung vor- dringlich, das heißt an erster Stelle, wünschen, werden für die nachran- gigen Studienwünsche erfahrungs- gemäß auch keine Numerus-clau- sus-Plätze mehr verfügbar sein. Die Zulassungschancen für Pharmazie, Psychologie oder auch Medizin sind also dann gleich Null, wenn eines dieser Fächer an die zweite odei . dritte Stelle gesetzt wird. Dies ist — jedoch ohne Garantie — nur sinnvoll für die Studiengänge, die als Haupt- wunsch ohne Numerus clausus ver- geben werden, also Betriebswirt- schaft, Rechtswissenschaft und so

weiter.

ZITAT

Termin offen

„Der Sprecher des Staatsde- partements dementiert . . daß ein Treffen Vance' mit Gromyko vorgesehen sei.

Aber es ist die Rede davon, daß sich die beiden und Mondale anläßlich des Be- gräbnisses des noch nicht verstorbenen Tito sprechen könnten – ein makabres Stelldichein". (Neue Zürcher Zeitung vom 4. März 1980).

BRIEFE AN DIE REDAKTION

MODERNE ZEITEN

Zu der Glosse: „Verlust der sinnlichen Nähe":

Landkarte, sinnlich

Der Autor geht hier aus von der neu- modischen Digitaluhr. Ich muß sa- gen daß mir diese Uhren auch nicht

„sympathisch" sind, sie sind punk- tuell und zeigen nur einen eigentlich unendlich kleinen Ausschnitt aus dem Zeitablauf. Den Zeitstrom, die Dimension der Zeit vermittelt sie, im Gegensatz zur Zifferblattuhr, nicht, das ersetzt dann nur noch die ge- dankliche Vorstellung. Weniger Be- denken habe ich gegen die doch auch sehr praktischen Postleitzah- len, die ja zu der bisherigen Angabe des Ortsnamens nur hinzukommen.

Da sie gebietsweise geordnet sind, vermitteln sie sogar „sinnliche Nä- he": ich sehe die Landkarte quasi vor mir.

Dr. med. Marion Gras-Raci6 Jägerstraße 18

8040 Karlsfeld

KINDER-RICHTLINIEN

Zu den in Heft 7/1980 veröffentlichten

„Kinder-Richtlinien":

Testkarten

sofort einsenden

Unter Punkt 3, „Ärztliche Zusam- menarbeit' der Durchführungsbe- stimmungen für das TSH-Screening wird gefordert, daß zwischen Ein- gang der Probe — beim Laborato- rium — und Zugang der entsprechen- den Information nicht mehr als 72 Stunden liegen dürfen. Dies ist zwei- fellos eine wichtige Forderung. Von gleicher Bedeuung ist aber, daß die Testkarten sofort nach Blutentnah- me eingeschickt werden. Die bishe- rige Praxis zeigt sowohl beim Hypo- thyreose-Screening wie beim Gu- thrie-Test, daß zwar die Blutentnah- me zeitgerecht erfolgt, daß aber nicht selten das Absenden der Test- karten an die Untersuchungsstellen von den Schwestern oder der Ver- waltung — aus Versäumnis oder be-

1058 Heft 16 vom 17. April 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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