• Keine Ergebnisse gefunden

[ Adresse ] Selbstverpflichtungserklärung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "[ Adresse ] Selbstverpflichtungserklärung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

An die Landesärztekammer

[ Adresse ]

Selbstverpflichtungserklärung

Für alle medizinischen Einrichtungen, die Blutkomponenten anwenden 1: entsprechen den „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und

Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“2 (1.6. Überwachung des Qualitätssicherungssystems)

Krankenhaus/med. Einrichtung:

[ Adresse ]

Hiermit versichern wir, dass das Qualitätssicherungssystem bei der Anwendung von Blutprodukten in obengenannter Einrichtung den in den Richtlinien der

Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gestellten Anforderungen entspricht.

Es wurde ein Qualitätsmanagementhandbuch erstellt und die Einhaltung des

Qualitätsmanagementsystems im Rahmen einer Selbstinspektion überprüft (gemäß 1.4.

Richtlinien) !

Qualitätsdefizite wurden nicht festgestellt !

Festgestellte Qualitätsdefizite werden umgehend bearbeitet ! Für die Richtigkeit,

Ort , Datum

Qualitätsbeauftragter der Einrichtung:

(Name) (Unterschrift)

Transfusionsverantwortlicher der Einrichtung:

(Name) (Unterschrift)

Für den Träger der Einrichtung:

(Name) (Unterschrift)

1zelluläre Blutprodukte wie Erythrozytenkonzentrate, Thrombozytenkonzentrate, Granulozytenkonzentrate, Stammzellpräparate und therapeutisches Frischplasma

2Bundesgesundheitsblatt 43, 7 (2000) S. 555-589

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Beim Transport von Blutprodukten vom Hersteller zu der Einrichtung der Kran- kenversorgung unter der Verantwortung des Herstellers muss sichergestellt sein, dass die

Für die Durchführung der Quali- tätssicherung der quantitativen Bestim- mungen nach den „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssi- cherung in medizinischen

Wenn die Bestimmung mit ionense- lektiven Elektroden (ISE) nach vorhe- riger Verdünnung (indirekte Potentio- metrie) erfolgt, dann gelten für die la- borinterne Qualitätskontrolle

- daß diese Geräte auf Kapillarblut kalibriert sind. Zur Anpassung an das EG-Recht wird Teil I, Abschnitt 3 der „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssi- cherung

Transfusionsverantwortliche und Trans- fusionsbeauftragte, welche entsprechend den Vorgaben der Richtlinien von 1996 qualifiziert sind, können auch weiterhin diese Funktion

Anlage 1• Meßgrößen, für die die Verfahrenskontrolle nach diesen Richtlinien vorgeschrieben ist Anlage 2: Verzeichnis der Referenzmethoden Anlage 3: Verzeichnis

Dem- zufolge ist es weiterhin möglich, wahlwei- se nach den alten Methoden der Deut- schen Gesellschaft für Klinische Chemie von 1972 – Meßtemperatur 25° C – oder nach den

Der ärztliche Leiter dieser so genannten „Ein- richtungen, in denen besondere Voraussetzun- gen vorliegen“ hat jedoch besondere Berichts- pflichten: So muss er der Ärztekammer einen